Ungarn kündigte an, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu verlassen. Das südkoreanische Verfassungsgericht bestätigte die Amtsenthebung des Präsidenten. Der EuGH betonte die Freizügigkeitsrechte von Anwält:innen.
Thema des Tages
IStGH – Rücktritt Ungarns: Ungarn will vom Vertrag des Internationalen Strafgerichtshofs (dem Römischen Statut) zurücktreten. Die ungarische Regierung kündigte dies an, nachdem der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zu einem Besuch in der ungarischen Hauptstadt Budapest gelandet war. Der ungarische Regierungschef Viktor Orbán hatte Netanjahu eingeladen und versprochen, den im November vom IStGH erlassenen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg nicht zu vollstrecken. Es ist Netanjahus erster Besuch in Europa seit dem Erlass des Haftbefehls. Nach dem Römischen Statut wird der Rücktritt erst ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung wirksam. Ungarn treffen jedoch auch danach noch die Pflichten, die es in der Zeit als Vertragsstaat übernommen hat, etwa die Pflicht zur Zusammenarbeit bei Straftaten, die in dieser Zeit erfolgten. Bis heute sind nur die Philippinen und Burundi vom IStGH-Vertrag zurückgetreten. Es berichten SZ (Tobias Zick), FAZ (Stephan Löwenstein), taz (Florian Bayer), Hbl (Meret Baumann), tagesschau.de (Philip Raillon), beck-aktuell, bild.de und LTO.
Im Interview mit spiegel.de (Francesco Collini) erklärt Rechtsprofessor Christoph Safferling, dass Ungarns Rücktritt eine Abkehr von den gemeinsamen europäischen Werten darstelle. Sollte auch Deutschland Netanjahu einladen, "dann wäre das ein offener Affront und ein schwerer Schlag gegen die Autorität des Gerichtshofs".
Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, für Orbán sei das Recht eine Ressource, die man allenfalls zum eigenen Vorteil nutzt und ansonsten nach Belieben missachtet. Auch die Negierung des Haftbefehls stelle einen Rechtsbruch dar, "Austritt hin oder her". Aus Deutschland und dem Rest Europas brauche es jetzt "ein flammendes Plädoyer zur Unterstützung des Strafgerichtshofs". Reinhard Müller (FAZ) sieht in Orbáns Vorgehen einen Affront. "Ungarn schert damit ein (weiteres) Mal auch aus der europäischen Rechtsgemeinschaft aus." Pauline Jäckels (taz) kritisiert auch CDU-Chef Friedrich Merz, der Netanjahu ebenfalls nach Deutschland einladen will. Wer "sich von links gegen das Völkerrecht positionierte, weil es ein Mittel westlicher Mächte sei, das diese nur selektiv gegen die eigenen Gegner anwenden, wird einmal mehr bestätigt." Ulf Poschardt (Welt) will Orbán "feiern – für seinen Schritt, mit Ungarn den Internationalen Strafgerichtshof zu verlassen." Die "Vorverurteilung von Netanjahu, dem wehrhaften Politiker", sei ein widerwärtiger Skandal. Maximilian Popp (spiegel.de) betont, der IStGH habe sich zu einem Garanten einer regelbasierten Weltordnung entwickelt. Die Haltung von Friedrich Merz sei daher "fatal". Jedes Land müsse sich derzeit fragen, "auf welcher Seite es steht. Auf der Seite der Demokratien, die Gesetze achten, oder auf der anderen Seite."
Rechtspolitik
Terrorismus: Rechtsanwältin Ronja Pfefferl kritisiert auf LTO die geplante Ausweitung der in § 89a StGB geregelten Terrorismus-Vorfeldstrafbarkeit, auf die sich CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt haben. Künftig soll sich wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auch strafbar machen, wer sich für eine derartige Tat ein Messer oder ein Auto verschafft. Damit aber würde die Grenze zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht verwischt. Zudem mangele es beim Kauf eines Autos am objektiven Unrechtsbezug, da nicht an schuldhaft begangenes Unrecht angeknüpft werde. Für Hausdurchsuchungen oder Abhörmaßnahmen brauche es künftig keinen objektiven, eindeutigen Verdachtsmoment mehr.
Wahlrechtsausschluss: Victor Loxen (FAZ) kommt im Feuilleton zu dem Schluss, dass der strafrechtliche Ausschluss von Wahlämtern nicht zu rechtfertigen ist. In seiner deutschen Ausformung sei er auch verfassungswidrig. Weil er nicht an die undemokratische Gesinnung des Delinquenten anknüpfe, handele es sich nicht um ein Instrument der wehrhaften Demokratie. Vielmehr gehe er im Kern auf das überholte Konzept der bürgerlichen Ehrenrechte zurück, wonach die Verleihung von Rechten ein ehrenhaftes Verhalten voraussetzte. Es sei aber Wahlämtern gerade fremd, an ein anderes Kriterium als das bloße Gewählt-Sein gebunden zu sein.
Auf dem JuWissBlog gibt der Jurist Yannik Krause einen Überblick über die Regelung des § 45 Abs. 4 StGB, der den Verlust der Abgeordnetenrechte bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens normiert. Abgeordnete, die wegen eines Vergehens zu einer Haftstrafe verurteilt würden, könnten aus der Regelung keinen Anspruch auf einen "Sondervollzug" ableiten, der sie vor einer Haftstrafe bewahrt.
Die Rechtsprofessorin Sophie Schönberger warnt im Interview mit dem Hbl (Sven Prange) vor dem Entzug des Wahlrechts durch Gerichte. Es sei "wahnsinnig schwierig", den Punkt zu finden, an dem das Eingreifen der Justiz zum Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht kontraproduktiv sei. Die Justiz und das Recht allein seien nicht in der Lage, die Demokratie zu retten.
Asyl: Im Interview mit der taz (Frederik Eikmanns) fordert Berenice Böhlo, Anwältin und Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwältevereins (RAV), den Rücktritt von Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dieser habe mit seiner Forderung nach einer Abschaffung des individuellen Asylanspruchs am Refoulement-Verbot gerüttelt. Aufnahmeprogramme nennt sie im Vergleich zum Asylrecht "eine Art Gnadenakt", weil es bei diesen "keinen Rechtsweg, keine klaren Kriterien" gebe. Es laufe aktuell "eine Kampagne, das bestehende Asylsystem abzuschaffen".
Anwaltsgebühren: Rechtsanwalt Norbert Schneider gibt auf beck-aktuell einen Überblick über die Gebührenerhöhung, die der Bundestag noch in der vergangenen Wahlperiode mit dem KostBRÄG verabschiedete. "Äußerst bescheiden" sei die Erhöhung der Wertgebührenbeträge um durchschnittlich 6 Prozent. Die eingeführte Begrenzung des Streitwerts für Verfahren zur Mietpreisbremse werde zur Folge haben, dass diese von einem Anwalt nicht mehr kostendeckend zu bearbeiten sein werden. Erfreulich sei dagegen unter anderem die nun eingeführte fiktive Terminsgebühr in Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 2 FamFG.
Justiz
BVerfG zu Hanno Berger: Wie bloomberg.de (Karin Matussek) berichtet, wies das BVerfG Ende März eine weitere Verfassungsbeschwerde des Ex-Steuerrechtsanwalts Hanno Berger ab. Er hatte sich im Februar gegen die Verurteilung durch das Landgericht Wiesbaden und die das Urteil bestätigende Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewandt, wonach er eine acht Jahre und drei Monate lange Gefängnisstrafe absitzen muss.
OLG Düsseldorf – Sperrung von Facebookseite: Die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf durfte von Facebook 2021 nicht gesperrt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, das ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigte. Facebook konnte rückblickend nicht mehr nachvollziehen, warum es die ganze Seite gesperrt hatte. Vermutlich war auf geposteten Filmankündigungen zu viel Nacktheit zu sehen. Deutsche Gerichte waren zuständig, weil es um die kartellrechtliche Frage ging, ob Facebook seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hatte. netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichtet.
LG Essen – Missbrauch durch Priester: Vor dem Essener Landgericht beginnt am heutigen Freitag der Zivilprozess um die Schadensersatzforderung von Wilfried Fesselmann gegen das Bistum Essen wegen des sexuellen Missbrauchs durch den Priester Peter H. Dieser zwang 1979 den damals Elfjährigen zu Oralverkehr. Fesselmann, der infolge des Übergriffs 24 Jahre lang arbeitsunfähig war, klagt auf die Zahlung von 300.000 Euro, insbesondere für seinen Verdienstausfall. Das Bistum hat – anders als andere Bistümer – angekündigt, keine Verjährungseinrede zu erheben. Die SZ (Annette Zoch) berichtet.
LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Das Verfahren gegen den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch eine höhere Summe als die 5.000 Euro, die das Gericht vergangene Woche vorschlug. Vermutlich werden sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf 10.000 Euro einigen – deutlich weniger, als die 25.000 Euro, die sein Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach im vergangenen Jahr zahlen musste. Das Gericht sagte, dieser habe sich im Verfahren "weggeduckt", sei "hilflos, teilweise respektlos" aufgetreten. Das Bußgeldverfahren gegen den DFB will die Staatsanwaltschaft fortführen. Es berichten SZ (Johannes Aumüller), FAZ (Christoph Becker), zdf.de (Christoph Schneider) und spiegel.de (Matthias Bartsch).
LG Bonn – Cum-Ex/Varengold Bank: Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen einen früheren Manager der Varengold Bank Anklage wegen Cum-Ex-Geschäften erhoben. Der Manager habe seit längerem mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bank wurde wegen Cum-Ex-Geschäften bereits verurteilt. Über die Anklage berichtet bloomberg.de (Karin Matussek).
AG München zu Jens Lehmann/Trunkenheitsfahrt: Das Amtsgericht München sprach Jens Lehmann vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr frei. Er war auf der Rückfahrt vom Oktoberfest mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille von der Polizei angehalten worden und hatte nach Angabe der Beamten einen auffälligen Fahrstil sowie eine verwaschene Aussprache. Die Richterin sah es allerdings nicht als erwiesen an, dass von Lehmanns Auftreten auf seine Fahruntüchtigkeit geschlossen werden konnte und verhängte nur eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Es berichten FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Jan Friedmann).
AG Bremen zu Klimaprotest/Papierflieger: Die taz-nord (Eiken Bruhn) berichtet von einem Prozess vor dem Amtsgericht Bremen gegen eine Aktivistin der Letzten Generation, die im Rahmen einer Straßenblockade einen Papierflieger geworfen hatte und dafür von der Umweltbehörde ein Bußgeld wegen des unsachgemäßen Entsorgens von Papiermüll verordnet bekommen hatte. Die Richterin sprach sie nach weniger als einer halben Stunde frei, weil die Aktivistin davon habe ausgehen dürfen, dass der Flieger aufgefangen wird.
Politische Prozesse: Markus Sehl (LTO) setzt sich mit dem Begriff des politischen Prozesses auseinander und kommentiert, es komme wesentlich auf die Art und Weise der Entscheidungsfindung des Gerichtes an. Problematisch werde es, wenn das Gericht nach rechtsfremden Gesichtspunkten entscheide, wenn "Dogmatik und juristisches Methodenhandwerk verlassen werden und ergebnisorientiert entschieden wird". Dass mit einem Strafprozess auch politische Züge und Kontext verbunden werden, sei dagegen nichts Skandalöses und ein unspektakulärer Befund. Sehl fordert die Gerichte dazu auf, offensiv zu erklären, "was eigentlich politisch an einem Prozess ist. Und was eine unabhängige Rechtsprechung ausmacht."
Commercial Court am OLG Düsseldorf: LTO berichtet über den am Oberlandesgericht Düsseldorf eröffneten Commercial Court, an dem künftig in englischer Sprache über Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro verhandelt werden kann. Rechtliche Grundlage für den neuen Senat ist das Justizstandort-Stärkungsgesetz 2024.
LinkedIn-Auftritt des OLG Koblenz: Im Interview auf beck-aktuell (Susanne Reinemann) stellt Richter Jörn Müller den neuen Auftritt des Oberlandesgerichts Koblenz auf der Social Media-Plattform LinkedIn vor. "Wir zeigen die Menschen hinter den Entscheidungen und die vielfältigen Berufe innerhalb der Justiz. Ein weiteres Anliegen ist es, allgemeine Abläufe in der Justiz zu erklären, die viele betreffen." Der Auftritt solle Vertrauen in die Justiz schaffen und diene der Nachwuchsgewinnung.
Richterfortbildungen: Der Staatsanwalt Lorenz Bode fasst auf LTO zusammen, unter welchen Umständen eine Fortbildung für Richter:innen eine Dienstreise darstellt, sodass ein gebundener Rechtsanspruch auf Auslagenerstattung besteht. Dies sei nur ausnahmsweise der Fall, wenn nämlich die Fortbildung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für die konkrete richterliche Tätigkeit von Bedeutung sind. Der Autor schreibt außerdem, dass eine richterliche Fortbildung dazu geeignet sei, den richterlichen Vertretungsfall auszulösen.
Recht in der Welt
Südkorea - Amtsenthebung des Präsidenten: Das Verfassungsgericht Südkoreas hat die Amtsenthebung von Präsident Yoon Suk Yeol einstimmig bestätigt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Yoon das Kriegsrecht nicht hätte verhängen dürfen, weil es keine nationale Krise gab. Außerdem habe er gegen das Gesetz verstoßen, als er Soldaten zur Nationalversammlung beorderte, um eine Aufhebung des Kriegsrechts durch das Parlament zu verhindern. spiegel.de berichtet.
EuGH/Österreich – Rechtsanwaltsordnung: Die Regelung der österreichischen Rechtsanwaltsordnung, wonach angehende Anwält:innen mindestens drei Jahre ihrer Ausbildung bei einer Anwält:in in Österreich absolvieren müssen, verstößt gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies entschied der EuGH. Der oberste Gerichtshof Österreichs hatte die Frage dem EuGH vorgelegt, nachdem eine Anwältin geklagt hatte, die in Deutschland von einem in Österreich zugelassenen Anwalt ausgebildet worden war. Sie hatte angegeben, ausschließlich im österreichischen Recht gearbeitet zu haben. LTO berichtet.
EuGH/Polen – Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehe: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Richard de la Tour sprach sich in seinem Schlussantrag dafür aus, dass Polen die Eheschließung eines Polen und eines Deutschpolen in Berlin anerkennen muss, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Polen nicht geschlossen werden können. Das EU-Recht verpflichte die Staaten zur Anerkennung der im EU-Ausland geschlossenen Ehe. zeit.de berichtet.
Frankreich – Marine Le Pen: spiegel.de (Johannes Frese) gibt einen historischen Überblick, welchen französischen Politiker:innen das passive Wahlrecht durch die Justiz entzogen wurde. Dies ist in Frankreich seit 1992 möglich und traf zum Beispiel Jérôme Cahuzac, den ehemaligen Haushaltsminister unter François Hollande, der 2018 wegen Steuerbetrugs und Geldwäsche verurteilt wurde. Auch Jean-Marie Le Pen wurde 1998 wegen eines körperlichen Angriffs auf eine Kandidatin der Sozialistischen Partei entsprechend verurteilt.
USA – Abschiebung von Venezolanern: In der mündlichen Verhandlung vor dem District Court des Districts of Columbia ging es um die Frage, ob die Regierung bewusst gegen die mündliche Anordnung des Richters verstieß, die Abschiebeflüge zu stoppen. Richter James Boasberg scheint von einer bösen Absicht der Regierung auszugehen. Mit einer Entscheidung ist nicht vor nächster Woche zu rechnen. taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) berichtet.
Sonstiges
Ausweisung wegen Palästina-Protest: Vier propalästinensische Aktivist:innen aus Polen, Irland und den USA wurden vom Berliner Landesamt für Einwanderung aufgefordert, Deutschland bis zum 21. April zu verlassen. Neben diversen Vorwürfen wie Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird gegen die vier wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt, den sie im Rahmen einer Besetzung der Freien Universität im Oktober 2024 begangen haben sollen. Allerdings ist keine der Personen verurteilt, alle noch laufenden Strafverfahren liegen bei der Staatsanwaltschaft. Den drei EU-Bürger:innen soll mit dem Bescheid das EU-Freizügigkeitsrecht entzogen, die US-Bürgerin ausgewiesen werden. Sie haben gegen die Entscheidung Klage erhoben und Eilanträge gegen die Ausweisung gestellt. Es berichten FAZ (Marlene Grunert) und spiegel.de (Frauke Böger u.a.).
Lootboxen: Rechtsprofessor Martin Maties schreibt auf beck-aktuell über Lootboxen, d.h. virtuelle Kisten in Computerspielen, in denen zufällige Spielinhalte versteckt sind und die mitunter gegen ein Entgelt geöffnet werden können. Lootboxen stellten ein Milliardengeschäft dar. In Fällen, in denen die erspielten Inhalte veräußerbar sind und einen Marktwert haben, könne es sich um illegales Glücksspiel handeln. In diesen Fällen könne der Kaufpreis der Lootbox gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB zurückgefordert werden. In Österreich habe ein Gericht bereits einen entsprechenden Rückzahlungsanspruch bejaht.
CEO Markus Haas: Im Interview mit FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) schildert Markus Haas, CEO von Telefonica Deutschland, was ihm das Jurastudium für seine heutige Tätigkeit bringt: "Komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen, Risiken besser einzuschätzen, Argumente gegeneinander abzuwägen". Für eine Karriere als Unternehmensjurist spreche, dass man an weitreichenden Entscheidungen mitwirken kann.
RAin Fatima Hussain: Das Hbl (Teresa Stiens) portraitiert Fatima Hussain, Leiterin der Rechtsabteilung des Vermögensverwalters Liqid. Weil sie ein Kopftuch trug, durfte sie im Referendariat die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft und die Beweisaufnahme im Zivilrecht nicht übernehmen und erhielt für diese Bereiche eine Bewertung von null Punkten. Trotzdem schloss sie auch das zweite Examen mit Prädikat ab und sagt heute: "Ich möchte, dass Menschen eine Frau mit Kopftuch auf der Straße sehen und sich denken: 'Die ist bestimmt Anwältin.'"
Das Letzte zum Schluss
Verräterische Mütze: In einem Imbiss im Neckar-Odenwald-Kreis bestellte ein Mann mit Priestermütze auf dem Kopf etwas zu essen. Doch kein Geistlicher stillte hier seinen weltlichen Appetit auf Imbisskost, sondern ein Einbrecher. Der Mann war zuvor in die örtliche Wallfahrtsbasilika eingebrochen und hatte die Priestermütze dort entwendet. Einen Kerzenständer und eine Marienfigur fand die Polizei ebenfalls bei ihm. spiegel.de berichtet.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 4. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56937 (abgerufen am: 21.04.2025 )
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