Bundesinnenministerin Faeser stellte die Kriminalstatistik 2024 vor. In Rheinland-Pfalz darf das staatliche Neutralitätsgebot zum Schutz der fdGO durchbrochen werden. Im Richter-Wahlkampf in Wisconsin gewann die Kandidatin der Demokraten.
Thema des Tages
Kriminalität: Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2024 ergibt sich insgesamt ein leichter Rückgang der Straftaten um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hauptgrund ist die Teil-Legalisierung von Cannabis. Einen Anstieg um 1,5 Prozent gab es dagegen im Bereich der Gewaltkriminalität. Insbesondere wurde in dieser Kategorie ein starker Zuwachs an Kindern (11,3 Prozent) und Jugendlichen (3,8 Prozent) als Täter:innen erfasst. Erheblich angestiegen sind zudem Fälle von Vergewaltigungen sowie sexueller Nötigung um 9,3 Prozent. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde eine Zunahme um 7,5 Prozent verzeichnet. Allerdings wies das BKA darauf hin, dass der Anteil der Ausländer:innen an der Bevölkerung im Verlauf des Jahres auch insgesamt zugenommen habe. Die PKS wurde u.a. von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellt. Es berichten SZ (Markus Balser), FAZ (Mona Jaeger), taz (Frederik Eikmanns), LTO, beck-aktuell und spiegel.de (Philipp Kollenbroich).
Markus Balser (SZ) ist überzeugt, dass sich aus der Statistik ein klarer Arbeitsauftrag für die kommende Bundesregierung ergebe. Sie müsse sich mehr um jene Gruppen kümmern, die laut der Statistik "besonders auffällig sind". In Bezug auf Nichtdeutsche müsse die Regierung dringend "mehr für Integration und Prävention tun". Wer hier nämlich spare und Gewalt nur "mit mehr Verboten, härteren Strafen oder dichten Grenzen" bekämpfen wolle, der werde scheitern. Philip Eppelsheim (FAZ) meint, Roland Koch habe Recht gehabt, indem er schon 2007 eine "multikulturelle Verblendung" als Problem ausgemacht habe. Diese Verblendung halte weiter an. Frederik Eikmanns (taz) kommentiert, wer in der Statistik ein Argument für eine strengere Migrationspolitik erkenne, der irre. Die Zahlen machten vielmehr deutlich, was die Hebel sind, um Kriminalität zu verhindern: "Armutsbekämpfung und psychische Versorgung". Es sei "nicht der Pass, der jemanden kriminell macht, es sind die Lebensumstände".
Rechtspolitik
Strafverteidigertag: LTO (Hasso Suliak) berichtet über den 46. Strafverteidigertag in Bochum. Über 700 Strafverteidiger:innen diskutierten dort über den Zustand des Rechtsstaats, die Abwendung des Gesetzgebers von einer evidenzbasierten Kriminalpolitik und den drohenden Abbau von Beschuldigtenrechten. Die nächste Koalition riefen sie dazu auf, einige von der Ampel begonnene Reformvorhaben im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts aufzugreifen und zum Ende zu bringen, darunter etwa die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, das Verbot der staatlichen Tatprovokation und die Reform der notwendigen Verteidigung. Nicht einverstanden sind die Strafverteidiger:innen u.a. mit den Plänen der kommenden Koalition zur Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichenüberwachung und -speicherung und Chatkontrolle. In erster Linie appellierten die Verteidiger:innen, die Spirale des Autoritären in der Kriminalpolitik nicht weiter zu beschleunigen. Andernfalls wäre nicht nur die Freiheit eines einzelnen Beschuldigten bedroht, sondern die Freiheit aller.
Asyl: Eckard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, steht aufgrund seiner Forderung nach einer Abschaffung des individuellen Asylanspruchs in der Kritik. Politiker:innen von SPD, Linken und Grünen verlangten Sommers sofortigen Rücktritt - in erster Linie unter Verweis auf einen Verstoß gegen die Zurückhaltungspflicht. Von CDU/CSU-Politiker:innen erhielt Sommer dagegen Unterstützung, so die FAZ (Mona Jaeger/Markus Wehner).
LTO (Patrick Heinemann) legt dar, warum die Äußerungen des BAMF-Chefs zwar in mehrerlei Hinsicht dienstrechtlichen Bedenken begegnen, die disziplinarische Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis allerdings nicht rechtfertigten.
K.O.-Tropfen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer beschäftigt sich in seiner LTO-Kolumne mit der Forderung des Bundesrates nach einer härteren Bestrafung des Einsatzes psychotroper Substanzen zur Ermöglichung einer Sexual- oder Raubstraftat. Überzeugend habe der BGH dargelegt, dass es sich bei K.O.-Tropfen nicht um ein "Werkzeug" handele. Die geltenden Gesetze ließen aber bereits jetzt genug Raum für eine angemessene, sachgerechte und verhältnismäßige Strafzumessung.
Informationsfreiheit: Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält angesichts der Pläne von CDU/CSU, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form abzuschaffen, ein anderes Vorhaben, das aus den Koalitionsverhandlungen dringt, für umso wichtiger: die Stärkung des presserechtlichen Informationsrechts. Durch die Stärkung von Medien-Informationsrechten werde zugleich die Demokratie gestärkt.
Vorratsdatenspeicherung: Reinhard Müller (FAZ) plädiert dafür, dass CDU/CSU und SPD den Rechtsstaat "in jeder Hinsicht wieder effektiv und voll handlungsfähig" machen sollten. Hierzu gehöre auch die Vorratsdatenspeicherung. Die SPD solle sich von der "Wahnvorstellung" verabschieden, dass eine totale Überwachung aller Bürger drohe. Auch "im Sinne der Freiheitsrechte" sei es "unerträglich, wenn der Staat von vornherein auf die Aufklärung einer Vielzahl schwerwiegender Delikte verzichtet".
Bundestagspräsidium: Nachdem einzig der AfD-Kandidat – im Gegensatz zu den Kandidat:innen aller anderen Bundestagsfraktionen – nicht zum Vizepräsidenten des Bundestags gewählt wurde, organisiert die Zeit (Mark Schieritz/Carlotta Wald) ein Streitgespräch, ob die Partei ein Anrecht auf dieses parlamentarische Amt hat oder nicht. Der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verneint dies, der emeritierte Rechtsprofessor Dietrich Murswiek ist für eine Gleichbehandlung aller Fraktionen.
Justiz
VerfGH RhPf zu Neutralitätspflicht von Dreyer: Die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) durfte zu einer Demonstration "gegen rechts" aufrufen und sich in den sozialen Medien AfD-kritisch äußern. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz laut LTO und beck-aktuell entschieden. Zwar hätten die Aussagen das Neutralitätsgebot nicht gewahrt. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich aber als wehrhafte Demokratie und deshalb sei die Verfassung gerade nicht neutral gegenüber ihren Gegner:innen. Zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung seien die Aussagen gerechtfertigt. Auch seien die Aussagen weder willkürlich noch unsachlich. Diffamierende oder diskriminierende Wertungen seien nicht enthalten.
BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erreichen, reicht es nicht aus, mitzuteilen, dass in der Kanzlei vor Büroschluss noch einmal alle Fristsachen kontrolliert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof laut LTO in einer Leitsatzentscheidung klargestellt. Aus einer solchen allgemeinen Mitteilung ergäben sich keine konkreten Hinweise darauf, ob und wie organisatorisch sichergestellt wird, dass im Fristenkalender als erledigt gekennzeichnete fristgebundene Schriftsätze tatsächlich abgesandt wurden und bei Gericht eingegangen sind.
BAG zu tariflichen Feiertagszuschlägen: Der Rechtsanwalt Marius Naser erinnert im Expertenforum Arbeitsrecht an ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von August letzten Jahren zur Gewährung von tariflichen Feiertagszuschlägen. Das BAG entschied, dass für die Zuschlagsberechtigung grundsätzlich auf den regelmäßigen Beschäftigungsort abzustellen sei und nicht auf den konkreten Arbeitsort am Feiertag. Am regelmäßigen Beschäftigungsort haben die Arbeitnehmer:innen typischerweise ein soziales Umfeld, mit dem sie den Feiertag verbringen können.
LG Berlin I – Brandstiftung durch Influencer: FAZ (Louise Otterbein), Welt (Kevin Culina) und spiegel.de (Wiebke Ramm) schreiben über den Auftakt des Prozesses gegen den 23-jährigen palästinensischen Influencer Attalah Younes, der in der Silvesternacht eine Rakete auf ein Wohnhaus schoss und sowohl die Tat selbst als auch die darauffolgende Explosion im Innern der Wohnung filmte. Das Video ging viral, der Angeklagte wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft Younes, der als Tourist in Berlin war, versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Ein Urteil wird für den 16. April erwartet.
LG Berlin II zu Vaterschaftsurlaub: Über die Entscheidung des Landgerichts Berlin II, mit der die Schadensersatzklage eines Vaters abgewiesen wurde, der Deutschland eine unzureichende Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vorwarf, berichtet nun auch die FAZ (Katja Gelinsky) und legt dar, dass das Urteil in den Koalitionsverhandlungen CDU/CSU in die Hände spielen dürfte. Während die SPD weiterhin an der Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Freistellung von Partnern nach der Geburt eines Kindes festhalten will, die in der Ampelkoalition am Widerstand der FDP gescheitert war, halten CDU/CSU es – wie das LG – für ausreichend, dass Väter Anspruch auf bezahlte Elternzeit haben.
LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Über den Fortgang des Strafverfahrens gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck vor dem Landgericht Bonn berichtet das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und legt dar, warum Steck eine hohe Strafe drohen könnte. Zwar sei es richtig, dass er zur Aufklärung der Steueraffäre beigetragen hat, ohne die Wiedergutmachung des Schadens entfalle allerdings ein wesentliches Argument für eine mögliche Strafmilderung. Außerdem drohe Steck ein weiteres Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage, weil sich eine Aussage in einem früheren Verfahren als falsch erwiesen hat.
StA Frankfurt/M. zu Greenwashing/DWS: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. verhängte gegen die DWS, die Fonds-Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG, ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro. Die DWS bewerbe ihre Finanzprodukte mit deutlich mehr ökologischen und sozialen Merkmalen, als diese tatsächlich aufwiesen. Die DWS akzeptierte das Bußgeld, so FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Y. Osman/V. Votsmeier).
Präsidentenposten am OVG NRW: Im Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Neubesetzung der immer noch vakanten Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht Münster bestritt Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) Mutmaßungen über eine politisch motivierte Personalauswahl. Es habe weder einen Einfluss der Politik auf das Verfahren gegeben noch habe die regierende Koalition aus CDU und Grünen nach der Landtagswahl im Mai 2022 einen heimlichen Deal über die Personalie ausgehandelt. Es berichtet die SZ (Christian Wernicke).
WTO-Streitbeilegung: taz.de (Christian Rath) schildert, wie die USA das Ständige Berufungsgremium der Welthandelsorganisation WTO lahmlegten, so dass es nun als Schiedsrichter im Streit um die neuen Zölle der USA ausfällt.
Recht in der Welt
USA – Supreme Court von Wisconsin: Bei der Wahl zur Nachbesetzung eines Postens am Obersten Gerichtshof im US-Bundesstaat Wisconsin setzte sich die demokratische Kandidatin Susan Crawford mit 55 zu 45 Prozent der Stimmen gegen den ehemaligen Generalstaatsanwalt Brad Schimel durch, der von den Republikanern unterstützt wurde und von Tech-Milliardär Elon Musk etwa 20 Millionen Dollar für seinen Wahlkampf erhielt. Mit Wahlkampfspenden in Höhe von insgesamt 100 Millionen Dollar war es der teuerste Wahlkampf um ein regionales Richteramt in den USA. Nach der Wahl von Crawford bleibt es nun bei der knappen Mehrheit von vier linksliberalen zu drei konservativen Richter:innen am Obersten Gerichtshof des Bundesstaats. Es schreiben SZ (Peter Burghardt), FAZ (Sofia Dreisbach), taz (Bernd Pickert), Welt (Frank Stocker), LTO und spiegel.de (Marc Pitzke). Die SZ (Peter Burghardt) stellt Susan Crawford im Profil vor.
USA – Abschiebungen: Als Beispiel für die Versuche von US-Präsident Donald Trump, sich über die Justiz hinwegzusetzen, berichtet die Zeit (Anna Sauerbrey) über das Gerichtsverfahren zur Abschiebung von über 200 vermeintlichen Gangmitgliedern nach El Salvador. Die Frage, ob die Flüge vor oder nach der richterlichen Anordnung gestartet und gelandet seien, ob die Regierung also eine richterliche Anordnung bewusst übergangen habe, ließ Trumps Anwalt dabei trotz unzähliger Nachfragen des Richters James Boasberg unbeantwortet. In dieser Woche wird sich der US-Supreme Court mit dem Fall befassen.
Frankreich – Marine Le Pen: Die Ankündigung des Berufungsgerichts, schon im kommenden Jahr über das Rechtsmittel Le Pens entscheiden zu wollen, könnte der verurteilten Marine Le Pen die Möglichkeit geben, doch noch bei den Präsidentschaftswahlen 2027 anzutreten. In einem Interview stellte sie schon vorab die Legitimität des Wahlsiegers von 2027 infrage, sollte sie nicht an der Wahl teilnehmen dürfen. Die Vorsitzende Richterin aus erster Instanz benötigt mittlerweile – aufgrund der Bedrohungen durch die Le-Pen-Anhänger:innen – Personenschutz. Es berichten SZ (Oliver Meiler), FAZ (Michaela Wiegel), Zeit (Matthias Krupa), Hbl (Gregor Waschinski) und spiegel.de (Leo Klimm). Stimmen aus dem Europaparlament auf die Verurteilung Le Pens fasst die SZ (Josef Kelnberger) in einem gesonderten Artikel zusammen.
Timo Lehmann (spiegel.de) bezeichnet die Verurteilung Marine Le Pens wegen Veruntreuung im Leitartikel als einen "Sieg für das demokratische Europa". Das Urteil zeige, dass die Gewaltenteilung funktioniere. "Le Pen wurde nicht als Oppositionelle verurteilt", sondern "weil sie eine Betrügerin ist, die die europäische Demokratie beschädigt hat", so der Autor. Ulrich Ladurner (Zeit) begrüßt die juristische Botschaft des Urteils, die aufzeige, dass das Gesetz für alle gelte. Kritisch sieht er den Verlust des passiven Wahlrechts, mit dem die Richter:innen seiner Auffassung nach zu tief in den politischen Betrieb eingegriffen hätten.
Türkei – Rechtsstaat: Der Rechtsprofessor Tolga Şirin erläutert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum der Fall İmamoğlu, der symbolisch für den Wandel der Türkei von einem kompetitiven Autoritarismus hin zu einem vollen Autoritarismus steht, ein sofortiges und präventives Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfordert.
Georgien – Ausländische-Agenten-Gesetz: Wie die taz (Barbara Oertel) schreibt, verabschiedete das georgische Parlament eine verschärfte Version des Gesetzes zu ausländischen Agenten. Dieses sehe vor, dass nicht nur wie bisher Organisationen als "Agenten" stigmatisiert werden, sondern auch einzelne Personen, die sich etwa an politischen Aktivitäten beteiligen, die von "ausländischen Auftraggebern" finanziert oder kontrolliert werden oder in deren Interesse sein könnten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- sowie Haftstrafen.
USA – Abschiebungen: Im Streit um die Abschiebung von über 200 vermeintlichen Gangmitgliedern nach El Salvador unter Berufung auf ein Gesetz von 1798, stand US-Präsident Donald Trump vor Gericht. Die Frage, ob die Flüge vor oder nach der richterlichen Anordnung gestartet und gelandet seien, ob die Regierung also eine richterliche Anordnung bewusst übergangen habe, ließ Trumps Anwalt dabei unbeantwortet. Damit zeige Trump einmal mehr, wie autoritär sein Vorgehen gegen die Justiz sei, so die Zeit (Anna Sauerbrey).
Juristische Ausbildung
Studium im Ausland: Die Doktorandin Pauline Brinkmann befasst sich auf beck-aktuell in einem Gastbeitrag mit den Chancen und Herausforderungen eines Studiums im Ausland und gibt praktische Tipps für Jurastudierende.
Sonstiges
Abschiebung nach Georgien: Nachdem sein Bruder in Berlin von einem russischen Auftragskiller getötet worden war, soll Surab Changoschwili, ein tschetschenischer Georgier, nun mit seiner Familie nach Georgien abgeschoben werden. Behörden und Gerichte behaupten, er sei dort sicher. Die Zeit (Alice Bota) berichtet über den Mord, Changoschwilis Asylverfahren und das brutale Vorgehen Russlands gegen Menschen aus dem Nordkaukasus.
Europäische Gesellschaft: Der Rechtsprofessor Armin von Bogdandy setzt sich in der FAZ in einem Gastbeitrag mit der europäischen Gesellschaft und deren Hintergründen auseinander und wirft die Frage auf, ob man diese als einen geopolitischen Akteur begreifen kann.
Rote Hilfe: Die FAZ (Stephan Klenner) nimmt den Prozess gegen Daniela Klette zum Anlass, über die linksradikale Solidaritätsorganisation Rote Hilfe und deren Ziele zu berichten. Auch Abgeordnete der Linken seien Mitglied der Organisation.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56929 (abgerufen am: 22.04.2025 )
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