Die juristische Presseschau vom 1. April 2025: Marine Le Pen ver­ur­teilt / Dritte Amts­zeit für Trump? / Kein NSU-Doku­men­ta­ti­ons­zen­trum?

01.04.2025

Marine Le Pen wurde wegen Veruntreuung verurteilt und darf bei der Präsidentschaftswahl nicht antreten. Könnte Donald Trump noch ein Mal Präsident werden? Das NSU-Dokumentationszentrum steht in den Koalitionsverhandlungen vor dem Aus. 

Thema des Tages

Frankreich – Marine Le Pen: Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen (RN) ist von einem Strafgericht in Paris wegen Veruntreuung von Geldern des Europaparlaments verurteilt worden. Sie sei dafür verantwortlich, dass Mitarbeiter von RN-Europaabgeordneten systematisch für die Partei arbeiteten. Sie wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon mit elektronischer Fußfessel, zwei weitere auf Bewährung. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Für die kommenden fünf Jahre darf Le Pen zudem nicht bei Wahlen antreten. Das Gericht ordnete die "sofortige Wirkung" der Strafe an. Die erwartete Einlegung von Rechtsmitteln hat deshalb keine aufschiebende Wirkung. Mit Le Pen wurden acht weitere Abgeordnete ihrer Partei im Europaparlament schuldig gesprochen sowie zwölf parlamentarische Mitarbeiter:innen. Es berichten SZ (Oliver Meiler), FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer), Welt (Martina Meister), LTO und spiegel.de (Britta Sandberg).

Oliver Meiler (SZ) kommentiert, Marine Le Pen verdrehe die Geschichte, indem sie sich selbst in die Opferrolle begebe. Diese könne ihr zwar politisch nützen, darum sei es in dem Prozess jedoch nicht gegangen. Denn die Justiz beschäftige sich nicht mit Politischem, zumindest "nicht in einer Demokratie mit funktionierender Gewaltentrennung". Stefan Kornelius (SZ) ist der Ansicht, Marine Le Pen sei der "lebende Beweis dafür, wie gefährlich es ist, Persönlichkeiten der extremen Rechten über viel zu lange Zeit ungehindert wirken zu lassen". Nikolas Busse (FAZ) meint, es dürfe für die Justiz kein Kriterium sein, dass eine Angeklagte die Politikerin mit den besten Umfragewerten sei. Schließlich seien vor Gericht alle gleich. Rudolf Balmer (taz) begrüßt das Urteil. Dieses sei – im internationalen Kontext – "auch ein Urteil gegen die schleichende Trumpisierung: Die Richter entscheiden nach dem Gesetz und den Fakten, und die verurteilten Delinquenten sind keine Opfer, weil ihre politische Ambitionen durchkreuzt werden". Gregor Waschinski (Hbl) hält das Urteil für "politisch hochbrisant". Le Pen könne sich nun noch stärker als ohnehin schon als Opfer "des französischen Establishments" inszenieren. Die Gefahr sei daher groß, dass die Partei bei den nächsten Wahlen von dem Ausschluss ihrer Parteichefin profitieren werde.

Rechtspolitik

Informationsfreiheit: Die CDU betont, sie wolle das Informationsfreiheitsgesetz nicht generell, sondern nur in seiner derzeitigen Form abschaffen. Die Auskunftsansprüche nach IFG, Presserecht und Verbraucher- bzw. Umweltinformationsgesetz sollen besser systematisiert werden. Die SZ (Klaus Ott) berichtet.

Klaus Ott (SZ) bezeichnet Hamburg in einem separaten Kommentar als Vorbild für den Bund. Der Stadtstaat stelle in einem "Transparenzportal" seit Jahren von sich aus viele Dokumente ins Netz. Auch das IFG solle daher zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden.  

Cannabis: Thomas Salter (taz) kritisiert, dass der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in Bezug auf die Cannabis-Teillegalisierung von einem großen Fehler spreche, der rückgängig gemacht werden solle - obwohl das Gesetz noch gar nicht lange in Kraft ist. Veränderungen bräuchten Zeit, die dann aber auch gewährt werden müsse. Maximilian Heimerzheim (Welt) dagegen sieht das Cannabisgesetz als gescheitert an. Da eine schnelle Rücknahme des Gesetzes juristisch kaum möglich sei, plädiert er für eine umfassende Reform.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: In einer Reportage schildert die FAZ (Mona Jaeger), wie Grenzkontrollen derzeit ablaufen und dass für Grenzzurückweisungen viel mehr Personal nötig wäre, für das es aber nicht einmal Gebäude gäbe.  Union und SPD werden im Koalitionsvertrag wohl ankündigen, dass sie Asylsuchende an den deutschen Grenzen "in Abstimmung" mit den europäischen Nachbarländern zurückzuweisen. 

Jasper von Altenbockum (FAZ) ist der Ansicht, die Union müsse in der Migrationspolitik beweisen, dass sie sich gegen die SPD durchsetzen kann.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Am heutigen Dienstag tritt der neue § 273a ZPO in Kraft, der den Schutz für Geschäftsgeheimnisse in Zivilgerichtsverfahren verbessern soll. Unternehmen können Informationen, die eigentlich zum Streitgegenstand gehören, nun ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen lassen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis sein können. Gibt das Gericht dem Antrag statt, müssen alle Verfahrensbeteiligten die Informationen vertraulich behandeln. Die Regelung ist Teil des Justizstandort-Stärkungsgesetzes. Die Rechtsanwälte Felix Prozorov-Bastians und Markus Putz stellen auf beck-aktuell die Neuregelung vor.

Justiz

BVerfG zu Finanzverfassung: Katja Gelinsky (FAZ) setzt sich im Wirtschafts-Leitartikel mit der Rolle des Bundesverfassungsgerichts in Finanzverfassungsfragen auseinander. Im Urteil zur Schuldenbremse 2023 sei das Gericht zurecht streng gewesen. Im Urteil zum Solidaritätszuschlag im März sei das Gericht zurecht zurückhaltend gewesen. 

OLG Braunschweig zu "ss"-Darstellung: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einen Mann vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) freigesprochen, auf dessen Auto ein "Ossi"-Aufkleber klebte. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, die Buchstaben "ss" in der Wortmitte seien mit den Runen der NS-Schutzstaffel identisch, der Mann dagegen hatte angegeben, bei der Bestellung des Aufklebers an die US-Rockband "Kiss" gedacht zu haben. Das OLG nahm an, dass der objektive Tatbestand von § 86a erfüllt war, der subjektive Tatbestand aber nicht nachgewiesen werden konnte. Nun muss das AG Northeim neu entscheiden, wie LTO schreibt.

OLG Stuttgart zu islamistischem Anschlagsplan: Weil er Mitglied in der Terrormiliz "Islamischer Staat" war und einen Anschlag geplant hatte, verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart einen Iraker zu einer Haftstrafe von über fünf Jahren. Das OLG sah es als erwiesen an, dass er sich im Jahr 2016 im Irak dem IS anschloss. Seit seiner Ankunft in Deutschland 2022 habe er Propagandamaterial des IS auf seinem Smartphone gesammelt. Als die Organisation im Januar 2024 einen Aufruf veröffentlichte, in westlichen Städten Sprengstoffanschläge zu begehen, begann er mit der Bestellung von Bauteilen und Sprengstoff in Vorbereitung auf einen Anschlag. Es berichtet spiegel.de.

LG Bielefeld – erschossener Ex-Boxer: Im Prozess um den gewaltsamen Tod des ehemaligen Profiboxers Besar Nimani vor mehr als einem Jahr forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen, gemeinschaftlichen Mordes für den Angeklagten Hüseyin A. Die Verteidigung dagegen hält A. nicht für den Mörder, sondern einen weiterhin gesuchten zweiten Verdächtigen. Am Tatort waren damals 16 Patronenhülsen sichergestellt worden – 15 aus der Waffe des weiterhin gesuchten Mannes, eine aus der Waffe des Angeklagten. Das Urteil soll am 8. April verkündet werden, schreibt LTO.

LG Frankenthal zu Erbschaftsanfechtung: Ist einem Erben die Überschuldung des Nachlasses nicht bekannt und schlägt er das Erbe deshalb nicht innerhalb von sechs Wochen aus, kann er – bei Bekanntwerden der Überschuldung – die Erbschaftsannahme wegen Irrtums anfechten. Dies hat das Landgericht Frankenthal laut LTO klargestellt. Voraussetzung für die Anfechtung wegen unerkannter Überschuldung eines Nachlasses sei allerdings grundsätzlich, dass der Anfechtende eine wesentliche Forderung gegen den Nachlass – im konkreten Fall die Bestattungskosten – irrtümlich übersehen hat.

LG Hamburg zu Sorgfaltspflichten einer Domina: Weil sie einen Freier nicht rechtzeitig vor dessen Strangulation aus einer Kettenkonstruktion befreien konnte, wurde eine 38-jährige Domina vom Landgericht Hamburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt, wobei ein Teil davon wegen der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt gilt. Die Konstruktion mit den Metallketten sei zu gefährlich gewesen. Als Domina sei es ihre Sorgfaltspflicht gewesen, eine sichere Konstruktion zu ersinnen. Die ursprüngliche Anklage hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge gelautet. LTO berichtet.

LG Aachen – Tötung durch Krankenpfleger: Die taz (Andreas Wyputta) berichtet über den Prozess vor dem Landgericht Aachen gegen den Krankenpfleger Ulrich S., der mindestens neun Patient:innen ermordet haben soll. Ihm wird vorgeworfen, auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen bei Aachen 26 Menschen starke Schmerz- und Beruhigungsmittel gespritzt zu haben, teilweise mehrfach, um ruhigere Nachtschichten zu haben. Zeuginnen, die mit dem 44-Jährigen zusammengearbeitet haben, beschrieben ihn als fachlich kompetent, aber extrem empathielos gegenüber Patient:innen. Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft Taten, die der Mann im Zeitraum von Dezember 2023 bis Mai 2024 begangen haben soll. 

VG Stuttgart zu AfD als Verdachtsfall: Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg durfte den AfD-Landesverband 2022 als Verdachtsfall einstufen und deshalb beobachten. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. In der jetzt vorgelegten Begründung des Urteils von Mitte März wird unter anderem auf die Nutzung eines verfassungswidrigen Volksbegriffs verwiesen. Es berichtet beck-aktuell.

VG Magdeburg zu Waffenbesitz durch AfD-Mitglieder: Wer Mitglied der AfD Sachsen-Anhalt ist oder diese unterstützt, ist in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine gesichert rechtsextremistische Partei, die eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Um die Vermutung der Unzuverlässigkeit zu widerlegen, müsse sich ein AfD-Mitglied beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägen, distanzieren. Es genüge nicht, dass jemand waffenrechtlich bisher nicht auffällig geworden ist. beck-aktuell berichtet. 

Recht in der Welt

USA – Amtszeiten des Präsidenten: US-Präsident Donald Trump hat erstmals ausdrücklich angekündigt, dass er sich eine dritte Amtszeit als Präsident vorstellen kann. Dazu müsste aber wohl die US-Verfassung geändert werden, die seit 1951 bestimmt, dass kein Präsident für eine dritte Amtszeit "gewählt" werden darf. Überlegt wird, ob Trump als Vizepräsident von J.D. Vance antreten könnte, der dann nach der Wahl auf das Amt verzichtet, so dass Trump aufrückt. Dagegen spricht aber, dass laut Verfassung niemand als Vizepräsident antreten darf, der nicht Präsident werden könnte. Es berichten SZ (Reymer Klüver) und FAZ (Andreas Ross) in Frage-und-Antwort-Form.

Bernd Pickert (taz) ist der Ansicht, man müsse Trumps Gerede über eine dritte Amtszeit ernst nehmen. Es gebe Schlupflöcher in der Verfassung. Und jemandem, der "in den ersten zwei Monaten seiner Amtszeit mit jedem zweiten Dekret rechtliche Grenzen überschreitet, inklusive Verfassungszusätzen, und dem der Oberste Gerichtshof komplette Immunität zugesichert hat", seien "solche Moves absolut zuzutrauen".

USA – Transparenzregister: Der US-amerikanische Finanzminister Scott Bessent hat Anfang März entschieden, das Transparenzregister, welches Firmen im Land verpflichtet, ihre wahren Eigentümer zu offenbaren, nicht mehr anzuwenden. Damit wenden sich die USA von der Geldwäschebekämpfung ab und erleichtern es Kriminellen, ihre Machenschaften etwa hinter Briefkastenfirmen zu verstecken, so die SZ (Meike Schreiber/Markus Zydra).

USA - Supreme Court von Wisconsin: Am heutigen Dienstag wählt die Bevölkerung des US-Bundesstaats Wisconsin eine neue Richter:in am Supreme Court von Wisconsin. Die Wahl entscheidet darüber, ob im Gerichtshof die republikanisch orientierten Richter:innen eine Mehrheit haben oder die demokratisch orientierten Richter:innen. Republikaner und Demokraten sehen die Abstimmung als Stimmungstest und haben insgesamt 100 Millionen Dollar in den Wahlkampf der Kandidat:innen investiert. Die SZ (Fabian Fellmann) berichtet. 

Argentinien – Tod von Diego Maradona: Die FAZ (Tjerk Brühwiller) berichtet über den seit Anfang März laufenden Gerichtsprozess gegen das siebenköpfige Ärzte- und Betreuerteam, das den Fußballprofi Diego Maradona in den letzten Tagen vor seinem Tod begleitet hat. Den Ärtz:innen werden gravierende Fehler vorgeworfen, ohne die Maradona möglicherweise noch am Leben sein könnte. Die Verteidigung verweist darauf, dass Maradona ein schwieriger Patient gewesen sei, der sich ärztlichen Anordnungen widersetzte und durch seinen Drogenkonsum vorbelastet gewesen sei. Der Prozess beschäftigt die argentinische Öffentlichkeit in hohem Maße und spaltet sie.

Israel – Geheimdienst-Chef Ronen Bar: Trotz landesweiter Proteste und eines Vetos des Obersten Gerichts gegen die Entlassung des Inlandsgeheimdienstchefs Ronen Bar hat Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nun einen Nachfolger bestimmt. Künftig soll ein ehemaliger Kommandant der Marine, Eli Scharvit, den Geheimdienst leiten. Ob Ronen Bar tatsächlich entlassen werden darf, wird das Gericht frühestens in der kommenden Woche entscheiden. Netanjahu hat aber bereits angekündigt, dass Bar gehen soll, egal, was die Justiz dazu sagt. Wenige Stunden nach Netanjahus Ankündigung am Montag nahm die Polizei zwei von seinen Beratern fest. Es gibt Berichte, wonach auch der Ministerpräsident selbst vorgeladen worden sei, um zu möglichen Verstrickungen der Berater mit Katar auszusagen. Diese Ermittlungen werden in Israel vom Inlandsgeheimdienst geführt. Es schreiben SZ (Kristiana Ludwig), FAZ (Christian Meier) und taz (Lisa Schneider).

Sonstiges

NSU-Dokumentationszentrum: In Berlin und weiteren Städten sollte ein NSU-Dokumentationszentrum entstehen mit dem Ziel, die rechtsextremistische Mordserie aufzuarbeiten, der Opfer zu gedenken und die traumatische Erfahrung der Angehörigen zu würdigen. Eine Art Pilotprojekt in Chemnitz ist bereits in der Entstehung. Doch wie die SZ (Roman Deininger/Annette Ramelsberger/Uwe Ritzer) berichtet, steht das Projekt bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD zur Disposition, nachdem die CDU/CSU bei dem Thema bereits zuvor eher gebremst hatte.

SWR-App Newszone: Der Südwestrundfunk stellt die Nachrichten-App "Newszone" ein, schreibt die FAZ (Michael Hanfeld). Seit Jahren streiten der Sender und Presseverleger:innen aus dem Südwesten vor Gericht um die Frage, ob die App "presseähnlich" ist, also den Netzangeboten der Zeitungen Konkurrenz macht oder nicht. Grund für die Einstellung der App soll jedoch laut SWR nicht die juristischen Auseinandersetzungen sein, sondern die schlechte Resonanz der Zielgruppe auf die App.

Das Letzte zum Schluss

unable and unwilling: Rechtsprofessor Milos Vec stellt auf dem voelkerrechtsblog den in Vergessenheit geratenen Völkerrechtler Abel Nathan Willing (1856-1925) vor. Nachdem Willing die Yale-Universität ohne Abschluss verlassen hatte, wird er im Ost-Himalaya außenpolitischer Berater Bhutans, verhilft dem Land zur internationalen Anerkennung als Monarchie und bewahrt dessen Selbstständigkeit vor dem britischen Kolonialismus. Auf verschlungenen Wegen sei Abel N. Willings Wirken als sogenannte "unable and unwilling"-Theorie ins heutige Völkerrecht gelangt. Anlass für das Portrait ist der 100ste Todestag von Willing, der am 1. April 1925 gestorben sein soll.

 

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LTO/sf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56910 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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