Die juristische Presseschau vom 28. März 2025: Polen setzt Asyl­recht aus / Dis­kus­sion um IFG / EuGH gegen Asyl bei Blu­trache

28.03.2025

Die Regierung von Donald Tusk setzte das Asylrecht an der Grenze zu Belarus aus. Die Forderung von CDU/CSU nach Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes stößt auf viel Kritik. Blutfehden im Herkunftsland sind laut EuGH kein Asylgrund.

Thema des Tages

Polen – Asyl: Die liberal-konservative Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk veröffentlichte einen Erlass, wonach an der belarussischen Grenze das Asylrecht für 60 Tage ausgesetzt ist, weil Belarus Flüchtlinge aus Afrika und dem Nahen Osten als Waffe benutze. Ausnahmen sollen nur für Schwangere, Minderjährige und politisch Verfolgte gelten, insbesondere belarussische Oppositionelle. Polens Präsident Duda hatte das zugrundeliegende Gesetz am Mittwoch unterzeichnet. Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Gesetz. Es berichtet die FAZ (Stefan Locke).

Rechtspolitik

Informationsfreiheit: Die Forderung von CDU/CSU, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wird weithin kritisiert. Der emeritierte Rechtsprofessor Friedrich Schoch legt auf LTO dar, dass die Abschaffung des IFG ein Rückschritt bezüglich der "Transparenz von Regierung und Verwaltung auf Bundesebene nicht nur im Vergleich mit anderen Staaten und der EU, sondern auch innerhalb Deutschlands" wäre. Der IFG-Aktivist Arne Semsrott zeigt sich in der taz überzeugt, dass "ein Grundpfeiler demokratischer Arbeit abgesägt" würde. Zwar gebe es im Bereich der Transparenz durchaus Reformbedarf; dies jedoch in die andere Richtung. Es brauche ein Transparenzgesetz und damit "mehr Demokratie, nicht weniger". Benjamin Stibi (Welt) nennt die geforderte Abschaffung des IFG im Leitartikel einen Skandal. Vor Transparenz müsse der Staat sich nicht fürchten. Informationsfreiheit stärke die Demokratie. Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert, es reiche nicht aus, dass "nur das Parlament den Regierenden auf die Finger schaut". Echte Kontrolle brauche "eine breitere Öffentlichkeit" und damit die gesamte Gesellschaft. 

Asyl / Migration: Laut LTO (Max Kolter) verständigten sich Union und SPD im Abstimmungspapier der für die Migrationspolitik zuständigen Arbeitsgruppe auf teils erhebliche Verschärfungen im Asyl- und Migrationsrecht. Vorgesehen sind u.a. Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, wenn dies "in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn" geschieht. Weitere Vorhaben betreffen u.a. die Ausweisung von Ausländern nach volksverhetzenden oder islamistischen Äußerungen sowie nach antisemitisch motivierten Taten. Für solche Fälle war im Sondierungspapier noch eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatler:innen enthalten. In diesem Punkt hat die SPD nun zurückgerudert. Gleiches gilt für die geplante Aufhebung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Asylrecht.

Menschenrechte: Die Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen in der Menschenrechts- und Außenpolitik stießen beim "European Center for Constitutional and Human Rights" (ECCHR) auf massive Kritik, so die taz (Tobias Schulze). Die bisher vorliegenden Vereinbarungen seien "in ihrer inhaltlichen Dürftigkeit erschreckend", es fehlten zB. Gegenmaßnahmen zu den US-Sanktionen gegen den IStGH. Doppelte Standards, wie bei Waffenlieferungen nach Israel, sollten vermieden werden, so das ECCHR. 

Volksverhetzung: Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auch auf Verschärfungen im materiellen Strafrecht geeinigt. Vorgesehen ist u.a. eine Entziehung des passiven Wahlrechts bei mehrmaliger Verurteilung wegen Volksverhetzung. Jurist:innen warnen, dass dies unverhältnismäßig sein könnte. Es berichtet die Welt (Ricarda Breyton).

Gewalt gegen Frauen: Im Interview mit der SZ (Inga Rahmsdorf) spricht die Sozialarbeiterin Miriam Peters über ihr Engagement für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind; und über Schwachstellen seitens der Politik. So sei das Gewalthilfegesetz zwar zu begrüßen, um die enthaltenen Vorhaben umzusetzen, müsse die Bundesregierung jedoch auch die finanziellen Mittel bereitstellen. Wichtig wäre es darüber hinaus, Präventionsprojekte zu fördern.

Abgeordneteneid: In einem Gastbeitrag fordert der Bundestagsabgeordnete Martin Plum (CDU) auf FAZ-Einspruch, dass Abgeordnete künftig einen Eid auf die Verfassung leisten müssen. In Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spaltung hätte ein Abgeordneteneid "eine wichtige integrative Funktion" und könne ein "starkes Zeichen gegen Populismus und Extremismus" setzen. Auf Bundesebene müssen Abgeordnete – anders als Regierungsmitglieder und Verfassungsrichter – bislang keinen Eid leisten. Dies wird mit dem freien Mandat begründet.

Justiz

EuGH zu Blutrache als Asylgrund: Eine Blutfehde im Herkunftsland begründet für sich genommen noch keinen Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung. Dies antwortete der Europäische Gerichtshof auf Fragen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Es ging um einen Afghanen, der in Österreich mit der Begründung Asyl beantragt hatte, sein Vater und ein Bruder seien im Streit über ein Grundstück bereits von Verwandten getötet worden, die nun auch ihm nach dem Leben trachteten. Nun hat das österreichische Gericht den Fall zu entscheiden. Der EuGH wies jedoch darauf hin, dass ein Anspruch auf subsidiären Schutz in Betracht komme. Es berichtet spiegel.de.

BVerfG zu AfD-naher Stiftung: Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2023 festgestellt hat, dass der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von der staatlichen Förderung verfassungswidrig war, weil es keine gesetzliche Grundlage für die Stiftungsfinanzierung gab, hat es nun den Erlass einer Vollstreckungsanordnung abgelehnt. Die AfD wollte erreichen, dass der Bundestag doch noch Zuschüsse für die DES überweist, insbesondere für das im Verfahren maßgebliche Jahr 2019. Dies sei aber nicht möglich, so das BVerfG, weil im Urteil der Hauptsache lediglich die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungspraxis festgestellt worden war. Daraus folge keine Verpflichtung einer Nachzahlung. FAZ (Stephan Klenner) und LTO (Tamara Wendrich) berichten.

BVerfG zu Schuldenbremse / Sondervermögen: Die Rechtsanwältin Roya Sangi analysiert auf beck-aktuell die Beschlüsse, mit denen das Bundesverfassungsgericht den Versuchen von AfD und Linken, die Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestags zu verhindern, eine Absage erteilt hat. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass das BVerfG mit seinen Entscheidungen den Grundsatz des "judicial self-restraint" berücksichtigt und so den anderen Verfassungsorganen den "ihnen garantierten Raum freier politischer Gestaltung" offengehalten habe.

BGH zu Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden: Verbraucherschutzverbände können selbst dann gegen Datenschutzverstöße klagen, wenn sie keine ausdrücklich Beauftragung durch betroffene Nutzer:innen haben. Das entschied der Bundesgerichtshof, der damit eine Vorabentscheidung des EuGH von 2022 umsetzte. Im Ergebnis wurde einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2012 gegen Facebook/Meta stattgegeben. 2024 hatte der EuGH in dem Verfahren zudem entschieden, dass dieses Verbandsklagerecht auch für Fälle gelte, in denen es um Verstöße gegen die Informationspflichten aus Art. 12 DSGVO geht. FAZ (Katja Gelinsky), zdf.de (Jan Henrich) und LTO berichten.

VGH Bayern zu Grenzkontrollen: Nun schreibt auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Leon Züllig auf dem Verfassungsblog über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof von vergangener Woche, mit dem eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze für unionsrechtswidrig erklärt wurde. Der Autor ordnet das Urteil ein und begrüßt es, "dass der BayVGH die Diskussion um Grenzkontrollen wieder in rechtliche Bahnen jenseits migrationspolitischer Angstrhetorik und Zombiemetaphern lenkt". Die Begründung des Urteils liegt aber immer noch nicht vor.

AGH NRW zu beA-Pflicht: Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen wies die Klage eines 72-jährigen Anwalts gegen die beA-Pflicht ab. Diese sei schon unzulässig, weil sie nicht formgerecht eingereicht wurde. Der Anwalt hatte die Klage zunächst per Post, schließlich über das beA-Postfach eines Kollegen eingereicht. Mangels qualifizierter elektronischer Signatur hätte der Anwalt seine Klage dem AGH zufolge jedoch über sein eigenes beA-Postfach einreichen müssen. Darüber hinaus sei die Klage auch unbegründet. Jeder Anwalt sei verpflichtet, das beA vorzuhalten und Mitteilungen über dieses Postfach zur Kenntnis zu nehmen. Eine Ausnahme – wie etwa das Ruhen der Tätigkeit – sei nicht vorgesehen. Es berichtet beck-aktuell.

Online-Klagen zu Fluggastrechten: Wie FAZ (Corinna Budras/Timo Kotowski) und LTO schreiben, hat das Bundesjustizministerium ein Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten eingerichtet, das es Passagieren ermöglicht, über einen Vorab-Check mit Standardfragen herauszufinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigung infrage kommen könnte. An sieben deutschen Gerichten, die in der Nähe größerer Flughäfen liegen, kann die Klage dann auch digital eingereicht werden.

Recht in der Welt

Brasilien – Jair Bolsonaro: Brasiliens Oberster Gerichtshof ließ die Anklage gegen Ex-Präsident Bolsonaro und weitere Angeklagte zu. Ihnen werden unter anderem ein versuchter Staatsstreich, die gewaltsame Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Eine Verurteilung könnte mehr als 30 Jahre Gefängnis zur Folge haben. Es berichten FAZ (Tjerk Brühwiller) und taz (Niklas Franzen).

Christoph Gurk (SZ) kommentiert, Brasilien schaffe mit dem Prozess gegen Bolsonaro das, was die US-Richter:innen versäumt haben: "Ehemalige – oder im Fall der Vereinigten Staaten sogar aktuelle – Staatspräsidenten dafür zur Rechenschaft zu ziehen, dass sie an den Grundfesten der Demokratie gesägt haben oder diese sogar einreißen wollten".

Algerien – Boualem Sansal: Der französisch-algerische Schriftsteller Boualem Sansal wurde in Algerien zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von umgerechnet rund 3.500 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Sansal wurde vorgeworfen, die "territoriale Integrität Algeriens" gefährdet zu haben, weil er sich in der als rechtsextrem geltenden französischen Zeitschrift "Frontières" zustimmend über die Zugehörigkeit des algerischen Westens zu Marokko geäußert habe. Das Urteil stieß auf enorme Kritik. Es berichten SZ (Nils Minkmar), FAZ (Lena Bopp/Andreas Platthaus) und Welt (Martina Meister).

Estland – Wahlrecht: Wie die FAZ (Stefan Locke) schreibt, hat das Parlament in Estland eine Verfassungsänderung verabschiedet, nach der die im Land lebenden russischen und belarussischen Staatsbürger:innen nicht mehr an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. 

Israel – Ernennung von Richter:innen: Die FAZ (Franca Wittenbrink) berichtet über den Fortgang des umstrittenen Justizumbaus durch die rechtsreligiöse israelische Regierung. Zuletzt wurde ein zentrales Gesetz verabschiedet, das der Politik mehr Einfluss bei der Ernennung von Richter:innen ermöglicht. Das Vorhaben stieß auf massive Kritik von Seiten der Opposition und der Bevölkerung. Beim Obersten Gerichtshof wurden bereits Minuten nach der Abstimmung mehrere Petitionen gegen das Gesetz eingereicht.

Russland – Marija Ponomarenko: Die seit rund drei Jahren festgehaltene Journalistin Marija Ponomarenko wurde durch ein russisches Gericht wegen eines vermeintlichen Angriffs auf zwei Vollzugsbeamte zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt, so die FAZ (Friedrich Schmidt). Die heute 46-Jährige war im April 2022 unter den nach dem Überfall auf die Ukraine erlassenen Zensurgesetzen festgenommen und anschließend zu sechs Jahren Haft und fünf Jahren Berufsverbot verurteilt worden. In ihrem Schlusswort im neuen Prozess schilderte sie körperliche und geistige Gewalt in der Haft und in einer psychiatrischen Einrichtung.

USA – Abschiebungen: Laut FAZ (Majid Sattar) hat ein Berufungsgericht in Washington den Beschluss eines Bundesrichters bestätigt, Abschiebeflüge auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1798 zu stoppen. Die Regierung habe Migrant:innen aus Venezuela ohne Anhörung abgeschoben und ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, zu beweisen, dass sie keine Gangmitglieder seien. Die Trump-Regierung hatte Mitte März etwa 240 venezolanische Migranten nach El Salvador abgeschoben, denen sie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorwarf. Dort wurden diese in einem Hochsicherheitsgefängnis für terroristische Gefangene untergebracht.

Frankreich – Gérard Depardieu: Im Prozess gegen den Schauspieler Gérard Depardieu wegen sexueller Übergriffe hat die Staatsanwaltschaft eine 18-monatige, zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe gefordert. Weiterhin forderte sie eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro an die zwei Frauen, die ihn beschuldigt hatten, einen Entzug seines Wahlrechts für zwei Jahre, die Pflicht, eine Psychotherapie zu machen, sowie die Aufnahme seines Namens in das Register für Sexualstraftäter. Ihm wird vorgeworden, 2021 zwei Frauen, die an einem Filmset arbeiteten, sexuell angefasst zu haben. Im Höchstfall steht auf dem Tatbestand des sexuellen Übergriffs fünf Jahre Haft. Es berichten SZ (Oliver Meiler) und Welt (Martina Meister).

Sonstiges

Abschiebungen nach Syrien: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sollte am Donnerstagmorgen in die syrische Hauptstadt Damaskus fliegen. Aufgrund von konkreten Warnhinweisen der deutschen Sicherheitsbehörden musste ihr Flug abgesagt werden. Gleichzeitig kündigte das Bundesinnenministerium an, schwere Straftäter und Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit schnellstmöglich nach Syrien abschieben zu wollen. Die Pro-Asyl-Rechtsexpertin Wiebke Judith sagte, dass die Sicherheitslage in Syrien generell volatil sei – "nicht nur für Faeser, für alle Menschen". Es berichtet die taz (Frederik Eikmanns).

In einem Gastkommentar kritisiert die Autorin Melina Borčak in der SZ die Forderung, Kriegsgeflüchtete, etwa aus Syrien, abzuschieben. In der Debatte um einen "härteren Kurs in der Migrationspolitik" werde immer suggeriert, "Flüchtlinge seien fast nur junge, alleinstehende Männer". In Wahrheit aber seien Kinder unter 16 Jahren die größte Gruppe der Asylsuchenden. Diesen drohe "die Abschiebung in einen Albtraum".

Messer: In Berlin hat die Polizei drei Messerverbotszonen eingerichtet, u.a. im Görlitzer Park. Die SZ (Constanze von Bullion) bringt eine Reportage dazu. Bei Kontrollen werden kaum Messer gefunden. Die Kontrollen sollen aber das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56892 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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