Die GenStA München klagte Mitglieder der "Letzten Generation" gemäß § 129 StGB an. Der BGH hob das Missbrauchs-Urteil gegen einen Lübecker Staatsanwalt auf. Das LG Frankfurt/M. schlug Theo Zwanziger die Einstellung gegen Geldauflage vor.
Thema des Tages
LG München I – Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat beim Landgericht München I Anklage gegen fünf Mitglieder der "Letzten Generation" (u.a. Carla Hinrichs und Wolfgang Metzeler-Kick) wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB erhoben. § 129 StGB kriminalisiert die Gründung oder Beteiligung an einer Vereinigung, die auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Welche Straftaten der Vereinigung in der Münchener Anklageschrift angelastet werden, ist noch nicht bekannt. Zuvor hatten bereits die Staatsanwaltschaften in Neuruppin und Flensburg Aktivist:innen der Letzten Generation nach § 129 StGB angeklagt. Die Organisation hat sich inzwischen in "Neue Generation" umbenannt und führt derzeit keine Blockaden von Straßen und Flughäfen mehr durch. SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Timo Frasch), taz (Dominik Baur), Welt, LTO, spiegel.de und zeit.de berichten.
In einem separaten Kommentar moniert Wolfgang Janisch (SZ), dass die GenStA München mit ihrer Anklage übersehen habe, dass "das Strafrecht kein grundrechtsfreier Raum ist" – sie dürfe nicht ausblenden, dass es hier um Protest geht. Hingegen findet Reinhard Müller (FAZ), dass auch die "aus Sicht der Gruppierung besten Absichten nichts an den Taten ändern". Tabea Kirchner (taz) kritisiert die "Kriminalisierung von Klimaaktivismus" als "Bewegung in die vollkommen falsche Richtung".
Rechtspolitik
Digitalisierung / Datenschutz: LTO (Hasso Suliak) liegt ein interner Entwurf der Koalitions-Verhandlungs-AG Digitales vor, wonach ein eigenständiges Bundesministerium für Digitales geschaffen werden soll, "um die Verwaltungsdigitalisierung, digitale Identitäten, IT-Sicherheit und Plattformregulierung zu koordinieren". Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll umbenannt werden in "Beauftragte für Datennutzung". Künftig soll eine risikoarme Datennutzung unter Ausnutzung der Spielräume der Datenschutzschutz-Grundverordnung ermöglicht werden. Mithilfe von KI wolle man zudem eine "Verwaltungsrevolution" herbeiführen.
Klimaneutralität: Der Habilitand Mathias Honer analysiert auf LTO, dass "der verfassungsändernde Gesetzgeber der bereits aus Art. 20a GG vom BVerfG abgeleiteten Klimaneutralität mit Art. 143h GG nun einen ausdrücklichen Platz im Grundgesetz" gab. Klimaneutralität im Sinne des Art. 20a GG bedeute indes nicht unbedingt dasselbe wie im Sinne des Art. 143h GG. Letztere Verfassungsnorm gebe dem "Staat nicht im Sinne einer Staatszielbestimmung (zusätzliche) Pflichten zur Herstellung von Klimaneutralität auf", sondern formuliere lediglich eine "Zweckbindung für eine Investitionsermächtigung".
Bundestagspräsidium: Anlässlich der heutigen konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags erinnert die FAZ (Reinhard Müller) an den ersten Alterspräsidenten Paul Löbe (SPD) und benennt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahl ins Bundpestagspräsidium. Wie das Bundesverfassungsgericht 2022 feststellte, hat keine Fraktion einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Vizepräsidenten-Posten.
Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) zeigt auf, dass die designierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) in ihrer neuen Rolle die Rechenschaftsberichte der Parteien auf ihre "formale und inhaltliche Richtigkeit" prüfen muss, obwohl sie als Bundesschatzmeisterin der CDU für Rechenschaftsberichte über die Herkunft und Verwendung der Parteigelder mitverantwortlich war. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger schlägt vor, für diese Aufgabe eine unabhängige Behörde, ähnlich der Bundesdatenschutzbeauftragten, zu schaffen, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Lieferketten und Menschenrechte / Nachhaltigkeit: Rechtsanwältin Anna-Maja Schaefer erläutert auf beck-aktuell, wie sich die von der EU-Kommission vorgeschlagene Entbürokratisierung auf die Berichtspflichten von Unternehmen auswirkt. So sollen künftig nur noch besonders große Unternehmen berichtspflichtig sein, sodass die Pflichten für etwa 80 Prozent der Unternehmen entfallen. Die Vorschläge der Kommission müssen noch vom EU-Parlament und vom Rat der EU angenommen werden.
Justiz
BGH zu Missbrauch beim Schlafwandeln: Nach Informationen von spiegel.de (Jürgen Dahlkamp/Ansgar Siemens) hob der Bundesgerichtshof mit bereits Mitte Januar ergangenem Beschluss das Urteil des Landgerichts Lübeck auf, das einen ehemaligen Staatsanwalt wegen des sexuellen Missbrauchs seines Sohnes zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte. Der Mann hatte sich darauf berufen, die Tat als Schlafwandler begangen zu haben und deshalb schuldunfähig gewesen zu sein. Das LG hatte dies nicht geglaubt. Der BGH rügte den Umgang des LG Lübeck mit der Aussage einer zentralen Entlastungszeugin als rechtsfehlerhaft. Die Zeugin, die vor zwanzig Jahren mit dem Angeklagten zusammen war, hatte ausgesagt, dass dieser schon damals schlafwandelnd Sex mit ihr hatte. Das LG hatte auch der Frau nicht geglaubt, dabei allerdings laut BGH nicht ausreichend geprüft, welches Motiv für eine Falschaussage die Frau haben könnte.
LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Das Landgericht Frankfurt/M. schlug vor, das Strafverfahren gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro einzustellen. Nach Auffassung des LG Frankfurt/M. sitze mit Zwanziger "der Falsche auf der Anklagebank". Die DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Fußball-Weltverband Fifa durfte nach derzeitiger Kenntnis zulässigerweise als "Betriebsausgabe" verbucht werden. Eine Aufklärung mittels Einholung eines Sachverständigengutachtens würde Monate dauern. SZ (Johannes Aumüller), FAZ (Christoph Becker), spiegel.de und beck-aktuell berichten.
BVerfG – Altersgrenze für Notar:innen: Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob eine Altersgrenze für Notar:innen verfassungsgemäß ist, analysiert der Rechtsreferendar Simon Diethelm Meyer auf dem Verfassungsblog, dass sich die pauschale Altersgrenze ohne Härtefallregelung "aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht halten lässt." Angesichts des Fachkräftemangels beeinträchtige die Altersgrenze für Notar:innen die "Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, anstatt sie zu sichern".
BVerfG – Solidaritätszuschlag: Im Vorfeld der für Mittwoch angesetzten Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob der seit 2021 nur noch für gut Verdienende geltende "Solidaritätszuschlag" in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer verfassungswidrig ist, erinnert die taz (Anja Krüger) an die Hintergründe des Verfahrens. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag kippen, würde dem Bundeshaushalt ein zweistelliger Milliardenbetrag fehlen.
BVerwG zu Schutzstatus/EU-Staaten: Sofern ein:e Schutzsuchende:r in einem anderen EU-Staat bereits einen Schutztitel zugesprochen bekommen hat und aufgrund unmenschlicher Lebensbedingungen nicht mehr dorthin zurückkehren kann, muss das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates in vollem Umfang (und nicht nur wie bisher als Indiz) berücksichtigen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht auf Grundlage einer EuGH-Vorabentscheidung. Das heißt: deutsche Behörden und Gerichte entscheiden bei einer Prüfung des erneuten Asylgesuchs nicht autonom, sondern müssen sich mit der Entscheidung des anderen EU-Staats auseinandersetzen. beck-aktuell berichtet.
BAG zu Pflege-Impfpflicht: Die Rechtsanwältin Ronja Maihöfer stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Juni 2024 vor, nach der die unbezahlte Freistellung einer Arbeitnehmer:in wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu einer anteiligen Kürzung des Urlaubsanspruchs führte. Wenn sich eine Arbeitnehmer:in weigert, der gesetzlichen Vorgabe des Impfnachweises nachzukommen, liege die Ursache der Freistellung in ihrer Person.
KG Berlin zu Gaspreisen/Neukund:innen: Höhere Gaspreise für Neukund:innen der Grund- und Ersatzversorgung sind wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes unzulässig, weil das EnWiG Energieversorgern vorschreibt, allgemeine Preise festzulegen, die grundsätzlich für alle Verbraucher:innen gleich gelten. Das Kammergericht Berlin gab damit einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Berliner Energiekonzern Gasag statt. Gasag kündigte bereits an, Revision einzulegen. SZ, LTO, spiegel.de und bild.de (Claudia Mende) berichten.
OLG Frankfurt/M. – Altersdiskriminierung Manuel Gräfe: Diesen Donnerstag startet die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. um mögliche Schadensersatzansprüche des ehemaligen Fußballschiedsrichters Manuel Gräfe, der seine berufliche Laufbahn wegen Erreichens der DFB-Altersgrenze mit 47 Jahren beenden musste. Gräfe fordert 830.000 Euro Schadenersatz vom Deutschen Fußball-Bund wegen entgangener Einnahmen. taz, spiegel.de und bild.de (Claudia Bothmann) berichten.
LG Köln zu Werbung mit Klimaneutralität/Lufthansa: Die Lufthansa darf bestimmte Aussagen, mit denen Verbraucher:innen suggeriert wird, dass sie den Flug mit einer Geldzahlung klimaneutral gestalten können, nicht mehr tätigen. Für Verbraucher:innen sei nicht klar, wie und in welchem Umfang eine Kompensation erfolge. Außerdem sei die Werbung von Lufthansa auch deshalb irreführend, weil Lufthansa noch ein Klimaschutzprojekt in Tansania bewirbt, das sie seit Dezember 2023 nicht mehr unterstützt. Damit gab das Landgericht Köln vollumfänglich einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. LTO und spiegel.de berichten.
LG Verden – Daniela Klette: Vor dem Landgericht Verden beginnt am heutigen Dienstag das Strafverfahren gegen das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette wegen schweren Raubs in 13 Fällen in der Zeit von 1999 bis 2016 und wegen versuchten Mordes bei einem Überfall auf einen Geldtransporter. Nach der Verlesung der Anklage will Klette eine Erklärung abgeben. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet vorab. LTO (Markus Sehl/Tamara Wendrich) weist zudem auf einen Haftprüfungsbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom Dezember 2024 hin, wonach kein dringender, sondern nur ein hinreichender Tatverdacht des versuchten Mordes bestehe, weil ein strafbefreiender Rücktritt Klettes denkbar sei. zeit.de (Konstantin Zimmermann/Sarah Kohler) gibt im Frage-Antwort-Format einen Überblick zu dem Verfahren.
beck-aktuell ruft die bisherige strafrechtliche Aufarbeitung des RAF-Terrorismus in Erinnerung.
Recht in der Welt
Türkei – Ekrem İmamoğlu: Die Bundesregierung kritisiert die Inhaftierung und vorläufige Absetzung des Istanbuler Bürgermeisters und Oppositionspolitikers Ekrem İmamoğlu als "absolut inakzeptabel". Konkrete Konsequenzen seien derzeit noch nicht geplant, weil man erst abwarten wolle, wie die türkische Regierung reagiert. LTO und spiegel.de berichten.
Laut Raphael Geiger (SZ) wird die Protestbewegung dann eine Chance haben, wenn auch Polizisten, Soldaten und Finanzbeamte den Eindruck gewinnen, Erdoğan beraube sich selbst seiner Legitimität. "Erdoğans Propagandisten wissen das und geben sich größte Mühe, die angebliche Korruption im Istanbuler Rathaus zu beweisen, mit immer neuen Vorwürfen. Es soll unbedingt den Anschein haben, als wären hier legitime Justizverfahren im Gange." Auch Jens Münchrath (Hbl) sieht in dem Vorgehen Erdoğans "das übliche Muster von Diktaturen, die mühsam eine demokratische Fassade aufrechterhalten".
Südkorea – Amtsenthebung Vizepräsident: Mangels eines Nachweises der Mitwirkung des kurzzeitig abgesetzten Vizepräsidenten Han Duck-soo an der Verhängung des Kriegsrechts durch den suspendierten Präsidenten Yoon Suk-yeol wies das südkoreanische Verfassungsgericht nun ein Amtsenthebungsverfahren gegen Han Duck-soo ab. Die Entscheidung erging mit fünf von acht Stimmen. Damit ist Han Duck-soo wieder Interimspräsident in Südkorea. FAZ (Jochen Stahnke), taz (Fabian Kretschmer) und spiegel.de berichten.
Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Rechtswissenschaftler John Morijn konstatiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die Venedig-Kommission (eine Einrichtung des Europarats, die Mitgliedstaaten verfassungsrechtlich berät) die "Re-Demokratisierung" Polens durch ihre Stellungnahmen unter Umständen komplizierter macht, weil sie das Recht zu eng versteht und falsche strategische Überlegungen anstellt. Stattdessen könnte auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rekurriert werden, um dem "durch lokale Autokraten geschaffenen nationalen Verfassungsgefängnis" zu entkommen.
Norwegen – ChatGPT-Fehlinformation: Ein Norweger hat mit Unterstützung einer norwegischen Datenschutzorganisation bei der norwegischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den KI-Chatbot ChatGPT wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung eingereicht, weil ChatGPT Fehlinformationen über ihn generiert hatte, wonach er seine Kinder ermordet und eine Haftstrafe erhalten habe. Neben möglichen Schadensersatzansprüchen des Klägers könnte der ChatGPT-Hersteller OpenAI angehalten werden, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Halluzinationen der KI möglichst zu vermeiden. Die taz (Svenja Bergt) berichtet.
USA – Bayer/Glyphosat: Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Georgia verurteilte das deutsche Chemie- und Pharmaunternehmen Bayer zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von knapp 2,1 Milliarden US-Dollar zugunsten eines Mannes, der geltend machte, er sei durch die Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup an Krebs erkrankt. Bayer kündigte bereits Berufung an und verwies auf vergangene Verfahren, in denen der Schadensersatz im Vergleich zu den ursprünglichen Geschworenenurteilen um 90 Prozent reduziert werden konnte. Hbl (Bert Fröndhoff), LTO und spiegel.de berichten.
USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Die FAZ (Frauke Steffens) spricht mit der US-Anwältin Rachel Cohen, die infolge eines offenen Briefes, in dem sie ihren Arbeitgeber zu mehr Haltung gegen Trumps Einschüchterungstaktiken aufforderte, ihren Job verlor. Cohen sagt, dass es trotz der hohen Kosten "auf lange Sicht die bessere Alternative ist, sich zu wehren, denn es geht darum, das Abgleiten in einen autoritären Staat zu verhindern".
Sonstiges
Litigation: LTO-Karriere (Michelle Sieburg) gibt Einblick in die Arbeit von Prozessanwält:innen. Inhaltlich sei Litigation "im Kern klassisch juristisches Arbeiten", weil viele Gutachten geschrieben werden, so Rechtsanwältin Patrizia Schultheiss. Zusätzlich spielten auch unternehmerische und zwischenmenschliche Faktoren bei der Konfliktlösung eine Rolle.
Das Letzte zum Schluss
Salami-Semmel-Stress: Weil eine Frau am Regensburger Hauptbahnhof einen Verkäufer beleidigte und mit einer Salami-Semmel bewarf, die sie eigentlich käuflich erwerben wollte, ermittelt die Polizei nun unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen sie. Der Sachschaden an der Salami-Semmel beläuft sich auf zwei Euro, wie spiegel.de weiß.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 25. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56860 (abgerufen am: 13.05.2025 )
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