Die juristische Presseschau vom 20. März 2025: BGH zu mili­tanter Antifa / DUH gegen Gre­en­was­hing / Erdoğan-Kon­kur­rent ver­haftet

20.03.2025

Der BGH bestätigt die Verurteilung der linken Studentin Lina E. Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Unternehmen wegen irreführender Werbung. Ekrem İmamoğlu wurde kurz vor der Nominierung als Präsidentschaftskandidat festgenommen.

Thema des Tages

BGH zu militante Antifa/Lina E.: Der Bundesgerichtshof bestätigte die im Mai 2023 durch das Oberlandesgericht Dresden verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gegen die linke Studentin Lina E. wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Ihre Gruppe hatte regelmäßig Rechtsextremisten in Ostdeutschland zusammengeschlagen. Der BGH wies die Revision der Bundesanwaltschaft ab, die u.a. eine Verurteilung von Lina E. als "Rädelsführerin" der Gruppe forderte. Auch die Revision der Verteidigung, die u.a. einen Mangel an Beweisen für die Teilnahme an einem der Angriffe monierte, wurde vom BGH abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer betonte bei der Urteilsverkündung, dass "das Mittel der politischen Auseinandersetzung das Wort ist, nicht die Gewalt." Von der Freiheitsstrafe ist die Zeit der zweieinhalbjährigen U-Haft abzuziehen. Bei einer Entlassung nach zwei Dritteln der Strafzeit wegen guter Führung müsste Lina E. noch etwas mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Es berichten SZ, FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), LTO, beck-aktuell, spiegel.de (Wiebke Ramm), tagesschau.de (Alena Lagmöller), zdf.de (Karl Anton Gensicke), zeit.de und focus.de.

In einer Reportage schildert die taz (Konrad Litschko) die Situation von zwei Männern, die bei den Antifa-Überfällen auf Rechtsextremisten in Ungarn beteiligt gewesen sein sollen. Zaid A. hatte sich gemeinsam mit anderen Beschuldigten gestellt, wurde aber sofort in Auslieferungshaft genommen, weil er syrischer Staatsbürger ist. Hier sieht die Bundesanwaltschaft keine Vorrangigkeit einer Strafverfolgung in Deutschland. Tobias E. war noch in Ungarn festgenommen worden und dort zu einer Freiheitsstrafe von letztlich einem Jahr und zehn Monaten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Konkrete Angriffe konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Als er nach Deutschland zurückkehrte, wurde er erneut festgenommen, weil ihm nun als Teil der Gruppe um Lina E. Überfälle auf Rechtsextremisten in Deutschland vorgeworfen werden. 

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: In einem offenen Brief kündigten die SPD-Frauen an, einem Koalitionsvertrag ohne eine Einigung über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht zuzustimmen. Die Selbstbestimmung von Frauen über ihren eigenen Körper müsse eine rote Linie für die SPD sein, wie spiegel.de den Inhalt des Appells wiedergibt.

Wohnungsbau: Die Rechtsanwälte Peter Neusüß und Reinhard Sparwasser stellen auf LTO dar, wie der Wohnungsbau durch Rechtsänderungen angekurbelt werden könnte. Sie plädieren für eine Vereinfachung anstelle einer Abschaffung materieller Anforderungen. So könnten beispielsweise Lärmschutzvorschriften harmonisiert, der Ermittlungsaufwand in Planungsverfahren auf vorhandene Daten oder pauschalisierte Werte begrenzt und beschleunigte Planverfahren ausgebaut werden.

Streik: Rechtsprofessor Gregor Thüsing und Rechtsanwalt Philipp Byers äußern gegenüber dem Hbl (Heike Anger/Anna Lea Jakobs) unterschiedliche Ideen zur Einschränkung des Streikrechts. Byers fordert eine gesetzlich verbindliche Vorankündigungsfrist von 48 bis 60 Stunden. Denkbar seien auch obligatorische Schlichtungsversuche oder cool-down-Phasen zur Verhandlung nach einem Streik sowie eine prozentuale Beschränkung der Streikenden, sodass die Grundversorgung nicht vollständig zum Erliegen komme.

Klimaneutralität im Grundgesetz: In einem Gastbeitrag in der FAZ warnt Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor "nichtintendierten Effekten des neuen Art. 143h GG", der ein Sondervermögen für zusätzliche schuldenfinanzierte Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Außerdem moniert Buschmann eine "handwerkliche Nachlässigkeit" in der Formulierung des Passus, da kein konkretes Datum, sondern lediglich das Jahr 2045 genannt werde.

Chatkontrolle: Polen, das seit Jahresbeginn die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hat nun einen neuen Vorschlag zur Chatkontrolle vorgelegt, wonach Internet-Dienste nicht zur Chatkontrolle verpflichtet werden sollen, sie aber freiwillig durchführen dürfen. Eine Einigung ist weiterhin nicht in Sicht. netzpolitik.org (Andre Meister) hat das Verhandlungsprotokoll der letzten Sitzung des Rats der Europäischen Union veröffentlicht.

Justiz

Greenwashing: Die Deutsche Umwelthilfe hat Unterlassungsklagen gegen fünf bekannte Unternehmen, namentlich L’Oreal, Deichmann, Coty, Tchibo und Toom, wegen irreführender Werbung mit vermeintlichen Umweltvorteilen eingereicht. Seit Dezember 2024 habe die DUH etwa 20 Unternehmen wegen Greenwashings abgemahnt, woraufhin sich einige bereits mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu transparenterer Werbung verpflichteten, so taz (Paula Schurbohm) und spiegel.de.

BVerwG zu Main-Verschmutzung: Lässt sich der Verursacher einer Öl-Verschmutzung des Mains nicht ermitteln, kann der Bund für den Ersatz der Kosten der Beseitigung des Ölfilms herangezogen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht laut beck-aktuell. Zwar sei der Bund – entgegen der Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – nicht Eigentümer des Mainwassers, weil das Wasser eines fließenden Gewässers gemäß § 4 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig sei. Allerdings folge die Kostentragungspflicht des Bundes als Eigentümer der Wasserstraße aus der wasserhaushaltsrechtlichen Unterhaltungslast, so das BVerwG. 

BAG – VW-Betriebsratsvergütung: Am heutigen Donnerstag verhandelt das Bundesarbeitsgericht zur Frage, wie viel freigestellte Arbeitnehmervertreter:innen verdienen dürfen, ohne benachteiligt oder unrechtmäßig begünstigt zu werden. Im konkreten Fall klagt unter anderem ein Betriebsrat des Automobilherstellers VW gegen die Rückforderung von knapp 2600 Euro brutto, die VW aufgrund der "hypothetischen Karriereentwicklung" des Kfz-Mechanikers berechnete, nachdem der Bundesgerichtshof im Fall des langjährigen Vorsitzenden des VW-Konzernbetriebsrats Bernd Osterloh eine strafbare Untreue annahm, weil die Zahlungen zu hoch gewesen seien. Die FAZ (Marcus Jung/Christian Müßgens) bringt einen Vorbericht.

BayObLG zu Politikerbeleidigung/Scholz: Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die vorinstanzlichen Freisprüche vom Vorwurf der Politiker-Beleidigung nach § 188 StGB zugunsten eines Mannes, der auf einer Demonstration ein Plakat hochhielt, auf dem Olaf Scholz (SPD) als "Volksschädling" bezeichnet wurde. Entgegen der Staatsanwaltschaft sah das BayObLG in der Bezeichnung "Volksschädling" keine Schmähbeleidigung, die auf nationalsozialistisches Gedankengut zurückgreife, sondern eine mehrdeutige Äußerung, die vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst sei. Machtkritik dürfe auch polemisch sein; Assoziationen mit dem NS-Regime begründeten noch keine Strafbarkeit. Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

OLG Hamm – Klimaschutz/peruanischer Bauer: Am 14. April wird das Oberlandesgericht Hamm verkünden, wie es im Prozess eines peruanischen Bauern gegen RWE weitergeht. LTO (Franziska Kring), beck-aktuell (Maximilian Amos) und taz.de (Jonas Waack) resümieren die beiden Verhandlungstage, bei denen es ausschließlich um die erste Frage der Beweiserhebung ging: ob eine hinreichende Gefahr für das Haus des Bauern aufgrund des Klimawandels besteht. Der gerichtlich bestellte Gutachter sah die Wahrscheinlichkeit, dass eine durch abbrechende Gletscher verursachte Flutwelle das Haus des Klägers schädigt, bei einem Prozent. Ein Gutachter des Klägers sah die Wahrscheinlichkeit dagegen bei 10 bis 20 Prozent. Wenn das OLG die Gefahr für das konkrete Haus für hinreichend erachtet, wird es zur nächsten Beweisfrage übergehen, der Bezifferbarkeit der Verantwortlichkeit von RWE für den Klimawandel. Andernfalls wird es die Klage zurückweisen. Der Bauer fordert, dass sich RWE anteilig mit 0,38 Prozent an den Kosten für Schutzmaßnahmen für sein Haus beteiligt. 

OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Im Reuß-Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. ordnete ein als Zeuge geladener Bundestagspolizist ein, ob die Angeklagten Maximilian Eder und Peter Wörner im Rahmen einer Führung durch die ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann möglicherweise sicherheitsrelevante Bereiche des Bundestags betraten. Wie die FAZ (Jonas Wagner) berichtet, zeigten die meisten der Bildaufnahmen unter anderem Gebäudepläne und Raumübersichten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Festnahme von Bundestagsabgeordneten geplant zu haben.

OLG München – Umsturzpläne/Reuß: Im Reuß-Prozess vor dem Oberlandesgericht München schied nun ein Ergänzungsrichter aufgrund eines erfolgreichen Befangenheitsantrags aus, weil er während der Hauptverhandlung ein Video einer Nachrichtenseite abspielte und daher abgelenkt gewesen sei. Der Prozess kann dennoch – mit nunmehr nur noch einer Ergänzungsrichterin – fortgeführt werden, so beck-aktuell.

LSG BW zu Wehrdienstbeschädigung: Die Tatsache, dass ein Impfstoff-Hersteller Multiple Sklerose (MS) als sehr seltene Nebenwirkung einer Impfung ausweist, begründet keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen der truppenärztlichen Pflichtimpfung eines Soldaten und einer kurz darauf diagnostizierten MS-Erkrankung. In dem Mitte Februar entschiedenen Fall, in dem das Landessozialgericht Baden-Württemberg Versorgungsleistungen infolge etwaiger im Rahmen des Wehrdienstes erlittenen Gesundheitsschädigungen verneinte, schlossen zwei ärztliche Gutachten einen Zusammenhang aus. Der Herstellerhinweis diene allein dem Ausschluss der Herstellerhaftung, wie beck-aktuell die Begründung des Gerichts wiedergibt.

LG Aachen zu Grey-Hat-Hacker: Ein Grey-Hat-Hacker, der zwar ohne Auftrag in fremde Netzwerke eindringt, die Informationen jedoch nicht für sich nutzt, sondern dem betreffenden Unternehmen mittels E-Mail und Screenshot einen Hinweis auf die Sicherheitslücke gibt, macht sich trotzdem nach § 202a Abs. 1 StGB wegen des Ausspähens von Daten strafbar. Damit bestätigte das Landgericht Aachen die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Jülich, das einen Programmierer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilte. beck-aktuell berichtet.

LG Essen – Gekaufte Uninoten: Vor dem Landgericht Essen müssen sich eine ehemalige IT-Sachbearbeiterin der Universität Duisburg und ein ehemaliger Student wegen Notenmanipulationen in fast 200 Fällen und Annahme von fast 120.000 Euro Bestechungsgeld verantworten. Sie hatten sich von Studierenden dafür bezahlen lassen, die gewünschten Noten in das IT-System einzutragen, so FAZ (Reiner Burger), spiegel.de und bild.de. Das LG Essen wird bis zum 30. April an sechs weiteren Tagen verhandeln.

Recht in der Welt

Türkei – Ekrem İmamoğlu: Kurz vor der Nominierung als Präsidentschaftskandidat der größten türkischen Oppositionspartei CHP wurde der Oberbürgermeister Istanbuls, Ekrem İmamoğlu, festgenommen. Laut Haftbefehl wirft die Staatsanwaltschaft ihm unter anderem Korruption und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (PKK) vor. Die Bundesregierung kritisiert die Festnahme İmamoğlus, der als aussichtsreicher Herausforderer des türkischen Präsidenten Erdoğan gilt, als "schweren Rückschlag für die Demokratie". Es berichten SZ (Raphael Geiger), FAZ (Friederike Böge), taz (Wolf Wittenfeld), Hbl (Inga Rogg), Welt, LTO, spiegel.de und bild.de.

In einem separaten Beitrag bezeichnet Raphael Geiger (SZ) das Vorgehen Erdoğans als "Tabubruch, der die Türkei in eine Reihe mit Ländern wie Russland oder Aserbaidschan stellt. Länder, in denen noch Wahlen stattfinden, wobei jeder den Gewinner vorab kennt". Alexander Haneke (FAZ) konstatiert, dass auch "Prominenz in Erdoğans Reich nicht vor der Gefängniszelle schützt". Allerdings lasse sich die "Wut auf Autokratie und Vetternwirtschaft nicht hinter Gefängnismauern einsperren". Daniel Bax (taz) befürchtet, dass es nicht nur ein Rückschlag für die Demokratie, sondern ihr "Todesstoß" wäre, wenn Erdoğan mit dieser "ruchlosen" Aktion durchkäme. Deniz Yücel (Welt) zeichnet den langjährigen Konflikt der beiden Politiker nach und meint, dass "die Heftigkeit, mit der das Regime ihn bekämpft, İmamoğlu am Ende nutzen könnte. So werden Helden geboren."

USA – Trump gegen Justiz: Der US-Präsident Donald Trump hetzt weiter gegen die US-amerikanische Justiz, nachdem mehrere seiner Dekrete juristisch gestoppt wurden. In einem Interview mit Fox News sprach er von "außer Kontrolle geratenen Richtern". Seinen Äußerungen über die Amtsenthebung unliebsamer Richter:innen stellte sich der Präsident des US-Supreme Courts John Roberts – ohne namentliche Nennung Trumps – entgegen und stellte klar, dass "ein Amtsenthebungsverfahren keine angemessene Reaktion auf eine Meinungsverschiedenheit über eine gerichtliche Entscheidung ist". Es berichten nun auch SZ (Fabian Fellmann), taz (Bernd Pickert) und LTO.

SZ (Fabian Fellmann) und FAZ (Majid Sattar) portraitieren John Roberts, der die Justiz bereits während der ersten Amtszeit von Donald Trump in Schutz nehmen musste. Roberts hatte allerdings auch an der Entscheidung des US-Supreme Courts mitgewirkt, die dem US-Präsidenten weitgehende Immunität für Amtshandlungen zuspricht.

Derweil blockiert eine US-Bundesrichterin laut spiegel.de den von Trump angeordneten Ausschluss von trans Menschen aus dem Militär, weil darin ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung aller Menschen liege.

Ungarn – Pride-Verbot: Im Eilverfahren hat das ungarische Parlament am Dienstag das seit drei Jahren geltende Gesetz gegen die öffentliche Darstellung von Homosexualität dahingehend erweitert, dass es nun auch für Versammlungen gilt. Damit ist die Pride-Parade faktisch verboten. Amnesty International kritisiert das Gesetz als "eklatante Verletzung des Diskriminierungsverbots sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit". Die FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet.

USA – Greenpeace: Ein Gericht im US-Bundesstaat North Dakota hat die Umweltschutzorganisation Greenpeace wegen ihrer Proteste gegen den Bau einer Öl-Pipeline zu existenzbedrohenden Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 667 Millionen US-Dollar verurteilt. Damit gab das Geschworenengericht der Klage des Pipelinebetreibers Energy Transfer statt, der Greenpeace eine gewalttätige und verleumderische Kampagne gegen die Pipeline vorwarf. Greenpeace sieht sich im Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und deutete an, in Berufung gehen zu wollen. Es berichten spiegel.de, zeit.de und bild.de.

Das Letzte zum Schluss

Drohung mit Schlangen: Ein Drohmittel der besonderen Art haben zwei Kriminelle bei einem Überfall auf eine Tankstelle im US-Bundesstaat Tennessee verwendet: Mithilfe zweier Pythons, die sie auf den Ladentresen legten, entwendeten sie Cannabisöl im Wert von 400 US-Dollar. Der Verkäufer wich zwar zunächst instinktiv zurück, machte dann aber Fotos von einer der Schlangen und nahm sie dem Dieb sogar aus der Hand, wie spiegel.de schreibt.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56829 (abgerufen am: 26.04.2025 )

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