Die juristische Presseschau vom 18. März 2025: Son­der­sit­zung findet heute statt / Links­ex­t­reme gestehen nach 30 Jahren / LG Stutt­gart wollte Ballweg-Pro­zess ein­s­tellen

18.03.2025

Das BVerfG lehnte neue Eilanträge gegen die heutige Sondersitzung des Bundestags ab. Zwei Linksextreme gestanden, 1995 die Sprengung eines Abschiebegefängnisses geplant zu haben. Gericht sieht bei Querdenken-Gründer nur eine geringe Schuld.

Thema des Tages

BVerfG zu Schuldenbremse / Sondervermögen: Die heutige Sondersitzung des Bundestages, in der CDU/CSU, SPD und Grüne die Grundgesetzänderungen zum Sondervermögen und zur Schuldenbremse beschließen wollen, kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Montagabend sechs weitere Eilanträge gegen die Sitzung zurück, die von Abgeordneten der FDP, der Linken, des BSW, der AfD sowie der ausgetretenen Ex-AfD-Abgeordneten Joana Cotar und der AfD-Fraktion gestellt wurden. Sie hatten im Wesentlichen den engen zeitlichen Ablauf der beantragten Grundgesetzänderung bemängelt, der nun durch die kurzfristige Einigung mit den Grünen auf einen neuen Änderungstext weiter verschärft wurde. In allen Fällen traf der Zweite Senat des BVerfG seine Entscheidung im Rahmen einer Folgenabwägung. Auch wenn aufgrund der kurzen Zeit eine Verletzung von Abgeordnetenrechten drohen könnte, falle die Abwägung zugunsten der Sondersitzung am Dienstag aus. Das BVerfG hat damit über alle Eilanträge entschieden, die im Rahmen von Organstreitverfahren gegen die Sitzung gestellt wurden. Anhängig sind noch Verfassungsbeschwerden von Bürger:innen. LTO (Hasso Suliak/Max Kolter), zeit.de und tagesschau.de (Egzona Hyseni/Max Bauer) berichten.

Schuldenbremse / Sondervermögen: Ob die Grundgesetzänderungen heute vom Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit verabschiedet werden, ist noch nicht völlig sicher. CDU/CSU, SPD und Grüne haben zusammen 31 Abgeordnete mehr, als sie benötigen. In allen drei Fraktionen haben sich bisher nur wenige Abgeordnete gemeldet, die den Grundgesetzänderungen nicht zustimmen möchten. FAZ (Marlene Grunert u.a.), taz (Sabine am Orde u.a.), Hbl (Daniel Delhaes/Julian Olk) und spiegel.de (Sophie Garbe u.a.) berichten.

Die Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat gilt als sicher, nachdem sich CSU und Freie Wähler im bayerischen Koalitionsausschuss auf eine Zustimmung Bayerns zu den Grundgesetzänderungen einigten. Allerdings vereinbarten die Parteien, dass Bayern eine Protokollnotiz abgeben werde, in der die Landesregierung unter anderem darauf hinweisen will, dass die Klimaneutralität durch die gewählte Formulierung keinen Verfassungsrang erhalte. Ferner soll das Konnexitätsprinzip betont werden, wonach weitere Aufgaben an die Kommunen nur bei Finanzierung durch den Bund übertragen werden dürfen. SZ (Katja Auer/Roman Deininger) und zeit.de berichten.

zdf.de (Karl Anton Gensicke/Daniel Heymann) stellt den Inhalt der Grundgesetzänderungen vor.

Zusammentritt des neuen Bundestags: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas wies den Vorstoß der AfD zurück, den neuen Bundestag mit einem Drittel der Stimmen einberufen zu wollen. Dazu hatte die AfD Druck auf die Linke ausgeübt, um gemeinsam eine Einberufung zu beantragen. Bas verwies nun jedoch auf die BVerfG-Entscheidung von Freitag und erklärte, dass Art. 39 Abs. 3 S. 3 GG nicht greife, "weil er sich nur auf den amtierenden Bundestag bezieht. Die Vorschrift gilt nicht für die Konstituierung des neu gewählten Bundestags". Diese Rechtsauffassung teilt auch die Linken-Fraktion. spiegel.de (Timo Lehmann) und tagesschau.de (Philip Raillon) berichten.

Auf beck-aktuell beschäftigt sich Rechtsanwalt Sebastian Roßner mit den am Freitag ergangenen Entscheidungen des BVerfG, wonach der alte Bundestag über die Grundgesetzänderungen entscheiden darf. Damit habe das Gericht eine deutliche Antwort auf die Frage gegeben, "welche Kompetenzen ein Bundestag nach einer Neuwahl bis zur Konstituierung seines Nachfolgers noch hat: die vollen Kompetenzen eines jeden Bundestages." Noch nicht "ausgegoren" sei hingegen die Rechtsprechung zu der Frage zu welchem Zeitpunkt welcher Bundestag einzuberufen sei. Fraglich sei, ob die Bundestagspräsidentin ein Wahlrecht habe, "solange weder der alte Bundestag noch der neue Bundestag seine Einberufung verlangen."

Klimaneutralität im Grundgesetz: Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet über ein Gutachten der Rechtsprofessoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof, wonach das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 "rechtlich kaum veränderbar" ist. Das gelte unabhängig davon, ob es im Grundgesetz festgeschrieben sei oder nicht.  Jede Abweichung vom Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts unterliege einer besonderen Begründungspflicht und dürfe nicht "zu einer Schwächung des Klimaschutzes über die Zeit, also zulasten künftig lebender Menschen" führen. Das Gutachten wurde von der (CDU/CSU-nahen) Klima-Union in Auftrag gegeben.

Das Hbl (Heike Anger/Silke Kersting) berichtet nun ebenfalls über die Debatte zur Erwähnung der "Klimaneutralität bis 2045" im neuen Grundgesetz-Artikel 143h zum Sondervermögen und lässt unter anderem Rechtsanwalt Remo Klinger zu Wort kommen. Seiner Meinung nach nehme die Grundgesetzänderung nur auf, was das Bundesverfassungsgericht 2021 bindend festgestellt habe. Dass "damit verstärkt Infrastrukturprojekte durch Klagen verhindert werden", sei nicht zu befürchten.

Rechtspolitik

Familie: Rechtsprofessor Gregor Thüsing empfiehlt auf beck-aktuell die Lektüre des neuen Berichts des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen, der sich dem "Rechtsrahmen für eine familiengerechte Arbeitswelt" widmet. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu verbessern, fordere der Beirat eine bessere Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Außerdem sollten die einschlägigen Regelungen in einem speziellen Vereinbarkeits- und Sorgeschutzgesetz gesammelt werden.

Justiz

KG Berlin – linksextremer Anschlagsversuch: Vor dem Berliner Kammergericht begann das Verfahren gegen Peter Krauth und Thomas Walter, die zu der aufgelösten linksextremen Kleingruppe “das K.O.M.I.T.E.E.” gehörten. Sie sind angeklagt wegen der Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Im Rahmen einer Verständigung gestanden sie, dass sie 1995 eine im Bau befindliche Abschiebehaftanstalt in Berlin aus politischen Gründen in die Luft sprengen wollten. Das Gericht sagte ihnen im Gegenzug eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren zu, die auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Krauth und Walter waren nach dem gescheiterten Sprengstoffanschlag nach Venezuela geflohen und dort untergetaucht, 2022 erhielten sie dort politisches Asyl. Es berichten SZ (Constanze von Bullion/Christoph Gurk), spiegel.de (Wiebke Ramm), taz (Wolf-Dieter Vogel) und LTO.

LG Stuttgart – Michael Ballweg: Das Landgericht Stuttgart schlug vor, den Betrugsprozess gegen den Querdenken-Initiator Michael Ballweg wegen Geringfügigkeit einzustellen. Es könne voraussichtlich nicht nachgewiesen werden, dass Ballweg die Spenden an die Querdenken-Initiative zu privaten Zwecken verwendet habe. Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung zweifelt das Gericht daran, dass Ballweg ein Vorsatz nachweisbar sein wird, weil alle Unterlagen bei seinem Steuerberater abgegeben worden seien. Es bliebe voraussichtlich nur ein relevanter Restbetrag von höchstens 2000 Euro. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag des Gerichts ab und stellte außerdem einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter. Das Verfahren wird somit fortgesetzt, es sind noch mehr als 20 Verhandlungstage angesetzt. Es berichten SZ (Max Ferstl/Roland Muschel), FAZ (Rüdiger Soldt), spiegel.de, zeit.de und LTO.

BGH zu Birkenstock-Sandalen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Annika Jacobsen kritisiert auf LTO den Kunstbegriff des BGH als zu eng, weil er solche Kunstformen nicht erfasse, deren Wesen "gerade in einer Reduktion der gestalterischen Elemente und einer Unterordnung der Form unter die Funktion" bestünde. Die Birkenstock-Sandalen, die laut Urteil des BGH vom Februar kein Werk der angewandten Kunst darstellen, seien dafür ein gutes Beispiel. Die Rechtsprechung des BGH führe dazu, dass das Urheberrecht eher anerkannt werde, "je auffälliger sich eine Gestaltung in den Vordergrund drängt".

BAG zu betrieblicher Altersversorgung: Der Rechtsanwalt Peter Wehner analysiert auf dem Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des BAG vom vergangenen November, wonach die Tarifparteien im Rahmen der Corona-Pandemie die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung durch Tarifvertrag übergangsweise aufheben konnten. Dabei mussten sie sich zwar an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes orientieren. Eine konkrete Billigkeitskontrolle durch das Gericht findet jedoch nicht statt.

OLG Hamm – Klimaschutz/peruanischer Bauer: Vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde die Verhandlung der Klage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE fortgesetzt. Der Kleinbauer aus Peru war persönlich vor Ort. Seine Anwältin Roda Verheyen gab zu Beginn der Verhandlung bekannt, dass sich der Anteil von RWE an den weltweiten CO2-Emissionen seit Beginn der Industrialisierung inzwischen von 0,47 auf 0,38 Prozent reduziert habe. Der Streitwert von rund 17.000 Euro könnte somit weiter sinken.  In der Verhandlung ging es vor allem um ein Sachverständigengutachten, wonach die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Flutwelle, die das Haus des Bauern in den kommenden 30 Jahren bedrohen könnte, bei weniger als drei Prozent liege. Die FAZ (Nadine Bös) berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Geldwäscheverdacht: Eine Bank darf, wenn bei hohen Überweisungen ein Verdacht auf Geldwäsche besteht, die Übermittlung des Geldes zeitweise stoppen. Holt sich die Empfänger:in anwaltliche Hilfe, um die Bank zur Auszahlung aufzufordern, so muss die Bank die dadurch entstandenen Anwaltskosten auch dann nicht erstatten, wenn sie das Geld letztlich auszahlt. Dies entschied das OLG Frankfurt/M. In dem Fall hatte die Bank, wie im Geldwäschegesetz vorgesehen, die Financial Intelligence Unit (FIU) kontaktiert, nachdem auf dem Konto in kurzer Zeit erst 320.000 Euro und dann 680.000 Euro eingingen. LTO berichtet.

KG Berlin – "Keinohrhasen"-Einnahmen: Der Streit um eine höhere Beteiligung der Drehbuchautorin Anika Decker am Gewinn der Filme  "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" endete mit einer Zurücknahme der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin. Das Berliner KG hatte zuvor erklärt, es halte die Entscheidung des LG, wonach ein Großteil der Ansprüche Deckers verjährt seien, "im Wesentlichen für zutreffend". Decker hätte sich früher über den Erfolg der Auswertung informieren und entsprechend Klage erheben müssen. Der Fairnessparagraph im Urheberrechtsgesetz sieht eine Nachzahlungspflicht für den Fall eines "auffälligen Missverhältnisses" zwischen Vergütung und Filmeinnahmen vor. Es berichten FAZ (Julia Encke) und SZ (Philipp Bovermann).

LG Lüneburg – Rechtsrock-Label: Vor dem Landgericht Lüneburg geht bald ein Prozess gegen fünf Männer zu Ende, die rechtsradikale Tonträger produziert und vertrieben haben sollen. Drei von ihnen wird daher unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der Hauptangeklagte hatte einen Teil der Vorwürfe im Prozess gestanden, dabei aber betont, dass der Rechtsrock nur einen geringen Teil des Unternehmens ausgemacht habe. Die taz-nord (Nadine Conti) berichtet.

VG Magdeburg zu Presseauskunft über Sicherheitskonzept: Die Stadt Magdeburg und die städtische Weihnachtsmärkte GmbH antworteten zu Unrecht nicht auf Fragen zum Sicherheitskonzept des Magdeburger Weihnachtsmarktes, die ihnen von Journalist:innen der Welt und der Welt am Sonntag gestellt wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg im Februar in einem Eilverfahren. Das Argument der Stadt, sie wolle den Strafverfolgungsbehörden nicht zuvorkommen und wolle auch eine mögliche "Prangerwirkung" verhindern, verwarf das Gericht. Einzig die Frage, ob aus Sicht der Stadt "alle Vorschriften zum Schutz des Weihnachtsmarktes eingehalten worden" waren, war nach Auffassung des VG nicht vom presserechtlichen Auskunftsanspruch umfasst. LTO (Pauline Dietrich) berichtet.

VG Köln zu Videoüberwachung: netzpolitik.org (Constanze Kurz) hat sich mit Calvin Baus, Mitglied der Initiative "Kameras stoppen", über eine erfolgreiche Klage gegen die Videoüberwachung in Köln unterhalten. Im vergangenen November entschied das VG Köln, dass etwa ein Drittel der damals überwachten Plätze nicht überwacht werden durften. Zentral sei für das Bündnis die Frage gewesen, ob die Kameras bei einer Versammlung ausgeschaltet würden. Um dies nachzuweisen, habe die Polizei schließlich auch Protokolle und Datenblätter übermittelt.

VG Bremen – Ex-Bamf-Leiterin: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhob bereits im vergangenen August eine Disziplinarklage gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle Ulrike B. Ihr war 2018 öffentlich vorgeworfen worden, mit ihrer Behörde systematisch unberechtigte Asylanerkennungen auszusprechen. Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen sie im Jahr 2021 wurde jedoch deutlich, dass es keine überdurchschnittliche Zahl von Fehlentscheidungen gab. Welche Vorwürfe nun Gegenstand der Disziplinarklage sind, ist nicht bekannt. Die taz-nord (Lotta Drügemöller) berichtet.

Recht in der Welt

USA – Abschiebung von Venezolanern: Nach der Abschiebung von 238 Venezolanern aus den USA nach El Salvador fordern Angehörige eine Untersuchung, ob es sich bei den Männern tatsächlich um Mitglieder der Verbrecherorganisation "Tren de Aragua" handelt. Keiner von ihnen war in den USA rechtskräftig verurteilt worden. Sie sollen nun mindestens ein Jahr in einem salvadorianischen Gefängnis verbringen. Ein US-Bundesrichter hatte am Samstag mündlich angeordnet, die Flugzeuge zurückzuholen, nachdem er während der Verhandlung von den bereits laufenden Abschiebungen erfahren hatte. Doch weder die zwei Jets, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits außerhalb der USA befanden, noch ein dritter Jet, der nach Medienberichten erst später startete, wurden von der Regierung gestoppt. Eine Regierungssprecherin sprach daraufhin dem Bundesrichter die Befugnis ab, Trumps Entscheidung zu revidieren. Trump hatte seine Anordnung auf den Alien Enemies Act von 1798 gestützt. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach/Tjerk Brühwiller), SZ (Fabian Fellmann), taz (Bernd Pickert) und taz-blogs (Detlef Georgia Schulze).

Peter Burghardt (SZ) kommentiert, Trump setze "darauf, nach der Politik die Justiz gefügig zu machen". Richter und Staatsanwälte, die sich ihm in den Weg stellten, seien schon im Wahlkampf wie Staatsfeinde behandelt worden. Alexander Haneke (FAZ) betont, es sei "selbst im vom Trump-Stakkato erschöpften Amerika eine neue Dimension", wenn das Justizministerium nun "die Gewaltenteilung und den Rechtsschutz offen infrage" stelle. Dort werde die Auffassung vertreten, dass Trumps Handlungen im Bereich der nationalen Sicherheit überhaupt keiner gerichtlichen Kontrolle unterlägen. Bernd Pickert (taz) bemerkt, dass die Gerichte angesichts der Vielzahl offenkundiger Rechtsbrüche nicht mehr hinterherkämen. "Wer je wissen wollte, wie es aussieht, wenn eine scheinbar starke, stabile Demokratie im Eiltempo zerstört und in eine moderne Form eines letztlich faschistischen Autoritarismus umgebaut wird, kann das gerade live beobachten."

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Mit einer Exekutivanordnung ordnete US-Präsident Donald Trump an, die Sicherheitsfreigaben für eine weitere große US-Anwaltskanzlei auszusetzen. Diesmal traf es die Kanzlei Paul Weiss. Bislang halten sich andere große US-Anwaltskanzleien mit einer Solidarisierung zurück. 278 Mitarbeitende großer US-Anwaltskanzleien wenden sich jedoch mit einem offenen Brief an ihre Vorgesetzten und fordern öffentlichen Widerstand gegen die "Einschüchterungstaktik der Regierung". beck-aktuell berichtet.

USA – Meinungsfreiheit: Die FAZ (Thomas Jansen/Stephan Klenner) vergleicht das deutsche Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit der US-amerikanischen freedom of speech. Unter diese würden in den USA auch Verhaltensweisen gefasst, die hierzulande eher unter die Kunst-, die Rundfunk- oder die Wissenschaftsfreiheit fielen. Der größte Unterschied liege darin, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts in den USA weniger stark sei und die Meinungsfreiheit daher seltener aufwiege. Die Darstellung von Vizepräsident J.D. Vance, wonach in den Vereinigten Staaten die Meinungsfreiheit keine Grenzen kenne, sei jedoch vereinfacht: Auch die dort geltende Meinungsfreiheit erlaubt Einschränkungen.

Frankreich – Pawel Durow: Der Telegram-Mitgründer Pawel Durow darf Frankreich trotz laufender Ermittlungen gegen ihn für mehrere Wochen verlassen. Er reiste schon am Samstag in die Vereinigten Arabischen Emirate. Dies melden FAZ (Gregor Brunner) und spiegel.de. Durow wird in Frankreich vorgeworfen, gegen kriminelle Inhalte auf seiner Plattform nicht genug zu unternehmen. 

Belgien – Ex-Justizkommissar Reynders: Die SZ (Josef Kelnberger) widmet den Ermittlungen gegen den früheren EU-Justizkommissar Didier Reynders wegen Geldwäsche eine Seite-Drei-Reportage. Es geht um die bislang nicht geklärte Herkunft von etwa einer Million Euro Bargeld, das Reynders teilweise systematisch in Lottoscheine investierte. Zudem besteht der Verdacht, dass seine Hausbank die Einzahlung großer Summen auf sein Girokonto absichtlich nicht der Finanzaufsicht meldete, um seine Karriere nicht zu gefährden.

Georgien – Micheil Saakaschwili: Der frühere Präsident Georgiens Micheil Saakaschwili wurde zu einer weiteren Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, weil er 2021 illegal die Staatsgrenze überquert haben soll. Bereits vorige Woche war er wegen Veruntreuung schuldig gesprochen worden. Die Gesamtstrafe erhöhte sich damit erneut auf nun zwölf Jahre und sechs Monate. zeit.de berichtet. 

Sonstiges

KI und Anwaltschaft: Im Interview mit beck-aktuell (Denise Dahmen) prognostiziert der Kanzleiberater Achim Tschauder, welche Auswirkungen der Einsatz von KI auf die Anwaltstätigkeit haben wird. Unter anderem geht er davon aus, dass viele Rechtsdienstleistungen einen Produkt-Charakter bekommen und zum Festpreis verkauft werden. Zudem gebe es in Zukunft Kanzleien, in "denen vielleicht ein größerer Teil der Belegschaft keine Juristen sind, sondern Analysten und Informatiker".


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56812 (abgerufen am: 26.04.2025 )

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