Die juristische Presseschau vom 11. März 2025: Noch mehr Eil­klagen wegen Son­der­sit­zungen / Geor­gescu von rumä­ni­scher Wahl aus­ge­sch­lossen / Straf­ver­schär­fung für Femi­zide in Ita­lien

11.03.2025

Nun gehen auch Linke und AfD am BVerfG gegen die BT-Sondersitzungen vor. Der aussichtsreichste Bewerber wurde nicht zur rumänischen Präsidentschaftswahl zugelassen. In Italien sollen Femizide künftig stets mit “lebenslang” bestraft werden. 

Thema des Tages

BVerfG – Schuldenbremse / Sondervermögen: Inzwischen hat auch die AfD-Bundestagsfraktion sowie die kommende Fraktion der Linken gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestages am 13. und 18. März per Organklage das Bundesverfassungsgericht angerufen. Zuvor hatten bereits fünf AfD-Abgeordnete geklagt. Alle Organklagen wurden mit Anträgen auf einstweilige Anordnungen verbunden. Die Abgeordneten machen eine Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte geltend. Ihr Antrag zielt darauf ab, dass der alte Bundestag nicht mehr einberufen werden darf, nachdem an diesem Freitag voraussichtlich das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl festgestellt wird. Zuständig am BVerfG ist der Zweite Senat. Es berichten spiegel.de, zeit.de, focus.de (Sebastian Scheffel) und LTO.

Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt fest, dass es mit den geplanten Grundgesetzänderungen keine materiellen verfassungsrechtlichen Probleme gibt, weil die Ausnahmen von der Schuldenbremse jeweils im Grundgesetz verankert werden sollen. Der Begriff der "Infrastruktur" werde allerdings künftig durch das Bundesverfassungsgericht ausgelegt werden müssen. Die Erhöhung der Pendlerpauschale oder Subventionen für Agrardiesel werden davon wohl kaum umfasst sein.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert im Leitartikel, die neuen Regelungen seien "nicht so komplex, dass sie nicht noch vor der Konstituierung des neuen Bundestages begriffen und verabschiedet werden könnten." Eine berechtigte Frage sei jedoch, ob die Änderungen nicht das schon gewählte neue Parlament beschließen müsste. Allerdings sei das Parlament bis zum Zusammentreten des neuen Bundestages mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet. "Man mag hier ein Legitimationsproblem sehen, es ist aber kein Verfassungsverstoß."

Sondervermögen: Den geplanten Verfassungsänderungen fehlt bislang auch noch die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Grünen kündigten an, den Entwürfen in ihrer aktuellen Form nicht zustimmen zu wollen und brachten stattdessen einen eigenen Gesetzentwurf für Grundgesetzänderungen ein. Sie fordern demnach, den Sicherheitsbegriff weiter zu fassen. So soll auch die Stärkung kritischer Infrastrukturen und die Hilfe für überfallene Staaten dazu gehören. Außerdem sollen die Ausgaben für "Gesamtverteidigung und sicherheitspolitische Aufgaben" erst ab einer Höhe von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Dem aktuellen Entwurf von CDU/CSU und SPD werfen sie vor, dass damit bereits geplante Investitionen in das Sondervermögen verschoben werden könnten, um mit dem Kernhaushalt stattdessen Projekte zu finanzieren, die weder Infrastruktur noch Sicherheit betreffen. Es berichten SZ (Markus Balser/Vivien Timmler), Hbl (Silke Kersting u.a.), spiegel.de, zeit.de und bild.de.

Schuldenbremse in den Ländern: Wie die taz-nord (André Zuschlag) analysiert, könnte die im Grundgesetz geplante Lockerung der Schuldenbremse für die Bundesländer in den norddeutschen Ländern zunächst ohne Folgen bleiben, da die Schuldenbremse dort auch in den Landesverfassungen verankert ist. In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müsste also zusätzlich mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Landesverfassung geändert werden. In Niedersachsen will die oppositionelle CDU eine Aufweichung der Landes-Schuldenbremse verhindern. 

Rechtspolitik

Asyl/Rückführung: Dem Hbl (Olga Scheer) liegen die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Rückführungsrichtlinie vor, die sie heute präsentieren will. Menschen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten, sollen demnach einfacher abgeschoben werden können, wenn ihr Asylantrag in einem anderen EU-Staat bereits abgelehnt wurde. Weiter ist vorgesehen, dass potenziell gefährliche Migrant:innen bis zu ihrer Abschiebung in Haft genommen werden dürfen. Darunter fielen auch diejenigen, die vor Abschluss des Verfahrens in ein anderes Mitgliedsland weiterreisen könnten und daher die "Gefahr des Untertauchens" bestehe. Schließlich sind Abschiebezentren in Drittstaaten geplant.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nach den Sondierungen zwischen CDU/CSU und SPD herrscht zwischen den Parteien Uneinigkeit über die Bedeutung der Formulierung, dass künftig Zurückweisungen an den Grenzen "in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn" stattfinden sollen. Jens Spahn (CDU) versteht darunter, dass man miteinander sprechen werde, aber nicht abhängig sei von der Zustimmung der Nachbarstaaten. Dagegen behauptete die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, man habe etwas anderes vereinbart. FAZ (Matthias Wyssuwa/Mona Jaeger), taz (Christian Rath), focus.de (Sebastian Scheffel) und bild.de (Filipp Piatov) berichten.

Im Interview mit der Welt (Ricarda Breyton) findet auch Rechtsprofessor Daniel Thym, dass es mehrere Lesarten des Sondierungspapiers in Bezug auf die Zurückweisungen gebe. Er vertritt die Auffassung, dass diese nur unter Berufung auf die EU-Notstandsklausel möglich seien, selbst wenn die Nachbarstaaten einer Zurückweisung zustimmen. Im Sondierungspapier vermisse er bislang langfristige Ansätze wie die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten.

Constanze von Bullion (SZ) nennt die Einigung auf Zurückweisungen "eine gefährliche, europapolitische Eskalation". "Nationale Egotrips auf Kosten Verbündeter" hätten den hohen Preis, dass mit ihnen das Gemeinsame Europäische Asylsystem scheitere. "Im Hauruckverfahren wird da nichts erreicht. Es geht nur gemeinsam mit den europäischen Nachbarn – und in strikter Rechtsstaatlichkeit. Oder es zerbricht auch das wenige, das erreicht ist." Philip Eppelsheim (FAZ) kommentiert, es müsse "das Ziel sein, eine Lösung mit den europäischen Nachbarn zu finden. Doch wenn diese sich querstellen, darf eine Regierung Merz nicht einfach den Kopf einziehen." Nur durch ein "Notfalls auch ohne euch" mache man den anderen Staaten klar, dass ein Durchwinken keine Lösung sei.

Asyl: Das Sondierungspapier sieht auch an anderen Stellen deutliche Verschärfungen im Asylrecht vor. So soll aus dem Amtsermittlungsgrundsatz "im Asylrecht der Beibringungsgrundsatz werden". Dieser ist dem Verwaltungsrecht bislang fremd. Weiterhin wollen die Parteien den Pflichtanwalt abschaffen, der im vergangen Jahr für Gerichtsentscheidungen über die Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam eingeführt wurde. Außerdem soll die Bundespolizei künftig Ausreisegewahrsam für ausreisepflichtige Ausländer beantragen dürfen. Schließlich soll der Einsatz der Bezahlkarte bundesweit durchgesetzt werden. LTO (Tanja Podolski) gibt einen Überblick.

Asyl/Pushbacks: Auf dem Verfassungsblog argumentiert die Privatdozentin Georgia Stefanopoulou, dass Pushbacks an der EU-Außengrenze gegen das Verbot des Verschwindenlassens verstoßen könnten. Dieses ist im Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen geregelt und stellt im Falle eines systematischen Verstoßes gegen das Verbot einen völkerstrafrechtlichen Tatbestand dar. Er sei vereinfacht gesagt immer dann einschlägig, wenn eine Person ihrer Freiheit beraubt werde und danach der Verbleib der Person nicht bekannt gegeben wird. Die EU-Kommission missachte dieses Verbot in ihrer Einordnung aus dem vergangenen Dezember, wonach Pushbacks legal sein könnten, falls "Migration als Waffe" gegen EU-Staaten benutzt werde. 

Mietpreisbremse: Nachdem sich CDU/CSU und SPD in den Sondierungsgesprächen auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt haben, ist nach Einschätzung des Hbl (Carsten Herz) eine Verfassungsbeschwerde durch den Eigentümerverband Haus & Grund wahrscheinlich. Dieser berief sich schon im Herbst darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert habe, weil sie auf fünf Jahre befristet war.

Carsten Herz (Hbl) kommentiert, die Mietpreisbremse sei "eine Regelung, die wie ein Pflaster auf einer eiternden Wunde klebt." Die Bremse sei überfordert, solange sich teilweise Hunderte auf eine Wohnung bewerben. Gegen die Wohnungsnot helfe nur der Neubau, insbesondere Investitionen in sozialen Wohnungsbau.

Sondierung: Einen allgemeinen Überblick über die rechtspolitischen Ergebnisse der Sondierung gibt nun auch beck-aktuell.

netzpolitik.org (Tomas Rudl u.a.) widmet sich den digitalpolitischen Ergebnissen der Sondierung und blickt unter anderem auf die geplante Einführung eines einheitlichen Bürgerkontos, mit dem Bürger:innen über ein zentrales Portal auf verschiedene Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können. 

Bundestags-Hausordnung: Wie die FAZ (Friederike Haupt) meldet, verschärfte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in Absprache mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung die Zutrittsregeln zum Bundestag. Künftig dürfen Mitarbeiter:innen von Abgeordneten sowie Gäste den Bundestag nicht betreten, wenn sie nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung "ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages" oder für die Sicherheit aller darin Anwesenden darstellen. Überprüft werden dürfen künftig auch Mitarbeiter, die auf Daten des Bundestags, wie Mails oder das Intranet, zugreifen.

Sanktionen gegen Russland: Im Interview mit der Welt (Eduard Steiner) stellt der Anwalt Viktor Winkler infrage, ob die Sanktionen, die auf eine Schwächung der russischen Wirtschaft zielten, völkerrechtskonform sind. Für den Einsatz von unilateralen Sanktionen, die nicht mit der UNO abgestimmt werden, sieht er keinen ausreichend schweren Verstoß gegen das Völkerrecht. Auch die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen, die anlasslos immer weiter ausgeweitet würden, sieht er nicht gewahrt. Er sagt, die EU hätte gezielt die Industrien angreifen müssen, die dem Kreml am meisten helfen, den Völkerrechtsverstoß fortzusetzen.

Justiz

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Wie die FAZ (Helmut Hartung) berichtet, halten Bayern und Sachsen-Anhalt daran fest, den Medienstaatsvertrag nicht zu unterschreiben, solange die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF bezüglich ihrer Finanzierung weder zurückgenommen noch entschieden ist. Letzteres werde aber frühestens Ende des Jahres geschehen. Der Staatsvertrag sieht umfangreiche Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor.

BGH – "From the river…"/§ 86a StGB: Wie LTO (Max Kolter) berichtet, muss der BGH doch nicht darüber entscheiden, ob die Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" ein Kennzeichen der Terrororganisation Hamas darstellt und somit nach § 86a StGB strafbar ist. Die Revision gegen das Anfang November ergangene Urteil des LG Berlin I wurde zurückgenommen. Weil vergleichbare Fälle erstinstanzlich zumeist vom Amtsgericht entschieden werden und der Instanzenzug daher beim Oberlandesgericht endet, ist mit einer baldigen Klärung durch den BGH nicht zu rechnen.

BAG zu Geschäftsgeheimnissen: Die Rechtsanwälte Tobias Neufeld und Christian Judis stellen im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2024 vor, in dem das Gericht ausführte, welche Art von Sicherungsmaßnahmen ein Unternehmen durchführen muss, damit das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen greift. Nicht ausreichend sind demnach pauschale Vertragsklauseln, die eine Verschwiegenheitsvereinbarung über "alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" beinhalten. Liegt nach den Maßstäben des Gesetzes die Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses vor, besteht seitens des Unternehmens ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

OLG Schleswig zu Cyberversicherung: Unternehmen, die eine Cyberversicherung abschließen, haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn sie vor Vertragsschluss Fragen der Versicherung zum Virenschutz und zum Zustand der verwendeten Computersoftware "ins Blaue hinein" falsch beantworten. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig im Januar. Es hielt fest, dass selbst bei gutem Glauben im Hinblick auf die Richtigkeit der Angaben ein Fall von Arglist vorliegen kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht offenlegt, dass er ohne eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage antwortet. In dem Fall, den das OLG entschied, hatte der IT-Leiter eines Holzgroßhandels vor Vertragsschluss fälschlicherweise bestätigt, dass Virensoftware und aktualisierte Software mit Sicherheitsupdates auf jedem "stationären und mobilen Arbeitsrechner" installiert war. Der Rechtsanwalt Dan Schilbach fasst das Urteil auf beck-aktuell zusammen.

LG Siegen – Missbrauch von Elfjähriger: Vor dem Landgericht Siegen muss sich der 38-jährige Benjamin S. verantworten, dem vorgeworfen wird, seine damals elfjährige Stieftochter missbraucht zu haben. Sie bekam im Mai 2024 ein Kind, dessen Vater er nachweislich ist. S. erklärt, dass sie in ihn verliebt gewesen sei und sich sein Sperma aus einem benutzten Kondom eingeführt habe. Eine erste Aussage, die dieser Darstellung entsprach, widerrief das Mädchen nach psychologischer Betreuung. Heute soll das Urteil verkündet werden. Die FAZ (Kim Maurus) berichtet.

LG Verden – Daniela Klette: Zwei Wochen vor Beginn des Strafprozesses gegen das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette, schildert die SZ (Sebastian Erb u.a.) in einer Seite-Drei-Reportage, wie Klette es schaffte, über Jahre unentdeckt im Untergrund zu leben. Sie habe ihren Bekannten erzählt, sie betreue Senioren in Süddeutschland. Wenige Tage nach einem Überfall auf einen Supermarkt am 2. Januar 2015 schrieb sie Bekannten in einer Nachricht, sie habe lang nichts von sich hören lassen, weil sie "arbeitsmäßig im Super-stress" gewesen sei. Im Verdener Prozess wird es nur um die Taten gehen, die Klette im Untergrund nach Auflösung der RAF begangen haben soll.

AG München zu entgangener Abwrackprämie: Ein Autohaus, das ein Auto mit so viel Verspätung liefert, dass dem Käufer durch den späteren Liefertermin ein Teil der Umweltprämie entgeht, muss dem Käufer Schadensersatz leisten. Dies entschied das Amtsgericht München. In dem Fall war beim Kauf des Autos der unverbindliche Liefertermin "2022" festgelegt worden. Als das Auto im März 2023 noch nicht geliefert worden war und der Kläger nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag ein anderes Auto erwarb, lag die Umweltprämie statt bei 6000 Euro nur noch bei 4500 Euro. LTO berichtet.

Bundesgerichte: Wie beck-aktuell (Joachim Jahn) weiß, legte das Bundesjustizministerium einigen Bundesgerichten nahe, Richterstellen und Senate abzubauen, weil die Zahl der Verfahren abnimmt. Der Bundesfinanzhof werde voraussichtlich einen Spruchkörper einsparen, heißt es. An den anderen Bundesgerichten zeichnet sich kein eindeutiges Bild ab. Am Bundesgerichtshof ging die Zahl der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden im Zivilrecht zwar von 4.157 im Jahr 2023 auf 3.105 im Jahr 2024 zurück. Im Strafrecht gab es hingegen einen deutlichen Anstieg. Auch am Bundessozialgericht stellte die neue Präsidentin Christine Fuchsloch kürzlich eine "echte Trendumkehr" fest, nach der die Zahl Revisionen wieder leicht ansteige.

Recht in der Welt

Rumänien – Călin Georgescu: Das Rumänische Wahlbüro entschied am Sonntag mit zehn zu vier Stimmen, dass der rechtsextreme Kandidat Călin Georgescu nicht zur erneuten Präsidentschaftswahl im Mai antreten darf. Er hatte die erste Runde der Präsidentschaftswahl am 24. November gewonnen, die im Nachgang jedoch von Rumäniens Verfassungsgericht wegen des Einflusses ausländischer "staatlicher Akteure" annulliert wurde. Georgescu legte am Montag gegen die Nichtzulassung zur Wahl Beschwerde ein. Über diese wird das Verfassungsgericht voraussichtlich bis Mittwoch entscheiden. Nach den aktuellen Umfragen galt ein Sieg Georgescus als sicher. Das Wahlbüro begründete die Entscheidung unter anderem mit der mangelnden Offenlegung der Finanzierung seines Wahlkampfs. SZ (Tobias Zick), FAZ (Michael Martens) und taz (William Totok) berichten.

Tobias Zick (SZ) kommentiert, der Ausschluss Georgescus von der Wahl sei aus Sicht von EU und Nato "eine gute, eine beruhigende Nachricht", die aber eine bittere Note habe. Denn selbst wenn jede einzelne der Entscheidungen gegen Georgescu "in sich solide begründet ist: Der zeitliche Ablauf hat Argwohn quer durch die politischen Lager geschürt." Reinhard Veser (FAZ) nennt den Wahlausschluss dagegen "eine äußerst zweifelhafte Entscheidung". Sie sei "argumentativ ebenso fadenscheinig" wie das Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts zur Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl. So dränge sich der Eindruck auf, die rumänischen Regierungsparteien wollten den Kandidaten aus dem Rennen werfen, der in den Umfragen führe.

Italien – Femizide: In Italien sollen Femizide künftig als eigener Straftatbestand gelten, der ausnahmslos mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Weltfrauentag. Ein Femizid liegt nach dem Entwurf vor, wenn die Tötung der Frau "als Akt der Diskriminierung oder des Hasses gegen die geschädigte Person als Frau" geschieht "oder um ihr die Ausübung ihrer Rechte oder ihrer Freiheit zu verwehren". SZ (Marc Beise) und taz (Michael Braun) berichten.

Argentinien – Tod von Diego Maradona: In Argentinien begann ein Strafprozess, in dem sich verschiedene Ärzte, Pfleger, Psychologen und Psychiater wegen einer fahrlässigen Tötung des ehemaligen Fußballstars Diego Maradonas 2020 verantworten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, Maradona vor seinem Tod isoliert und ihm keine angemessene medizinische Versorgung zukommen lassen zu haben. Die SZ (Christoph Gurk) berichtet.

Sonstiges

Gemeinnützige NGOs: Auf beck-aktuell hebt Rechtsprofessor Christoph Degenhart mit Blick auf die Kritik an der kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Finanzierung gemeinnütziger NGOs hervor, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit Freiheitsrechte im klassisch-liberalen Sinn seien, die kein Recht auf Leistungen des Staates verleihen. Schon der Möglichkeit klandestiner staatlicher Einflussnahme unter Missachtung des Neutralitätsgebots müsse begegnet werden. Hier Transparenz herzustellen, sei daher verfassungsrechtlich geboten.

Wie die taz (Gareth Joswig) berichtet, haben inzwischen auch mehrere CDU-Landtagsfraktionen ähnliche Anfragen in ihren Parlamenten gestellt.

Flughafen-Streik: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) informiert im Rahmen eines Überblicks zum Verdi-Flughaftenstreik auch über die Rechte der Flugreisenden. Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden müsse die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten.

Karriere in der Rechtswissenschaft: LTO-Karriere (Sabine Olschner) fasst zusammen, auf welchen Wegen man nach dem Jurastudium eine Karriere in der Wissenschaft anstreben kann. Auf dem Weg zu einer Professur sei Vernetzung sehr wichtig. Schon im Studium solle man eine Mitarbeit am Lehrstuhl als studentische Hilfskraft nicht nur als Nebenjob zum Geldverdienen ansehen.

RA Rolf Raum: Der ehemalige Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum wird of Counsel in einer Münchener Anwaltskanzlei, berichtet LTO (Stefan Schmidbauer)


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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56765 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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