Vor dem OLG Koblenz wurden vier Mitglieder einer rechtsterroristischen Vereinigung verurteilt. Der BGH hält auch "Knockout 51" für eine rechtsterroristische Gruppe. Deutschland hat die Whistleblower-Richtlinie zu spät umgesetzt.
Thema des Tages
OLG Koblenz zu Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Vier Rädelsführer:innen der Gruppe "Vereinte Patrioten" wurden vom Oberlandesgericht Koblenz zu Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt. Die Gruppe plante, Deutschland ins Chaos zu stürzen, die Regierung abzusetzen und die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wiedereinzuführen. Im Rahmen der Unruhen sollte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführt werden. Das OLG stufte die Gruppe als terroristische Vereinigung gem. § 129a StGB ein. Zudem hätten sich die vier Angeklagten wegen eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund nach § 83 StGB strafbar gemacht. Ein fünfter Angeklagter wurde wegen Mitgliedschaft in der Gruppe sowie wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Verfahren begann im Mai 2023 und dauerte 106 Verhandlungstage. Gegen zwei weitere Unterstützer der Gruppe läuft noch ein Prozess am OLG. LTO berichtet.
Rechtspolitik
Schuldenbremse / Sondervermögen: CDU/CSU und SPD gaben bekannt, dass sie die geplanten Änderungen des Grundgesetzes am 13. März in erster Lesung im Bundestag beraten und am 18. März in einer zweiten Sondersitzung endgültig beschließen lassen möchten. Um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen, soll in Art. 109 Abs. 3 GG geregelt werden, dass nur Verteidigungsausgaben von bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes den Regeln der Schuldenbremse unterliegen sollen. Anders als noch im Sondierungsbeschluss werden als mögliche Verteidigungsausgaben nicht nur der Etat des Verteidigungsministeriums genannt. Das Sondervermögen für Infrastruktur-Investitionen soll in einem neuen Art. 143h GG geregelt werden. Es berichten SZ (Daniel Brössler u.a.), bild.de (Marc Oliver Rühle/Nikolaus Harbusch) und spiegel.de.
spiegel.de (Christoph Schult/Severin Weiland) berichtet, dass die Grünen, deren Stimmen für die Grundgesetzänderungen benötigt werden, ihre Zustimmung weiterhin offen lassen. Das Hbl (Heike Anger/Daniel Delhaes) führt verschiedene Ansichten zur Verfassungsmäßigkeit der Grundgesetzänderungen auf. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der 2023 per Eilantrag erfolgreich gegen das Gebäudeenergiegesetz vorging, warne davor, den Beschluss der Grundgesetzänderungen schon auf den 18. März zu terminieren. Man müsse den Beschluss vielmehr auf den 24. März verschieben, da sonst das Recht der Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit verletzt werde. spiegel.de (Matthias Bartsch u.a.) und focus.de (Andreas Herteux) analysieren, wie eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat zustande kommen könnte. Da die von CDU, SPD und Grünen geführten Länder dafür nicht ausreichen, könnte es z.B. auf die Zustimmungen Bayerns ankommen, wo die Freien Wähler Teil der Regierung sind.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, es sei kein Problem, wenn sich nun die nötige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat findet, um die Finanzverfassung zu ändern, denn "die derzeitige Schuldenbremse gehört ja nicht zum änderungsfesten Ewigkeitskern des Grundgesetzes". Wichtig sei aber, mit den Mitteln die richtigen Entscheidungen zu treffen, da neue Schulden und frisches Geld allein keinen Gegner aufhielten. Thomas Exner (Welt) mahnt, die künftige Regierung müsse sich verpflichten, "buchstäblich jeden Euro im Haushalt umzudrehen und jede Ausgabe zu stoppen, deren Nutzen nicht konkret nachzuweisen ist". Doch um alle Ausgabenverpflichtungen auf den Prüfstand zu stellen, bevor weitere Kredite aufgenommen werden, fehle schlicht die Zeit. Im Editorial begrüßt Martin Knobbe (Hbl) die Pläne zur Grundgesetzänderung, warnt aber vor ihrem "Verführungspotenzial: Politik mithilfe reichlich gefüllter Staatskassen zu gestalten und strukturelle Probleme zu überspachteln". Merz müsse sich daher auf seine Wahlkampfversprechen besinnen, die radikale Reformen, Entlastung von Bürger:innen und Unternehmen, Senkung der Sozialabgaben und eine Verschlankung des Staates umfasst hätten.
Rechtspolitik: Auf FAZ-Einspruch fordert der Rechtsprofessor Michael Kubiciel die zukünftige Regierung zu "einer rechtspolitischen Abrüstung" auf. Notwendig seien "weniger technokratische Ambition, mehr Kompromiss und eine Entlastung von moralisierten Debattenthemen". Die Cannabislegalisierung und die Wahlrechtsreform seien Beispiele für ein technokratisches Verständnis von Recht, das sich fortschrittlich und optimistisch gebe, aber mitunter blind für die Folgen gewesen sei.
Mieten: Im Interview mit der Welt (Michael Fabricius) spricht die Abgeordnete Caren Lay (Linke) über Wohnungspolitik und fordert unter anderem, dass der Mietwuchertatbestand "scharf gestellt wird". Es gelinge bei der aktuellen Rechtslage nur selten, nachzuweisen, dass der Vermieter die schwächere Position eines Mieters ausgenutzt hat. Zudem spricht sie sich dafür aus, in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle bestehenden Mietverträge einfließen zu lassen.
Migration: Der studentische Mitarbeiter Philipp Rehm kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass Forderungen wie der 5-Punkte-Plan der CDU/CSU-Fraktion durch "ein vermeintliches Konfliktverhältnis zwischen Volkssouveränität und Menschenrechten" begründet werden. In Wahrheit bestehe zwischen beiden ein Verhältnis der Gleichspurigkeit, schreibt der Autor und fordert, dass an demokratischen Diskursen auch die Menschen teilnehmen sollten, die von Migrationspolitik betroffenen sind.
Justiz
BGH zu "Knockout 51": Der Strafprozess gegen zwei weitere Mitglieder der Neonazi-Gruppe "Knockout 51" und einen Unterstützer wird nun doch mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Jena stattfinden. Dies entschied der BGH auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts (GBA). Das OLG Jena hatte die Anklage im Januar nur mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zugelassen und die Hauptverhandlung folglich vor dem Landgericht Gera eröffnet. Im Sommer 2024 waren bereits vier Mitglieder der Gruppe vor dem OLG Jena zu Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Gegen das Urteil legte der GBA Revision ein, über die noch nicht entschieden ist. Es berichten der Spiegel (Dietmar Hipp/Sven Röbel) und LTO.
EuGH zu Whistleblower-Richtlinie: Der Europäische Gerichtshof verurteilte Deutschland zu einer Strafzahlung von 34 Millionen Euro, weil die EU-Whistleblower-Richtlinie zu spät umgesetzt wurde. Obwohl die Frist für die Umsetzung Ende 2021 auslief, trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz erst im Juli 2023 in Kraft. Die EU-Kommission hatte deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung hatte vor dem EuGH argumentiert, dass die Bundestagswahlen 2021 sowie die Anrufung des Vermittlungsausschusses nach der verweigerten Zustimmung des Bundesrates zur Verzögerung beitrugen. Diese Argumentation unter Berufung auf die eigene, interne Rechtsordnung wies der EuGH zurück. Es berichten FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de (Julius Rabba), zeit.de und LTO.
StGH Hessen zu Versammlungsgesetz Hessen: Der Hessische Staatsgerichtshof hat das 2023 verabschiedete Versammlungsgesetz des Landes für weitgehend verfassungsgemäß erklärt. Nur das Zitiergebot sei an zwei Stellen verletzt worden. Die Entscheidung kam mit zwei Sondervoten zustande. Drei der elf Richter:innen hielten das Verbot von Schutzausrüstung und Vermummung für verfassungswidrig und argumentierten unter anderem, dass eine Vermummung aus Angst vor Erkennbarkeit vor politischen Gegnern nachvollziehbar sein könne. Fünf Richter:innen beanstandeten, dass Versammlungen auch zum Schutz der öffentlichen Ordnung beschränkt werden dürfen. Gegen das Gesetz hatten die Landtagsfraktionen von Linke und AfD geklagt. LTO berichtet.
BGH zu Maklerprovision: Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch eine Stadtvilla mit Büroanbau und Garage als Einfamilienhaus gilt und somit der Halbteilungsgrundsatz für den Maklervertrag gilt. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen Käufer und Verkäufer eine gleich hohe Provision an den Makler zahlen, wenn dieser für beide tätig wird. Ansonsten ist der Maklervertrag unwirksam. In einem weiteren Urteil entschied der BGH, dass die Regel auch dann anwendbar ist, wenn nicht der Verkäufer, sondern seine Ehefrau den Makler beauftragt hat. tagesschau.de (Christopher Andresen/Elena Raddatz) und LTO berichten.
OLG München zu Vergewaltigung von geistig behinderter Frau: Die taz (Anne Fromm) berichtet über die Verurteilung von Janusz P. zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses. Er vergewaltigte Jovita S., die im Rollstuhl sitzt und schwer geistig behindert ist, in seinem Kleintransporter. Ähnliche Fälle würden nur selten vor Gericht landen, weil es Menschen mit Behinderung oft schwer falle, an rechtliche Hilfe zu gelangen. Es passiere immer wieder, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen postalisch einen Fragebogen von der Polizei erhielten, in dem sie ihr Erlebtes aufschreiben sollen, berichtet eine Anwältin.
AG München zu Vortäuschen eines Plagiats: Rainer Otto Z. wurde vor dem Amtsgericht München unter anderem wegen Verleumdung und Betrugs zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er einen wissenschaftlichen Tagungsband gefälscht hat, um damit öffentlich einen falschen Plagiatsvorwurf gegen den Rechtsmediziner Matthias Graw zu erheben. Z. hatte die Tat trotz vieler Indizien nicht gestanden, obwohl ihm Gericht und Staatsanwaltschaft für diesen Fall eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt hatten. Kurz vor Ende des Prozesses ergriff der Angeklagte erstmals das Wort und warf dem Münchener Institut für Rechtsmedizin vor, bei der Obduktion seiner Mutter seien "Pfuscher am Werk gewesen". Es berichten SZ (Hanno Charisius), FAZ (Uwe Ebbinghaus), spiegel.de (Armin Himmelrath) und LTO.
StA Berlin – "Hofnarr": Tsp (Jost Müller-Neuhof) und zeit.de berichten, dass die Berliner Staatsanwaltschaft derzeit prüft, ob ein Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen Ehrverletzungsdelikten vorliegt. Scholz soll den Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) auf einer privaten Feier als "Hofnarr" seiner Partei bezeichnet haben. Vor der Bundestagswahl hatte die Staatsanwaltschaft die Prüfung noch nicht bestätigen wollen und dies mit den Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung begründet.
"Metall auf Metall": Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg) spricht der Produzent Moses Pelham über das seit 1999 andauernde Gerichtsverfahren um das Sample einer zweisekündigen Sequenz aus dem Track "Metall auf Metall" der Band Kraftwerk. Pelhalm gibt an, dass das Verfahren sein Vertrauen in die Justiz gestärkt habe. Einige Fragen im Verfahren habe er aber bis heute nicht verstanden. "Auch als ich nach Jahren intensiver Befassung mit dem deutschen Recht plötzlich in ein Gerangel um EU-Recht hineingeraten bin, wusste ich erstmal gar nicht, wie mir geschieht."
Umgangs- und Sorgerechtsverfahren: Der Spiegel (Heike Klovert/Christopher Piltz) geht in einer Reportage der Frage nach, warum Verfahren zwischen Eltern um das Umgangs- sowie das Sorgerecht häufig zu keiner Einigung führen und stattdessen immer häufiger konfrontativ geführt werden. Ein Familienrichter berichtet, dass es eine Gruppe von Müttern und Vätern gebe, bei denen Vermittlungsversuche nicht hilfreich seien. Sie würden gerichtliche Entscheidungen nicht akzeptieren und "gegen jeden Beschluss Beschwerde einlegen".
Tötung von Frauen: Die Max-Planck-Juristin Konstanze Jarvers schildert im Interview mit dem Spiegel (Katrin Langhans) ihre Forschung, in der sie vergleicht, wie in elf Staaten Femizide bestraft werden. Erstes Ergebnis: Die deutsche Rechtslage sei ungerecht, weil Frauen, die einen Haustyrannen töten, wegen Heimtücke-Mordes verurteilt werden.
Recht in der Welt
Frankreich – Dominique Pelicot: Caroline Darian, die Tochter des im vergangenen Dezember verurteilten Dominique Pelicot, erstattete Anzeige gegen ihren Vater. Sie wirft ihm unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe sowie die Verabreichung von Substanzen, die die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen, vor. Auf dem Computer ihres Vaters waren während der Ermittlungen verdächtige Fotos von ihr gefunden worden. Dennoch bestritt Pelicot vor Gericht, sich an seiner Tochter vergangen zu haben. Er wurde mit Blick auf die Fotos von ihr nur wegen der damit einhergehenden Verletzung der Intimsphäre verurteilt. SZ, FAZ (Michaela Wiegel), zeit.de und spiegel.de berichten.
Frankreich – Nicolas Sarkozy: Die SZ (Oliver Meiler) widmet dem Prozess gegen den ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eine Seite Drei-Reportage. Sollte sich erweisen, dass er seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 mit Geldern des libyschen Herrschers Muammar al-Gaddafi finanzierte und ihn im Gegenzug auf der internationalen Bühne rehabilitierte, dann droht ihm eine zehnjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 375 000 Euro. Der Prozess soll am 10. April enden.
Israel - Generalstaatsanwältin Baharav-Miara: Der israelische Justizminister Yariv Levin hat beim Kabinettssekretär einen Misstrauensantrag gegen Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara eingereicht, mit dem Ziel, sie aus dem Amt zu entfernen. Statt die Regierung rechtlich zu beraten, habe sie ihr Amt politisiert. Gali Baharav-Miara gilt als Verfechterin einer unabhängigen Justiz. spiegel.de berichtet.
USA – Verfassungsumbau: Majid Sattar (FAZ) konstatiert im Leitartikel, dass US-Präsident Donald Trump "in vollen Zügen dabei ist, den Rechtsstaat auszuhöhlen". Die US-amerikanische Demokratie habe sich bislang als widerstandsfähig erwiesen, sei aber "seit dem Bürgerkrieg noch nie so herausgefordert worden wie gegenwärtig". Als Beispiel führt der Autor an, dass die Regierung Anfang Februar dem Urteil eines Bundesrichters in Rhode Island nicht nachkam, der angeordnet hatte, eingefrorene Mittel für Bundesprogramme vorerst wieder freizugeben. Für einen Teil der Republikaner gehe es darum, die Verfassungslehre der "unitary executive" Wirklichkeit werden zu lassen, nach der dem Präsidenten im Gefüge der Staatsgewalten umfassende Kompetenzen zukämen.
USA – Kündigung von Hampton Dellinger: Der Leiter der US-Behörde zum Schutz von Whistleblowern, Hampton Dellinger, darf doch nicht weiter im Amt bleiben. Der Appeal Court für den District of Columbia setzte die Entscheidung des örtlichen District Courts von Anfang des Monats wieder aus. Noch vor der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe erklärte Dellinger den Rechtsstreit für beendet. Durch die Entlassung ohne Angaben von Gründen sei die Unabhängigkeit des Amtes beschädigt worden. taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) berichtet.
Juristische Ausbildung
BVerwG zu rechtsextremem Referendariatsbewerber: Der Rechtsanwalt Tillmann Krach kritisiert auf LTO die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2024, wonach ein Mitglied der rechtsextremen Partei III. Weg nicht zum Rechtsreferendariat in Bayern zugelassen werden musste. Der Anwaltsberuf zeichne sich als freier Beruf gerade dadurch aus, dass Zugang und Ausübung nicht von einem politischen Bekenntnis zur staatlichen Ordnung abhängig sein dürften. Nur weil die Anwaltszulassung die "Befähigung zum Richteramt" voraussetze, dürfe der Weg dahin nicht schon mit beamtenrechtlichen Treuepflichten verbunden sein. Wenn man überhaupt ein Bekenntnis zur Verfassung verlange, dann dürfe nur ein strafbares Bekämpfen der Verfassung als Einstellungshindernis gelten.
Sonstiges
Zschäpe-Aussage: Der Spiegel (Wiebke Ramm u.a.) berichtet über die Befragung der Rechtsterroristin Beate Zschäpe durch das Bundeskriminalamt im August und Oktober 2023 im Gefängnis in Chemnitz. Ihre Aussagen gingen deutlich über ihre Erklärungen im NSU-Prozess in München hinaus. Unter anderem erklärte sie, dass die Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter einzig der Beschaffung von zwei verlässlichen Polizeiwaffen gedient habe. Die Aussagen führten zur Anklage von Susann E., der engsten Freundin Zschäpes im Untergrund.
Netanjahu in Deutschland: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas Porwitzki geht auf dem JuWissBlog der Frage nach, ob deutsche Gerichte den Haftbefehl des IstGH gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu durch eine ultra-vires-Prüfung anhand von Art. 24 GG außer Kraft setzen könnten. Dafür gelte jedoch der strenge Prüfungsmaßstab einer objektiv willkürlichen Rechtsauffassung des IStGH, die der Autor sowohl mit Blick auf die Zuständigkeit des Gerichtshofs als auch auf die Auswirkungen einer etwaigen Immunität Netanjahus verneint.
Wahlprüfung: Wie die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, drängt das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) auf eine genaue Prüfung der Bundestagswahl, bei der die Partei mit 13.435 Stimmen an der Fünfprozenthürde scheiterte. In einem Wahlbezirk in Aachen mussten 48 Stimmen korrigiert werden, die statt dem BSW dem rechtsextremen Bündnis Deutschland (BD) zugerechnet worden waren. Verschiedene Wahlleiter, die im Artikel zu Wort kommen, betonen, dass leichte Korrekturen des vorläufigen Wahlergebnisses üblich seien.
Betriebsrat/KI: Der Rechtsanwalt Andre Schüttauf stellt im Expertenforum Arbeitsrecht die Regelung des § 80 Abs. 3 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz vor, wonach bei Aufgaben des Betriebsrates mit einem Bezug zu Künstlicher Intelligenz vermutet wird, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. In diesem Fall darf das Gremium vom Arbeitgeber verlangen, einen Sachverständigen hinzuziehen. Für Unternehmen stelle die Regel "einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor dar".
Juristische Communities: Im Interview mit LTO-Karriere (Tamara Wendrich) erklärt die Anwältin und Coachin Marie-Theres Boetzkes, welche Rolle Juristische Communities im Berufsalltag und bei der Zukunftsplanung spielen können. Im Jurastudium und in vielen juristischen Berufen habe das Erlernen von Teamfähigkeit und anderen Soft Skills keinen Platz. Der Austausch in Communities könne aber hilfreich sein, um zum Beispiel an einer besseren Fehlerkultur zu arbeiten.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 7. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56744 (abgerufen am: 08.03.2026 )
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