Die juristische Presseschau vom 6. März 2025: Straf­ver­fahren und Nato-Trup­pen­statut / LSG Bayern zu Bezahl­karte / Asyl­klagen nehmen wieder zu

06.03.2025

Der Freispruch im Fall Wittlich sorgt für Diskussionen über die Zuständigkeit der US-Militärjustiz in Deutschland. Auch die Bezahlkarte sichert das Existenzminimum von Flüchtlingen. Bei den VGen gingen 2024 mehr als 100.000 Asylklagen ein.

Thema des Tages

Strafverfahren und Nato-Truppenstatut: Nachdem im August 2023 auf der Säubrennerkirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich ein 28-jähriger Deutscher getötet worden war, wurde der wegen des Tötungsdelikts angeklagte 26-jährige US-Soldat trotz seines Geständnisses Mitte Oktober von dem US-Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem freigesprochen. Das Gericht verwertete das Geständnis des Angeklagten nicht. Die genaue Begründung bleibt geheim. Laut Recherchen von LTO (Felix W. Zimmermann) haben die deutschen Ermittler beim Belehrungsformular die Worte “Verdacht Totschlagsdelikt” nicht übersetzt, amerikanische Ermittler sollen ebenfalls unrichtig belehrt haben. Ob deswegen tatsächlich das Geständnis rechtlich nicht verwertet werden durfte, ist rechtlich zweifelhaft. Denn aus den Vernehmungsprotokollen ergibt sich, dass der Beschuldigte vom Tod des Deutschen wusste. LTO schildert ausführlich den Fall und den Grund für die Übergabe des Falls an die US-Militärjustiz nach dem Nato-Truppenstatut samt Zusatzabkommen sowie einer rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschrift.

Felix W. Zimmermann (LTO) zeigt sich in einem separaten Kommentar davon überzeugt, dass Deutschland die "Strafverfolgung bei schwersten Straftaten auf deutschem Boden nicht mehr reflexhaft an die US-Militärgerichtsbarkeit abgeben" dürfe, wenn US-Soldaten beschuldigt werden. Er spricht sich daher für die Einführung einer neuen Verwaltungsvorschrift aus, "die zur Regel macht, dass bei schweren Straftaten gegen Bürger in Deutschland" auch durch die deutsche Justiz ermittelt wird und dass die Staatsanwaltschaften unabhängig über die Übernahme von Fällen entscheiden dürfen. Deutsche Rechtsstaatlichkeit dürfe nicht unter den Vorbehalt der guten Beziehungen zu den USA gestellt werden.

Rechtspolitik

Schuldenbremse / Sondervermögen: Über die haushaltsverfassungsrechtliche Einigung der kommenden Koalition aus CDU/CSU und SPD berichten nun auch SZ (Daniel Brössler/Henrike Roßbach/Robert Roßmann/Vivien Timmler), FAZ (Friederike Haupt/Mona Jaeger/Eckart Lohse/Matthias Wyssuwa), taz (Christian Rath), zdf.de (Daniel Heymann/Jan Henrich), beck-aktuell und LTO. Verteidigungsausgaben sollen weitgehend und ohne Obergrenze von der Schuldenbremse befreit werden, für die Modernisierung der Infrastruktur soll ein kreditfinanziertes 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden, die Schuldenbremse für die Länder soll gelockert werden, so dass sie sich künftig ähnlich verschulden dürfen wie der Bund. Die Grünen, ohne deren Unterstützung es keine ausreichende Mehrheit für die drei geplanten Grundgesetzänderungen geben dürfte, ließen derweil laut SZ (Robert Roßmann) und taz (Tobias Schulze/Sabine am Orde) noch offen, ob sie den Plänen zustimmen werden oder nicht. 

FAZ (Katja Gelinsky), Welt (Ricarda Breyton), tagesschau.de (Klaus Hempel/Philip Raillon) befassen sich mit der Frage, ob die Grundgesetzänderungen, die noch mit dem alten Bundestag beschlossen werden sollen, deshalb auf Klage der Linken und/oder der AfD vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden können. Die meisten befragten Rechtsprofessoren - Udo di Fabio, Hanno Kube, Frank Schorkopf, Gregor Kirchhof und Hans-Detlef Horn - halten Grundgesetzänderungen durch den Alt-Bundestag für zulässig. Nur Kyrill-Alexander Schwarz hält das Manöver für verfassungsrechtlich problematisch. Umstritten ist auch, welche Klageart (abstrakte Normenkontrolle und/oder Organklage) in dieser Frage statthaft wäre.

Ulrich Schäfer (SZ) zeigt sich zwiegespalten: Zwar sei es "sinnvoll und zwingend", die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen, das Sondervermögen für die Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse zugunsten der Länder sei dagegen verzichtbar und berge die Gefahr, andere EU-Staaten zur Aufnahme von Krediten zu ermuntern – "und zwar nicht bloß für die Verteidigung". Auch Berthold Kohler (FAZ) meint, im Gegensatz zur Lockerung der Schuldenbremse in Bezug auf die Verteidigungsausgaben sei das Sondervermögen für die Infrastruktur nicht zwingend erforderlich gewesen. Kersten Augustin und Stefan Reinecke (beide taz) beleuchten die Pläne in einem Pro-Contra-Format. Augustin wirft Merz und der Union Unehrlichkeit vor. Auch hält er das Vorhaben für inhaltlich falsch, insbesondere die Beschränkung auf die Finanzierung von Verteidigungsausgaben. Reinecke dagegen meint, das Vorhaben sei nötig, weil "sonst eine politische Blockade" drohe.

Wiederaufrüstung Europas: Rechtsprofessor Paul Dermine befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit dem sogenannten "ReArm Europe-Plan" der EU-Kommission, der u.a. eine Lockerung der EU-Schuldenregeln sowie Anreize zur Steigerung der Verteidigungsausgaben vorsieht.

Asyl und Migration: Rechtsprofessor Daniel Thym schlägt in einem Gastbeitrag für die Zeit einen Dreistufenplan vor, mit dem es gelingen könnte, dass SPD und CDU/CSU auch in der Asyl- und Migrationspolitik zusammenkommen. Die CDU solle selektive Zurückweisungen Asylsuchender an der Grenze bekommen, die als Weckruf für eine echte EU-Asylreform wirken, was der SPD wichtig sei.

Die EU-Innenminister:innen einigten sich laut FAZ (Thomas Gutschker) auf die Umsetzung eines neuen Systems zur digitalen Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen. 

Bundestags-Wahlrecht: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) warnt Rechtsprofessor Florian Meinel vor einer erneuten Reform des Bundestags-Wahlrechts. Es gebe keinen Anlass hierfür, insbesondere nicht für eine Rückkehr zu unausgeglichenen Überhangmandaten. Die SPD solle das Thema in den Koalitionsverhandlungen aussparen. Die von Friedrich Merz vorgeschlagene Verringerung der Wahlkreise würde zu unzähligen Mikrokonflikten führen. 

Demokratie: Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof kritisiert in einem FAZ-Gastbeitrag die starke Rolle der Parteien, die zu unnötiger Polarisierung führe. Er schlägt vor, nur noch Generalisten als Teilzeitabgeordnete zu wählen, die sich nur mit wenigen Grundsatzgesetzen befassen sollen, während den Rest die Exekutive per Verordnung regelt.

Richterwahl in Thüringen: Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) hat ein Gutachten des Rechtsprofessors Michael Brenner vorgelegt, demzufolge der Richterwahlausschuss und der Staatsanwaltswahlausschuss der letzten Landtags-Wahlperiode weiterhin beschlussfähig sind, solange die AfD die Konstituierung der Ausschüsse in dieser Wahlperiode blockiert. Die Thüringer Justizwahlausschüsse müssen der Ernennung von Richter:innen und Staatsanwält:innen auf Lebenszeit zustimmen. Es berichtet die FAZ (Markus Wehner).

Justiz

LSG Bayern zu Bezahlkarte: Das Landessozialgericht Bayern hat laut beck-aktuell entschieden, dass die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete verfassungskonform ist. Es sei verfassungsrechtlich zulässig, das Existenzminimum auch durch Sach- oder Dienstleistungen zu gewähren. Auch der Umstand, dass die Bezahlkarte maximal Bargeldabhebungen von 50 Euro monatlich ermöglicht, sei kein verfassungswidriger Nachteil. Aus dem Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums folge kein Anspruch auf bestmögliche Versorgung. Das Asylbewerberleistungsrecht sei ein Existenzsicherungsrecht auf niedrigstem Leistungsniveau.

Asylklagen: Die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten neu eingegangenen Asylklagen stieg 2024 auf mehr als 100.000 an, während es 2023 noch rund 72.000 Klagen waren. Grund ist u.a eine beschleunigte Bearbeitung von Asylverfahren durch das Bundesamt für Asyl und Migration (BAMF). Die Dauer der gerichtlichen Asylverfahren nahm leicht ab, liegt im Schnitt aber immer noch über über dem von der Ministerpräsidentenkonferenz gesteckten Ziel von höchstens sechs Monaten. Die SZ berichtet. 

BVerfG zu Varta-Sanierung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Anleger:innen gegen die Sanierung des Batterieherstellers Varta nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sich die Aktionär:innen nicht substanziiert mit dem angegriffenen Beschluss des Landgerichts Stuttgart auseinandergesetzt hätten, das den Restrukturierungsplan bestätigt hatte. Der Plan ist umstritten, weil er eine zeitweise Herabsetzung des Grundkapitals auf null vorsah, die für die freien Aktionär:innen den vollständigen Verlust ihres Anlagekapitals bedeutete. LTO berichtet. 

BVerwG zu Beiordnung eines Notanwalts: Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die von einem pensionierten Lehrer beantragte Beiordnung eines Notanwalts für ein Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren ab. Der Lehrer hatte seinem bisherigen Anwalt mitten im Verfahren das Mandat entzogen, weil jener ihn bedroht und sein Vertrauen schwer missbraucht habe. Der Lehrer habe aber nicht ausreichend dargelegt, so das BVerwG, dass er die Beendigung des Mandats nicht selbst schuldhaft verursacht hat. Auch seinen Vortrag, wonach er sich krankheitsbedingt nicht mehr selbst um einen neuen Anwalt habe kümmern können, habe er nicht – etwa durch ein ärztliches Attest – belegt. Es berichtet beck-aktuell.

OLG Oldenburg zu Vaterschafts-Feststellung bei Zwillingen: Über den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach die Sequenzierung des gesamten Genoms eines möglichen Vaters erforderlich sein kann, wenn für die Vaterschaft eineiige Zwillinge in Betracht kommen und die Zeugung nicht anderweitig geklärt werden kann, schreibt nun auch LTO.

VG Berlin zu Ordnungsmaßnahme gegen Schüler: Weil ein Achtklässler in einer Schulumkleide ein Feuer entfachte, wurde er von einer zweiwöchigen Skifahrt nach Österreich ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun im Eilverfahren entschieden, dass diese Ordnungsmaßnahme rechtmäßig war, so LTO. Der Schüler war der Auffassung, der Ausschluss von der Klassenfahrt sei unverhältnismäßig. Soweit fünf Monate vergangen seien, bestehe kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Tat und der Skifahrt. Dies überzeugte das VG nicht. Der Ausschluss diene außerdem der Durchführbarkeit der Veranstaltung. Der Junge könne "den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden".

LG Düsseldorf zu Patent für Corona-Impfstoff: Wie spiegel.de schreibt, hat der US-Pharmakonzern Moderna einen Patentstreit gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech und dessen US-Partner Pfizer vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen. Moderna hatte Pfizer und Biontech vorgeworfen, sie hätten bei der Entwicklung ihres Impfstoffs gegen das Coronavirus Technologien kopiert, die Moderna bereits zwischen 2010 und 2016 entwickelt habe. Biontech und Pfizer wurden nun verurteilt, Auskunft über den Umfang der Nutzung des Patents und die erzielten Gewinne zu erteilen sowie eine "angemessenen Entschädigung sowie Schadensersatz" zu leisten.

AG Mannheim – Amokfahrt von Mannheim: Nun berichtet auch LTO, dass das Amtsgericht Mannheim einen Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen gegen Alexander S. beschlossen hat. 

Laut SZ (Christoph Koopmann/Roland Muschel), FAZ (Karin Truscheit) und taz (Konrad Litschko) gibt es Hinweise, dass Alexander S. bis 2018 Teil der rechtsextremistischen Gruppe "Ringbund" war. Die Staatsanwaltschaft geht aber immer noch davon aus, dass die Tat selbst keinen politischen Hintergrund hat.

AG Biberach zu Gewalt gegen Politiker/Cem Özdemir: Das Amtsgericht Biberach hat einen 44-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte vor einem Jahr bei den Bauernprotesten das Dienstauto von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) angegriffen. Die taz (Jost Maurin) berichtet.

Resilienz der Justiz: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) spricht der Jurist Friedrich Zillessen über das von ihm geleitete neue Forschungsprojekt des Verfassungsblogs, mit dem erforscht werden soll, wie verwundbar die deutsche Justiz für Angriffe von autoritären Populist:innen ist. Das Projekt zielt darauf ab, Wissen zu generieren und Handlungsempfehlungen zu geben, um die Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und Resilienz der Justiz in Deutschland zu schützen. Die Ergebnisse des "Justiz-Projekts" sollen noch in diesem Jahr präsentiert werden.

Recht in der Welt

USA – Auslandshilfen: Im Streit um Auslandshilfen in Milliardenhöhe hat der US-Supreme Court die Regierung von Präsident Donald Trump angewiesen, die von ihr eingefrorenen Gelder auszuzahlen. Damit wies das Oberste Gericht der USA einen Antrag der Regierung gegen die Entscheidung einer untergeordneten Instanz ab: Ein Bundesrichter hatte Mitte Februar verfügt, dass die suspendierten Geldflüsse fortgesetzt werden müssen - eine Entscheidung, die das Oberste Gericht nun bestätigte. taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) stellt die Entscheidung vor und befasst sich ausführlich mit deren Hintergründen.

Mexiko/USA – Drogenkriminalität: Mexiko hat 29 wichtige Drogenkriminelle an die USA ausgeliefert – darunter auch Rafael Caro Quintero, der als Mörder des amerikanischen Drogenfahnders Enrique "Kiki" Camarena gilt. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet über die anstehenden Prozesse, die größtenteils mit lebenslangen Haftstrafen, in fünf Fällen sogar mit der Todesstrafe, enden dürften.

Schweiz – Mord an der Tochter: Im Juni 2024 verurteilte ein Strafgericht in Bern eine Frau nach anderthalb Tagen Hauptverhandlung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an ihrer Tochter – obwohl es zahlreiche Ungereimtheiten gab und die Frau die Tat bestritt. Derzeit bereitet sie sich auf die Berufungsverhandlung vor. Die Zeit (Anne Kunze) beleuchtet die Hintergründe des Verfahrens und die Besonderheiten des Strafprozessrechts der Schweiz.

Frankreich – Missbrauchsarzt Joël Le Scouarnec: Die taz (Rudolf Balmer) schreibt ausführlich über Hintergründe und Ablauf des Prozesses gegen den 74-jährigen ehemaligen Chirurgen Joël Le Scouarnec, der sich wegen Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen in 299 Fällen verantworten muss, aber auch über das langjährige Schweigen in den Institutionen sowie über vergleichbare Prozesse in Frankreich.

Frankreich – Aufnahmeritual Studentenverbindung: Eine renommierte französische Studentenverbindung muss sich wegen eines Aufnahmerituals, bei dem sich die Studenten bis auf die Unterwäsche ausziehen und eine Mischung aus hochprozentigem Alkohol trinken müssen, vor Gericht verantworten. Vor zwölf Jahren endete das Ritual für einen Studenten mit einem gefährlichen Sturz und dauerhafter Behinderung, wie spiegel.de schreibt.

Großbritannien – Kunstraub: In Oxford stehen drei Männer vor Gericht, die für den Diebstahl einer goldenen Kloschüssel des Künstlers Maurizio Cattelan 2019 aus dem Blenheim Palace verantwortlich gemacht werden. Es schreibt die SZ (Michael Wittmann).

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56734 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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