Die juristische Presseschau vom 4. März 2025: BVerfG zu Rapper Fler / Son­der­sit­zung zu Son­der­ver­mögen? / LG Gießen zu Ayleens Mörder

04.03.2025

Rapper Fler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgelder wegen Publikumsgesängen. Der Bundestag soll nach CDU/CSU-Plänen am 10. März Grundgesetzänderungen beschließen. Das Landgericht Gießen ordnet erneut Sicherungsverwahrung an.

Thema des Tages

BVerfG zu Rapper Fler: Das Bundesverfassungsgericht nahm im Dezember eine Verfassungsbeschwerde des Rappers Fler mangels hinreichender Substanziierung der Grundrechtsverletzung nicht zur Entscheidung an. Fler ging mit der Klage gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro vor, das zivilgerichtlich verhängt worden war, weil er verbotene Liedzeilen sang bzw. vom Publikum singen ließ und Videos davon verbreitete, Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht München I Fler untersagt, Zeilen seines Liedes "Noname" zu verbreiten, in denen er behauptete, der Rapper Bushido sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit seiner Frau. Fler sah sich durch das mittlerweile fünfte Ordnungsmittelverfahren unter anderem in seiner Kunstfreiheit verletzt, weil nicht er, sondern das Publikum die verbotenen Zeilen gesungen habe. Das BVerfG wies dies mit dem Hinweis ab, dass Fler hätte "darlegen müssen, inwiefern ihm der Gesang des Publikums nicht zuzurechnen sei, wenn er während des Gesangs das Mikrofon in die Menge hält und dabei mit den Armen im Takt wippt und nicht versucht, auf das Publikum einzuwirken und den Gesang der verbotenen Liedzeilen zu unterbinden". Außerdem habe Fler in zwei Fällen selbst eine verbotene Zeile gesungen. LTO (Max Kolter) berichtet.

Rechtspolitik

Sondervermögen: Nun berichten auch SZ (Georg Ismar/Robert Roßmann), FAZ (Julia Löhr u.a.), zeit.de, focus.de und bild.de (Stefan Schlagenhaufer) über die Pläne von Union und SPD, noch vor der Neukonstituierung des Bundestags zwei Sondervermögen in Höhe von insgesamt knapp 900 Milliarden Euro für Verteidigung und Modernisierung der Infrastruktur zu beschließen. spiegel.de (Christian Teevs/Sophie Garbe) und bild.de (Florian Kain) berichten, dass die CDU/CSU eine Sondersitzung des Bundestags am 10. März plant.

Rechtsprofessor Florian Meinel bezeichnet auf dem Verfassungsblog die Schuldenbremse als "gespenstisches" Verfassungsrecht, das ein untergegangenes deutsches exportorientiertes Wirtschaftsmodell verteidigt, das von billigem russischem Gas und kostenloser US-Verteidigung geprägt war. CDU/CSU und SPD seien allerdings noch nicht in der Lage, sich aus dem alten Denken zu lösen. Deshalb solle nun der Haushalt zweigeteilt werden in einen Teil, in dem die Schuldenbremse noch gilt, und die Bereiche Militär und Infrastruktur, die durch Sondervermögen von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

Der Doktorand Gregor Laudage argumentiert nun auch auf dem Verfassungsblog für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Grundgesetzänderung vor der Neukonstituierung des Bundestags. Die Wahlperiode des alten Bundestags ende gemäß Art. 39 Abs. 1 S. 2 GG "erst mit dem Zusammentritt, nicht mit der Wahl des 21. Bundestags". Damit "schließt das Grundgesetz bewusst einen parlamentslosen Zustand aus".

Cannabis: LTO (Hasso Suliak) untersucht, ob die Cannabislegalisierung unter einer unionsgeführten Koalition abgeändert werden wird. Während der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU Thorsten Frei klarstellte, dass Cannabis kein Schwerpunkt-Thema in der kommenden Legislaturperiode sein wird, kündigte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Tino Sorge an, die Cannabislegalisierung als "gefährlichen Irrweg" rückgängig machen zu wollen. Die neue Richtervereinigung warnt vor möglichen Entschädigungsansprüchen von Cannabisclubs gegen den Staat im Fall einer kompletten Rekriminalisierung, weil dies einer Enteignung gleichkäme.

Pkw-Maut: Der Arbeitskreis Juristen der CSU fordert eine Neuauflage des Versuchs, eine Pkw-Maut für deutsche Autobahnen einzuführen, die diesmal gleichermaßen deutsche und ausländische Autofahrer:innen belasten soll. Der AK begründet den Vorstoß mit der vom Bundesverfassungsgericht im Klima-Beschluss entwickelten intertemporalen Freiheitssicherung der Grundrechte: Die Freiheitsräume junger Generationen dürften durch den Investitionsstau in der Verkehrs- und sonstigen Infrastruktur nicht massiv eingeschränkt werden. Der verkehrspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Thomas Bareiß, sprach sich laut beck-aktuell gegen die Einführung einer Pkw-Maut aus.

Bundestag/Ordnungsgeld: Der parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) fordert eine Verdopplung des Strafgelds bei Ordnungsrufen im Bundestag. § 37 der Geschäftsordnung des Bundestags soll so angepasst werden, dass bei drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen automatisch ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro verhängt wird, im Wiederholungsfall in Höhe von 4.000 Euro. zeit.de berichtet.

Justiz

LG Gießen zu Mord an Ayleen: Das Landgericht Gießen stellte für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen erneut die besondere Schwere der Schuld fest, verhängte erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe und ordnete erneut die Sicherungsverwahrung an. Eine neue Entscheidung des LG Gießen war erforderlich, weil der Bundesgerichtshof infolge der gesetzlichen Strafrahmenabsenkung für die Beschaffung von Kinderpornografie eine entsprechende Einzelstrafe aufgehoben hatte und deshalb die für eine Sicherungsverwahrung erforderliche zweite schwere Straftat fehlte. Das LG Gießen bezog nun neue bisher nicht abgeurteilte Delikte in das Urteil ein, insbesondere einen sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt. Die Verteidigung kündigte an, auch gegen das neue Urteil vorgehen zu wollen. Es berichten FAZ (Helmut Schwan), spiegel.de, beck-aktuell und bild.de (Daniela Pfad/Claudia Detsch).

EuGH zu Werbung von Online-Apotheken: Nun schildert auch Rechtsprofessor Elmar Mand auf beck-aktuell die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von voriger Woche zur Werbung von Online-Apotheken wie DocMorris mit Rabatten. Er kommt zum Schluss, dass mit dem EuGH-Urteil nicht alle Zweifelsfragen zu Apotheken-Boni geklärt seien und der BGH im Mai wohl einen neuen Fall dem EuGH vorlegen werde.

LAG Köln zu Home Office: Rechtsanwältin Kim Kleinert erinnert im Expertenforum Arbeitsrecht an eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aus dem Juli 2024, wonach der Widerruf einer über Jahre gewährten Homeoffice-Erlaubnis und die gleichzeitige Versetzung eines Arbeitnehmers an einen 500 Kilometer entfernten Arbeitsplatz das Weisungsrecht des Arbeitgebers überschreitet.

LG Kempten zu Wohnrecht von Ex-Verlobtem: Wer im Vertrauen auf das Verlöbnis die eigene Wohnung kündigt und zu der Verlobten zieht, hat keinen Anspruch darauf, nach der Trennung weiterhin in der Wohnung zu leben. Damit gab das Landgericht Kempten der Räumungsklage einer Ex-Verlobten gegen ihren ehemaligen Partner statt. Vorteile, die man erst durch die Ehe erlangt hätte, unterfallen nicht dem Anspruch aus § 1298 BGB, der nur etwaige im Vertrauen auf eine künftige Eheschließung entstandene Schäden erfasst. beck-aktuell berichtet.

VG Berlin zu tätowierter Polizistin: Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Berlin zugunsten einer Polizeianwärterin, dass sie trotz sichtbarer Tätowierungen auf den Händen, auf denen Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder zu sehen sind, den Vorbereitungsdienst bei der Berliner Kriminalpolizei absolvieren darf. Das Tragen von Tattoos könne einer Einstellung nur entgegenstehen, wenn sie über das übliche Maß hinausgingen und geeignet seien, die amtliche Funktion der Beamt:innen in den Hintergrund zu drängen. LTO (Hasso Suliak) stellt den Fall vor und ruft verschiedene gerichtliche Einschätzungen zu Tattoos bei Polizeibeamt:innen in Erinnerung.

LG München I zu Abnehmspritzen-Werbung: Eine in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke darf nicht in Deutschland für Fernbehandlungen mit Abnehmspritzen wie Ozempic werben. Zahlreiche erforderliche Untersuchungen sowie die angesichts starker möglicher Nebenwirkungen notwendige enge ärztliche Begleitung können nicht gewährleistet werden, wenn – wie von der niederländischen Apotheke praktiziert – lediglich ein online ausgefüllter Fragebogens von nicht in Deutschland ansässigen Ärzt:innen überprüft wird. Damit gab das Landgericht München I dem von der Apothekenkammer begehrten Eilrechtsschutz statt, so beck-aktuell.

StA Mannheim - Amokfahrt von Mannheim: Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen den 40-jährigen Deutschen Alexander S. u.a. wegen zweifachen Mordes. Er war mit seinem PKW in eine Fußgängerzone gefahren, vermutlich um Menschen zu töten. S. war wegen kleinerer Delikte vorbestraft und hatte psychische Probleme, wie u.a. tagesschau.de berichtet. 

StA Berlin - Verleumdung von Stefan Gelbhaar: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen die ex-grüne Politikerin Shirin Kreße ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung eingeleitet. Sie soll unter dem Alias "Anne K." Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen den Grünen-Abgeordneten Stefan Gelbhaar verbreitet und diese an Eides statt versichert haben. bild.de berichtet.

Preisanpassungsklauseln bei Digitalanbietern: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Tarmio Frei und Jasmin Dolling setzen sich auf LTO mit der bisherigen Rechtsprechung zu einseitigen Preisanpassungsklauseln in AGB von Digitalanbietern wie Amazon Prime oder Spotify auseinander. Anders als bei langfristig angelegten Dauerschuldverhältnissen, bei denen durch solche Klauseln ein Preis-Leistungs-Gleichgewicht geschaffen werden soll, können sich Unternehmen bei kurzfristig kündbaren Digital-Abos selbst schnell vom Vertrag lösen, um auf Kostenänderungen zu reagieren, sodass die Klauseln hier regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung und einen Verstoß gegen das Transparenzgebot begründen.

BGH-Revisionen im Strafrecht: Die Welt (Christoph Lemmer) hat die Statistik des Bundesgerichtshofs zu Revisionen im Strafverfahren ausgewertet und berechnet, bei welchen Gerichten dem Revisionsantrag am häufigsten stattgegeben wird. Demnach waren Revisionsanträge gegen Urteile des Landgerichts Bayreuth und des Landgerichts Gera überdurchschnittlich häufig erfolgreich, während nur etwa 17 Prozent der Revisionen gegen Urteile der Münchener Landgerichte von Erfolg gekrönt waren.

Recht in der Welt

EGMR – Pushbacks: Im Nachgang zur mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Mitte Februar zu Pushbacks durch Polen, Litauen und Lettland nach Belarus stellt sich die Rechtswissenschaftlerin Aleksandra Ancite-Jepifánova auf dem Verfassungsblog mit Verweis auf ihre empirisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse entschieden gegen die Behauptung der Regierungen, die Schutzsuchenden seien Teil einer "hybriden Attacke" von Belarus. Sie appelliert an den EGMR, "eine entschlossene Haltung gegen die derzeitigen Versuche einzunehmen, sich auf die nationale Sicherheit zu berufen, um die Aushöhlung des unabdingbaren Grundsatzes der Nichtzurückweisung zu rechtfertigen".

EU – Beitritt der Ukraine: Der ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments Andrew Duff fordert auf dem Verfassungsblog, dass die Europäische Union einen Beitritt der Ukraine schnell ermöglichen soll. Er regt an, das Konzept der schrittweisen Integration zu überdenken. Anstatt der Ukraine bis zum Ende des Beitrittsverfahrens einen bloßen Beobachtungsstatus zuzusprechen, sollte die Ukraine gerade bei "Exekutiventscheidungen im Bereich der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU" aktiv miteinbezogen werden.

Schweiz – Sepp Blatter/Michel Platini: In der Schweiz hat nun die Berufungsverhandlung gegen die früheren Fußball-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit einer Zahlung in Höhe von knapp 2 Millionen Euro aus der FIFA-Kasse begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen den im Juli 2022 ergangenen Freispruch einer Strafkammer des Schweizer Bundesstrafgerichts eingelegt. Das Urteil soll bereits am 25. März ergehen, so SZ (Johannes Aumüller) und zdf.de (Christoph Schneider).

Spanien – Luis Rubiales: Strafverteidiger Gerhard Strate kritisiert auf beck-aktuell die spanische Nur-Ja-Heißt-Ja-Regelung als "drakonisch", die "jeden unbekümmerten Umgang der Geschlechter miteinander" unterbinde. Den als sexuelle Nötigung verurteilten aufgedrängten Kuss des Fußball-Funktionärs Luis Rubiales hält Strate für vergleichbar mit dem "sozialistischen Bruderkuss".

Sonstiges

Karnevalsatire: Anlässlich eines Düsseldorfer Karneval-Mottowagens, der Alice Weidel (AfD) mit einem Hakenkreuz zeigt, untersucht LTO (Max Kolter) die Grenzen von Satire in Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86, 86a StGB. Laut Strafrechtsprofessor Matthias Jahn ist die Weidel-Karikatur als gesellschaftliche Aufklärung in künstlerisch verfremdeter Form von der Sozialadäquanzklausel erfasst, die einen Ausschluss der Strafbarkeit nach §§ 86, 86a StGB statuiert.

Gemeinnützige NGOs: Anlässlich der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur staatlichen Finanzierung politisch engagierter gemeinnütziger Nichtregierungsorganisationen untersucht nun auch Rechtsreferendar Simon Diethelm Meyer auf LTO, wann die Grenze zu parteipolitischem Handeln, das den gemeinnützigen Charakter der Organisationen gefährden kann, erreicht ist. Aufrufe zu Demonstrationen gegen Rechts könnten zwar als "Aufklärung über die Gefahren des Rechtsextremismus" unter den Satzungszweck der "Volksbildung" zu fassen sein, allerdings "überschreitet eine Demonstration die Grenzen der Gemeinnützigkeit, wenn die Kritik an einer Partei vom Mittel zum Zweck der Demonstration wird".

Reinhard Müller (FAZ) moniert das "Gekreische" in Reaktion auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Aus der Anfrage allein folge noch "kein Angriff auf die Zivilgesellschaft". "Und selbst wenn: Das wäre eine schöne Zivilgesellschaft, die ohne staatliche Mittel am Ende wäre", so Müller.

Rechtsanwalt der Nationalsozialisten: Die FAZ (Daniel Siemens) bespricht die Biografie des Historikers Dirk Stolper über den Kölner Rechtsanwalt Robert Servatius, der nach 1945 als Strafverteidiger hochrangiger Nationalsozialisten, darunter auch Adolf Eichmann, bekannt wurde. Gegen den "glühenden Militarist und Nationalist", der für die NS-Ideologie sehr empfänglich war, wurde 1934 selbst wegen "staatsfeindlicher Betätigung" ermittelt, weil er großes Interesse an der Sowjetunion hatte. Als Verteidiger Eichmanns spielte er dessen Rolle und Verantwortung herunter, bezweifelte die Zuständigkeit der Gerichte und argumentierte mit einem angeblichen "Befehlsnotstand" Eichmanns.

Quellensteuer-Erstattung: Nach Informationen der FAZ (Marcus Jung/Martin Hock) kommt das Bundeszentralamt für Steuern mit der Bearbeitung von Anträgen von Ausländer:innen auf Quellensteuer-Erstattung nicht mehr nach, weil es infolge der Cum-Ex-Steuerhinterziehung Entlastungsanträge intensiver prüft. Ein Mehraufwand in der Prüfung ergebe sich auch dadurch, dass infolge des durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eingeführten Motivtests viel stärker einzelfallbezogen geprüft werden müsse.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56717 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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