Der GBA erhob Anklage gegen Issa al Hasan wegen dreifachen Mordes. Versandapotheken dürfen Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente geben. Die Sparkasse Chemnitz darf der Partei "Freie Sachsen" das Girokonto nicht kündigen.
Thema des Tages
OLG Düsseldorf – Messermorde von Solingen: Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al Hasan, der im August 2024 bei einem Stadtfest in Solingen mit einem Messer auf Besucher einstach und dabei drei Menschen tötete sowie zehn Menschen teils schwer verletzte. Ihm wird dreifacher Mord, zehnfacher versuchter Mord und gefährliche und schwere Körperverletzung sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er soll die Taten aus einer islamistischen Gesinnung heraus begangen haben. Vor der Tat hatte er per Messenger-Dienst Kontakt mit dem IS aufgenommen. Die Verhandlung wird vor dem Staatsschutzsenat am Düsseldorfer Oberlandesgericht stattfinden. Es berichten taz (Frederik Eikmanns), spiegel.de, zeit.de und LTO.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Das Bundesverfassungsgericht hat vorerst darauf verzichtet, Vorschläge für die Nachfolge von Bundesverfassungsrichter Josef Christ zu machen, dessen Amtszeit bereits vor drei Monaten endete. Man wolle erst dann Vorschläge machen, wenn die Wahl im "zu konstituierenden Bundestag nicht in überschaubarer Zeit erfolgen sollte", berichtet die FR (Ursula Knapp). Nachdem der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene BVerwG-Richter Robert Seegmüller vom alten Bundestag nicht gewählt wurde, brauche ein Kandidat nun für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit auch Stimmen entweder der Linken oder der AfD. Alternativ greife "schneller als erwartet" das erst im Dezember beschlossene Ersatzwahlrecht, wonach das Wahlrecht auf den Bundesrat übergeht, wenn der Bundestag drei Monate nach Vorlage von BVerfG-Vorschlägen keine Nachwahl zustande bringt. Schon ab Juni muss der Bundestag zwei weitere Richter:innen am BVerfG ersetzen, Vizepräsidentin Doris König und Ulrich Maidowski.
Sondervermögen Bundeswehr: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Kisczio argumentiert auf dem JuWissBlog, dass der alte Bundestag zwar bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages ausreichend legitimiert sei, um eine Grundgesetzänderung zu beschließen, dass jedoch die Bundestagspräsidentin die Pflicht habe, den neuen Bundestag möglichst bald einzuberufen. Die 30 Tage, die in Art. 39 Abs. 2 GG vorgeschrieben seien, entsprächen nur einer Höchstfrist. Künftige Abgeordnete könnten ihr Recht auf die zügige Einberufung demnach auch prozessual per Organstreitverfahren beim BVerfG durchsetzen. Ebenfalls auf dem JuWissBlog kommt dagegen der wissenschaftliche Mitarbeiter Jannik Klein zu dem Schluss, dass die 30-Tages-Frist des Grundgesetzes relativ knapp bemessen ist. Schließlich müssten die Wahlorgane ausreichend Zeit haben, um das Ergebnis ordnungsgemäß festzustellen.
KI-Haftungsrichtlinie/ePrivacy-Verordnung: Auf beck-aktuell schreibt der Rechtsanwalt Stefan Hessel über den Kurswechsel der EU-Kommission, den Plan einer KI-Haftungsrichtlinie nicht weiterzuverfolgen. Es werde sich zeigen, ob die bestehende Produkthaftungsrichtlinie in Kombination mit der Flexibilität des Zivilrechts die Haftungsfragen praxisgerecht lösen werden. Dass auch die neue ePrivacy-Verordnung nicht mehr kommen soll, bedeute, dass das deutsche Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) auch in Zukunft zu beachten sei. Dies sei "ein Mehraufwand, der mit Rechtsunsicherheiten verbunden bleibt".
Justiz
EuGH zu Werbung von Onlineapotheken: Auf Vorlage des BGH entschied der Europäische Gerichtshof, dass Versandapotheken zu Werbezwecken direkte Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Medikamente geben dürfen. Prämien, deren genaue Höhe nicht erkennbar ist, können dagegen aus Verbraucherschutzgründen verboten werden. Auch Werbeaktionen, bei denen Kund:innen für den Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln Nachfolgegutscheine erhalten, die sie für nicht verschreibungspflichtige Medikamente einsetzen können, sind laut EuGH rechtswidrig. Vor dem BGH hatte die Versandapotheke Doc Morris gegen die Apothekerkammer Nordrhein auf Schadenersatz geklagt, weil diese Rabattaktionen untersagt hatte. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.
VG Chemnitz zu Konto für Freie Sachsen: Die Sparkasse Chemnitz darf der rechtsextremen Partei "Freie Sachsen" das Girokonto nicht kündigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz. Die Sparkasse hatte argumentiert, dass das Parteiprogramm die Grundrechte ihrer Mitarbeiter:innen und Kund:innen massiv bedrohe. Das Gericht sprach der Partei jedoch einen Anspruch auf Gleichbehandlung zu, da die Sparkasse auch andere Parteien zu ihren Kundinnen zähle. Die SZ (Meike Schreiber) berichtet.
BVerfG zur Pflege-Impfpflicht: Wie die FAZ meldet, verwarf eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht als unzulässig. Die Kammer gab an, sie vermisse in der Vorlage "Feststellungen zur fachwissenschaftlichen Erkenntnislage". Die im März 2022 eingeführte Impfpflicht für Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die in Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelt war, trat zum Ende des Jahres 2022 wieder außer Kraft.
BFH zu Hausgeld: Nun berichtet auch die FAZ (Katja Gelinsky) über das Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach Hausgeld-Zahlungen von Wohnungsvermieter:innen in die Erhaltungsrücklage erst dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn aus dieser tatsächlich Erhaltungsmaßnahmen finanziert werden.
OLG Jena zu islamistischen Anschlagsplänen in Schweden: Weil sie einen Anschlag auf Abgeordnete des schwedischen Parlaments in Stockholm geplant hatten, wurden ein 24-jähriger und ein 30-jähriger Afghane vom OLG Jena zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Einer der Männer wurde zudem schuldig gesprochen, Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Die eigentlich gut integrierten Männer sollen sich im Internet radikalisiert haben, berichtet spiegel.de.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Das Landgericht München I beschränkte die Anklage gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun, den Chef der Buchhaltung, Stephan von Erffa, und den Verantwortlichen für das Asiengeschäft, Oliver Bellenhaus, per Beschluss auf zentrale Vorwürfe. Die gestrichenen Punkte aus der Anklageschrift fielen bei einer Verurteilung "nicht mehr beträchtlich ins Gewicht", gab das Gericht an. Braun lehnte die Richter daraufhin ein weiteres Mal wegen Befangenheit ab. Die Wortwahl des Beschlusses zeige, dass diese sich ihre "Meinung bereits hinsichtlich der Schuld des Angeklagten gebildet" hätten. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.
LG Dortmund – Pflanzenschutzmittelkartell: 3200 Landwirtschaftsbetriebe fordern in einer Sammelklage gegen Großhändler für Pflanzenschutzmittel Schadensersatz in Höhe von 200 Millionen Euro. Die Landwirte hätten wegen illegaler Preisabsprachen der Händler jahrelang etwa 10 bis 20 Prozent der gezahlten Kaufpreise zu viel gezahlt. Erhoben wurde die Klage vom Rechtsdienstleister Unilegion, der im Erfolgsfall eine Provision einbehält. Er gibt an, für die Klageschrift 600.000 Rechnungen ausgewertet zu haben. Das Kartell wurde 2020 vom Bundeskartellamt offengelegt und soll von 1998 bis 2015 bestanden haben. Die FAZ (Marcus Jung/Anne Kokenbrink) berichtet.
LG Mainz – Tötung der Tochter: Vor dem LG Mainz begann der Prozess gegen ein afghanisches Ehepaar, dem vorgeworfen wird, ihre 15-jährige Tochter gemeinschaftlich heimtückisch getötet zu haben. Weil das Mädchen der Familie durch ihren Drogenkonsum und die Beteiligung an Straftaten Probleme bereitet habe, soll der Vater sie erdrosselt und in den Rhein geworfen haben. Die Mutter stritt vor Gericht ab, den Tod mit ihrem Mann geplant zu haben. Die FAZ (Louise Otterbein) berichtet.
LG Köln – Google-Snippet: Eine Imbisskette hat gegen den Springer-Verlag einen Unterlassungsanspruch, weil im Snippet, der auf Google eingeblendeten Kurzzusammenfassung eines Artikels, ein falscher Eindruck über die Hygienezustände in der Imbisskette entstand. Dies entschied das LG Köln Ende Januar. Im vollständigen Text war deutlich geworden, dass Hygienemängel in zwei Franchise-Filialen, nicht aber in allen Restaurants der Franchisegeberin bestanden. Im Snippet, den Google wortgleich vom Meta-Tag des Artikels übernommen hatte, war diese Klarstellung nicht enthalten. Über den Fall berichtet Rechtsanwalt Jörn Claßen auf beck-aktuell.
LG Köln – Dubai-Schokolade: Das Landgericht Köln entschied diese Woche in zwei Fällen darüber, ob die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" eine geografische Herkunftsangabe darstellt. Während die 33. Zivilkammer dies am Dienstag bejahte, entschied die vierte Handelskammer die Frage am Mittwoch gegenteilig und erlaubte Aldi Süd den Verkauf der in der Türkei produzierten "Alyan Dubai Handmade Chocolate". Im Januar hatte eine andere Kammer des LG Köln noch gegen Aldi entschieden. Dagegen hatte der Discounter Widerspruch eingelegt. LTO berichtet.
LG Hamburg zu Roman "Innerstädtischer Tod": Nun berichtet auch die Rechtsreferendarin Katharina Leusch auf FAZ-Einspruch über die Entscheidung des LG Hamburg, wonach der Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters weiter verbreitet werden darf. Das Ehepaar Johann und Lena König hatten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Luchterhand Literaturverlag gestellt, weil sie sich in zwei Figuren des Romans wiedererkennen. Wie Leusch ausführlich wiedergibt, ist die Schwelle für ein Verbot eines Romans hoch. Eine bloße Erkennbarkeit reiche nicht aus, um eine ausreichend schwere Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzunehmen.
LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Im Prozess um die undurchsichtigen Millionenzahlungen im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 sagte Sepp Blatter aus, der von 1998 bis 2016 Präsident des Fußball-Weltverbandes Fifa war. Dieser trug aber wenig zur Aufklärung bei und konnte sich – anders als vor zehn Jahren – an ein Vieraugengespräch mit Franz Beckenbauer nicht mehr erinnern, in der die Zahlung von zehn Millionen Euro an die Fifa-Finanzkommission durch den DFB vereinbart worden sein soll. Die SZ (Johannes Aumüller), FAZ (Christoph Becker) und spiegel.de (Matthias Bartsch) berichten.
Schüsse beim LG Bielefeld: Nachdem am Mittwoch mehrere Schüsse vor dem LG Bielefeld fielen, wird Berat Nimani, der Bruder des 2024 getöteten Ex-Profiboxer Besar Nimani, als dringend tatverdächtig gesucht. Durch die Schüsse sollen Familienangehörige von Hüseyin A. verletzt worden sein, der sich derzeit vor dem LG Bielefeld wegen Mordes an Besar Nimani verantworten muss. Der wegen der Schüsse tatverdächtige Bruder gab über seinen Anwalt bekannt, sich in den kommenden Tagen der Polizei zu stellen. Es berichten SZ (Björn Finke), FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de.
Recht in der Welt
Bosnien-Herzegowina – Milorad Dodik: Der Präsident der Republika Srpska, Milorad Dodik, wurde vom Bundesgerichtshof in Bosnien und Herzegowina zu einem Jahr Gefängnis und sechs Jahren Amtsverbot verurteilt. Dodik hatte 2023 ein Gesetz unterzeichnet, demzufolge Urteile des bosnischen Verfassungsgerichts und Entscheidungen des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt in der serbischen Entität Bosniens nicht umgesetzt werden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss Dodik vorerst nicht ins Gefängnis und kann sein Amt weiter ausüben. Es berichten spiegel.de und focus.de.
Rumänien – Călin Georgescu: Der rechtsextremistische rumänische Präsidentschaftskandidat Călin Georgescu wurde verhaftet und unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, Verbreitung von Falschmeldungen und Verschleierung der finanziellen Mittel für seinen Wahlkampf. Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentschaftswahl im November überraschend gewonnen, bevor diese vom rumänischen Verfassungsgericht wegen unzulässiger Wahlkampffinanzierung Georgescus annuliert wurde. Es berichten taz (Wiliam Totok) und SZ (Verena Mayer/Tobias Zick).
USA – Verfassungsumbau: Im zweiten Teil einer umfassenden Analyse von Donald Trumps Angriff auf den US-amerikanischen Rechtsstaat beleuchtet Rechtsprofessor Franz C. Mayer auf LTO die Auswirkungen auf das Völkerrecht. Trump erkenne "die Fundamentalnorm der regelbasierten internationalen Ordnung" nicht an, "nämlich dass Verträge einzuhalten sind". Außerdem vergleicht der Autor die Situation in den USA mit der in Deutschland. Hierzulande seien die verfassungsrechtlichen Grenzlinien "noch recht eindeutig und werden respektiert", auch weil das Rechtsdenken stark vom Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt geprägt sei. Allerdings sei in der Debatte um Migration ein Einfluss der amerikanischen Entwicklung zu spüren. Der Autor fordert von der neuen Regierung "zuvörderst die klare Distanzierung von allen inhaltlichen, konzeptionellen oder auch nur stilistisch-habituellen Ansätzen, die auch nur im Keim in Richtung Trumpismus gehen."
USA – USAID: Der US-Supreme Court setzte eine gerichtliche Anordnung aus, nach der die Entwicklungshilfe-Organisation USAID zur Zahlung weiterer Gelder verpflichtet worden war. Der Supreme-Court gab keine Gründe für seine Entscheidung an und forderte die Kläger zu einer Stellungnahme auf. Der Washingtoner Bezirksrichter Amir Ali hatte die Behörde USAID am 13. Februar in einer einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet, die Zahlungen bis Mittwochabend zu leisten. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
Stefan Gelbhaar vs. RBB: In einem anwaltlichen Schreiben an den Sender RBB macht der Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar einen Anspruch auf 1,7 Millionen Euro Schadensersatz geltend. Die Forderung falle deshalb so hoch aus, weil er die entgangenen Bundestags-Diäten in Rechnung stelle. Der RBB weist die Forderung als unangemessen zurück und betont, dass Gelbhaar zeitlich schon vor der falschen Berichterstattung durch den Sender auf einen Platz auf der Landesliste verzichtet habe. Es berichten FAZ (Michael Hanfeld), spiegel.de, focus.de und LTO.
Lindner vs. Titanic: Der FDP-Politiker Christian Lindner und seine Ehefrau Franca Lehfeldt gehen mit einer Unterlassungsaufforderung gegen das Titelblatt der Januar-Ausgabe des Satiremagazins Titanic vor. Darauf abgebildet sind Lindner und Lehfeldt neben einem Ultraschallbild eines Fötus. Dazu findet sich der Text: "Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218". Die beiden machen eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend und sehen die Menschenwürde von sich und ihrem ungeborenen Kind betroffen. Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet.
Netanjahu in Deutschland: beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt verschiedene Positionen zu den juristischen Folgen eines Besuchs des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Deutschland vor. Während teilweise die Position vertreten werde, dass Netanjahu durch seine Immunität geschützt sei, weil Israel das Römische Statut des IStGH nicht unterzeichnet hat, betonen andere, dass der IStGH-Haftbefehl die Immunität auch von Drittstaats-Regierungschefs durchbreche. Merz' Ankündigung, "Mittel und Wege" für einen Besuch Netanjahus zu finden, laufe nach dieser Ansicht auf rechtswidrige Amtshandlungen hinaus.
Gemeinnützige NGOs: Nachdem die CDU/CSU-Fraktion in einer kleinen Anfrage 551 Fragen zu staatlich geförderten Organisationen stellte, die sich öffentlich gegen Rechtsextremismus und gegen die CDU engagierten, schreibt auch spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.) darüber, ob Organisationen "politisch neutral" sein müssen, um staatlich gefördert zu werden oder einen Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten. Geld das aus dem staatlichen Förderprogramm "Demokratie leben" stamme, müsse für die bewilligten parteipolitisch neutralen Projekte ausgegeben werden. Was sie mit Geld aus anderen Töpfen und Spenden machen, stehe den Organisationen dagegen frei.
Henrike Roßbach (SZ) kommentiert, eine Kleine Anfrage sei der oppositionelle Stachel im Fleisch der Regierung. Dass die Unionsfraktion dieses Instrument in ihrem Sinne nutzt, sei legitim. "Und trotzdem möchte man der Union mit Blick auf den grotesken Umfang dieser Anfrage und die Terminierung rund um einen Wahltermin sehr dringend die Frage stellen: Ernsthaft?" Im Feuilleton bemerkt Jürgen Kaube (FAZ), dass die vollständige Beantwortung des Fragenkatalogs eine staats- und steuerrechtliche Habilitationsschrift erfordere. "Denn das Grundproblem liegt in einem Spannungsverhältnis von Staat und sogenannter Zivilgesellschaft." Ein Eingriff in die Freiheit könne auch darin liegen, dass nur solche NGOs gefördert würden, die auf Linie des Ministeriums lägen. Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert, die Vergabe öffentliche Mittel an private NGOs dürfe kein Eingriff in den politischen Wettbewerb sein. "Wer unmittelbar Politik machen möchte, möge besser eine Partei gründen." Mit dem Demokratiefördergesetz aber sei die Ampel aus guten Gründen gescheitert, da sich schwer allgemein festlegen lasse, "wie zivilgesellschaftliches Engagement, das einen politischen Einschlag hat, mit der nötigen Parteiferne ausgeübt werden soll; die Schwelle zum unzulässigen Eingriff ist allzu schnell erreicht."
Behandlungsfehler: Die SZ (Christina Berndt/Markus Grill) berichtet in einer Seite 3-Reportage über eine Frau, die gegen ihre Frauenärztin auf Schmerzensgeld klagt, weil sie einen Brustkrebs trotz mehrfacher Hinweise nicht diagnostiziert habe. Als die Patientin die Patientenakte anforderte, erhielt sie eine manipulierte Version. Die Anwältin der Frau fordert, dass auch die Änderungs- und Speicherdaten Teil der Patientenakte sein sollten. Wie die SZ berichtet, werde die Einsicht in die Akte in vielen Fällen auch komplett verweigert.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56698 (abgerufen am: 06.03.2026 )
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