Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2025: BSW erwägt Wahl­an­fech­tung / Sperr­mino­rität im Bun­destag / Pro­zess­be­ginn zu Obdach­losen­mord

25.02.2025

Das BSW will sich eventuell auf die Briefwahl-Probleme der Auslandsdeutschen berufen. AfD und Linke haben zusammen mehr als ein Drittel der Sitze im Bundestag. Ermordete ein Mann einen Obdachlosen, um lange ins Gefängnis zu kommen?

Thema des Tages

Bundestagswahl – Auslandsdeutsche: Nach dem knappen Scheitern des Bündnis Sahra Wagenknecht an der Fünf-Prozent-Hürde prüft das BSW nun rechtliche Schritte. BSW-Politiker Fabio De Masi spekuliert, dass das BSW von den Auslandsdeutschen profitiert hätte, die ihre Stimme bei der Briefwahl teils nicht rechtzeitig abgeben konnten. Verfassungsrechtler:innen zufolge ist das Vorhaben angesichts der hohen Voraussetzungen der Wahlprüfungsbeschwerde eher nicht erfolgversprechend. Der Verweis auf ein äußerst knappes Wahlergebnis ist nicht ausreichend. Dem Grundgesetz lasse sich kein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Briefwahl der Auslandsdeutschen entnehmen. Die knappe 60-Tages-Frist zwischen Auflösung und Neuwahl des Bundestags ergebe sich aus dem Grundgesetz. Es berichten SZ (Saladin Salem), FAZ (Marlene Grunert), taz (Daniel Bax), Tsp (Jost Müller-Neuhof), Welt (Philipp Woldin), LTO, spiegel.de (Dietmar Hipp), zeit.de (Isabelle Daniel) und bild.de (Hans-Jörg Vehlewald).

Die SZ (Detlef Esslinger) skizziert in ihrem Aktuellen Lexikon das Verfahren der Wahlprüfung. Erst wenn der Bundestag (vorbereitet durch den neunköpfigen Wahlprüfungsausschuss) einem Einspruch nicht stattgibt, kann eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Eine Panne muss ggf. Mandatsrelevanz haben.

Rechtspolitik

Sperrminorität: Die zukünftige gemeinsame Sperrminorität von AfD und Linken im Bundestag, die mit 216 der 630 Sitze knapp mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellen, könnte verschiedene Vorhaben blockieren, wie FAZ (Lukas Fuhr) und LTO aufzeigen. Dazu zählen insbesondere Grundgesetzänderungen, die beispielsweise bei einer Reform der in Art. 115 GG verankerten Schuldenbremse erforderlich wäre. Auch die Feststellung des Verteidigungsfalls nach Art. 115a GG und die Wahl von Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts erfordern eine Zweidrittelmehrheit.

Schuldenbremse: Angesichts der Sperrminorität von AfD und Linken im neuen Bundestag erwägt CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz, dem Vorschlag der Grünen zu folgen und noch im alten Bundestag über eine Reform der Schuldenbremse abstimmen zu lassen. Gemäß Art. 39 GG muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten – bis zum 25. März wäre also noch Zeit für eine Grundgesetzänderung. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), Hbl (Julian Olk u.a.), spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de.

Regierungsbildung: In einem Frage-Antwort-Format gibt tagesschau.de (Frank Bräutigam) einen Überblick über den Weg zu einer neuen Bundesregierung und die hierbei zu beachtenden grundgesetzlichen Bestimmungen.

In einem separaten Beitrag beleuchtet tagesschau.de (Frank Bräutigam) im Frage-Antwort-Format, wie es bis zur Konstituierung der neuen Regierung weitergeht. Mit erstmaligem Zusammentreten des neuen Bundestags spätestens am 25. März verlieren alle bisherigen Abgeordneten ihr Mandat.

Bundestags-Wahlrecht: Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz kündigte an, mit der SPD über eine erneute Reform des Wahlrechts reden zu wollen. Die Deckelung der Direktmandate durch das Ergebnis der Verhältniswahl sei "ein einseitig gegen die Union gerichtetes Wahlrecht", wie spiegel.de den zukünftigen Bundeskanzler zitiert. 

Insgesamt haben 23 Wahlkreisgewinner:innen wegen der Zweitstimmendeckung kein Mandat erhalten, davon 15 von der CDU, 3 von der CSU, 4 von der AfD und einer von der SPD. Insgesamt vier Wahlkreise sind komplett ohne Vertretung (sogenannte "verwaiste" Wahlkreise), weil dort auch keine Kandidat:innen über die Landesliste eingezogen sind. Es berichten SZ (Kathrin Müller-Lancé u.a.), FAZ (Timo Steppat/Rüdiger Soldt), taz (David Honold), Welt (Janne Hoppe/Sebastian Beug), spiegel.de (Marcel Pauly) und focus.de.

René Hofmann (SZ) kritisiert die Wahlrechtsreform der Ampel, mit der sie "Gutes tun wollten und Murks produziert haben." Seiner Ansicht nach sei die Erststimme wichtiger, weil sie für Klarheit sorge.

Tätigkeitsverbot bei Kanzleiwechsel: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert laut FAZ (Marcus Jung) in einem mehrseitigen Eckpunktepapier eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), mit der die Sozietätserstreckung eingeschränkt wird. Derzeit ist es allen Anwält:innen einer Kanzlei grundsätzlich auch nach einem Wechsel der Sozietät untersagt, in einer Rechtssache tätig zu werden, wenn ein:e Anwält:in der vorherigen Kanzlei schon für eine andere Partei in derselben Sache tätig war. Der DAV fordert u.a. die komplette Freistellung der Sozietätserstreckung für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen.

In einem separaten Kommentar begrüßt Marcus Jung (FAZ) die Reformbestrebungen des DAV. Zweck des Tätigkeitsverbots "ist der Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Berater – und nicht, gut qualifizierte Juristen vom Arbeitsmarkt auszuschließen."

Justiz

LG Frankfurt/M. – Mord an Obdachlosem: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. startete der Strafprozess gegen einen heute 30-Jährigen, der sich wegen der Tötung eines Obdachlosen verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im März 2024 einen im Rollstuhl sitzenden 43-jährigen Obdachlosen im Frankfurter Bahnhofsviertel heimtückisch durch mehrere Messerstiche ermordet zu haben. Durch die Tat habe er sich eine langjährige Freiheitsstrafe erhofft, die ihn selbst vor der Obdachlosigkeit bewahren sollte. Der Angeklagte hatte am Tag zuvor seine Arbeit verloren und fürchtete, selbst obdachlos zu werden. Laut seines Google-Suchverlaufs habe er "Bürgergeld trotz Knast – werden Leistungen eingestellt?" und "Gefängnis letzte Rettung" gesucht. FAZ (Elena Zompi) und beck-aktuell berichten.

BGH zu Auslieferung und KDV: Rechtsprofessorin Kathrin Groh kritisiert auf dem Verfassungsblog die Mitte Januar diesen Jahres ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers an die Ukraine nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstößt. Der BGH habe dies damit begründet, dass auch in Deutschland "das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG im Kriegsfall ausgesetzt werden kann". Dabei habe der BGH aber den abwägungsfesten Kernbereich des Kriegsdienstverweigerungsrechts, der der Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG zugeordnet werden kann, verkannt.

BAG zu Kündigungsfrist/Probezeit: Wie das Bundesarbeitsgericht klarstellte, ist eine Probezeitvereinbarung, bei der die Probezeitdauer der Befristungsdauer des Arbeitsverhältnisses entspricht, unwirksam, sodass bei einer Kündigung nicht die verkürzte Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen, sondern die reguläre Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB von vier Wochen gilt. In dem zugrundeliegenden Fall stellte ein Autohaus einen Mitarbeiter für sechs Monate an, wobei die Probezeit ebenfalls sechs Monate betragen sollte, so beck-aktuell.

BGH zu Entschädigung wegen Schufa-Eintrag: Nun gibt auch LTO das Urteil des Bundesgerichtshofs wieder, das der Kundin eines Mobilfunkanbieters einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 500 Euro wegen eines Datenschutzverstoßes im Zusammenhang mit einer vorschnellen Schufa-Meldung zusprach. Indem der Mobilfunkanbieter Daten an die Schufa gemeldet hatte, obwohl die Forderungen streitig und noch nicht tituliert waren, verletzte der Anbieter seine Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 und Art. 6 DSGVO.

VG Düsseldorf zu Demoauflösung/Corona: Die gewaltsame Auflösung einer kommunistischen Demonstration durch die Polizei während der Coronapandemie im August 2021 war rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Polizei habe den Demonstrierenden, die lediglich die pandemiebedingte Maskenpflicht einhalten wollten, unterstellt, sich zu vermummen, und sei deshalb mit Pfefferspray und Schlagstöcken gegen sie vorgegangen. Dass die Demonstrierenden Kapuzen aufsetzten und Regenschirme aufspannten, habe, wie die Beweisaufnahme ergab, ebenfalls nicht an einer Vermummungsabsicht gelegen, sondern am einsetzenden Regen. spiegel.de berichtet.

VG Braunschweig zu Fragen bei der Einbürgerung: Nun schreibt auch LTO über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, wonach ein Libanese zu Unrecht nicht eingebürgert wurde, weil er Antworten auf Fragen des betreffenden Mitarbeiters des Landkreises Peine wie "Schauen Sie deutsches Fernsehen?" nicht zufriedenstellend beantwortete. Das VG Braunschweig stellte klar, dass es für eine anlasslose Befragung vor dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung keine gesetzliche Grundlage gibt.

AG München zu Tierarztrechnung: Das Amtsgericht München gab einem Tierarzt recht, der die Begleichung seiner Rechnung in Höhe von 1.741,97 Euro für die Behandlung zweier Pferde gegen den Halter einklagte. Der Halter bestritt den vom Tierarzt diagnostizierten Sehnenschaden der Pferde und meinte, die Pferde hätten lediglich Wassereinlagerungen gehabt, sodass die Sehnenbehandlung nicht erforderlich gewesen wäre. Das AG München stellte klar, dass bei einem tierärztlichen Behandlungsvertrag kein Behandlungs- oder Heilungserfolg geschuldet sei, sondern die medizinische Behandlung als Dienstleistung. Die Beweisaufnahme habe nicht erwiesen, dass die Sehnenbehandlung völlig unbrauchbar und damit wertlos für den Halter gewesen sei, so LTO.

GBA – Angriff am Holocaustmahnmal: Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen im Fall des versuchten Messer-Attentats am Berliner Holocaust-Mahnmal durch einen 19-jährigen syrischen Asylberechtigten. Sie geht von einer islamistischen und antisemitischen Tatmotivation aus, damit liege ein Staatsschutz-Fall vor. Außerdem stellte die Bundesanwaltschaft die besondere Bedeutung des Falles fest. Gegen den Syrer wird wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen und wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Es berichten FAZ, LTO, spiegel.de, focus.de und zeit.de.

GBA – Anschlag auf Demo in München: Der wohl islamistische Attentäter, der mit seinem Auto in München in eine Verdi-Kundgebung fuhr, wird in die psychiatrische Abteilung der JVA Straubing verlegt. Dort soll der Afghane psychiatrisch begutachtet werden, um festzustellen, ob er bei der Tat schuldunfähig oder eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könnte. Bislang verneinten die Ermittler:innen eine psychische Erkrankung des Täters. Es berichten SZ (René Hofmann/Susi Wimmer) und zeit.de.

Recht in der Welt

Ukraine/Russland/USA – Friedensverhandlungen: Im Gespräch mit LTO (Franziska Kring) erläutert Rechtsprofessor Helmut Aust, dass das Völkerrecht Verträge zulasten Dritter verbietet, sodass die USA und Russland sich nicht gemeinsam auf Gebietsverluste der Ukraine einigen können. USA und Russland könnten sich höchstens auf Bedingungen für ein Ende der US-Sanktionen verständigen. Ein Vertrag zwischen der Ukraine und Russland wäre ungültig, wenn er "durch Gewalt herbeigeführte territoriale Veränderungen" absegnet. Einen solchen Vertrag dürfe Deutschland nicht anerkennen.

Kanada – Elon Musks Staatsangehörigkeit: Mehr als 150.000 Kanadier:innen fordern in einer Petition die Entziehung der kanadischen Staatsangehörigkeit von Elon Musk. Musk sei Mitglied der Trump-Regierung geworden, die Kanada zum 51. Bundesstaat der USA machen und so die Souveränität Kanadas auslöschen wolle. focus.de berichtet.

Frankreich – Missbrauchsarzt Joël Le Scouarnec: Zum Prozessauftakt gegen den 74-jährigen ehemaligen Chirurgen, der sich wegen Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen in 299 Fällen verantworten muss, zeigte sich der Angeklagte weitgehend geständig. Seine männlichen und weiblichen Opfer waren im Schnitt elf Jahre alt, wie spiegel.de und zeit.de schreiben. Der Prozess soll bis Juni dauern. Dem Angeklagten drohen bis zu 20 Jahre Haft.

Großbritannien – Mastercard: Letzte Woche stimmte das Competition Appeal Tribunal in Großbritannien einem zwischen dem US-Kreditkartenkonzern Mastercard und dem Anwalt Walter Merricks geschlossenen Vergleich zu. Merricks hatte stellvertretend für etwa 44 Millionen britische Verbraucher:innen eine Sammelklage wegen überhöhter Gebühren bei Kartentransaktionen erhoben. Nach dem Vergleich soll Mastercard 200 Millionen Pfund an Merricks zahlen; ursprünglich forderte Merricks 14 Milliarden Pfund, so die FAZ (Marcus Jung).

Sonstiges

Netanjahu in Deutschland: Trotz des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen in Gaza lud der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Netanjahu zu einem Besuch nach Deutschland ein. Als Vertragsstaat des IStGH müsste Deutschland Netanjahu festnehmen, sobald er deutsches Territorium betritt. SZ und spiegel.de berichten.

Merz-Weidel-Kuss: Die Berliner Polizei räumt ein, dass das Abhängen eines Plakats des "Zentrums für Politische Schönheit" (ZPS), auf dem CDU-Chef Friedrich Merz und AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel in inniger Umarmung zu sehen waren, rechtsfehlerhaft war. Eine Prüfung durch die Fachabteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass die Aktion des ZPS von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt gewesen sei, wie taz und spiegel.de schreiben.

Claus Roxin: Nun würdigt auch der Rechtsprofessor Christian Jäger auf beck-aktuell seinen verstorbenen Lehrer Claus Roxin in einem Nachruf. Als "Befürworter eines funktionalen Strafrechtssystems und als zentraler Vordenker einer normativen Strafrechtsdogmatik" habe Roxin das Strafrecht neu gedacht.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56666 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen