Das BVerfG begrenzte die gerichtliche Kontrolle von Tarifverträgen. Vor dem OLG München begann der Prozess gegen Hanna S. im Budapest-Komplex. Brasiliens Ex-Präsident wurde wegen seines Putschversuchs angeklagt.
Thema des Tages
BVerfG zu Tarifautonomie: Die Tarifparteien sind zwar mittelbar an Art. 3 GG gebunden, bei der gerichtlichen Kontrolle sind die Arbeitsgerichte aber zum Schutz der Tarifautonomie auf eine Willkürkontrolle beschränkt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts auf, die über eine Willkürkontrolle hinausgegangen waren. Es ging dabei um unterschiedliche Bezahlung von Nachtarbeit, insbesondere bei Coca-Cola. Im einschlägigen Tarifvertrag war vorgesehen, dass es für regelmäßige Nachtschichtarbeit 25 Prozent Lohnzuschlag gibt, während bei gelegentlicher Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent zu zahlen sei. Das BAG hatte diese Ungleichbehandlung moniert und eine "Anpassung nach oben" vorgenommen, so dass generell 50 Prozent Zuschlag für nächtliche Arbeit zu zahlen war. Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte das BAG damit die Grundrechte der betroffenen Arbeitgeber verletzt, weil die Differenzierung nicht willkürlich war, denn regelmäßige Schichtarbeit sei besser planbar. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO und tagesschau.de (Christoph Kehlbach).
Rechtspolitik
Wehrhafte Demokratie: Ex-Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber skizziert in der FAZ die Instrumente der wehrhaften Demokratie und ihre Grenzen. Die wehrhafte Demokratie sei "ein wirksames und erprobtes Resilienzkonzept", dessen Einsatz aber die Ultima Ratio bleiben müsse "und kein Vehikel, um sich eine unliebsame, ressentimentgeladene oder irrational agierende Konkurrenz vom Hals zu schaffen". Das Grundgesetz vertraue vielmehr "auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien". Die einfachgesetzliche Erstreckung von Grundrechtsverwirkungen gem. Art 18 GG auf das passive Wahlrecht sei verfassungswidrig. Die Streichung des präventiven Richtervorbehalts bei der Entfernung von Beamten aus dem Dienst greife unverhältnismäßig in den effektiven Gewährleistungsbereich von Art. 33 Abs. 5 GG ein.
Migration und Rechtsstaat: Sechs Bürgerrechts- und Berufsorganisationen aus dem juristischen Bereich, darunter die Neue Richtervereinigung, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und das Komitee für Grundrechte und Demokratie, haben in einer gemeinsamen Erklärung vor einer massiven Erosion des Rechtsstaats gewarnt. Das "Recht an sich und die Institutionen des Rechtsstaats, allen voran die Gerichte und die Rechtsanwaltschaft" seien "auch von demokratischen Parteien offen in Zweifel gezogen" worden. Der kürzlich im Bundestag beschlossene Fünf-Punkte-Plan zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik, dem CDU/CSU, FDP und AfD zugestimmt hatten, fordere "unverhohlen" den Bruch mit Europa- und Verfassungsrecht. Der nicht an der Erklärung beteiligte Deutsche Anwaltsverein forderte ebenfalls einen sachlichen, rechtsstaatlichen Umgang mit dem Thema und legte hierfür ein eigenes Fünf-Punkte-Papier vor. Es berichtet LTO (Hasso Suliak).
Strafrecht: Der Rechtsanwalt Yves Georg schildert in der Zeit, was der nächste Justizminister dringend tun müsse, um das deutsche Strafrecht zu reformieren. Insbesondere vier Vorhaben seien zentral, darunter die Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen sowie die Erhöhung von Haftentschädigungen und Pflichtverteidigergebühren.
Justiz
OLG München – Militante Antifa:/Hanna S. Vor dem Oberlandesgericht München, im Hochsicherheitssaal in Stadelheim, begann der Prozess gegen die Linksextremistin Hanna S. aus Nürnberg. Wegen der Beteiligung an Antifa-Angriffen auf Neonazis in Budapest 2023 ist sie wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und der Bildung einer kriminellen Vereinbarung angeklagt. Sie soll an zwei von fünf Angriffen persönlich beteiligt gewesen sein. Es ist das erste Strafverfahren zum sogenannten Budapest-Komplex in Deutschland. Für den Prozess sind 32 Prozesstage angesetzt, zunächst bis zum 15. September. Es schreiben FAZ (Timo Frasch), taz (Dominik Baur), LTO (Tanja Podolski) und spiegel.de (Julia Jüttner).
BGH – Künast vs. Facebook: Die SZ (Wolfgang Janisch) nimmt das vom BGH am Dienstag ausgesetzte Revisions-Verfahren über mögliche Ansprüche der Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Grüne) gegen den Facebook-Konzern Meta zum Anlass, über das Spannungsfeld zwischen Hass im Netz und Meinungsfreiheit, über die Grenzen der Redefreiheit sowie über die neuerdings gebildeten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu berichten, die gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. In Deutschland gelte ein anderes Verständnis von Meinungsfreiheit als in den USA.
BAG zu Jahreszielen bei variabler Vergütung: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch haben, wenn ihnen von Arbeitgeberseite nicht rechtzeitig Ziele vorgegeben werden, an deren Erreichung die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist. Das gelte jedenfalls dann, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen könne. beck-aktuell und LTO berichten.
BAG zum Beweiswert einer im Ausland erstellten AU: Der Rechtsanwalt Artur Kühnel stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Januar vor, mit der das BAG seine frühere Rechtsprechung bestätigte, wonach für eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte AU-Bescheinigung die gleichen Grundsätze gelten wie für eine in Deutschland ausgestellte Bescheinigung. Einzige zusätzliche Voraussetzung ist, dass die AU erkennen lassen muss, dass der ausländische Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet über den Fortgang des Strafprozesses gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun, bei dem ein Finanzermittler der Münchner Kriminalpolizei als Zeuge aussagte, der jahrelang die Konten und Depots von Braun und seinem Mitangeklagten Oliver Bellenhaus geprüft hat. Während sich das Gericht bei Bellenhaus offenbar sicher ist, dass er alles offengelegt hat, vermuten Ermittelnde bei Braun nach wie vor ein verstecktes Vermögen von rund 45 Mio. Euro.
LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Im sogenannten "Sommermärchen"-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. sagten Beckenbauers enger Vertrauter Fedor Radmann sowie sein langjähriger Manager Marcus Höfl aus. Neue Erkenntnisse brachten die Aussagen nicht. Die SZ (Johannes Aumüller/Thomas Kistner) berichtet ausführlich über Hintergründe und Ablauf des Verfahrens. Die Autoren stellen fest, dass fast alle Beteiligten sich auffällig schlecht erinnern können oder gar nicht zur Kooperation bereit sind, und stellen die Hypothese in den Raum, dass das deutsch-katarische Schweigekartell etwas viel Größeres als eine Steuerhinterziehung verschleiere, etwa eine Manipulation der Spiele bei der Fußball-WM 2006 zugunsten des Gastgeberlandes Deutschland.
LG Frankenthal zu Zustimmung zu Bildveröffentlichung: Nachdem ein Hund bei einem Beißvorfall verletzt worden war, forderte dessen Besitzerin den Besitzer des anderen Hundes zur Herausgabe seiner Personalien auf, was dieser verweigerte. Die Frau machte daraufhin zwei Fotos von dem Hundebesitzer und kündigte an, diese zwecks Identitätsermittlung auf Social Media zu posten. Dies kommentierte der Mann mit: "Ja, dann machen Sie das doch!" Diese Aussage stelle eine Einwilligung dar, so das Landgericht Frankenthal. Es sei nicht ersichtlich, dass die Aussage des Mannes als Scherz oder sonst nicht ernst gemeint gewesen sei. beck-aktuell berichtet.
Neonazi als Oberstaatsanwalt: Wie die Zeit (Astrid Geisler/Luise Hommerich/Andrea Röpke/Holger Stark) schreibt, ermittelt das Berliner Landeskriminalamt gegen einen Oberstaatsanwalt, dem u.a. vorgeworfen wird, die seit 2009 verbotene Neonazigruppierung "Heimattreue Deutsche Jugend" als Mitglied oder Unterstützer fortgeführt zu haben. Vor den Razzien ging bei der Polizei eine Strafanzeige der Ehefrau des Oberstaatsanwalts ein, die sich von ihrem Mann getrennt hatte. Mittlerweile hat sie umfassend bei der Polizei ausgesagt. Die Nachfolgeorganisation soll demnach "Jungadler" heißen und den brandenburgischen Oberstaatsanwalt als Unterstützer haben.
Recht in der Welt
Brasilien – Jair Bolsonaro: Brasiliens früherer Präsident Jair Bolsonaro ist seit Dienstag angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, nach seiner Abwahl Ende 2022 einen Putschversuch vorangetrieben zu haben, um die Amtseinsetzung des heutigen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva zu verhindern. Im Falle einer Verurteilung drohen Bolsonaro bis zu 43 Jahre Haft. Neben Bolsonaro wurden 33 weitere Personen angeklagt. FAZ (Tjerk Brühwiller) und spiegel.de berichten.
USA – Meinungsfreiheit: Die SZ (Reymer Klüver) nimmt die Äußerungen von US-Vizepräsident J.D. Vance zur Meinungsfreiheit in Europa zum Anlass, die Geschichte und Entwicklung der Meinungsfreiheit in den USA darzustellen. Die Meinungsfreiheit war zunächst nicht in der US-amerikanischen Verfassung verankert, sondern wurde erst später als erster Zusatzartikel angefügt. Bis 1919 spielte die Meinungsfreiheit in der Rechtsprechung des US-Supreme Court keine große Rolle. Das heutige sehr liberale Verständnis der Meinungsfreiheit sei erst ab den 1960er-Jahren maßgeblich geworden.
USA – Bundesstaatsanwälte: Wie die taz (Bernd Pickert) schreibt, hat US-Präsident Donald Trump alle Bundesstaatsanwälte entlassen, die von Vorgänger Joe Biden ernannt worden waren. Zur Begründung führte er aus, die Justiz sei unter Biden politisiert und als Waffe gegen politische Gegner eingesetzt worden. Die Entlassungen sind Teil einer ausgeweiteten Säuberung von Justiz und Strafverfolgungsbehörden.
USA – Transgender-Rechte: Die FAZ (Frauke Steffens) gibt einen Überblick über die Dekrete, mit denen US-Präsident Donald Trump gegen die Rechte von Transgender-Personen vorgeht, und schildert, warum das Thema für Rechte und Republikaner:innen eine wichtige Funktion darstellt.
Schweden – Klimaklage: Laut spiegel.de entschied der Oberste Gerichtshof Schwedens, die von einer Einzelperson eingereichte Klima-Sammelklage gegen den Staat, der sich Hunderte junger Menschen, darunter auch Greta Thunberg, angeschlossen hatten, nicht zur Prüfung zuzulassen. Ein Gericht könne nicht darüber bestimmen, dass der schwedische Reichstag oder die Regierung bestimmte Maßnahmen für mehr Klimaschutz ergreifen müssten. Vielmehr entschieden diese politischen Organe selbstständig über solche Maßnahmen.
Frankreich - neuer Präsident des Verfassungsgerichts: Die Rechtsausschüsse beider Parlamentskammern haben knapp mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Ernennung des 62-jährigen Richard Ferrand zum Präsidenten des Verfassungsrates zugestimmt, wie die FAZ (Michaela Wiegel) schreibt. Präsident Emmanuel Macron hatte seinen engen Vertrauten zum obersten Verfassungsrichter bestimmt, dafür aber enorme Kritik geerntet, insbesondere, weil Ferrand kein Jurist ist. Den Ausschlag für die Wahl Ferrands gab die Anweisung der RN-Fraktionsvorsitzenden Marine Le Pen an ihre Fraktion, sich zu enthalten, woraufhin Vorwürfe laut wurden, Ferrand habe mit Le Pen einen Geheimpakt geschlossen.
Sonstiges
Gegendarstellung: LTO hat eine Gegendarstellung der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB zum LTO-Artikel vom 15.02.2025: "Bundeskanzler wehrt sich gegen Rassismus-Vorwurf: Hat der Focus Olaf Scholz falsch zitiert?" veröffentlicht. Die Gegendarstellung ist hier abrufbar.
Öffentlichkeitsfahndung: LTO (Eckhard Stengel) geht der Frage nach, ob die Voraussetzungen des § 131b Strafprozessordnung, wonach für eine fotogestützte Öffentlichkeitsfahndung eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" vorliegen muss, stets von den Strafverfolgungsbehörden beachtet wird. Der Autor nennt viele zweifelhafte Fälle, etwa Ladendiebstähle, und lässt kritische Stimmen zu Wort kommen.
Morde von Hanau: Am fünften Jahrestag des rassistischen Anschlags in Hanau zeigten sich Angehörige der Anschlagsopfer enttäuscht über die mangelnde Aufarbeitung möglichen Behördenversagens, das die rechtsextreme Tat begünstigt haben könnte. Bisher gab es hierzu kein Gerichtsverfahren. Es geht um einen nicht erreichbaren Notruf, die Waffenerlaubnis für den Täter und einen evtl. auf Anordnung der Polizei verschlossenen Notausgang an einem Tatort. Strafrechtsprofessor Dennis Bock hat im Auftrag der Familie Hamza Kurtović in einem Gutachten erklärt, dass die Staatsanwaltschaft Hanau bei der Frage der Kausalität des verschlossene Notausgang für die Morde von einem falschen Maßstab ausgehe. 2020 erschoss ein Rechtsextremist in Hanau neun Migrant:innen, danach seine Mutter und sich selbst. tagesschau.de (Max Bauer) berichtet. Die taz (Yağmur Ekim Çay) schildert die vergeblichen Bemühungen der Familien der Opfer um Aufklärung.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, es reiche nicht aus, "wenn die Staatsspitzen Mahnwachen abhalten". Sie müssten vielmehr "jederzeit den staatlichen Auftrag erfüllen – und nicht nur nach Anschlägen Gesicht zeigen". Max Bauer (tagesschau.de) nennt es "erschütternd und beschämend", dass es allein die Angehörigen der Opfer sind, die sich um Aufklärung bemühen, obwohl ein Prozess möglich gewesen wäre. Der Bericht des hessischen Untersuchungsausschusses ergebe ein "frustrierendes Bild": Zwar zähle der Ausschuss mehrere Behördenfehler auf. Folgen hätten diese jedoch nicht. Die hessische Justiz habe einen Prozess, der nicht zuletzt "für die Trauer, die Wut und die Rechte der Opferfamilien" enorm wichtig gewesen wäre, verweigert.
Kanzlei-Gründerpreis: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht die Rechtsanwältin Bettina Sievers aus Brühl, diesjährige Gewinnerin des von dem Kanzlei-Spezialisten Soldan, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltsverein sowie dem Forum Junge Anwaltschaft verliehenen Kanzlei-Gründerpreis, über ihre Leidenschaft fürs Sozialrecht und ihre Entscheidung, auf dem zweiten Bildungsweg Rechtsanwältin zu werden.
Kritik an Israel: Die Rechtsprofessorin Isabel Feichtner beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Absage zweier Veranstaltungen mit Francesca Albanese, der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten Palästinensergebieten, durch die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Freie Universität Berlin, und kritisiert, dass die Liste der Ausladungen und Repressionen gegen Personen, die die Rechte der Palästinenser:innen verteidigen, immer länger wird. Über die Ausladungen berichtet ebenfalls die FAZ (Heike Schmoll).
Daniel Bax (taz) kritisiert die Ausladungen. Bei dem Umgang mit der UN-Sonderberichterstatterin handele es sich um den traurigen "Höhepunkt der Versuche, Kritik an Israel und der deutschen "Staatsräson" zu kriminalisieren". Mit dem notwendigen Kampf gegen Antisemitismus habe dies wenig zu tun.
Das Letzte zum Schluss
Schluss mit den Faxen: In Österreich gilt seit Januar ein Faxverbot im Gesundheitsbereich. Nach dem sogenannten Gesundheitstelematikgesetz gehört das Verschicken von Faxen nämlich nicht zu den "datenschutzkonformen Kommunikationskanälen". Da das Fax unter Ärzt:innen und Klinken in Österreich jedoch sehr beliebt war und es an einer einheitlichen Alternative fehlt, führte das Verbot zu chaotischen Zuständen, die darin mündeten, dass mancherorts Befunde oder Röntgenbilder mit Taxis, Boten oder sogar dem Rettungsdienst hin- und hergeschickt wurden. Es berichtet die SZ (Verena Mayer).
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56636 (abgerufen am: 18.05.2025 )
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