Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2025: GenStA ermit­telt zu Anschlag von Mün­chen / Neuer Prä­si­dent des Cour Con­sti­tu­tio­nelle / EGMR ver­han­delte zu Push­backs

14.02.2025

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Angriff von München übernommen. Ein Macron-Vertrauter und Nicht-Jurist soll das französische Verfassungsgericht leiten. Der EGMR verhandelte drei Fälle von Pushbacks von Flüchtlingen. 

Thema des Tages

GenStA München – Anschlag auf Demo: Die bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen einen 24-jährigen Afghanen übernommen, der mit einem Mini Cooper in der Münchener Innenstadt in eine Verdi-Demonstration gefahren war und dabei 28 Menschen, teils lebensgefährlich, verletzte. Der Mann war 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt, 2020 lehnte das Verwaltungsgericht München eine gegen die Ablehnung gerichtete Klage ab. Der Mann war aber zum Tatzeitpunkt nicht ausreisepflichtig. 2021 erhielt er eine Duldung und 2021 eine Aufenthaltserlaubnis. Der Mann arbeitete als Ladendetektiv und war als Bodybuilder semiprominent. Vor der Tat soll er einen islamistischen Post abgesetzt haben, bisher aber nicht als Islamist auffällig gewesen sein. Im Anschluss an die Tat wurden aus der Politik Stimmen laut, die eine schärfere Asylpolitik sowie weitere Abschiebungen nach Afghanistan forderten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) etwa mahnte, der Rechtsstaat müsse "maximale Härte zeigen". Es schreiben SZ (René Hofmann/Bernd Kastner/Ekaterina Kel), FAZ (Karin Truscheit), taz (Frederik Eikmanns/Patrick Guyton), Hbl (Dietmar Neuerer), Welt (Leonhard Landes/Benjamin Stibi/Martin Lutz u.a.), LTO, zeit.de (Anastasia Tikhomirova/Henrik Rampe) und spiegel.de (Jürgen Dahlkamp/Jörg Diehl/Jan Friedmann u.a.).

Katharina Riehl (SZ) kommentiert, dass den Debatten, die auf Taten wie in München folgen, eines bislang vollkommen gefehlt habe: "das Sowohl-als-auch". "Wer nur mit immer schärferen Worten eine immer härtere Politik" fordere, der schließe "all jene aus, die beides wollen: Sicherheit und eine offene, menschliche, hilfsbereite Gesellschaft". Es brauche eine "politische Vision, wie man beide Ziele vereinbaren kann". Jasper von Altenbockum (FAZ) dagegen meint, mittlerweile sei sicher, "was mit der bisherigen Flüchtlingspolitik passieren muss: Schluss damit". Jürgen Kaube (FAZ) ist der Ansicht, es sei alles gesagt und alles Gesagte werde sich nach München nur wiederholen: "Trivialitäten und Ablenkungsmanöver, mit denen man sich durchschleppt, um am Wahlabend dann entsetzt zu sein". Lin Hierse (taz) spricht sich dafür aus, die Menschlichkeit, das Mensch-Sein nicht zu vergessen. Es gehöre sich, "bei den Opfern zu bleiben, länger als für eine Eilmeldung". Es gehöre sich aber auch, "nicht einzuzahlen in die rassistische Verschränkung von Migrations- und Sicherheitsdebatten". Leila Al-Serori (Hbl) meint, dass eine unveränderte Migrationspolitik in erster Linie der AfD nutzen werde. Es sei daher dringend erforderlich, dass die nächste Koalition "effektive, rechtskonforme Lösungen" erarbeite. Andernfalls könne "die AfD immer wieder das tun, was sie nach den ersten Meldungen aus München getan hat: Hetze und Angst verbreiten". Ulf Poschardt (Welt) dagegen meint, es brauche nun keine Sonntagsreden mehr und auch keine Show-Abschiebungen" und “vor allem keine unappetitlich selbstgerechten Demonstrationen ‘gegen rechts’”, sondern einen "Stopp der illegalen Migration mit aller Härte" und umfassende Abschiebungen.

Rechtspolitik

Asyl: Heribert Prantl (SZ) spricht sich in seiner Kolumne für einen anderen Ton in der Migrationsdebatte aus. Deutschland habe nicht etwa – wie so oft behauptet wird – "die Kontrolle über Migration verloren", sondern die Kontrolle über die "politische Rhetorik". So gebe es schon längst "kein Wort der Achtung" mehr "für die einschlägigen Regeln der EU-Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und dafür, dass Deutschland sich müht, diesen Regeln gerecht zu werden und die Menschenrechte hochzuhalten". "Die feste juristische Verankerung des Asyls war dem Parlamentarischen Rat 1949 ein Herzensanliegen. Sie gehört heute zur europäischen Rechtskultur".

Gefährdung des Straßenverkehrs: Rechtsanwalt Sven Hufnagel setzt sich auf beck-aktuell mit der Forderung des Verkehrsgerichtstags auseinander, zu den in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB geregelten "sieben Todsünden im Straßenverkehr" auch die Handy-Benutzung bei der Fahrt aufzunehmen. Der Autor geht davon aus, dass bei einer entsprechenden Gesetzesänderung als Tatbestandsvoraussetzung auch die grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit sowie die Fremdgefährdung von Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert verlangt würden. Dann müssten aber auch in Zukunft viele entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt werden. 

Justiz

EuGH zu Verbraucherkreditverträgen: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Fall aus Polen entschieden, dass Banken ihren Zinsanspruch verlieren können, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Informationspflichten verstoßen, den effektiven Jahreszins sowie jegliche Änderungen der Vertragsdurchführungen klar und verständlich anzugeben. LTO und beck-aktuell berichten. 

BGH – Geschäftsführer-Haftung: Rechtsanwalt André-M. Szesny analysiert auf LTO die EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob ein Unternehmen Kartell-Bußgelder von seinem früheren Geschäftsführer per Regress ersetzt bekommen kann. Der Europäischen Gerichtshof soll entscheiden, ob eine Abwälzbarkeit die Wirksamkeit von Bußgeldern reduzieren könnte. Der Autor ist dagegen aus einem anderen Grund gegenüber einer Regressmöglichkeit skeptisch: Die Höhe der Kartell-Geldbuße bemesse sich nur nach unternehmensbezogenen Gesichtspunkten, völlig entkoppelt von der Person des Geschäftsführers. 

BGH zu Änderung eines Vorkaufsrechts: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht nicht im Wege einer Rechtsänderung in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht umgewandelt werden kann. Vielmehr müsse das bisherige Vorkaufsrecht aufgehoben und ein neues begründet werden; selbst dann, wenn sowohl das bisherige als auch das gewünschte Vorkaufsrecht dieselbe Person begünstigen soll. Dies begründet der BGH u.a. damit, dass eine Umwandlung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts in ein nicht vererbliches und nicht übertragbares subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht keine bloße Inhaltsänderung im Sinne des § 877 BGB darstelle, wie LTO (Mathilde Harenberg) erläutert.

BVerwG zu Wahlberichterstattung: Obwohl die Tierschutzpartei ("Mensch Umwelt Tierschutz") im Jahr 2019 bei der Landtagswahl in Brandenburg 2,6 % der Stimmen erhielt, durfte der öffentlich-rechtliche Sender rbb darauf verzichten, sie in seiner Nachwahlberichterstattung gesondert auszuweisen, und sie stattdessen zu den "anderen" Parteien zählen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nachdem die ersten Instanzen zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren. Zwar sei auch in der Nachwahlberichterstattung der Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien zu beachten. Der rbb habe jedoch das Konzept verfolgt, alle Parteien, deren geschätzter Stimmanteil über 4 % lag, einzeln zu präsentieren, da ab dieser Größe der Einzug in den Landtag grundsätzlich möglich sei. Dies sei ein valider Anknüpfungspunkt. Auch habe sich der Sender an der bundespolitischen Bedeutung der Parteien orientiert. Es berichten FAZ (Robin Steinmetz) und beck-aktuell.

OLG Stuttgart – Islamistischer Messerangriff von Mannheim: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann der Prozess gegen den mutmaßlichen Islamisten Sulaiman Ataee, der im Mai 2024 in Mannheim zunächst fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer verletzt und dann einen Polizisten getötet hatte. Insgesamt sind mehr als 50 Prozesstage für das Staatsschutzverfahren angesetzt. Der Generalbundesanwalt geht in seiner Anklage, die unter anderem auf Mord und versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen lautet, davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hegt. Es berichten SZ (Max Ferstl), FAZ-Einspruch (Rüdiger Soldt), Welt (Hannelore Crolly), LTO, tagesschau.de (Frank Bräutigam) und spiegel.de (Christine Keck).

VG Potsdam zu rassistischem AfD-Wahlwerbespot: Die AfD Brandenburg durfte in einem Wahlwerbespot Menschen mit dunklerer Haut- und Haarfarbe nicht als bedrohlich darstellen. Das Verwaltungsgericht Potsdam billigte im Eilverfahren die Verfügung der Brandenburger Landesmedienanstalt, die die Verbreitung des Spots aus Gründen des Jugendschutzes bedingt untersagte, weil darin Vorurteile geschürt und Menschen mit dunkler Hautfarbe stigmatisiert würden, was bei Kindern und Jugendlichen ein Grundmisstrauen etablieren oder verstärken könne. Die Medienanstalt habe dem Jugendschutz den Vorrang vor der Meinungsfreiheit und dem Parteienprivileg einräumen dürfen, so das VG. Das Video bediene offensichtlich rassistische Stereotype. beck-aktuell berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafprozess gegen Markus Braun hat der BWL-Professor Wilhelm Hauser mit seinen Ausführungen begonnen. Hauser arbeitet als Gutachter seit mehreren Jahren im Auftrag des Gerichts auf, wie hoch der Schaden aus dem Zusammenbruch des einstigen Dax-Konzerns tatsächlich war. Hausers erstes Teilgutachten umfasst rund 800 Seiten. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.

LG Bonn – Cum-Ex/Sanjay Shah: Nun berichtetn auch SZ (Björn Finke) und FAZ (Marcus Jung), dass die Staatsanwaltschaft Köln vor dem Landgericht Bonn Anklage gegen den britischen Fondsmanager Sanjay Shah wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen erhoben hat. Der Börsenhändler soll im Jahr 2010 mit illegalen Cum-Ex-Geschäften den Fiskus um 46,5 Millionen Euro gebracht haben. Ein dänisches Gericht verurteilte ihn bereits im Dezember in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft.

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Im sogenannten "Sommermärchen"-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. hat die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler ihre Verwunderung über ein Schreiben des DFB-Schatzmeisters Stephan Grunwald an die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft aus dem November 2024 geäußert. Es handele sich dabei um den Versuch einer laut Distler "im deutschen Rechtsstaat sehr ungewöhnlichen" Einflussnahme. Grunwald hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft um einen Gesprächstermin gebeten mit dem Ziel einer "Verfahrensbeschleunigung", möglichst einer "Teilerledigung" laufender Verfahren, auf deren Grundlage das Finanzamt Frankfurt dem DFB für drei Jahre die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Es berichtet die FAZ (Christoph Becker).

AG Wuppertal zu Schumacher-Erpressung: Über die Verurteilung der Angeklagten im Prozess um die Erpressung der Familie Schumacher berichtet nun auch LTO.

AG Saarbrücken zu Sara Benfares: Laut SZ (Johannes Knuth) verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken die ehemalige Leichtathletin Sara Benfares wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Verfahren gegen ihre Schwester Sofia Benfares wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Schilderungen der Eltern, wonach der Doping-Befund durch Medikamente verursacht wurde, die Sara Benfares zur Behandlung einer Krebserkrankung einnehme, hatten sowohl die Nationale Anti-Doping-Agentur als auch Staatsanwaltschaft und Gericht nicht überzeugt.

Staatsanwältin Charlotte Buggenthin: spiegel.de (Franziska Wunderlich) porträtiert die Hamburger Staatsanwältin Charlotte Buggenthin, die sich auf Fälle häuslicher Gewalt spezialisiert hat, und legt dar, wie die 48-Jährige es schafft, immer weiterzumachen, auch wenn ein großer Teil der Verfahren eingestellt wird.

Recht in der Welt

Frankreich - neuer Präsident des Verfassungsgerichts: Die SZ (Oliver Meiler) porträtiert Richard Ferrand, der Präsident des französischen Verfassungsgerichts werden soll. Ferrand ist zwar kein Jurist, aber ein enger Vertrauter von Präsident Emmanuel Macron. Die Personalentscheidung werde die Verfassungsgerichtsbarkeit in Frankreich schwächen, insbesondere wenn sich die rechtsextremistische Oppositionspolitikerin Marine Le Pen an das Verfassungsgericht wenden wird, weil sie nach einem drohenden Strafurteil bei der nächsten Präsidentschaftswahl nicht antreten darf. 

EGMR – Pushbacks: Nachdem Polen, Litauen und Lettland zwischen 2021 und 2023 Geflüchtete durch Pushbacks und ohne jegliche Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit nach Belarus zurückgeschoben haben, verhandelt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über drei dieser Fälle. Dabei legten die Fragen der Richter nahe, dass sie über Lockerungen des Refoulement-Verbots nachdenken, was erhebliche Auswirkungen auf die Migrationspolitik haben dürfte. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Verfahren und die bisherige Rechtsprechung. Das Urteil im aktuellen Verfahren wird für Ende des Jahres erwartet.

USA – Amtszeiten Präsidentschaft: In den USA sind lediglich zwei Amtszeiten als Präsident:in möglich; dies gilt auch für Donald Trump. Der Regierungsdirektor Christian Frick legt auf LTO dar, wie es – mittels einer Verfassungsauslegung – dennoch zu einer dritten Amtszeit Donald Trumps kommen könnte. Der 22. Zusatzartikel könnte so ausgelegt werden, dass nur zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten verboten sind. Trump sei alles zuzutrauen.

USA – Urheberrecht und KI: Erstmals hat ein US-Gericht eine Urheberrechtsverletzung beim Training einer künstlichen Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Daten bejaht, so die FAZ (Marcus Jung/Benjamin Fischer). Die sogenannte "Fair Use"-Doktrin, das Prinzip, auf das sich viele der KI-Start-ups bei ihrer Datennutzung stützen, um keine Lizenzgebühren an Verlagshäuser und Künstler:innen für die Nutzung von deren Werken zahlen zu müssen, soll demnach nicht gelten, wenn das Training kommerziellen Zwecken dient und damit einen Marktersatz schafft. Hintergrund des Verfahren ist der Vorwurf des Medienkonzerns Thomson Reuters, das Start-up Ross Intelligence habe tausende Inhalte von der Reuters-Plattform Westlaw gestohlen.

USA – Transgender: Assistenzprofessor Ryan Thoreson fasst auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Dekrete zusammen, die US-Präsident Donald Trump allein im ersten Monat seiner zweiten Amtszeit erlassen hat, um die Rechte von Transgender-Personen einzuschränken.

USA – Citizen Birthright: taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) gibt einen Überblick über vier Entscheidungen von Reagan-, Bush-, Obama- und Biden-nominierten Richter:innen, in denen sich diese gegen Trumps "Staatsangehörigkeits-Executive Order" positionieren, mit der der US-Präsident das Recht auf Staatsangehörigkeit durch Geburt in den USA abschaffen will.

Italien – Telefonbetrug mittels KI: FAZ (Matthias Rüb) und Hbl (Virgina Kirst) berichten über einen Telefonbetrug mittels Künstlicher Intelligenz, der für den bisher einzigen bekannten Geschädigten, den Unternehmer Massimo Moratti dank des raschen Einschreitens der italienischen Ermittlungsbehörden ohne finanzielle Konsequenzen blieb. Knapp eine Million Euro hatte der Chef des Mineralölkonzerns Saras und frühere Eigentümer des Fußballklubs Inter Mailand auf die von den Betrügern angegebenen Konten überwiesen, nachdem diese durch KI die Stimme des Verteidigungsministers nachgeahmt hatten.

Costa Rica – Nintendo vs. "Super Mario"-Supermarkt: Tillmann Prüfer berichtet im Hbl in seiner Kolumne über einen kleinen Supermarkt in Costa Rica, der von dem Spielehersteller Nintendo verklagt wurde und gewonnen hat. Der Markt heißt – nach seinem Gründer Don José Mario Alfaro González – "Super Mario". In der juristischen Auseinandersetzung berief sich der Supermarkt darauf, dass Nintendo zwar den Namen "Super Mario" in vielen Kategorien geschützt habe, allerdings nicht im Lebensmitteleinzelhandel. Da niemand in einem Supermarkt Videospiele erwarte, bestünde auch keine ernsthafte Verwechslungsgefahr. Das Gericht sah dies genauso; weshalb Marios Supermarkt weiterhin "Super Mario" heißen darf.

Sonstiges

Rechtsextreme Straftaten: Nach Angaben der Bundesregierung hat die Zahl rechtsextremer Straftaten im vergangenen Jahr mit 41.406 Delikten einen Höchststand erreicht. Dazu zählen 1.443 Gewalttaten. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.

Unterhalt: Die FAZ (Madeleine Brühl) spricht mit der Scheidungsanwältin Birte Strack über die verschiedenen Formen von Unterhalt und die Besonderheiten, die aus einer klassischen Versorgerehe folgen.
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56597 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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