Das BVerfG lehnte eine Verfassungsbeschwerde gegen Waffenexporte nach Israel ab. Bayerische Verwaltungsgerichte halten Redeverbote für Björn Höcke für zulässig. Durfte der Ukrainer Heraskevych von Olympia ausgeschlossen werden?
Thema des Tages
BVerfG zu Rüstungsexporten nach Israel: Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers, der die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel gerichtlich verbieten lassen wollte, wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts entschied, er habe nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die Verwaltungsgerichte eine entsprechende Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verkannt oder willkürlich verneint hätten. Der Mann hatte im Eilverfahren vor den hessischen Verwaltungsgerichten die Ausfuhr von Panzergetrieben der Firma Renk verbieten lassen wollen. Die Gerichte verneinten jedoch die drittschützende Wirkung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung. Das BVerfG hatte gegen diese Auslegung keine verfassungsrechtlichen Einwände. Der deutsche Staat sei verfassungsrechtlich zwar zum Schutz von Zivilst:innen auch im Ausland verpflichtet. Aus diesem Schutzauftrag folge aber kein Anspruch auf eine subjektive Klagebefugnis. Ob sich der Schutzauftrag im konkreten Fall zur Schutzpflicht verdichtete, ließ das BVerfG offen. Aber auch aus einer etwaigen Schutzpflicht würde sich keine Klagebefugnis ergeben. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), spiegel.de, bild.de (Jeanne Plaumann), tagesschau.de (Alena Lagmöller/Michael-Matthias Nordhardt), beck-aktuell und LTO (Max Kolter).
Im aktuellen Lexikon stellt die SZ (Detlef Esslinger) die Kammern beim BVerfG vor. Der Kammer, die die Verfassungsbeschwerde abwies, gehörten die Richterinnen Christine Langenfeld und Rhona Fetzer sowie der Richter Thomas Offenloch an.
Wolfgang Janisch (SZ) kritisiert, dass das BVerfG im vergangenen Jahr im Urteil zur Air Base Ramstein den Schutz der Menschenrechte auch gegenüber Ausländern im Ausland begründet habe, jedoch "den großen Worten damals keine Taten folgen" ließ. Der Gaza-Krieg "wäre der Paradefall für ein höchstrichterliches Nein zu Rüstungsexporten gewesen". Dass das BVerfG die drittschützende Wirkung der Normen verneine, habe einen "zynischen Beiklang, den man vom Gericht nicht gewöhnt ist". Max Kolter (LTO) fordert in seinem Kommentar eine Verbandsklage im Rüstungskontrollrecht. Die gegenwärtige Rechtslage sei "von einem problematischen Vertrauen in die Rechtstreue der Exekutive geprägt". Das Recht solle die Diplomatie nicht vollständig regulieren, es brauche aber "Kontrolle statt Vertrauen", wo es um Menschenleben gehe.
Rechtspolitik
Bundestags-Wahlrecht/Parität: Die FAZ (Tim Niendorf) berichtet über Diskussionen in der CDU/CSU-Fraktion, ob eine Wahlrechtsreform eine paritätische Besetzung von Listen- oder Direktmandaten vorsehen sollte. Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Fraktion, Mechthild Heil, sagte, eine "Wahlrechtsreform ohne Parität bliebe hinter den Anforderungen unserer Zeit zurück". Andere Stimmen erinnern daran, dass die Landesverfassungsgerichte von Brandenburg und Thüringen entsprechende Paritätsgesetze für verfassungswidrig erklärt hatten.
PolG S-A/Automatisierte Datenanalyse: Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt stimmte heute dem Entwurf eines Polizeigesetzes zu, das automatisierte Datenanalysen, etwa durch die Software Palantir, erlaubt. Obwohl Expert:innen gewarnt hatten, dass das Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalte, wurde es unverändert in den Landtag gegeben. Auch die Einbeziehung von Daten aus anderen Bundesländern und von Geheimdiensten soll bei der Datenanalyse künftig erlaubt sein. netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet.
Justiz
VG Bayreuth/VG Augsburg zu Redeverbot für Höcke: Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte ein Auftrittsverbot für Björn Höcke (AfD) in einer Halle der Gemeinde Seybothenreuth. Eine neue Norm in der Bayerischen Gemeindeordnung verbietet die Nutzung kommunaler Hallen, wenn dabei antisemitische oder den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte zu erwarten sind. Bei einer Rede von Höcke sei dies der Fall, entschied das Gericht. Zuvor hatte das VG Augsburg ein solches Redeverbot für Höcke als milderes Mittel statt eines Veranstaltungsverbots für eine AfD-Veranstaltung in Lichtenberg angeregt. Die AfD will in beiden Fällen gegen die Entscheidungen vorgehen. Es berichten LTO (Eva Pampe), bild.de (Wolfgang Ranft/Jan Schumann) und spiegel.de.
CAS – Disqualifikation von Ukrainer bei Olympia: Der Senior Researcher Antoine Duval und der Rechtsprofessor Mark James untersuchen auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), ob der ukrainische Skeleton-Fahrer Vladyslav Heraskevych vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) von seiner Teilnahme an Olympia ausgeschlossen werden durfte. Er wollte einen Helm tragen, auf dem Sportler:innen zu sehen waren, die im Ukrainekrieg starben. Das IOC vertrat die Auffassung, dass jede Form von politischer Äußerung im Wettkampf verboten sei. Dies sei jedoch nicht mit der Meinungsfreiheit der Sportler:innen vereinbar. Die Ad-hoc-Division (AHD) des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) müsse die Disqualifizierung daher aufheben.
EuGH zu Acting in Concert: Die Regelung im Wertpapierhandelsgesetz, wonach die Stimmrechte von Aktionär:innen wechselseitig zuzurechnen sind, wenn sie ihr Verhalten "in sonstiger Weise" aufeinander abstimmen, verstößt gegen die EU-Transparenzrichtlinie. Der EuGH entschied auf Vorlage des Bundesgerichtshofs, dass die deutschen Regeln zum "Acting in Concert" zu streng seien. Vor dem BGH wollen Aktionäre der Valora Effekten Handel AG mehrere Hauptversammlungs-Beschlüsse aus dem Jahr 2018 anfechten. In den Vorinstanzen wurde ihr Klagerecht unter Verweis auf das gemeinsame Abstimmungsverhalten verneint, das der Bafin hätte gemeldet werden müssen. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
EuGH – Mercosur: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Jakob Becker und Jan Thomsen analysieren auf dem JuWissBlog die beim EuGH anhängige Frage, ob das Aufsplitten des Mercosur-Abkommens durch die EU-Kommission rechtmäßig war. Die Verhandlungen wurden in zwei Abkommen festgehalten, von denen das eine in die alleinige Kompetenz der EU fällt. Fraglich sei vor allem, ob die Kommission sich damit außerhalb ihres Mandats bewegt habe, das der Rat ihr 1999 erteilte. Nach der Rechtsprechung des EuG sei dies jedoch nicht gerichtlich überprüfbar, weil der Rat ohnehin die Möglichkeit habe, später die Zustimmung zu verweigern.
BFH zu Steuer auf Aktienfonds: Der Bundesfinanzhof stoppte eine Berechnungsmethode für Abgeltungsteuern auf Aktienfonds, die infolge der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt wurde. Um die neuen Regeln für die Steuer einzuführen, wurde damals ein Stichtag gesetzt, zu dem Alt-Anteile an Fonds als verkauft und zum gleichen Wert wieder angeschafft galten. In der Folge entstanden teilweise fiktive Gewinne, die den eigentlichen Saldo überstiegen. Der BFH entschied nun, dass die Norm zum Schutz vor einer zu hohen Besteuerung anders ausgelegt werden müsse, berichtet das Hbl (Laura de la Motte).
BGH zu Werbung für Online-Ärzt:innen in Irland: Der BGH verhandelte über die Frage, ob das Gesundheitsunternehmen Wellster Healthtech im Internet für Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland werben darf. Bei Wellster füllen Patient:innen einen Fragebogen aus und erhalten eine "Online-Diagnose" von einem kooperierenden Arzt in Irland. Der Verband Sozialer Wettbewerb sieht darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, wonach Werbung für Fernbehandlungen grundsätzlich verboten ist, es sei denn ein persönlicher Arztkontakt ist nach fachlichen Standards nicht nötig. In der mündlichen Verhandlung ging es darum, ob das Werbeverbot mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Werbung für Medizinal-Cannabis: Der Bundesgerichtshof verhandelte über das von der Wettbewerbszentrale beanstandete Geschäftsmodell des Portals Bloomwell. Das Portal bietet im Internet eine Vermittlung von Patient:innen an niedergelassene Ärzt:innen für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält dafür von den Ärzt:innen eine Vergütung. Der BGH muss nun klären, ob das eine im Heilmittelwerberecht verbotene Werbung für ein rezeptpflichtiges Medikament darstellt. beck-aktuell berichtet.
KG Berlin zu fehlendem Verhandlungsprotokoll: Über die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, wonach ein wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilter Mann aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, berichten nun auch FAZ (Stephan Klenner), spiegel.de (Hannes Schrader) und beck-aktuell (Maximilian Amos). Der Richter am Landgericht Berlin I hatte das Verhandlungsprotokoll monatelang nicht fertigstellt und das schriftliche Urteil nicht zugestellt. Das KG sah darin einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot. Der Richter soll erkrankt sein. Beim mutmaßlichen Opfer des Mannes habe die Entscheidung eine "sehr große Unsicherheit" ausgelöst.
LG Hamburg zu Stefan Kuntz vs. Bild: Wie die SZ (Thomas Hürner/Ralf Wiegand) berichtet, darf die "Bild" nicht mehr den Verdacht verbreiten, dass der frühere HSV-Vorstand Stefan Kuntz Frauen belästigt habe. Das Landgericht Hamburg entschied per einstweiliger Verfügung, dass hier eine unzulässige Verdachtsberichterstattung vorliege, weil schon ein Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Die "Bild" habe den Bericht auf die eidesstattliche Versicherung eines Reporters gestützt, dem der Vorgang selbst möglicherweise nur zugetragen worden war. Kuntz hatte den HSV zum Jahresanfang überraschend verlassen. bild.de kündigte Rechtsmittel an.
LG Bochum zu Eigenbedarf bei eingetragener GbR: Das LG Bochum entschied schon im September 2025, dass sich eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter:innen berufen darf. Zwar geht die wohl herrschende Literaturansicht davon aus, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) keine entsprechende Regelungslücke mehr bestehe, sodass eine Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarfs von Gesellschafter:innen nicht mehr möglich sei. Das LG Bochum argumentierte jedoch, dass das MoPeG die bestehende Rechtslage nicht verändern sollte. LTO (Eva Pampe) berichtet.
LG Heilbronn – Führerschein-Täuschung: Vor dem LG Hannover ist ein Mann angeklagt, der in mindestens 31 Fällen für andere Personen die Theorieprüfung absolvierte oder sie an andere Doppelgänger vermittelte. Für jede Prüfung, die er als Doppelgänger absolvierte, erhielt er 1.000 Euro. Die Anklage wirft ihm gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten vor. Der Mann, der die Taten bereits gestanden hat, war aufgeflogen, weil ein Prüfer ihn wiedererkannt hatte. bild.de (Robin Mühlebach) berichtet.
LG Saarbrücken – Polizistenmord: Im Verfahren gegen den 19-jährigen Ahmet G., der nach einem Tankstellenüberfall den Polizisten Simon Bohr erschoss, sagte der 20-jährige Polizist Lennox S. aus. Von ihm hatte G. die Waffe entwendet, mit der er anschließend auf Bohr und ihn schoss. S. sagte, er sei sich sicher, dass die Waffe vorher geschlossen im Holster gewesen sei. Um eine psychische Destabilisierung infolge seiner Zeugenaussage zu verhindern, durfte S. per Videoübertragung aussagen. Die FAZ (Paul Gross) berichtet.
AG München zu Schaden nach Hunderangelei: Eine Frau, deren Hund mit zwei Hunden einer anderen Frau in eine Rangelei geriet und die von einem der Hunde am kleinen Finger verletzt wurde, erhält zwei Drittel des Schadens ersetzt. Das Amtsgericht München konnte zwar nicht mehr aufklären, welcher Hund die Rangelei begonnen hatte, argumentierte aber mit der höheren Gefahr, die von den zwei Hunden ausging. Sie hätten eine Rudeldynamik entwickelt. LTO berichtet.
VG Stuttgart zu TV-Triell: Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass die FDP keinen Anspruch darauf hat, am TV-Triell des SWR zur Landtagswahl teilzunehmen. Der Sender will nur die Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD zu der Wahlsendung am 24. Februar einladen. Zwei Tage später sendet der SWR zudem die "Wahlarena", bei der alle Parteien teilnehmen, die Chancen auf einen Einzug in den Landtag haben. zeit.de berichtet.
Bremer Ex-Verfassungsrichter: Wie spiegel.de berichtet, legte jetzt auch die Rechtsanwältin Lea Voigt ihr Amt als stellvertretende Richterin am Bremer Staatsgerichtshof nieder. Sie war, wie Anatol Anuschewski, von der Linken für das Amt vorgeschlagen worden. Als Anwältin sei sie “keiner Partei, keiner Behörde und keinem Parlament darüber Rechenschaft schuldig, wie ich meinen Beruf ausübe und mit wem ich dabei wie in Kontakt trete”.
KI-Einsatz in der Justiz: Der Richter Sebastian Dötterl stellt auf beck-aktuell die Leitlinien zum KI-Einsatz in der Justiz vor, die die European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) entworfen hat. Vorgesehen ist eine vollständige richterliche Unabhängigkeit gegenüber KI-generierten Inhalten. Damit Richter:innen keinem "automation bias" unterliegen, sollen sie im Umgang mit KI geschult werden. Richtig, aber "technisch kaum einlösbar" sei die Forderung, dass alle reasoning-Prozesse im KI-Modell nachvollziehbar sein müssen.
Das Hbl (Emma Möllenbrock) prognostiziert, welche Aufgaben KI in der Justiz künftig übernehmen wird. Der Präsident des Landgerichts Hannover, Ralph Guise-Rübe, geht davon aus, dass bis 2035 infolge von KI-Nutzung ein Drittel weniger Richter gebraucht werden könnten. Vor allem in Massenverfahren, zum Beispiel zu Fluggastrechten, helfe KI bei der Arbeit. Am AG Hannover werde aktuell zum Beispiel das KI-Tool "Maki" (Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von KI) erprobt. Ein weiteres Beispiel sei das Programm "Jano", das bei der Anonymisierung von Urteilen helfe.
Strafverfahren: Der Deutsche Richterbund (DRB) gab bekannt, dass die Zahl offener Strafverfahren 2025 erstmals die Marke von einer Million überschritten hat. 2020 waren es noch 700.000 offene Verfahren. In 50 Fällen habe die verzögerte Bearbeitung dazu geführt, dass Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten. Der DRB fordert zusätzliches Personal. Bundesweit fehlten 2.000 Staatsanwält:innen und Strafrichter:innen. bild.de (Philip Fabian), beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak) berichten.
Datenleck bei Schöffenwahl: Die im Frühjahr 2023 vom Bezirksamt Berlin-Mitte beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenwahl war versehentlich mehrere Wochen auf der Internetseite des Bezirksamts einsehbar und bis Anfang 2026 noch immer im Internet zu finden. Von den Kandidat:innen für das ehrenamtliche Richteramt waren die Namen, Geburtsjahre und Wohnorte einsehbar. Die Datenschutzbehörde wurde damals nicht informiert. netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet.
Recht in der Welt
EuGH/Ungarn – Rechtsstaat: Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Tamara Ćapeta, hält die Freigabe von 10,2 Milliarden Euro aus Kohäsionsfonds der EU an Ungarn für nichtig. Die EU-Kommission hatte die Gelder, die wegen Mängeln im ungarischen Rechtsstaat gesperrt waren, im Dezember 2023 freigegeben. Der Schritt erfolgte nach Auffassung der Generalanwältin ohne korrekte Prüfung der ungarischen Justizreformen. Auch eine Begründung fehle. Das EU-Parlament, das gegen die Freigabe geklagt hatte, geht davon aus, dass die Kommission die Gelder kurzfristig freigab, um den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán von einem Veto gegen Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine abzuhalten. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker) und spiegel.de.
Reinhard Veser (FAZ) kommentiert, es sei im Sinne aller Steuerzahler der EU, dass ihr Geld nur in Mitgliedstaaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat fließe. In Ungarn habe eine Regierungspartei den Staat gekapert und versuche, "sich mit Attacken auf den Rechtsstaat Straflosigkeit zu verschaffen". Das Plädoyer der Generalanwältin werde eine weitere Front im Wahlkampf zur ungarischen Parlamentswahl eröffnen.
EuGH/Ungarn - Souveränitätsgesetz: Generalanwältin Juliane Kokott hält in ihren Schlussanträgen das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn wegen dessen 2023 beschlossenem Souveränitätsgesetz für berechtigt. Die weitreichenden Befugnisse des geschaffenen Amtes zum Schutz der Souveränität seien unverhältnismäßig. Dieses soll Organisationen oder Personen identifizieren, die im Interesse anderer Staaten agieren, um in Ungarn demokratische Prozesse und den Willen der Wähler zu beeinflussen. Das Amt verfüge über einen weiten Beurteilungsspielraum und Ermittlungsbefugnisse ohne jegliche gerichtliche Kontrolle. beck-aktuell berichtet.
Frankreich – Gisèle Pelicot: Im Gespräch mit dem Spiegel (Britta Sandberg) berichtet Gisèle Pelicot ausführlich von dem Strafprozess gegen ihren früheren Ehemann Dominique Pelicot, der sie anderen Männern im betäubten Zustand zur Vergewaltigung anbot. Sie wende sich nun mit einem Buch an die Öffentlichkeit, weil sie "nicht im Schmerz verharren", sondern zeigen wolle, dass "jeder genügend Ressourcen hat, um Schlimmstes zu überstehen". Sie habe den Wunsch, Dominique Pelicot noch einmal im Gefängnis zu besuchen, um von ihm Antworten zu erhalten, "auch für meine Tochter Caroline".
In einem Essay porträtiert der Spiegel (Britta Sandberg) Pelicot als "radikaler und kompromissloser, als sie auf den ersten Blick wirkt". Die Einnahmen aus dem Buchverkauf seien dazu gedacht, ihr finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. Seit der Festnahme ihres Mannes zahle sie mit ihrer Rente Kredite ab, die er ohne ihr Wissen auf ihren Namen abschloss.
Schweiz – Palantir vs. "Republik": Der Konzern Palantir klagt gegen das Schweizer Magazin "Republik" auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Das Magazin hatte Recherchen veröffentlicht, wonach das Schweizer Militär eine Zusammenarbeit mit Palantir ablehnte, weil ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht zu verhindern sei. Palantir hatte den Journalist:innen daraufhin Verzerrungen und "grenzwertige Verschwörungstheorien" vorgeworfen. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.
Juristische Ausbildung
VG Wiesbaden zu Nachteilsausgleich im Staatsexamen: Richterin Anna-Miria Fuerst kritisiert auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des VG Wiesbaden, wonach einem Mann, der wegen einer Autoimmunhepatitis unter Konzentrationsschwierigkeiten leidet, kein Nachteilsausgleich in Form einer Schreibzeitverlängerung zusteht. Im Urteil fehle eine Beschäftigung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, obwohl die Einschränkung "ohne Weiteres" eine Behinderung darstelle. Dass das VG ein "persönlichkeitsprägendes Dauerleiden" angenommen und daher einen Nachteilsausgleich ausgeschlossen habe, sei mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG unvereinbar. Zudem betreffe das Arbeiten unter Zeitdruck nur das "Wie" der Prüfung und sei nicht – wie vom VG angenommen – selbst Prüfungsgegenstand.
Sonstiges
Meinungsfreiheit: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) spricht sich der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, dafür aus, die Meinungsfreiheit "als Recht auf einen Informationsraum" zu verstehen, "in dem wir uns alle bewegen können". Er fordert, Äußerungen nur dann zu verfolgen, wenn sie zu Gewalt aufstacheln. Bei der Verfolgung von Äußerungen, die dagegen "bloß politisch verstörend" seien, drohe Willkür. Ein "Beispiel dafür, wie die deutsche Gesetzgebung tatsächlich teils zu weit geht", sei der Tatbestand der Politikerbeleidigung sowie Hausdurchsuchungen wegen Hasspostings.
Karneval: Die Rechtsanwält:innen Dominik Sorber und Michaela Felisiak beleuchten auf LTO Probleme aus der Karnevalszeit. Auch an Karneval brauche man einen arbeitsrechtlich tragfähigen Grund, um nicht bei der Arbeit zu erscheinen. Spannend sei der Fall, wenn der Betrieb an Rosenmontag "irgendwie immer um 12 Uhr" schließt, ohne dass es eine Regelung gebe. "Genau hier bekommt die betriebliche Übung ihren Rosenmontagsauftritt".
Auch tagesschau.de (Tobias Hinderks) beantwortet Rechtsfragen zu Karneval und erinnert daran, dass das unbefugte Tragen von Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen auch an Karneval verboten sei.
Haftung von Treuhändern: Der Rechtsanwalt Stefan Riechert erörtert auf anwaltsblatt.de, wie Anwält:innen versichert sind, wenn sie fremdes Vermögen in einer Treuhand verwalten. Die Berufshaftpflichtversicherungen deckten die Treuhandtätigkeit nur ab, wenn es sich bei der Treuhand um eine anwaltliche Tätigkeit handele. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Anwalt im Rahmen der Treuhand auch zu auftretenden Rechtsfragen berate.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59311 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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