Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2025: Jus­tiz­kritik in den USA / Psy­ch­iater Win­ter­hoff vor Gericht / Neuer DAV-Prä­si­dent

13.02.2025

Präsident Trump und seine Leute attackieren die US-Justiz. Am LG Bonn begann der Prozess gegen Michael Winterhoff wegen Körperverletzung durch Medikamente. Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins wählte Stefan von Raumer zum Präsidenten.

Thema des Tages

USA - Justizkritik: Nachdem verschiedene US-Gerichte die Umsetzung von Dekreten von US-Präsident Donald Trump stoppten, kritisierte Trump: "Hochpolitische Richter wollen uns verlangsamen oder stoppen". Sein Vizepräsident J. D. Vance warf den Gerichten vor, zu "illegalen" Mitteln zu greifen. "Richter dürfen die legitime Macht der Exekutive nicht kontrollieren", schrieb Vance. Regierungsberater Elon Musk notierte zu einem Urteil, das den Zugriff seiner Mitarbeiter:innen auf die Computersysteme des US-Finanzministeriums einschränkte: "Ein korrupter Richter, der Korruption deckt. Er muss sofort seines Amtes enthoben werden". Derzeit sei ein "Putschversuch" im Gang, so Musk, durch "radikale linke Aktivisten, die vorgeben, Richter zu sein". Es wird vermutet, dass Trump entsprechende Fälle möglichst schnell zum US-Supreme Court bringen will, in der Hoffnung, dass ihm dort weitgehend freie Hand gewährt wird. Die SZ (Fabian Fellmann) berichtet. 

Rechtspolitik

Asyl/GEAS: Rechtsprofessor Winfried Kluth erinnert auf beck-aktuell an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die 2026 in Kraft treten soll. Kluth schildert die wesentlichen Neuerungen, etwa die Pflicht, für Flüchtlinge aus Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote Asylverfahren in geschlossenen Einrichtungen an den EU-Außengrenzen durchzuführen. Zurückweisungen an der deutschen Grenze seien nach wie vor nicht vorgesehen.

Asyl/Pushbacks: Rechtsprofessor Daniel Thym verweist im Verfassungsblog auf eine im Dezember veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission zur Abwehr hybrider Bedrohungen, die Pushbacks an den EU-Außengrenzen gem. Art 72 AEUV als legal ansehe, wenn Flüchtlinge von z.B. Belarus gegen EU-Staaten instrumentalisiert werden. Solche Pushbacks seien viel weitergehender als Zurückweisungen an der deutschen Grenze, weil sie das individuelle Asylrecht auf EU-Boden gänzlich aushebeln, so Thym. Ob solche Pushbacks mit der EMRK vereinbar sind, entscheide demnächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Daneben müsse auch der Europäische Gerichtshof prüfen, ob solche Pushbacks mit dem Asylrecht gem. Art. 18 der EU-Grundrechtecharta vereinbar sind.

Asyl/Grundrecht: Der Geschichtsprofessor Michael Mayer beteiligt sich im Interview mit spiegel.de (Ralf Neukirch) an der Diskussion über die Entstehung des deutschen Grundrechts auf Asyl. Dieses sei im Parlamentarischen Rat vor allem für Deutsche aus der Sowjetzone gedacht gewesen. Ein Zurückweisungsrecht an der Grenze sei nicht vorgesehen gewesen. "Es muss ein Recht auf Einreise geben, weil nur so gewährleistet ist, dass es ein Asylverfahren gibt." Heute habe das deutsche Asylgrundrecht "faktisch keine Relevanz mehr".

Messerverbot: Rechtsprofessor Christian Laustetter stellt auf LTO den im Oktober 2024 beschlossenen § 42b Waffengesetz vor, wonach es nunmehr verboten ist, Messer in Verkehrsmitteln und Bahnhöfen des öffentlichen Personenfernverkehrs zu führen. Er geht auf Zweifelsfragen bei der Auslegung ein und schlägt eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber vor. Messer mit einer Klingenlänge von maximal 4 Zentimetern sollten ausgenommen werden. Außerdem solle als allgemeine Ausnahme vom Messerverbot ein "berechtigtes Interesse" eingeführt werden. 

Justiz

LG Bonn – Michael Winterhoff: Am Landgericht Bonn hat der Strafprozess gegen den 70-jährigen Michael Winterhoff begonnen, der einst Deutschlands bekanntester Kinder- und Jugendpsychiater war. Ihm wird gefährliche Körperverletzung in 36 Fällen vorgeworfen, weil er Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen ohne medizinische Indikation das sedierende Medikament Pipamperon verschrieb. Laut Anklage habe er die Kinder mit den Psychopharmaka ruhig gestellt, um sie "für die von ihm vertretenen und den Erziehungspersonen empfohlenen autoritären Erziehungsmethoden gefügig zu machen". Winterhoffs Anwältin wies die Vorwürfe zurück, dem Arzt sei es nur um das Wohl der Kinder gegangen. Bei sogenannten "Systemsprengern" sei er die letzte Hoffnung gewesen. Es berichten FAZ (Eva Schläfer), SZ (Rainer Stadler) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

EGMR/Polen zu TKÜ und VDS: Die wissenschaftliche Hilfskraft Lucca Kaltenecker referiert auf dem Jean Monnet Saar-Blog zustimmend das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu polizeilichen Befugnissen bei der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung in Polen vom Mai 2024. Der EGMR habe dabei insbesondere Verfahrenssicherungen betont. Aus dem Urteil ergebe sich auch Änderungsbedarf an deutschem Recht, etwa bei der Anordnungsbefugnis des Behördenleiters gem. § 28 Bundespolizeigesetz. 

BVerfG zu Auslieferung nach Ungarn/Maja T.: Die Anwältin Nicola Bier referiert auf dem Verfassungsblog zustimmend den vorige Woche veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn und insbesondere die Erlaubnis durch das Kammergericht Berlin verfassungswidrig waren.

BAG zu Annahmeverzugslohn: Ein Arbeitgeber, der einen ordentlich gekündigten Beschäftigten während der dreimonatigen Kündigungsfrist nicht beschäftigt, obwohl ihm dies zumutbar war, kann von dem Gekündigten nicht verlangen, dass er sich bereits während der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle sucht. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber muss also den geschuldeten Lohn während der gesamten Kündigungsfrist bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bezahlen, auch wenn der Beschäftigte sich in dieser Zeit nicht auf neue Stellen bewirbt. Es berichten LTO und beck-aktuell.

BAG zu Plattformarbeit: Da die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit innerstaatlich erst bis Dezember 2026 umzusetzen ist, gilt bis dahin die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2020 zum Crowdworking, so Rechtsanwalt Markus Kappenhagen im Expertenforum Arbeitsrecht. Danach kann die kontinuierliche Durchführung von Kleinstaufträgen durch Nutzung einer Online-Plattform zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses führen. Die Pflicht zur Nutzung einer bestimmten App könne die Vielzahl der Einzelaufträge verklammern. 

BVerwG zu Glückspielwerbung/Aktion Mensch: Wenn die Organisation "Aktion Mensch", die sich u.a. über eine Soziallotterie finanziert, ihr Logo auf Materialien zur Inklusion von Behinderten druckt, ist dies eine erlaubnispflichtige Glückspielwerbung, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Dies gelte auch dann, wenn die Lotterie nicht ausdrücklich erwähnt wird, da auch eine Imagewerbung letztlich der Lotterie nutze. beck-aktuell und stern.de berichten. 

BGH zu Auslieferung und KDV: Die Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers an die Ukraine verstößt nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung. Das entschied der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG Dresden. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung könne im Falle eines kriegerischen Angriffs wohl auch in Deutschland ausgesetzt werden, so der BGH. Die Ukraine hatte die Auslieferung des Mannes beantragt, weil er 2018 einen Polizeibeamten beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen haben soll. Der Mann hatte sich gegen die Auslieferung mit dem Argument gewehrt, dass ihm in der Ukraine eine Einziehung zum Militär gegen seinen Willen drohe und es keine reale Möglichkeit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gebe. LTO berichtet. 

OVG NRW zu Sonntagsöffnung von Automatenkiosk: Das Verbot der Sonntagsöffnung gilt für Warenautomaten auch dann nicht, wenn 15 Warenautomaten in einem Geschäftsraum stehen und dieser Automatenkiosk jedenfalls sonntags ohne Personal betrieben wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren und hob eine anderslautende Entscheidung des VG Köln auf. LTO berichtet. 

OVG Nds zu Überstunden eines Schulleiters: Ein Grundschulrektor bekommt für die notwendigen Überstunden, die er zwischen November 2017 und Juli 2022 leistete, nachträglich einen finanziellen Ausgleich in Höhe von rund 30.000 Euro, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Der Mann hatte seine Arbeitszeiten über ein Jahr hinweg exakt dokumentiert. Anerkannt wurde Mehrarbeit wegen Einführung der verlässlichen Grundschule und verpflichtender Beratungsgespräche für Viertklässler sowie wegen der Inklusion. Ein Drittel der geltend gemachten Überstunden wurden jedoch nicht akzeptiert, weil sie auf Organisationsmängeln oder überobligatorischem Engagement beruhten. LTO berichtet. 

OLG Stuttgart – Islamistische Tötung eines Polizisten: An diesem Donnerstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Strafprozess gegen den IS-Anhänger Suleiman A. Dieser hatte im Mai 2024 in Mannheim einen Infostand des Islamkritikers Michael Stürzenberger angegriffen und dabei den Polizisten Rouven Laur erstochen. Der Prozess ist bis Herbst terminiert. Die taz (Benno Stieber) berichtet. 

OLG München – Militante Antifa/Hanna S.: Am 19. Februar beginnt am Oberlandesgericht München der Prozess gegen die 30-jährige Kunststudentin Hanna S. Sie soll 2023 gemeinsam mit anderen Linksextremist:innen in Budapest Rechtsextremisten zusammengeschlagen haben. In ihrem Fall hatte Ungarn keinen Auslieferungsantrag gestellt. Die SZ (Marcel Laskus/Annette Ramelsberger) berichtet vorab in einer Seite 3-Reportage und geht dabei auch noch einmal auf den Fall der non-binären Person Maja T. ein, die im Juni wegen ähnlicher Vorwürfe nach Ungarn ausgeliefert worden war und deren Prozess in Ungarn am 21. Februar beginnt.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Staatsanwaltschaft ist dem Vorschlag des Landgerichts München I gefolgt, das Verfahren gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun auf die zehn wichtigsten Vorwürfe zu beschränken und die übrigen Vorwürfe gem. § 154 bzw. § 154a StPO einzustellen, weil sie nicht beträchtlich ins Gewicht fallen. Dies dürfte den Prozess um einige Monate abkürzen, ohne dass Braun deshalb mit einer spürbar milderen Strafe zu rechnen hat. Seine Verteidigung sprach von einer Vorverurteilung Brauns. Es berichten SZ (Stephan Radomsky) und LTO

LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Am Freitag vergangener Woche sagte der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck in seinem Prozess wegen Steuerhinterziehung aus, dass er das Versprechen, 50 Mio. Euro Schaden wiedergutzumachen, nicht einhalten könne. Zwei Firmen, in die er Erlöse seiner Cum-Ex-Manipulationen gesteckt habe, seien inzwischen insolvent. Bisher hatte Steck erst 11 Mio. Euro zurückgezahlt. Die SZ (Nils Heck/Jan Diesteldorf) kritisiert die Justiz, die zu leichtgläubig gewesen sei und mutmaßt, dass Steck noch Geld aus anderen Unternehmen mobilisieren könnte. 

LG Bonn – Cum-Ex/britischer Börsenhändler: Der britische Cum-Ex-Händler, der 2020 vom Landgericht Bonn in einem Pilotprozess wegen Cum-Ex-Steuerhinterziehung verurteilt wurde, hat sich inzwischen bereit erklärt, die volle Summe von 14 Mio. Euro, deren Einziehung damals angeordnet worden war, ratenweise zurückzuzahlen. Bisher hatte er erst 3 Mio. Euro bezahlt und wollte die übrigen 11 Mio. Euro mit Zahlungen der Warburg-Bank verrechnen. Dass dies nicht möglich ist, hatte zwischenzeitlich das OLG Köln entschieden. beck-aktuell berichtet. 

LG Bonn – Cum-Ex/Sanshay Shah: Die Staatsanwaltschaft Köln hat den bereits in Dänemark verurteilten britischen Börsenhändler Sanshay Shah nun auch in Deutschland angeklagt. Er soll sich mit seiner Firma Solo Capital an den Cum-Ex-Manipulationen beteiligt haben und dabei einen Steuerschaden in Höhe von 47 Mio. Euro verursacht haben. Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet ausführlich. 

VG Stuttgart – Stuttgart 21/Gäubahn-Kappung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelte über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die so genannte Gäubahn-Kappung, die dazu führt, dass die Strecke Zürich-Stuttgart wegen der Bauarbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof (Projekt Stuttgart 21) einige Jahre lang in Stuttgart-Vaihingen endet. Die DUH wirft dem Eisenbahnbundesamt vor, dass der massive Eingriff in den Bahnverkehr im Planfeststellungsbeschluss unzureichend abgebildet sei und keine Planänderung eingeleitet wurde. Die Bahn hält die Klage für unzulässig. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet. 

AG Wuppertal zu Schumacher-Erpressung: Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte Yilmaz T. wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren. T. hatte von der Familie Schumacher 15 Millionen Euro gefordert, ansonsten werde er Aufnahmen des verunglückten Ex-Formel-1-Fahrers Michael Schumacher veröffentlichen. Der Mitangeklagte Markus F., ein ehemaliger Sicherheits-Beschäftigter der Familie, der die Aufnahmen besorgt hatte, wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de (Julia Jüttner). 

Recht in der Welt

USA – Zölle: Rechtsprofessor Christian Tietje schildert auf LTO, auf welche US-rechtliche Grundlagen US-Präsident Donald Trump die Verhängung bzw. Androhung von Zöllen gegenüber Mexiko, Kanada, China und der EU stützen kann. Er beschreibt auch die Rechtsgrundlagen für Gegenmaßnahmen der EU und plädiert für politisches und völkerrechtliches Augenmaß. 

Niederlande - Shell und Klima: Die Umweltschutzorganisation Milieudefensie will das höchste niederländische Gericht, den Hoge Raad, anrufen. Die NGO wendet sich gegen das Urteil eines Berufungsgerichts, das im November 2024 den Mineralölkonzern Shell zwar zum Klimaschutz verpflichtete, aber (anders als die erste Instanz) keine konkreten Vorgaben machte. LTO berichtet. 

Sonstiges

DAV-Präsident von Raumer: Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat Stefan von Raumer einstimmig zum neuen DAV-Präsidenten gewählt. Von Raumer ist Spezialist für Verfassungs- und Menschenrechtsfragen. Er löst Edith Kindermann ab, die seit 2019 amtierte. LTO (Hasso Suliak) portraitiert von Raumer. 

Grenzkontrollen: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat noch vor der Wahl eine Verlängerung der Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen um sechs Monate angeordnet, eigentlich liefen die Maßnahmen erst Mitte März aus. Art. 25 Schengen-Grenzkodex erlaubt Grenzkontrollen zur Eindämmung von Migrationsströmen im Fall einer "außergewöhnlichen Situation, in der plötzlich eine sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet". LTO berichtet. 

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass es sich hier nur um "symbolische Akte" handele. Er fordert Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, sonst drohe Deutschland ein "Staatsbegräbnis".


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LTO/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56587 (abgerufen am: 25.03.2025 )

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