Nach dem TV-Duell wurden die asylpolitischen Aussagen überprüft. Ein deutsches Ehepaar erhielt lebenslänglich, weil es sich durch zwei Morde ein Kind verschaffen wollte. Ein Polizist auf Probe verlor wegen privater Kontakte sein Amt.
Thema des Tages:
Asyl/GEAS: Die Welt (Marcel Leubecher) überprüft die Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum kommenden neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem im TV-Kanzler-Duell vom Sonntag. "Das ist ein System, wo wir alle Probleme, die wir in der Vergangenheit hatten, wegverhandelt haben", sagte Scholz. Tatsächlich seien die EU-Staaten heute schon zur Registrierung ankommender Flüchtlinge verpflichtet, ebenso zur Rücknahme von Flüchtlingen, für die sie zuständig sind. Scholz habe nicht erklärt, warum das künftig besser funktionieren soll als heute.
Asyl/Zurückweisung an der Grenze: tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam) und zdf.de (Daniel Heymann/Jan Henrich) überprüfen die Aussage von Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) im TV-Kanzler-Duell, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze rechtlich zulässig seien. Der Verweis von Merz auf Art. 16a II GG greife zu kurz, weil hier vorrangiges EU-Recht entgegenstehe. Danach haben Flüchtlinge einen Anspruch, dass in Deutschland zumindest festgestellt wird, welcher EU-Staat für das konkrete Asylverfahren zuständig ist.
Die taz (Christian Rath) überprüft die Aussage des Historikers Heinrich-August Winkler, das Grundrecht auf Asyl stehe so, wie es vom Parlamentarischen Rat gemeint war, den Plänen von Merz nicht entgegen. Tatsächlich sei die Entstehungsgeschichte des deutschen Asylgrundrechts heute jedoch irrelevant, weil es 1993 faktisch abgeschafft wurde, so Rath. Den Merz-Plänen stehe vielmehr EU-Recht entgegen.
Asyl/Familiennachzug: Rechtsprofessor Daniel Thym stellt auf LTO fest, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte, wie sie die CDU/CSU im Entwurf eines Zustrombegrenzungsgesetzes fordert, mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar sein könnte. Dieser fordere zwar eine Einzelfallprüfung, wenn der Familiennachzug länger als zwei Jahre ausgesetzt wird. Der CDU/CSU-Gesetzentwurf schließe jedoch eine Einzelfallprüfung für Härtefälle nicht ausdrücklich aus.
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs noch in dieser Wahlperiode ist gescheitert. Nach einer Anhörung im Rechtsausschuss über den entsprechenden Gesetzentwurf setzte der Rechtsausschuss keine Sondersitzung des Ausschusses an diesem Dienstagmorgen an. Dies wäre aber als erste Voraussetzung erforderlich gewesen, um noch eine Abstimmung über den Gesetzentwurf in einer Sondersitzung des Bundestags anzusetzen. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge sagte, man habe keine Zufallsmehrheiten mit der AfD riskieren wollen. zeit.de berichtet.
Zuvor hatte ein Bündnis von 50 Organisationen (u.a. DGB, Pro Familia und Deutscher Frauenrat) auf eine Abstimmung noch in dieser Wahlperiode gedrängt. Es wurden entsprechende Petitionen mit mehr als 300.000 Unterzeichner:innen übergeben. beck.de berichtet.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Der emeritierte Rechtsprofessor Eberhard Eichenhofer kritisiert auf dem Verfassungsblog den Vorschlag, Karenztage in der Lohnfortzahlung einzuführen. Die würde zu unnötiger Komplexität im Sozialleistungssystem führen, weil Beschäftigte dann für diesen Tag bei ihrer Krankenversicherung Krankengeld beantragen könnten.
Bürokratieabbau: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) schlägt Lutz Goebel, der Vorsitzende des Nationalen Kontrollrats, vor, dass nicht mehr jede Kommunalverwaltung alle Leistungen anbieten muss, sondern dass bestimmte Leistungen wie die Beantragung einer Fahrerlaubnis gebündelt werden könne. Außerdem fordert er mehr Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und stichprobenartige statt flächendeckender Kontrollen. EU-Richtlinien sollten 1:1 umgesetzt und nicht "vergoldet" werden.
Justiz
LG Mannheim zu Mord an Ukrainerinnen: Ein deutsches Ehepaar wurde vom Landgericht Mannheim wegen Mordes an zwei Ukrainerinnen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Ehepaar wollte durch die Morde den Säugling einer der beiden ermordeten Frauen in seine Gewalt bringen und als eigenes Kind ausgeben. Es berichten SZ (Veronika Wulf) und FAZ (Rüdiger Soldt).
VG Greifswald zu privaten Kontakten eines Polizisten: Ein Polizist im Verhältnis als Beamter auf Probe durfte aus dem Dienst entlassen werden, weil er privat mit straffälligen Personen verkehrte. Der Mann war mit einem Freund, der mit Strafbefehl gesucht wurde, mitgefahren, obwohl dieser betrunken war und sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen hielt. Außerdem zahlte er ihm auch die Geldstrafe, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden.
BVerfG zu Beleidigung eines Anwalts: Nun berichtet auch LTO, dass das Bundesverfassungsgericht das Strafurteil gegen eine Frau wegen Beleidigung ihres Anwalts aufhob. Die Frau hatte in einer wütenden Email ihre Unzufriedenheit mit der Arbeit des Anwalts zum Ausdruck gebracht. Dem Strafurteil fehle es an der Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Frau. Das Amtsgericht Mönchengladbach muss nun neu über den Fall entscheiden.
BAG zu außertariflicher Bezahlung: Die Anwältin Anja Renz schildert im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Oktober. Danach hat ein Angestellter der laut Arbeitsvertrag "außertariflich" bezahlt wird, keinen Anspruch auf einen bestimmten Mindestabstand zur höchsten tariflichen Entgeltgruppe. Es genüge jede, auch minimale Überschreitung des tariflichen Entgelts.
OLG Frankfurt/M. zu Kindeswohl bei Elternkonflikten: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. beendete mit einem Beschluss von Ende Januar die Unterbringung von drei Kindern in der Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung und gab damit der Beschwerde beider Eltern statt. Die Herausnahme der Kindern aus dem mütterlichen Haushalt sei unverhältnismäßig gewesen und habe dem Kindeswohl widersprochen, auch wenn die sich trennenden Eltern zahlreiche Konflikte austrugen. Dies habe aber nicht die völlig Entwurzelung der Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld rechtfertigen können, so das OLG. Insbesondere dürfe die Herausnahme von Kindern nicht der Bestrafung von Eltern für Fehlverhalten dienen. LTO berichtet.
LSG Nds-Bremen zu Krankheit nach Einstellung: Ein Arbeitnehmer kann erst vier Wochen nach Arbeitsbeginn verlangen, dass das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber der Krankenkasse gemeldet wird, so dass er von dort Krankengeld beziehen kann. Erfolglos geklagt hatte ein Mann, der nach Abschluss des Arbeitsvertrags sofort erkrankte und keinen Tag gearbeitet hatte bis er nach vier Wochen gekündigt wurde. LTO berichtet.
LG Stuttgart zu Mordversuch an türkischen Fans: Ein syrischer Mann wurde vom Landgericht Stuttgart wegen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag an sechs türkischen Männern zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Der Syrer hatte während eines EM-Public Viewing im Sommer 2024 auf dem Stuttgarter Schlossplatz plötzlich mit einem Messer auf die sechs Männer eingestochen, die als türkische Fans erkennbar waren. swr.de (Anna Knake) berichtet.
LG Freiburg zu Schlag mit Hähnchenkeule: Ein Mann wurde vom Landgericht Freiburg wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, weil er einem Kontrahenten im Streit einen Teil der Ohrmuschel abgebissen hatte. Dagegen wurde er vom Vorwurf freigesprochen, einen anderen Mann mit einer tiefgefrorenen Hähnchenkeule geschlagen zu haben. Die Keule sei vom Opfer selbst aus dem Eisfach geholt worden, um seine Wunden zu kühlen. Es musste daher nicht geklärt werden, ob eine Hähnchenkeule ein gefährliches Werkzeug ist. LTO berichtet.
LG Bamberg zu erschossenem Hund: Ein Jäger wurde wegen grundloser Tötung eines Hundes vom Landgericht Bamberg zu acht Monaten Bewährungssstrafe verurteilt. Der Hund war auf einer Mainwiese unangeleint in der Nähe seiner Eigentümer herumgelaufen. Das Landgericht sah in der Tat eine Sachbeschädigung und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Der Jäger nahm inzwischen die Revision gegen das Urteil des LG vom Dezember zurück. LTO berichtet.
LG Saarbrücken zu Kofferschaden: Wer von seiner Airline nach einer Reise einen beschädigten Koffer zurückerhält, muss den Schaden und fehlenden Inhalt nach dem Montreal-Abkommen "unverzüglich" melden, entschied das Landgericht Saarbrücken. Die Höchstfrist von sieben Tagen könne nur in außergewöhnlichen Fällen ausgeschöpft werden. beck-aktuell berichtet.
LG Essen – Suizidhilfe für psychisch Kranke: Vor dem Landgericht Essen läuft ein neuer Prozess gegen den Suizidhilfe-Arzt Johann Spittler. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe einem 42-Jährigen beim Suizid geholfen, obwohl jener unter einer akuten Depression litt. Spittler war im Vorjahr nach einem ähnlichen Vorfall bereits zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. FAZ-Einspruch (Martina Keller) nimmt das Verfahren zum Anlass, auch die Geschäftsinteressen der Suizidhelfer zu beleuchten. Dabei geht es insbesondere um die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben und die Linus Sterbehilfe GmbH.
Diskriminierung einer trans Frau: Die Welt meldet, dass die trans Frau Alina S. bereits 240 Mal vor verschiedenen Arbeitsgerichten geklagt hat, weil sie nach einer Bewerbung jeweils nicht eingestellt worden war und sie dies als Diskriminierung wertete. Es habe dann jeweils einen Vergleich gegeben. Schätzungen zufolge habe sie dabei rund 240.000 Euro erhalten, steuerfrei.
Recht in der Welt
USA – Sanktionen gegen IStGH: 79 Staaten, darunter Deutschland, haben gegen die von den USA verhängten Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und seine Beschäftigten protestiert. Die Staaten, die das Römische Statut des IStGH ratifiziert haben, sichern dem IStGH ihre volle Unterstützung zu. Insgesamt gibt es derzeit 125 Vertragsstaaten. beck-aktuell berichtet.
USA – Entlassungen von Bundesangestellte: Ein Bezirksrichter in Boston hat die Frist verlängert, bis zu der sich die zwei Millionen US-Bundesangestellte entscheiden müssen, ob sie eine Abfindung annehmen und ausscheiden. US-Präsident Trump will so die Verwaltung verkleinern. Dagegen klagen US-Gewerkschaften. Der Richter ließ offen, bis wann seine Fristverlängerung gilt. Er will sich zu gegebener Zeit inhaltlich zu dem Fall äußern. zeit.de berichtet.
Ukraine – Kriegsverfassungsrecht: Der ukrainische Jurist Oleksandr Vodiannikov schildert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Herausforderungen für das ukrainische Verfassungsrecht durch die Kriegssituation.
Juristische Ausbildung
BVerwG zu Täuschungsverdacht: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch eine Verdoppelung der Punktezahl zwischen Erstem und Zweiten Staatsexamen nicht den Anschein einer Täuschung erzeugt. Der Vorwurf, die Absolventin habe vorab bei einem korrupten Richter Lösungsskizzen der Examensklausuren gekauft, konnte nicht belegt werden.
Das Letzte zum Schluss
Falscher Polizist: Ein 68-jähriger Autofahrer, der sich von einem anderen PKW-Fahrer schlecht behandelt fühlte, fuhr diesem hinterher und wollte ihn auf einem Rastplatz belehren. Dabei gab er sich als Polizist aus und zeigte eine gefälschte Polizeimarke. Allerdings war der andere Verkehrsteilnehmer nicht leicht zu beeindrucken, denn er war selbst Polizist, und zwar ein echter. spiegel.de berichtet.
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LTO/chr
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Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56565 (abgerufen am: 19.01.2026 )
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