Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2025: BVerfG zu Aus­lie­fe­rung von Maja T. / BGH ver­han­delte über Lina E. / Trump sank­tio­niert IStGH

07.02.2025

BVerfG beanstandete Zustimmung des KG Berlin zu Auslieferung nach Ungarn. BGH verhandelte über Revisionen gegen Verurteilung von Lina E. Trump verhängte Einreisesperren für IStGH-Mitarbeitende, die gegen die USA oder Verbündete ermittelten.

Thema des Tages

BVerfG zu Auslieferung nach Ungarn/Maja T.: Die Überstellung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn verstieß gegen Art. 4 der EU-Grundrechtecharta, der u.a. unmenschlicher oder erniedrigende Behandlung verbietet. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass das Kammergericht (KG) Berlin, das im Juni 2024 die Auslieferung nach Ungarn für zulässig erklärte, Anhaltspunkten für systemische oder allgemeine Mängel der ungarischen Haftanstalten und einer Gefahr der Diskriminierung einer nicht-binären Person nicht ausreichend nachging, sondern sich mit unzureichenden Ausführungen der ungarischen Behörden zufrieden gab. Aus der Entscheidung des BVerfG ergibt sich kein unmittelbarer Anspruch von Maja T., nach Deutschland zurückzukehren. Im Juni hatte das BVerfG bereits versucht, die bereits in der Nacht nach der KG-Entscheidung durchgeführte Auslieferung per einstweiliger Anordnung zu stoppen, kam jedoch knapp zu spät. In der Begründung der einstweiligen Anordnung hatte das BVerfG "erhebliche Bedenken zur Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes" geäußert. Maja T. wird vorgeworfen, in Budapest 2023 (gemeinsam mit anderen militanten Antifaschist:innen) Rechtsextremist:innen zusammengeschlagen zu haben. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), LTO (Tanja Podolski), spiegel.de, beck-aktuell (Pia Lorenz/Britta Weichlein), tagesschau.de (Egzona Hyseni) und bild.de (Laura Meinfelder).

Reinhard Müller (FAZ) prognostiziert, dass die "vereinfachte Auslieferung in Europa" bald vielleicht ein Ende findet, weil nicht alle EU-Staaten den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügen können. Timm Kühn (taz) fordert angesichts des "schwerwiegenden Justizskandals, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt" hat, "dass es keine einzige weitere Auslieferung von Antifas nach Ungarn geben darf", damit sich "Deutschland nicht weiter zum Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz" macht.

BGH – militante Antifa/Lina E.: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Revisionen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden von Mai 2023, das die damals 28-jährige Lina E. wegen gefährlicher Körperverletzung von Rechtsextremisten in mehreren Fällen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilte. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft rückte in der Verhandlung überraschend von dem in der Revisionsbegründung der Bundesanwaltschaft genannten Anliegen ab, E. auch als Rädelsführerin der kriminellen Vereinigung zu verurteilen, da über die Binnenstruktur der Organisation zu wenig bekannt sei. Er forderte aber weiterhin, den Strafrabatt wegen reißerischer und vorverurteilender Medienberichterstattung zu streichen, da eine negative Wirkung auf Lina E. nicht ausreichend begründet worden sei. Die Revision von E. wandte sich u.a. gegen eine Verurteilung auch wegen des Angriffs auf einen Bauarbeiter, weil die Beweiswürdigung des OLG Dresden hier lückenhaft und widersprüchlich gewesen sei. Der BGH wird sein Urteil am 19. März verkünden. Es berichten LTO (Christian Rath) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Rechtspolitik

Ausländische Einmischung: Die Rechtsprofessorin und ehemalige EGMR-Vizepräsidentin Angelika Nußberger stellt im FAZ-Einspruch die Ende 2023 von der EU-Kommission vorgeschlagene Transparenzrichtlinie vor, mit der Einflussnahme von außen kenntlich gemacht werden soll. Dafür soll ein Netzwerk unabhängiger Aufsichtsbehörden sowie ein nationales Register von "Interessenvertretungstätigkeiten, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden", geschaffen werden. Sie vergleicht das Vorhaben mit der Stigmatisierung von NGOs als “ausländische Agenten” in Russland und anderen Staaten. Trotz anderer Zielsetzung könnte auch der Vorschlag der EU-Kommission zur Einschüchterung zivilgesellschaftlicher Organisationen führen. Allerdings solle "man die Initiative der Kommission nicht mit Bausch und Bogen verwerfen, denn die Transparenz demokratischer Willensbildung ist ein zu hohes Gut, um Gefährdungen nicht ernst zu nehmen".

Verbandsklage für Umweltverbände: In ihrer taz-Kolumne kritisiert die Anwältin Franziska Drohsel, dass die CDU/CSU das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bei Infrastrukturprojekten abschaffen möchte. Der Vorstoß verstoße jedoch gegen das Trianel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der 2011 konstatierte, dass Umweltverbände die Möglichkeit haben müssen, vor Gericht gegen Verletzungen von EU-Umweltvorschriften vorgehen zu können.

Videoverhandlungen: Der ZPO-Blog (Benedikt Windau) stellt die EU-Verordnung zur Digitalisierung der Justiz-Zusammenarbeit vor, die grenzüberschreitende Videoverhandlungen erlaubt. Aufgrund einer Erklärung des Bundesamts für Justiz sind die Bestimmungen bereits jetzt anwendbar. Ungeklärt sei bislang u.a., ob die Regelung auch für Nebenintervient:innen und Streithelfer:innen gilt.

Gewalt gegen Frauen: Letzten Donnerstag stimmten SPD, Grüne, Linke und Union im Bundestag gemeinsam für das Gewalthilfegesetz, das die Länder verpflichtet, bis 2030 ausreichend Schutz- und Beratungsstellen sicherzustellen. Ab 2026 soll der Bund das Vorhaben mit 2,6 Milliarden Euro mitfinanzieren. FDP und AfD enthielten sich bei der Abstimmung, das BSW nahm nicht teil, wie nun auch die FAZ (Peter Carstens) schreibt.

Justiz

BVerfG zu Polizeikosten bei Fußballspielen: Die Rechtsprofessor:innen Simone Dittrich und Lars Dittrich setzen sich auf dem Verfassungsblog mit den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Polizeikosten für Hochrisikoveranstaltungen auseinander. Die effektive fachgerichtliche Kontrolle der Gebührenerhebung setze voraus, dass die Fachgerichte die tatsächlichen Grundlagen der polizeilichen Prognose selbständig überprüfen. Für den DFB stelle sich nun die Frage, ob die Kosten anteilig an die Vereine oder an störende Zuschauer:innen weitergereicht werden können.

BGH zu Verdachtsberichterstattung: Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs reicht es zur Unkenntlichmachung eines Polizisten bei Verdachtsberichterstattung nicht aus, einen schwarzen Balken über die Augenpartie einzufügen, wenn der Beamte anhand anderer körperlicher Merkmale und der Nennung des Einsatzortes identifizierbar ist. Betroffen ist ein Artikel des Nachrichtenportals bild.de, wie die FAZ meldet.

OLG Nürnberg zu Kopierkosten: Das Oberlandesgericht Nürnberg wies Ende September letzten Jahres auf Beschwerde des Bezirksrevisors die einem Strafverteidiger zunächst bewilligte Dokumentenpauschale für Druckkosten in Höhe von 1.298,70 Euro zurück, weil der Ausdruck von über 7.000 Seiten der ihm digital überlassenen Akte zur sachgemäßen Bearbeitung des Falls nicht geboten gewesen sei. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung könne bereits jetzt, vor Einführung der verpflichtenden elektronischen Aktenführung ab dem 1. Januar 2026, erwartet werden, dass der Strafverteidiger den Akteninhalt digital bearbeitet. beck-aktuell berichtet.

KG Berlin – TikTok und X: Die niederländische Verbraucherschutzorganisation SOMI hat mit Hilfe der deutschen Kanzlei Spirit Legal beim Kammergericht vier “Sammelklagen” gegen die Portale TikTok und X eingereicht, berichtet die FAZ (Katja Gelinsky/Gregor Brunner). Damit sollen Vorgaben der KI-Verordnung, der Datenschutz-Grundverordnung und des Digital Services Act durchgesetzt werden. Für jeden Nutzer, der mitmache, wollen die Anwälte, Entschädigungen zwischen 500 Euro und 2000 Euro im Verfahren gegen Tiktok erstreiten und zwischen 750 Euro bis 1000 Euro in der Sammelklage gegen X.

LG Wiesbaden zu Cum-Ex/Martin S.: Nun berichtet auch spiegel.de, dass das Landgericht Wiesbaden das Strafverfahren gegen den früheren Börsenhändler Martin S. gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,8 Millionen Euro nach § 153a StPO eingestellt hat.

VG Köln zu ARD-Wahlsendung/BSW: Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen Eilantrag der Partei BSW ab, die sich die Teilnahme an der ARD-"Wahlarena" erkämpfen wollte. Die von der Rundfunkfreiheit geschützte Entscheidung des federführenden WDR, nur die Spitzenkandidat:innen der vier umfragestärksten Parteien – CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – einzuladen, sei mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien vereinbar. Zuvor hatte das BSW in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gewonnen – hier war neben den vier umfragestärksten Parteien allerdings auch die FDP eingeladen, wie LTO schreibt.

AG München zu falschem Juristen: Nach Informationen von LTO (Markus Sehl) haben Staatsanwaltschaft und Angeklagter im Dezember beidseitig ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts München von 2020 zurückgenommen, das den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte hatte Zeugnisse für das erste und zweite juristische Staatsexamen gefälscht. Der falsche Jurist, der später als Anwalt für eine Großkanzlei arbeitete, flog auf, weil er als Prüfungstermin für das Zweite Examen versehentlich einen Pfingstmontag eingetragen hatte. 

StA Hanau – Hanauer Anschlag: Kurz vor dem fünften Jahrestag des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau hat die Familie des getöteten Hamza Kurtović erneut Strafanzeigen wegen fahrlässiger Tötung sowie Strafvereitelung unter anderem gegen Behörden, Polizei und die Betreiber der Arena-Bar gestellt und die Wiederaufnahme bereits eingestellter Ermittlungsverfahren beantragt, so die taz (Yağmur Ekim Çay).

JVA Gablingen: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter veröffentlichte nun einen Bericht über ihren Besuch in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen im August 2024, in dem sie schwerwiegende Versäumnisse dokumentiert. Sie kritisiert, dass bei ihrem unangekündigten Besuch möglicherweise Verstöße verschleiert wurden, weil sie nicht direkt die besonders gesicherten Hafträume besichtigen durfte. Außerdem mussten einige Häftlinge völlig nackt in den Hafträumen ausharren, manche Gefangenen waren de facto 24 Stunden lang eingeschlossen. SZ (Florian Fuchs) und spiegel.de geben die Inhalte des Berichts wieder.

In einem separaten Kommentar kritisiert Florian Fuchs (SZ), dass "es im Ministerium offenbar lange vorwiegend darum ging, effektive Kontrollen zu verhindern". Auch die besten Reformen werden nichts bringen, wenn sich nicht die "Denkweise der Beamten" ändert.

Thüringer Justiz: LTO beschreibt die mannigfaltigen Herausforderungen der Thüringer Justiz. So sei nicht klar, ob es genug Geld für die Sanierung von baufälligen Gerichtsgebäuden gibt. Außerdem blockiert die AfD mit ihrer Sperrminorität im Thüringer Landtag die Berufung jener neuer Richter:innen und Staatsanwält:innen, die keine AfD-Kandidaten sind.

Recht in der Welt

USA – Sanktionen gegen IStGH: Der US-Präsident Donald Trump unterzeichnete ein Dekret, das Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs und ihre Familienmitglieder mit Sanktionen und Einreisesperren belegt. Betroffen sind IStGH-Mitglieder, die an Ermittlungen gegen US-Bürger:innen und Verbündete der USA beteiligt sind, so spiegel.de und zeit.de.

Israel – Misshandlung palästinensischer Gefangener: Die FAZ meldet, dass ein israelisches Militärgericht erstmals seit Beginn des Gazakrieges einen israelischen Reservisten wegen der Misshandlung palästinensischer Gefangener verurteilt hat. Alexander Haneke (FAZ) begrüßt in einem separaten Kommentar die juristische Aufarbeitung als "wichtiges Lebenszeichen der israelischen Justiz". "Will die Armee aber verhindern, dass ihre eigenen ethischen Ansprüche in den Trümmern von Gaza verschüttet werden, muss sie durchsetzen, dass Recht von Unrecht unterschieden wird. Israels Rechtsstaat zeigte schon immer blinde Flecken, aber noch hat er eine stolze und selbstbewusste Justiz", so Haneke.

Juristische Ausbildung

Stressbewältigung: Die Diplomjuristin Pauline Brinkmann stellt auf beck-aktuell verschiedene Personen und Projekte vor, die sich der Stressbewältigung im Jurastudium widmen. Coachin Felicitas Knapp weist darauf hin, dass ein permanenter Anspannungs- und Leistungsmodus zum Burnout führen könne. Hilfreich sei es, stressauslösende Gedanken zu identifizieren und zu hinterfragen.

Sonstiges

Wahl aus dem Ausland: Die Rechtswissenschaftler Johannes Socher und Raphaël Girard befassen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) rechtsvergleichend mit unterschiedlichen Ansätzen verschiedener Staaten zur Stimmabgabe durch Personen, die im Ausland leben. Während einige Staaten nur die Briefwahl zulassen, erlauben andere nur die Stimmabgabe in Auslandsvertretungen.

Das Letzte zum Schluss

Teure Wurst: Laut spiegel.de ist der ehemalige Bürgermeister einer kroatischen Stadt wegen des Verdachts auf Veruntreuung öffentlicher Gelder festgenommen worden – er soll innerhalb von drei Jahren etwa 1,5 Tonnen einer berühmten lokalen Wurstsorte für umgerechnet zehntausende Euro gekauft und an Ministerien und Behörden verschenkt haben.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56539 (abgerufen am: 10.02.2026 )

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