Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2025: Trump und Gaza / "Mönch von Lüt­ze­rath" ver­ur­teilt / Ukraine-Son­der­tri­bunal rückt näher

06.02.2025

Trump verkündete einen völkerrechtswidrigen Plan zur Übernahme des Gazastreifens. AG Erkelenz verurteilte französischen Klimaaktivisten. Europarat und Ukraine wollen bilateralen Vertrag über Sondertribunal zum Ukrainekrieg schließen. 

Thema des Tages

USA - Übernahme von Gaza: US-Präsident Donald Trump kündigte an, dass die USA den Gazastreifen übernehmen und zu einer neuen "Riviera des Nahen Ostens" entwickeln werden. Die rund zwei Millionen bisher dort lebenden Palästinenser:innen will er "umsiedeln". Sie sollen in arabischen Staaten der Region leben. Allerdings wären die Annexion des Gazastreifens und die Vertreibung seiner Bewohner nach allgemeiner Einschätzung mit dem Völkerrecht unvereinbar. Trumps Pläne würden unter anderem gegen das Gewaltverbot der UN-Charta verstoßen sowie das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser:innen verletzen. Ihre Vertreibung könnte ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Kriegsverbrechen darstellen. International fielen die Reaktionen eindeutig negativ aus. Auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nannte eine Vertreibung "inakzeptabel und völkerrechtswidrig". Es berichten SZ (Peter Burghardt), FAZ (Majid Sattar), taz (Hansjürgen Mai), Welt (Daniel-Dylan Böhmer), tagesschau.de (Christoph Kehlbach) und LTO.

Tomas Avenarius (SZ) kommentiert, dass Trumps Vorschlag der Hamas in die Hände spiele: "Das Wording liegt auf der Hand: Wir müssen weiter kämpfen. Ohne 'den Widerstand' werden die Palästinenser aus Gaza vertrieben." Nikolas Busse (FAZ) bemerkt: "Eine Umsiedlung wäre eine Vertreibung, wenn sie nicht freiwillig erfolgt, und davon kann unter den aktuellen Umständen schwer ausgegangen werden." Dass Trump überhaupt auf solche Ideen komme, liege an der bitteren Wahrheit, "dass derzeit keiner einen realistischen Plan zur Lösung dieses völlig verfahrenen Konfliktes hat". Daniel Bax (taz) sieht in Trumps Plänen die "Ankündigung eines Jahrhundertverbrechens". Dass Trump nichts vom Völkerrecht halte, sei klar und habe sich schon darin ausgedrückt, dass er "als ersten Staatsgast ausgerechnet Benjamin Netanjahu empfing, gegen den ein Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof vorliegt". Christoph Herwartz (Hbl) schreibt, was Trump mit den Palästinensern plane, sei durch das Wort "Umsiedlung" unzureichend beschrieben. "Es geht um Vertreibung." 

Rechtspolitik

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Ronen Steinke (SZ) kritisiert CDU/CSU und FDP für ihren gemeinsamen Vorstoß, Asylsuchende pauschal an den Grenzen zurückzuweisen. Darin verkörpere sich die Bereitschaft, offen gegen EU-Recht zu verstoßen. Dass der von CDU/CSU und FDP oftmals zitierte ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier die überraschende These vertrete, Deutschland dürfe die EU-Regeln ruhig außer Acht lassen, denn das ganze System sei eh kaputt, dürfe nicht zur Grundlage staatlichen Handelns werden. Stattdessen wäre es "ganz gut, bei dem Prinzip zu bleiben, dass zur verbindlichen Interpretation des Rechts letztlich die Gerichte legitimiert sind".

Psychisch kranke Gewalttäter: Im Leitartikel kommentiert Karin Truscheit (FAZ), es gehe in die richtige Richtung, wenn Bayern nach der Tat in Aschaffenburg sein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz überprüfen will und "erhöhte Anforderungen an Entlassbeurteilungen" erwägt. Die Hürden, Patienten gegen ihren Willen in der Klinik zu belassen, seien hoch. Abzuwägen sei das Rechtsgut der Selbstbestimmung des Patienten und sein Recht auf "Nicht-Behandlung" mit dem Schutz der Bevölkerung. Die Autorin fordert, dass auch in der Allgemeinpsychiatrie eine Risikoeinschätzung erfolgen müsse, die polizeiliche Erkenntnisse berücksichtige. Für Entlassungen schlägt sie eine Minimierung der Rückfallgefahr durch "aufsuchende Betreuung" vor.

Strafmündigkeit: Im Gespräch mit der Welt (Maximilian Heimerzheim) argumentiert der Rechtsprofessor Ralf Kölbel dafür, die Strafmündigkeitsgrenze bei 14 Jahren zu belassen. Der Fall in Stuttgart, über den aktuell diskutiert wird, "eignet sich übrigens gar nicht als Argument für eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Es handelte sich hier ja offenbar um eine Rangelei", sagt er. Es gebe keine Belege dafür, dass eine niedrigere  Strafmündigkeitsgrenze zu weniger Jugendkriminalität führt. Weiter betont er, dass die Kriminalitätszahlen bei Kindern und Jugendlichen seit 2007/2008 stark gesunken seien.

Zivilprozess: beck-aktuell (Denise Dahmen) vergleicht die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der von den Justizminister:innen beauftragten Reformkommission und einer Arbeitsgruppe der OLG-Präsident:innen, die unabhängig voneinander zum "Zivilprozess der Zukunft" arbeiteten. Beide Gruppen forderten – weitgehend parallel – einen digitaleren Zivilprozess auf Basis einer cloudbasierten Kommunikationsplattform. Doch auch Unterschiede seien erkennbar. Während die Reformkommission einen "strukturierten Parteivortrag" mit Gliederungsvorgaben ablehnten, forderte die Richterschaft eine Begrenzung der Schriftsätze und umfassende Strukturvorgaben für die anwaltlichen Schreiben.

Digitale Wahlen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Martin Meyer spricht sich auf dem JuWissBlog dafür aus, die traditionelle Urnen- und Briefwahl durch eine digitale Wahl zu ergänzen, die auf der Blockchain-Technologie basiert. Der Grundsatz der geheimen Wahl könne durch eine anonyme Speicherung der Stimme umgesetzt werden. Auch der ungeschriebene Grundsatz der Öffentlichkeit schließe eine Digitalisierung des Wahlsystems – etwa nach estnischem Vorbild – nicht aus. Erforderlich sei nur, dass eine öffentlichkeitswirksame Überprüfung und eine Ergebnisermittlung durch die Öffentlichkeit möglich blieben, was durch eine Open-Source-Lösung erreicht werden könne.

Bundesratsinitiativen: Der hessische Minister für Bundesangelegenheiten Manfred Pentz (CDU) beklagt in der FAZ "einen nahezu respektlosen Umgang des Bundestages mit Länderinitiativen". Nur sechs der 47 Gesetzesinitiativen, die der Bundesrat in der letzten Legislatur eingebracht habe, seien im Bundestag in erster Lesung beraten worden. Dieses Vorgehen widerspreche den Vorgaben des Grundgesetzes. Pentz schlägt vor, dass alle Initiativrechte im Grundgesetz gleichgesetzt werden sollten, zum Beispiel durch eine einheitliche sechswöchige Frist für Stellungnahmen. Bislang hat der Bundestag nur die Pflicht, in "angemessener Frist" über Bundesratsinitiativen zu beraten und Beschluss zu fassen.

Justiz

AG Erkelenz zu "Mönch von Lützerath": Der 29-jährige französische Klimaaktivist Loic S., der als "Mönch von Lützerath" Berühmtheit erlangte, wurde vor dem Amtsgericht Erkelenz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung gem. §§ 114, 223 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen verurteilt. Er hatte Polizeibeamte in den Schlamm gestoßen; ein entsprechendes Video war im Internet hunderttausendfach geklickt worden. Zwei der drei Polizeibeamten, die am zweiten Prozesstag als Zeugen aussagten, gaben an, durch die Schubser keine Verletzungen erlangt zu haben. Der dritte sprach von einem "kleinen blauen Fleck an der linken Schulter". Die Staatsanwältin hatte acht Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Der Richter rechnete ihm sein Geständnis an. SZ (Joshua Beer), taz (Bernd Müllender), spiegel.de, zeit.de und LTO berichten.

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Im Gespräch mit der FAZ (Helmut Hartung) fordert Stefan Gruhner (CDU), Chef der Thüringer Staatskanzlei, die Rundfunkanstalten dazu auf, ihre Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzunehmen. Es sei "das gute Recht der Anstalten", zu klagen. Aber die Ländergemeinschaft könne derzeit keine Unterfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender erkennen. Bis zum Jahr 2027, ab dem das neue Finanzierungsverfahren greifen solle, sei auf Grundlage der Rücklagen der Anstalten eine Überbrückungsfinanzierung möglich.

VerfGH Bayern – Bayerisches Bundeswehrgesetz: Gegen das im Juli 2024 verabschiedete Bayerische Bundeswehrgesetz wurde Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Das Gesetz verbietet Universitäten und Hochschulen, die militärische Nutzung ihrer Forschung durch Zivilklauseln zu untersagen. Die rund 200 Verbände, Vereine und Einzelpersonen, die hinter der Klage stehen, sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit. LTO berichtet.

BGH zu Mord an Ex-Freundin/Heimtücke: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Oldenburg aufgehoben, das einen Mann wegen Tötung seiner Ex-Freundin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt hatte. Das LG muss das Mordmerkmal der Heimtücke erneut prüfen. Heimtücke könne auch vorliegen, wenn das Opfer erst unmittelbar vor der Tötung argwöhnisch wird, sodass an eine effektive Abwehr nicht mehr zu denken sei. spiegel.de und beck-aktuell berichten.  

BGH zu Wiedereinsetzung wegen PDF-Fehlers: Einem Rechtsanwalt, der in einer einfach signierten Nachricht per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) eine leere PDF-Datei mit dem Namen "Schriftsatz.PDF" mitschickte, wurde keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts wurde nun vom BGH verworfen. Der Anwalt hatte mit der Nachricht seine Berufungsschrift übermitteln wollen. Als er am nächsten Tag auf den Fehler in der Datei hingewiesen wurde, war die Berufungsfrist bereits abgelaufen. Der BGH wies darauf hin, dass er die Datei vor dem Absenden hätte prüfen können. LTO und beck-aktuell berichten.

BGH zu Negativzinsen: Die FAZ (Katja Gelinsky) erläutert, warum Verbraucher:innen die Negativzinsen, die der BGH in seinem Urteil von Dienstag als rechtswidrig einstufte, aktiv zurückfordern müssen. Die Verbraucherschutzverbände hätten nach dem anzuwendenden Recht keinen "Beseitigungsanspruch" gehabt. Die im Herbst 2023 geschaffene Verbandsklage, mit der Verbände Ansprüche gegen Unternehmen unmittelbar gerichtlich einklagen können, gelte nicht rückwirkend. Betroffene Bankkunden sollten die drohende Verjährung beachten, die für Ansprüche aus dem Jahr 2022 schon Ende dieses Jahres eintreten könnte. Die Auffassung der Verbraucherzentralen, wonach die Kenntnis des BGH-Urteils für die Verjährung maßgeblich sein müsse, sei vom BGH in einem früheren Urteil zurückgewiesen worden.

LG Meiningen zu AGG und Sehbehinderung: Eine Frau, der der Zutritt zu einer von ihr gebuchten Pension wegen ihrer Sehbehinderung verweigert wurde, hat Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dies entschied das Landgericht Meiningen. Sie hatte bei der Buchung des Dachgeschosszimmers keinen Hinweis auf ihre Sehbehinderung gegeben. Als sie eintraf, sagte man ihr, der Weg zum Zimmer sei zu gefährlich. Das Gericht wertete den Beherbergungsvertrag als Massengeschäft nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG und argumentierte, dass die mangelnde Verkehrssicherheit des Hauses keine Rechtfertigung der Benachteiligung darstelle: Es sei "doch gerade Ziel des AGG, die auf der Behinderung beruhenden Erschwernisse einer Teilhabe am Zivilrechtsverkehr zu beseitigen". LTO berichtet.

VG Berlin zu russischen Wehrpflichtigen: Auf dem Verfassungsblog setzt sich Valentin Feneberg, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auseinander, wonach russische Männer, die befürchten, in Russland zum Grundwehrdienst eingezogen zu werden, in Deutschland Anspruch auf subsidiären Schutz haben. Da das VG von der Rechtsprechung des eigenen OVG abweiche, werde die Entscheidung voraussichtlich aufgehoben. Die umfassende Analyse des VG Berlin der Zwangsmaßnahmen innerhalb der russischen Armee verdienten aber eine Auseinandersetzung.

Klimaschutz vor Gericht: Der in Zürich lehrende Rechtsprofessor Matthias Mahlmann spricht mit der Zeit (Maximilian Probst) über die Hoffnung, den Klimawandel mit Klagen vor Gericht aufzuhalten. Er warnt vor einer solchen "Überschätzung des Rechts", sieht aber auch, dass die Gerichtsverfahren "dem Problem, das viele verdrängen wollen, neue Aufmerksamkeit" verschaffen. Zudem zeigten sie "dass der Klimawandel nicht irgendwo zwischen Natur-Esoterik und Weltuntergangs-Masochismus angesiedelt ist, sondern sehr konkret Grundrechte und Werte bedroht."

Präsidentenposten am OVG NRW: Im Untersuchungsausschusses des NRW-Landtags über das Besetzungsverfahren zum Präsidentenposten am Oberverwaltungsgerichts NRW sagten zwei bisher erfolglose Bewerber aus. Sie belasteten NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), er habe in einer eidesstattlichen Aussage im September 2024 nicht wahrheitsgemäß ausgesagt. BVerwG-Richter Carsten Günther sagte, Limbach habe ihm bei einem Gespräch unter vier Augen mitgeteilt, dass er zugunsten von Bewerberin J. "einen Vorsprung" sehe. Zu diesem Zeitpunkt lag seinem Ministerium aber noch keine Beurteilung über J. vor. SZ (Christian Wernicke) und LTO (Tanja Podolski) berichten.  

Nachwuchs für die Justiz: Im Gespräch mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) erläutert die Präsidentin des OLG Hamm, Gudrun Schäpers, wie die Justiz versucht, Nachwuchskräfte zu gewinnen. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, sei die Digitalisierung wichtig. Die Orientierung an den Examensnoten verteidigt sie. Eine gute Examensnote allein sei zwar "keine Garantie für eine gute Richterinnen- bzw. Richterpersönlichkeit". Die Noten seien aber ein wichtiger Anhalt für die nötigen fachlichen Kompetenzen.

Recht in der Welt

Ukraine – Sondertribunal: Am Dienstag verkündeten EU und Europarat wichtige Fortschritte bei der Errichtung eines Ukraine-Sondertribunals. Auf Ebene der juristischen Fachleute habe man sich darauf geeinigt, dass zwischen der Ukraine und dem Europarat ein bilateraler Vertrag geschlossen werden soll, in dem die Ukraine die Strafverfolgung für den Tatbestand der Aggression auf den Europarat überträgt. Das Sondertribunal, das voraussichtlich in Den Haag arbeiten wird, soll auf der Grundlage des ukrainischen Rechts arbeiten. In einem weiteren Abkommen, dem auch nichteuropäische Länder beitreten können, soll die Finanzierung und die Bestellung der Richter:innen geregelt werden. Weil Russland dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) nicht beigetreten ist, kann dieser gegen Russland nicht wegen des Delikts der Aggression ermitteln. Diese Lücke soll das Sondertribunal schließen. Aufgrund der Immunität von Wladimir Putin soll ein Haftbefehl gegen ihn erst ausgestellt werden, wenn er nicht mehr an der Macht ist. SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Thomas Gutschker) berichten.

Alexander Haneke (FAZ) findet es nicht ideal, dass das Sondertribunal nicht von den Vereinten Nationen im Namen der Weltgemeinschaft mandatiert ist, "sondern von einer kleinen Koalition der Willigen." Ihm werde "immer der Vorwurf anhaften, ein Tribunal des Westens zu sein." Aber das Recht, das dort gesprochen werde, sei daher nicht weniger richtig. "Am Ende gilt die Erkenntnis, dass es den perfekten Rahmen nie geben wird, es aber dennoch gut ist, wenn überhaupt jemand Recht spricht."

USA – Sturm aufs Kapitol/FBI: Nun berichtet auch LTO über die Klage von Mitarbeiter:innen der US-Bundespolizei FBI in Washington/DC gegen das US-Justizministerium. Sie befürchten, dass ihre Namen und ihre Mitwirkung bei der Aufarbeitung des Sturms auf das Kapitol veröffentlicht werden könnten. Angesichts der Freilassung der verurteilten Straftäter fürchten sie um ihre Sicherheit.

EuG/Polen – Verrechnung von Zwangsgeldern: Die EU-Kommission durfte Zwangsgelder in Höhe von rund 320 Millionen Euro mit Zahlungen verrechnen, die Polen von der EU erhalten sollte. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union. Die Zwangsgelder waren 2021 gegen Polen verhängt worden, nachdem die polnische PiS-Regierung ihre Justizreform nicht zurücknehmen wollte. Die PiS-Regierung war es auch, die gegen die Einbehaltung der Gelder geklagt hatte. LTO und beck-aktuell berichten.

Juristische Ausbildung

Referendariat in Berlin: Ab März soll in Berlin ein neues Vergabeverfahren für Referendariatsplätze gelten, das die aktuelle Listenregelung ablöst. Das neue Verfahren basiert auf Punkten, die unter anderem für gute Noten, ein Berliner Examen, aber auch einen absolvierten Wehr- oder Freiwilligendienst vergeben werden. Kandidat:innen, die nach dem alten System seit Monaten auf einen Platz warten, kritisieren die kurzfristige Änderung, da ihre Wartezeit nicht berücksichtigt werde. LTO-Karriere (Marcel Schneider) berichtet.

Remonstration: LTO-Karriere (Sabine Olschner) erörtert, in welchen Fällen sich eine Remonstration gegen die Bewertung einer Klausur oder Hausarbeit lohnt und wie diese aussehen sollte, um Chancen auf eine Neubewertung zu haben. Gute Chancen gebe es bei konkreten Bewertungsfehlern oder Formfehlern in der Korrektur. Wichtig sei eine präzise und substantiierte Kritik.

Sonstiges

Völkerrecht und Europarecht: Die Rechtsprofessor:innen Helmut Philipp Aust und Heike Krieger stellen in der FAZ fest, dass Völkerrecht und Europarecht "bis weit in die Mitte des politischen Spektrums" zunehmend als "von außen" kommende unliebsame Einschränkung nationaler Handlungsspielräume wahrgenommen wird. Im Kontext von Migration würden viele Stimmen die völker- und europarechtlichen Regeln nur noch als Hindernisse wahrnehmen, die mit politischem Willen überwunden werden können. Offen bleibe in der gegenwärtigen Rhetorik, ob dahinter ein Wille stehe, "in Rechtssetzungsprozesse einzutreten, oder ob der Rechtsbruch schlicht in Kauf genommen wird".

Chinesische Shoppingportale: Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Shein, ein chinesisches Shoppingportal, eingeleitet. Anlass sind mögliche Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzregeln. Dem Unternehmen werden missbräuchliche Vertragsbedingungen und unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen. Zudem kündigte die Kommission an, die Zollregeln zu reformieren, um eine bessere Kontrolle von Kleinsendungen sicherzustellen. SZ (Jan Diesteldorf/Michael Kläsgen) und LTO berichten.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56529 (abgerufen am: 15.03.2025 )

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