Maja T. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Der frühere DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge wurde vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Streusalz bleibt auf Berliner Gehwegen verboten.
Thema des Tages
Ungarn – Maja T.: Das Budapester Stadtgericht verurteilte die deutsche Antifaschist:in Maja T. wegen ihrer Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextremisten zu einer achtjährigen Haftstrafe. Sie habe sich in insgesamt vier Fällen wegen Beihilfe oder Mittäterschaft an einer versuchten gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht, indem sie mit einer Gruppe im Februar 2023 in Budapest Teilnehmer des rechtsextremen "Tags der Ehre" angegriffen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Höchststrafe von 24 Jahren Haft gefordert. Die Anklage stützte sich ausschließlich auf Indizien wie die Bilder einer Sicherheitskamera in der Nähe eines der Tatorte. Maja T. war im Juni 2024 von der sächsischen Polizei in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn ausgeliefert worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Ungarn hatte zugesagt, T. für die Strafvollstreckung zurück nach Deutschland zu überstellen. Da aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch Maja T. Berufung einlegen wollen, wird bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch Zeit vergehen. Neben T. wurden zwei weitere Angeklagte, die Berlinerin Anna M. und der Italiener Gabriele M., in Abwesenheit verurteilt. Es berichten SZ, FAZ (Stephan Löwenstein), taz (Konrad Litschko), Welt (Maximilian Heimerzheim), zeit.de (Alexander Kauschanski), spiegel.de (Timo Lehmann), zdfheute.de (Leon Fried/Charlotte Greipl), beck-aktuell (Pia Lorenz) und LTO (Tanja Podolski).
tagesschau.de (Max Bauer/Alena Lagmöller) erläutert, dass sich die Haftdauer bei einer Strafvollstreckung in Deutschland nach dem ausländischen Urteil richte. Besonders schwere Haftbedingungen, wie T. sie schildert, könnten jedoch zu einer kürzeren Haftzeit in Deutschland führen. Derzeit werde das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen überarbeitet.
Annette Ramelsberger (SZ) schreibt in ihrem Kommentar, dass es für den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán kein besseres Feindbild geben könne als Maja T., "eine non-binäre Person, aus dem Ausland, ein Mitglied der verhassten Antifa, die am 'Tag der Ehre' auf Ungarn losgeht". Dass das Gericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb, könne man "auch als Zeichen der Selbstbehauptung gegen Orbán interpretieren". Stephan Löwenstein (FAZ) kommentiert, es sei "überzogen", der ungarischen Justiz auf allen Ebenen die Rechtsstaatlichkeit abzusprechen. Wenn deutsche Linkspolitiker das Urteil nun "reflexhaft als drakonisch, instrumentalisiert, ja sogar als 'Schauprozess' kritisieren", sei dies ebenso überzogen und reihe sich ein in die Gewohnheit, Gewalttaten von Linksextremisten als "antifaschistisch" zu verharmlosen. Timm Kühn (taz) findet den Blick auf die fehlende Rechtsstaatlichkeit in Ungarn zwar richtig, betont aber "die deutsche Mitschuld". Deutschland sei nicht die rechtsstaatliche Bastion, die unbeteiligt am Seitenrand steht. "Deutsche Behörden haben erst möglich gemacht, dass dieser Prozess überhaupt in Ungarn geführt werden konnte." Ulrich Ladurner (zeit.de) kommentiert, es spreche "alles dafür, dass wir es mit einem Schauprozess zu tun haben". Dieser sei von der Propagandamaschine Orbáns mit schrillen Tönen begleitet worden. Der wahre Skandal bestehe aber "darin, dass Maja T. nie in Ungarn hätte vor Gericht kommen dürfen."
Rechtspolitik
Sozialwohnungen: Die taz-nord (Jonas Wahmkow) berichtet von einem Mitte Januar veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, wonach die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung einer Sozialwohnungsquote haben. Anders als ein Mietendeckel, der im Kern das privatrechtliche Mietrecht betreffe, sei eine Sozialwohnungsquote öffentlich-rechtlich geprägt und daher Ländersache. Grüne, Linke und SPD wollen große Wohnungsunternehmen verpflichten, einen Teil ihrer Wohnungen zu geringer Miete an Haushalte mit niedrigem Einkommen zu vermieten.
Wehrpflicht / IfSG-Triage: Rechtsprofessor Tonio Walter wirbt in der FAZ für Losverfahren – sowohl bei der Auswahl für den Wehrdienst als auch bei der Triage nach dem Infektionsschutzgesetz. Wenn man alle Menschen als normativ vollkommen gleichwertig erachte, gebe es "nur eine gerechte Art zu entscheiden – das Los". Zu einer anderen Antwort gelange man, wenn man die jeweilige Auswahlentscheidung nicht nur mit Blick auf die Gerechtigkeit, sondern auch auf die Effizienz betrachte. Wegen des hohen Werts der Gerechtigkeit sei eine Entscheidung aus Effizienzgründen – also orientiert an gesellschaftlichen Zwecken – jedoch nur im Falle einer existenziellen Bedrohung der Gesellschaft richtig.
Angriffe auf Zugbegleiter:innen: Nach dem Tod eines Zugbegleiters, der von einem Schwarzfahrer bei der Ticketkontrolle angegriffen wurde, fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Verschärfung des Strafrechts. Der Strafrahmen müsse ausgeweitet und die Mindeststrafen für Angriffe müssten deutlich erhöht werden, sagte er. Die FAZ (Mona Jaeger/Timo Steppat) berichtet.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, "die täglichen kleinen und großen, verbalen und körperlichen Attacken auf Mitarbeiter der Bahn" würden weniger beachtet als die zunehmenden Angriffe auf Polizist:innen und Rettungskräfte. Sie stünden womöglich deshalb im Schatten, weil sie Alltag geworden seien. Zu oft übersähen die Menschen, "dass der Uniformträger vor ihnen – wie alle Ordnungshüter – in ihrem Auftrag unterwegs ist".
Justiz
LG Frankfurt/M. zu DFB-Steuerhinterziehung: Im Strafprozess um die Bandenwerbungs-Affäre beim DFB ist der frühere Schatzmeister des Verbandes, Stephan Osnabrügge, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, eine steuerliche Neubewertung der Einnahmen aus Bandenwerbung für vergangene Steuerjahre elf Monate zu spät vorgenommen und dabei 3,5 Mio. Euro Steuern hinterzogen zu haben. Das Landgericht Frankfurt/M. kam nun aber zum Schluss, dass der DFB, die Sachverhalte gegenüber den Steuerprüfern stets richtig dargestellt habe. Die zeitweise falsche rechtliche Einordnung sei keine Steuerhinterziehung. Der DFB, der als Nebenbeteiligter ebenfalls freigesprochen wurde, fordert von den Finanzbehörden nun eine Rückzahlung von Steuern in Höhe von 30 Millionen Euro, weil ihm unter Verweis auf die Ermittlungen die Gemeinnützigkeit zeitweise aberkannt worden war. SZ (Johannes Aumüller), beck-aktuell und LTO berichten.
VG Berlin zu Streusalz: Die Berliner Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) durfte nicht per Allgemeinverfügung den privaten Einsatz von Streusalz auf Bürgersteigen erlauben. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht auf Antrag des Naturschutzbunds (Nabu). Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verbietet den Einsatz von Streusalz aus Umweltgründen. Eine behördliche Ausnahme per Allgemeinverfügung sehe das Gesetz nicht vor, entschied das Gericht. FAZ (Stephan Klenner), taz-berlin (Timm Kühn), spiegel.de und LTO berichten.
BVerfG – BSW-Wahlprüfung: Wie spiegel.de (Marc Röhlig) berichtet, hat das BSW rund fünfzig Tage nach der Ablehnung seines Einspruchs durch den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags noch immer keine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Frist hierfür endet am 19. Februar. Die Partei begründet die Verzögerung damit, dass man die Akten des Wahlprüfungsausschusses durchgearbeitet habe und dabei neue Unstimmigkeiten entdeckte, die für eine Neuauszählung der Bundestagswahl sprechen. Dem BSW fehlten bei der Wahl 2025 nur 9529 Stimmen zum Einzug in den Bundestag.
BGH zu Eigenbedarf: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Sperre für Kündigungen wegen Eigenbedarfs nach § 577a Abs. 1 BGB auch dann gilt, wenn das neubegründete Wohnungseigentum an eine Gesellschaft veräußert wird, die ausschließlich aus Familienangehörigen des Eigentümers besteht. Der beklagte Mieter darf daher in den nächsten zehn Jahren nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Norm soll Mieter:innen vor Eigenbedarfskündigungen schützen, wenn an ihrer Wohnung nach dem Einzug Wohnungseigentum begründet wird, wodurch erfahrungsgemäß ein höheres Kündigungsrisiko entsteht. Die klagende Familie hatte eine analoge Anwendung des Abs. 1a gefordert, der in ähnlichen Situationen eine Ausnahme für reine Familiengesellschaften anordnet. Der BGH verneinte jedoch eine Regelungslücke. beck-aktuell und LTO berichten.
BGH zu Kanzleiraum: Nun kritisiert Rechtsanwalt Martin W. Huff auch auf LTO das Urteil des BGH von Anfang Dezember, wonach ein Rechtsanwalt dauerhaft eigene Büroräume unterhalten muss, um seine Kanzleipflicht aus § 27 BRAO zu erfüllen. Der Kläger, zugleich niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, hatte als Anschrift seiner Kanzlei ein Bürocenter angegeben, wo er bei Bedarf auch einen Besprechungsraum buchen konnte. Dies genügte der Berliner Rechtsanwaltskammer und nun auch dem BGH nicht. Einem Anwalt müsse für kurzfristige Besprechungen jederzeit ein Raum zur Verfügung stehen. Der Autor bezeichnet das Urteil als "in der heutigen Zeit kaum mehr verständlich". Auch in einer Großkanzlei habe nicht jeder Anwalt ein eigenes Besprechungszimmer, sondern müsse dieses buchen.
BVerwG zu Klimaschutzgesetz: Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend umsetzte, warnt Axel Bojanowski (Welt) vor Einschränkungen grundrechtlich geschützter Freiheiten. Es sei zerstörerisch, aus dem Klimaschutz "ein verfassungsrechtliches, nationales Prinzip abzuleiten, anstatt das Klimaproblem in globalen Verhandlungen zu lösen". Die Folge sei ein "gerichtlich verordneter Niedergang". Der "einzige Ausweg aus dem deutschen 'Klimagefängnis'" liege in einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das den Klimaschutz stärker aus einer globalen Perspektive betrachten müsse.
OLG Hamm zu Verwendung katholischer Amtstracht: Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Verurteilung eines Mannes wegen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB, weil er sich auf Facebook unter anderem im schwarzen Talar mit roter Mozzetta und Stola zeigte. Diese Kleidung entspreche der Amtstracht der römisch-katholischen Kirche, die als Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts von der Strafnorm mitgeschützt werde. Der Mann, Begründer einer privaten Glaubensgemeinschaft, erhielt eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung. LTO berichtet.
LAG Hamburg – Kündigung wegen Nicht-Gendern: Nun berichtet auch der Tsp (Jost Müller Neuhof) vorab über die an diesem Donnerstag stattfindende Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zur Kündigung einer Angestellten, die sich weigerte, bei der Erstellung einer Strahlenschutzanweisung zu gendern. Sie hatte argumentiert, dass auch im Strahlenschutzgesetz nicht gegendert werde und sie gesetzliche Formulierungen im Wortlaut übernehmen wolle. Arbeitgeber ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Volksverhetzung: Die Zeit (Miguel Helm) porträtiert im Dossier verschiedene Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Noch nie in der Geschichte sei die Zahl der Verurteilungen nach § 130 StGB größer gewesen als heute. Mit seinen 513 Wörtern sei der Paragraf heute zehnmal so lang wie im Jahr 1960, als er neugefasst wurde. Strafrechtsprofessor:innen, die im Beitrag zu Wort kommen, sehen die Gefahr, dass die Norm heute zu oft angewandt und auf moralische Anliegen ausgedehnt werde. Sie sei zudem "extrem schwammig gefasst".
Asylprozesse: Gunnar Schupelius (bild.de) beklagt, dass die Verwaltungsgerichte mit Asylstreitigkeiten ausgelastet seien, sodass Baurecht, Umweltrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht "auf der Strecke" blieben. In einem Fall warte ein Berliner Anwalt seit viereinhalb Jahren auf die Entscheidung über eine Klage auf Verpflichtung eines Bezirksamtes zur Erteilung einer Baugenehmigung. Schupelius schlussfolgert: "Das deutsche Asylrecht lässt zu viele Klagewege zu. Sie müssen abgeschnitten werden."
Recht in der Welt
USA/Grönland: Die Rechtsprofessor:innen Markus Gehring und Nasia Hadjigeorgiou schreiben auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum sie die geplante Errichtung souveräner US-Militärbasen in Grönland für völkerrechtswidrig halten. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs zum Chagos-Archipel stehe es allein den Grönländer:innen und nicht der Nato zu, die Souveränität über ihr Land (teilweise) an die USA zu übertragen. Angesichts der angedrohten Gewalt wäre eine solche Übertragung jedoch nicht das Ergebnis des freien und echten Willens des grönländischen Volkes.
USA – Attentat auf Trump: Ryan Routh, der im September 2024 versucht haben soll, Donald Trump beim Golfspielen aus einem Gebüsch zu erschießen, wurde zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Er war im September von einer Jury schuldig gesprochen worden. Der 59-Jährige hatte sich im Verfahren selbst verteidigt und zeitweise verwirrt gewirkt. spiegel.de berichtet.
Norwegen – Marius Borg Hoiby: Im Strafprozess gegen Marius Borg Hoiby, den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, beantwortete der Angeklagte Fragen zu einem Video, auf dem er zu sehen ist, wie er mit dem Finger in eine schlafende Frau eindringt. Er sei davon ausgegangen, dass sie wach sei, sagte er. In seiner Aussage sprach er von einem exzessiven Leben mit "viel Sex, viel Drogen und viel Alkohol". Seit seinem dritten Lebensjahr sei er von den Medien belästigt worden. SZ (Oliver Klasen), Welt (Per Hinrichs), zeit.de (Anna-Elisa Jakob), spiegel.de (Jan Petter) und bild.de (Bettina von Schimmelmann u.a.) berichten.
Frankreich – Marine Le Pen: Nachdem die Staatsanwaltschaft im Berufungsprozess gegen Marine Le Pen eine vierjährige Freiheitsstrafe sowie fünf Jahre Unwählbarkeit forderte, gelten Le Pens Chancen auf eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 als gering. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Taten trotz Le Pens neuer Verteidigungsstrategie, dass die Veruntreuung öffentlicher Gelder nur ein Versehen gewesen sei, nicht wesentlich anders als in der ersten Instanz. Le Pen kündigte an, über ihre Kandidatur direkt nach der Urteilsverkündung zu entscheiden. Ein mögliches Kassationsverfahren werde sie nicht abwarten. FAZ (Michaela Wiegel) und taz (Rudolf Balmer) berichten.
EU: Rechtsprofessor Armin von Bogdandy untersucht in der FAZ, ob sich die EU infolge aktueller Debatten, etwa über eine europäische Verteidigung, schleichend in einen Staat verwandelt hat. Es lasse sich plausibel darlegen, dass die EU schon jetzt ein Territorium, eine öffentliche Gewalt und – mit Blick auf den Unionsbürgerstatus – auch ein Staatsvolk habe und somit einen Staat darstelle. Allerdings fehle der Wille zur Staatlichkeit. "Eine europäische Staatlichkeit kann es nur geben, wenn sich die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bewusst als Staatsvolk konstituieren."
Juristische Ausbildung
Referendariat und Verfassungstreue/BaWü: Der baden-württembergische Landtag stimmte für eine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, wonach Bewerber:innen für das Referendariat künftig "insbesondere dann als ungeeignet" anzusehen sind, "wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen". Der Antrag war auf Initiative der SPD-Fraktion von den Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und SPD eingebracht worden. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.
Examensvorbereitung: Der Richter Wolf Reinhard Wrege gibt auf beck-aktuell Einblicke in seine Arbeit als Examensprüfer und empfiehlt, in der Examensvorbereitung den Fokus auf die Grundlagen zu legen. Außerdem sei der bewusste und kritische Umgang mit Sprache wichtig. Wrege betont, dass das juristische Examen "in vielerlei Hinsicht der Kontingenz" unterliege. "Was dem einen Prüfer wichtig erscheint, rutscht bei einer anderen Prüferin möglicherweise nivellierend durch."
Sonstiges
Tarifbindung: Die taz (Pascal Beucker) berichtet über ein Gutachten des Rechtsprofessors Olaf Deinert im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Es sei für die Arbeitnehmerseite oft intransparent, ob ein Mitglied im Arbeitgeberverband tarifgebunden sei oder nicht. Das Tarifvertragsgesetz wolle "alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien an den Tarifvertrag binden" und sehe keine besonderen Formen der Mitgliedschaft vor.
Polizei auf Social Media: netzpolitik.org (Timur Vorkul) vermisst eine öffentliche Diskussion über die polizeiliche Nutzung von Social-Media-Konten. Insgesamt betreiben die Polizeibehörden inzwischen 570 Accounts. 24 davon werden von einzelnen Polizist:innen, sogenannten Social Media Cops, betrieben. Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dürfe jedoch nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe, u.a. der Gefahrenabwehr, erfolgen. Fotos aus dem Urlaub am Meer oder von niedlichen Tieren seien daher nicht zulässig.
Menschenrechtslage in Deutschland: Der von Human Rights Watch veröffentlichte World Report 2026 sieht in Deutschland wachsende Einschränkungen der Menschenrechte. Der Bericht über die vergangenen zwei Jahre kritisiert unter anderem eine Kriminalisierung von Klimaprotesten sowie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit für palästina-solidarische Proteste. Genannt werden im Bericht auch die umfangreiche parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur politischen Neutralität bestimmter Nichtregierungsorganisationen sowie die Entscheidung der Bundesregierung, Flüchtlinge trotz der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts von Juni 2025 an den Grenzen zurückzuweisen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) fasst den Bericht zusammen.
Das Letzte zum Schluss
Finanzamt mit Rechenschwäche: Ein isländischer Unternehmer hat im Januar mit seinem Bus scheinbar alle Rekorde gebrochen: Er fuhr in dem Monat 999.691 Kilometer, also etwa 1343 Kilometer pro Stunde – wenn man dem isländischen Finanzamt glauben darf. Für die neue kilometerabhängige Maut in Island hatte die Behörde dem Mann eine entsprechende Abrechnung geschickt. Anstatt sich für seinen schnellen Bus zu rühmen, sprach der Mann von einem Rechenfehler und kritisierte, dass das neue Mautsystem nicht funktioniere. spiegel.de berichtet.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59232 (abgerufen am: 16.02.2026 )
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