Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2025: Gut­achten durch das BVerfG? / OLG Frank­furt zu Vater­schaft­sa­n­er­ken­nung / Luis Rubiales wegen Kuss vor Gericht

04.02.2025

Kanzleramtsminister Schmidt schlägt Vorab-Gutachten durch das BVerfG vor. Die Kosten einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung werden geteilt. Ex-Chef des spanischen Fußballverbands steht wegen eines aufgezwungenen Kusses vor Gericht. 

Thema des Tages

Gutachten des BVerfG: Auf einem Symposium unter dem Titel "Demokratie in Zeiten der Krise", das Anfang Dezember stattfand, schlug Bundeskanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) vor, das Bundesverfassungsgericht wieder für Gutachten zu Fragen des Verfassungsrechts heranzuziehen. § 97 BVerfGG sah eine solche prädiktive Gutachterrolle von 1951 bis 1956 vor. Schmidt argumentierte vor dem Hintergrund des Ampel-Bruchs, dass entsprechende Gutachten für mehr politische Stabilität und weniger Verfassungsungewissheit sorgen könnten. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, lehnte den Vorschlag ab und verwies unter anderem auf die Bedeutung der Aufarbeitung durch die Fachgerichte. Zudem kritisierte er, dass ein vorgeschaltetes Gutachterverfahren die Rechtsprechung des BVerfG "sehr stark an den grünen Tisch" manövriere, an dem die Ergebnisse der Gutachten oftmals nur rein theoretisch und mit wenig Zeit verhandelt werden könnten. Ein seriöses verfassungsgerichtliches Verfahren sei dann nicht mehr durchführbar. Der Jurist Alexander Wehde berichtet auf dem Verfassungsblog über die Diskussion und regt an, dass verfassungsrechtliche Ungewissheiten auch durch längere Anhörungsfristen im Gesetzgebungsverfahren und weniger Gesetzgebungsoutsourcing minimiert werden könnten.

Rechtspolitik

Psychisch kranke Gewalttäter: Der Arbeitskreis Juristen der CSU diskutierte darüber, ob der Gefährderbegriff ausgeweitet werden sollte. Ein Arbeitspapier, über das spiegel.de berichtet, enthält die Forderung, "die Engführung des Gefährderbegriffs auf extremistische und ideologisch motivierte Straftaten" aufzugeben und auch psychisch kranke Gewalttäter zu berücksichtigen. Die Rede ist von Personen, bei denen aufgrund "psychotischer Störungen, aus der Verbindung zu Strukturen Organisierter Kriminalität oder anderen Umständen" die Gefahr bestehe, dass sie "Tötungs- und Gewaltdelikte gegen dritte Personen" verüben.

Kriminalität: Rund 65 Strafrechtswissenschaftler:innen haben sich in einer auf dem Verfassungsblog veröffentlichten Erklärung für eine evidenzbasierte rationale Kriminalpolitik ausgesprochen. So wird die Forderung, Straftäter bereits nach zwei (eventuell geringfügigen) Straftaten auszuweisen, als Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit abgelehnt. Auch wird ein sachlicher Umgang mit Kriminalstatistiken angemahnt.

Migration und Asyl: Der CDU-Parteitag beschloss ein Sofortprogramm mit 15 Punkten, das neben wirtschaftspolitischen Themen wie der Flexibilisierung der Arbeitszeiten auch die bereits bekannten Forderungen von Friedrich Merz zur Sicherheits- und Migrationspolitik umfasst. Danach sollen umfassende Grenzkontrollen, Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze und ein zeitlich unbefristeter Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder eingeführt werden. Weiterhin soll die beschleunigte Einbürgerung rückgängig gemacht werden, die von der Ampel-Koalition eingeführt wurde. FAZ (Matthias Wyssuwa), Hbl (Leila Al-Serori) und zeit.de berichten.

Gegenüber bild.de (Nadja Aswad) formuliert Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck sein sicherheitspolitisches Programm. Er forderte unter anderem, bei der medizinischen Erstuntersuchung von Asylsuchenden müssten auch psychische Erkrankungen geprüft werden. Zudem drängt er auf die Vollstreckung offener Haftbefehle. Zurückweisungen an den Grenzen lehnt er ab.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Stephan Radomsky (SZ) hält die Forderungen nach einem Karenztag für falsch. Diese umwehe "ein irritierender Hauch von 19. Jahrhundert: Wer krank im Bett bleiben will, der muss sich das eben leisten können. Wer nicht, der hat Pech." Gegen die hohen Krankenstände empfiehlt er den Weg von Respekt und Kollegialität. Ein Chef, der vermittle, dass Kranksein "weder faul noch unkollegial, sondern einfach menschlich" sei, könne "wahrscheinlich darauf vertrauen, dass seine Leute im Betrieb ranklotzen und nicht unnötig krankfeiern. Egal, wie einfach es wäre."

Zivilprozess: Nun berichtet auch LTO über den Abschlussbericht zur Modernisierung des Zivilprozesses, den die Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" vorstellte. Er sieht unter anderem ein bundesweites Justizportal sowie die verpflichtende Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen vor. Zu diesem Zweck sollen auch Anwendungen zur automatisierten Anonymisierung zum Einsatz kommen. Der Bericht wird bei der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Digitalgipfels im Frühjahr 2025 zentraler Tagesordnungspunkt sein.

Subsidiaritätsrügen: Anlässlich der Nichtigkeitsklage Dänemarks und Schwedens vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die 2022 in Kraft getretene EU-Mindestlohn-Richtlinie erörtert beck-aktuell (Maximilian Amos), ob das Subsidiaritätsprinzip wieder stärker in den Blick gerät und künftig stärker durchgesetzt wird. Dafür spreche auch die Forderung im Wahlprogramm von CDU/CSU, die Subsidiaritätsrüge im EU-Recht zu vereinfachen. Mit dieser können nationalen Parlamente schon jetzt während des EU-Gesetzgebungsverfahrens intervenieren, wenn sie eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips befürchten. Bislang wird dieses Instrument nur selten gebraucht. Der Autor gibt die wissenschaftliche Diskussion dazu wieder.

Digital Services Act: Rechtsanwalt Gerhard Strate bezeichnet auf beck-aktuell den Digital Services Act (DSA) als brandgefährlich, weil die Verordnung die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahl durch das rumänische Verfassungsgericht legitimiert habe. Wer mit dem Internet vertraut sei, der wisse, dass man dort alles finde und auch das Gegenteil davon. Unter der Zuhilfenahme des DSA sei es möglich, "einfach alles zu beweisen, wenn es den eigenen Zwecken dient. So werden wir nie erfahren, ob das Verfahren gegen TikTok auch dann in Gang gekommen wäre, wenn die proeuropäische Kandidatin Elena Lasconi in Führung gelegen hätte."

Künstliche Intelligenz: Die KI-Verordnung (AI Act), die seit Sonntag KI-Anwendungen verbietet, von denen "unannehmbare Risiken" ausgehen, darunter fallen etwa Systeme zum Social Scoring und zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, wird als Investitionsbremse kritisiert. Wie die FAZ (Corinna Budras/Katja Gelinsky u.a.) berichtet, sei für Unternehmen oftmals nicht immer erkennbar, in welche der vier gesetzlich vorgegebenen Risikokategorien ihre Produkte fallen. Wirtschaftsvertreter fordern, dass bei der Anpassung des nationalen Rechts keine Überregulierung erfolgen dürfe. Die Vielstimmigkeit, die bei der Datenschutz-Grundverordnung durch die 18 zuständigen Datenschutzbehörden in Deutschland entstanden sei, müsse beim KI-Gesetz vermieden werden.

Der Rechtsanwalt Michael Witteler gibt im Expertenforum Arbeitsrecht einen Überblick über die Regeln des AI-Acts und gibt an, wann sie jeweils in Kraft treten.

Justiz

OLG Frankfurt/M. zu Kosten der Vaterschaftsanerkennung: Mutter und Vater müssen jeweils die Hälfte der Kosten einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft tragen, weil sie beide zur Zeugung beigetragen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M., das die Kostenentscheidung des Amtsgerichts bestätigte. Die Mutter hatte argumentiert, dass der Vater bereits ein privates Gutachten zur Vaterschaftsanerkennung akzeptiert habe und sie zur entscheidenden Zeit nur mit ihm intim geworden sei. Sie forderte daher, dass er die gesamten Verfahrenskosten zu tragen habe. Beide Argumente verwarf das OLG. Es sei wegen der hohen Anforderungen an die Genauigkeit eines Abstammungsgutachtens nachvollziehbar, dass der Mann eine gerichtliche Klärung wollte. spiegel.de und LTO berichten.

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Die Länder informierten ARD und ZDF am Donnerstag darüber, dass der neue Finanzierungsstaatsvertrag von der Empfehlung der Gebührenkommission KEF abweicht und der Rundfunkbeitrag bis 2026 nicht erhöht werden soll. Die Länder argumentieren damit, dass Reformen der Sender geplant seien, die sich auf die Finanzierung auswirken werden. ARD und ZDF halten an ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die ausbleibende Erhöhung des Rundfunkbeitrags fest. Die FAZ (Helmut Hartung) berichtet.

BGH – Erzieherin missbrauchte 14-Jährigen: Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Bonn verhängte zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe gegen eine Erzieherin wegen 19-fachen Missbrauchs eines Jugendlichen bestätigt, meldet spiegel.de. Die 33-jährige Erzieherin, die in einer Jugendhilfeeinrichtung arbeitete, hatte regelmäßig einvernehmlichen Sex mit einem 14-Jährigen aus ihrer Wohngruppe. 

LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Der Welt (Per Hinrichs) liegt die Anklageschrift gegen den Staatsanwalt Yashar G. vor, in der ihm die Weitergabe von Informationen an eine Drogenbande gegen Zahlungen von insgesamt 65.000 Euro vorgeworfen wird. Der Beschuldigte habe bei der Staatsanwaltschaft über ein "herausragendes Renommee" verfügt und sich im Verfahren gegen die Drogenbande jeden Tag von den ermittelnden Polizisten Bericht erstatten lassen. Wie die Welt berichtet, wollte schon 2023 ein wegen Drogenhandel verurteilter Zeuge über G. aussagen. Der Staatsanwalt habe dem Zeugen aber kurz vor der Vernehmung damit gedroht, er kenne die Adresse seiner Mutter und man würde ihn in ein Loch ohne Fenster stecken, wenn er aussagen sollte.

LG Wuppertal – tödlicher Brand: Im Prozess um die tödliche Brandstiftung in einem Solinger Wohnhaus vor dem Landgericht Wuppertal legte der Angeklagte Daniel S. ein Geständnis ab. Er nannte "Stress mit der Vermieterin" als Motiv für die Tat. Sie hatte ihm 2022 seine Wohnung im Hinterhaus des abgebrannten Gebäudes wegen Mietschulden gekündigt. In seiner Einlassung hieß es, erst durch die Konfrontation mit den Angehörigen der vierköpfigen Familie, die in den Flammen zu Tode kam, sei ihm klar geworden, wie viel Leid er verursacht habe. FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de berichten.

LG Wuppertal – Kokaintransporte: Vor dem LG Wuppertal begann der Prozess gegen drei Frauen und fünf Männer, die als Dienstleister für die Mafia über Jahre Kokain durch Europa transportiert haben sollen. Ihnen wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Anführer der Gruppe soll Karl-Heinz E., Eigentümer einer Angelanlage, gewesen sein. Er soll mindestens 2,2 Millionen Euro mit dem Kokaintransport verdient haben. Die Verteidiger aller Angeklagten zeigten sich zum Prozessbeginn offen für Verständigungsgespräche. Die FAZ (David Klaubert) berichtet.

VG Aachen zu Cocktailkursen als Lehrerfahrung: Ein angehender Realschullehrer erhält keine höhere Besoldung, weil er zuvor mehrere Jahre Cocktailkurse anbot. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen. Der Mann hatte sich darauf berufen, dass die Kurse als Vordienstzeit angerechnet werden müssten, sodass er in eine höhere Erfahrungsgruppe falle. Das VG stellte jedoch fest, dass die Kurse "weder qualitativ noch quantitativ mit der Tätigkeit eines Realschullehrers vergleichbar" seien, zumal sie sich nicht an Heranwachsende richteten. LTO berichtet.

StA Frankfurt – Öffentlichkeitsfahndung: 29 Fans von Eintracht Frankfurt, die sich an Ausschreitungen im Frankfurter Waldstadion beteiligt haben sollen, werden von der Frankfurter Staatsanwaltschaft per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Reinhard Müller (FAZ) reagiert auf die Kritik des Eintracht-Vorstands an der Fahndung und hält fest, dass für Fußballfans keine höheren Anforderungen gelten als für sonstige Gewalttäter. Die Öffentlichkeitsfahndung sei gerichtlich angeordnet und für angemessen befunden worden. Allerdings zeige sich erst im Strafverfahren, ob allen Gezeigten die Taten auch nachgewiesen werden könne. "Der Staat, aber auch die Öffentlichkeit haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Öffentlichkeitsfahndung kein öffentliches Urteil ist."

Überlastung der StA Hamburg: Die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren bei der Hamburger Staatsanwaltschaft stieg innerhalb von neun Monaten seit Jahresanfang 2024 um 20,7 Prozent auf nun 47.185, berichtet bild.de (Hagen Meyer). Grund seien die stark gestiegenen Fälle von Kinderpornografie, Drogendelikten, Geldwäsche und Wirtschaftsstraftaten. Immerhin stieg auch die Zahl der Staatsanwält:innen von 240,7 besetzten Stellen Anfang 2023 auf nun 251,3.

Recht in der Welt

Spanien – Luis Rubiales: Vor dem höchsten Strafgericht Spaniens begann der Prozess gegen Luis Rubiales, den früheren Chef des spanischen Fußballverbandes. Ihm wird sexuelle Aggression und Nötigung vorgeworfen, weil er die Fußball-Nationalspielerin Jennifer Hermoso nach dem Finale der Frauen-WM 2023 gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hatte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, wobei sich der größere Teil der Strafforderung auf das Nachttat-Verhalten richte. Vor Gericht sagte Hermoso, sie sei von Rubiales und anderen, ebenfalls angeklagten Verbandsmitarbeitern unter Druck gesetzt worden, damit sie Rubiales nicht beschuldige. Der Fußballverband habe zudem frei erfundene Zitate Hermosos veröffentlicht, nach denen sie angeblich bestätigte, dass der Kuss einvernehmlich war. SZ (Patrick Illinger), spiegel.de (Florian Haupt) und LTO berichten.

USA – Citizen Birthright: taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) gibt detailliert wieder, wie die Klägerseite im Streit um das US-Staatsangehörigkeitsrecht vor dem District Court Maryland argumentiert. Es handelt sich um eines von mehreren Gerichtsverfahren gegen Trumps Dekret. Am Ende des Blogeintrags findet sich eine chronologische Übersicht über diese.

Juristische Ausbildung

Juristische Texte verstehen: LTO-Karriere (Sabine Olschner) stellt Tipps für Erstsemester zusammen, wie man sich in juristischen Texten gut zurechtfindet. Um die komplizierte juristische Fachsprache zu verstehen, solle man Texte zunächst aus der Vogelperspektive betrachten und sie nicht wie einen Roman von vorne nach hinten lesen.

Sonstiges

Rechtspolitische Debatte mit AfD-Beteiligung: Die für Donnerstag geplante rechtspolitische Podiumsdiskussion "Rechtsstandort Hamburg – was ist er Hamburg wert?", die der Hamburgische Anwaltverein und der Hamburgische Richterverein organisiert hatten, wurde abgesagt. Grund dafür ist der Streit über die Einladung des stellvertretenden Vorsitzenden der AfD Hamburg, Alexander Wolf. Drei Anwält:innen waren aus Protest gegen Wolfs Teilnahme aus dem Anwaltsverein ausgetreten. Zudem sagten die Rechtspolitikerinnen von Grünen und Linken ihre Teilnahme ab, berichtet beck-aktuell.

Junge Alternative: Der bisher eigenständige Verein "Junge Alternative", der die Jugendorganisation der AfD darstellte, beschloss am Wochenende auf seinem Bundeskongress in Apolda seine Auflösung zum 31. März. Künftig soll die AfD-Jugendorganisation als rechtlich unselbstständige Teilorganisation in die Partei eingegliedert sein. Vor drei Wochen hatte die AfD auf ihrem Parteitag bereits eine entsprechende Änderung der Parteisatzung verabschiedet. Der Schritt wird unter anderem damit begründet, dass der JA ein Vereinsverbot drohte. Künftig müssen alle JA-Mitglieder, die über 16 Jahre alt sind, auch Parteimitglied sein bzw. werden. LTO berichtet.

Restitution Corinth-Gemälde: Die taz-nord (Nadine Conti) berichtet über die Familie Levy, die seit 17 Jahren versucht, ein Gemälde des Malers Lovis Corinth von der Stadt Hannover zurückzuerhalten, das ihr nach ihrer Auffassung zur Zeit des Nationalsozialismus geraubt wurde. Die Anwältin der Familie Levy beklagt, dass sie oft lange auf Antwort warten müsse und es mit ständig wechselnden Ansprechpartnern zu tun habe. Erst aus der Zeitung erfuhr die Familie, dass die Stadt sich nun an das Schiedsgericht wenden möchte, welches künftig die "Beratende Kommission NS-Raubgut" (Limbach-Kommission) ersetzen soll. Wann dieses seine Arbeit aufnimmt, sei jedoch noch unklar.


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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56504 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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