Mieter:innen haben keinen Anspruch auf die Erlaubnis einer gewinn-bringenden Untervermietung. Der Staatsgerichtshof Hessen fordert eine andere Methode der Sitzuzuteilung. Im Düsseldorfer Antifa-Prozess stellte ein Forensiker "digitale Skelette" vor.
Thema des Tages
BGH zu Untervermietung mit Gewinn: Der Bundesgerichtshof entschied, dass einem Mieter gekündigt werden durfte, der seine Wohnung während eines Auslandsaufenthalts gewinnbringend untervermietete. Weil eine Gewinnerzielungsabsicht kein berechtigtes Interesse darstelle, habe der Mieter keinen Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis nach § 553 BGB gehabt. Der Mann hatte für seine Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt und die Wohnung während seines Auslandsaufenthalts für 962 Euro untervermietet. Offen ließ der BGH, ob sich Mieter:innen bei einer Untervermietung an die Mietpreisbremse halten müssen, wenn der Vermieter eine höhere Untermiete genehmigt. SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), Hbl (Heike Anger), spiegel.de, tagesschau.de (Egzona Hyseni), bild.de (Lisa Windolph), beck-aktuell und LTO berichten.
spiegel.de (Henning Jauernig/Alessandra Röder) erörtert, worauf Mieter:innen achten müssen, um bei einer Untervermietung keine Kündigung zu riskieren. Die taz (Jasmin Kalarickal) interviewt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund, die das Urteil lobt. Sie fordert jedoch einen Schutz der Untermieter:innen, die vom Bestand des Hauptmietvertrags abhängig seien. Zudem wirbt sie für eine gesetzliche Regelung des Möblierungszuschlags, der im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden müsse.
Rechtspolitik
Sozialstaat: netzpolitik.org (Daniel Leisegang) sieht bei den Kommissions-Empfehlungen zur Sozialstaatsreform verschiedene Gefahren für die Grundrechte. Zum einen sehe der Entwurf vor, dass Verwaltungsdaten künftig behördenübergreifend unter der steuerlichen Identifikationsnummer zusammengeführt werden. Dies werde von Jurist:innen mit Blick auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig bezeichnet. Zu neuen Formen der Diskriminierung könne der geplante Einsatz von KI und die Abschaffung des Vier-Augen-Prinzips führen.
Anwaltschaft: Nun berichtet auch anwaltsblatt.de (André Kutschmann) über die deutsche Unterzeichnung der Europäischen Konvention zum Schutz der Anwaltschaft.
Justiz
StGH Hessen zu Kommunalwahlen/Sitzzuteilung: Fünf Wochen vor den Kommunalwahlen in Hessen hat der hessische Staatsgerichtshof eine Reform der Zählweise der Wählerstimmen für verfassungswidrig erklärt. Die neue Zählweise, die sich nicht mehr am Hare/Niemeyer-Verfahren, sondern an der d’Hondtschen Sitzverteilung orientieren sollte, benachteilige kleine Parteien. Die schwarz-rote Koalition im hessischen Landtag wollte mit der Reform einer Zersplitterung in den kommunalen Vertretungen vorbeugen. Geklagt hatte die FDP-Fraktion im Landtag. FAZ (Ewald Hetrodt) und FR (Hanning Voigts) berichten.
Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, es sei tatsächlich "alles andere als trivial", ob bei der Umrechnung von Wählerstimmen in Sitze das Verfahren d’Hondt, Hare/Niemeyer oder Saint-Laguë/Schepers angewandt werde. Jedoch sei "das Zuteilungsverfahren der falsche Ansatz, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern. Der Schlüssel liegt bei der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden und damit in Wiesbaden und in Berlin."
OLG Düsseldorf – militante Antifa: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte der Forensiker Dirk Labudde die von ihm entwickelte Methode, Tatvideos mit digitalen Skeletten von Beschuldigten abzugleichen. Um zu beurteilen, ob die Angeklagte Emilie D. auf Überwachungsbildern beim Angriff auf ein rechtsextremes Bekleidungsgeschäft zu sehen ist, erstellte Labudde ein 3D-Modell von ihr, für das sie digital vermessen wurde. Labudde betonte, dass das Verfahren nur Hinweise darauf gebe, ob es sich bei der gefilmten Person möglicherweise um die Angeklagte handeln könnte. Eine eindeutige Identifizierung sei nicht möglich. LTO (Tanja Podolski) berichtet.
BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Nun analysieren auch Rechtsprofessor Christian Walter und Rechtsreferendarin Kathrin Tremml auf dem Verfassungsblog das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Egenberger und fordern das Bundesarbeitsgericht zu einer erneuten Vorlage an den Europäischen Gerichtshof auf. Es liege nahe, dass die vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen deutschen Grundrechte, insbesondere der Gleichheitssatz, einen geringeren Schutz gegen Diskriminierungen böten als die EU-Grundrechte-Charta. Nach den Maßstäben des BVerfG-Urteils "Recht auf Vergessen I" dürfe die Anwendung der mitgliedstaatlichen Grundrechte aber nicht zu einem geringeren Schutzniveau führen.
BVerfG – sichere Herkunftsstaaten: Nun berichtet auch LTO über die Organklage der Grünen-Bundestagsfraktion gegen das Gesetz, das der Bundesregierung die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung ermöglicht. Die Fraktion argumentiert, dass die Neuregelung gegen Art. 16a Abs. 3 S. 1 GG verstößt, wonach die sicheren Herkunftsstaaten von Bundestag und Bundesrat per Gesetz bestimmt werden müssen. Die Regierungskoalition vertritt dagegen die Ansicht, dass Art. 16a Abs. 3 GG nur für das in Art. 16a GG verankerte Recht auf Asyl gelte, nicht aber für die praktisch viel relevanteren EU-rechtlichen Asylansprüche.
BGH zu § 353d StGB/Arne Semsrott: Der BGH bestätigte die Verurteilung von Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen während laufender Ermittlungsverfahren nach § 353d Nr. 3 StGB. Er hatte 2023 in Kenntnis des Tatbestands und mit Einverständnis der Betroffenen Beschlüsse eines Ermittlungsrichters zur "Letzten Generation" veröffentlicht. Der BGH sah in seiner Verurteilung keine Verletzung der Meinungsfreiheit aus Art. 10 EMRK und der zugehörigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Strafnorm greife lediglich äußerst schonend in die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Semsrott kann nun wie geplant Verfassungsbeschwerde einlegen. Es berichten LTO und beck-aktuell.
BGH – Dieselskandal/Porsche-Anleger:innen: Im Musterverfahren gegen die Porsche SE zur unterlassenen Aufklärung der Anleger:innen über Abgasmanipulationen hat der BGH dem EuGH Fragen zur Auslegung der EU-Marktmissbrauchsrichtlinie vorgelegt. Weil zwei der Porsche-Vorstandsmitglieder gleichzeitig dem Vorstand der Volkswagen AG angehörten, ist fraglich, ab wann die Porsche SE von den Abgasmanipulationen wusste. Der EuGH soll nun klären, ob der Porsche SE auch solche Kenntnisse vom Abgasbetrug zuzurechnen sind, die die Vorstandsmitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des VW-Vorstands erwarben. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell.
BGH zu Tötung durch Narkosearzt: Nachdem der BGH die Verurteilung des Narkosearztes Dr. W. wegen Totschlags mit der Begründung aufhob, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht fehlerhaft verneinte, wurde der Arzt nun festgenommen. Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit einem "neuen, erheblichen Fluchtanreiz" infolge der BGH-Entscheidung. Der Mann soll für die Narkose verunreinigtes Propofol verwendet und damit ein vierjähriges Mädchen getötet haben. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.
BVerwG – Klimaschutzgesetz: Am heutigen Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg, in dem festgestellt wurde, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend umsetzt. Die taz (Nick Reimer) spricht über das Verfahren mit Jürgen Resch, dem Bundesgeschäftsführer der klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH). In der Revision geht es wohl vor allem um die Klagebefugnis der DUH.
KG Berlin zu Einziehung von Grundstücken: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) erfahren hat, hob das Berliner Kammergericht einen Beschluss des Landgerichts Berlin auf, mit dem es im März 2025 die Einziehung von 58 Immobilien einer arabischstämmigen Großfamilie anordnete. Der LG-Beschluss stelle eine "Überraschungsentscheidung" dar, die das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt habe. Das LG hatte schon Termine für eine Verhandlung vorgelegt, dann aber ohne mündliche Verhandlung per Beschluss entschieden.
LG Bonn – Cum-Ex: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) sieht einen neuen Tiefpunkt bei der Cum-Ex-Aufarbeitung. 2026 werden am Landgericht Bonn nur zwei Prozesse zur Cum-Ex-Steuerhinterziehung stattfinden. Bei diesem Tempo werde der Cum-Ex-Skandal "weder in zehn noch in zwanzig Jahren aufgearbeitet sein". Der Kölner Oberstaatsanwalt Tim Engel, der die Ermittlungen gegen die mehr als 1.700 Beschuldigten leitet, handele nach dem Prinzip: die Kleinen zuerst. Vorstände würden so gut wie nie angeklagt.
LG Magdeburg – Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Wie bild.de (Thilo Scholtyseck) und zeit.de berichten, hält ein Gutachter den Magdeburg-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen für voll schuldfähig. Von dem Angeklagten gehe zudem weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.
LG Berlin I – Versuchter Mord an Ex-Mann: Das Landgericht Berlin I verurteilte eine 37-jährige Frau wegen versuchter Anstiftung zum Mord an ihrem Ex-Mann zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Angeklagte hatte einer anderen Frau 1.800 Euro als Vorschuss für den Mord bezahlt, 3.200 Euro sollten nach Vollendung der Tat folgen. Die beauftragte Frau hatte jedoch nie vor, die Tat auszuführen. Anlass des Mordplans war, dass der Ex-Mann sie zur Aufnahme von Sex-Videos drängte und ihre Stieftochter zu sich holen wollte. Die SZ (Constanze von Bullion) berichtet.
AG Berlin-Tiergarten zu Sitzblockade: Nun berichtet auch LTO über ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das im Juni 2025 eine Aktivistin der "Letzten Generation" vom Vorwurf der Nötigung freisprach, die sich im Mai 2023 an einer Straßensitzblockade beteiligt hatte. Das Gericht verneinte das Tatbestandsmerkmal der Gewalt, da alle Autos vor der Sitzblockade wenden konnten, sodass sich kein Stau bildete. Die Zweite-Reihe-Rechtsprechung zur Strafbarkeit von Sitzblockaden, wonach die Fahrer:innen ab der zweiten Fahrzeugreihe physisch und damit "mit Gewalt" an der Weiterfahrt gehindert werden, sei mangels Stau nicht anwendbar. Auch das Stadium des Versuchs sei wegen der Ausweichmöglichkeit nicht erreicht worden.
StA Frankfurt/M. – Geldwäsche/Deutsche Bank: Wegen des Verdachts der Geldwäsche ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Geschäftsräume der Deutschen Bank in Frankfurt/M. und Berlin durchsuchen. Zur Begründung hieß es, dass die Bank Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Gesellschaften unterhalten habe, die möglicherweise zum Zwecke der Geldwäsche eingesetzt wurden. Es geht wohl um Geschäfte mit dem russischen Milliardär Roman Abramowitsch in den Jahren 2013 bis 2018. Die Bank habe Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zu spät abgegeben. SZ (Meike Schreiber), FAZ (Marcus Jung/Archibald Preuschat) und Hbl (Volker Votsmeier u.a.) berichten.
NS-Verbrechen: tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Frank Bräutigam) blickt auf die mangelhafte Aufarbeitung der Verbrechen, die in deutschen Konzentrationslagern begangen wurden. Erst 2011 habe das Landgericht München im Urteil gegen John Demjanjuk entschieden, dass bereits seine Tätigkeit als Aufseher im Vernichtungslager als Beihilfe zum Mord zu werten sei. Aktuell laufe in Deutschland nur noch ein einziges Ermittlungsverfahren gegen einen NS-Täter: Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen 100-Jährigen, der Wachmann in einem Kriegsgefangenenlager in Hemer war.
Nachwuchswerbung am OLG Celle: Im Gespräch mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) berichtet die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte, von der jährlichen Veranstaltung "Ein Abend vor Gericht". Schüler:innen können dort zum Beispiel einer nachgespielten Zwangsversteigerung beiwohnen oder einen Nachlassfall lösen. Das Ziel sei, "die Justizberufe erlebbar zu machen".
Recht in der Welt
USA – Bayer/Glyphosat: Jonas Jansen (FAZ) kommentiert, dass Bayer sich "über Jahre hoffnungslos im amerikanischen Rechtssystem verzettelt" habe. Das Unternehmen habe mehr als zehn Milliarden Euro für Vergleiche bezahlt. 67.000 Fälle seien noch immer offen. Nachdem der Supreme Court den Glyphosat-Fall "Durnell" zur Entscheidung angenommen habe, bestehe aber Hoffnung, "dass das jahrelange Glyphosat-Elend rund um milliardenschwere Rechtsrisiken in Amerika ein Ende finden könnte". Bayer habe dort “hohe Erfolgsaussichten”. Inhaltlich geht es um die Frage, ob das Unternehmen Warnhinweise auf das Unkrautvernichtungsmittel hätte drucken müssen.
USA – Anwaltschaft: LTO (Eva Pampe) berichtet von einer Diskussionsrunde am "Tag des bedrohten Anwalts", dem 24. Januar, bei der US-Anwält:innen über den Angriff der Trump-Regierung auf die Anwaltschaft und den Rechtsstaat diskutierten. Ben Wizner, ein in den USA prominenter Bürgerrechtsanwalt, kritisierte, dass sich die angegriffenen Großkanzleien im vergangenen Jahr "wie eine Zebraherde vor dem Löwen" verhalten hätten. Rachel Cohen, die aus Protest bei Skadden gekündigt hatte, warnte vor einer schleichenden Normalisierung der staatlichen Rechtsbrüche. Die Veranstaltung wurde unter anderem vom Deutschen Anwaltverein organisiert.
Iran – Verfolgung von Anwält:innen: Nach einem Bericht des Centre for Supporters of Human Rights (CSHR) und des Human Rights Institute der International Bar Association (IBAHRI) ist die Anwaltschaft im Iran immer stärkeren Repressionen ausgesetzt. Wie beck-aktuell (Maximilian Amos) erläutert, machen neue Gesetze die politische und religiöse Loyalität zur Voraussetzung für die Berufszulassung. Ferner nehme die Justiz Einfluss auf die Selbstverwaltung der Anwaltskammern. Im Nachgang der Demonstrationen gegen das Regime wurden auch Anwält:innen festgenommen, nachdem sie andere Festgenommene vor Gericht vertraten.
Türkei – Verfolgung von Anwält:innen: Rechtsanwältin Sandra Scherbarth berichtet auf anwaltsblatt.de von dem Prozess gegen den Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer, den sie im September als internationale Prozessbeobachterin begleitete und der Anfang des Jahres überraschend mit einem Freispruch endete. Das Verfahren hatte in einem Hochsicherheitsgerichtssaal 80 Kilometer von Istanbul entfernt stattgefunden, obwohl sich keine der Angeklagten in Untersuchungshaft befand.
Russland – Jacques Tilly: Das russische Strafverfahren gegen den Düsseldorfer Karnevalisten Jacques Tilly wurde erneut verschoben. Ihm wird in der Anklage unter anderem vorgeworfen, "Gefühle von Gläubigen beleidigt" zu haben. 2024 zeigte ein von ihm gebauter Rosenmontagswagen den Patriarchen der orthodoxen Kirche beim Oralsex mit Präsident Wladimir Putin. Bislang wurde Tilly von der russischen Justiz nicht über das Verfahren gegen ihn informiert. SZ und FAZ (Reiner Burger/Friedrich Schmidt) berichten. spiegel.de (Henrike Hartmann) besuchte Tilly in seiner Wagenbauhalle.
Russland/Ukraine: Der gezielte Angriff Russlands auf die Energieversorgung der Ukraine während der Winterzeit ist völkerrechtswidrig, schreibt tagesschau.de (Max Bauer). Die verantwortlichen Politiker und Militärs begingen Kriegsverbrechen und "vielleicht sogar Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Einrichtungen, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässlich sind, dürften im Krieg nicht angegriffen werden.
Österreich – Spionage für Russland: Nun berichtet auch die Zeit (Ingo Malcher) über den Strafprozess gegen den österreichischen Verfassungsschützer Egisto Ott, der für Russland spioniert haben und mit dem Agentenring von Jan Marsalek zusammengearbeitet haben soll. Unter anderem soll er Russland Informationen über den Investigativjournalisten Christo Grozev übermittelt haben, bevor bei diesem eingebrochen wurde.
Niederlande – Klimaschutz für Karibikinsel: Das Bezirksgericht Den Haag hat entschieden, dass der niederländische Staat die Einwohner:innen der zu den Niederlanden gehörenden Karibikinsel Bonaire nicht ausreichend vor den Folgen des Klimawandels schützt. Die Richter gaben damit einer Klage der Umweltschutzorganisation Greenpeace statt. zeit.de berichtet.
Sonstiges
Matthias Kneissl: LTO-Karriere (Franziska Kring) stellt den Juristen Matthias Kneissl vor, der im Rahmen seiner Promotion einen Auslandsaufenthalt in Oxford absolvierte und heute unter anderem ehrenamtlicher Vizepräsident der Special Olympics Hamburg ist. In diesem Jahr erscheint sein Buch "Der Auslandsaufenthalt" mit Tipps für ein Auslandsstudium.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59176 (abgerufen am: 06.03.2026 )
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