Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2025: CDU/CSU für Ände­rung des Asyl­ge­setzes / Kein Niqab am Steuer / Neuer Prä­si­dent des Obersten Gerichts in Israel?

28.01.2025

Die CDU/CSU-Fraktion will Zurückweisungen im Asylgesetz besser verankern. Das VG Berlin entschied, dass eine Frau nur ohne Niqab Auto fahren darf. Der israelische Justizminister erkennt den neuen Präsidenten des Obersten Gerichts nicht an.

Thema des Tages

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Die CDU/CSU-Fraktion will neben den zwei bereits bekannten Entschließungsanträgen in dieser Woche auch noch eine Änderung des Asylgesetzes sowie des Aufenthaltsgesetzes in das Parlament einbringen und beschließen lassen. In § 18 AsylG soll der Passus "Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern" durch die Worte "durch Zurückweisung an der Grenze" ergänzt werden. So soll verdeutlicht werden, dass Zurückweisungen an der Grenze möglich sind. Im Aufenthaltsgesetz soll auf Vorschlag der CDU/CSU ergänzt werden, dass das Gesetz nicht nur "der Steuerung", sondern auch der "Begrenzung des Zuzugs von Ausländern" diene. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bekräftigte ihre Auffassung, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze gegen EU-Recht verstoßen. Es liege auch keine Notlage im Sinne von Artikel 72 AEUV vor. Ob über die Gesetzesanträge bereits in dieser Woche abgestimmt werden kann, ist noch unklar. Möglicherweise ist für die Außerkraftsetzung von parlamentarischen Fristen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. FAZ (Mona Jaeger), Welt (Ricarda Breyton/Marcel Leubecher), spiegel.de, zeit.de und bild.de (Florian Kain) berichten.

Kritik an den Plänen von CDU/CSU kam auch aus Österreich. "Wenn jeder von uns jetzt einzeln einfach die Zugbrücken hochzieht, dann sind wir alle ärmer und keiner ist sicherer", sagte der geschäftsführende österreichische Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP), der wie Merz Mitglied der europäischen EVP ist. Er forderte, dass die Regeln für den Schengen-Raum eingehalten werden, berichtet LTO. Die FAZ (Stephan Klenner) geht der Frage nach, ob Zurückweisungen von Migranten unter Berufung auf Artikel 72 AEUV rechtlich zulässig wären und kommt zu dem Schluss, dass die Bewertung des Europäischen Gerichtshofes "ungewiss" sei. Weniger restriktiv sei es aber, Migranten nur dann zurückzuweisen, wenn ihre Fingerabdrücke bereits in einem anderen EU-Land registriert seien.

Mona Jaeger (FAZ) kommentiert, im SPD-geführten Innenministerium sei "die Grenze immer mehr verschwommen zwischen dem, was nicht geht, und dem, was nicht gewollt ist." Dass die SPD Grenzkontrollen erst abgelehnt habe, sie nun aber feiere, mache sie unglaubwürdig. Stefan Reinecke (taz) schreibt, Zuwanderung zu begrenzen, sei keine unmoralische Forderung. "Sie ist, im Rahmen des Rechts, legitim. Was Friedrich Merz derzeit macht, ist etwas anderes. Er bedient eine faktenfreie, alarmistische Notstandsrhetorik." Wenn Merz’ Fünf-Punkte-Plan mit Stimmen der AfD den Bundestag passiere, wäre das "die Implosion der politischen Mitte."

Migration und Asyl: Die Abstimmung über die beiden Entschließungsanträge der CDU/CSU zur Migrations- und Asylpolitik, in denen unter anderem ein faktisches Einreiseverbot für Asylsuchende und die Inhaftierung von "vollziehbar ausreisepflichtigen" Personen gefordert wird, soll sich am Mittwoch an die geplante Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) anschließen. Es handelt sich nicht um Gesetzentwürfe, sondern um Anträge mit Appellcharakter. Die AfD-Spitze kündigte an, für die Anträge stimmen zu wollen, obwohl sie in den Anträgen als Gefahr bezeichnet wird. Die SPD bewertete die Forderungen als teilweise rechtswidrig und forderte die CDU/CSU-Fraktion auf, stattdessen der Anpassung des deutschen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie der Novelle des Bundespolizeigesetzes und dem biometrischen Teil des Sicherheitspakets zuzustimmen. Möglicherweise will die CDU/CSU-Fraktion auch noch den eigenen Entwurf eines "Zustrombegrenzungsgesetzes" zur Abstimmung bringen. Es beinhaltet unter anderem mehr Kompetenzen für die Bundespolizei und ein Ende des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz. Der Gesetzentwurf enthält bisher keine Regelungen zu Zurückweisungen an den Grenzen, weil diese bereits jetzt möglich wären. Der Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes war im Herbst im Innenausschuss von der Ampel-Koalition abgelehnt worden. Weil die AfD ankündigte, ihn inhaltsgleich erneut in den Bundestag einzubringen, wollen CDU/CSU versuchen, den eigenen Entwurf aus dem Ausschuss zurück ins Parlament zu bringen. SZ (Markus Balser u.a.), taz (Sabine am Orde), Hbl (Daniel Delhaes u.a.), tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam) und zeit.de berichten.

Innere Sicherheit: netzpolitik.org (Constanze Kurz) geht detailliert auf die einzelnen Forderungen von CDU/CSU ein, die sich in dem zweiten Entschließungsantrag "Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit" finden. Neben migrationspolitischen Forderungen umfasst der Antrag auch eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen, eine Zusammenführung aller polizeilichen Datenbanken in der Palantir-Software "Bundes-VeRA", die Einführung einer automatischen Gesichtserkennung in Echtzeit sowie "wirksame und praktikable Kompetenzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung".

IMK – Psychisch kranke Gewalttäter: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verkündete im Anschluss an die Sonder-Innenministerkonferenz zum Messerangriff von Aschaffenburg, dass ein strikterer Umgang mit psychisch kranken Gewalttätern notwendig sei. Sie forderte einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden, damit die Polizei "die Risiken durch solche Personen so früh wie möglich erkennen und eingreifen" könne. Sie befürwortete das Vorhaben der Länder, ihre Regeln zur Unterbringung gefährlicher psychisch kranker Personen zu überprüfen. Es berichtet zeit.de.

Vorbereitung von Gewalttaten: Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) fordert, den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) zu erweitern. Bislang setzt er voraus, dass der Täter für die Tat Sprengstoff oder Schusswaffen hergestellt oder beschafft hat. Gentges fordert, auch die Vorbereitung eines Anschlags mit einem Messer oder einem Pkw unter Strafe zu stellen. LTO berichtet.

Rechtspolitik

Geschlechtliche Selbstbestimmung: LTO (Christian Rath) blickt anlässlich der aktuellen Debatte um Neonazi Liebich auf die Entstehungsgeschichte und Missbrauchsanfälligkeit des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG). Anders als die CDU/CSU-Fraktion einst kritisiert hatte, sehe das SBGG zahlreiche Sicherungen vor, etwa die dreimonatige Antragsfrist und Ausnahmen für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Auch sei sichergestellt, dass Geschlechtsänderungen keinen Automatismus bei den Rechtsfolgen, etwa für den Sport, begründeten. Der Schutz vor Missbrauch finde seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes nicht mehr bei der Geschlechtsänderung statt, die sehr einfach möglich ist, sondern im jeweiligen Anwendungsfall.

Einmischung ausländischer Akteure: Auf dem Verfassungsblog analysieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Carolyn Moser und Laurids Hempel (in englischer Sprache), wie sich Europa in Zukunft rechtlich gegen die Einmischung von Akteuren wie Elon Musk oder Propaganda ausländischer Staaten absichern kann. Wie schon im Urteil des EuG zum Sendeverbot gegen RT France von 2022 werde es künftig darauf ankommen, eine Abwägung zwischen den Einschränkungen der individuellen Rechte ausländischer Akteure und dem kollektiven Wohl der europäischen Demokratie vorzunehmen.

Justiz

VG Berlin zu Niqab am Steuer: Die Straßenverkehrsbehörde erteilte einer Frau zu Recht keine Ausnahmegenehmigung für das Tragen einer Gesichtsverschleierung beim Fahren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Es argumentierte damit, dass das in § 23 Abs. 4 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehene Verhüllungsverbot eine effektive Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr sicherstelle. Der Anwalt der Frau hatte argumentiert, dass auch Motorradfahrer:innen, die einer Helmpflicht unterliegen, nicht zu erkennen seien. spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.

BAG – digitale Lohnabrechnung / BAG – Gewerkschaftsarbeit im Intranet: Am heutigen Dienstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in zwei Verfahren, die die Digitalisierung der Arbeitswelt zum Gegenstand haben. Eine Arbeitnehmerin klagte gegen einen Discounter, weil sie ihre Lohnabrechnung weiterhin analog übermittelt bekommen will. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie fordert von Adidas Zugang zum Intranet des Unternehmens und möchte dort unter anderem einen Link auf die Gewerkschaftsseite einstellen. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.

LG Berlin I – Mord an der Ex-Frau: Vor dem Berliner Landgericht begann der Prozess gegen Yasser B., dem vorgeworfen wird, seine Ex-Frau Norhan A. in Berlin-Zehlendorf vor ihrem Wohnhaus erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von einer geplanten Tötung aus, die wegen "massiver Eifersucht und übersteigertem Besitzdenken" begangen wurde. Ein Beamter sagte vor Gericht über das Verhalten des Angeklagten nach der Tat: "Also der Tenor war, dass er ein Recht gehabt habe, diese Tat zu begehen." Die SZ (Constanze von Bullion) berichtet.

LG Hamburg – Remigrations-Treffen: Die FAZ (Michael Hanfeld) nimmt die Klagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen den Correctiv-Artikel über das sogenannte Potsdamer Treffen zum Anlass, um den Correctiv-Bericht kritisch zu beleuchten. Hervorgehoben wird insbesondere, dass Correctiv im Nachhinein wichtige Passagen des Textes über angeblich geplante Ausweisungen von deutschen Staatsbürgern als "Einschätzung" oder "Einordnung" bezeichne – und nicht als Tatsachenbehauptung. In der Klageschrift heiße es, der Bericht von Correctiv habe mit seinem Duktus "die Grenze von der gerade noch zulässigen Meinungsäußerung hin zur Erweckung eines falschen Eindrucks beziehungsweise einer falschen Tatsachenbehauptung überschritten".

Auf beck-aktuell kommentiert Rechtsprofessor Christoph Degenhart, es sei "bemerkenswert, in welchem Maße in der Berichterstattung journalistische Grundsätze über Bord geworfen wurden, Haltungsjournalismus zu Lasten journalistischer Sorgfalt ging." Die 17 Verfassungsrechtler:innen, die sich zu den Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens äußerten, hätten ihrer Sache "wohl keinen Dienst" erwiesen, als sie "die Informationen über besagtes Treffen zu einem ihrer zentralen Angriffspunkte machten".

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafprozess um den Wirecard-Skandal vor dem LG München I wird am morgigen Mittwoch die Staatsanwaltschaft bekannt geben, ob sie ihre Anklage rückwirkend auf zentrale Vorwürfe beschränkt. Dies hatte das Gericht angeregt. Beobachter:innen werten den Schritt als Hinweis auf ein hartes Urteil und erwarten eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren. Die FAZ berichtet.

Zivilklagen: Seit 2007 ist die Zahl der Zivilklagen, die jährlich an deutschen Gerichten eingehen, stetig gesunken. An den Amtsgerichten gingen 2007 noch 1,26 Millionen Klagen ein, nun sind es knapp 773.400, also 39 Prozent weniger. Die Tendenz sei in allen Streitwertgruppen und allen Bundesländern zu verzeichnen. Als Begründung werden die hohen Kosten und die seelische Belastung von Gerichtsprozessen genannt. Gleichzeitig gebe es den neuen Trend, dass immer mehr Zivilklagen durch Prozessfinanzierungs-Unternehmen gegen eine Provision vorfinanziert werden, sodass die klagenden Kunden keine Kosten haben, berichtet beck-aktuell (Carsten Hoefer).

Recht in der Welt

Israel – Präsident des Obersten Gerichts: Der israelische Justizminister Yariv Levin erkennt die am Sonntag erfolgte Wahl von Isaac Amit zum Präsidenten des Obersten Gerichts nicht an. Der Minister hatte die Wahl eines ordentlichen Vorsitzenden 15 Monate lang verhindert. An der Zusammenkunft des Richterwahlausschusses, die das Gericht nun erzwungen hatte, nahm er nicht teil. Levin begründete sein Verhalten damit, dass es Vorwürfe gegen den Richter gebe, wonach er an Fällen beteiligt gewesen sei, die ihn persönlich betrafen. Beobachter:innen gehen davon aus, dass die Vorwürfe vorgeschoben sind. Der Justizminister hatte 2023 versucht, eine Justizreform in Israel durchzusetzen. Vor zwei Wochen präsentierte er eine Neuauflage. Der als liberal geltende Amit gilt als Gegner der Reform. Die FAZ (Christian Meier) berichtet.  

Panama – Kanal: Im Interview mit LTO (Carlotta Postel) erläutert der Rechtsprofessor Peter-Tobias Stoll, dass es zum Panamakanal zwei Verträge zwischen Panama und den USA gibt. Nach dem 1977 geschlossenen "Kanalvertrag", der 1999 außer Kraft trat, gehöre der Kanal zu Panama und könne von den USA auch nicht zurückgefordert werden. Nach dem zeitgleich abgeschlossenen "Neutralitätsvertrag" bleibe Panama aber verpflichtet, die Neutralität des Kanals sicherzustellen. Trumps Rede sei in dieser Hinsicht jedoch "nebulös" geblieben.

Schweiz – Spiess-Hegglin vs. Blick: Die Schweizer Boulevardzeitung Blick muss der Schweizer Ex-Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin mehr als 400 000 Franken zahlen, weil Blick 2014 und 2015 reißerische Artikel über das vermeintliche Privatleben der Politikerin veröffentlichte. Diese Summe umfasst vor allem den Gewinn, den der Verlag nach Ansicht des Zuger Kantonsgerichts mit der illegalen Berichterstattung über die Politikerin erzielte. Um den Gewinn zu ermitteln, ließ sich das Gericht unter anderem Einblick in die Klickzahlen der jeweiligen Onlineartikel geben. FAZ (Simon Strauß) und SZ (Nicolas Freund) berichten.

EU/Ungarn – Sanktionen gegen Russland: Vier Tage bevor die Russlandsanktionen der EU ausgelaufen wären, zog Ungarn sein Veto gegen die Verlängerung zurück. Die EU-Kommission hatte Ungarn zuvor die Energiesicherheit des Landes garantiert und sich verpflichtet, die Erdgas- und Ölpipelines zu den EU-Mitgliedstaaten zu schützen. LTO berichtet.

Sonstiges

Auschwitz: Reinhard Müller (FAZ) schreibt in seinem Kommentar zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, es müsse verhindert werden, "dass Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften oder der Zugehörigkeit zu einer Gruppe (wieder) als Feinde behandelt werden." Wer verinnerlicht habe, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Gewalt kein Mittel der Auseinandersetzung sein dürfe, der müsse nur das geltende Recht durchsetzen. "Wer Schutz braucht, wird geschützt. Unrecht wird nicht geduldet. Das reicht im Grunde als deutsche Staatsräson."

spiegel.de (Christoph Gunkel) bringt ein Porträt von Gerhard Wiese, dem letzten noch lebenden Staatsanwalt des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Wiese erzählt unter anderem davon, wie das Gericht 1964 auf Drängen eines Nebenklageanwaltes eine Tatortbegehung in Auschwitz durchführte. In dem Verfahren standen 22 Angeklagte vor Gericht. Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, Wieses Kollege, hatte das Verfahren nach Frankfurt geholt.

Cannabis: Die taz-berlin (Plutonia Plarre) schreibt über die Forschungsprojekte, die in Berliner Bezirken einen Verkauf von Konsumcannabis in Fachgeschäften wissenschaftlich begleiten sollen. Die Anträge zur Durchführung lägen dem zuständigen Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) schon vor. Dieses gab jedoch an, bis zur Bundestagswahl keine Entscheidung zu treffen, da sich die zuständige Abteilung erst im Aufbau befinde. Wie es nach der Wahl weitergeht, erscheine angesichts der strikten Position von CDU/CSU zum Thema Cannabis noch unklar.

Kein Referendariat für marxistische Klimaaktivistin: Nun berichten auch taz (Jonas Waack), welt.de und spiegel.de über die Entscheidung des bayerischen Kultusministeriums, der Aktivistin Lisa Poettinger das Referendariat zu verweigern. Diese kündigte inzwischen an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Poettinger sieht sich als Marxistin und "überzeugte Verfechterin von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung". Sie beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1979, wonach das Grundgesetz "keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung" vornimmt.

Spy-Apps: Wie netzpolitik.org (Chris Köver/Martin Schwarzbeck) und tagesschau.de (Katharina Forstmair u.a.) berichten, werden Spy-Apps wie "mSpy" tausendfach dafür verwendet, andere Menschen ohne deren Wissen auszuforschen. Dies könne als Ausspähen von Daten oder als Form des Stalkings strafbar sein. Auch die Anbieter der Spy-Apps, die im Rahmen des Kundensupports bei der verdeckten Installation mithelfen, machten sich wegen Beihilfe strafbar.

Imposter-Phänomen: LTO-Karriere (Tamara Wendrich) spricht mit der Coachin und Juristin Anna von Troschke über das "Imposter-Phänomen", auch “Hochstapler-Phänomen” genannt. Manche Menschen hätten das Gefühl, sie hätten bestandene Prüfungen und andere objektive Erfolge nur durch Glück oder gar Betrug erreicht. Im Interview weist von Troschke darauf hin, dass eine therapeutische Unterstützung eine Verbeamtung und eine Karriere in der Justiz im Grundsatz nicht ausschließe. "Hilfe zu suchen und anzunehmen ist immer ein Zeichen von Stärke."

Das Letzte zum Schluss

200.000 Euro Parkgebühren: Ein silberner VW Golf mit Hannoveraner Kennzeichen steht schon seit über einem Jahr auf einem Kurzzeit-Parkplatz vor dem Terminal des Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Da das Kurzzeitparken auf diesem Parkplatz 23 Euro pro Stunde kostet, sind inzwischen über 200.000 Euro Parkgebühren angefallen. Allerdings ist unklar, wem das Fahrzeug gehört. spiegel.de berichtet.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

* Anmerkung: In diesem Text wurde zuvor ein FAZ-Bericht über die Reichen-Liste falsch zusammengefasst, wodurch es zu einer Falschdarstellung in Bezug auf Prof. Dr. Christian Schertz kam. Die Richtigstellung können Sie hier lesen.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56444 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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