Nach der Messerattacke von Aschaffenburg fordert die CDU/CSU eine drastisch verschärfte Migrationspolitik. Geschlechtsverkehr ist keine eheliche Pflicht, so der EGMR. IStGH-Ankläger Khan hat Haftbefehle gegen zwei zentrale Taliban beantragt.
Thema des Tages
Messerattacke von Aschaffenburg: Nach der Messerattacke von Aschaffenburg durch einen ausreisepflichtigen afghanischen Asylbewerber, bei der ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann ums Leben kamen, hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Aschaffenburg laut LTO eine einstweilige Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
spiegel.de (Jan Friedmann/Roman Lehberger/Hannes Schrader u.a.) zeichnet den Weg des Verdächtigen nach und wirft die Frage auf, warum es zu keiner Abschiebung kam. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warf dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor, eine Abschiebung des Tatverdächtigen nach Bulgarien nach der Dublin III-Verordnung verhindert zu haben. Bayerns Ministerpräsident Söder kündigte an, das bayerische Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) überprüfen und verschärfen zu wollen.
Migration und Asyl: Als Konsequenz aus der Messerattacke kündigte die CDU/CSU im Falle eines Wahlsiegs eine deutlich verschärfte Asyl- und Migrationspolitik an. So solle laut Friedrich Merz (CDU) ein "faktisches Einreiseverbot" für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente verhängt werden, auch für Menschen mit potenziellem Schutzanspruch. Die europäischen Regeln seien "erkennbar dysfunktional, Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen". Aufgegriffene ausreisepflichtige Personen sollen in Gewahrsam genommen werden. Alle ausreisepflichtigen Straftäter und Gefährder müssten unbefristet und bis zur Ausreise inhaftiert werden. Abschiebungen und Rückführungen sollten von sofort an täglich und in größerer Zahl als illegale Einreise stattfinden. Diese Forderungen seien im Fall einer Regierungsbildung unverhandelbar. Es berichten SZ (Markus Balser/Robert Roßmann), FAZ (Mona Jaeger/Karin Truscheit/Matthias Wyssuwa), taz (Yağmur Ekim Çay/Frederik Eikmanns/Sabine am Orde/Marco Fründt), Hbl (D. Delhaes/M. Greive/D. Neuerer) und Welt (Marcel Leubecher).
Ronen Steinke (SZ) kritisiert die Forderung nach einem "faktischen Einreiseverbot". Ein solches stehe im Widerspruch zu Deutschlands europarechtlichen Pflichten. Vor allem aber ändere es nichts an den perspektivlosen Lebensumständen in den Flüchtlingsunterkünften, die gerade erst dazu führten, "dass viel zu viele junge Männer auf die schiefe Bahn geraten oder krank werden – oder beides". Berthold Kohler (FAZ) dagegen meint, wer nicht wolle, dass die "AfD noch mehr Einfluss gewinnt oder gar an die Macht kommt", müsse für eine "Wende in der Migrationspolitik sorgen, die den Namen auch verdient". Sabine am Orde (taz) vermutet, dass Friedrich Merz mit seinen Forderungen, "die für SPD und Grüne nach ihren bisherigen Aussagen nicht zustimmbar sind", darauf setzt, dass die SPD am Ende kippen werde. Dies sei eine gefährliche Strategie; denn sofern sie nicht aufgehe, könne es kommen wie in Österreich. Anna Lehmann (taz) spricht sich für eine Debatte darüber aus, "wie Integration besser und anders gelingen kann". Barmherzigkeit und Nächstenliebe seien schließlich keine linken Parolen, sondern christliche Werte. Dietmar Neuerer (Hbl) wirft Bundeskanzler Olaf Scholz vor, er habe die Migrationspolitik zu lange schleifen lassen. Wolfgang Büscher (Welt) ist der Auffassung, der Staat habe bei seiner Kernaufgabe, Sicherheit zu schaffen, versagt. Jonas Schaible (spiegel.de) prognostiziert, Merz werde "seine großen, absoluten Versprechungen kaum einhalten können. Und damit automatisch Enttäuschungen produzieren".
Rechtspolitik
Bürokratieabbau: Die FAZ (Katja Gelinsky/Hendrik Kafsack) fasst Inhalte und Versäumnisse des vierten Bürokratieabbaugesetzes sowie die weiteren Vorhaben der Parteien zusammen.
Justiz
BVerfG zu Tübinger Verpackungssteuer: Nun berichtet auch die SZ (Tobias Bug) über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die kommunale Steuer auf Einwegverpackungen in Tübingen verfassungskonform ist. Das Urteil habe das Potenzial, den Take-away-Markt hierzulande zu verändern, indem es auch anderen Städten Rechtssicherheit gebe.
Philip Raillon (swr.de) hält das Urteil grundsätzlich für richtig, die Steuer sei aber offenbar nicht "der große Wurf". Es zeige sich vielmehr, dass 50 Cent pro Verpackung noch kein Umdenken bewirken. Dafür bräuchte es strengere Maßnahmen.
BGH zu Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und der Nebenklage gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen, in dem ein heute 54-jähriger Rechtsextremist wegen des Brandanschlags auf eine Asylunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991 u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit zwölffachem versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war. In der Revision ging es vor allem um die Frage, ob er auch wegen versuchten Mordes an acht weiteren Flüchtlingen hätte verurteilt werden müssen. Das OLG hatte dies abgelehnt, weil der Täter hier keinen Tötungsvorsatz hatte, da diese im Erdgeschoss feierten. Der Täter habe hier wohl angenommen, dass sie das Feuer rechtzeitig bemerken und sich über den Haupteingang in Sicherheit bringen würden. Der BGH sah in dieser Beweiswürdigung keinen Rechtsfehler. taz (Christian Rath), LTO und beck-aktuell berichten.
BGH zu Fluggastrechten: Der Bundesgerichtshof hat laut LTO (Mathilde Harenberg) entschieden, dass Fluggäste für einen annullierten Flug auch dann Erstattung in Geld verlangen können, wenn sie mit einem Gutschein gezahlt haben, der vormals für einen ebenfalls annullierten Flug ausgestellt wurde. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war zwar in den Bedingungen des Gutscheins vorgesehen, dass im Falle der Annullierung eines mittels Gutscheins gebuchten Flugs wiederum ein Gutschein erteilt werde. Diese Klausel sei jedoch unwirksam.
BGH zu Selbstjustiz nach Missbrauch: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der ein Urteil des Landgerichts Zwickau aufgehoben hat. Das LG hatte einen Mann wegen Totschlags verurteilt, weil dieser seinen ehemaligen Fußballtrainer, der ihn in seiner Jugend sexuell missbraucht hatte, mit einer Axt erschlagen hatte. Das LG habe laut BGH im Rahmen der Beweiswürdigung nicht ausreichend beachtet, dass es Hinweise auf eine geplante und heimtückische Begehung der Tat gegeben habe. Das LG habe zwar alle einzelnen Indizien ausreichend betrachtet, jedoch nur isoliert und nicht in ihrem Zusammenspiel miteinander.
BAG zum Beweiswert einer AU: Die Rechtsanwältin Luca Borowski stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus August vergangenen Jahres vor, in dem dieses klarstellte, dass ärztliche Bescheinigungen zwar grundsätzlich einen hohen Beweiswert genießen, der im Regelfall ausreicht, eine Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Dieser Beweiswert könne jedoch erschüttert werden, etwa wenn eine auffällig zeitliche Übereinstimmung zwischen Kündigung und attestierter Arbeitsunfähigkeit bestehe.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Marktmanipulation und uneidlicher Falschaussage, das nach der Genesung Winterkorns im Februar 2025 neu starten sollte, teilte das Landgericht Braunschweig nun mit, die zuständige Strafkammer habe sämtliche Hauptverhandlungstermine aufgehoben. Aus gesundheitlichen Gründen werde Winterkorn in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung, der sich darauf stützte, dass der Prozess für Februar neu angesetzt wurde, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe, wurde dagegen zurückgewiesen. FAZ (Christian Müßgens/Marcus Jung) und LTO berichten.
Marcus Jung (FAZ) hofft, dass sich Winterkorn noch vor einer Verjährung der Vorwürfe vor Gericht wird verantworten müssen. Denn sollte dies nicht der Fall sein, würde nicht nur manchem Kläger "ein gewichtiges Argument in seiner Schadenersatzforderung gegen Volkswagen und Winterkorn fehlen", vielmehr dürfte sich auch die Öffentlichkeit "in ihrer Kritik an einem Justizsystem bestätigt sehen", das Menschen ungleich behandele.
LG Hamburg zu Raserfahrt mit gestohlenem Taxi: Das Landgericht Hamburg hat einer Mutter, deren Sohn Opfer einer Raserfahrt mit einem gestohlenen Taxi wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen und festgestellt, dass nicht nur der Täter haftet, sondern auch der Halter des gestohlenen Taxis und dessen Versicherung. Der Halter hafte, da er die Benutzung des Fahrzeugs durch den Täter schuldhaft ermöglicht habe, indem er gegen die Pflicht verstoßen habe, das von ihm gehaltene Fahrzeug ausreichend gegen eine unbefugte Nutzung zu sichern, so LTO (Pauline Dietrich).
LG Siegen – Sexueller Missbrauch durch Stiefvater: Die FAZ (Kim Maurus) berichtet über den Prozess vor dem Landgericht Siegen gegen einen Mann, der seine Stieftochter über Jahre missbraucht haben soll. Die Zwölfjährige hatte im vergangenen Mai im Alter von elf Jahren ein Kind zur Welt gebracht, das ausweislich eines DNA-Tests von ihrem Stiefvater stammt. Eine Verurteilung ist deshalb – und aufgrund zahlreicher kinderpornografischer Aufnahme, die der Angeklagte von dem Mädchen anfertigte – höchstwahrscheinlich.
LG Köln zu Dubai-Schokolade: Aldi Süd hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln eingelegt, die dem Unternehmen den Verkauf seiner "Dubai-Schokolade" vorläufig verboten hatte. Das Landgericht Frankfurt/M. hatte zuvor einen entsprechenden Unterlassungsantrag gegen Lidl zurückgewiesen mit der Begründung, der Zusatz "Dubai" habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, der nicht zwingend darauf hindeute, dass die Schokolade aus Dubai stamme. Auch hatte das LG Frankfurt darauf hingewiesen, dass die Aldi-Schokolade – anders als die Lidl-Variante – mit der Gestaltung ihrer Verpackung auf eine Herkunft aus Dubai hindeute. tagesschau.de (Elena Raddatz) stellt die Entscheidungen vor.
LG Karlsruhe zum Zeigen kurdischer Symbole: Der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Michel Brandt ist vom Landgericht Karlsruhe wegen des Führens von Symbolen einer verbotenen Vereinigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden, wie die taz (Benno Stieber) berichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, 2019 als Solidaritätsbekundung für die autonome syrische Kurdenregion Symbole der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK) als Illustration genutzt zu haben. Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass die KCK mit der PKK identisch ist.
VG Köln zu Schönbohm vs. BMI: Das Bundesinnenministerium hat Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm nicht gemobbt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt und muss deshalb auch keinen Schadensersatz bezahlen, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln. Nachdem das ZDF-Magazin Royale von Jan Böhmermann eine öffentliche Debatte um Schönbohm ausgelöst hatte, versetzte ihn das Bundesinnenministerium auf einen anderen Posten. Es sei aber nicht erkennbar, so das VG, dass die Versetzung gezielt eingesetzt wurde, um Schönbohm dauerhaft von seiner Position zu entbinden. Als Beamter sei er ohnehin jederzeit aus dienstlichen Gründen versetzbar, zumal die Positionen derselben Besoldungsgruppe unterfielen. LTO berichtet.
Recht in der Welt
EGMR/Frankreich – Sex als eheliche Pflicht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Zustimmung zur Eheschließung nicht die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr beinhalte. Allein "die Existenz einer solchen ehelichen Verpflichtung" laufe "der sexuellen Freiheit, dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung und der positiven Präventionspflicht der Vertragsstaaten im Rahmen der Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt zuwider". Zuvor hatten zwei französische Gerichte in der Weigerung einer Frau, Sex mit ihrem Mann zu haben, einen "schweren und wiederholten Verstoß gegen ihre ehelichen Pflichten" gesehen, der eine verschuldensabhängige Scheidung rechtfertige. SZ (Wolfgang Janisch), LTO (Franziska Kring) und beck-aktuell
IStGH/Afghanistan – Taliban-Führer: Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, hat Haftbefehle gegen das Staatsoberhaupt Afghanistans, Hibatullah Achundsada, sowie gegen den afghanischen Justizminister, Abdul Hakim Hakkani, beantragt. "Frauen und Mädchen sowie die LGBTQI+ Community" sähen sich in dem Land einer beispiellosen Unterdrückung ausgesetzt, die Taliban begingen damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, speziell in der Form einer systematischen Verfolgung von Menschen aus Gründen des Geschlechts. Es sollen noch weitere Haftbefehle gegen hochrangige Taliban beantragt werden. Afghanistan hat 2002 das Römische Statut des IStGH ratifiziert. Es berichtet die SZ (Tobias Matern/Ronen Steinke).
Österreich – Benko-Insolvenz: Der Unternehmer René Benko wurde in Österreich festgenommen. Unter anderem wird gegen ihn wegen Betrugs und mehrerer Insolvenzdelikte ermittelt, nachdem sein Konzern Signa und wichtige Unterfirmen seit Ende 2023 nacheinander insolvent gegangen waren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Benko vor, an der Insolvenzmasse vorbeigewirtschaftet zu haben. Am heutigen Freitag soll eine Haftprüfung erfolgen. Es berichten SZ (Uwe Ritzer), FAZ (Michaela Seiser), taz (Florian Bayer), Hbl (R. Bender/A. Kipnis/M. Murphy u.a.), LTO und spiegel.de (Kristina Gnirke).
Michaela Seiser (FAZ) schreibt, dass mit dem Fall schon jetzt ein halbes Dutzend Jurist:innen und ein paar Wirtschaftsfachleute beschäftigt seien. Dies jedoch sei "für einen solchen in seiner Dimension gigantischen Fall zu wenig". Und es sage auch etwas über die "chronisch bescheidene Ausstattung der österreichischen Justiz aus".
Großbritannien – Morde von Southport: Der 18-jährige Axel Rudakubana, der im vergangenen Juli in Southport drei Mädchen in einem Taylor-Swift-Tanzkurs erstochen hat, ist zu einer Gesamtstrafe von mindestens 52 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zu Beginn seines Prozesses hatte er sich zu den Taten bekannt. Die Ermittlungen gegen ihn belegten, dass er als Jugendlicher häufiger durch eine hohe Gewaltbereitschaft aufgefallen und auch als ein möglicher terroristischer Gewalttäter betrachtet worden war. Das Motiv ist aber immer noch ungeklärt. Am Tag der Urteilsverkündung unternahm er mehrere Versuche, das Verfahren zu stören; u.a. durch eine vorgetäuschte Erkrankung. Reue zeigte er nicht, schreiben SZ (Michael Neudecker) und FAZ (Johannes Leithäuser).
USA – Laken Riley Act: Der US-Kongress hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das die Bundesbehörden verpflichtet, straffällig gewordene Einwanderer ohne gültige Papiere in Einwanderungshaftzentren festzuhalten und von dort aus so schnell wie möglich abzuschieben. Während dies früher nur bei schweren Straftaten der Fall war, sollen nun auch geringfügige Vergehen wie Ladendiebstahl ausreichen. Dabei muss die Schuld nicht nachgewiesen sein. Ein Verdachtsmoment genügt. Betroffene haben kein Recht auf Anhörung oder Prüfung des Vorwurfs. Der "Laken Riley Act" ist nach einer 22 Jahre alten Studentin benannt, die 2024 im Bundesstaat Georgia von einem illegal im Land lebenden Mann aus Venezuela ermordet wurde. Es schreibt spiegel.de.
Christoph Gurk (SZ) kritisiert das Vorhaben. Die meisten Einwanderer:innen, die in den USA keinen legalen Aufenthaltstitel haben, gingen trotzdem einem ehrlichen Job nach und zahlten Steuern. Viele von ihnen lebten schon seit Jahrzehnten im Land. Dass dies für Donald Trump keine Rolle spiele, sei "grausam und auch kurzsichtig". Bernd Pickert (taz) kritisiert die Lügen, die Trump verbreitet, wonach "fremde Länder ihre Gefängnisse und psychiatrischen Anstalten leerten und die Insassen in die USA schickten, wo sie Einheimische umbringen (und ihre Haustiere essen)". Auf "diesem Irrsinn" baue das neue Gesetz auf. Dass dieses auch von einem Teil der Demokrat:innen unterstützt werde, sei "zum Irrewerden".
Thailand – Ehe für alle: In Thailand sind gleichgeschlechtliche Ehen künftig legal, Thailand ist damit das erste südostasiatische Land, das Homosexuellen die gleichen Rechte einräumt wie Heteropaaren. Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass die geschlechtsspezifischen Begriffe wie “Ehemann” oder “Ehefrau” durch geschlechtsneutrale Begriffe ersetzt werden. FAZ (Till Fähnders), taz (Robert Lenz) und spiegel.de (Maria Stöhr) berichten.
Sonstiges
FDP-Landeslisten Bundestagswahl: Ein Parteimitglied der FDP hat in 14 Bundesländern Beschwerde gegen die Aufstellung der Kandidat:innen für die Bundestagswahl erhoben, weil die Wahlen für die Landeslisten nicht ausreichend geheim gewesen seien. Sollte der Beschwerde von den jeweiligen Wahlausschüssen Recht gegeben werden, könnten die Wähler:innen in den entsprechenden Ländern ihre Zweitstimme nicht der FDP geben. LTO (Carlotta Postel) berichtet.
Bedrohte Anwält:innen: Der Rat der Europäischen Anwaltschaften hat in 18 Staaten eine Umfrage zu individuellen Bedrohungen durchgeführt, über die beck-aktuell (Denise Dahmen) berichtet. Laut Report haben 64 Prozent der Befragten in den vergangenen Jahren verbale Aggression erlebt, 44 Prozent wurden belästigt, knapp 37 Prozent bedroht.
Stefan Gelbhaar: Laut SZ (Claudia Tieschky) und Welt (Christian Meier) beschäftigen sich jetzt die Aufsichtsgremien des RBB mit der Aufarbeitung der mangelhaften Verdachtsberichterstattung über die teilweise erfundenen Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar.
Reinhard Müller (FAZ) nennt die Aussage einer Grüne Jugend-Politikerin, die Unschuldsvermutung gelte nur vor Gericht, nicht aber in einer Partei, "beschämend". Eine falsche Verdächtigung sei eine Straftat und könne "den sozialen Tod bedeuten". Gerade "von einer Partei, die sich so stark gegen Machtmissbrauch stellt", müsse man "ein grundsätzliches Wort zu den Regeln menschlichen Zusammenlebens" erwarten können.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Mit der Frage, wie Jurist:innen in der Praxis die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit vornehmen, befasste sich eine Studie der Freien Universität Berlin, deren Ergebnisse LTO (Carlotta Postel) vorstellt. Diese zeigten u.a., dass die Meinungen – schon bei der Frage nach dem Wesen des Vorsatzes – weit auseinander gingen.
OECD-Beschwerdeverfahren: Die Rechtsanwält:innen Boris Kasolowsky und Leane Meyer analysieren auf LTO die Chancen und Risiken, denen sich Unternehmen ausgesetzt sehen, wenn sie sich an einem OECD-Beschwerdeverfahren von NGOs beteiligen. Die NGOs können dabei Verstöße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen thematisieren.
Das Letzte zum Schluss
Wie man’s macht …: Im Grunde wollte sie alles richtig machen: Eine 22-jährige Frau aus Dinkelsbühl in Bayern wartete pflichtbewusst den Ablauf des gegen sie verhängten vierwöchigen Fahrverbots ab, bevor sie sich mit ihrem Pkw auf den Weg zur Polizeiinspektion machte, um ihren Führerschein abzuholen. Dummerweise hatte sie das behördliche Merkblatt nicht richtig gelesen, aus dem hervorging, dass gesperrte Führerscheine zwar bereits am letzten Tag des Fahrverbots abgeholt werden dürfen, das Verbot als solches aber erst um 23.59 Uhr des betreffenden Tages endet. Die Frau sieht sich nun mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert, so spiegel.de.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56420 (abgerufen am: 08.02.2025 )
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