Die Tübinger Verpackungssteuer ist verfassungskonform. Der Hannover Staatsanwalt Yashar G. wurde wegen Informationsweitergabe an eine Drogenbande angeklagt. 22 US-Bundesstaaten klagen gegen Trumps Abschaffung der Birthright Citizenship.
Thema des Tages
BVerfG zu Tübinger Verpackungssteuer: Die kommunale Steuer auf Einwegverpackungen in Tübingen ist verfassungskonform, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die seit Januar 2022 geltende Steuer beträgt 50 Cent für Verpackungen, Becher und Teller aus Einwegmaterial und 20 Cent für Einwegbesteck. Je Mahlzeit ist sie auf 1,50 Euro gedeckelt. Eine Tübinger McDonald’s-Betreiberin hatte gegen die Regelung einen Normenkontrollantrag gestellt. Nachdem sie zunächst beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Erfolg hatte, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Steuer 2023. Die gegen die Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb nun erfolglos. Das BVerfG stellte fest, dass die Steuer als "örtliche" Verbrauchssteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG einzuordnen ist, weil Take-Away-Mahlzeiten regelmäßig noch im Stadtgebiet konsumiert werden. Zudem verstoße die kommunale Verpackungssteuer nicht gegen die abfallrechtliche Gesamtkonzeption des Bundesrechts. Materiell sei die Steuer und der damit einhergehende Eingriff in die Berufsfreiheit verhältnismäßig. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), zeit.de, spiegel.de, bild.de (Wolfgang Ranft), tagesschau.de (Philip Raillon), beck-aktuell und LTO.
Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, die Entscheidung des BVerfG sei eine "rundweg gute Nachricht für die Kommunen", die allzu oft mit vielen Lasten alleingelassen würden, die ihnen Bund und Länder auferlegten. Die Verpackungssteuer komme nicht nur dem Haushalt zugute, sondern auch "indirekt dem Klima. Direkt hat sie nachweislich dazu beigetragen, die Vermüllung des öffentlichen Raums zu verringern." Christian Rath (taz) sieht den Pioniergeist und die Hartnäckigkeit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer am Werk. Er habe darauf gesetzt, dass das BVerfG anders entscheide als noch 1998 zur Kasseler Verpackungssteuer. Nach seinem grundlegenden Beschluss zum Staatsziel Klimaschutz 2021 habe sich das Gericht selbst in die Pflicht genommen. "Es hätte sich lächerlich gemacht, wenn es erneut Widersprüche zwischen Bundes- und Kommunalrecht konstruiert hätte."
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: In der FAZ argumentieren neun Rechtsprofessor:innen (u.a. Charlotte Schmitt-Leonardy, Karsten Gaede, Martin Asholt) für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches. Die Prüfung sei schon 2021 im Koalitionsvertrag angekündigt worden, "nichts wird 'übers Knie gebrochen'". Das Bundesverfassungsgericht, das den Schutz menschlicher Autonomie in den vergangenen Jahren stärker betont habe, könne "heute eine Pflicht zur Kriminalisierung von Schwangeren mit guten Gründen verneinen." Der Lauf der Zeit habe offenkundig gemacht, dass es dem ungeborenen Leben gerade nicht hilft, Schwangere mit Gefängnis zu bedrohen oder mit einem juristischen Unwerturteil zu belegen.
Insolvenz: Vier Jahre nach Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zieht der Rechtsanwalt Frank Schäffler auf LTO eine positive Bilanz. Wichtig sei insbesondere der im StaRUG normierte Eingriff in Gesellschafterrechte und der kompensationslose Entzug von wertlosen Gesellschaftsanteilen. Eine von Aktionärsvertretern geforderte "Änderung des StaRUG zugunsten der Eigenkapitalseite ist nicht nur nicht erforderlich, sondern würde im Gegenteil sinnvolle Restrukturierungen ver- bzw. behindern".
Staatsangehörigkeit: Der Tsp (Charlotte Greipl) befasst sich mit den Positionen der Parteien zum Staatsangehörigkeitsrecht. In Deutschland gelte neben dem Abstammungsprinzip, wonach die Staatsangehörigkeit sich nach der Nationalität der Eltern richtet, seit 2000 auch ein abgeschwächtes Geburtsortsprinzip. Im Wahlkampf gestritten wird vor allem um Fragen der Einbürgerung: Die CDU gab an, sie wolle die "Express-Einbürgerung der Ampel" und die "generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft" rückgängig machen.
BGH-Anwält:innen: Mit 55 gegen 39 gewichtete Stimmen haben sich die Präsident:innen der Rechtsanwaltskammern gegen eine Abschaffung der Singularzulassung beim BGH ausgesprochen. Damit wurde ein Beschluss der jüngsten Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) von September 2024 aufgehoben, der unter einem Fehler bei der Stimmauszählung litt. Damals wurde fehlerhaft bekanntgegeben, dass der Antrag für die Abschaffung eine knappe Mehrheit erhalten habe. Die BRAK hatte die Stimmgewichtung der einzelnen Rechtsanwaltskammern jedoch falsch berechnet. LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell (Denise Dahmen/Joachim Jahn) berichten.
Geldwäsche: Die früheren Ampel-Parteien konnten sich nicht auf eine Reform der Geldwäsche-Bekämpfung einigen. Das Gesetz, das bereits in erster Lesung im Bundestag diskutiert worden war, sah unter anderem ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität vor. Es sollte die Ermittlungen in Geldwäschefällen koordinieren und mit allen Befugnissen einer Strafverfolgungsbehörde ausgestattet sein. Grüne und FDP werfen sich gegenseitig das Scheitern des Gesetzes vor. zeit.de und beck-aktuell berichten.
Justiz
LG Hannover – Korrupter Staatsanwalt: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat vor dem Landgericht Hannover Anklage gegen den Hannoveraner Staatsanwalt Yashar G. wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall sowie Geheimnisverrat und Strafvereitelung erhoben. Er soll eine etwa zwanzigköpfige Drogenbande vor den Ermittlungen gewarnt haben, die er selbst führte. Durch ihn soll die Bande frühzeitig von Überwachungsmaßnahmen und Razzien erfahren haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover gab die Ermittlungen erst Ende 2024, etwa zwei Monate nach G.s Festnahme, an die Staatsanwaltschaft Osnabrück ab. Neben dem Staatsanwalt ist auch sein Boxtrainer angeklagt, der als Mittelsmann gedient haben soll. Es berichten taz-nord (Nadine Conti) und LTO (Markus Sehl).
LG Hamburg zu Stefan Gelbhaar/RBB: Über den Beschluss des LG Hamburg, der dem RBB verbietet, Belästigungsvorwürfe weiterer Frauen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar zu verbreiten, berichtet nun auch die FAZ (Peter Carstens). Auf LTO kommt der Rechtsanwalt Yves Georg zu dem Schluss, dass die Berliner Grünen-Bezirksabgeordnete Shirin Kreße sich wegen Politikerverleumdung, Urkundenfälschung und "womöglich" auch falscher Versicherung an Eides Statt strafbar gemacht hat, wenn sich die Vorwürfe gegen sie bewahrheiten. Sie soll unter Vorspiegelung einer falschen Identität eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, in der sie gegen den Grünen-Abgeordneten Stefan Gelbhaar Vorwürfe sexueller Belästigung erhob.
Wie SZ (Jan Heidtmann/Vivien Timmler) und spiegel.de berichten, sagte die Sprecherin der Grünen Jugend, Jette Nietzard: "Die Unschuldsvermutung gilt immer vor Gericht. Aber wir sind eine Organisation, und wir sind kein Gericht." Moralisch gelte nicht unbedingt das Gleiche wie gerichtlich, sagte sie weiter. Die Grünen-Chefs Franziska Brantner und Felix Banaszak widersprachen dieser Auffassung.
Laura Warmbrunn (Zeit) kommentiert, dass der Grundsatz "Believe the victims" auch "zur Waffe werden kann. Im Wahlkampf, in Sorgerechtsstreitigkeiten zum Beispiel." Auch deshalb müsse die Sicherheit der Recherche in diesem Fall handlungsleitend sein. Der RBB habe nicht einmal bemerkt, dass die Adresse auf der eidesstattlichen Versicherung nicht gestimmt habe.
LG Frankfurt/M. zu Dubai-Schokolade: Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das LG Frankfurt/M. wies den von einem Süßwarenimporteur beantragten Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Der Zusatz "Dubai" habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, der nicht zwingend darauf hindeute, dass die Schokolade aus Dubai stamme, argumentierte das Gericht. Das LG Köln hatte Aldi Süd die Bezeichnung vergangene Woche untersagt. Das LG Frankfurt wies darauf hin, dass die Aldi-Schokolade – anders als die Lidl-Variante – mit der Gestaltung ihrer Verpackung auf eine Herkunft aus Dubai hindeutete. FAZ (Kim Maurus), spiegel.de und LTO berichten.
LG Düsseldorf – Umsatzsteuerbetrug: Vor dem LG Düsseldorf begann ein Prozess gegen drei Männer, die sich durch die Einrichtung eines Umsatzsteuerkarussels wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung in besonders großem Ausmaß strafbar gemacht haben sollen. Ihnen wird vorgeworfen, mittels Gründung von Scheinfirmen einen umfangreichen Handel von Apple AirPods vorgetäuscht zu haben. So sollen sie unrechtmäßig vom Vorsteuerabzug profitiert und 93 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. LTO berichtet.
AG Erkelenz – "Mönch von Lützerath": Der Franzose Loïc S. gestand vor dem AG Erkelenz, bei den Braunkohleprotesten als "Mönch von Lützerath" zwei Beamte getreten zu haben. In seiner 80-minütigen Aussage begründete er sein Handeln mit der Klimakatastrophe und bezog sich auch auf den obersten deutschen Franziskaner, Mönch Bruder Markus. Am 5. Februar wird der Prozess fortgesetzt. Es berichten taz (Bernd Müllender), zeit.de und spiegel.de (Tobias Großekemper).
AG Wuppertal – Schumacher-Erpressung: Im Prozess zur Schumacher-Erpressung vor dem Amtsgericht Wuppertal ließ die Verteidigung des Angeklagten Yilmaz T. die Audioaufzeichnung seines Anrufes bei der Familie Schumacher vorspielen, um zu beweisen, dass es sich dabei um "ein Verkaufsgespräch" gehandelt habe. "Das ist jetzt hier von meiner Seite keine Erpressung", sagte er zu Beginn des Anrufes, in dem er sodann 15 Millionen Euro für die zwei Festplatten forderte. Eine der entwendeten Festplatten ist noch immer verschwunden. Die SZ (Annette Ramelsberger/Christian Wernicke) berichtet.
StA Köln – Cum-Ex-Ermittlungen: In 34 von 130 Cum-Ex-Ermittlungskomplexen ist in Teilen bereits Verjährung eingetreten. Dies wurde bei einer Pressekonferenz bekannt, auf der unter anderem NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), Stephan Neuheuser, Chef der Staatsanwaltschaft Köln, und Anne Brorhilkers Nachfolger Tim Engel über den aktuellen Stand der Ermittlungen berichteten. Die meisten der Verjährungen seien schon vor Dezember 2020 eingetreten. Damals wurde die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehungen von zehn auf 15 Jahre verlängert. Priorität hätten derzeit unter anderem Ermittlungen gegen die frühere WestLB sowie die Deutsche Bank. Engel, der bisher erst für eine Anklage verantwortlich zeichnet, gab an, er habe über Monate eine Bestandsaufnahme in den Ermittlungskomplexen durchgeführt und die Führungsebene um mehrere Abteilungs- und Gruppenleiter ausgeweitet. FAZ (Marcus Jung), Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und beck-aktuell berichten.
StA Erfurt – Katja Wolf/Steffen Schütz: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hob die Immunität von Finanzministerin Katja Wolf und Infrastrukturminister Steffen Schütz (beide BSW) auf. Die Staatsanwaltschaft Erfurt kann nun gegen beide wegen Korruptionsvorwürfen ermitteln. Anlass ist eine Reise von Wolf auf eine mallorquinische Finca von Schütz, die vor der Landtagswahl 2024 stattfand. Wolf, damals noch Oberbürgermeisterin von Eisenach, steht im Verdacht, sie habe sich von Schütz bestechen lassen, um als Gegenleistung einen Auftrag an seine Marketingfirma zu erteilen. spiegel.de und bild.de berichten.
Geschlecht und Strafvollzug von Neonazi Liebich: Frederik Schindler (Welt) kommentiert, der Fall Liebich lege offensichtliche Mängel des Selbstbestimmungsgesetzes offen. Mit der "alles auf den Kopf" stellenden Neuregelung gehe neben Risiken für Frauenschutzräume auch die Gefahr einher, "dass sich limitierte Geschlechterrollen eher verfestigen, wenn bereits Kindern und Jugendlichen das Bild vermittelt wird, sie könnten trans sein, wenn sie ein (verständliches) Unbehagen mit den Erwartungen haben, die die Gesellschaft an sie aufgrund ihres Geschlechts richtet."
bild.de (Stefan Schlagenhaufer) berichtet über eine Schmerzensgeldforderung Liebichs gegen die CDU-Politikerin Kristina Schröder, die Liebich mit "er" bezeichnete.
Recht in der Welt
USA – Staatsangehörigkeit: Das von US-Präsident Donald Trump unterschriebene Dekret, wonach Kinder, deren Eltern keine gültigen Aufenthaltspapiere haben, künftig nicht mehr mit der Geburt in den USA die Staatsangehörigkeit erhalten, wird von mehreren Bundesstaaten rechtlich angefochten. Insgesamt 22 Staaten schlossen sich zusammen, um gegen die Anordnung zu klagen. Die "Birthright Citizenship" ist im 14. Zusatz der US-Verfassung garantiert. Trump beruft sich aber darauf, dass Eltern ohne legalen Aufenthalt nicht der Gerichtsbarkeit der USA unterlägen und daher nach dem Wortlaut nicht unter den Verfassungszusatz fielen. Dies widerspricht jedoch der bisherigen Rechtsprechung des Supreme Courts. Es berichten SZ (Peter Burghardt) und beck-aktuell.
Bernd Pickert (taz) hofft, dass Trump mit den Klagen "ein wenig in die Schranken verwiesen werden" kann. Dass die demokratisch geführten Bundesstaaten mit Bürgerrechts- und Umweltorganisationen die Gerichte anrufen könnten, sei für sie "eine Mammutaufgabe mit ungewissem Ausgang angesichts eines erzkonservativ besetzten Obersten Gerichtshofs, der in den vergangenen Jahren stets zugunsten Trumps entschieden hat."
USA – Abschiebungen: Der geschäftsführende Heimatschutzminister Benjamine Huffman erteilte der Zollbehörde ICE die Befugnis, papierlose Migrant:innen auch in Schulen, Kirchen und Krankenhäuser festzunehmen. Dies war unter Joe Biden nicht möglich. taz (Bernd Pickert), bild.de (Herbert Bauernebel) und spiegel.de berichten.
USA – Dekrete: Einen allgemeinen Überblick über Donald Trumps Dekrete und ihre Folgen geben FAZ (Sofia Dreisbach), Zeit (Amrai Coen/Anna Sauerbrey) und zeit.de.
USA – Begnadigungen: Die Begnadigung fast aller etwa 1600 Verurteilten, die sich am 6. Januar 2021 am Sturm auf das Kapitol beteiligt hatten, führte auch zur Freilassung von Enrique Tarrio, dem früheren Anführer der rechtsextremen Miliz Proud Boys, der zu 22 Jahren Haft verurteilt worden war, sowie von Stewart Rhodes, dem früheren Chef der rechtsextremen Oath Keepers. Die SZ (Fabian Fellmann) berichtet über die Folgen der Begnadigungen und geht darauf ein, dass das Gnadenrecht ursprünglich als Mittel gegen Fehlurteile und für den Einzelfall gedacht gewesen sei. spiegel.de berichtet über die Begnadigung von Ross Ulbricht, Gründer der Untergrund-Handelsplattform Silk Road, der 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
USA – Justizministerin: Anlässlich der Nominierung Pam Bondis als US-Justizministerin lässt sich beck-aktuell von der US-Rechtsprofessorin Lisa Washington die "Doppelrolle des United States Attorney General" erklären. Sie sei einerseits politische und rechtliche Beraterin des US-Präsidenten und andererseits unparteiische Leiterin des Department of Justice. Die rechtlichen Konflikte dieses Systems zeigten sich vor allem dann, wenn dem Präsidenten oder der Attorney General selbst Fehlverhalten vorgeworfen werde.
USA – Rechte von Tieren: Der Supreme Court von Colorado hat eine Klage des Nonhuman Rights Projects auf Freilassung von fünf Elefanten abgelehnt, die im Zoo von Colorado Springs leben. Die NGO hatte im Namen der Elefanten geklagt und sich auf Habeus-Corpus-Rechte berufen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Elefanten nicht klagebefugt sind, weil sie keine Personen seien, "unabhängig davon, wie kognitiv, psychologisch oder sozial hoch entwickelt" Elefanten seien. spiegel.de berichtet.
Israel – Krieg in Gaza: Christian Meier (FAZ) kommentiert anlässlich des Waffenstillstands, dass Israels Kriegsführung das humanitäre Völkerrecht ausgehöhlt habe. "Beide Seiten haben Grenzen überschritten und Regeln gebrochen. Im Fall der Terrormiliz Hamas ist das offensichtlich, im Fall der israelischen Armee umstritten. Erst wenn Ägypten und Israel unabhängige Beobachter in den Gazastreifen lassen, wird es möglich sein, sich ein genaues Urteil zu bilden." Auch das internationale Strafrecht könne ein Opfer dieses Krieges werden, da mehrere Länder angekündigt hätten, den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu zu ignorieren.
Großbritannien – NGN vs. Prinz Harry: Im Streit um illegale Recherchemethoden wie das Abhören von Telefonen hat sich der britische Prinz Harry mit dem Zeitungsverlag NGN, zu dem auch das Boulevardblatt Sun gehört, auf einen Vergleich geeinigt. Der Verlag zahlt eine "substanzielle Entschädigung" und sprach eine uneingeschränkte Entschuldigung für ein "schwerwiegendes Eindringen" in die Privatsphäre aus. Die Zeitung soll von 1996 und 2011 unter anderem Sprachnachrichten illegal abgehört haben. Es berichten FAZ (Philip Plickert), zeit.de und spiegel.de.
Italien – Osama Najeem: Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat den mit einem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gesuchten Osama Najeem freigelassen, nachdem er am Wochenende in Turin festgenommen worden war. Der Chef der libyschen Kriminalpolizei wird wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen gesucht. Seine Freilassung begründet die italienische Regierung mit einem "juristischen Formfehler". Polizei und dem Justizministerium in Rom hätten sich nicht oder falsch abgesprochen. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: In Sachsen-Anhalt setzte der Landtag einstimmig einen Untersuchungsausschuss zum Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ein. In der Plenardebatte ging es um die Frage, warum die Gefährlichkeit des Täters von den Behörden nicht erkannt wurde. Die FAZ (Reinhard Bingener) berichtet.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass "der Attentäter von Magdeburg geradezu nichts unversucht ließ, um den Sicherheitsbehörden aufzufallen." Bei ihm sei eine reale Gefahr alles andere als fernliegend gewesen. Bei den Versäumnissen handele es sich "vor allem um ein Vollzugsproblem." Tim Röhn (Welt) fordert, der Untersuchungsausschuss müsse nun Konkretes ans Tageslicht bringen. "Aktuell ist es zu viel allgemeines Geplänkel: Der Staat habe versagt. Aber 'der Staat' kann keine Verantwortung übernehmen, er kann auch nicht zurücktreten."
Kanzlerduell: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Jana Lipinski und Johannes Maurer erklären im JuWiss-Blog, warum weder Robert Habeck (Grüne) noch Alice Weidel (AfD) einen rechtlichen Anspruch auf Teilnahme am sogenannten "Kanzlerduell" haben. Ein solcher Anspruch könnte sich nur aus dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit ergeben, das jedoch mit der redaktionellen Freiheit der Sender konfligiere. Es sei den Sendern rechtlich gestattet, Sendungen zu planen, in der nur die aussichtsreichsten Kandidat:innen zu Wort kämen. Bei der Bewertung der Erfolgschancen komme den Sendern aber ein großer Spielraum zu.
Tiktok: Johanna Jürgens (Zeit) fordert für die EU einen anderen Umgang mit TikTok als in den USA. Das in den USA geplante Tiktok-Verbot basiere auf öffentlich nicht nachgewiesenen Vorwürfen gegen die Plattform. "Staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit bis zur Enteignung sind keine Sache von Konjunktiven. Grundlage für solch folgenreiche Entscheidungen darf nicht sein, was passieren könnte, sondern was erwiesenermaßen vorgefallen ist." Der saubere Weg sei es, den Plattformen strenge Regeln aufzuerlegen und Verstöße ggf. auch zu ahnden.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56408 (abgerufen am: 07.02.2025 )
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