Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2026: BGH zu Nord-Stream-Spren­gung / Recht auf Repa­ratur im BGB? / Geständnis im Erfurter Miss­brauchs­fall

16.01.2026

Der BGH verneinte eine funktionelle Immunität des Ukrainers Serhij K. Bundesjustizministerin Hubig legte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Reparatur-Richtlinie vor. Vor dem LG Erfurt gestand ein Lehrer den Missbrauch von Schülerinnen.

Thema des Tages

BGH – Nord-Stream-Sprengung: Der Bundesgerichtshof entschied in einem nun veröffentlichten Haftbeschluss aus dem Dezember, dass der Ukrainer Serhij K., der verdächtigt wird, an der Sprengung der Nord-Stream-Pipeline beteiligt gewesen zu sein, in Untersuchungshaft bleiben muss. Seine Verteidigung hatte argumentiert, Serhij K., ein ehemaliges Mitglied einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, habe funktionelle Immunität. Der Angriff sei Teil des Kriegs zwischen der Ukraine und Russland gewesen, Schädigungen an für Russland wichtiger Infrastruktur seien damit nach internationalem Recht erlaubt. Die Nord-Stream-Pipelines seien in internationalen Gewässern angegriffen worden und ein legitimes militärisches Ziel, mit dem Russland seinen Angriffskrieg finanziert habe. Diese Argumentation wies der BGH nun aber zurück. Die Pipelines seien kein legitimes militärisches Ziel gewesen, sie hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient. Zudem sei von einer geheimdienstlichen Operation auszugehen, in der K. nicht als Kämpfer erkenntlich gewesen sei. Es ist damit zu rechnen, dass sich auch das Oberlandesgericht Hamburg, vor dem Serhij K. wegen verfassungsfeindlicher Sabotage, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der Zerstörung von Bauwerken angeklagt ist, an dieser BGH-Entscheidung orientieren wird. spiegel.de (Roman Lehberger/Fidelius Schmid) berichtet.

Rechtspolitik

Recht auf Reparatur: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte ihren Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechts auf Reparatur im BGB vor. Hersteller sollen bestimmte Produkte (insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones) demnach während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren müssen. Außerdem sollen solche Produkte künftig als mangelhaft gelten, wenn sie nicht reparierbar sind. Entscheidet sich der Käufer einer mangelhaften Sache zu einer Reparatur, soll sich die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche von zwei auf drei Jahre verlängern, um die Reparatur attraktiver zu machen. Mit dem Entwurf soll die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden, deren Umsetzungsfrist im Juli 2026 endet. spiegel.de, zeit.de, beck-aktuell und LTO (Joschka Buchholz/Hasso Suliak) berichten.

Eigenbedarf: Die SZ (Wolfgang Janisch) thematisiert Eigenbedarfskündigungen, die seit Jahren zunehmen. Der Deutsche Mieterbund geht bei etwa der Hälfte der Kündigungen davon aus, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist. Nach einer Auswertung von 551 Verfahren durch den Berliner Mieterverein gewinnen vor Gericht häufiger die Mieter (24 Prozent) als die Vermieter (13 Prozent). Um das Mietrecht sozialer zu gestalten, ließe sich der Kreis der Berechtigten enger ziehen. Außerdem könnte der Gesetzgeber den "gekauften Eigenbedarf" erschweren, also die Kündigung einer Mieter:in, die schon beim Kauf in der Wohnung lebte.

Volksverhetzung: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) spricht sich die Rechtsanwältin Gül Pinar im Namen des Deutschen Anwaltvereins gegen die zeitweise Entziehung des Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung aus. Bisher würden "solche schwerwiegenden Entscheidungen über den Entzug von Bürgerrechten fast durchweg von gerichtlichen Staatsschutzkammern gefällt", also von drei Berufsrichter:innen. Über Anklagen wegen Volksverhetzung entschieden dagegen meist Amtsgerichte. Der Paragraph sei "sehr vage definiert" und "an manchen Stellen ziemlich ausufernd" angewandt worden.

Medizinal-Cannabis: Die SPD hält den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes für nicht zustimmungsfähig, berichten spiegel.de und zeit.de. Warken will die Verschreibung von Cannabis ohne persönlichen Arztkontakt verbieten. Nach Ansicht der SPD greift dies jedoch zu sehr in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie in die Entscheidungsfreiheit der Patienten ein.

Deepfakes: zeit.de (David Will) trifft die angehende Juristin Theresia Crone, die Opfer von pornografischen Deepfakes wurde und einen schleppenden Umgang der Ermittlungsbehörden in dem Fall beklagt. Erst durch die Recherche des Journalisten erfuhr sie von der Verurteilung des Täters zu einer Geldstrafe wegen mehrerer Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz, wegen Verleumdung und Stalkings. Der Rückgriff auf das Kunsturhebergesetz sei nötig, weil das Sexualstrafrecht Deepnudes bislang nicht erfasse.

Arbeitszeit: Beim Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau antwortete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die Frage, welches Gesetz er als Erstes abschaffen würde, wenn er die Möglichkeit dazu hätte: "Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen." Die Tarifparteien könnten in diesem Bereich alles Entscheidende regeln. Im Saal sitze "wahrscheinlich kaum jemand", der sich an das Gesetz halte. Die FAZ (Julia Löhr) berichtet.

Tobias Bachmann (taz) kommentiert, wer behaupte, dass Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen solche Abmachungen selbst treffen könnten, verkenne, "dass beide Vertragsparteien eines nur ganz selten sind: auf Augenhöhe".

Justiz

LG Erfurt – Missbrauch von Schülerin: Der vor dem LG Erfurt angeklagte Gymnasiallehrer Nikolaus D. gestand den mehrfachen sexuellen Missbrauch von zwei Schülerinnen. Beide Mädchen waren zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 16 Jahre alt. Vergewaltigungsvorwürfe in Bezug auf eine dritte Schülerin bestritt der Mann. An der Schule soll das Verhalten des Lehrers ein "offenes Geheimnis" gewesen sein. Es berichten FAZ (Markus Wehner), zeit.de (Livia Sarai Lergenmüller) und spiegel.de (Carlotta Böttcher).

EuGH zu Provisionsrückzahlung bei Flugausfall: Im Fall eines Flugausfalls müssen Fluggesellschaften die Provision zurückerstatten, die Kund:innen bei der Buchung über ein Vermittlungsportal zahlten. Dies gilt, wie der Europäische Gerichtshof entschied, auch dann, wenn die Fluggesellschaft keine Kenntnis von der Provision hatte. In dem Ausgangsfall verweigerte die Fluggesellschaft KLM die Rückzahlung von 95 Euro, die Opodo als Gebühr für die Ticketvermittlung berechnet hatte. spiegel.de, tagesschau.de (Elena Raddatz) und LTO berichten.

EuGH zu Glücksspiel: Anbieter von Glücksspielen ohne erforderliche Konzession haften Spieler:innen gegenüber grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem die Spieler:in ihren Wohnsitz hat. Dies entschied der EuGH. Der Schaden, der nach der Rom-II-Verordnung ausschlaggebend für das anwendbare Recht ist, trete dort ein, wo gespielt wird, und nicht dort, wo der Anbieter seinen Sitz hat. In dem vorliegenden Fall verklagte ein Österreicher die Geschäftsführer einer maltesischen Gesellschaft, die die Glücksspielplattform "drueckglueck.com" betrieb. Der Mann verlor beim Spielen rund 18.500 Euro, die er nun als Schaden geltend macht. FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten.

EuGH zu Umweltinformationen: Der EuGH entschied, dass die Umweltinformationsrichtlinie kein Recht auf anonyme Informationsanträge eröffnet. Es stehe den Mitgliedsstaaten nach dem EU-Recht frei, eine Identifizierung der Antragssteller zu verlangen. Erforderlich sei dafür eine nationale Regelung, die den Informationszugang nicht unverhältnismäßig erschwere. Rechtsanwalt Nicolas Harding fordert auf beck-aktuell, anonyme Informationsanträge sowohl im UIG als auch im IFG gesetzlich zu verbieten.

EuGH – Tagebuch der Anne Frank: Generalanwalt Athanasios Rantos hat am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zum Streit um das Anne-Frank-Tagebuch vorgeschlagen, die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz nicht als "öffentliche Wiedergabe" anzusehen, wenn die Anbieter ein wirksames Geo-Blocking eingesetzt haben. beck-aktuell berichtet. 

BVerwG zu Martin Wagener: Fatina Keilani (Welt) kommentiert das im Oktober 2025 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Politikprofessor Martin Wagener, der erfolglos gegen eine Kürzung seiner Bezüge geklagt hatte. Wagener hatte in seinem Buch "Kulturkampf um das Volk" unter anderem das staatsrechtliche Volk von einem "ethnisch-kulturellen" Volk unterschieden. Keilani kritisiert, dass das Gericht das Buch zwar als von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt ansah, aber trotzdem einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht bejahte. Das Gericht höhle damit die Wissenschaftsfreiheit aus und verpasse ihr ein Preisschild: "Schreib doch, was du willst, aber dann musst du mit Einbußen rechnen."

LG Berlin II zu Doctolib: Die Internetseite Doctolib verstieß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), indem sie Selbstzahler-Termine von Privatpraxen zur Buchung anzeigte, auch wenn die Nutzer:innen in den Filtereinstellungen angaben, gesetzlich versichert zu sein. Dies entschied das Landgericht Berlin II. Erst nach der Terminauswahl wurden die Patient:innen gewarnt, dass sie in der Praxis in Vorkasse gehen müssten. Darin sah das Gericht eine Irreführung. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. taz (Svenja Bergt), netzpolitik.org (Laura Jaruszewski) und LTO berichten.

LG Bonn zu Cum-Ex/Varengold Bank: Wie faz.net (Marcus Jung) berichtet, verurteilte das Landgericht Bonn den ehemaligen Geschäftsführer der Hamburger Varengold Bank, Mohammad D., wegen seiner Beteiligung an Cum-Ex-Manipulationen zu einer Bewährungsstrafe. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der restlichen Tatbeute und ihrer Nutzungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro an. Die milde Strafe begründete das Gericht unter anderem mit dem rückhaltlosen und offenen Geständnis.

LG Stuttgart – Cum-Ex/LBBW: Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Sommer 2025 nach zwölf Jahren Ermittlung zwei frühere Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg wegen Steuerhinterziehung anklagte, hat das Landgericht Stuttgart noch nicht über die Eröffnung der Hauptverhandlung entschieden. Die Landtagsfraktion der FDP will nun in einer kleinen Anfrage wissen, warum die Ermittlungen so lange dauerten. Zudem thematisiert die Fraktion die strafrechtliche Verantwortlichkeit des LBBW-Vorstands. Dieser habe "nach dem Motto 'nichts sehen, nichts hören, nichts sagen'" agiert und sich "am Ende für entsprechende Überschüsse feiern lassen". Die FAZ (Marcus Jung/Oliver Schmale) berichtet.

LG Göttingen – Rote Hilfe vs. Sparkasse: Wie die SZ (Sebastian Erb/Meike Schreiber) berichtet, verhandelt das Landgericht Göttingen heute über einen Eilantrag der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen. Sie hatte dem linken Verein, der u.a. Spenden für Angeklagte der militanten Antifa gesammelt hatte, das Konto gekündigt – offenbar aus Angst, indirekt unter US-Sanktionen gegen eine von den USA als Terrorgruppe eingestufte "Antifa-Ost" zu fallen. Die Rote Hilfe macht geltend, durch die Kündigung in ihrem Bestand gefährdet zu sein.

LG Siegen – Einsperren der Tochter: Die FAZ (Reiner Burger) berichtet von einem Verfahren vor dem Landgericht Siegen gegen die 49-jährige Rosemarie G., die mit Unterstützung der Großeltern ihre heute elfjährige Tochter sieben Jahre lang von der Außenwelt abgeschirmt haben soll. Das Kind durfte nicht in den Kindergarten, nicht draußen spielen und wurde nicht eingeschult. Die Großeltern verbreiteten die Legende, Mutter und Kind seien nach Italien verzogen. Grund des Manövers war wohl, dass die Mutter den Vater, mit dem sie ein gemeinsames Sorgerecht hatte, ausschließen wollte. Als die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt werden sollte, erfuhr das Gericht von einem Suizidversuch der Mutter. Ihr Zustand sei lebensbedrohlich, der Fortgang des Verfahrens ungewiss. Obwohl das Jugendamt schon 2020 erste anonyme Hinweise erhalten hatte, wurde das Kind erst im September 2022 aus dem Haus befreit.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: In ihrer Aussage bei der Hamburger Staatsanwaltschaft, die spiegel.de (Julia Jüttner/Christopher Piltz) vorliegt, sagte die Mit-Entführerin Keren Tennenbaum (genannt "Olga"), Christina Block habe von der Entführung gewusst. Der Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, sei in jeden Schritt der Entführung eingeweiht gewesen. Da Tennenbaum selbst als Beschuldigte gilt, wurde ihr für ihre Einreise aus Israel sicheres Geleit versprochen.

LG Berlin II zu Bericht über Block-Anwalt: Der im Hamburger Block-Prozess mitangeklagte Familienanwalt der Familie Block, Andreas Costard, durfte in einem Artikel der "Bild" namentlich genannt und abgebildet werden. Dies entschied das Landgericht Berlin II in einem Eilverfahren, über das beck-aktuell berichtet. Der schwerwiegende Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte trete hinter der Meinungs- und Pressefreiheit zurück. Das Gericht argumentierte unter anderem mit Costards herausgehobenen gesellschaftlichen Funktionen als Anwalt und Mitglied einer Gemeindevertretung.

LG Karlsruhe zu Durchsuchungen wg. indymedia.linksunten: Nun berichtet auch LTO über die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, wonach die Wohnungsdurchsuchungen bei fünf Freiburger Linken im August 2023 rechtswidrig waren. Ihnen war vorgeworfen worden, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben (§ 85 StGB), indem sie die verbotene Onlineplattform "Indymedia linksunten" weiterbetrieben hätten.

Recht in der Welt

Iran: Im Gespräch mit zdf.de (Samuel Kirsch, Daniel Heymann u.a.) ordnet Rechtsprofessor Markus Krajewski ein, wie ein militärischer Angriff der USA gegen den Iran völkerrechtlich zu bewerten wäre. Mangels eines Selbstverteidigungsrechts oder eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrats würde ein Angriff "klar gegen das Völkerrecht verstoßen". Eine Intervention aus humanitären Gründen sei als Ausnahme vom Gewaltverbot nicht allgemein anerkannt und setze jedenfalls schwerste Menschenrechtsverletzungen wie einen Völkermord voraus.

Völkerrecht: Der Rechtsprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus stellt im Interview mit dem Hbl (Heike Anger/Moritz Koch) fest, dass sich die USA "nicht an das Gewaltverbot zwischen Staaten gebunden zu fühlen" scheinen. Er warnt angesichts der US-Intervention in Venezuela und der Drohungen gegenüber Grönland vor einem neuen Imperialismus. Gleichzeitig kündigten auch Staaten wie Russland nicht das Völkerrecht insgesamt auf, sondern pochten bei anderen Ländern auf dessen Einhaltung. In Bezug auf den Iran sagt Paulus, das Völkerrecht lasse eine militärische Intervention aus humanitären Gründen "derzeit nicht zu".

Rechtsprofessor Matthias Herdegen spricht im Interview mit der Welt (Tristan Filges) von einem Dilemma der Völkerrechtsordnung, das darin bestehe, dass sich "autoritäre, menschenrechtsfeindliche und aggressive Regime jahrzehntelang hinter dem Prinzip territorialer Integrität verschanzen können, solange sie keinen offenen bewaffneten Angriff nach außen führen". Er fordert, das Völkerrecht dürfe nicht "so starr ausgelegt werden, dass sich selbst rechtsoffene Staaten davon abwenden". In Bezug auf Grönland betont er, dass auch nichtmilitärischer Zwang gegenüber Dänemark das Interventionsverbot verletzen könne.

Russland/Ukraine: Die FAZ (Reinhard Müller) stellt anlässlich des von Russland behaupteten ukrainischen Angriffs auf Wladimir Putins Residenz fest, dass ein solcher Angriff nach dem Kriegsvölkerrecht erlaubt wäre. Weil Putin Oberbefehlshaber der russischen Armee sei, dürfe die Ukraine ihn auch angreifen. Er sei genau wie "der Kombattant an der Front" ein legitimes militärisches Ziel. Fraglich sei jedoch, ob ein solcher Angriff politisch opportun wäre.

UN - Hochseeschutz: Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet über das am Samstag in Kraft tretende UN-Hochseeschutzabkommen. Die Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück hebt hervor, dass neue Meeresschutzgebiete nach dem Abkommen mit Drei-Viertel-Mehrheit der Vertragsstaaten festgelegt werden können. Allerdings reguliere das Abkommen weder den Fischfang noch den Tiefseebergbau.

Sonstiges

Nius vs. Daniel Günther: Detlef Esslinger (SZ) kommentiert, dass Daniel Günther bei Markus Lanz keine Zensur von Nius gefordert habe, aber "durch unkonzentrierte Formulierungen alle, die ihm nur unkonzentriert zuhörten oder missverstehen wollten", dazu einlud, ihn misszuverstehen. Von einem Verbot sei Nius "noch weiter entfernt als von Seriosität. Weder die allgemeinen Gesetze noch das Grundgesetz gäben das her."

Anlässlich der Äußerungen Daniel Günthers schreibt Rechtsanwalt Carl Christian Müller auf LTO, dass Politiker:innen sich gegen bewusst unwahre Behauptungen und Schmähungen zur Wehr setzen sollten. Er empfiehlt zu diesem Zweck zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, die weniger eingriffsintensiv als das Strafrecht seien. Gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Plattformen helfe schon heute der Digital Services Act (DSA). Mit diesem drohe den Plattformen zum ersten Mal "echter regulatorischer Zugriff auf das, was sie am empfindlichsten trifft – ihre algorithmische Steuerungslogik".

Restrukturierungen: Die Rechtsanwälte Alexander Ruckteschler und Jasper Bothe empfehlen auf LTO, Konfliktpotenzial im Rahmen der Restrukturierung von Unternehmen schon frühzeitig zu erkennen, um mögliche Verteidigungslinien schon im Vorhinein durchdenken zu können. Eine solche "Litigation Readiness" sei wichtig, weil Restrukturierungen immer häufiger vor Gericht landeten.

beA: Rechtsanwalt Mirko Möller gratuliert auf beck-aktuell dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zum zehnten Geburtstag. Der "anfängliche Taumelflug" sei "in einen verhältnismäßig zuverlässigen Linienflugverkehr übergegangen", schreibt er. Obwohl die Bundesrechtsanwaltskammer ab dem 1. Januar 2016 jeder Anwält:in ein beA zur Verfügung stellen musste, hatte sich der Start wegen Qualitätsmängeln und zwei einstweiligen Anordnungen um rund elf Monate verzögert.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59074 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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