Der AfD-Politiker Daniel Halemba steht wegen Volksverhetzung vor Gericht. OLG Brandenburg sagt Termin im "Rangsdorfer Hausdrama" ab. Die Bundesregierung hat nun doch eine Meinung zur Venezuela-Militäraktion der USA.
Thema des Tages
AG Würzburg – Daniel Halemba: Vor dem Jugendschöffengericht am AG Würzburg begann der Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Ihm wird Volksverhetzung vorgeworfen, weil er auf seinem Geburtstag ein Lied der Band "Landser" abgespielt haben soll, das zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachelt. Der 2023 öffentlich gewordene "Sieg Heil"-Eintrag im Gästebuch seiner Burschenschaft wird ihm in der Anklage nicht mehr zugerechnet. Zudem soll Halemba sich wegen vorsätzlicher Geldwäsche in drei Fällen, Sachbeschädigung und Nötigung strafbar gemacht haben. FAZ (Timo Frasch), spiegel.de (Julia Jüttner), focus.de (Daniela Kreck/Lena Lackermeier) und beck-aktuell berichten.
Rechtspolitik
Strafmündigkeit: Nun analysiert auch die SZ (Wolfgang Janisch) den Beschlussentwurf für die CSU-Klausurtagung in Seeon, wonach für strafunmündige Kinder ab 11 Jahren ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" eingeführt werden soll. Im Text kommt der ehemalige Jugendstaatsanwalt Bernd Klippstein zu Wort. Er wirbt dafür, dass die Jugendämter bei Kinderdelinquenz zuständig bleiben und nicht durch Gerichte ersetzt werden. Er empfiehlt das "normverdeutlichende Gespräch mit der Polizei" sowie Sozialtraining oder Anti-Gewalt-Kurse. Um "straffällige Kinder wieder auf den rechten Weg zu bringen" sei die Stärkung der Jugendämter ein guter Anfang.
Wie LTO berichtet, kritisierte auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) den Beschlussentwurf. Die Gesellschaft müsse sich vielmehr fragen, warum junge Menschen zu brutalen Verbrechen imstande sind.
Transparenz politischer Werbung: Fatina Keilani (Welt) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die EU-Verordnung zur Transparenz politischer Werbung umgesetzt werden soll. Der Entwurf sehe vor, dass Behörden wie die Bundesnetzagentur oder der Bundesdatenschutzbeauftragte ohne richterlichen Beschluss die Büroräume von Plattformen sowie Verlagen und Redaktionen durchsuchen dürfen, wenn bei politischer Werbung nicht erkennbar ist, wer sie finanziert und an wen sie gerichtet ist. Das Parlament müsse die "Eingriffsbefugnisse deutlich zurückschneiden, den Richtervorbehalt stärken und redaktionelle Strukturen ausdrücklich schützen." Andernfalls füge das Gesetz "dem europäisch-deutschen Zensurkomplex eine weitere Facette" hinzu, so Keilani.
Informationsfreiheit: Rechtsprofessor Friedrich Schoch blickt in der FAZ auf die zwanzigjährige Geschichte des Informationsfreiheitsgesetzes zurück und spricht sich für eine Reform des Gesetzes aus. Absolute Informationsverweigerungsgründe und Bereichsausnahmen sollten durch gerichtlich überprüfbare Abwägungsvorbehalte ersetzt werden. Zudem weist er darauf hin, dass die Regeln ordnungsgemäßer Aktenführung bei elektronischer Kommunikation häufig unterlaufen würden. Auch "informelle" Kommunikation innerhalb der Verwaltung sei "amtlich" und daher aufzuzeichnen.
Polizeigesetz Sachsen: Der Doktorand Eyk Lenschow kritisiert auf dem Verfassungsblog den Referentenentwurf zur Reform des Sächsischen Polizeigesetzes. Dieser verlagere die Eingriffsschwellen für den Einsatz automatisierter Datenanalysen zu weit ins Gefahrenvorfeld. Zudem berge die geplante Einführung intelligenter Videoüberwachung im öffentlichen Raum neue Diskriminierungspotenziale. Angesichts des Black-Box-Charakters von KI sei das vorgesehene Verbot diskriminierender Algorithmen allenfalls ein "legislatives Lippenbekenntnis".
Arbeitsrecht 2026: Der Rechtsanwalt Alexander Willemsen stellt auf LTO Neuerungen im Arbeitsrecht vor. Im Juni tritt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, die Arbeitgeber:innen unter anderem dazu verpflichtet, Gehaltsangaben schon in Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Bereits zum Jahreswechsel stieg der Mindestlohn auf 13,90 Euro und trat die Aktivrente in Kraft. Weil diese nur für Angestellte gilt, sei mit Klagen Selbstständiger zu rechnen.
Justiz
OLG Brandenburg – Zwangsversteigerungsfehler: Die für den 15. Januar angesetzte Verhandlung im "Rangsdorfer Hausdrama" vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht wurde wegen laufender Vergleichsgespräche abgesagt. Familie W., die 2010 bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück südlich von Berlin erwarb und darauf ein Haus baute, streitet sich seit Jahren mit dem Eigentümer des Grundstücks, der sein Eigentum wegen eines Fehlers bei der Versteigerung nie verlor. Der BGH entschied im vergangenen Jahr, dass die Familie das Grundstück zwar räumen muss, aber erst, wenn der Eigentümer ihr die Hausbaukosten bezahlt. Vor dem OLG sollte nur noch über die Höhe des Kostenersatzes verhandelt werden. LTO berichtet.
BGH zu wirrer Berufungsbegründung: Eine Berufung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil ihre vom Prozessbevollmächtigten signierte Begründung eine Vielzahl juristischer Fehler enthält. Das entschied der Bundesgerichtshof im November. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte argumentiert, dass die Begründung unmöglich von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt stammen könne. Der Anwalt habe lediglich seine Signatur unter den Schriftsatz gesetzt. Der BGH ließ diese Argumentation aber nicht gelten. Es sei nicht auszuschließen, dass der Anwalt das Schriftstück wenigstens oberflächlich geprüft habe und ihm die juristischen Fehler "durchgerutscht" seien. beck-aktuell berichtet.
OLG Saarbrücken zu unvollständiger E-Akte: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, das den Beschluss eines Landgerichts aufhob, weil die übermittelte E-Akte nicht vollständig war und daher dem Gebot einer ordnungsgemäßen Aktenführung nicht entsprach.
KG Berlin – Pensionsfonds VZB: Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) leitete beim Kammergericht Berlin ein Verfahren gegen frühere Berater sowie das Land Berlin ein. Der Pensionsfonds hatte infolge riskanter Investitionen – unter anderem in Hotels, Ferienanlagen und eine Garnelenzucht – rund 1,1 Milliarden Euro verloren. Das VZB wirft unter anderem ihrem Abschlussprüfer Forvis Mazars sowie der ApoBank vor, sie hätten das VZB wegen der hohen Risiken warnen müssen. Bloomberg (Karin Matussek) berichtet.
LG Stuttgart – Polizist informierte ’Ndrangheta: Vor dem Landgericht Stuttgart begann der Prozess gegen einen Polizisten, der einem befreundeten Mitglied der kalabrischen Mafia-Organisation ’Ndrangheta Dienstgeheimnisse verraten haben soll. Nachdem die Erpressung eines italienischen Restaurants in Deutschland aufflog, soll der Polizist für seinen italienischen Freund recherchiert haben, ob gegen die Mafia-Gruppe bereits ermittelt wurde und ob ihre Kennzeichen bekannt waren. In einem zweiten Verfahren muss sich der Polizist wegen Anstiftung zum Totschlag verantworten, berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt).
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am heutigen Donnerstag wird es in der Verhandlung über die Entführung der Block-Kinder erstmals vertieft um die Vorgeschichte gehen. Eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes, die den Fall lange betreute, wird als Zeugin aussagen. Die Welt (Lars Petersen) berichtet.
AG Baden-Baden zu Franz Burda: Die Zeit (Sabine Rückert) stellt infrage, ob das Amtsgericht Baden-Baden den Neffen des Verlegers Hubert Burda, Franz Burda, zu Recht vom Vorwurf der Vergewaltigung freisprach. Nachdem ihn eine frühere Bekannte im Juli 2023 wegen einer soeben begangenen Vergewaltigung anzeigte, habe die Polizei nicht einmal seine Privatadresse ausfindig gemacht. Auch wurde er nicht auf mögliche Spuren der Tat untersucht. Es bestehe zudem der Verdacht, dass ein Belastungszeuge durch einen großen Artikel in der Bunten gekauft wurde, in dem dieser als erfolgreicher Unternehmer gepriesen wird.
GBA – Brandanschlag der Vulkangruppe: Nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin ermittelt der Generalbundesanwalt "unter anderem" wegen der Straftatbestände der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage, der Brandstiftung sowie der Störung öffentlicher Betriebe. Dies berichtet die FAZ (Stephan Klenner).
Laut taz (Konrad Litschko) haben sich Mitglieder der ursprünglichen Vulkangruppe vom aktuellen Anschlag und anderen Anschlägen auf Energieinfrastruktur distanziert. Die ursprüngliche Vulkangruppe habe sich gegen Militärpolitik gewendet und Infrastruktur gestört, nicht zerstört.
Justizcloud: Bund und Länder haben vereinbart, eine bundeseinheitliche Cloud für die Justiz zu entwickeln. Die erste Version soll ab Anfang 2027 eingesetzt werden und das "Gemeinsame Fachverfahren" zur Verfügung stellen, eine Software zur Erfassung von Verfahrensdaten. Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in der Justizcloud einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen E-Akten-Systeme. LTO berichtet.
Recht in der Welt
USA/Venezuela: Nachdem die Bundesregierung sich mit einer Bewertung zunächst zurückgehalten hatte, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius nun, die USA hätten im UN-Sicherheitsrat "nicht überzeugend dargelegt, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war". Dies berichtet spiegel.de.
Henryk M. Broder (Welt) kritisiert die "strohfeuerartige Konjunktur" von Verweisen auf Völkerrecht und regelbasierte Weltordnung. Beide seien "Phantasieprodukte", "die nicht für den Ernstfall geschaffen wurden, sondern für die Pausen zwischen einem Konflikt und dem nächsten." In der "Weltunordnung" gebe es nur zwei Regeln, behauptet Broder: "Der Schwächere gibt nach, und der Stärkere ist im Recht." Dunja Ramadan (spiegel.de) kommentiert, in den vergangenen Tagen habe sich gezeigt, "wie stark Empörung und Wortwahl davon abhängen, wer der Aggressor ist." Entscheidend dürfe nicht sein, "wer das Völkerrecht bricht, sondern dass es gebrochen wird." Dass Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nach dem Sturz Maduros sagte, er "leite nicht das Institut für internationales Recht, sondern das Außenministerium", findet sie "mehr als befremdlich".
USA – Grönland: Nachdem die US-Regierung erneut den Plan äußerte, Grönland von Dänemark zu kaufen, bemerkt Alex Rühle (SZ) in seinem Kommentar, dass Grönland das Konzept privaten Landeigentums gar nicht kenne. Das Kaufgebot sei deshalb "so besonders bizarr". In Grönland gehöre das gesamte Land der Gemeinschaft. Für einen Hausbau würden bloß temporäre Nutzungsrechte erteilt.
Schweiz – Brand von Crans-Montana: Der Brand in der Bar "Constellation" im Schweizer Ort Crans-Montana hat nach ersten Schätzungen einen Schaden in Höhe von einer Milliarde Franken verursacht. Wie die FAZ (Johannes Ritter) berichtet, könnten die Versäumnisse bei der Brandschutzkontrolle Staatshaftungsansprüche gegen die Gemeinde begründen. Im Kanton Wallis, in dem Crans-Montana liegt, sind die Gemeinden für die Brandschutzkontrolle zuständig.
EuGH/Polen – Verfassungsgericht: Der NGO-Jurist Jakub Jaraczewski und der irische Rechtsprofessor Laurent Pech analysieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum polnischen Verfassungsgericht aus dem Dezember. Der EuGH habe zu Recht festgestellt, dass das polnische Verfassungsgericht kein Gericht im Sinne des EU-Rechts darstellt. Es ergebe daher keinen Sinn, dass der EuGH im selben Urteil die Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts ernst nehme, indem er sie an europarechtlichen Vorgaben messe. Dies stelle einen Kategorienfehler dar.
USA – Bayer: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung/Jonas Jansen) über die Klage des Konzerns Bayer gegen die Corona-Impfstoffhersteller Pfizer, Biontech und Moderna. Bayer verlangt Schadensersatz, weil im Impfstoff eine Technik zur Stabilisierung von mRNA zum Einsatz gekommen sei, die die Bayern-Tochter Monsanto patentiert hatte.
USA – McRib: Vier US-Verbraucher haben Klage gegen McDonald’s eingereicht, weil der Name des Produkts McRib fälschlich suggeriere, dass hier hochwertiges Rippenfleisch verwendet werde, während praktisch etwa Schulterfleisch benutzt werde. Die Kläger behaupten, sie hätten den McRib nicht gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass er kein Schweinerippchenfleisch enthält. Ziel ist eine Sammelklage. spiegel.de berichtet.
Juristische Ausbildung
Examensvorbereitung: Der Volljurist Jan Stumper gibt auf beck-aktuell Tipps für eine erfolgreiche Examensvorbereitung. Wichtig sei es, inhaltlich weniger detailliert, sondern strukturiert und mit Fokus auf Grundlagen zu lernen. Bei Stress empfiehlt er, kontraintuitiv zu handeln: "weniger Zeit zu investieren, mehr Pausen zu machen und somit die Quantität zu verringern, um die Qualität langfristig zu erhöhen."
Sonstiges
Meinungsfreiheit: Im Feuilleton der SZ widerspricht Ronen Steinke Slogans wie "Hass ist keine Meinung" oder "Rassismus ist keine Meinung". Hass sei schließlich "durch das Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens geprägt" und folglich auch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Er beobachtet eine "zunehmend verbreitete Floskel-Redeweise, mit der die Idee eines freien Diskurses rhetorisch reduziert wird auf ein Spektrum von Meinungen, die vermeintlich einen Tugend-Check bestehen". Der liberale Geist, der am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wehe, sei an Amts- und Landgerichten zunehmend weniger zu spüren. Als Beispiel nennt er die Verurteilung eines Mannes, der die damalige Außenministerin Annalena Baerbock als "die dümmste Außenministerin der Welt" bezeichnet hatte.
Stromausfall/Mietrecht: Rechtsanwalt Michael Selk erörtert auf beck-aktuell, ob betroffene Mieter:innen wegen des Stromausfalls nach einem Brandanschlag der Vulkangruppe ihre Miete mindern dürfen. Dies sei "nicht so eindeutig". Der für Wohnraummiete zuständige VIII. Senat des BGH vertrete seit seiner Bolzplatzentscheidung im Jahr 2015 die Auffassung, dass Mieter:innen bei äußeren Einflüssen nur dann ihre Miete mindern dürfen, wenn die Vermieter:in in derselben Situation Ansprüche gegen den schuldigen Dritten hätte. Vermieter:innen stehen nach dieser Rechtsprechung nicht unbegrenzt für Nachteile ein. Der für gewerbliche Mieter:innen zuständige XII. Zivilsenat betont dagegen die Verschuldensunabhängigkeit der Mietminderung.
Stromausfall/Versicherung: Welche Versicherungen für welche Schäden infolge des Stromausfalls aufkommen, beantworten Welt (Daniel Wetzel u.a.) und LTO (Hasso Suliak). Für Wasser- und Bruchschäden infolge eingefrorener Leitungen sei die Wohngebäudeversicherung zuständig. Schäden durch Einbruchdiebstahl sowie an technischen Geräten und Gütern im Kühlschrank seien von der Hausratversicherung gedeckt.
KI und Datenschutz: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs stellt auf anwaltsblatt.de ein Papier mit dem Titel "The Bridge Blueprint" vor, das Impulse für eine aufeinander abgestimmte Anwendung von KI-VO und DSGVO geben soll. Weil zum Beispiel bei KI-Anwendungen eine Einzelabwägung zum "berechtigten Interesse" schwierig sei, schlagen die Autor:innen des Papiers vor, auf die gesetzlich verankerte Erwartungshaltung abzustellen, dass ein KI-Produkt auf dem europäischen Markt dem geltenden Recht entspricht.
RA Matthias Prinz: Jörg Nabert rezensiert in der Zeit, für die er als Rechtsanwalt tätig ist, die Autobiografie von Medienanwalt Matthias Prinz, der im Jahr 2004 vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das wegweisende Urteil "Caroline von Monaco" erstritt. In der Biografie präsentiere sich Prinz "im übertriebenen Hochglanz". Informationswert, der über das Anekdotische hinausgehe, bleibe allzu oft auf der Strecke.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59009 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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