Merz wird für Forderung nach einer Ausbürgerung von Straftätern mit Doppelpass kritisiert. Allianz-Chef Bäte will den Lohn am ersten Krankheitstag streichen. Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy soll seinen Wahlkampf illegal finanziert haben.
Thema des Tages
Ausbürgerung: Mit seiner Forderung, Straftätern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, hat Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) scharfe Kritik ausgelöst. Die möglichen Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP lehnen das Vorhaben ab. Es dürfe keine Staatsbürger:innen erster und zweiter Klasse geben. Der Vorschlag dürfte auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Als Antwort auf die Ausbürgerungspolitik der Nazis verbietet Artikel 16 des Grundgesetzes jede Wegnahme der Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Bürgers. Ein Verlust der Staatsangehörigkeit ist bei Doppelstaatlern möglich, wenn der Betroffene dazu Anlass mit einer vermeidbaren Handlung gegeben hat, die zudem als Ausdruck einer "Abwendung" von Deutschland zu verstehen ist, was aber nicht bei allen Straftaten der Fall sein dürfte. In seinem NPD-Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht zudem fest, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt, wer eingebürgerte Deutsche gegenüber geborenen Deutschen rechtlich abwertet. Es berichten Hbl (Dietmar Neuerer/Daniel Delhaes), focus.de und LTO (Christian Rath).
Rechtspolitik
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Der Chef der Allianz-Versicherung, Oliver Bäte, sprach sich dafür aus, die Lohnfortzahlung für den ersten Krankheitstag abzuschaffen und einen sogenannten Karenztag wiedereinzuführen. Um die Arbeitgeber zu entlasten, sollten die Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen. Der Karenztag wurde in Deutschland 1970 abgeschafft. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber heute den vollständigen Lohn für bis zu sechs Wochen ab dem ersten Krankheitstag. Die Gewerkschaften kritisierten den Vorstoß. Nur durch die jetzige Regelung sei sichergestellt, dass kranke Beschäftigte tatsächlich gesund werden könnten. Es berichten Hbl (Frank Specht) und spiegel.de.
Im Interview mit LTO (Tanja Podolski) hält Rechtsanwalt Michael Fuhlrott eine entsprechende Änderung des § 3 EFZG für nicht abwegig. Die Vielzahl der anhängigen Verfahren bei den Arbeitsgerichten, bei denen der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angezweifelt wird, zeige, dass etwas im Argen liege. Im Interview mit bild.de (Patricia Platiel/Jan Schäfer) greift Wirtschaftsprofessor Bernd Raffelhüschen die Diskussion auf und fordert sogar drei Karenztage. "Auch das würde kein soziales Problem auslösen", sagt er. Zudem fordert er, "Patienten sollten z.B. die ersten 500 oder 1000 Euro bei Arztbehandlungen im Jahr selbst tragen".
Frank Specht (Hbl) wünscht sich "eine ernsthafte Debatte darüber, wie viel Sozialstaat wir uns noch leisten können und was wir bereit sind, dafür zu bezahlen." Es müsse erst erwirtschaftet werden, was am Ende verteilt werden soll. Dennoch seien im Wahlkampf keine echten Rezepte gegen einen "ungebremsten Anstieg der Sozialabgaben" zu finden. Der Denkanstoß des Allianz-Chefs komme daher gerade recht. Andererseits gebe es noch immer zu viele Arbeitsplätze, die krank machen. Zudem würde der Karenztag "Geringverdiener, die jeden Euro für das tägliche Leben brauchen, ungleich härter treffen als finanziell Bessergestellte."
Feuerwerk: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) überreichten zwei Petitionen an das Bundesinnenministerium, die sich für ein allgemeines Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch an Silvester aussprechen. Circa 1,9 Millionen Menschen haben die Petitionen inzwischen unterschrieben. Allein in Berlin sind beim Jahreswechsel 363 Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt worden. Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) ein Böllerverbot noch abgelehnt hatten, schlägt der innenpolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion, Martin Matz, nun ein Verbot mit einer "Länderöffnungsklausel" vor. SZ (Jan Heidtmann), FAZ (Antea Obinja), taz (Susanne Memarnia), zeit.de und spiegel.de berichten. zdf.de gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Regelungen in den Nachbarstaaten.
Angriffe auf Polizist:innen: Gegenüber bild.de (Luisa Volkhausen) kritisiert Sven Rebehn, Chef des Deutschen Richterbundes (DRB), die Forderungen nach härteren Strafen infolge der Ausschreitungen an Silvester. Er fordert, die Politik solle stattdessen "Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafjustiz schleunigst besser ausstatten". Weil bundesweit 2000 Staatsanwält:innen fehlten, kämen immer weniger Fälle mit einer Anklage vor Gericht. "Nicht im Gesetz angedrohte Höchststrafen, sondern eine konsequente Strafverfolgung und schnelle Verurteilungen beeindrucken Straftäter und schrecken Nachahmer ab."
Neuwahlen: Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler fordert eine Diskussion über die in Artikel 39 Grundgesetz bestimmte Frist von 60 Tagen für eine Neuwahl nach Auflösung des Bundestags. Er machte darauf aufmerksam, dass Briefwähler:innen bei dieser Wahl nur zwei statt wie sonst üblich sechs Wochen Zeit haben, ihre Stimme abzugeben. Die taz-berlin berichtet.
Schwangerschaftsabbruch: Die Doktorandin Laura-Theresa Godau kritisiert auf dem Verfassungsblog die aktuelle Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch als inkonsistent und verwirrend. Dass § 218a Abs. 1 StGB den Tatbestand, aber nicht die Rechtswidrigkeit entfallen lasse, führe zu der Frage, ob es sich dabei um eine angeordnete Strafrechtswidrigkeit handele oder um einen außerstrafrechtlichen Unrechtsgehalt. Der erstere Fall sei mit der Strafrechtsdogmatik nicht vereinbar, in letzterem Fall müsse die Thematik nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.
Justiz
BVerfG zu längerfristigen Observationen: Wolfgang Janisch (SZ) findet es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung zum NRW-Polizeigesetz der polizeilichen Prävention Grenzen gesetzt hat. Polizeiliche Prävention habe eine Tendenz zur Uferlosigkeit, weil "die Liste der denkbaren und undenkbaren Gefahren, die es abzuwehren gilt, schier unendlich ist." Ein Paradigma absoluter Sicherheit werde die Freiheit am Ende auffressen. Auch wenn die höheren juristischen Hürden den Polizeiaufwand vergrößerten, habe das Gericht stets Wert auf praktikable Regeln gelegt.
BGH 2024: LTO (Markus Sehl/Entela Hoti) stellt zwölf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem letzten Jahr vor, die man kennen sollte. Unter anderem geht es um die prüfungsrelevanten Themen der Aufrechnung eines Vermieters mit einem verjährten Anspruch oder der Haftung eines Autowaschanlagen-Betreibers.
OVG Nds – Schäden durch Wildgänse: Ein niedersächsischer Landwirt erhält nun doch 75.000 Euro Entschädigung, weil rastende Wildgänse ihm sein Grünland kahlfraßen und mit Kot unbrauchbar machten. Den Schadensersatz hatte ihm schon 2017 das damals zuständige Landes-Innenministerium zugesprochen. Das Landes-Umweltministerium hatte dagegen jedoch zunächst erfolglos geklagt, nun aber seine Berufung zurückgezogen. Die großen Schäden entstehen insbesondere in Landkreisen, in denen strenge Schutzgebietsordnungen auch einfache Vergrämungsmaßnahmen wie Vogelscheuchen verbieten. Die taz-nord (Nadine Conti) berichtet.
VGH Bayern - Waffen für Reichsbürger: Die bloße Einstufung als Reichsbürger genüge nicht, um den Besitz erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Waffen zu untersagen. Dies hat laut beck-aktuell der Verwaltungsgerichtshof München auf Klage eines Betroffenen entschieden. Aus einer Unzuverlässikgkeitsprognose ergebe sich noch keine Gefahrenprognose.
LG Berlin II – Ruhegeld von Patricia Schlesinger: Am 15. Januar findet vor dem Landgericht Berlin II die Güteverhandlung und der Haupttermin im Rechtsstreit um das Ruhegeld der früheren rbb-Intendantin Patricia Schlesinger statt. Sie fordert die Zahlung eines Ruhegeldes von monatlich 18.300 Euro. Der Sender macht in einer Widerklage die Rückzahlung variabler Vergütungen in Höhe von 260.000 Euro gegen sie geltend. Insgesamt fordert er rund neun Mio. Euro von Schlesinger, darunter sieben Mio. Euro wegen der Planung eines inzwischen aufgegebenen digitalen Medienhauses. Die FAZ berichtet.
LG Mannheim – Doppelmord an Ukrainerinnen: Ab heute muss sich das Ehepaar Ina und Marco O. vor dem LG Mannheim wegen des Vorwurfs zweier Morde sowie der Entziehung Minderjähriger verantworten. Sie sollen die aus der Ukraine geflohene Mutter und die Großmutter eines Kleinkindes getötet haben, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ihr Plan habe darauf beruht, dass niemand die zwei Ukrainerinnen vermissen werde. Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte keine psychische Störung. zeit.de berichtet ausführlich.
AG Kiel - Angriff auf Polizeibeamte: Das Amtsgericht Kiel hat einen türkisch-stämmigen Handwerker vom Vorwurf freigesprochen, er habe zwei Polizisten bei einer Kontrolle tätlich angegriffen. Durch ein von der Verteidigung vorgelegtes Video eines Anwohners war deutlich geworden, dass vielmehr die Polizisten den Mann ohne Anlass durchsucht und geprügelt hatten. Einer der Polizisten sagte vor Gericht: "Das machen wir immer so." bild.de (Jan-Henrik Dobers) berichtet.
GenStA Berlin – Kanzlei Irle Moser: Wie die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlung gegen den Rechtsanwalt Ben Irle mangels berufsrechtlicher Verstöße mit einer zweizeiligen Verfügung eingestellt. Irle war im April 2023 eine Interessenkollision bei der medienrechtlichen Vertretung des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt vorgeworfen worden. Weil sein Sozietätspartner Christian-Oliver Moser eine Frau beriet, die bei den Vorwürfen des vermeintlichen Machtmissbrauchs Reichelts eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, leitete die Berliner Rechtsanwaltskammer ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein. Ein von der Kanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten hatte dann aber deutlich gemacht, dass es bei Mosers unentgeltlicher Beratungstätigkeit nur um eine "Akquisitionsmaßnahme" gehandelt habe, die kein "anwaltliches Mandat" begründete.
Haft von Taleb Al Abdulmohsen: Der Täter des Magdeburger Anschlags Taleb Al Abdulmohsen ist aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg in die JVA Dresden verlegt worden. Wie spiegel.de berichtet, handelte es sich um eine präventive Maßnahme, um Abdulmohsens Sicherheit zu gewährleisten. Durch die räumliche Nähe von Burg zu Magdeburg kannten Gefangene möglicherweise Opfer des Anschlags. Es werde zudem ermittelt, ob Abdulmohsen während seiner Arbeit im Maßregelvollzug auch Mithäftlinge als Patienten behandelte.
Recht in der Welt
Frankreich – Sarkozy/illegale Wahlkampffinanzierung: Seit Montag stehen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy und zwölf Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der illegalen Wahlkampffinanzierung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Bestechlichkeit vor einem Pariser Gericht. Sarkozy soll seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 mit Millionensummen des libyschen Regimes von Muammar al-Gaddafi finanziert haben. Als Gegenleistung soll Sarkozys Wahlkampfteam Gaddafi gute Geschäfte mit französischen Unternehmen und Hilfe bei der Rückkehr auf die internationale Bühne versprochen haben. Die 40 Verhandlungstage sind bis zum 10. April terminiert. Im Falle einer Verurteilung drohen Sarkozy bis zu zehn Jahre Haft. faz.net (Michaela Wiegel), spiegel.de und LTO berichten.
USA – Donald Trump/Stormy Daniels: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des New Yorker Richters Juan Merchan, am Freitag das Strafmaß im Prozess gegen Donald Trump wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen zu verkünden. Am wahrscheinlichsten sei, dass er das selten genutzte Strafmaß der "bedingungslosen Entlassung" anwende, bei der Trump als verurteilt gelten würde, aber keine Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe bekäme. Wie spiegel.de und zeit.de berichten, kündigten Trumps Anwälte an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen und baten den Richter, die Strafmaßverkündung zu verschieben.
Südkorea – Kriegsrecht: Nachdem in Südkorea die Verhaftung des suspendierten Präsidenten Yoon Suk Yeol durch den präsidialen Sicherheitsdienst verhindert worden war, bat die zuständige Antikorruptionsbehörde die Polizei um Mithilfe. Diese kündigte an, ihre Zuständigkeit rechtlich zu prüfen, unternahm aber keinen eigenen Festnahmeversuch. Weil der Haftbefehl gegen Yoon in der heutigen Nacht auslief, beantragten die Ermittler vor Gericht eine Verlängerung. Gleichzeitig fand die erste vorbereitende Sitzung des südkoreanischen Verfassungsgerichts statt, das über die Amtsenthebung von Yoon entscheiden muss. Es berichten FAZ (Jochen Stahnke), taz (Fabian Kretschmer), zeit.de (Matthias Naß) und spiegel.de.
Thomas Hahn (SZ) kommentiert, dass jetzt der südkoreanische Rechtsstaat funktionieren müsse, "damit klar wird: Auch ein Herr Yoon muss sich an Gesetze halten." Es brauche dafür klare, gut vorbereitete, faire Prozesse und kein Verwirrspiel wie bei den ersten Verhaftungsversuchen. Weil Antikorruptionsbehörde und Polizei sich am Montag über die Verhaftung nicht einig wurden, entstehe nun "neben all dem Chaos, das in dieser Krise ohnehin schon herrscht, auch noch der Eindruck, dass Südkoreas Staat gerade nicht so genau weiß, was er machen soll." Sven Hansen (taz) warnt, dass die kritische Haltung der US-Regierung gegenüber Yoon sich mit Trumps Amtsübernahme in zwei Wochen ändern werde, "was für Yoon Ansporn sein könnte, seine Rechtsbrüche fortzusetzen". Dieser diffamiere die Ermittler als "amoklaufende Staatsfeinde", obwohl diese bei ihrer Arbeit verhältnismäßig vorgingen.
Frankreich – Charlie Hebdo: Die taz (Rudolf Balmer/Harriet Wolf) gibt anlässlich des zehnten Jahrestags des islamistischen Anschlags auf die Satirezeitung "Charlie Hebdo" einen Überblick über die nachfolgenden Ereignisse und thematisiert dabei auch die Strafprozesse, in denen der Anschlag aufgearbeitet wurde. Am Montag begann der Prozess gegen einen Mann, der 2020 zwei Personen vor den früheren Redaktionsräume von Charlie Hebdo mit einem Messer angriff. Er soll aus Rache für Karikaturen, die er blasphemisch fand, gehandelt haben.
Italien – Aufarbeitung von SS-Massakern: Die SZ (Stefan Ulrich) rezensiert das Buch "Monte Sole – Marzabotto" von Generalstaatsanwalt Marco De Paolis und Historiker Paolo Pezzino, in dem sie die mangelnde Ahndung der NS-Verbrechen durch die Justiz beleuchten. Sie fokussieren sich in ihrer Untersuchung auf ein Massaker einer SS-Division, bei dem im September 1944 fast 800 Menschen starben. In der Bundesrepublik wurde keiner der beteiligten Soldaten verurteilt. In Italien waren es zunächst nur zwei Soldaten. Erst 2008 wurden weitere 17 SS-Mitglieder wegen des Massakers in Abwesenheit schuldig gesprochen, aber von Deutschland nicht ausgeliefert.
Brasilien – Krieg in Gaza: Während seines Urlaubs in Brasilien wurden gegen einen 21-jährigen Israeli Ermittlungen durch einen brasilianischen Richter eröffnet. Ihm wird eine mögliche Beteiligung an Kriegsverbrechen im Gazastreifen vorgeworfen. Der Mann reiste unter Mithilfe des israelischen Außenministerium mit einem kommerziellen Flug aus dem Land aus, nachdem er von den Ermittlungen erfahren hatte. Es berichten spiegel.de und focus.de.
Juristische Ausbildung
Nebenjob im Referendariat: LTO-Karriere (Jana Karras) gibt einen Überblick über die Regeln, die für Nebenjobs im Referendariat gelten. In den meisten Bundesländern müsse eine Nebentätigkeit angemeldet werden. Sie dürfe einen Umfang von acht bis zehn Wochenstunden in der Regel nicht überschreiten und könne auch versagt werden, wenn sie die Ausbildung im Referendariat beeinträchtigt. Steuerfrei sei der Nebenverdienst nur bis zum Umfang eines Minijobs.
Integrierter Bachelor: An der Universität Konstanz wird es ab dem Wintersemester 2025/26 einen integrierten Bachelor of Laws geben. Die Verantwortlichen gaben an, dass man sich dadurch weniger psychischen Druck durch das Staatsexamen erhoffe. Der Bachelor-Abschluss besteht vollständig aus Modulen, die im Staatsexamensstudiengang ohnehin absolviert werden müssen. beck-aktuell berichtet.
Sonstiges
Verleger Hans Dieter Beck: Heribert Prantl (SZ) widmet dem jetzt verstorbenen Verleger des Verlags C.H.Beck, Hans Dieter Beck, einen umfassenden Nachruf. Der Verleger, bis fast zuletzt "ein Wunder an körperlicher und geistiger Fitness", habe den Verlag so geprägt, dass man sich noch nicht so recht vorstellen könne, wie es jetzt ohne ihn weitergeht. Seine altväterliche Art habe verglichen mit modernen Verlagsmanagern ein wenig verschroben erscheinen können. Aber er sei erfolgreich gewesen. Prantl geht auch auf die Geschichte des Verlages ein und die erst 2021 erfolgte Umbenennung des BGB-Kommentars "Palandt".
Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme: Zum Stichtag des 30. September 2024 waren 730 Haftbefehle gegen 555 Rechtsextremist:innen nicht vollstreckt. 27 der Haftbefehle seien wegen politisch motivierter Gewalt erlassen worden, 162 weitere gingen auf andere politisch rechts motivierte Straftaten zurück. Zwischen März und September 2024 wurden aber auch insgesamt 374 Haftbefehle gegen Rechtsextreme vollstreckt oder erledigten sich "auf andere Weise", zum Beispiel durch die Zahlung einer Geldstrafe. Die taz (Gareth Joswig) berichtet.
Urheberrecht: Der Rechtsanwalt Lukas Mezger macht auf beck-aktuell darauf aufmerksam, dass zum Jahreswechsel das Urheberrecht an den Werken der Maler:innen Frida Kahlo und Henri Matisse ausläuft. Beide verstarben 1954, also vor siebzig Jahren. Obwohl in Mexiko, dem Geburtsland von Kahlo, eine 100-jährige Frist bestehe, sei für Vervielfältigung und Verbreitung innerhalb der EU nur die hiesige Rechtslage relevant.
Das Letzte zum Schluss
Krank werden verboten: In dem italienischen Dorf Belcastro ist es künftig verboten, krank zu werden. Einen entsprechenden Erlass hat der Bürgermeister bekanntgegeben. Die Einwohner:innen sollten "jede Krankheit zu vermeiden", heißt es darin. Mit dieser "ironischen Provokation" will der Bürgermeister darauf hinweisen, dass dem Dorf ein Arzt fehlt und die Gesundheitsversorgung nicht mehr gewährleistet ist. spiegel.de und bild.de berichten.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56270 (abgerufen am: 15.01.2025 )
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