Eine Tatsachenrevision in Asylverfahren hat keinen Suspensiveffekt auf VG-Eilverfahren. Die blockierten Sicherheitsgesetze hätten den Anschlag nicht verhindert. Die kurze Zeit bis zur BT-Wahl könnte die Briefwahl de facto unmöglich machen.
Thema des Tages
BVerfG zu Asylverfahren/Tatsachenrevision: Verwaltungsgerichte dürfen Eilanträge gegen die Ablehnung eines Asylantrags auch dann ablehnen, wenn zur fraglichen Konstellation in einem anderen Verfahren eine Tatsachenrevision beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht laut LTO Mitte Dezember. Die 2023 eingeführte Tatsachenrevision soll eine einheitliche Rechtsprechung bei der Beurteilung der asyl-, abschiebungs- und überstellungsrelevanten Lage in einem Herkunfts- oder Zielstaat schaffen. Der gesetzlichen Konzeption der Tatsachenrevision sei allerdings kein allgemeiner Suspensiveffekt zu entnehmen, so das BVerfG, sodass die anhängige Tatsachenrevision keine Sperrwirkung für verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in anderen Verfahren entfalte. Im konkreten Fall hatte ein Afghane gegen seine Rücküberstellung nach Griechenland geklagt, wo er bereits als asylberechtigt anerkannt war. Wenn das VG im Eilverfahren nicht auf das Ergebnis der Tatsachenrevision zur Situation in Griechenland warte, müsse es selbst die Situation in Griechenland prüfen.
Rechtspolitik
Sicherheitsgesetze: taz (Christian Rath) und LTO (Hasso Suliak) prüfen den Vorwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die FDP und die CDU/CSU blockierten Sicherheitsgesetze. So habe die FDP tatsächlich die Novelle des Bundespolizeigesetzes blockiert, um Regelungen über polizeiliche V-Leute in der StPO durchzusetzen. Die unionsregierten Länder blockierten im Bundesrat die Einführung der biometrischen Fahndung aus Verärgerung darüber, dass die Ampel-Koalition in ihrem Sicherheitspaket nicht der Forderung nach Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze nachkam. Beide Gesetze hätten den Anschlag von Magdeburg ebenso wenig verhindern können wie die von der CDU/CSU geforderte Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen.
Mona Jaeger (FAZ) findet zwar, dass die Vorwürfe von Faeser gegen die Blockaden berechtigt sind, weist aber darauf hin, dass "Faesers eigene Partei, die SPD, es noch nicht einmal schafft, sich im Wahlprogramm für die Speicherung von IP-Adressen auszusprechen". In einem separaten Kommentar mutmaßt Christian Rath (taz), dass Faeser die Gesetzentwürfe, die den Anschlag nicht hätten verhindern können, nur herausgriff, weil "hier FDP und CDU/CSU als Blockierer hingestellt werden konnten". Der Autor warnt zudem vor zu linearen Sichtweisen. Nur weil es vor einem Anschlag Hinweise gab, heiße dies nicht, dass die Behörden versagt haben. Es gebe einfach zu viele Gewaltankündigungen.
handelsblatt.com (Frank Specht) stellt die in den Wahlprogrammen der Parteien enthaltenen sicherheitspolitischen Forderungen vor. Insbesondere werden die Positionen zu Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Stärkung der Nachrichtendienste verglichen.
AfD-Verbot: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Eva Isabell Martin, Sven Siebrecht und Janosch Wiesenthal gehen auf dem Verfassungsblog davon aus, dass ein Beschluss des Bundestags zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens mit Ablauf der Wahlperiode der Diskontinuität unterliegt. Dies gelte auch, wenn schon Verfahrensbevollmächtigte bestimmt sind, es sei denn der Antrag ist bereits beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Einen "Ausweg aus der Sackgasse" sehen sie darin, dass sowohl Bundesregierung als auch Bundesrat "als eigenständige Antragsberechtigte im Parteiverbotsverfahren jeweils selbst einen entsprechenden Beschluss fassen" können.
Justiz
BGH zu Vorbringen in der zweiten Instanz: In zwei Leitsatzentscheidungen zu Schadensersatzforderungen wegen ärztlicher Behandlungsfehler stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Vortrag der betreffenden Patientinnen zu medizinischen Details, der erst in der zweiten Instanz vorgebracht wurde, beachtet werden muss, wenn ihnen die medizinischen Details vorher nicht bekannt waren. Andernfalls wäre ihr Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Eine Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO, die den Nachtrag präkludiert hätte, konnte den Patientinnen nicht entgegengehalten werden, weil sie "zur ordnungsgemäßen Prozessführung nicht verpflichtet sind, sich medizinisches Fachwissen anzueignen". LTO berichtet.
BGH zu Mord durch Altenpfleger: Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Bremen ausgesprochene lebenslange Haftstrafe für einen Bremer Altenpfleger wegen versuchten Mordes und Mordes an zwei Heimbewohnern. Das LG Bremen habe rechtsfehlerfrei die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Es berichten taz und beck-aktuell.
BGH zu Erlaubnistatbestandsirrtum bei Schizophrenie: Der Bundesgerichtshof gab der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück statt, das einen unter paranoider Schizophrenie leidenden Mann wegen Körperverletzung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hatte. Das LG Osnabrück habe nicht geprüft, ob der Angeklagte, der die Tat im Wahn begangen hatte, einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterlag. Außerdem habe es nicht dargelegt, warum die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ganz aufgehoben gewesen sei. beck-aktuell berichtet.
OLG Nürnberg zu Rabattwerbung: Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Klage eines Verbraucherverbands gegen die Rabattwerbung einer Discount-Supermarktkette statt und stellte die Wettbewerbswidrigkeit der Werbung fest. Die Supermarktkette hatte mit "20 % auf alle Ostersüßwaren" geworben, in einer Fußnote dann aber mehrere Schokoladenhersteller ausgenommen. Das Adjektiv "alle" lasse keinen Raum für Einschränkungen, wie beck-aktuell die Begründung wiedergibt.
BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Im Interview mit der FAZ (Mark Fehr) spricht Elmar Vitt, Rechtsanwalt der Wirecard-Anleger:innen im Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht, über die Gründe für die Zuständigkeitsrüge der Kläger:innen, die nachträglich eingereichten detaillierten Feststellungsziele und die praktische Bewältigung des Mammutverfahrens.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Marktmanipulation und uneidlicher Falschaussage, das nach der Genesung Winterkorns im Februar 2025 neu starten sollte, stellte Winterkorn nun einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit sei zerstört, weil der Vorsitzende den Prozess noch vor der gerichtlich angeordneten Begutachtung des Gesundheitszustands von Winterkorn neu angesetzt habe. FAZ, handelsblatt.com und spiegel.de berichten.
AG Wuppertal – Schumacher-Erpressung: Der zweite Hauptverhandlungstag im Strafprozess um die versuchte Erpressung der Familie Schumacher vor dem Amtsgericht Wuppertal konnte nicht wie geplant mit der Vernehmung der Schumacher-Managerin fortfahren, weil die Verteidigung nicht über die erneute Vernehmung informiert worden war, sodass sie sich nicht vorbereiten konnte. Die Vernehmung der Managerin wird nun am 8. Januar stattfinden, wie handelsblatt.com, focus.de und bild.de (Uwe Wojtuschak/Jörn Karstedt) berichten.
StA Köln – Cum-Ex/Johannes Kahrs: Die Staatsanwaltschaft Köln stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Hamburger SPD-Politiker Johannes Kahrs wegen des Verdachts der Beihilfe zur versuchten schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal mangels hinreichendem Tatverdacht ein, so taz-nord und spiegel.de.
Klage gegen Baywa: Nach Informationen der SZ (Caspar Busse) plant die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Klage gegen den Agrar- und Baustoffkonzern Baywa sowie gegen die Wirtschaftsprüfer PwC. Die DSW bereitet die Klage im Namen der geschädigten Anleger:innen vor, die aufgrund nicht erfolgter frühzeitiger Information über die "immense finanzielle Schieflage des Unternehmens" Schäden erlitten haben sollen.
Recht in der Welt
IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Der ehemalige Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs Chile Eboe-Osuji mahnt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die "politischen Gegenströmungen", die sich gegen die Ausführung der Haftbefehle gegen die israelischen Politiker Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant stellen, "in ihrem Potenzial, den Fortbestand des IStGH zu untergraben, nicht unterschätzt werden" sollten. Die Frage nach einem möglichen Schaden an der Legitimität des IStGH, wenn seine Vertragsstaaten die Haftbefehle nicht ausführen, spielt Eboe-Osuji zurück und fragt, warum über die Legitimität des IStGH geredet wird, wenn es doch die Staaten sind, die ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Eboe-Osuji endet appellierend mit einem Zitat von Robert Jackson, US-amerikanischer Jurist und Hauptanklagevertreter bei den Nürnberger Prozessen: "Wir können nicht erfolgreich mit dem Rest der Welt zusammenarbeiten, um eine Rechtsordnung zu schaffen, wenn wir nicht bereit sind, dass dieses Recht manchmal gegen unsere nationalen Vorteile arbeitet."
IGH/IStGH/Israel – Krieg in Gaza: Im Gespräch mit der FAZ (Alexander Haneke) evaluiert Rechtsprofessor Claus Kreß wichtige Ereignisse des vergangenen "völkerrechtlich höchst ambivalenten" Jahres. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs sei hinsichtlich des Kriegs in Gaza in der schwierigen Situation, dass Tatsachen nicht verlässlich beurteilt werden können und dass "die Rechtslage außerordentlich komplex ist". Das Infragestellen der Haftbefehle durch westliche Staaten findet Kreß "besorgniserregend", weil es "Wasser auf die Mühlen der zahlreichen Kritiker des Westens sei, die rufen: 'Doppelstandards!'" Die "Verengung der öffentlichen Debatte auf Völkermord" hält Kreß "für misslich", weil dadurch andere Völkerstraftaten nicht ausreichend beachtet werden.
Sonstiges
Wahlkampf/Fairness: Die sechs Parteien SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP und Linke verpflichten sich mit einem "Fairness-Abkommen" dazu, den Bundestagswahlkampf 2025 sachlich, "ohne persönliche Herabwürdigungen" und ohne Desinformation zu führen. Laut dem Abkommen, das LTO vorliegt, wollen die Parteien außerdem "irreführende Formulierungen" vermeiden, die sie mit rechtsextremen Positionen in Verbindung bringen könnten. Das BSW entschied sich gegen eine Teilnahme, die AfD wurde nicht gefragt.
Katharina Riehl (SZ) begrüßt die Vereinbarung, die aufgrund ihrer eigentlich selbstverständlichen Inhalte "im Grunde banal" ist, jedoch ein wichtiges und richtiges "Versprechen an die Wählerinnen" ist. Sie plädiert: "Dem Schriftstück muss nun auch ein fairer Wahlkampf folgen."
Briefwahl/Auslandsdeutsche: Aufgrund der relativ kurzen Spanne für die Briefwahl können Auslandsdeutsche wohlmöglich bei der kommenden Bundestagswahl de facto nicht ihre Stimme abgeben. Nach Einschätzung von LTO (Patrick Heinemann) dürfte dies jedoch verfassungsgemäß sein, weil weder das Wahlrecht für Auslandsdeutsche noch die Möglichkeit der Briefwahl grundgesetzlich verankert sind. Zwar könnte der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl berührt sein, allerdings dürfte es mit der kurzfristigen Auflösung des Bundestags einen hinreichenden Differenzierungsgrund geben. Die 60-Tage-Frist, innerhalb derer es nach Auflösung des Bundestags zu Neuwahlen kommen muss, ist auf die revidierte preußische Verfassung von 1850 zurückzuführen, die diese Frist einführte, um eine Verschiebung von Neuwahlen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag und damit eine faktische Ausschaltung des Parlaments zu verhindern.
Demokratie: Die SZ (Wolfgang Janisch) beschäftigt sich mit den Gründen dafür, dass AfD-Wähler:innen ihre Stimme der Partei geben, deren Politik ihnen schaden würde. Die Wahlentscheidung sei kein Resultat "nüchterner Abwägungen", sondern das Ergebnis "mächtiger Gefühle".
Gewalt gegen Frauen: Angesichts der steigenden häuslichen Gewalt gegen Frauen während der Feiertage fordert Bahar Haghanipour, frauenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese verpflichtet Deutschland u.a., mehr Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung zu stellen. Die taz-berlin (Lilly Schröder) berichtet.
Weihnachten in der JVA: LTO beschreibt, wie Weihnachten in verschiedenen Justizvollzugsanstalten gefeiert wird. In Bremen verteilen die Gefängnisseelsorger:innen Weihnachtstüten mit Süßigkeiten, Kaffee und handgeschriebenen Karten an die Insassen. Im Frankfurter Frauengefängnis malen die Insassinnen Bilder und backen Plätzchen, in anderen deutschen Gefängnissen gibt es Kinderpunsch am Lagerfeuer, Weihnachtskonzerte und Kickerturniere.
Das Letzte zum Schluss
Weihnachtsgeschenke gerettet: Dank der schnellen und erfolgreichen Arbeit der Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof bekommen die Enkel einer 63-Jährigen, der der Koffer samt Weihnachtsgeschenken gestohlen wurde, nun doch noch ihre Gaben. Innerhalb von 30 Minuten identifizierten die Polizist:innen den Dieb und erlangten den gestohlenen Koffer zurück, den sie der Oma, die zwischenzeitlich den Zug zu ihrer Familie nach Nürnberg nehmen musste, mit einem Zugbegleiter nachschickten. focus.de und bild.de (Marco Dittmer) berichten.
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Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56185 (abgerufen am: 19.01.2026 )
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