Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2024: Urteil im Fall Pelicot / Reform zur Res­i­lienz des BVerfG / EuGH zum Fremd­ka­pi­tal­verbot für Anwalts­kanz­leien

20.12.2024

Im Verfahren um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot wurden 51 Täter verurteilt. Der Bundestag beschloss Grundgesetzänderungen zum Schutz des BVerfG. Das Fremdkapitalverbot für deutsche Anwaltskanzleien verstößt nicht gegen EU-Recht.

Thema des Tages

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Im Vergewaltigungsprozess von Avignon ist der Hauptangeklagte Dominique Pelicot, der seine mittlerweile geschiedene Frau Gisèle Pelicot fast zehn Jahre lang mit Medikamenten betäubt und im Internet zur Vergewaltigung angeboten hatte, u.a. wegen schwerer Vergewaltigung zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damit war das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Von den 50 Mitangeklagten wurde ein Angeklagter lediglich der versuchten Vergewaltigung schuldig gesprochen, zwei weitere der sexuellen Gewalt. Alle anderen wurden wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Das Strafmaß liegt zwischen drei und 15 Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu 18 Jahre Gefängnis gefordert. Gisèle Pelicot gab nach der Urteilsverkündigung an, den öffentlichen Prozess nie bereut zu haben. Sie habe das Verfahren auch für andere Frauen führen wollen: "Ich denke an die Opfer, die nicht bekannt sind und deren Geschichten oft im Dunkeln bleiben", so Pelicot, "wir kämpfen den gleichen Kampf." Es berichten SZ (Johanna Adorján/Oliver Meiler), FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer), Welt (Rachel Bossmeyer), zeit.de (Annika Joeres), spiegel.de (Britta Sandberg), beck-aktuell und LTO

Im Feuilleton geht die FAZ (Lena Bopp) ausführlich auf die Debatte um den Prozess ein und fasst zusammen: "Allein dass in diesem Facettenreichtum über die Folgen von Avignon diskutiert wird, ist das Verdienst von Gisèle Pelicot".

Kathrin Müller-Lancé (SZ) hofft, dass die Debatte, die der Fall Pelicot angestoßen hat, weitergeführt werde. Dies sei "das Mindeste, was die Gesellschaft dieser mutigen Frau schulde". Denn der Fall zeige einmal mehr, wie "frauenfeindlich die Gesellschaft noch immer ist". Michaela Wiegel (FAZ) meint, für ihren "Mut, gegen den Widerstand der Angeklagten und auch gegen den Rat der Richter auf Öffentlichkeit zu bestehen", könne man Gisèle Pelicot "gar nicht genug Anerkennung aussprechen". Sie sei "aus ihrer Opferrolle hinausgetreten und auf diese Weise zum Vorbild geworden". Simone Schmollack (taz) ist überzeugt, dass das, was ihr Ex-Mann Gisèle Pelicot angetan hat, "mit keiner Strafe abgegolten" ist. Zudem sei es "bitter, desillusionierend und zutiefst ungerecht", dass nicht alle Täter ermittelt und vor Gericht gestellt werden konnten. Martina Meister (Welt) schreibt, der Name Pelicot habe sich vom Namen des Monsters in den Namen für Mut gewandelt. Er stehe für den "Willen, das Verbrechen nicht einzig als persönliches Drama zu begreifen, sondern als Verpflichtung des Opfers gegenüber anderen Opfern, eine gesellschaftliche Veränderung zu erzwingen".

Rechtspolitik

Resilienz des BVerfG: Der Bundestag hat beschlossen, dass zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufgenommen werden. So soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde mit einfacher Mehrheit im Bundestag das BVerfG ausschalten können. Die wichtigste Änderung betrifft jedoch die Konstellation, dass Verfassungsfeinde eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Sitze im Bundestag erreichen. Ein Ersatzwahlmechanismus soll sicherstellen, dass die Wahl neuer Verfassungsrichter:innen nicht blockiert werden kann. Wenn im Bundestag keine Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit gelingt, soll stattdessen im Bundesrat gewählt werden können, und umgekehrt. Die von SPD, CDU/CSU, Grünen und SPD vorgeschlagenen Änderungen wurden mit 600 Ja- und 69 Nein-Stimmen beschlossen. Lediglich AfD und BSW stimmten gegen die beiden Gesetzesentwürfe. AfD-Abgeordnete warfen der Mehrheit vor, der Ersatzwahlmechanismus delegitimiere das Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat muss an diesem Freitag der Grundgesetzänderung noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), Hbl (Heike Anger), LTO und spiegel.de (Jasmin Sarah König/Dietmar Hipp/Gernot Matzke).

Wolfgang Janisch (SZ) zeigt sich erfreut, dass es den demokratischen Parteien "über den harten Konkurrenzkampf hinweg" gelungen sei, "sich auf die Stärkung zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Institutionen zu verständigen". Reinhard Müller (FAZ) meint, die "deutsche Verehrung des Bundesverfassungsgerichts" dürfe nicht dazu führen, "sich auf dessen grundgesetzlicher Stärkung auszuruhen". Wer den "demokratischen Rechtsstaat in Gefahr" sehe, müsse vielmehr "täglich an seinem Erhalt arbeiten". Gareth Joswig (taz) hält die Entscheidung des Bundestags für das Mindeste, was eine "Demokratie, die sich selbst gern salbungsvoll und vermeintlich historisch geläutert 'wehrhaft' nennt" tun kann. Zur "Wehrhaftigkeit dieser Demokratie" gehöre allerdings auch die Prüfung eines Parteiverbots sowie die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert, es sei zwar "sinnvoll, destruktive Kräfte von Einflusspositionen fernzuhalten". Trügerisch sei jedoch "der Glaube, hier würde ‘Resilienz’ erzeugt, also eine Art Zauberkraft, die sich institutionell gegen Populismus stemmt". Das müssten wir schon selbst tun, "die Zivilgesellschaft als solche".

Asyl: Die SZ (Josef Kelnberger) fasst zusammen, was die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfel im Hinblick auf die Migrationspolitik beraten haben und welche Schwerpunkte die neue EU-Kommission verfolgt. So gehe es in erster Linie um die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im April beschlossen wurde. Derweil finde sich im Wahlprogramm der CDU ein "faktischer Aufnahmestopp". Alle Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, sollen an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. Perspektivisch setzen CDU und CSU darauf, alle Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, so wie es derzeit auch viele andere europäische Staaten planen.

Justiz

EuGH zum Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Fremdkapitalverbot für deutsche Anwaltskanzleien, also das Verbot, dass sich Investoren an Anwaltsgesellschaften beteiligen dürfen, nicht gegen EU-Recht verstößt. Zwar schränke das Verbot die Niederlassungsfreiheit ein, die Beschränkung sei jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwält:innen ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können. Damit stellte sich der EuGH gegen die Auffassung des Generalanwalts, der in seinen Schlussanträgen noch einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie moniert hatte. Deutsche Anwaltsverbände begrüßten die Entscheidung, die auf eine Vorlage des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs erging. Es berichten FAZ (Marcus Jung), LTO (Martin W. Huff/Hasso Suliak) und beck-aktuell (Denise Dahmen).

Marcus Jung (FAZ) kommentiert, ohne den Gesetzgeber könne es keine Liberalisierung des Rechtsmarktes geben. Viele Menschen hätten den Wunsch, schnell und digital zu ihrem Recht kommen. Die "naheliegende Lösung, die Liquidität mit Fremdkapital zu stützen", sei nun jedoch "vom Tisch". Hasso Suliak (LTO) dagegen zeigt sich erfreut über die Klarstellung des EuGH und spricht – nicht nur wegen der Entscheidung aus Luxemburg, sondern auch wegen der Einigung auf mehr Schutz für das BVerfG – von einem guten, in "Anbetracht des inflationären Gebrauchs dieser Floskel" sogar "von einem sensationell guten Tag für den Rechtsstaat".

EuGH zu Dublin-Überstellungen nach Italien: Systemische Schwachstellen können nicht allein deshalb festgestellt werden, weil der nach den Dublin-Regeln für ein Asylverfahren zuständige EU-Staat die Rücküberstellungen von Asylbewerber:innen aus anderen EU-Staaten einseitig aussetzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des OVG Münster entschieden. Erforderlich sei vielmehr, dass eine menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen festgestellt wird. Allein durch die seit Dezember 2022 bestehende Weigerung Italiens, Dublin-Flüchtlinge aufzunehmen, werde Deutschland also nicht für entsprechende Asylverfahren zuständig. Wenn allerdings eine Überstellung an Italien sechs Monate lang nicht gelingt, wird Deutschland nach den Dublin-Regeln doch zuständig. Es berichten taz (Christian Rath), beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski).

EuGH zu Asylfolgeanträgen: Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Folgeanträge, also erneute Asylanträge von Geflüchteten, als unzulässig abgelehnt werden können, wenn bereits bestandskräftig über einen ersten Asylantrag entschieden wurde und keine neue Lage entstand. Dies gelte auch, wenn die erste Asyl-Entscheidung in einem anderen EU-Staat erfolgte. Es liege allerdings kein Folgeantrag vor, wenn im anderen EU-Staat das Asylverfahren vor einer Entscheidung eingestellt wurde. Eine bloße Befassung mit dem Fall reiche nicht aus. Die Entscheidung erging auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Minden. LTO berichtet.

EuGH zu Arbeitszeiterfassung von Hausangestellten: Auch bei Hausangestellten muss die Arbeitszeit erfasst werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof laut LTO und tagesschau.de (Egzona Hyseni) in einem spanischen Fall entschieden. Auch Hausangestellte müssten die Möglichkeit haben, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Arbeitsstunden sie geleistet haben und wann diese Stunden geleistet wurden. Da überwiegend Frauen den Job machten, könne in einer Missachtung der Pflicht sogar eine Diskriminierung liegen.

BGH zu Mitwirkungspflicht von Metzgerei: Im Rechtsstreit um eine öffentliche Warnung des Freistaats Bayern vor mit Listerien befallenen Produkten der Großmetzgerei Sieber, die daraufhin insolvent wurde, hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts München in Teilen aufgehoben. Den Behörden sei nicht vorzuwerfen, dass sie die Bevölkerung vor allen Schinken- und Wurstwaren der Metzgerei warnten, obwohl es auch nachpasteurisierte und deshalb unbedenkliche Produkte gab. Darauf hätte die Metzgerei die Behörden vielmehr ausdrücklich aufmerksam machen müssen, was sie nicht getan hatte. Das OLG München hat nun erneut über den Fall zu verhandeln. LTO und tagesschau.de (Philip Raillon) berichten.

LSG BW zu Unfall auf dem Weg zur Tankstelle: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat laut LTO entschieden, dass ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle kein Arbeitsunfall ist – selbst dann nicht, wenn der Verunfallte dort Treibstoff für die Fahrt zur Arbeit nachtanken wollte. Das Tanken gelte als private Handlung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle.

LG Ingolstadt zu Mord an Doppelgängerin: Schahraban K. und ihr Bekannter Sheqir K. sind vom Landgericht Ingolstadt zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass die 25-jährige Schahraban K. im Internet nach einer ihr ähnlich sehenden Person gesucht und diese schließlich von Sheqir K. mit 56 Messerstichen getötet wurde. Auf diesem Wege habe Schahraban K. erreichen wollen, selbst als tot zu gelten, um in der Folge untertauchen zu können. Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl nannte die Tat "verstörend". Es berichtet die SZ (Lisa Schnell).

LG München I zu Schönbohm vs. Böhmermann: Das Landgericht München I hat der Unterlassungsklage von Arne Schönbohm, Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), gegen das ZDF stattgegeben. Einen Anspruch Schönbohms auf eine Geldentschädigung von 100.000 Euro sah das Gericht allerdings nicht als gegeben an, da Schönbohm nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, der Rechtsverletzung anders und eher entgegenzuwirken. Schönbohm hatte geklagt, nachdem Jan Böhmermann ihm in seiner ZDF-Sendung indirekt eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hatte. Dabei handele es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, so das Gericht. SZ (Jannis Brühl/Selina Bettendorf), FAZ (Ole Kaiser) und LTO berichten.

LG Berlin II zu Remigrations-Treffen: Das Landgericht Berlin II hat beschlossen, dass die AfD-Politikerin Beatrix von Storch dem Recherchemedium Correctiv im Hinblick auf die Berichterstattung über das Potsdamer Remigrations-Treffen eine "dreckige Lüge" vorwerfen darf. Das Gericht stufte von Storchs Aussage nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung ein. Im übrigen habe Correktiv in seiner Berichterstattung den falschen Eindruck erweckt, bei dem Treffen sei über die "Ausweisung" deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund beraten worden. LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet und stellt fest, dass damit erstmals der Kern der Correktiv-Berichterstattung vor Gericht beanstandet wurde. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun sagte vor dem Landgericht München I der Forensiker Christian Muth aus, der frühzeitig in den Diensten der Wirtschaftsprüfer von EY die gegen Wirecard erhobenen Vorwürfe prüfen sollte. Der Wirecard-Vorstand habe anfangs Kooperation signalisiert, doch sobald es ernst wurde, habe er die Untersuchungen sabotiert. Daten seien entweder gar nicht oder völlig unbrauchbar angekommen. Die Prüfungen konnten deshalb nicht abgeschlossen werden. Warum EY die Testate dennoch erteilte, wisse er nicht. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: SZ (Johannes Aumüller) und FAZ (Christoph Becker) schreiben über den Fortgang des Prozesses vor dem Landgericht Frankfurt/M. zu der WM-2006-Affäre. Auf die wiederholte Aussage der Zeugin, einer langjährigen Sekretärin des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), sich nicht mehr richtig erinnern zu können, habe die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler zunehmend mit Unverständnis reagiert. Sie habe "selten ein Strafverfahren gehabt, wo die Leute derart schlechte Erinnerungen haben".

LG Frankfurt/M. zu Darlehen an Schwiegersohn: Das Landgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass ein Mann ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro an seine ehemaligen Schwiegereltern vollständig zurückzahlen muss. Der Mann hatte die Rückzahlung nach dem Scheitern der Ehe eingestellt und argumentiert, das Darlehen sei eine bloße Gefälligkeit gewesen. Laut LG spreche aber schon die Höhe des Darlehens für einen Rechtsbindungswillen, ebenfalls die Tatsache, dass die Schwiegereltern damit ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen waren. LTO berichtet. 

VG Regensburg zu Einbürgerung/Existenzrecht Israels: Wie nun auch die SZ (Ronen Steinke) berichtet, hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden, dass der Einbürgerungsantrag eines staatenlosen Palästinensers zu Recht abgelehnt worden war, weil er sich nicht zum Existenzrecht Israels bekannt hatte.

Haftentschädigung/Vorteilsausgleich: Der Strafverteidiger Helmut Pollähne kritisiert auf LTO, dass sich unschuldig Inhaftierte, die sich im Anschluss an ihre Entlassung mit der Haftentschädigung nicht zufriedengeben und Schadensersatz fordern, Gegenforderungen der Staatskasse ausgesetzt sehen – wie zuletzt der vom Vorwurf des sogenannten Badewannenmordes freigesprochene Manfred Genditzki. Der vermeintlich auszugleichende "Vorteil" bestehe in den staatlichen Aufwendungen für Kost und Logis sowie in den Bezügen für sogenannte Hausarbeit.

Recht in der Welt

IGH/Israel – Krieg in Gaza: Der Doktorand Valentin von Stosch kritisiert auf dem Verfassungsblog die Ankündigung der Bundesregierung, im Verfahren zwischen Südafrika und Israel vor dem Internationalen Gerichtshof nach Art. 63 IGH-Status zu intervenieren. Damit habe sich Deutschland in eine schwierige Position gebracht, weil gem. Art 63 nur abstrakte rechtliche Argumente vorgebrachte werden dürfen und Deutschland in andere Verfahren für eine betont weite Auslegung des Völkermord-Tatbestandes argumentiert hatte. Deutschland müsse den Eindruck von Doppelstandards vermeiden und sollte zugunsten Israels nur auf der Tatsachenebene argumentieren. Dies könnte bei einer Intervention gem. Art. 62 IGH-Statut möglich sein. Das erforderliche eigene rechtliche Interesse Deutschlands läge im parallelen Verfahren Nicaragua vs. Deutschland, bei dem Deutschland Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen wird.

Polen – Asyl: Ein Regierungsbeschluss, den der polnische Ministerpräsident Donald Tusk am Mittwoch bekannt gab, sieht vor, dass das Recht, einen Asylantrag zu stellen, im Falle einer Gefahr für das Land ausgesetzt werden kann. Polen betonte in dem Zusammenhang, dass Migrant:innen von Russland und Belarus gezielt "über diesen Weg in die EU geschickt" würden, um die EU-Länder zu destabilisieren. Auch die EU-Kommission spricht von einer "hybriden Bedrohung", wie die SZ (Viktoria Großmann) schreibt.

Polen – Korruption der PiS-Regierung: Die FAZ (Stefan Locke) berichtet über die Korruptionsermittlungen gegen den früheren stellvertretenden Justizminister Polens, Marcin Romanowski, der nach seinem Untertauchen nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch von Interpol gesucht wird, und andere Mitglieder der nationalkonservativen PiS, und erläutert, warum diese trotz guter Beweislage schwer zu fassen seien.

Russland – Propaganda der Kinderlosigkeit: Wie die Welt (Pavel Lokshin) schreibt, ist in Russland kürzlich ein Gesetz in Kraft getreten, das "traditionelle Familienwerte" bewahren soll, indem es die "Verbreitung von Propaganda der Kinderlosigkeit" verbietet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von bis zu 3.500 Euro für Privatpersonen und bis zu 43.000 Euro für Organisationen geahndet.

Ghana – Anti-LGBT-Gesetz: Laut der taz (Helena Kreiensiek) hat Ghanas Oberster Gerichtshof in einem einstimmigen Urteil den Weg für die weitere Ausarbeitung eines Anti-LGBT-Gesetzes geebnet, das u.a. für gleichgeschlechtlichen Sex oder das öffentliche Zeigen queerer Liebe mehrjährige Haftstrafen vorsieht.

Sonstiges

Cum-Ex-UA Hamburg/Olaf Scholz: Bereits dreimal musste Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Zeuge im Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss aussagen. Jedes Mal wies er eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung der Hamburger Steuerverwaltung, Ende 2016 auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro Cum-Ex-Gelder von der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu verzichten, vehement von sich. Nun soll laut FAZ (Marcus Jung) der frühere Chef der Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, als Zeuge vernommen werden, den die Linksfraktion als "Schlüsselfigur" in der Steuergeldaffäre sieht.

Syrische Flüchtlinge: spiegel.de (Jürgen Dahlkamp/Jean-Pierre Ziegler) fasst in einem Frage-Antwort-Format zusammen, wie es für die in Deutschland lebenden Geflüchteten nach dem Sturz des Assad-Regimes weitergeht und an welchen Änderungen in den Bereichen Asylverfahren, Familiennachzug und freiwillige Rückreise das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit arbeiten.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56163 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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