Die für Kleinparteien erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind verfassungsgemäß. Der Bundestag entscheidet heute über die Resilienz des BVerfG. Das OLG Hamburg verurteilte einen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Thema des Tages
BVerfG zu Bundestags-Wahlrecht/Kleinparteien: Das Erfordernis für Parteien, die nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten waren, je nach Bundesland jeweils bis zu 2.000 Unterstützungsunterschriften für ihre Landeslisten zu sammeln, um zur Bundestagswahl zugelassen zu werden, ist verfassungsgemäß. Damit wies das Bundesverfassungsgericht eine bereits im Dezember 2023 erhobene Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) sowie ihren Eilantrag aus dem November 2024 zurück. Die Beschränkung des Wahlvorschlagsrechts durch das Unterschriften-Erfordernis sei gerechtfertigt, um die Zahl der Wahlvorschläge zu reduzieren und so den Charakter der Wahl als "Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes" zu sichern. Dass das Unterschriften-Erfordernis nicht für Parteien nationaler Minderheiten gilt, verletze aufgrund des Minderheitenschutzes nicht die Chancengleichheit der Parteien. Es berichten SZ, tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt), zdf.de (Daniel Heymann), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.
Rechtspolitik
Resilienz des BVerfG: Der Rechtsausschuss des Bundestags hat zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ohne Änderungen gebilligt. Die Gesetzentwürfe sollen am heutigen Donnerstag im Plenum beschlossen werden. beck-aktuell berichtet.
Schwangerschaftsabbruch: Im Interview mit der taz (Dinah Riese) kritisiert Ulle Schauws (Grüne), die FDP- und Unions-Blockade des interfraktionellen Antrags zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen als "unüblich und respektlos". Der Rechtsausschuss hat beschlossen, dass eine Sachverständigen-Anhörung erst am 10. Februar stattfinden soll, obwohl bereits am 11. Februar der letzte Sitzungstag dieser Legislaturperiode ist. Bei einer Abstimmung im Plenum könnte es zu einer Mehrheit für den Antrag kommen.
Cem-Odos Güler (taz) weist darauf hin, dass die FDP zwar im Wahlprogramm eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verspricht, diese aber im Bundestag blockiert und sich damit der "gesellschaftlichen Liberalisierung" in den Weg stellt, weil sie "um die Gunst der Union" buhle.
Anwaltsvergütung: Am heutigen Donnerstag soll ein FDP-Vorschlag zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) im vereinfachten Verfahren in den Bundestag eingebracht und ohne Plenumsdebatte an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Den Entwurf, der eine Erhöhung der Anwaltsvergütung um 6 bis 9 Prozent vorsieht, hatte der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgearbeitet. Anfang Dezember war er im rot-grünen Bundeskabinett beschlossen worden. Die CDU/CSU stimmte zwar der vereinfachten Einbringung eines FDP-Antrags zu, nicht aber eines inhaltsgleichen Antrags von SPD und Grünen. Der Gesetzentwurf könnte mit Ampel-Mehrheit noch beschlossen werden. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
AfD-Verbot: Gegenüber focus.de äußert der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier Bedenken in Hinblick auf ein AfD-Verbotsverfahren. Dieses dürfe nicht dazu dienen, "politische Konkurrenz auszuschalten".
Justiz
OLG Hamburg zu Assad-Milizionär: Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte den 47-jährigen Ahmad H., der von 2012 bis 2015 Anführer einer Assad-treuen Miliz war, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu zehn Jahren Haft. Der Angeklagte habe Menschen zu Zwangsarbeit rekrutiert, sich durch Schutzgelderpressungen bereichert und sich an Folter beteiligt und damit zur "systematischen Terrorisierung der Zivilbevölkerung" beigetragen. Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Ahmad H. wurde von einem syrischen Geflüchteten in einer Bremer Unterkunft wiedererkannt und angezeigt. SZ, FAZ (Julian Staib), taz (Amira Klute), spiegel.de, beck-aktuell und bild.de (Marco Dittmer) berichten.
EuG zu Sanktionen gegen moldauischen Politiker: Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die EU-Sanktionen gegen den moldauischen Politiker und Geschäftsmann Ilan Shor wegen Gewaltaufrufen und der Organisation gewalttätiger Demonstrationen gegen die prowestliche moldauische Regierung. Shor gefährde die Stabilität der Republik Moldau. Damit wies das EuG die Klage Shors in vollem Umfang zurück. taz (Christian Rath) und beck-aktuell berichten.
BVerfG – US-Drohnen und Ramstein: Patrick Heinemann (LTO) kommentiert die am Dienstag stattgefundene mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob zwei Jemeniten aus dem Grundrecht auf Leben eine Schutzpflicht der Bundesregierung herleiten können, auf die US-Regierung einzuwirken, bei US-Drohnenangriffen im Jemen, bei denen der Datenstrom über die US-Basis in Ramstein läuft, das Völkerrecht zu beachten. Heinemanns Fazit: “Nur ein kategorisches Nein wird eine Globalzuständigkeit deutscher Gerichte zur völkerrechtlichen Inzidentkontrolle der Handlungen souveräner Drittstaaten im Ausland, eine Überforderung der deutschen Justiz sowie ihren Missbrauch durch feindliche Mächte auf Dauer ausschließen können.”
BGH zu fiktivem Haushaltsführungsschaden: Auch bei der fiktiven Berechnung eines Haushaltsführungsschadens muss der Mindestlohn zugrunde gelegt werden, so der Bundesgerichtshof, der damit den zugrundeliegenden Fall zurück an das Landgericht Tübingen verwies, das ohne vertiefte Begründung lediglich einen Nettolohn von acht Euro pro Stunde für die Berechnung angesetzt hatte. Zwar handele es sich beim Mindestlohn um einen Bruttolohn, und für die fiktive Schadensberechnung sei der Nettolohn maßgeblich. Allerdings bilde der Mindestlohn die Untergrenze des Bruttolohns, auf dessen Grundlage wiederum der fiktive Nettolohn berechnet wird. beck-aktuell berichtet.
OLG Stuttgart zu Wirecard-Anleger:innen: Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die erstinstanzlichen Klageabweisungen, die auf amtshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche von Wirecard-Anleger:innen gegen die Bafin gerichtet waren. Es fehle an der für die Haftung erforderlichen Kausalität zwischen dem 2019 durch die Bafin erlassenen Leerkaufverbot und den Schäden der Anleger:innen. FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell berichten.
VG Regensburg zu Einbürgerung/Existenzrecht Israels: Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied Anfang Oktober in Auslegung des reformierten Staatsangehörigkeitsrechts, dass ein staatenloser palästinensischer Flüchtling, der die Existenz des Staates Israel bestritt, nicht eingebürgert werden darf. Obwohl das letztlich beschlossene Gesetz – anders als der Gesetzentwurf der CDU/CSU – kein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels als Voraussetzung für die Einbürgerung vorsah, interpretierte das VG Regensburg das im Gesetz geforderte Bekenntnis zu Deutschlands historischer Verantwortung so, dass es auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels umfasse. LTO (Max Kolter) analysiert die Entscheidung.
LG Ulm zu Angriff auf Lehrer: spiegel.de (Wiebke Ramm) erläutert den Hintergrund des relativ milden Urteils gegen den 23-jährigen Angeklagten Yusa-Nezir T., dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag vorgeworfen hatte, weil er einen Lehrer mit einem Baseballschläger geschlagen haben soll. Das Landgericht Ulm verurteilte T. aber nur wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren, da weder die Täterschaft des Angeklagten noch der Tatentschluss zur Tötung festgestellt werden konnte. Der Lehrer hatte diverse Nacktbilder seiner Schüler:innen auf dem Handy, vorherige Anzeigeversuche der Schüler:innen blieben erfolglos.
LG Ingolstadt – Mord an Doppelgängerin: Am heutigen Donnerstag will das Landgericht Ingolstadt sein Urteil im Strafprozess gegen Sheqir K. und Schahraban K. verkünden. Sie sind wegen Mordes an Khadidja O. angeklagt. spiegel.de (Julia Jüttner) fasst die Erkenntnisse des Verfahrens zusammen. Vieles, so auch das Tatmotiv, blieb ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Schahraban K. mit dem Mord einer ähnlich aussehenden Frau ihren eigenen Tod vortäuschen wollte, im Raum stand aber auch eine mögliche Eifersucht von Schahraban K. auf Khadidja O.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Nachdem der Strafprozess gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn Anfang Oktober aufgrund des Gesundheitszustands des Angeklagten vorläufig ausgesetzt werden musste, soll der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig nun ab Februar 2025 neu starten. Da die Verhandlung nicht innerhalb der in § 229 StPO vorgeschriebenen dreiwöchigen Unterbrechungsfrist fortgeführt werden konnte, muss der Prozess vollständig von vorn starten. FAZ und LTO berichten.
StA Berlin - Erpressung oder Rufmord: Den Präsidenten des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten erreichte ein Schreiben, das angeblich von der Letzte-Generation-Aktivistin Lilli G. stammt. Sie habe an den Ehemann einer Richterin "ein Schmiergeld von 25 000 Euro" bezahlt, jetzt solle der Gerichtspräsident dafür sorgen, dass sie wie vereinbart nur eine Geldstrafe erhält, ansonsten werde sie die Bild-Zeitung über den Vorgang informieren. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen Lilli G. eingeleitet, bei ihr fand auch eine Hausdurchsuchung statt. Lilli G. bestreitet allerdings ihre Urheberschaft und erstattete ihrerseits Strafanzeige gegen Unbekannt. Die SZ (Ronen Steinke) berichtet.
Ermittlungen wegen Politiker-Beleidigung: Ronen Steinke (SZ) kritisiert die grundrechtsintensiven Ermittlungsmaßnahmen (wie Hausdurchsuchungen) wegen "reiner Äußerungsdelikte". Der Grundgedanke, dass man Politiker:innen vor Hetze schützen muss, sei zwar richtig. Allerdings "sollte niemand aus Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen davor zurückschrecken, Politikerinnen und Politiker für die Art und Weise ihrer Machtausübung zu kritisieren".
Recht in der Welt
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Am heutigen Donnerstag soll im Strafprozess gegen den Ex-Ehemann Dominique Pelicot und 50 Männer, die Gisèle Pelicot unter Betäubung in einem Zeitraum von zehn Jahren vergewaltigten, das Urteil verkündet werden. Zeit (Bernd Ulrich), taz (Christine Longin) und bild.de (Kai Feldhaus) erinnern an den bisherigen Prozessverlauf. Die Staatsanwaltschaft forderte 20 Jahre Haft für Dominique Pelicot und vier bis 18 Jahre für die 50 Mittäter.
Frankreich - Nicolas Sarkozy: Der Kassationsgerichtshof, das höchste Gericht Frankreichs, hat eine Verurteilung von Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Korruptions und Machtmissbraucht bestätigt. In der Folge muss Sarkozy ein Jahr eine elektronische Fußfessel tragen. SZ (Oliver Meiler), taz (Rudolf Balmer) und spiegel.de berichten.
Spanien - Rechte der Natur: Das spanische Verfassungsgericht hat mit sieben zu fünf Richterstimmen ein Gesetz als verfassungskonform gebilligt, dass der Salzwasserlagune Mar Menor ein Recht auf Existenz und natürliche Entwicklung zuspricht. Geklagt hatten die Abgeordneten der rechtspopulistischen Partei Vox. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Gutmann stellt auf dem Verfassungsblog die Entscheidung dar.
Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Maria Skóra beschreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Prozess Polens im "Echtzeit-Labor zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit", für den es sowohl rechtliche Expertise als auch den entsprechenden politischen Willen brauche. Der Fall Polens illustriere die Gefahr, legislative und exekutive Funktionen in einer Person – der des Präsidenten – zu vereinen. Sehr relevant sei außerdem die "Wiederherstellung von unpolitischen, unabhängigen und vertrauenswürdigen Medien".
Syrien - Diktaturverbrechen: Rechtsanwalt Patrick Kroker plädiert in einem Gastbeitrag in der SZ für die Notwendigkeit eines "langen und vielschichtigen Prozesses der Aufarbeitung der Diktaturverbrechen", der allerdings "vor Ort und von der syrischen Gesellschaft selbst gestaltet werden muss". Deutschland, dessen "geflohene SS-Schergen es waren, die den syrischen Geheimdienst ausbildeten", habe eine "historische Verpflichtung", den syrischen Menschenrechtsverteidiger:innen beiseite zu stehen - "ohne Bedingungen und ohne Belehrungen".
Juristische Ausbildung
Digitale Juraklausur: LTO-Karriere (Mathilde Harenberg) berichtet über das von Rechtsprofessorin Marie Herberger initiierte Pilotprojekt, in dem Jurastudierende an der Universität Bielefeld erstmals in Deutschland eine volldigitalisierte Klausur schreiben, bei der sie auf digitale Gesetzbücher zurückgreifen können und die später durch zwei Systeme Künstlicher Intelligenz und einen Menschen korrigiert wird. Über eine Software konnten die Studierenden bereits im Vorfeld Markierungen und Unterstreichungen in ihrem eigenen Online-Gesetz einfügen. Bei den Studierenden kam die digitale Klausur gut an und auch Herberger feierte das Projekt als "Meilenstein in der juristischen Ausbildung".
Sonstiges
TV-Kanzlerduell: LTO (Pauline Dietrich) analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entscheidungsbefugnis der öffentlich-rechtlichen Sender zu TV-Duellen. Zwar gelte für ARD und ZDF grundsätzlich die Programmfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, allerdings müssen sie als Anstalten des öffentlichen Rechts die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) beachten. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einer Entscheidung 2002 klar, dass die Sender ihre Entscheidung auf ein schlüssiges journalistisches Konzept stützen müssen. Den übrigen Spitzenkandidat:innen müsse aber auch genügend Sendezeit eingeräumt werden. Damals hatte die FDP erfolglos versucht, eine Einladung von Guido Westerwelle zum TV-Duell von Gerhard Schröder (SPD) und Edmund Stoiber (CSU) zu erreichen.
Deutsche Juristin in Kanada: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) schildert die deutsche Volljuristin Catherine Diallo, die mit 34 ihren Job bei PwC kündigte, ein "Work and Travel" in Kanada machte und anschließend in Montreal blieb, wie sie ihre berufliche Laufbahn in Kanada als Paralegal neu startete und sich später als juristische Übersetzerin selbstständig machte.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56147 (abgerufen am: 21.01.2026 )
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