Kanzler Olaf Scholz verlor wie beabsichtigt die Vertrauensfrage. Der BGH bestätigte im Kern das Urteil gegen einen Drogenspediteur, obwohl ein korrupter Staatsanwalt mitwirkte. Der StGH beanstandete Niedersachsens Wahlkreisaufteilung.
Thema des Tages
Vertrauensfrage: Wie erwartet hat Bundespräsident Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage verloren. 207 Abgeordnete stimmten für ihn, 394 gegen ihn und 116 enthielten sich. Neben allen 201 anwesenden Mitgliedern der SPD-Fraktion und drei AfD-Abgeordneten stimmte auch der Verkehrs- und Justizminister Volker Wissing (parteilos) für Scholz. Noch am Abend bat Scholz den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, den Bundestag aufzulösen. Gem. Art. 68 Abs. 1 GG kann dieser innerhalb von drei Wochen einer Neuwahl zustimmen. Die Wahl muss dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden. SZ (Claus Hulverscheidt), FAZ (Tim Niendorf ), taz (Anna Lehmann/Stefan Reinecke), zeit.de (Katharina Schuler u.a.) und LTO berichten.
Im Feuilleton widmet sich die SZ (Peter Richter) der Geschichte und Bedeutung der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage. Schon 1997 habe die Metal-Band Megadeth exakt das gesungen, was Olaf Scholz jetzt vor dem Bundestag vorgetragen habe: "I’m lying when I say ‘Trust me’".
Daniel Brössler (SZ) kommentiert, die sechste gestellte Vertrauensfrage in der Geschichte der Republik werde möglicherweise in die Geschichte eingehen. Entscheidender aber sei, was auf die verlorene Frage folge. Deutschlands Zukunft hänge davon ab, dass sich seine Demokraten nach der Wahl zusammenraufen. Kersten Augustin (taz) meint, die Vertrauensfrage sei ein Jahr zu spät gekommen. "Spätestens nach dem Karlsruher Urteil zum Haushalt hätten die Wähler entscheiden müssen, ob eine neue Weltlage auch eine neue Regierung braucht." Zudem kritisiert er, dass Scholz in seiner Rede der FDP fehlende "sittliche Reife" unterstellte und damit einen Begriff aus dem Jugendstrafrecht nutzte. Irgendwann werde "auch aus berechtigter Kritik ein Nachtreten. Ob das der Weg ist, Vertrauen zurückzugewinnen?" Berthold Kohler (FAZ) betont angesichts der hitzig geführten Debatte die Unterschiede "zwischen Sozialdemokraten, Konservativen, Grünen und Liberalen". Solange es aber in Deutschland keine absolute Mehrheit für eines ihrer Programme gebe, so lange müssten Koalitionen gebildet und Kompromisse gefunden werden. "Man kann nur hoffen, dass das dem nächsten Regierungsbündnis besser gelingt als der Ampel."
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: Auf FAZ-Einspruch sprechen sich die Rechtsprofessor:innen Frauke Rostalski und Gregor Thüsing sowie der Medizinprofessor Winfried Hardinghaus, jeweils Mitglieder des Deutschen Ethikrats, dagegen aus, das Abtreibungsrecht noch vor der Neuwahl zu reformieren. Diese Entscheidung sollte "nicht übers Knie gebrochen werden". Dass es in dem Gruppenantrag heiße, das Bundesverfassungsgericht mache beim Thema Abtreibung "ungewöhnlich engmaschige Vorgaben", sei aus juristischer Perspektive "starker Tobak". Im Antrag würden zudem sehr selektive Rechtsvergleiche vorgenommen. Schließlich gehe in der aktuellen Debatte auch der Blick auf Themen wie das erhöhte Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern verloren, die dazu führten, dass sich Schwangere in Deutschland gegen ihr Kind entscheiden.
Haushalt: Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hat in einem Rundschreiben an die anderen Ressorts auf Einhaltung der Regeln zur vorläufigen Haushaltsführung gedrängt, die ab dem 1. Januar 2025 greifen. Neben den formalen Vorgaben, die Artikel 111 GG vorsieht, machte Kukies auch der Höhe nach Vorgaben: Wenn nicht eine vor dem 1. Januar 2025 rechtlich begründeten Verpflichtung höhere Ausgaben notwendig macht, dürfen die Ministerien zunächst nur 45 Prozent der Mittel ausgeben, die für sie im Haushaltsentwurf der Ampelkoalition für 2025 vorgesehen waren. Hintergrund dieser Vorgabe ist die Prognose, dass ein neuer Haushalt erst zur Jahresmitte in Kraft treten könnte. SZ (Claus Hulverscheidt), FAZ (Manfred Schäfers) und Hbl (Jan Hildebrand) berichten.
Schuldenbremse: Reinhard Müller (FAZ) fordert, den sozialen Rechtsstaat effektiver zu machen, anstatt die Schuldenbremse abzuschaffen. Ohne diese wären "alle Schleusen geöffnet". Zudem sei die Schuldenbremse "nicht etwa eine kreative Schöpfung des Bundesverfassungsgerichts, sondern nach langem Ringen, aufgrund einschlägiger Erfahrungen und nach parteiübergreifender Einigung in das Grundgesetz geschrieben worden." Im Hbl schreibt Bettina Stark-Watzinger, stellvertretende Vorsitzende der FDP, warum sie an der Schuldenbremse festhalten wolle. Diese zwinge Regierungen dazu, nicht in Legislaturperioden zu denken, sondern langfristige Stabilität und Wohlstand im Blick zu behalten. "Ohne diese Begrenzung drohen Wahlkämpfe zu Wettläufen um immer neue Versprechen zu werden – auf Kosten der Generationen, die diese Schulden eines Tages tragen müssen."
Hausdurchsuchung: Mit Blick auf "jüngste Hausdurchsuchungen wegen beleidigender Onlineäußerungen" kritisiert der Anwalt Eren Basar im Hbl, "dass Ermittler die Durchsuchung bei jeder Straftat einsetzen dürfen – unabhängig von der Schwere der vermeintlichen Straftat". Durch die Beschlagnahme und Auswertung von Smartphones, die heute als "'Goldstandard' jeder Durchsuchung" gelte, erhielten Ermittler tiefere Einblicke in das Privatleben als zur Beweisführung notwendig sei.
Justiz
BGH zu korruptem Staatsanwalt/Spediteur: Der 2023 vor dem Landgericht Hannover wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Spediteur Jonas H. wurde nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Dies entschied der BGH, obwohl in dem LG-Verfahren der Staatsanwalt Yashar G. mitwirkte, der unter Korruptionsverdacht steht. Der angeklagte Drogenhändler hatte während seines Verfahrens darauf hingewiesen, dass das Drogenkartell Informationen aus der Justiz erhalten hatte, und den Staatsanwalt explizit verdächtigt. Das Recht auf ein faires Verfahren sei trotzdem nicht verletzt, da die Verdachtsmomente gegen den Staatsanwalt damals nur vage gewesen seien, entschied der BGH. Ferner seien keine schweren Pflichtverletzungen des Staatsanwalts in diesem Verfahren ersichtlich. Zudem habe neben G. auch sein Vorgesetzter an der gesamten Hauptverhandlung teilgenommen. Der BGH hob das Urteil allerdings im Strafausspruch auf. Die "Aufklärungsbemühungen" des Angeklagten hinsichtlich des Staatsanwalts hätten strafmildernd berücksichtigt werden müssen. LTO (Markus Sehl) und beck-aktuell berichten.
StGH Nds zu Landtags-Wahlkreisen: Bis zur nächsten Landtagswahl 2027 müssen die Wahlkreise des Landes Niedersachsen neu geordnet werden. Die Landtagswahl von 2022 muss jedoch nicht wiederholt werden. Der Staatsgerichtshof des Landes entschied, dass die aktuelle Einteilung gegen die Verfassung verstoße. Während durchschnittlich 69.710 Wahlberechtigte in jedem Wahlkreis leben, sind es etwa im Wahlkreis Lüneburg-Land 25 Prozent weniger und im Wahlkreis Aurich 26 Prozent mehr. Nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit müssten bei einer Mehrheitswahl, wie sie das niedersächsische Wahlrecht für die direkt gewählten Abgeordneten vorsieht, die Wahlkreise möglichst gleich groß sein, damit jeder Stimme ein annährend gleiches Gewicht auch im Verhältnis zu den in anderen Wahlkreisen abgegeben Stimmen zukommt. Eine Abweichung um mehr als 25 Prozent sei ausnahmslos unzulässig. Es berichten zeit.de und bild.de (Daniel Puskepeleitis).
EuGH zu Wettbewerbsrecht: Auf dem Europarechtsblog Jean Monnet Saar analysiert der Doktorand William Wulff (in englischer Sprache) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang Dezember zum Wettbewerbsrecht. Hintergrund des Urteils war eine Entscheidung der lettischen Wettbewerbsbehörde, die moniert hatte, dass der Autohersteller Kia seinen Kunden während der Garantiezeit Reparaturen nur von autorisierten Vertretern erlaubt. Der EuGH glich in dem Urteil seine Rechtsprechung zu Art. 101 AEUV an Art. 102 AEUV an, indem er potentielle Wettbewerbsbeschränkungen für einen Wettbewerbsverstoß nach Art. 101 AEUV ausreichen ließ.
BVerfG – US-Drohnen und Ramstein: Vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Dienstag über den via Ramstein gesteuerten US-Drohnen-Einsatz im Jemen erläutert beck-aktuell (Maximilian Amos) ausführlich die Geschichte und Bedeutung des Verfahrens. Es werde vor dem BVerfG nicht in erster Linie darum gehen, ob die USA tatsächlich gegen Völkerrecht verstoße, sondern ob die Bundesregierung ausreichende Anstrengungen unternehme, Grundrechtsverletzungen zu verhindern.
StGH Bremen zu Ausbildungsumlage: Der Bremer Staatsgerichtshof entschied, dass die 2023 beschlossene Ausbildungsumlage für Bremer Unternehmen nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese sieht vor, dass Unternehmen 0,27 Prozent ihrer Lohnkosten in einen Fonds einzahlen müssen. Aus diesem werden Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützt – mit 2.250 Euro pro Azubi und Jahr. Die klagenden Unternehmen sahen sich in ihrer Handlungsfreiheit verletzt und hielten das Land Bremen für unzuständig. Der Staatsgerichtshof wies beide Argumente zurück. Eine Minderheit der Richter:innen hielt das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Kirchen als Arbeitgeber:innen ausklammere. Die Mehrheit las das Gesetz jedoch so, dass auch die Kirchen umfasst sind. Die taz-nord (Lotta Drügemöller) berichtet.
BGH zu Mietvertrag aus DDR-Zeiten: Ein Vermieter darf seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, obwohl der entsprechende Mietvertrag von 1990 eine solche Kündigung in Anlehnung an das damals geltende Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB-DDR) nicht vorsah. Nach damaligem Recht war eine Beendigung des Mietverhältnisses nur durch Vereinbarung der Vertragspartner, durch Kündigung seitens des Mieters oder durch gerichtliche Aufhebung möglich. Anders als die Vorinstanz, die die Kündigung zurückwies, entschied der BGH, dass allein die Regeln des BGB gelten. Sie fänden gem. Art. 232 § 2 EGBGB auch auf Mietverhältnisse Anwendung, die vor der Wiedervereinigung geschlossen wurden. LTO und beck-aktuell berichten.
BGH zu Kindesentführung und Missbrauch: Der BGH hat die Verurteilung eines 62-Jährigen bestätigt, der 2023 ein zehnjähriges Mädchen aus dem rheinland-pfälzischen Edenkoben entführt und missbraucht hat. Er wurde vom Landgericht Landau zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die anschließende Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Die Tat geschah kurze Zeit nach der Entlassung des Mannes aus einer vorherigen einschlägigen Haftstrafe. spiegel.de berichtet.
BAG zu AGG-Hopping: Ein 26-jähriger Mann, der sich im ganzen Bundesgebiet erfolglos auf Stellen bewarb, die sich an eine "Sekretärin" richteten, erhält keine Entschädigung wegen Diskriminierung als männlicher Bewerber. Dies entschied das BAG bereits im September im Fall einer Bewerbung bei einer Ingenieurgesellschaft, die 170 Kilometer vom damaligen Wohnort des Mannes entfernt war. Das Gericht hielt seine Bewerbung für rechtsmissbräuchlich, berichtet jetzt auch spiegel.de anlässlich der nun veröffentlichten Urteilsgründe.
OLG Frankfurt/M. zu Pferdeverletzung: Die Eigentümerin eines Pferdes, das sich auf dem Hof eines Reitvereins an einem Nagel verletzt hatte, hat gegen den Reitverein keinen Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied, haftet der Verein nicht für jede Gefahr, die von seinem Hof ausgeht. Der Verein konnte nachweisen, dass regelmäßige Kontrollgänge durchgeführt worden waren. LTO berichtet.
LG Frankfurt/O. – Betrug durch Abou Chaker: Vor dem Landgericht Frankfurt/O. läuft ein Prozess wegen Betrugs gegen den früheren Bushido-Manager Arafat Abou-Chaker. Ihm wird vorgeworfen, in einem vorangegangenen Zivilverfahren zwischen ihm und Bushido gefälschte Quittungen vorgelegt zu haben, um Zahlungen vorzutäuschen. Beim Prozessbeginn vergangene Woche sagte Rapper Bushido ausführlich aus und bekräftigte die Betrugsvorwürfe. spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO berichten.
LG Ingolstadt – Mord an Doppelgängerin: Die SZ (Lisa Schnell) berichtet im Panorama-Ressort ausführlich über den Verlauf eines Mordprozesses vor dem LG Ingolstadt. Einem Mann und einer Frau wird vorgeworfen, eine fremde Frau umgebracht zu haben, die der Angeklagten optisch ähnlich sah. Das Motiv für den Mord ist allerdings auch nach 52 Verhandlungstagen nicht aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Frau ihren Tod vortäuschen wollte, um nach einer Trennung nicht wieder bei ihrer Familie einziehen zu müssen.
VG Frankfurt/M. zu Rüstungsexporten nach Israel: Der Eilantrag eines Mannes aus Gaza gegen die Ausfuhrgenehmigung für Panzergetriebe nach Israel blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. verneinte eine Schutzwirkung durch das Außenwirtschaftsrecht. Auch aus dem Grundgesetz könnten keine Schutzpflichten gegenüber dem Antragsteller hergeleitet werden, argumentierte das Gericht. spiegel.de berichtet.
Recht in der Welt
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Bevor am Donnerstag das Urteil im Prozess um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot fallen soll, äußerte sich der Hauptangeklagte Dominique Pélicot ein letztes Mal. Wie spiegel.de und zeit.de (Annika Joeres) berichten, sagte er, er bewundere den Mut seiner Frau. Die FAZ (Michaela Wiegel) lässt die Verteidigerin von zwei Angeklagten, Nadia El Bouroumi, zu Wort kommen. Sie warnt vor den hohen Erwartungen an den Prozess und sagt, die Staatsanwälte und Richter seien dabei, in die Moralfalle zu tappen. Der Prozess handele nicht von "consentement", wie es in der Öffentlichkeit teilweise dargestellt werde. Ihre Mandanten nannte sie "arme Kerle", die in die Fänge Dominique Pelicots geraten seien.
Italien – Amnestie für Impfverweigerer: Die FAZ (Matthias Rüb) berichtet, dass Italiens Regierung per Dekret eine Amnestie für die rund 1,7 Millionen Impfverweigerer durchgesetzt hat. Sie waren 2022 mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt worden. Zahlen müssen sie dieses nun nicht mehr. Nur 55.000 Personen hatten das Bußgeld fristgerecht gezahlt. Kritik an der Straffreiheit kommt auch aus der christdemokratischen Regierungspartei Forza Italia: Das Dekret sei ein "Schlag ins Gesicht der Rechtsstaatlichkeit".
EuGH/Polen und Tschechien – Parteimitgliedschaft von EU-Ausländern: Der Londoner Rechtsprofessor Steve Peers analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Urteile des EuGH von November, nach denen EU-Ausländer das Recht haben müssen, in einem anderen EU-Staat Mitglied in einer Partei zu werden. Das Urteil stärke die Rolle der EU-Staatsbürgerschaft, erkenne jedoch auch an, dass die nationale Identität im Wahlrecht von Bedeutung sei.
Dänemark – Flaggenverbot: In Dänemark ist es künftig gesetzlich verboten, andere Flaggen als den dänischen Dannebrog an großen Fahnenmasten zu hissen. Das neue Gesetz wurde erlassen, nachdem das Oberste Gericht Dänemarks einem Mann erlaubte, in seinem Garten die US-Fahne zu hissen. Es gebe zwar ein ungeschriebenes Gesetz, dass man nur die dänische Flagge aufziehen dürfe, dieses erkannte das Gericht aber nicht als Grundlage für ein Verbot an. Nun wurde eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geschaffen – allerdings mit einigen Ausnahmen: Erlaubt sind die skandinavischen Flaggen und die deutsche Fahne, vorübergehend auch die ukrainische, sowie Piraten- und Regenbogenfahnen. Die SZ (Alex Rühle) berichtet.
Sonstiges
Gesichtserkennung: Nach einem Bericht von netzpolitik.org (Matthias Monroy) liegt die Fehlerquelle des neu eingeführten und auf Künstlicher Intelligenz basierenden Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes bei unter 1 Prozent. Schon mit dem alten System wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.796 Personen in der polizeilichen Fotodatenbank ausfindig gemacht. Aufgrund der Treffergenauigkeit sei ein nachfolgender manueller Abgleich durch Lichtbildexpert:innen mittlerweile eigentlich überflüssig, werde allerdings durch die europäische KI-Verordnung vorgeschrieben.
Gold aus Einäscherung: In Reaktion auf den Zahngolddiebstahl im Hamburger Krematorium, der 2011 vor Gericht verhandelt wurde, sieht das Hamburger Bestattungsgesetz seit 2019 vor, dass in die Urne neben der Asche auch alle nicht verbrennbaren Rückstände aufgenommen werden müssen. Die Separierung und Verwertung von Gold ist also verboten. Rechtsprofessor Jürgen Schwabe kritisiert diese Praxis auf beck-aktuell. Er geht von etwa 120 Kilogramm Gold aus, das in Hamburg bereits in den Urnen begraben wurde, bundesweit könnten es jährlich etwa eine Tonne sein. "Wie ist diese Vergeudung großer Goldmengen zu rechtfertigen, wenn ständig aufgefordert wird, alte Handys und überhaupt Elektronik-Artikel zur Rückgewinnung wertvoller Materialien abzugeben und nicht einfach wegzuwerfen?", fragt er.
Resozialisierung: Die taz (Johanna Treblin) lobt in ihrer Rezension den Podcast "Unter Mördern – Leben im Gefängnis" von RBB und Tagesspiegel. Es handele sich zwar um True Crime, aber mit sozialpolitischem Anspruch. Im Zentrum stehe auch die Frage, ob eine Resozialisierung von Schwerverbrechern im Gefängnis überhaupt möglich ist. "Wer will, zieht das Fazit: Eine Resozialisierung im System 'Justizvollzug' ist möglich, aber wahrscheinlich ist sie nicht."
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56124 (abgerufen am: 15.01.2026 )
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