Das LG Dortmund sprach die fünf im Fall Dramé angeklagten Polizisten frei. Ein Schweizer Gericht stellte das Verfahren gegen den Cum-Ex-Hinweisgeber Seith ein. Die Grünen haben noch Redebedarf zur Wahl Robert Seegmüllers als BVerfG-Richter.
Thema des Tages
LG Dortmund zu tödlichem Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Das Landgericht Dortmund hat fünf Polizisten freigesprochen, die wegen Tötung des 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Dramé angeklagt waren. Die Polizei war 2022 gerufen worden, weil Sozialarbeiter fürchteten, der Jugendliche aus dem Senegal werde sich selbst mit einem Messer verletzen oder töten. Nach einem Pfefferspray-Einsatz der Polizei eskalierte die Situation und Dramé wurde von einem Polizisten erschossen. Das Gericht kam nun zu dem Schluss, die Polizisten seien allesamt einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterlegen, weil sie sich in einer Notwehr- und Nothilfesituation wähnten; dies, obwohl es keinen Anhaltspunkt dafür gegeben habe, dass Dramé, der auf die Beamten zustürmte, sie mit dem Messer angreifen wollte. Vielmehr habe sich der junge Mann nach dem Pfeffersprayeinsatz erhoben und sich in der einzig möglichen Fluchtrichtung auf die Polizisten zubewegt. Nach Urteilsverkündung riefen empörte Zuschauer:innen wiederholt: "Das war Mord!" Es berichten SZ (Christian Wernicke), FAZ (Reiner Burger), taz (Andreas Wyputta), LTO und spiegel.de (Tobias Großekemper).
Dinah Riese (taz) kommentiert: In etwa zwei Dritteln der Fälle, in denen 2024 ein Mensch durch die Polizei getötet worden war, habe sich das Opfer in einer psychischen Krise befunden – und somit in einer Krise, die sich mit Waffen nicht lösen ließe. Immer wieder forderten Expert:innen, dass Menschen in psychischen Krisen zunächst von Ärzt:innen oder psychosozialen Krisendiensten erreicht werden müssten. "Dass die Polizei diesen Lernprozess offenbar strukturell verweigert, bezahlen Menschen mit ihrem Leben. Immer und immer wieder."
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Der Vorschlag von CDU/CSU, den derzeitigen Richter am Bundesverwaltungsgericht Robert Seegmüller als Verfassungsrichter zu wählen, stößt laut SZ (Wolfgang Janisch) bei SPD und Grünen auf Kritik, insbesondere wegen zugespitzt-kritischer Äußerungen Seegmüllers zum Asylrecht. Die SPD würde Seegmüller wohl "zähneknirschend" mitwählen, die Grünen haben aber noch Gesprächsbedarf, so dass eine Wahl wohl erst im Januar möglich wird. Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge von Josef Christ am Ersten Senat liegt bei der CDU/CSU.
Antisemitismus: LTO (Christian Rath) berichtet über eine Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung und des Tikvah-Instituts, die sich unter der Prämisse, dass es im Bereich des Antisemitismus keine Strafbarkeitslücken geben dürfe, mit dem bestehenden Strafrecht befasste und Vorschläge für Reformen machte. Diskutiert wurde u.a. über eine Strafvorschrift zum Schutz des Existenzrechts Israels, eine Reform des Straftatbestands der Volksverhetzung und die Anwendung der Strafzumessungsregel in § 46 II StGB auf Fälle israelbezogenen Antisemitismus.
AfD-Verbot: In einem Gastkommentar spricht sich Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano in der taz für die sofortige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Die vorherige Einholung eines Gutachtens, wie sie ein neuer Antrag einiger Grünen-Abgeordneten fordert, berge eine große Gefahr. Denn wenn das Gutachten – beispielsweise irgendwann im Jahr 2025 – vorgelegt werde, werde keine Mehrheit mehr für einen Verbotsantrag möglich sein. Hinzu komme, dass den Gutachtenden kaum mehr Informationen zur Verfügung stehen als die, die bereits öffentlich ausgewertet sind. Die Verfassung weise der Bundesregierung eine Verantwortung für die Resilienz der Demokratie zu. Dieser müsse die Regierung nachkommen, "solange sie es noch kann".
Justiz-Cloud: Rechtsprofessorin Anne Paschke stellt auf beck-aktuell die geplante bundeseinheitliche Cloud-Infrastruktur für IT-Anwendungen der Justiz vor, deren Einführung die Justizminister:innen auf ihrem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel Ende November beschlossen haben. Mit der gemeinsamen Cloud soll vermieden werden, dass neue Anwendungen stets parallel für mehrere IT-Umgebungen in Bund und Ländern entwickelt werden müssen. Auch soll der Einsatz rechenleistungsintensiver KI-Lösungen ermöglicht werden. Eine erste Version soll bis Ende 2026 arbeitsfähig sein.
Bundestagspolizei: Wie die SZ (Robert Roßmann) schreibt, haben sich SPD und Grüne auf den "Entwurf eines Gesetzes über die Polizei beim Deutschen Bundestag" verständigt. Aufgaben und Befugnisse der Bundestagspolizei, deren Existenz in Artikel 40 Abs. 2 GG verankert ist, sollen in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Da die CDU/CSU-Fraktion angab, den Entwurf zunächst ausführlich prüfen zu wollen, wird das Gesetz vor den anstehenden Neuwahlen wohl nicht realisiert werden.
Justiz
BVerfG zu Tabaksteuer auf E-Zigaretten: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Tabaksteuer für E-Zigaretten bestehen bleibt, so FAZ (Katja Gelinsky) und tagessschau.de (Philip Raillon). Mehrere Hersteller und Raucher:innen hatten Verfassungsbeschwerde gegen die seit Juli 2022 geltende Besteuerung eingelegt. Sie hatten u.a. geltend gemacht, dass E-Zigaretten weniger gesundheitsschädlich seien als klassische Zigaretten. Das BVerfG räumte jedoch dem Gesetzgeber bei derartigen "verhaltenslenkenden Steuern" einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum ein.
BAG zu Krankschreibung nach Kündigung: Im Interview mit spiegel.de (Florian Gontek) stellt Rechtsanwalt Anton Barrein ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September vor, wonach Arbeitgeber:innen die Krankschreibung von Beschäftigten infrage stellen dürfen, wenn ein "enger zeitlicher Zusammenhang" zwischen Kündigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht.
OLG Frankfurt/M. zu polizeilicher Mithaftung am eigenen Tod: Ein Autofahrer, der auf der Autobahn zwei Polizisten tötete, die einen Verkehrsunfall gesichert hatten, haftet für die Leistungen an die Hinterbliebenen nur zu zwei Dritteln, weil die Polizisten den Unfall mitverschuldet hatten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschieden, wie LTO schreibt. Die Polizisten hätten sich nach der Sicherung einer Unfallstelle noch weitere Zeit auf der Autobahn aufgehalten, ohne den Verkehr hinreichend zu beobachten und sich damit fahrlässig selbst gefährdet. Beim Betreten der Autobahn sei höchstmögliche Sorgfalt geboten.
LG Berlin zu rechtsextremen Anschlägen Neukölln: Das Landgericht Berlin verurteilte die Neonazis Tilo P. und Sebastian T. wegen rechtsextremer Anschläge in Neukölln zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten sowie dreieinhalb Jahren. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zunächst einen Brandanschlag auf das Auto des Buchhändlers Heinz Ostermann und schließlich auf das des Linken-Politikers Ferat Koçak verübt hatten. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über das Verfahren, über die Hintergründe der Taten und über die Angst Koçaks vor weiteren rechtsextremen Angriffen.
LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Leerverkäufer: Wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. Anklage gegen zwei Fondsmanager wegen ihrer Beteiligung an Cum-Ex-Manipulationen erhoben. Es handelt sich dabei um die erste Anklage gegen Verantwortliche einer sogenannten Leerverkaufsgesellschaft. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, über ihre Fondsgesellschaft als Leerverkäufer in Cum-Ex-Handelsketten mit dem Ziel agiert zu haben, rechtswidrige Steueranrechnungen herbeizuführen. Dabei soll es zu Auszahlungen von 45 Millionen Euro durch den Fiskus gekommen sein.
Einen Überblick über die aktuellen Cum-Ex-Anklagen gibt das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier).
Korrupter Staatsanwalt: Die CDU im niedersächsischen Landtag fordert im Fall eines mutmaßlich korrupten Staatsanwalts schonungslose Aufklärung. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) verwies auf die Unschuldsvermutung, betonte aber auch, dass man den Fall umfassend aufklären werde. Der verdächtigte Staatsanwalt, der seit Ende Oktober in Untersuchungshaft sitzt, soll eine Kokainbande gegen Geld mit Informationen versorgt haben. LTO berichtet.
Recht in der Welt
Schweiz – Cum-Ex-Hinweisgeber Seith: Das Obergericht des Kantons Zürich hat den erst vergangenen Montag gestarteten Prozess gegen den Stuttgarter Wirtschaftsanwalt und Cum-Ex-Hinweisgeber Eckart Seith wegen des Vorwurfs der Wirtschaftsspionage mit der Begründung eingestellt, dass der ermittelnde Schweizer Staatsanwalt voreingenommen gewesen sei. Seith hatte interne Dokumente einer Schweizer Bank, die er im Rahmen seiner Tätigkeit als Anwalt erhalten hatte, an die deutsche Justiz weitergeleitet und so die Cum-Ex-Ermittlungen ausgelöst. Ob Seith Schadensersatz erhält, soll im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Das Bundesgericht in Lausanne hatte bereits 2022 eine ähnliche Entscheidung des Obergerichts Zürich im Fall Seith aufgehoben und entschieden, dass der Staatsanwalt nicht befangen war. Es berichten SZ (Meike Schreiber), FAZ (Marcus Jung) und LTO.
Meike Schreiber (SZ) begrüßt die Einstellung des Verfahrens. Schon aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich, dass Hinweise auf schwere Straftaten keine geschützten Informationen seien. Vielmehr dürften sie weitergegeben werden. Seith habe daher "seine Pflicht als Staatsbürger, als Rechtsanwalt und Europäer erfüllt". Marcus Jung (FAZ) nennt die Entscheidung des Gerichts "eine Nachricht, die Hinweisgebern" Mut mache, "sich weiter für die Aufdeckung von Straftaten und Missständen einzusetzen".
Südkorea – Kriegsrecht: Als Konsequenz aus der kurzzeitigen Verhängung des Kriegsrechts durch Präsident Yoon Suk Yeol hat die südkoreanische Nationalversammlung Amtsenthebungsverfahren gegen Polizeichef Cho Ji Ho und Justizminister Park Sung Jae eingeleitet. Polizeichef Cho war in dieser Woche festgenommen worden. Er und der Justizminister sind durch die Entscheidung des Parlaments bis auf Weiteres von ihren Pflichten entbunden. Zudem plant das Parlament, einen zweiten Amtsenthebungsantrag gegen den Präsidenten voranzutreiben, nachdem ein erster Antrag am Widerstand der Partei des Präsidenten gescheitert war. Der Präsident verteidigte seine Kriegsrechtsentscheidung. Es berichten SZ (Thomas Hahn), FAZ (Jochen Stahnke) und taz (Fabian Kretschmer).
Bulgarien/Rumänien – Schengen-Raum: Ab Anfang Januar können Bulgarien und Rumänien vollständig dem grundsätzlich grenzkontrollfreien Schengen-Raum beitreten, beschloss der EU-Rat der Innenminister:innen. Bereits 2011 hatte die Europäische Kommission bestätigt, dass Rumänien und Bulgarien alle Anforderungen erfüllen. Dennoch blockierte insbesondere Österreich den Beitritt. Nachdem Bulgarien und Rumänien einen stärkeren Außengrenzschutz sowie beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren eingeführt hatten, hat Österreich sein Veto gegen die Vollmitgliedschaft der beiden Länder im Schengen-Raum zurückgenommen. Es schreibt LTO.
Christoph B. Schiltz (Welt) kritisiert, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Österreichs Blockade gegen einen früheren Beitritt Bulgariens und Rumäniens als "Fehler" bezeichnete. Österreich habe "in der europäischen Migrationspolitik – zusammen mit Dänemark und den Niederlanden – in positiver Weise Maßstäbe gesetzt".
USA – neuer FBI-Chef Kash Patel: Nachdem FBI-Chef Christopher Wray seinen Rücktritt erklärt hatte, will der kommende US-Präsident Donald Trump den Hardliner und Verschwörungstheoretiker Kash Patel zum Chef des Federal Bureau of Investigation machen. Zusammen mit der neuen Justizministerin Pam Bondi soll Patel Trumps Verständnis von Gerechtigkeit in die Tat umsetzen. Kritiker:innen befürchten einen Rachefeldzug. Offenbar erwägt der amtierende US-Präsident Joe Biden auch deshalb, den ehemaligen Corona-Beauftragten Anthony Fauci, den pensionierten Armee-Stabschef Mark Milley, den Demokraten Adam Schiff und die Republikanerin Liz Cheney vorsorglich zu begnadigen. SZ (Peter Burghardt), FAZ (Majid Sattar) und taz (Hansjürgen Mai) berichten.
Norwegen – Schwangerschaftsabbruch: Laut der taz (Anne Dieckhoff) hat Norwegen seine Abtreibungsgesetzgebung liberalisiert: Künftig ist die Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen, bis zur 18. Woche allein der Betroffenen überlassen. Das neue Gesetz, das im Sommer in Kraft treten soll, regelt zudem weitere Fragen rund um Schwangerschaftsabbrüche. So ist etwa vorgesehen, dass die medizinisch-ethischen Gremien, die einer Abtreibung nach der 18. Woche zustimmen müssen, in der Mehrzahl von Frauen besetzt sein müssen.
Syrien – Verfassung: Die neuen Machthaber in Syrien setzen die Verfassung und das Parlament nach eigenen Angaben für drei Monate außer Kraft, so die FAZ (Matthias Wyssuwa). Es werde nun ein "Rechts- und Menschenrechtsausschuss" gebildet, "um die Verfassung zu prüfen und dann Änderungen vorzunehmen".
Im Interview mit der taz (Julia Neumann) spricht die syrische Menschenrechtsanwältin Joumana Seif über die Folgen des Sturzes des Assad-Regimes, über die Notwendigkeit der Einbeziehung der – insbesondere weiblichen – Zivilbevölkerung, über strafrechtliche Rechenschaft, Wiedergutmachung und die Entschädigung für die erfolgten Verbrechen. tagesschau.de (Philip Raillon) befasst sich in einem Frage-Antwort-Format mit den Vorwürfen gegen Assad und seine Gefolgschaft und mit der Frage, wie diese Taten strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Nikolas Busse (FAZ) meint, man dürfe eine Zusammenarbeit mit den siegreichen Aufständischen in Syrien nicht "von einem Idealzustand abhängig" machen. Dies nämlich habe mehr mit deutschen Ansprüchen zu tun als mit der syrischen Realität. Deutschland müsse lernen, "dass Außenpolitik nicht Missionierung ist, sondern in erster Linie Interessenwahrung".
Belgien – Ex-Justizkommissar Reynders: Die SZ (Josef Kelnberger) portraitiert den früheren EU-Justizkommissar Didier Reynders, gegen den die Brüsseler Staatsanwaltschaft wegen Geldwäsche ermittelt. Reynders soll mit Bargeld in bislang unbekannter Höhe und aus bislang unbekannter Quelle an der Nationallotterie teilgenommen und die Gewinne auf sein Konto verbucht haben. Reynders behauptet, er sei spielsüchtig. Die Lotterie gab an, Reynders habe nicht wie ein Spielsüchtiger gespielt, sondern wie ein Geldwäscher.
Schweden – Kylian Mbappé: Wie die SZ (Oliver Meiler) schreibt, hat die Staatsanwaltschaft in Stockholm die Ermittlungen gegen den französischen Fußballer Kylian Mbappé, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Italien – Straßenverkehr: In Italien tritt am Samstag die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die u.a. für die Nutzung des Smartphones am Steuer oder für das Fahren unter Alkoholeinfluss deutlich höhere Strafen vorsieht. Auch für Nutzer:innen von E-Scootern gelten danach schärfere Regeln. SZ (Marc Beise) und FAZ (Matthias Rüb) berichten.
Österreich – Herbert Kickl: Über die Aufhebung der Immunität des Vorsitzenden der FPÖ, Herbert Kickl, durch das österreichische Parlament berichtet nun auch die SZ (Verena Mayer). Die Staatsanwaltschaft will gegen Kickl wegen des Verdachts auf Falschaussage in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ermitteln. Auch die Immunität von drei weiteren FPÖ-Abgeordneten, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, NS-Lieder gesungen zu haben, hob der Nationalrat auf.
Juristische Ausbildung
Examens-Panne: Laut beck-aktuell gab es nun auch Probleme beim ersten E-Examen in Baden-Württemberg im Rahmen des zweiten Staatsexamens. So stellten Mitarbeiter:innen des Landesjustizprüfungsamts am Prüfungstag in Mannheim fest, dass sich bei rund einem Drittel der Laptops keine Verbindung zum Server herstellen ließ, wodurch auch die für das Examen vorgesehene Schreibsoftware nicht geöffnet werden konnte. Mit mehr als eineinhalb Stunden Verspätung konnte die Prüfung schließlich durchgeführt werden.
Sonstiges
Syrische Flüchtlinge: In der EU herrscht Unsicherheit zu der Frage, wie nach dem Sturz des Assad-Regimes mit Geflüchteten aus Syrien umgegangen werden soll, so SZ (Josef Kelnberger) und Welt (Christoph B. Schiltz/Mandoline Rutkowski). Während etwa Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien laufende Asylverfahren vorerst ausgesetzt haben, leitete Österreich bereits offizielle Asyl-Aberkennungsverfahren ein.
LTO (Tanja Podolski) geht in einem Frage-Antwort-Format der Frage nach, ob den in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen nun eine Abschiebung in ihr Herkunftsland droht. Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) erläutert auch Rechtsprofessor Winfried Kluth die Rechtslage. Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) weist Rechtsprofessor Daniel Thym zudem darauf hin, dass eine positive Entwicklung in Syrien die Kapazitäten der Asylbehörden massiv überfordern würde; schließlich müsse jeder Einzelfall individuell geprüft werden. Thym schlägt deshalb Verfahrenserleichterungen beim Widerruf von Asyl- und Aufenthaltsentscheidungen vor. Die Migrationsforscherin Yuliya Kosyakova zeigt sich im Interview mit spiegel.de (Levin Kubeth) überzeugt, dass eine öffentliche Debatte über Rückkehranreize nicht hilfreich sei, solange noch nicht einmal Klarheit über die zukünftigen Verhältnisse bestehe.
Die Autorin Olga Grjasnowa kritisiert in einem Gastkommentar auf spiegel.de die unmittelbar nach dem Sturz des Assad-Regimes laut gewordenen Rufe, syrische Geflüchtete möglichst zeitnah abzuschieben. Diese Forderungen zeigten selbst den Menschen, die längst eingebürgert sind, dass sie niemals wirklich "dazugehören" werden. Dabei wolle "wirklich niemand auf dieser Welt" freiwillig "zu eine:m Geflüchteten werden".
Feedbackgespräche in Kanzleien: LTO-Karriere (Tamara Wendrich) erklärt, warum Mitarbeitergespräche auch in Kanzleien zunehmend an Bedeutung gewinnen und was eine funktionierende Feedbackkultur ausmacht.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56104 (abgerufen am: 23.01.2026 )
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