Der Staatsgerichtshof in Bückeburg wies Wahlprüfungsbeschwerden ab. Der vzbv erhob beim OLG Hamburg Sammelklage wegen des Facebook-Datenlecks. Tiktok scheiterte mit einer Klage gegen das US-Gesetz, das einen Verkauf anordnet.
Thema des Tages
StGH Nds zur Landtagswahl: Die niedersächsische Landtagswahl von 2022 muss nicht wiederholt werden. Dies entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg, der die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei ehemaligen FDP-Abgeordneten zurückwies, die nicht mehr in den Landtag einzogen. Als Wahlfehler hatten sie zum einen geltend gemacht, dass spätere AfD-Listenkandidaten auf das Privatkonto des AfD-Landeschefs Ansgar Schledde (die sogenannte "Kriegskasse") Gelder einzahlen mussten, um einen aussichtsreichen Listenplatz zu erhalten. Dass die Zahlungen genutzt wurden, Delegierte zu beeinflussen, konnte jedoch nicht belegt werden. Zum anderen hatten die FDPler geltend gemacht, dass die AfD-Liste auf einer Delegiertenversammlung aufgestellt wurde, die in der AfD-Satzung nicht vorgesehen war. Dies verletze aber nicht den Kernbestand an wahlrechtlichen Verfahrensgrundsätzen, so der StGH. Da die Volksvertretungen "größtmöglichen Bestandsschutz" erforderten, müssten gravierende Wahlfehler vorliegen. Sonst bestehe die Gefahr, dass Parteien durch bewusste Verstöße die Ungültigkeit von Wahlen herbeiführen können. Es berichten FAZ (Reinhard Bingener), taz-nord (Nadine Conti), spiegel.de und beck-aktuell.
Rechtspolitik
Biometrische Gesichtserkennung: Die Regierungsfraktionen CDU und SPD brachten im hessischen Landtag einen Änderungsantrag zum derzeit dort diskutierten "Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit" ein, wonach der Abgleich von im öffentlichen Raum gefertigten Kamerabildern mit Bildern der Polizeidatenbank mittels KI erlaubt werden soll. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach sich für die biometrische Echtzeitidentifikation mittels KI an Bahnhöfen aus. netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) berichtet.
KI: Die Postdoktorandin Plixavra Vogiatzoglou beschreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Hürden zur Umsetzung der in der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz vorgesehene Ausnahme für Gründe der nationalen Sicherheit. Zwar unterschied der Europäische Gerichtshof dahingehend zwischen der öffentlichen Sicherheit und der nationalen Sicherheit, dass letztere gegenwärtig sei, allerdings sei es herausfordernd, diese zeitliche Unterscheidung bei der Herstellung und Markteinführung eines KI-Systems ex ante anzuwenden. Außerdem existierten die Regelungen des AI Acts "nicht in einem rechtlichen Vakuum, sondern ergänzen das bestehende EU-Recht, einschließlich des EU-Datenschutzrechts".
AfD-Verbot: Nun berichtet auch beck-aktuell über den Antrag einer Gruppe von Grünen-Abgeordneten um Renate Künast, dass der Bundestag ein Gutachten in Auftrag geben soll, das die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbots prüft. tagesschau.de (Christoph Kehlbach) stellt erneut im Frage-Antwort-Format grundlegende Informationen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren dar.
Justiz
OLG Hamburg – Facebook-Datenleck: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhob gegen die Facebook-Mutter Meta Sammelklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Der vzbv berief sich auf die Mitte November ergangene verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Scraping-Verfahren, wonach Nutzer:innen bereits aufgrund des Kontrollverlustes über die eigenen Daten Schadensersatz verlangen können. Verbraucher:innen können sich nun der Klage anschließen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. Es berichten FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de (Philip Raillon) und spiegel.de.
OLG Frankfurt/M. zur anwaltlichen Aufklärungspflicht: Eine Rechtsanwältin, die ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme der Berufung riet, obwohl die Erfolgsaussichten der Berufung wegen einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden sind, kann von der Rechtsschutzversicherung der Mandantin für die Mehrkosten des weiter geführten Berufungsverfahrens in Regress genommen werden. beck-aktuell stellt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. aus dem August vor, wonach die Beratungspflichten nicht mit Einlegung des Rechtsmittels enden.
LG Hamburg zu Remigrations-Treffen: Der AfD-nahe Jurist Ulrich Vosgerau gewann im Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen die grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg und erwirkte, dass die Grünen-Fraktion nicht mehr behaupten darf, beim Potsdamer Remigrations-Treffen sei die Deportation deutscher Staatsangehöriger geplant worden. Richtig sei zwar, dass der rechtsextreme Martin Sellner und seine Anhänger laut der Correctiv-Recherchen planten, "nicht assimilierte" Staatsbürger durch "hohen Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderte Gesetze" zum Verlassen des Landes zu bringen. Dies sei allerdings nicht als "Deportation" zu verstehen, sodass die Grünen diese nach Auffassung des Gerichts unwahre Tatsachenbehauptung unterlassen müssen. LTO (Felix W. Zimmermann/Max Kolter) berichtet.
LG Berlin II zu Selfie mit Greta Thunberg: Das Landgericht Berlin II wies den Eilantrag eines Mannes gegen die Veröffentlichung von Fotos, die ihn mit Greta Thunberg bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin zeigen, sowie gegen die Textberichterstattung, das Foto zeige ein "Selfie mit Judenhassern", zurück. Der Mann sei nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, weil die Verletzung seines Rufs vorhersehbare Folge des Selfies mit Thunberg sei, er selbst nur eine Randfigur auf den von der Bild-Zeitung veröffentlichten Fotos sei und die Bezeichnungen in der Textberichterstattung als "Islamisten und Israel-Hasser" noch von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. LTO berichtet.
LG Hamburg zu Corona-Maskenattesten: Das Landgericht Hamburg verurteilte einen 80-jährigen Mediziner, der während der Coronapandemie Maskenatteste ohne vorherige Untersuchung ausstellte, wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 57 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Verteidigung legte bereits Revision ein, so die taz.
StA Hannover – korrupter Staatsanwalt: Wie LTO schreibt, hat die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im November das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den mutmaßlich korrupten hannoverischen Staatsanwalt per Erlass entzogen. Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg beauftragte daraufhin die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit den Ermittlungen, die wiederum für einen Monat Unterstützung durch die zuvor ermittelnde Oberstaatsanwältin aus Hannover bekam.
Abschiebehaft Glückstadt: Der taz-nord (Amira Klute) liegt eine Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der Hamburger Linksfraktion zu den vielfach kritisierten Zuständen in der Abschiebehafteinrichtung Glückstadt vor. Demnach sind derzeit 20 von 72 Stellen nicht besetzt, der Krankenstand des Personals sei fast dreifach so hoch wie der Bundesdurchschnitt, das Besuchsrecht und die "Zeit an der frischen Luft" könnten kurzfristig eingeschränkt werden und es gebe trotz gesicherter Finanzierung keine muslimische Seelsorge.
Recht in der Welt
USA – TikTok: Ein US-Berufungsgericht in Washington wies die Klage von TikTok gegen das Gesetz zurück, wonach das Unternehmen bis zum 19. Januar 2025 verkauft werden muss. Das Gesetz verletze nicht die konstitutionelle Redefreiheit, weil die Maßnahme nicht darauf gerichtet sei, bestimmte Äußerungen zu unterdrücken, wie beck-aktuell die Begründung wiedergibt. Laut spiegel.de hat TikTok daraufhin einen Aufschub beantragt und hofft, dass der wiedergewählte Präsident Donald Trump das Verfahren beendet.
USA – Trump: Im Interview mit dem TV-Sender NBC kündigte der wiedergewählte US-Präsident Donald Trump an, die Teilnehmer:innen des Sturms auf das Kapitol begnadigen zu wollen. Außerdem plant er eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, um die Staatsangehörigkeit qua Geburt in den USA abzuschaffen. spiegel.de gibt die Pläne Trumps wieder.
Syrien – Umsturz: Im Interview mit LTO (Markus Sehl) lobt der syrische Rechtswissenschaftler Naseef Naeem das Vorgehen der Rebellen. Er begrüßt, dass die neuen Machthaber die alte Regierung und die Verwaltungsbeamt:innen im Amt gelassen haben und so eine gewisse institutionelle Kontinuität schaffen, die einem Machtvakuum vorbeugt. Auch die bisherige Verfassung sei weiter in Kraft und werde beachtet. Es gebe zwar eine UN-Sicherheitsratsresolution zu einem Übergang Syriens zur Demokratie, allerdings wurde diese 2015 unter völlig anderen Bedingungen entworfen. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Diktatur stehe derzeit noch nicht im Vordergrund.
Rumänien - Präsidentschaftswahl: Nachdem das rumänische Verfassungsgericht am Freitag die Präsidentschaftswahl annuliert hatte, da der in der ersten Runde erstplatzierte Rechtsextremist Calin Georgescu von russischer Einflussnahme profitiert habe, kritisierte die konservative Zweitplatzierte Elina Lasconi die Intervention des Gerichts: Dies sei ein "Moment, in dem der rumänische Staat die Demokratie mit Füßen getreten hat", sagte sie. Georgescu kündigte eine Klage gegen die rumänische Wahlbehörde an; diese sei nicht verpflichtet gewesen, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen. beck-aktuell berichtet.
Griechenland – Schiffsuntergang vor Pylos: Eine Recherche der taz (Christian Jakob u.a.) ergab, dass die griechischen Behörden die neun überlebenden Flüchtlinge des Schiffsunglücks vor Pylos 2023 beschuldigten, Teil eines Schlepperrings zu sein und die Bootsfahrt, bei der bis zu 650 Menschen ertranken, organisiert zu haben. Die Behörden hielten die Überlebenden fast ein Jahr in Untersuchungshaft, obwohl sie früh um die Unschuld der neun Beschuldigten wussten. Wider besseres Wissen habe die griechische Staatsanwaltschaft sogar Anklage wegen Schleuserei, illegaler Einreise, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Verursachung eines tödlichen Schiffsunglücks erhoben. Einen Antrag der neun Überlebenden auf Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haft wies ein Gericht in Kalamata im November 2024 ab.
Schweiz – Cum-Ex-Hinweisgeber Seith: Am gestrigen Montag wurde vor dem Obergericht Zürich das Berufungs-Strafverfahren gegen den Stuttgarter Wirtschaftsanwalt und Cum-Ex-Hinweisgeber Eckart Seith wegen des Vorwurfs der Wirtschaftsspionage fortgeführt. Er soll interne Dokumente einer Schweizer Bank besorgt und an die deutsche Justiz weiterleitet haben. 2022 wurde Seiths Verurteilung vom Obergericht aufgehoben, allerdings soll der Staatsanwalt befangen gewesen sein. Vor dem Obergericht protestierte unter anderem die frühere Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, die Seiths Hinweise als "entscheidend" für die deutschen Ermittlungen bezeichnete. Seith selbst wird erst am Donnerstag aussagen, ein Urteil soll wohl im Januar ergehen. Seith kündigte bereits an, im Fall einer Verurteilung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Es berichten SZ (Meike Schreiber), FAZ (Johannes Ritter), LTO und spiegel.de.
Österreich – René Benko: Im Interview mit der Welt (Andreas Macho) erläutert der österreichische Strafrechtsprofessor Robert Kenk angesichts des von Italien erwirkten europäischen Haftbefehls gegen René Benko, dass Österreich "eigene Staatsbürger nur äußerst selten an das EU-Ausland übergibt". Die österreichische Justiz ermittelt derzeit noch strafrechtlich gegen Benko, sodass Österreich ein "großes Interesse daran haben könnte, dass Benko in Österreich bleibt".
Israel – Netanjahu/Korruption: Am heutigen Dienstag muss sich Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu den Fragen des Jerusalemer Bezirksgerichts im seit Jahren laufenden Korruptionsprozess stellen. Netanjahu wird Betrug, Untreue und Bestechlichkeit in drei Fällen vorgeworfen, weil er u.a. Geschenke im Wert von 180.000 Euro für politische Gefallen erhielt. Die taz (Felix Wellisch) beschreibt die Hintergründe des Verfahrens.
Juristische Ausbildung
LSG Berlin-BB zur Unfallversicherung im Referendariat: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass nicht die staatliche Unfallfürsorge für Beamt:innen, sondern die Unfallkasse Berlin für die Kosten von Unfällen von Rechtsreferendar:innen aufkommen muss, weil Berliner Rechtsreferendar:innen ausdrücklich keine Beamt:innen sind, sondern in einem Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses stehen. Der Referendar, dessen Behandlungkostenübernahme die Unfallkasse Berlin verweigerte, stürzte 2017 auf dem Nachhauseweg von einem Verwaltungsrechtslehrgang und verrenkte sich dabei den kleinen Finger. LTO berichtet.
Sonstiges
Syrische Flüchtlinge: Nach dem Sturz des Assad-Regimes hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die laufenden Asylverfahren von syrischen Flüchtlingen zurückgestellt. Ein Widerruf von bestehenden Schutzzusagen sei zwar möglich, dazu sei die Lage in Syrien aber noch zu unübersichtlich. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die EU-Kommission und der UN-Flüchtlingskommissar betonten, dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr derzeit noch nicht gegeben sind. Es berichten SZ (Constanze von Bullion u.a.), taz (Anna Lehmann u.a.), Hbl (Dietmar Neuerer), Welt (Marcel Leubecher), LTO, spiegel.de und zeit.de. Die FAZ (Marlene Grunert/Friederike Haupt) präsentiert zudem Zahlen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln syrischer Schutzsuchender in Deutschland.
Im Interview mit der Welt (Ricarda Breyton) erläutert Rechtsprofessor Daniel Thym die Aussetzungsentscheidung des BAMF, da eine zukunftsgerichtete Prognoseentscheidung angesichts der derzeitigen Unwägbarkeiten nicht möglich sei.
Detlef Esslinger (SZ) bezeichnet die Abschiebeforderungen von CDU/CSU-Politikern als "unanständige Bemerkungen". Dietmar Neuerer (Hbl) hält den "Abschiebepopulismus der Union" für "völlig fehl am Platz". Katharina Schuler (zeit.de) moniert ebenfalls die "unsägliche Debatte", die "nicht nur in ihrer Engherzigkeit, sondern auch in ihrer kompletten Verkennung der Realitäten" schockiere. Carolina Schwarz (taz) kritisiert die Entscheidung des BAMF. Gerade die unklare Lage in Syrien müsse "Grund sein, den Menschen hier Schutz zu gewähren". Hingegen behauptet Reinhard Müller (FAZ), dass Angela Merkels Politik 2015 "gegen Deutschlands Staatsräson verstieß" und argumentiert, dass "die Syrer ihr Land wieder aufbauen müssen".
Hülfskasse für bedürftige Anwält:innen: beck-aktuell (Denise Dahme) stellt die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte vor, die seit 1885 Rechtsanwält:innen unter anderem bei finanziellen Engpässen aufgrund von Krankheit unterstützt.
Das Letzte zum Schluss
KI-Oma gegen Enkeltrickbetrüger: Ein britisches Telekommunikationsunternehmen entwickelte die KI-Oma "Daisy", die mögliche Enkeltrickbetrüger bis zu 40 Minuten u.a. mit Geschichten über ihre angebliche Katze "Fluffy" und über ihre Strick-Leidenschaft vollquatscht und ihnen falsche Kontodaten nennt. Das Telekommunikationsunternehmen platzierte verschiedene falsche Nummern, die zum Anschluss der KI-Oma führen, auf Telefonlisten, aus denen Enkeltrickbetrüger gezielt Nummern von älteren Menschen filtern. bild.de (Jana Godau) berichtet von Oma "Daisy" und ihren Geschichten.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56069 (abgerufen am: 11.12.2025 )
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