Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2024: Bun­des­tags­de­batte um § 218 StGB / BGH zu Ver­kauf von Weih­nachts­deko / Scholz als Zeuge im Cum-Ex-UA

06.12.2024

Der Bundestag debattierte über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Weihnachtsdekoration darf in NRW laut BGH auch sonntags verkauft werden. Olaf Scholz sagt heute erneut im Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss aus.

Thema des Tages

Schwangerschaftsabbruch: Der Bundestag debattierte über einen Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken, der vorsieht, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig sind und die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung entfällt. Auch sollen die Krankenkassen Abtreibungen finanzieren dürfen. Lediglich CDU/CSU und AfD lehnten den Entwurf generell ab. Die FDP will vor der Wahl nicht über den Gesetzentwurf abstimmen. Bei der Endabstimmung könnte zwar eine knappe Mehrheit möglich sein. Vermutlich werden CDU, AfD und FDP im Rechtsausschuss oder im Ältestenrat verhindern, dass der Gesetzentwurf ins Plenum zurückverwiesen bzw. eine Befassung zugelassen wird. Über die Debatte berichten taz.de (Christian Rath), spiegel.de (Milena Hassenkamp) und ärzteblatt.de.

Vorab schilderten LTO (Oscar Genter) und tagesschau.de (Kolja Schwartz) den Gesetzentwurf, die relevanten BVerfG-Entscheidungen und das weitere parlamentarische Verfahren. 

Marc Röhlig (spiegel.de) fordert im Leitartikel die CDU/CSU auf, die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu unterstützen. Es sei skandalös, dass "Frauen in Deutschland immer noch zu Kriminellen erklärt werden, weil sie für sich entschieden haben, kein Kind gebären zu wollen". Die Debatte über Paragraf 218 müsse nun endlich ein Ende nehmen.

Rechtspolitik

Asyl/GEAS: Wie die FAZ (Mona Jaeger) schreibt, gibt es im Bundestag derzeit keine Mehrheit mehr, um den deutschen Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem zu beschließen. Denn die CDU/CSU, die das GEAS eigentlich unterstützt, sei nicht bereit, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) "dieses Erfolgserlebnis jetzt noch zu bescheren". Faeser wollte dabei teilweise Regelungen, die erst im Juni 2026 europaweit in Kraft treten, vorziehen.

AfD-Verbot: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Andreas Gutmann und Nils Kohlmeier legen auf dem Verfassungsblog dar, dass die Voraussetzungen eines Parteiverbotsverfahren mit zahlreichen inter- und supranationalen Rechtssätzen verwoben sind, die in der Debatte um ein AfD-Verbot dringend zu berücksichtigen seien. Denn "ein Verbot, das im Mehrebenensystem nicht standhält, wäre Wasser auf den Mühlen der Opfererzählungen dieser Partei".

Bruch der Ampel/Gesetzvorhaben: Die SZ (Constanze von Bullion/Markus Balser/Roland Preuß u.a.) gibt einen Überblick zu Gesetzesvorhaben, die noch vor dem absehbar vorgezogenen Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden könnten. Dabei ist die rot-grüne Minderheitsregierung auf die Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion angewiesen. Diese werde sie wohl bei der institutionellen Absicherung des Bundesverfassungsgerichts sowie bei der Verlängerung des Deutschlandtickets erhalten.

Strafgefangenen-Entlohnung NRW: Wie die FAZ (Reiner Burger) schreibt, hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass Häftlinge vom 1. Juli 2025 an mehr Lohn für ihre Arbeit in Gefängniswerkstätten erhalten. Sie erhalten dann einen Tagessatz von 25,12 Euro in der mittleren Vergütungsstufe 3 und damit rund zehn Euro pro Tag mehr als bisher. Die Zahl der freien Tage wird von acht auf maximal zwölf im Jahr erhöht. Durch ihre Arbeit können Häftlinge zudem einen Teilerlass der ihnen auferlegten Kosten ihres Strafverfahrens erreichen. Die Gesetzesnovellierung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das feststellte, dass die Strafvollzugsgesetze in NRW und Bayern mit dem grundgesetzlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar sind. 

Vorratsdatenspeicherung: Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, dass die Bundestagsdebatte über die Vorratsdatenspeicherung am gestrigen Donnerstag in erster Linie die Erkenntnis gebracht habe, "dass die FDP auch nach dem Ausscheiden aus der Regierungsverantwortung jeden Versuch sabotiert, eine durch den EuGH ausdrücklich gutgeheißene Speicherung von IP-Adressen gesetzlich zu normieren". Damit sei zu rechnen gewesen. Überraschender sei, "dass sich auch die Grünenfraktion nach wie vor allen Argumenten" verweigere und nichts dabei finde, "dass ihre Redner dieselbe Wahnvorstellung vor einem hemmungslosen Überwachungsstaat beschwören" wie "nahezu wortgleich die Abgeordneten der AfD".

Justiz

BGH zu Verkauf von Weihnachtsdekoration: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gartencenter in Nordrhein-Westfalen auch an Sonntagen Weihnachtsdekoration verkaufen dürfen. Da die Weihnachtsartikel Teil eines sogenannten Randsortiments seien, das das Hauptsortiment ergänze, aber keinen eigenständigen Verkaufszweck verfolge, sei der Verkauf laut NRW-Ladenöffnungsgesetz auch an Sonntagen möglich. Auch verstoße es nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nur Gartencenter und nicht auch andere Verkaufsstellen von der Regelung profitieren, da Gartencenter ein Sortiment führten, das an Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfe, um den spezifischen Bedarf ihrer Kunden zu decken. Es berichten LTO und tagesschau.de (Egzona Hyseni).

BVerfG zu Zwangsbehandlung von Betreuten: Die Autorin Lea De Gregorio kritisiert in der taz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung von Betreuten in stationären Einrichtungen außerhalb von Kliniken. Der Fall hätte zum Anlass genommen werden können, sich "als Gesellschaft grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Psychiatrie zu stellen". Stattdessen sei einmal mehr aufgezeigt worden, dass die Rechte psychisch Erkrankter in unserer Gesellschaft "zu wenig Wert" haben.

BVerfG – RBB-Staatsvertrag: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet über die mittlerweile dritte Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen den Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg, deren Wortlaut der RBB unter Verschluss halte mit dem Hinweis darauf, dass es sich um ein "laufendes Verfahren" handele. Der RBB nehme offenbar die im Staatsvertrag festgehaltene Verpflichtung, sein drittes TV-Programm für 60 Minuten zwischen Berlin und Brandenburg auseinanderzuschalten, als Eingriff in seine Rundfunkfreiheit wahr. Gleiches gelte für die Regelungen zur Einsetzung der Leiter der Landesangebote und zur Standortverteilung von Regionalbüros.

BAG zu Überstunden bei Teilzeitarbeit: Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftige. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit klargestellt, dass tarifliche Regelungen, die Teilzeitbeschäftigte nur dann für Überstunden entschädigen, wenn diese die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, gegen das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen. LTO berichtet.

VG Berlin zu Waffenexporten nach Israel: Das Verwaltungsgericht Berlin hat erneut einen Antrag zurückgewiesen, mit dem ein palästinensischer Antragsteller aus Gaza versucht hatte, der Bundesregierung Kriegswaffenexporte nach Israel zu untersagen. Das VG entschied, dass der Antrag unzulässig sei, da er lediglich in vager Form "ins Blaue hinein" auf eine mögliche Gefährdung abziele. Es handelte sich um den zweiten Antrag des Antragstellers; und im Wesentlichen um dieselben Argumente: Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Der Antragsteller stützte sich dabei auch auf die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, mit der dieser weitere Waffenlieferungen in Aussicht stellte. Es berichten LTO und beck-akuell.

VG Berlin zu Bordellausbau: Nun berichtet auch spiegel.de (Frauke Hunfeld) über einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Berlin, der nach einem Vor-Ort-Termin sein Ende nahm. Besichtigt wurde eine Lagerhalle, in der der Betreiber des Bordells "Artemis" ein weiteres Bordell errichten wollte. Die Stadt hatte die dazu erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt, u.a. mit dem Hinweis darauf, dass der vorgesehene Ort keine gesunden Arbeitsverhältnisse biete. So seien etwa die Fenster zu klein und der Lärm der Autobahn störend. Das Gericht entschied zugunsten des Bordellbetreibers, nachdem sich die Parteien nicht hatten einigen können.

VG Düsseldorf zu Vollverschleierung im Unterricht: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. dass ein Berufskolleg einer 17-jährigen Schülerin die Teilnahme am Unterricht mit Gesichtsschleier (Niqab) untersagen durfte. Eine spezifische gesetzliche Regelung, mit der die Vollverschleierung verboten wird, hielt das Gericht nicht für erforderlich, "da in Nordrhein-Westfalen Schüler gesetzlich zur Mitwirkung an der Gestaltung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags verpflichtet sind". 

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: SZ (Johannes Aumüller) und spiegel.de (Matthias Bartsch) schreiben über den Fortgang des Prozesses vor dem Landgericht Frankfurt/M. zu der WM-2006-Affäre. Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler habe die Methoden und die Arbeit der Berliner Firma Esecon, die der DFB in den Jahren 2020/21 mit Nachforschungen um die WM-2006-Geheimnisse beauftragt hatte, vehement kritisiert. So zog sie etwa mehrfach in Zweifel, ob die Abläufe mit den üblichen rechtsstaatlichen Normen in Einklang zu bringen seien.

Rechtsprechung 2024: beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt die wichtigsten Urteile aus 2024 vor; darunter etwa die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Frauen, die unter dem Taliban-Regime in Afghanistan leben müssen, schon aufgrund ihres Geschlechts als verfolgte Gruppe gelten oder die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach dem neuen Leitentscheidungsverfahren.

StA Aurich - Klaasohm-Prügel: Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt gegen unbekannt wegen der Schläge mit Kuhhörnern auf Hintern und Beine von Frauen, die bisher Teil des Volksfestes Klaasohm waren, das in der Nacht auf den 6. Dezember auf Borkum gefeiert wird. Auch stünden Ermittlungen gegen die Polizei und gegen den Borkumer Bürgermeister wegen Strafvereitelung im Amt im Raum. Die taz (Yasemin Fusco) berichtet.

Im Interview mit LTO (Max Kolter) hält der Rechtsprofessor und Richter Matthias Jahn die Schläge für strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt. Ob eine Einwilligung zum Klaasohm-Brauch gem. § 228 StGB gegen die guten Sitten verstößt, lässt er offen.

Quereinsteiger:innen in die Justiz: LTO stellt eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung vor, wonach die Bundesländer in den vergangenen fünf Jahren mindestens 670 Jurist:innen als Quereinsteiger:innen für die Justiz gewinnen konnten. Da allerdings nur sieben Bundesländer eine gesonderte Statistik darüber führen, dürfte die tatsächliche Zahl an Quereinsteiger:innen deutlich höher liegen.
 

Recht in der Welt

Israel – Krieg in Gaza: Über das Gutachten, in dem Amnesty International zu dem Ergebnis kommt, dass Israel im Gazastreifen einen Völkermord begeht, berichten nun ausführlich auch SZ (Ronen Steinke), FAZ (Alexander Haneke) und LTO. Das Schema der Zerstörungen und die Vielzahl der zivilen Opfer in Gaza ließen in Kombination mit Aussagen von israelischen Politikern nur den Schluss zu, dass das Land mit einer Vernichtungsabsicht gegen die Palästinenser:innen vorgehe. Israel wies den Vorwurf zurück. spiegel.de (Muriel Kalisch) analysiert das Gutachten und geht dabei auf die einzelnen Gründe ein, an denen die Menschenrechtsorganisation den Völkermord-Vorwurf festmacht.

Australien – Social Media: Das kürzlich vom australischen Senat verabschiedete Gesetz, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet sind, wirksame Altersprüfungen durchzuführen und Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren Zugang zu den Plattformen zu verwehren, hält Torsten Kleinz (spiegel.de) in einem Pro- und Contra in erster Linie für eine Wahlkampfstrategie, nicht aber für ein funktionierendes Konzept, während Kristin Haug (spiegel.de) vorschlägt, dass auch die Bundesrepublik über ein vergleichbares Gesetz nachdenken sollte.

Ungarn – Anti-LGBT-Gesetz: Der Universitätsdozent Francesco de Cecco setzt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Vertragsverletzungsklage der Kommission auseinander, in deren Mittelpunkt ein ungarisches Gesetz steht, das Kindern den Zugang zu Mediendarstellungen von Homosexualität, Geschlechtsumwandlung und von Menschen verbieten soll, die sich mit einem anderen Geschlecht identifizieren als dem, das ihnen bei der Geburt gegeben wurde.

USA – Schwangerschaftsabbruch: Die SZ (Fabian Fellmann) schildert die Auswirkungen der Supreme Court-Entscheidung, das nationale Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch aufzuheben und gibt einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten. So verbietet etwa Texas selbst Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung oder Inzests geworden sind, eine Abtreibung.

Russland - Darja Kosyrewa: Im Feuilleton der SZ schreibt der Schriftsteller Alexander Estis über die Aktivistin Darja Kosyrewa, die mit ihren 19 Jahren eine der jüngsten politischen Gefangenen Russlands ist und der derzeit siebeneinhalb Jahre Haft in der Strafkolonie drohen, weil sie Verse eines Gedichts des ukrainischen Lyrikers und Malers Schewtschenko auf ein Blatt geschrieben und an einem Denkmal des Dichters angebracht hatte.

Südkorea – Kriegsrecht: Gegen Südkoreas Präsident Yoon Suk-yeol wurden nach der zeitweisen Verhängung des Kriegsrechts Ermittlungen wegen Hochverrats seitens der nationalen Polizeibehörden eröffnet; ein Strafbestand, der mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Bereits am Samstag wird im Parlament über einen Antrag auf Amtsenthebung abgestimmt werden. FAZ (Jochen Stahnke), taz (Fabian Kretschmer) und Welt (Christina zur Nedden) berichten.

Belgien – Entziehung von Kindern im Kongo: Ausführlich berichtet nun auch die FAZ (Thomas Gutschker) über die Entscheidung eines Brüsseler Berufungsgerichts von Anfang der Woche, wonach Belgien fünf Frauen, die während der belgischen Kolonialzeit in Kongo als Töchter kongolesischer Mütter und belgischer Väter geboren worden waren, entschädigen muss. Die belgischen Kolonisatoren hatten die fünf Klägerinnen als Kinder ihren Familien entzogen und in Waisenhäuser verbracht. 

Sonstiges

Cum-Ex-UA/Olaf Scholz: Am heutigen Freitag wird Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erneut als Zeuge im Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss aussagen. Der Ausschuss soll klären, ob es eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung der Hamburger Steuerverwaltung gegeben hat, Ende 2016 auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro Cum-Ex-Gelder von der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu verzichten. Neben dem Fall Warburg soll es bei der heutigen Zeugenaussage auch um den der HSH-Nordbank gehen. 2014, zu Scholz’ Amtszeit als Erster Bürgermeister, sollte diese verkauft werden, nachdem sie zuvor Cum-Ex-Manipulationen offengelegt und 126 Millionen Euro an das Finanzamt zurückgezahlt hatte. Seit rund vier Jahren versucht der Untersuchungsausschuss, die Vorgänge aufzuklären, bislang jedoch mit mäßigem Erfolg. Mehrere Mitglieder des UA-Arbeitsstabs äußerten Kritik an dessen Führung. Es berichten SZ (Nils Heck), FAZ (Julian Staib) und Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier). Im Interview mit spiegel.de (Ansgar Siemens) spricht der SPD-Obmann Milan Pein über die bisherigen Aussagen des Bundeskanzlers. Eine politische Einflussnahme habe es nicht gegeben. Wer anderes behauptet, betreibe "Polittheater".

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56048 (abgerufen am: 23.01.2025 )

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