Seit Brorhilkers Abgang hat die StA Köln keine Cum-Ex-Anklage erhoben. Vier Manager des Automobilzulieferers Continental wurden wegen Beihilfe zum Abgas-Betrug angeklagt. Gegen Ex-Justizkommissar Reynders wird wegen Geldwäsche ermittelt.
Thema des Tages
StA Köln – Cum-Ex: Seitdem Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker im April ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragte, ist es bei der Kölner Staatsanwaltschaft zu keinen neuen Cum-Ex-Anklagen gekommen. Unter den 1700 Beschuldigten gehen nach Recherchen des Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) inzwischen viele davon aus, dass nur noch ein Bruchteil von ihnen angeklagt wird. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt 15 Anklagen erhoben, von denen keine mit einem Freispruch endete. Tim Engel, Brorhilkers Nachfolge, hatte nach seinem Amtsantritt fünf neue Anklagen bis Jahresende angekündigt. Nun ist nur noch von einer Anklage bis Jahresende die Rede. Stefan Weismann, der Präsident des Landgerichts Bonn, zeigt sich "sehr betrübt". Die Unzuverlässigkeit der Staatsanwaltschaft Köln sei ein Problem.
Volker Votsmeier (Hbl) spricht angesichts der mangelnden Aufarbeitung von einem Versagen des Rechtsstaates. Brorhilker allein sei zu verdanken, dass die Verantwortlichen nicht komplett straffrei blieben. Dass es seit ihrem Abgang keine neuen Anklagen gab, könne kein Zufall sein.
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: Am heutigen Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung über den interfraktionellen Gesetzentwurf, der die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten zum Ziel hat. Der Gesetzentwurf wird dann in die Ausschüsse überwiesen. Es scheint noch offen, ob im federführenden Rechtsausschuss eine Mehrheit dafür zustande kommt, den Antrag für die zweite und dritte Lesung zurück in das Plenum zu verweisen. Ebenso ist offen, ob der Gesetzentwurf im Plenum eine Mehrheit fände. Die taz (Patricia Hecht/Anna Lehmann) berichtet.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) stellt infrage, ob "es wirklich klug ist, jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode und mit schwindender demokratischer Legitimation, zu einem außergewöhnlichen politischen Problem eine zumindest nicht unproblematische Reform zu beschließen." Wenn die Abtreibungsraten infolge der Gesetzesänderung drastisch zunehmen sollten, werde "der über Jahrzehnte erfolgreich marginalisierte Kulturkampf mit neuem Personal und alten Argumenten wieder hervorbrechen". Die Linken-Politikerin Monika Knoche kritisiert dagegen in der taz, dass auch der neue Gesetzentwurf keine Abkehr vom Frauenbild des bisherigen Abtreibungsrechts bedeute. Eine "Gebärpflicht, in welcher Form auch immer", verletze das Grundrecht der Frauen auf Gleichstellung.
AfD-Verbot: LTO (Max Kolter/Markus Sehl) untersucht das "Gegengutachten" des Anwalts Christian Conrad, das die AfD in Reaktion auf die Stellungnahme von 17 Staatsrechtler:innen für ein Verbot der AfD vorgelegt hat. Conrad argumentiere unter anderem, dass die in der Stellungnahme genannten Zitate von AfD-Politiker:innen mehrdeutig seien und von den Professor:innen nicht im Sinne der Meinungsfreiheit ausgelegt wurden. Rechtsprofessor Christoph Möllers, der die Stellungnahme nicht unterschrieben hatte, weist dieses Argument gegenüber LTO zurück: Die Meinungsfreiheit spiele in Parteiverbotsverfahren keine maßgebliche Rolle. Allerdings hält auch er die Stellungnahme für vorschnell: "Ich denke nicht, dass man die Chancen mit dem augenblicklichen Wissensstand ernsthaft abschätzen kann."
Chatkontrolle: Wie netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet, sollte der Rat der EU am gestrigen Mittwoch ein weiteres Mal über die Einführung der so genannten Chatkontrolle abstimmen. Die Abstimmung wurde jedoch auf kommenden Donnerstag verschoben. Es handelt sich für die ungarische Ratspräsidentschaft um die letzte Möglichkeit, eine Einigung der EU-Staaten zu erzielen.
Justiz
LG Hannover – Dieselskandal/Continental: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat vor dem Landgericht Hannover vier ehemalige Manager des Automobilzulieferers Continental, darunter auch Vorstandschef Karl-Thomas Neumann, wegen Beihilfe zum Betrug in mittelbarer Täterschaft angeklagt. Sie sollen den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen in Volkswagenmotoren gefördert haben. Über drei Millionen verkaufte Dieselfahrzeuge von VW wurden mit Motorsteuergeräten von Continental ausgestattet. In diese war eine Software eingebaut, die dafür sorgte, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten, im Normalbetrieb beim Kunden aber deutlich überschritten wurden. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Roman Tyborski/Volker Votsmeier).
OLG München – militante Antifa/Hanna S.: Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen die Linksextremistin Hanna S. zugelassen. Ihr werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der Prozess soll Mitte Februar beginnen. Die Angeklagte soll im Februar 2023 mit anderen Linksextremist:innen Angriffe auf drei Rechtsextreme in Budapest verübt haben. LTO berichtet.
OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Die SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) widmet Heinrich XIII. Prinz Reuß eine Seite-Drei-Reportage. Als er den Grundbesitz seiner Familie, der im Zweiten Weltkrieg verloren gegangen war, nicht wiedererlangte, habe er angefangen, die BRD als Gegner zu sehen. Sein Verteidiger bezeichnet Reuß als gefühlvollen Menschen, er sei kein Gewalttäter. Aus einem im Juli ergangenen Haftbeschluss des OLG gehe jedoch hervor, dass die Richter:innen die Argumente der Verteidigung nicht teilen.
OLG Frankfurt/M. zu KZ-Wachmann Sachsenhausen: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des OLG Frankfurt/M., wonach das Landgericht Hanau erneut über die Verhandlungsfähigkeit eines 100-jährigen früheren SS-Wachmanns im KZ Sachsenhausen entscheiden muss. Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze wies darauf hin, dass es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln könnte.
OVG Berlin-BB zu Waffenlieferungen nach Israel/Auskunftsanspruch: Eine Gruppe klagender Palästinenser aus dem Gazastreifen hat gegen die Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch, zu erfahren, welche Kriegswaffenlieferungen an Israel vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das den entsprechenden Antrag mangels Antragsbefugnis als unzulässig zurückwies. Die Antragssteller hatten eine Rechtsschutzlücke angemahnt, da Eilanträge auf einen pauschalen Stopp aller Waffenexporte von den Gerichten abgelehnt wurden und nachträgliche Anfechtungen der Genehmigungen zu spät kämen. LTO berichtet.
OVG NRW zu Ex-Staatssekretärin Döring: In der FAZ kritisiert Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz die Entscheidung des OVG NRW von Ende November, wonach die ehemalige Staatssekretärin Sabine Döring keinen Anspruch darauf hat, dass eine Pressemitteilung der ehemaligen Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zur Fördergeld-Affäre geändert wird. Die Pressemitteilung habe "jedenfalls bei einer laienhaften Lektüre" suggeriert, dass die Staatssekretärin eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen eigenmächtig veranlasst habe. Das OVG gestehe der ehemaligen Ministerin faktisch "einen weiten Spielraum zu, sich in amtlichen Verlautbarungen missverständlich zu äußern".
OVG NRW zu Castortransporten: 152 Castorbehälter mit Atommüll dürfen vom ehemaligen Forschungsreaktor in Jülich in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden. Eine dagegen eingereichte Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners wies das OVG NRW ab. Das Gericht konnte keine Defizite bei den Prüfungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) feststellen. taz (Reimar Paul) und beck-aktuell berichten.
LG Berlin II zu vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung: Im Februar entschied das LG Berlin II, dass ein Mieter, der wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigt wurde, Anspruch auf die Mehreinnahmen gegen den Vermieter hat, die dieser mit der teureren Neuvermietung erzielt. Dieser Anspruch ergebe sich aus § 285 Abs. 1 BGB und bestehe neben etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen der Umzugskosten und höheren Mietkosten in der neuen Wohnung. Der Rechtsanwalt Michael Selk analysiert das Urteil, das "geradezu revolutionär anmutet", auf beck-aktuell.
LG Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: Im Strafverfahren gegen fünf Polizeibeamte wegen des Todes des 16-jährigen Flüchtlings Mouhamed Dramé hat die Nebenklageanwältin eine Verurteilung von Einsatzleiter Thorsten H., und der Beamtin gefordert, die Dramé mit Pfefferspray besprühte. Es gebe kein Recht auf blinden Gehorsam, sagte die Verteidigerin. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nur eine Bewährungsstrafe für den Einsatzleiter gefordert. Dessen Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant habe Dramé retten wollen. Das Urteil wird in einer Woche erwartet. FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de berichten.
LG Düsseldorf – Krah vs. Böhmermann: Das LG Düsseldorf verhandelt derzeit über eine Unterlassungsklage des AfD-Politikers Maximilian Krah gegen Jan Böhmermann. Krah wollte dem Satiriker verbieten, zu behaupten, er habe auf dem Oktoberfest in München 200 Flaschen Champagner für das ganze Festzelt bestellt. Das Gericht ließ erkennen, dass es den Anspruch verneinen wird. Böhmermann habe seine Aussage im Podcast bereits dahingehend korrigiert, dass nur 50 Flaschen bestellt worden seien – und nicht von Krah selbst, sondern von Krahs Tisch aus. RND berichtet.
VG Berlin zu Bordell-Ausbau: Das Bordell "Artemis" darf in eine 4000 Quadratmeter große Lagerhalle in Berlin-Charlottenburg expandieren, die zu diesem Zweck umgebaut werden darf. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass sich die Halle, die zwischen Bahnstrecken und Straßen liegt, zwar im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo grundsätzlich nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind. Doch sei das Areal voll erschlossen und weise keine Konflikte mit öffentlichen Belangen auf. Da die Lagerhalle bereits existiere, trage der Umbau auch nicht zur Entstehung einer Splittersiedlung bei. LTO berichtet.
VG Düsseldorf zu Vollverschleierung im Unterricht: Eine 17-jährige Schülerin hat kein Recht, den Unterricht voll verschleiert zu besuchen. Sie und ihre Eltern scheiterten mit ihrem Antrag vor dem VG Düsseldorf, das sich in der Entscheidung auf ein "Unterrichtskonzept der offenen Kommunikation" berief. Einen möglichen Eingriff in die Glaubensfreiheit der Schülerin hielt es angesichts der staatlichen Bildungsziele für gerechtfertigt. spiegel.de berichtet.
Recht in der Welt
Belgien – Ex-Justizkommissar Reynders: Die Brüsseler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren EU-Justizkommissar Didier Reynders wegen Geldwäsche. Er soll mit Bargeld in bislang unbekannter Höhe und aus bislang unbekannter Quelle an der Nationallotterie teilgenommen haben, deren Gewinne auf sein Konto verbucht wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2023, wartete mit der Hausdurchsuchung und Vernehmung aber ab, bis Reynders Amtszeit als Kommissar vergangene Woche endete. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Staatsanwaltschaft die Kommission über die Durchsuchung informieren und Reynders vorwarnen müssen. Vor einer Festnahme ist er durch die andauernde Immunität als früherer belgischer Minister geschützt. Über eine Aufhebung müsste das belgische Parlament entscheiden. FAZ (Thomas Gutschker), zeit.de und spiegel.de berichten.
Südkorea – Kriegsrecht: Gegen Südkoreas Präsident Yoon Suk-yeol wurde nach der zeitweisen Verhängung des Kriegsrechts ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, über das das Parlament am heutigen Donnerstag debattiert. Schon am Freitag könnte über die Amtsenthebung abgestimmt werden. Für einen Erfolg müssten allerdings mindestens acht Abgeordnete der konservativen Volksmacht-Partei (PPP) von Präsident Yoon für seine Amtsenthebung stimmen. Wie spiegel.de und zeit.de berichten, schloss die Partei dies jedoch aus. Zudem müsste auch Südkoreas Verfassungsgericht die Amtsenthebung bestätigen. SZ (Thomas Hahn), FAZ (Jochen Stahnke), taz (Fabian Kretschmer)/, Hbl (Martin Kölling), Welt (Christina zur Nedden) und spiegel.de berichten.
Was sich in Südkorea abgespielt habe, sei ein Zeichen für die Stärke der Demokratie, kommentiert Nikolaus Busse (FAZ). Der "Verfassung wurde Genüge getan", das Land habe die Freiheit verteidigt. Das sei mehr, als man derzeit von manch anderer westlich geprägter Gesellschaft sagen könne. Fabian Kretschmer (taz) kommentiert, der Putschversuch sei von Beginn an zum Scheitern verurteilt gewesen, "allein schon weil es Yoon nicht gelang, absolute Kontrolle über die Medien und das Militär auszuüben." Es sei durchaus möglich, dass der Präsident schon bald wegen Hochverrat angeklagt werden könnte. Martin Kölling (Hbl) bemerkt, Südkoreas Demokratie habe überlebt, Yoon stehe vor dem Aus. Sicherlich habe Yoon die Blockadetaktik der Parlamentsmehrheit als Angriff auf seine Person und sein Amt empfunden. "Nur hat er sich mit diesem Schritt in dem seit Langem schwelenden Machtkampf selbst ins Abseits manövriert."
USA – Donald Trump/Stormy Daniels: Unter Verweis auf die Begnadigung von Hunter Biden durch Joe Biden hat Donald Trumps Verteidigung erneut beantragt, seinen Schuldspruch wegen Verschleierung von Schweigegeld aufzuheben. Biden hatte die Begnadigung damit begründet, sein Sohn sei Opfer einer politisch motivierten Behandlung durch die Justiz geworden. Trump argumentierte nun, derselben Art von "politischem Theater" zum Opfer gefallen zu sein. spiegel.de und bild.de (Tim Specks) berichten.
Israel – Krieg in Gaza: Amnesty International kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Israel im Gazastreifen einen Völkermord begeht. Das Schema der Zerstörungen und die Vielzahl der zivilen Opfer in Gaza ließen in Kombination mit Aussagen von israelischen Politikern nur den Schluss zu, dass das Land mit einer Vernichtungsabsicht gegen die Palästinenser vorgehe. Es berichten FAZ (Alexander Haneke) und taz (Julia Neumann).
Daniel Bax (taz) kommentiert, auch wer nicht von Genozid sprechen wolle, müsse erkennen, dass Deutschland sich mitschuldig mache. "Denn die deutsche Mitverantwortung an Israels Kriegsverbrechen in Gaza steht außer Frage – auch wenn die Richter des IGH erst in Jahren abschließend urteilen werden, ob es sich dabei im juristischen Sinne um einen Völkermord handelt oder nicht."
Norwegen – Anders Breivik: Der rechtsextreme norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik wird nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Das Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum lehnte seinen Antrag ab, die Haftstrafe auszusetzen. In einem Gutachten im Rahmen des Verfahrens waren Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass der 45-Jährige nicht psychisch krank sei. spiegel.de berichtet.
Niederlande - Klimaschutz/Shell und ING: Die Umweltorganisation Milieudefensie überlegt noch, ob sie gegen das Shell-Urteil Revision einlegt, schließlich sei die Verpflichtung von Unternehmen zum Klimaschutz grundsätzlich festgestellt worden und nur eine konkrete prozentuale Vorgabe abgelehnt worden. Die nächste Klimaklage wird der größten niederländischen Bank ING angedroht, weil sie fossile Kraftwerke finanziert. Die FAZ (Klaus Max Smolka) berichtet.
Juristische Ausbildung
Examens-Panne: Nun berichtet auch LTO-Karriere über die Probleme beim ersten E-Examen in Bayern im Rahmen des zweiten Juristischen Staatsexamens. Nach dem Bericht kam es nicht nur in München, sondern auch in Augsburg am ersten Prüfungstag zu Problemen mit den Akkus der Laptops.
Sonstiges
Cannabis: Die Rechtsanwältin Franziska Katterbach schreibt auf LTO, dass ärztlich verschriebenes Cannabis, das in Apotheken abgegeben wird, de-facto auch auf den Freizeitmarkt dränge. Da seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes medizinisches Cannabis ohne Genehmigung durch die Krankenkasse verschrieben werden könne, habe die Industrie "einen ersten Boost erlebt". Gleichzeitig stiegen die Verschreibungszahlen auch durch neue Plattformen für Online-Konsultationen.
Wucher durch Vermieter: Die taz (Jasmin Kalarickal) beschäftigt sich mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der die Vermietung von Wohnraum zu unangemessen hohen Entgelten als Ordnungswidrigkeit einstuft. Während die Norm in einigen Städten selten zur Anwendung komme, seien in Frankfurt/M. im vergangenen Jahr 212 Hinweise auf Mietpreisüberhöhung eingegangen. Das Wohnungsamt dränge in diesen Fällen auf eine gütliche Einigung, die auch die Rückzahlung zu hoher Mieten umfasse.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56037 (abgerufen am: 20.01.2025 )
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