Das BVerfG billigte die Finanzierung der Strompreisbremse durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Ökostromerzeugern. Die Justizministerkonferenz ging in Berlin zu Ende. Das BVerwG sah im G20-Protestcamp von 2017 keine “Versammlung”.
Thema des Tages
BVerfG zu Finanzierung der Strompreisbremse: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Finanzierung der Strompreisbremse durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bei Ökostromerzeugern zulässig war und lehnte zwei Verfassungsbeschwerden von insgesamt 22 Unternehmen ab. Die Abschöpfung der Überschusserlöse griff zwar in die grundrechtlich geschützte Unternehmensfreiheit ein, die Eingriffe seien jedoch formell und materiell verfassungsgemäß. Die Gewinnabschöpfung sei keine Sonderabgabe gewesen, weil ihr Aufkommen nicht dem Staat zufloss, vielmehr habe es sich um eine reine Umverteilung unter Privaten gehandelt. Die Anforderungen an eine Sonderabgabe (z.B. gruppennützige Verwendung) mussten daher nicht eingehalten werden. Außerdem sei der Eingriff in die Unternehmensfreiheit verhältnismäßig gewesen. Es sei ein "legitimes Ziel" gewesen, einen Ausgleich zwischen den durch die Strompreisexplosion 2022 und 2023 "außerordentlich begünstigten Stromproduzenten" und den "außerordentlich belasteten Verbrauchern" zu schaffen. Da die Gewinnabschöpfung nur sieben Monate lang erfolgte und nicht alle Gewinne erfasste, sei sie auch angemessen gewesen. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), SZ (Wolfgang Janisch), LTO (Christian Rath), tagesschau.de (Egzona Hyseni), zdf.de (Christoph Schneider/Emily Weisenbach).
Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt es, dass die Finanzierung der Strompreisbremse in Karlsruhe überprüft wurde; auch, um die "Grenzen einer solchen Erschließung von Geldquellen deutlich zu machen". Das Verfahren habe überdeutlich gemacht, dass der Staat beim Thema Energiepreise als Nothelfer bereitstehen muss. "Dass das Gericht hier eine gewisse Flexibilität erlaubt", bedeute "ein wenig Sicherheit in unsicheren Zeiten". Christian Rath (taz) meint, dass das Ergebnis des Verfahrens absehbar war. Schließlich sei das Strompreisgesetz "kein Musterfall von sozialistischer Umverteilung, sondern ein Ausgleich von unerwartetem Pech und unerwartetem Glück, der selten so eindeutig wiederholbar sein dürfte".
Rechtspolitik
JuMiKo-Ergebnisse: LTO und beck-aktuell fassen zusammen, welche Initiativen die Justizminister:innen der Länder auf ihrer Herbstkonferenz am gestrigen Donnerstag beschlossen haben. So sollen etwa Autohersteller zur Herausgabe von Zweitschlüsseln oder -codes an die Polizei verpflichtet werden, damit die Fahrzeuge Verdächtiger leichter abgehört werden können. Mit einer gemeinschaftlichen, bundesweiten Kampagne soll dem Personalmangel in der Justiz begegnet werden. Darüber soll nach der Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes der Rückschritt in der Bekämpfung des Cannabishandels und der Organisierten Kriminalität rückgängig gemacht werden. Weitere Beschlüsse betrafen u.a. den Schutz von Senior:innen vor Trickbetrug sowie den Schutz Jugendlicher vor Influencer:innen.
Justiz-Cloud: Auf ihrem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel anlässlich der Justizministerkonferenz haben die Justizminister:innen von Bund und Ländern die Einführung einer bundeseinheitlichen Cloud für die Justiz beschlossen. Mit der Cloud sollen Anwendungen schneller und kostengünstiger entwickelt und zügiger in den Betrieb gebracht werden. Updates und Anpassungen könnten flächendeckend schneller umgesetzt werden. Beispielsweise könnte die Versendung von PDF-Dateien durch eine neue Form des Datenmanagements perspektivisch entbehrlich werden. Eine erste Version soll bis Ende 2026 realisiert werden, so LTO
NS-Raubkunst: Die SZ (Jörg Häntzschel) berichtet über die Umsetzung der Einigung von Bund, Länder, Gemeinden, Zentralrat der Juden und Jewish Claim Conference im Oktober zur Schaffung neuer Regeln für die Rückgabe von NS-Raubkunst, bei der die vom früheren BVerfG-Präsidenten Hans-Jürgen Papier geleitete Beratende Kommission durch ein Schiedsgericht abgelöst werden soll, das von den Opferfamilien einseitig angerufen werden kann. Der jetzt bekannt gewordene bisher geheime Bewertungsrahmen für die Entscheidungen des Schiedsgerichts sei restriktiver als frühere Regelungen. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich die Beratende Kommission auflöst, bevor das neue Schiedsgericht arbeitsfähig ist.
Bruch der Ampel/Gesetzvorhaben: zeit.de (Katharina Schuler/Sören Götz/Anja Stehle) gibt einen Überblick über die Gesetzesvorhaben, die der Bundestag möglicherweise noch umsetzen wird, und über solche, die vermutlich oder sicher nicht mehr zustande kommen werden.
AfD-Verbot: Der Verfassungsblog dokumentiert nun in voller Länge die Stellungnahme von 17 Verfassungsrechtler:innen (Andreas Fischer-Lescano, Anna Katharina Mangold, Franz C. Mayer u.a.), die darlegen, warum ein AfD-Verbotsverfahren auch ohne Materialsammlung des Verfassungsschutzes Aussicht auf Erfolg hätte.
Datenschutz: Der Rechtsprofessor Herwig C. H. Hofmann und die Assistenzprofessorin Lisette Mustert befassen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Datenschutzgrundverordnung sowie mit der Frage, welche Punkte daran verbesserungswürdig wären. So müsste etwa die Rolle der Beschwerdeführer:innen geklärt und ein Rahmen für den Ermessensspielraum der nationalen Datenschutzbehörden festgelegt werden
Justiz
BVerwG zu G20-Protestcamp: Das Protestcamp "Eine andere Welt ist möglich" anlässlich des G20-Gipfels 2017 in Hamburg war keine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung, weil die Beherbergungsinfrastruktur für Personen, die an anderen Gipfelprotesten teilnehmen wollten, überwog. Zu diesem Schluss kam das Bundesverwaltungsgericht und lehnte die Revisionen u.a. von Attac gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ab. Es berichten taz (Christian Rath) und der wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Fiedler auf LTO.
EuGH zu Opferentschädigung: Die Postdoktorandin Julia Burchett stellt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von Anfang November vor, das wesentliche Klarstellungen für die Schaffung eines kohärenten und EU-weiten Schutzrahmens für die Entschädigung von Opfern von Straftaten enthält.
BGH – korrupter Staatsanwalt: Der Bundesgerichtshof hat über die Verurteilung eines Spediteurs verhandelt, der vom Landgericht Hannover in einem der größten Kokain-Schmuggelfälle Europas 2023 wegen bandenmäßigem Drogenhandel zu zwölfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Zu prüfen ist, ob die Verurteilung darauf beruhte, dass der zuständige Staatsanwalt wohl korrupt war und mit der Kokainbande zusammenarbeitete. Sein Urteil will der BGH am 16. Dezember verkünden. LTO (Markus Sehl) berichtet ausführlich.
BVerwG zu Abschiebung von Kriegsverbrecher: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Abschiebung eines irakischen Kriegsverbrechers rechtmäßig war. Abbas R. war nach seiner Anerkennung als Flüchtling vom Berliner Kammergericht wegen Kriegsverbrechen verurteilt und anschließend in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Da auch Kriegsverbrecher nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen im Zielstaat die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht, ging der Abschiebung ein langwieriger diplomatischer Prozess voraus. Die irakische Botschaft versicherte dabei, dass R. nach der Überstellung "eine humane und väterliche Behandlung" erfahren werde. Darauf durfte sich das Auswärtige Amt verlassen, entschied nun das BVerwG. zdf.de (Daniel Heymann) berichtet.
RiDG Sachsen zu Jens Maier: Das sächsische Richterdienstgericht hat entschieden, dass der sächsische Richter und Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier seine Pensionsansprüche behält und nicht komplett aus dem Dienst entfernt wird. Bereits vor zwei Jahren war Maier in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Das sächsische Justizministerium wollte den heute 62-Jährigen allerdings komplett aus dem Richterdienst entfernen und hatte deshalb eine weitere Disziplinarklage erhoben. Laut der Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner hätten die Vorwürfe (Äußerungen Maiers über Marietta Slomka und Anders Breivik) nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen, so LTO.
LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über den Fortgang des Verfahrens gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck vor dem Landgericht Bonn. In der Befragung eines Kriminalbeamten wurde offenbar, dass der Angeklagte bei seiner damaligen Vernehmung zunehmend schriftliche Stellungnahmen habe einreichen können, teilweise mit vorweggenommenen Fragen der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft dagegen wies in ihrer Replik die Vorwürfe der Verteidigung, wonach der Angeklagte "zum Objekt staatlichen Handelns" gemacht worden sei, zurück.
LG Bonn zu Enkeltrick/Prüfpflicht: Taucht eine aufgelöste telefonierende Frau am Schalter auf, um 25.000 Euro abzuheben, löst dies keine Prüf- und Warnpflicht des Bankangestellten aus. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden. Die Frau hatte Schadensersatz geltend gemacht, nachdem sie das Geld an einen Trickbetrüger übergeben hatte. Eine Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Girovertrag sei laut Gericht jedoch nicht erkennbar: Wenn eine geschäftsfähige Kundin die Auszahlung einer Summe von einem gedeckten Konto verlange, sei die Bank zur Ausführung des Zahlungsauftrags gesetzlich verpflichtet. Warnpflichten existierten nur, wenn massive Verdachtsmomente für eine Straftat offen zu Tage treten. Es schreibt beck-aktuell.
StA Berlin – Morde durch Palliativmediziner: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Palliativmediziner, der mindestens acht Menschen aus Mordlust ermordet haben soll. Der 40-Jährige sitzt bereits seit August in Untersuchungshaft. Er soll den Betroffenen jeweils ein "Gemisch verschiedener Medikamente" verabreicht haben. Zur Vertuschung der Taten soll er teilweise in den Wohnungen der Opfer Feuer gelegt haben. Es berichten SZ (Verena Mayer) und FAZ (Kim Maurus).
BVerfG-Richterwahl: Nach Information der FAZ (Stephan Klenner) nominiert die CDU/CSU den Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller für die Wahl ans Bundesverfassungsgericht. Er soll dort Nachfolger von Josef Christ werden. Seegmüller ist auch Vorsitzender des Bunds der Verwaltungsrichter (BDVR) und wird als "gemäßigt konservativ" beschrieben. Die Wahl im Bundestag soll noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl erfolgen.
Recht in der Welt
Rumänien – Präsidentschaftswahl: Das rumänische Verfassungsgericht hat nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahl, bei der überraschend der rechtsradikale und russlandfreundliche Kandidat Călin Georgescu auf dem ersten Platz gelandet war, eine Neuauszählung der Stimmen angeordnet. Zwei unterlegene Kandidaten hatten die Wahl angefochten und dies damit begründet, dass Georgescu seine Wahlkampffinanzierung nicht offengelegt hatte. Georgescu wird vorgeworfen, dass er von Russland unzulässig unterstützt wurde. SZ (Cathrin Kahlweit), FAZ (Michael Martens), taz (William Totok) und zeit.de berichten.
IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Die SZ (Ronen Steinke) schreibt, dass die Bundesregierung nach den vom Internationalen Strafgerichtshof erlassenen Haftbefehlen keine klare Haltung zu der Frage habe, ob Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu festgenommen werden würde, sollte er nach Deutschland reisen. In Frankreich wird währenddessen über eine mögliche Immunität Netanjahus diskutiert.
Über die Beschwerde, die Israel gegen die Haftbefehle eingelegt hat, berichten nun auch FAZ (Michaela Wiegel/Marlene Grunert) und LTO (Franziska Kring). Darin gibt Israel an, die Entscheidung des Gerichts sei "ohne faktische und rechtliche Grundlage" erfolgt. Konkret zweifelt Israel u.a. die Zuständigkeit des IStGH an, denn im Gegensatz zu Palästina ist Israel kein Vertragsstaat des IStGH. Die Vorverfahrenskammer I des IStGH hatte ihre Zuständigkeit für die seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalems und des Gaza-Streifens jedoch im Februar 2021 festgestellt. Über die Einwände Israels wird eine Berufungskammer des IStGH entscheiden.
Alexander Haneke (FAZ) argumentiert, dass der Gerichtshof weder “antisemitisch” noch Netanjahu ein "moderner Dreyfus" sei, der ohne jedes Zutun in einen Justizskandal gerissen wurde. Israel polemisiere "auf allen Ebenen gegen die UN und die Schar humanitärer Helfer, die das kaum erträgliche Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen lindern wollen". Dies befeuere das gegenseitige Misstrauen. Der Rechtsprofessor Matthias Herdegen kommentiert in der Welt, es stehe zu befürchten, dass der Haftbefehl am Ende "weniger für den israelischen Regierungschef gefährlich" sei als für die "die Autorität und Wirksamkeit" des IStGH.
IStGH/Myanmar - Min Aung Hlaing: Über den Haftbefehlsantrag von IStGH-Chefankläger Karim Khan gegen den Chef von Myanmars Militärjunta, General Min Aung Hlaing, berichtet nun auch die SZ (David Pfeifer).
Australien – Social Media: Laut der SZ (Andrian Kreye) hat der australische Senat ein Gesetz verabschiedet, dass die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, wirksame Altersprüfungen durchzuführen und Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Sollten die Unternehmen dies versäumen, können sie mit Geldstrafen belegt werden. Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten.
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Über das Plädoyer der Verteidigung im Verfahren um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot berichten nun auch SZ (Oliver Meiler) und FAZ (Michaela Wiegel) und portraitieren zudem die Verteidigerin Béatrice Zavarro.
Großbritannien – Spionage für Russland: In einem Prozess gegen eine Gruppe bulgarischer Staatsbürger in London hat der Hauptangeklagte gestanden, über Jahre hinweg Informationen für einen "russischen Spion" besorgt zu haben. Auch einer seiner Komplizen gestand die Taten. Ihnen und den anderen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Auftrag von Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek für Russland spioniert zu haben. Es berichten SZ (Nils Heck/Jörg Schmitt) und Hbl (René Bender/Lars-Marten Nagel/Michael Verfürden).
Sonstiges
Waffenexporte nach Israel: LTO (Max Kolter) geht der Frage nach, ob die Bundesregierung angesichts des vom Internationalen Strafgerichtshof in seinen Haftbefehlen bejahten Verdachts der Völkerrechtsverletzungen durch Israel weitere Waffenexporte nach Israel genehmigen darf. Denn nach Art. 7 Abs. 1 und 3 des Vertrags über den Waffenhandel dürfen Waffenexporte nicht genehmigt werden, wenn der Staat ein überwiegendes Risiko ("overriding risk") sieht, dass die Waffen eingesetzt werden, um eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts zu begehen oder zu ermöglichen.
Kündigung wegen abwertender Posts: Der Rechtsprofessor Arnd Diringer legt im Expertenforum Arbeitsrecht dar, wann eine Beleidigung von Arbeitgeber:innen oder Kolleg:innen – insbesondere in den sozialen Medien – eine Kündigung rechtfertigt.
Das Letzte zum Schluss
Mit Wurst zum Vorstellungsgespräch: Ein Mann hatte in einem Supermarkt in Oberfranken Wurst im Wert von 3,20 Euro nicht bezahlt. Gegenüber der Polizei gab er an, die Ware gestohlen zu haben, um auf diesem Wege den Filialleiter sprechen zu können; und sich bei ihm um einen Job zu bewerben. Statt zum Vorstellungsgespräch ging es für den Zweiundzwanzigjährigen schließlich jedoch zur Polizei, so die FAZ.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 29. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55995 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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