Die juristische Presseschau vom 28. November 2024: IGH vor Ver­hand­lung über Kli­ma­schutz / BGH zu Heirat per Video-Call / Haft­be­fehl gegen Myanmar-Macht­haber bean­tragt

28.11.2024

Der IGH wird nächste Woche Staaten zu den Fragen seines Klimaschutz-Gutachtens anhören. Eine Eheschließung per Videocall von Deutschland nach Utah ist laut BGH unwirksam. Karim Khan hat Haftbefehl gegen Min Aung Hlaing beantragt.

Thema des Tages

IGH – Klimaschutz: Der Internationale Gerichtshof wird ab kommender Woche über ein Rechtsgutachten zum Klimawandel verhandeln und dabei Dutzende Staaten anhören. Der Auftrag für das Gutachten war 2023 von der UN-Generalversammlung beschlossen worden. Das Gutachten soll klarstellen, ob die Staaten im Kampf gegen den Klimawandel verbindliche völkerrechtliche Pflichten treffen, die sie zum Reduzieren der Treibhausgase zwingen. Das Gutachten könnte neben den Rechtspflichten zum Handeln auch Schadensersatzpflichten feststellen. spiegel.de (Kurt Stukenberg) spricht mit dem Umweltrechtsexperten und Grünenpolitiker Hermann Ott über den Vorgang. Dass die Justiz für den Klimaschutz eingespannt wird, hält er nicht für problematisch. Die Gerichte entschieden nach wie vor unabhängig und seien zudem "sehr vorsichtig damit, Regierungen im Detail vorzuschreiben, was sie zu tun haben. Und das ist auch gut so."

Rechtspolitik

Gewalt gegen Frauen: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gewalthilfegesetzes von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) beschlossen. Es soll Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, einen Anspruch auf Schutz- und Beratungsangebote vermitteln. Die SPD appellierte erneut an die CDU/CSU-Fraktion, dem Gesetz im Bundestag zuzustimmen. FAZ (Marlene Grunert), zeit.de und spiegel.de berichten.

Die taz (Patricia Hecht) spricht mit Viktoria Piekarska vom Deutschen Juristinnenbund (djb) über das in der vergangenen Woche vorgestellte Lagebild des BKA zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Weil es keine juristisch gültige Definition von Femiziden gebe, seien die Statistiken in diesem Bereich nur eine Annäherung. Die Motivation des Täters werde in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bislang nicht erfasst. Diese sei aber entscheidend, um Taten als geschlechtsspezifische Straftat einordnen zu können. Auch die SZ (Max Fluder) geht der Frage nach, wann die Tötung einer Frau ein Femizid ist. Ein aktuelles Forschungsprojekt untersuche derzeit exemplarisch alle Tötungen von Frauen in vier Bundesländern innerhalb eines Jahres, um eine bessere Datenlage zu schaffen.

Daniel Deckers (FAZ) kommentiert, der Entwurf zum Gewalthilfegesetz sei ein frauenpolitischer Offenbarungseid, "mit dem die Rest(e)ampel ihre desaströse frauenpolitische Bilanz auf den letzten Metern aufhübschen will." Die Regierung habe viel zu lange gebraucht, das Gesetz vorzubereiten.

AfD-Verbot: In einer 31-seitigen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss kommen 17 Verfassungsrechtler:innen (u.a. Andreas Fischer-Lescano, Stefan Rixen, Kyrill-Alexander Schwarz) zu dem Schluss, dass ein AfD-Verbotsverfahren auch ohne Materialsammlung des Verfassungsschutzes Aussicht auf Erfolg hätte. Sie schreiben, die AfD sei "nachgerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden" sollten. Unter anderem verweisen sie auf einen homogenen Volksbegriff, der in der Breite der Partei getragen werde. Dass der AfD-Bundesvorstand verfassungsfeindliche Positionen dulde, sehe man auch am Umgang mit Björn Höcke. Das Gutachten hält die Verfassungsfeindlichkeit der AfD daher schon heute für belastbar erwiesen. Es berichten taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Henrik Bahlmann/Sophie Garbe).

Urheberrecht und KI: Im Feuilleton berichtet nun auch die SZ (Andrian Kreye) von der Internationalen Urheberrechtskonferenz, auf der über den Umgang mit generativer KI und deren rechtlichen Rahmen diskutiert wird. Unter anderem gehe es um Versuche der Verwertungsgesellschaften, sich den Einsatz der Daten zu KI-Trainingszwecken vergüten zu lassen. Zudem wird die Schranke für text and data mining in der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) kritisiert. Die Verordnung sehe vor, dass Urheber dem data mining durch einen maschinenlesbaren Hinweis in den Daten widersprechen könnten. In der Praxis müsse man sich aber darauf verlassen, dass die KI-Firmen sich daran auch halten.

Organspende: In der FAZ sprechen sich der Rechtsprofessor Josef Franz Lindner und der Medizinprofessor Matthias Anthuber für die Widerspruchslösung aus. Sie sei nicht "übergriffig", da jede Person die Möglichkeit habe, einen Widerspruch zu hinterlegen. Die damit einhergehende Widerspruchslast sei "weit davon entfernt", das Selbstbestimmungsrecht zu verletzen. Die Autoren sehen vielmehr eine verfassungsrechtliche Pflicht, die Widerspruchslösung einzuführen. Diese ergebe sich aus dem Grundrecht auf Leben und Gesundheit sowie dem Sozialstaatsprinzip.

Im Feuilleton der FAZ spricht sich der Medizinethiker Stephan Sahm gegen die Widerspruchslösung aus und begründet dies vor allem mit dem Umgang mit "potentiellen Spendern", bei denen schon vor dem Eintritt des Hirntods die Funktion der übrigen Organe "mit nicht selten sehr invasiven Maßnahmen" erhalten werde. Er fordert daher, dass einer Organspende "eine nach vorheriger Aufklärung abgegebene positive Erklärung vorausgehen" sollte, um nicht "im krassen Gegensatz zum Recht auf körperliche Unversehrtheit und selbstbestimmte Lebensführung" zu stehen.

Schwangerschaftsabbruch: In der FAZ kritisieren neun Jurist:innen (u.a. Angelika Allgayer, Karin Graßhof, Christian Hillgruber und Michael Kubiciel) und Ärzt:innen den Gesetzentwurf von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Sie argumentieren, dass der Fetus durch die fortschreitende Pränatalmedizin "immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist" und daher Schutz verdiene. Der Reformversuch wolle den Konflikt auf verfassungsrechtlich unzulässige Weise "einseitig zulasten des Ungeborenen auflösen".

Im Feuilleton der Zeit schreibt die Ärztin Kristina Hänel über ihren öffentlichen Kampf gegen § 219a StGB. In der Auseinandersetzung mit der Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs habe sie gelernt, dass kein Strafverbot jemals zur Verhinderung von Abtreibungen geführt habe, "nicht einmal die Einführung der Todesstrafe während der Nazidiktatur". Auf der anderen Seite seien viele Frauen infolge der Verbote gestorben.

Automatisierte Datenauswertung: Im Interview mit der taz-nord (Gernot Knödler) kritisiert Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) den neuen Entwurf zur Änderung des Hamburger Polizeigesetzes, der erneut eine Befugnis zur automatisierten Datenauswertung mittels KI vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht habe für diese Auswertung gefordert, dass nur solche Daten zusammengeführt und analysiert werden dürfen, die für den jeweiligen Zweck auch hätten erhoben werden dürfen. Im neuen Gesetz werde dies zwar aufgegriffen, allerdings ohne jede technisch-organisatorisch Absicherung. Es fehle eine Anleitung für die Verwaltung.

Zwangsvollstreckung: Auf dem ZPO-Blog geht Konstantin Branovitskiy (Projektleiter eines universitären Legal Tech Labs) auf Möglichkeiten ein, die Zwangsvollstreckung in Deutschland zu digitalisieren und zu automatisieren. Beispielhaft nennt er mögliche "Schnittstellen zu Banken und öffentlichen Registern", durch die "Gerichtsvollzieher in Echtzeit auf die Vermögenswerte des Schuldners zugreifen" könnten.

Vorratsdatenspeicherung: Wie bild.de (Luisa Volkhausen) berichtet, mussten im vergangenen Jahr 16.923 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie bei deutschen Internetnutzern eingestellt werden, obwohl die IP-Adresse der Nutzer bekannt war. Grund dafür sei "Datenschutz". In dem Text kommt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) mit ihrer Forderung nach einer verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen zu Wort.

Justiz

BGH zu Heirat per Videocall: Eine Eheschließung per Videocall im US-Bundesstaat Utah, während der sich beide Ehepartner in Deutschland aufhielten, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall hatte das deutsche Meldeamt die Hochzeit in Utah nicht anerkannt. Als das Paar daraufhin erneut in Deutschland heiraten wollte, stellte sich aber das Standesamt quer. Es habe bereits eine Eheschließung stattgefunden, begründete es seine Entscheidung. Dieser Ansicht trat der BGH nun entgegen. LTO berichtet.

BVerfG zu Zwangsbehandlung von Betreuten: Die FAZ (Hinnerk Feldwisch-Drentrup) spricht mit dem Arzt Tilman Steinert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung von Betreuten. Er fordert Begleitforschung, die prüfen solle, wie sich die Entscheidung künftig auf Betroffene auswirke. Weil vor einer Zwangsbehandlung auch in Zukunft eine Gerichtsentscheidung mit persönlicher Anhörung eingeholt werden müsse, sieht er in der Entscheidung keinen "Dammbruch". Außerdem gehe es "nur um betreute Einrichtungen und nicht um das Schreckensszenario, dass die Polizei eine Wohnung aufbricht und Ärzte einem Patienten eine Spritze verabreichen".

BVerfG-Leak: Der Leak des Wahlrechtsurteils am Vorabend der Urteilsverkündung war keine Folge menschlichen Versagens, sondern einer technischen Fehlfunktion. Dies teilte das BVerfG mit. Die ursächliche technische Funktion sei in der Folge dauerhaft deaktiviert worden. LTO (Joschka Buchholz/Markus Sehl) berichtet.

BGH zu vermeintlichem Cannabishandel: Der BGH hob eine Verurteilung von August 2023 wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf, weil der Verurteilte davon ausgegangen war, an einem Cannabishandel beteiligt zu sein. Da zwischenzeitlich das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten war, ist dieses als milderes Gesetz im Revisionsverfahren anzuwenden. Obwohl in dem Fall, anders als vom Verurteilten vermutetet, Amphetamine gehandelt worden waren, bejahte der BGH einen Beihilfevorsatz. Zwischen Taten nach dem KCanG und Taten nach dem BtMG bestehe quasi ein Verwandtschaftsverhältnis. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

BGH zu Facebook-Datenleck: Auf beck-aktuell analysieren Jakob Horn und Lea Stegemann, beide Anwält:innen, das Urteil des BGH zum Facebook-Datenleck. Zudem legen sie eine Datenanalyse über die bisherige Rechtsprechungspraxis zum Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen vor. Nach Auswertung von 255 Entscheidungen aus der Zeit von 2018 bis August 2023 kommen sie zu dem Ergebnis, dass ein Schadensersatzanspruch in 75 Prozent der Entscheidungen abgewiesen wurde. Waren die Klagen erfolgreich, lagen die zugesprochenen Entschädigungen im Schnitt bei 3.300 Euro, in 28 Prozent der erfolgreichen Entscheidungen betrug der Schadensersatz weniger als 500 Euro.

OLG München zu Grimassen-Emoji: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, das im Rahmen der Auslegung einer Willenserklärung feststellte, dass ein Emoji, das eine Grimasse schneidet, keine Zustimmung signalisiere.

OVG NRW zu Solaranlagen und Denkmalschutz: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass dem Klimaschutz grundsätzlich Vorrang vor dem Denkmalschutz zukommt. Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes dürften aus diesem Grund Solaranlagen auf dem Dach installieren. Dies gelte nur dann nicht, wenn durch die Solaranlage gerade der Bereich betroffen sei, der Grund für die "denkmalrechtliche Unterschutzstellung" sei. In der Entscheidung ging es um ein Wohnhaus in Düsseldorf und ein Baudenkmal in Siegen. LTO und beck-aktuell berichten.

LG München I – Amtshaftung Badewannenmord: Manfred Genditzki, der 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannenmordes in Haft saß und 2023 freigesprochen wurde, klagt vor dem Landgericht München I auf angemessenes Schmerzensgeld in einer Höhe von mindestens 750.000 Euro. Er stützt sich auf einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB, Artikel 34 GG. Die ihm nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zustehende Entschädigung von insgesamt 368.700 Euro wurde ihm bereits ausgezahlt. Es berichten FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de.

LG Stuttgart – Befangenheit eines Schöffen: Weil ein Schöffe des LG Stuttgart während der Zeugenaussage in einem Mordprozess eine WhatsApp-Nachricht las, haben die Angeklagten erfolgreich seine Ablehnung wegen Befangenheit beantragt. Aus ihrer Sicht habe er sich möglicherweise bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt und die Beweisaufnahme aus diesem Grund weniger aufmerksam verfolgt. Der Prozess hatte bereits fünf Verhandlungstage gedauert. Er wird im Januar von vorne beginnen. spiegel.de und LTO berichten.

VG Köln – Videoüberwachung: Wie netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet, verhandelt das Verwaltungsgericht Köln an diesem Donnerstag über verschiedene Klagen gegen die polizeiliche Videoüberwachung in Köln. Eine der Kläger:innen wohnt in einem von den Kameras gefilmten Bereich und sieht ihre Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Achtung des Privatlebens verletzt.

Recht in der Welt

IStGH/Myanmar - Min Aung Hlaing: Der IStGH-Chefankläger Karim Khan hat Haftbefehle gegen den Chef von Myanmars Militärjunta, General Min Aung Hlaing, beantragt. Er habe sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht, als seine Armee 2017 innerhalb weniger Monaten rund 740.000 Rohingya aus Myanmar vertrieb. Es sollen noch weitere Haftbefehle gegen hochrangige Funktionäre in Myanmar beantragt werden. Es berichten spiegel.de (Georg Fahrion) und zeit.de.

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Der israelische Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Gallant haben Rechtsmittel gegen die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs eingelegt. Diese entbehrten "jeglicher faktischen oder rechtlichen Grundlage", erklärte die Regierung, die außerdem forderte, die Vollstreckung der Haftbefehle aufzuschieben. Es berichtet spiegel.de.

Die Deutsche Regierung hatte eine eindeutige Stellungnahme zu den Haftbefehlen vermieden und stattdessen angekündigt, "gewissenhaft" zu prüfen, welche innerstaatlichen Schritte auf den Haftbefehl folgten. In der FAZ (Marlene Grunert/Matthias Wyssuwa) kommt der Völkerstrafrechtler Florian Jeßberger mit seiner Einschätzung zu Wort, dass es "für Deutschland gerade nichts zu prüfen" gebe. Im Falle einer Verhaftung müsste zwar ein Gericht über die Überstellung entscheiden. Dabei gehe es aber nur um Formalitäten und nicht darum, ob der Haftbefehl substanziell berechtigt sei. Eine solche “Schattenprüfung” sei nicht vorgesehen. Im Interview mit der Zeit (Anna Sauerbrey) erklärt auch der SPD-Politiker Michael Roth, dass Deutschland zur Verhaftung juristisch verpflichtet sei. Gleichzeitig funktioniere der Rechtsstaat und die Justiz in Israel, sodass Netanjahu nicht in eine Reihe mit Diktatoren gehöre, die der IStGH bislang verfolgt habe.

Der französische Außenminister Jean-Noël Barrot vertritt die Auffassung, dass den Staatschefs von Staaten, die nicht Vertragspartei des IStGH sind, Immunität zukomme. Auch Israels Ministerpräsident Netanjahu sei von dieser Immunität geschützt. Die israelischen Zeitung Ha'aretz berichtete, dass die israelische Regierung eine Beteiligung Frankreichs an den Waffenruhe-Verhandlungen mit der Hisbollah daran geknüpft habe, dass Frankreich sich dieser Rechtsauslegung anschließt. spiegel.de und zeit.de berichten. Auf dem Verfassungsblog setzt sich der englische Rechtsprofessor Or Bassok (in englischer Sprache) mit der Rolle des Obersten Gerichtshofs Israels auseinander. Obwohl das Gericht erst kürzlich seine mächtige Position in Israel gestärkt habe, komme es seiner Kernaufgabe, nämlich der Verteidigung grundlegender Menschenrechte nicht ausreichend nach.

Brasilien – Jair Bolsonaro: In Brasilien hat eine Untersuchung der Bundespolizei ergeben, dass sich Ex-Präsident Jair Bolsonaro aktiv an der Planung eines Putsches beteiligte. Der Plan sah auch die Ermordung seines Nachfolgers Lula da Silva vor. Die Untersuchung, die nun der Generalstaatsanwaltschaft übergeben wurde, stützt sich auf acht Punkte. Unter anderem habe das juristische Team von Bolsonaro Vorbereitungen getroffen, den Notstand auszurufen, um die Amtseinführung seines Nachfolgers zu verhindern. Schon vor der Wahl habe er Falschnachrichten über die Wahl verbreiten lassen. Bolsonaro befindet sich derzeit in den USA. spiegel.de (Gerald Traufetter) berichtet.

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Im Verfahren um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot hielt die Verteidigung von Dominique Pelicot ihr Plädoyer. Sie erwähnte seine Missbrauchserfahrungen in der Kindheit, äußerte aber keine Zweifel am Inhalt der Anklage. Sie betonte, dass auch die Mitangeklagten Verantwortung tragen müssten. Es habe sich in keinem der Fälle um "unbeabsichtigte Vergewaltigungen" gehandelt. Für die 50 Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen. spiegel.de (Britta Sandberg) und zeit.de berichten. zeit.de (Annika Joeres) portraitiert zudem die Verteidigerin Béatrice Zavarro.

Sonstiges

Ukrainische Jurist:innen: Auf LTO-Karriere schreibt Jana Karras, in der Ukraine geborene Juristin, dass der Abschluss eines ukrainischen Jurastudiums nicht im Wege einer Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt werde. Wollen ukrainische Jurist:innen in Deutschland das Referendariat absolvieren, müssen sie daher zunächst die erste juristische Staatsprüfung absolvieren. Möglich ist allerdings eine Arbeit als Rechtsanwält:in im ukrainischen und im Völkerrecht unter der ukrainischen Bezeichnung "Advokat".

Digitale Dienste/Trusted Flagger: Die Rechtsprofessorin Katharina Kaesling spricht sich im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) für den Einsatz von Trusted Flaggern aus. Da sie qualitativ hochwertige Meldungen förderten, wirkten sie "zugunsten der Meinungsfreiheit". Sie geht davon aus, dass mehr Menschen in digitalen Diskursräumen partizipieren würden, wenn sie darauf vertrauen könnten, dass rechtswidrige oder ehrverletzende Äußerungen keinen Bestand haben.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55976 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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