Über 100 Abgeordnete reichten einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein. Laut EGMR diskriminiert die Notwendigkeit der Stiefkindadoption lesbische Paare nicht. K.O.-Tropfen sind laut BGH kein gefährliches Werkzeug.
Thema des Tages
AfD-Verbot: 113 Bundestagsabgeordnete um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz haben den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren im Bundestag eingereicht. Ursprünglich wollten die Parlamentarier:innen abwarten, bis das Bundesamt für Verfassungsschutz wie geplant zum Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorlegt. Wenn die AfD darin als Gesamtpartei zu einer "gesichert extremistischen Bestrebung" hochgestuft worden wäre, hätte dies den Beschluss eines Parteiverbotsverfahrens im Bundestag vermutlich erleichtert. Da der Verfassungsschutz nun aber aus Rücksicht auf die vorgezogenen Neuwahlen zunächst auf eine Neubewertung der AfD verzichtet, haben sich die Abgeordneten entschlossen, den Antrag bereits jetzt einzureichen. Die Chancen auf eine Mehrheit im Parlament sind gering. Es berichten taz (Konrad Litschko), Welt (Frederik Schindler) und LTO (Joschka Buchholz).
Sabine am Orde (taz) hält ein Verbotsverfahren grundsätzlich für richtig. Ohne eine Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sei die Gefahr eines Scheiterns des Antrags schon im Bundestag aber zu groß. Und die AfD könnte dann behaupten, dass nicht einmal die Mehrheit der Abgeordneten sie für verfassungswidrig hält.
Rechtspolitik
Bruch der Ampel/Neuwahlen: Rechtsanwalt Sebastian Roßner schildert auf beck-aktuell, welche Schwierigkeiten sich aus der Einigung auf den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für die "nicht etablierten" Parteien ergeben. Eine mögliche Verfassungsklage habe jedoch wenig Aussicht auf Erfolg. In ähnlicher Situation habe das Bundesverfassungsgericht 2005 eine Verfassungsklage als verfristet abgelehnt, weil die zugrundeliegende Norm des Bundeswahlgesetzes schon seit Jahrzehnten gelte.
Rechtsprofessor Andreas Fisahn kommentiert auf LTO, das Bedürfnis nach möglichst frühen Neuwahlen resultiere aus einer irrationalen Angst der Deutschen vor einer Minderheitenregierung. Friedrich Merz (CDU) dagegen habe mit seinem Ruf nach zeitnahen Neuwahlen in erster Linie seinen eigenen Vorteil kalkuliert: "Irgendwelche allgemeinen Interessen oder auch nur die Vermeidung eines Winterwahlkampfes spielen dabei keine Rolle."
Bruch der Ampel/Buschmann im Interview: Im Interview mit zeit.de (Tina Hildebrandt/Heinrich Wefing) spricht der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über den Bruch der Ampel und die anstehenden Neuwahlen.
Schuldenbremse: CDU-Chef Friedrich Merz zeigte sich entgegen früherer Äußerungen nun doch offen für eine Reform der Schuldenbremse, wie die SZ (Claus Hulverscheidt) berichtet. Entscheidend sei für ihn, wofür zusätzliche Kredite aufgenommen werden sollen. Für Investitionen und die Sicherung der Lebensgrundlagen sei eine Lockerung der Schuldenbremse sinnvoll, nicht aber für mehr Konsum und Sozialausgaben.
Bundeshaushalt: Im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann) argumentiert der frühere Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, dass der Angriffskrieg auf die Ukraine keine Notlage sei, die die Aussetzung der Schuldenbremse rechtfertigen könne. Die dadurch ausgelösten Ausgaben brächten keine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage mit sich. Auch die Wahl Donald Trumps rechtfertige keine Aussetzung, dies gehöre zum normalen politischen Geschehen, das der Haushaltsgesetzgeber einplanen müsse.
Resilienz des BVerfG: Der Rechtsausschuss des Bundestags hörte Sachverständige zu den zwei Gesetzentwürfen an, mit denen das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden sollen, um die Resilienz des BVerfG zu stärken. Fast alle Sachverständigen sprachen sich grundsätzlich für die Reform aus. Die Mehrheit der Sachverständigen war dafür, bei Änderungen des BVerfGG noch eine Zustimmungspflicht des Bundesrats vorzusehen. Ein Teil der Sachverständigen wollte auch das Zwei-Drittel-Quorum für die Wahl der Verfassungsrichter:innen im Grundgesetz verankern. Die CDU/CSU will der gemeinsam mit den Ampel-Fraktionen eingebrachten Reform noch vor den Neuwahlen zustimmen, aber keine Änderungen an den Gesetzentwürfen mehr vornehmen. FAZ (Marlene Grunert), SZ (Constanze von Bullion) und LTO berichten.
Antisemitismus: SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP planen laut taz (Frederik Eikmanns) einen Antrag, der sich gegen Judenhass im Bildungssystem richtet. Beschlossen werden soll er in zwei Wochen. An den Plänen gibt es Kritik. So wird u.a. bemängelt, dass der antimuslimische Rassismus ignoriert werde.
Die vergangene Woche verabschiedete Resolution zum Schutz jüdischen Lebens diskutieren im Streitgespräch in der Zeit (Raoul Löbbert) die Bundestagsabgeordneten Nina Scheer (SPD) und Konstantin Kuhle (FDP). Während Kuhle den von ihm mitverfassten Text verteidigt, kritisiert Scheer u.a., dass sich die Resolution zu einseitig auf eine problematische Sanktionierung von politischen Meinungsäußerungen konzentriere. Eine Kritik am Vorgehen Israels in Gaza und im Libanon müsse möglich sein, ohne sich dem Vorwurf von Antisemitismus auszusetzen.
Rechte der Natur: Rechtsprofessor Christian Calliess setzt in der FAZ die vom Landgericht Erfurt angestoßene Diskussion über eigene Rechte der Natur fort. Das Recht biete "schon jetzt alle notwendigen Instrumente, um die drängenden umweltpolitischen Herausforderungen in rechtlicher Hinsicht zu rahmen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen". Den Zugang zum Recht sichere insbesondere ein Verbandsklagerecht der Umweltverbände.
Kirchenasyl: Die Evangelische Kirche in Deutschland fordert laut der FAZ (Reinhard Bingener) von den staatlichen Behörden, dass sie sich wieder an die 2015 vereinbarten Regeln zum Kirchenasyl halten. Anlass seien mehrere Fälle, in denen das Kirchenasyl gebrochen wurde, sowie rapide gesunkene Anerkennungsquoten bei den eingereichten Falldossiers. Die Synode sprach sich zudem gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts aus.
Justiz
EGMR zu Elternschaft: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der deutsche Staat das Privat- und Familienleben eines lesbischen Paares nicht dadurch wesentlich beeinträchtige, dass nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes zunächst nur eine der beiden Frauen als Mutter eingetragen werden kann und die andere Frau das Kind erst adoptieren muss, um als Elternteil anerkannt zu werden. Das Paar habe dadurch keine besonderen Schwierigkeiten in ihrem Alltag, eine Diskriminierung liege nicht vor, so der EGMR. Mehrere Verfahren zu dieser Frage sind derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Ampel hatte eine Reform des Abstammungsrechts geplant, die eine solche Adoption überflüssig machen würde. Es berichtet LTO.
Stella Lueneberg (taz) kommentiert, es sei eine Diskriminierung, die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind ungeachtet der biologischen Abstammung anzuerkennen, solange es sich um Mann und Frau handele, sie aber nicht anzuerkennen, wenn es um zwei Frauen gehe. Das Geschlecht der Eltern dürfe keine Rolle spielen. Im Hinblick auf das Vorhaben im Koalitionsvertrag postuliert sie: "Noch ist Zeit, das Versprechen einzulösen."
BGH zu K.O.-Tropfen: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Dresden aufgehoben und klargestellt, dass sich die Verwendung von K.O.-Tropfen nicht deshalb strafverschärfend bei der Begehung einer Sexualstraftat auswirkt, weil der Täter damit ein "gefährliches Werkzeug" im Sinne von § 177 Abs. 8 Strafgesetzbuch verwendet. Ein Gegenstand sei ein fester Körper, Tropfen könnten daher kein Gegenstand sein. Die Wortlautgrenze verhindere eine teleologische Auslegung. Allerdings sei eine Strafverschärfung aufgrund der "Herbeiführung einer konkreten Todesgefahr für das Opfer" möglich. Eine solche könnte aus der gegebenen Erstickungsgefahr infolge einer beim Opfer eingetretenen Bewusstseinstrübung und Übelkeit nicht ausgeschlossen werden. Eine andere Strafkammer des LG Dresden wird sich nun erneut mit dem Fall befassen. Es berichtet LTO (Hasso Suliak).
EuG zu "Russian Warship…" als Marke: Das Bildzeichen mit dem Satz "Russian Warship, Go F**k Yourself" kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Dies hat das Gericht der Europäischen Union laut LTO und tagesschau.de (Alena Lagmöller) entschieden. Der durchschnittliche Verbraucher nehme in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung wahr, sondern die politische Botschaft des "ukrainischen Widerstandswillens gegen die russische Invasion". Die wesentliche Funktion einer Marke werde daher nicht erfüllt.
EuG zu Chiquita-Logo: Die Markeneintragung des Logos von Chiquita, ein blaues Oval mit gelbem Streifen, ist nichtig. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden, so LTO. Die geometrische Form, die ohne den Schriftzug "Chiquita" und ohne die Frau mit einem Obstkorb als Hut eingetragen worden war, verfüge nicht über unmittelbar einprägsame Merkmale und damit nicht über die nötige Unterscheidungskraft. Im Bananensektor sei die Form als Etikett üblich. Aus dem Farbschema ergebe sich nichts anderes, da Früchte häufig mit kombinierten Primärfarben beworben würden.
BVerfG – Solidaritätszuschlag: FAZ (Katja Gelinsky) und spiegel.de (Dietmar Hipp) berichten insbesondere über die zweite Hälfte der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Solidaritätszuschlag, bei der es um die Frage ging, ob Sonderlasten der neuen Bundesländer heute noch wiedervereinigungsbedingt sind. Diskutiert wurde über eine Studie, die wiedervereinigungsbedingte Sonderbedarfe des Bundes mit rund 13 Mrd. Euro pro Jahr bezifferte. Ein Sachverständiger ging jedoch davon aus, dass rund zwei Drittel dieser Summe durch die Abwanderung von Ostdeutschen nach Westdeutschland verursacht wurden.
VGH BaWü zu Verdachtsfall AfD: Das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg laut beck-aktuell im Eilverfahren zweitinstanzlich entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD zurückgewiesen.
LG Hamburg zu Lindenberg-Musical: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass dem Schriftsteller Thomas Brussig für sein Libretto zu Udo Lindenbergs Erfolgsmusical "Hinterm Horizont" eine Nachvergütung von mehr als fünf Millionen Euro zusteht. Hinzu kommen Zinsen, die sich nach zehn Jahren Prozessdauer auf mehr als zwei Millionen Euro belaufen. Ursprünglich hatte der Autor für den Text 100.000 Euro erhalten. Das Musicalunternehmen Stage Entertainment hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Zeit (Eva Sudholt) berichtet und spricht mit Brussig über das Verfahren.
LG Schweinfurt zu Vergewaltigung durch Heiler: Das Landgericht Schweinfurt hat nach einem mehrmonatigen Prozess einen 42-jährigen Mann u.a. wegen mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Verurteilte lebte in einer sektenähnlichen Lebensgemeinschaft und hatte dort die Rolle eines geistigen Führers und Heilers inne. Seine Taten erfolgten im Zusammenhang mit angeblichen Dämonenaustreibungen. Die SZ (Patrick Bauer/Eva Hoffmann) schildert Hintergründe und Ablauf des Verfahrens in einer Seite-Drei-Reportage.
LG Ulm – Angriff auf Lehrer: Weil er seinen ehemaligen Lehrer mit einem Baseballschläger angegriffen und dabei schwer verletzt haben soll, muss sich ein 23-Jähriger derzeit vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Totschlags verantworten. Im Laufe der Ermittlungen zeigte sich jedoch, dass das Opfer vermutlich zugleich Täter ist. Denn auf dem Handy des Lehrers fanden sich zahlreiche akribisch geordnete Nacktaufnahmen seiner Schüler sowie Missbrauchsmaterial. Ein Video zeigte den 34-Jährigen bei sexuellen Handlungen mit einem Schüler. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
Prozesse gegen Rechtsextremist:innen: Für Annette Ramelsberger (SZ) zeigen die "vielfältigen Terror-Prozesse gegen Rechtsradikale, ‘Reichsbürger’, Antisemiten, Corona-Fanatiker und gemeine Rechthaber", wie real die Gefahr durch neonazistische Gewalttäter inzwischen ist. Sie konstatiert: "Der Staat muss wachsam bleiben und konsequent durchgreifen."
Recht in der Welt
Großbritannien – Aktionen vor Abtreibungseinrichtungen: Die Dozentin Emily Ottley setzt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit den in den Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs vorhandenen Gesetzen auseinander, die einen Schutzbereich um die Räumlichkeiten vorsehen, in denen Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden, insbesondere mit den Vorgaben für das sogenannte "stille Gebet". Mit den Gesetzen soll ein sicherer Zugang zu den Dienstleistungen gewährleistet werden.
Frankreich – Marine Le Pen: Die FAZ (Michaela Wiegel) schildert Hintergründe und Ablauf des Prozesses gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlichen Geldes. Der Fraktionsvorsitzenden des "Rassemblement National" (RN) droht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft sowie eine Geldbuße bis zu einer Million Euro. Nach dem Willen des Gesetzgebers würde selbst eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe automatisch zum Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre führen. Neben Le Pen sind weitere Personen angeklagt, der Prozess richtet sich auch gegen das RN als juristische Person. Das Urteil wird für Anfang 2025 erwartet.
Sonstiges
Thomas Haldenwang: Auf Druck von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) lässt Thomas Haldenwang seine Amtsgeschäfte als Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ab sofort ruhen, weil er bei den anstehenden Bundestags-Neuwahlen für die CDU kandidieren will, berichten u.a. FAZ (Mona Jaeger/Reiner Burger) und Welt (Tim Röhn). Die Behörde werde vorübergehend von den Vizepräsidenten geführt, bis es einen Nachfolger gebe.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert die Entscheidung Haldenwangs, mit der dieser die Vorwürfe der Parteilichkeit bestätigt und Verrat an seinem Amt begangen habe – wie zuvor bereits sein Vorgänger Hans-Georg Maaßen. Die neue Behördenleitung werde nun erklären müssen, wie es der Verfassungsschutz schaffen will, "wieder ernst genommen zu werden". Ein AfD-Verbotsverfahren liege bis dahin "in weiter Ferne". Tim Röhn (Welt) sagt über Haldenwangs Kandidatur: "Es ist ein unverschämter Schritt, der seinesgleichen sucht."
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen: Der Rechtsanwalt Ruven Bäsemann setzt sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit den wesentlichen Aspekten für die Gestaltung und praktische Handhabung von Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen auseinander und geht dabei auch auf die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung ein.
Tätigkeit im Medizinrecht: Die Jurastudentin Annabell Horn stellt auf LTO-Karriere in einem Gastbeitrag Karrierechancen im Medizinrecht vor und spricht mit drei Medizinrechtler:innen über ihren beruflichen Alltag.
International Bar Association: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht der Rechtsanwalt Jörg K. Menzer über seine Wahl zum neuen Vizepräsidenten der "International Bar Association" und sein langjähriges Engagement in der führenden internationalen Vereinigung von Rechtsanwält:innen, Rechtsanwaltskammern und Kanzleien.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 14. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55860 (abgerufen am: 16.01.2026 )
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