Der EuGH verhindert das Vortäuschen von Preissenkungen. Der Bundestag verabschiedete das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Die CDU-Fraktion im thüringischen Landtag rief nach Streit in der Auftaktsitzung das Landesverfassungsgericht an.
Thema des Tages
EuGH zu Werbung mit Rabatten: Wer mit Preisnachlässen wirbt, muss diese nach dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage berechnen. Dadurch soll verhindert werden, dass Händler:innen Preise erst erhöhen und kurz darauf wieder reduzieren "und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen". Dies hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Landgerichts Düsseldorf entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Annonce, in der Aldi Süd mit einem "- 23 %"-Rabatt auf Bananen warb – 1,29 Euro statt 1,69 Euro –, obwohl die Bananen in den letzten 30 Tagen bereits einmal 1,29 Euro gekostet hatten. Laut EuGH genüge es nicht, wenn der Tiefpreis der vergangenen 30 Tage nur im Kleingedruckten genannt wird. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), LTO und tagesschau.de (Christoph Kehlbach).
Rechtspolitik
Bürokratieabbau: Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das u.a. verkürzte Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien und Kontoauszüge sowie die digitale Bereitstellung von Steuerbescheiden vorsieht. Obwohl Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass die jetzigen Maßnahmen nur ein erster Schritt seien, kam von der Opposition deutliche Kritik. So bezeichnete etwa die CDU/CSU die Maßnahmen als zu zurückhaltend. Die Linke kritisierte, dass die Reform Steuerhinterziehung erleichtere. SZ (Constanze von Bullion) und LTO berichten.
Im Interview mit der FAZ (Katja Gelinsky) spricht die Rechtsprofessorin Pascale Cancik über das verabschiedete Gesetz und stellt klar, dass es nicht möglich sei, "in einem großen Wurf die ganz große Entlastung" zu schaffen. Vielmehr müsse man sich die Mühe machen, "sehr kleinteilig hinzusehen". Auf Vereinfachung zielende Maßnahmen wie Pauschalierungen und Bagatellgrenzen seien zudem ein guter Weg, um insbesondere für kleinere Unternehmen Belastungen zu reduzieren.
Resilienz des BVerfG: Wie die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, ist Bayern von einer Bundesratsinitiative zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts abgerückt, obwohl der Freistaat eines der sieben Bundesländer war, die den Entschließungsantrag eingebracht hatten. Die Bundesländer schlagen vor, dass Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nur mit Zustimmung des Bundesrats zustandekommen sollen. Die Distanzierung der bayerischen Landesregierung gehe auf Druck aus der CSU-Landesgruppe im Bundestag zurück. Bei der Abstimmung am heutigen Freitag werde der Antrag vermutlich dennoch eine Mehrheit erhalten.
DJT: Seit Mittwoch läuft in Stuttgart der 74. Deutsche Juristentag. Im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) spricht DJT-Präsident und Bundesverfassungsrichter Henning Radtke über seine repräsentative Rolle, die Überparteilichkeit des DJT, einen eher unwahrscheinlichen Europäischen Juristentag und warum sich auch junge Jurist:innen beim DJT engagieren sollten.
DJT – Klimaschutz und Gesellschaftsrecht: Auf dem Deutschen Juristentag wurde die Frage diskutiert, wie Wirtschaftsunternehmen zur Einhaltung der Klimaziele gebracht werden könnten. Ein Vorschlag lautete, dass große Unternehmen Jahr für Jahr einen Plan mit einer Zielgröße zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen vorlegen sollen. Wie hoch oder niedrig diese Quote ausfalle, sei zwar erst einmal ihre Sache, allerdings müsse die Quote auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ausgerichtet sein. Dieser Vorschlag wurde teils begrüßt, teils jedoch auch als reine Symbolik oder unnötig kritisiert, so die SZ (Wolfgang Janisch).
Schuldenbremse: Heribert Prantl (SZ) schlägt in seiner Kolumne eine Abschaffung der Schuldenbremse vor, um der AfD etwas entgegenzusetzen. Mit der Schuldenbremse könne man die dringend notwendigen Reformen nicht finanzieren, die Schuldenbremse sei vielmehr "eine Problemlösungsbremse, eine Problemverschärfungsapparatur, ein Frustrationsbooster, ein Politikvertrauenskiller". Sie spare die Zukunft kaputt – und sie verhindere den dringend benötigten Stimmungswechsel in der Gesellschaft hin zu "der Lust am respektvollen Streiten und an der gemeinsamen Ablehnung neonazistischer Umtriebe".
Kinderpornografie: Die FAZ (Daniel Deckers) berichtet über den Kampf von Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime in Bayern (ZCB) gegen Kinderpornografie im Netz. Es fehle eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und ein “Client-Side-Scanning”. Dabei würden Daten nicht auf einem externen Server auf Kinderpornografie geprüft wie bei der von der EU geplanten Chatkontrolle, sondern auf dem eigenen Endgerät.
Digitaler Zivilprozess: Die Rechtsprofessorin Marie Herberger stellt auf beck-aktuell den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit vor und arbeitet die Unterschiede zum vorhergehenden Referentenentwurf heraus. U.a. soll De-Mail nicht mehr als sicherer Übertragungsweg gelten. Indem dem Bundesministerium der Justiz die Entwicklung der digitalen Eingabesysteme und der Kommunikationsplattform aufgegeben wird, werde es "gewissermaßen zur Software-Schmiede".
Investitionskontrolle: Der Rechtsanwalt Horst Henschen stellt auf LTO die aktuellen Diskussionen zur Reform der EU-Screening-Verordnung vor, die Mindeststandards für die Prüfung sogenannter Foreign-Direct-Investments (FDI) zum Schutz der nationalen Sicherheit festlegt. Er prognostiziert, dass die EU-Kommission künftig zwar einen größeren Einfluss auf die jeweils nationalen Prüfungen haben werde, dass es jedoch in absehbarer Zeit keine EU-weit einheitliche Regelung geben werde.
Justiz
VerfGH Thü – Wahl der Landtagspräsident:in: Nach der Landtagswahl in Thüringen trat der neue Landtag zur konstituierenden Sitzung zusammen, bei der die Wahl einer Parlamentspräsident:in im Vordergrund stehen sollte. Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD), der die Sitzung leitete, weigerte sich, die Beschlussfähigkeit des Parlaments feststellen zu lassen und einen Antrag von CDU und BSW zur Änderung der Geschäftsordnung zu befassen. Der Antrag sieht vor, dass nicht nur die stärkste Fraktion (hier die AfD) Vorschläge für die Wahl der Landtagspräsident:in machen darf. Treutler und die AfD vertreten die Auffassung, dass eine Änderung der Geschäftsordnung erst möglich ist, nachdem der Landtag konstitutiert ist, d.h. nachdem eine Landtagspräsident:in gewählt wurde. In diesem Kontext hat die CDU-Fraktion nun den Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen. Die konstituierende Sitzung des Landtags wurde bis Samstag unterbrochen. Es berichten SZ (Jan Heidtmann), FAZ (Markus Wehner), taz (David Muschenich), LTO und spiegel.de (Steffen Winter).
Wolfgang Janisch (SZ) konstatiert: "Es war abzusehen, dass es in Erfurt so kommen würde." Aus dem "Erfurter Fehlstart" müsse man nun die richtige Lehre ziehen. Diese laute: "Baut Dämme gegen Demokratiefeinde." Um arbeitsfähig zu sein, bräuchten Parlamente Regeln. Diese wiederum müssten angepasst werden, wenn "eine böswillige politische Kraft diese Arbeitsfähigkeit stören" wolle.
EuGH zu Klagefrist bei Kündigungen von Schwangeren: Der Rechtsanwalt Jonathan Ferdinand Kühn analysiert im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juni, wonach es gegen EU-Recht verstoße, dass Schwangere, die erst nach ihrer Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfahren, in Deutschland nur binnen zwei Wochen gegen die Kündigung klagen können. Nach Auffassung des Autors werde zwar der Kündigungsschutz von Schwangeren durch das Urteil gestärkt, die Argumentation des EuGH, wonach zwei Wochen ein für Schwangere zu kurzer Zeitraum seien, um sich anwaltlich beraten zu lassen und ggf. zu klagen, überzeuge jedoch nicht.
BGH zu sexueller Missbrauch/Obhutsverhältnis: Wie LTO schreibt, hat der Bundesgerichthof klargestellt, wann bei Stiefvätern ein – für den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen erforderliches – Obhutsverhältnis vorliegt. Ein solches sei nur gegeben, wenn sich der Stiefvater über das bloße Zusammenleben hinaus selbst als "Familienvater" sehe und dies durch das Stiefkind auch so wahrgenommen werde. Das Landgericht Hamm habe in seinem zugrundeliegenden Urteil dagegen unklar gelassen, mit welcher Intensität und über welche Dauer der Stiefvater die Mutter bei Erziehung und Betreuung ihrer Töchter unterstützte.
BSG zu Arbeitsunfall: Laut LTO hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Arbeitsunfall auch dann vorliegen kann, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort ihre Arbeitsschlüssel und -unterlagen abholen wollte, insbesondere wenn sie dabei auf Anweisung ihres Arbeitgebers handelte. Sollte eine solche Weisung nicht nachweisbar sein, könnte die verunfallte Frau dennoch Anspruch auf Anerkennung des Unfalls haben, wenn die Materialien als unentbehrlich für ihre Arbeit angesehen würden.
OVG Berlin-BB zu Verfassungstreue/Compact: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Bundeslandes Brandenburg bestätigt, eine Lehramtsreferendarin aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, weil sie ihre Tätigkeit als Moderatorin für die rechtsextremistische Videoplattform "Compact TV" verschwiegen hatte. Damit scheiterte die Frau mit ihrer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) von Juni, so spiegel.de.
VG Düsseldorf zu "From the river...": Nun berichtet auch die taz (Christian Rath) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, mit der das Verbot der "From the river..."-Parole bei zwei propalästinensischen Demonstrationen im Dezember 2023 und im April 2024 bestätigt worden war. Die Parole sei ein Kennzeichen verbotener Organisationen wie der Hamas. Ausnahmen von der Strafbarkeit seien zwar möglich. Hier aber hätten sich die Veranstalter:innen nicht ausreichend von den verbotenen Organisationen distanziert.
Nicholas Potter (taz) nennt die Entscheidung des VG "begrüßenswert", kritisiert jedoch, dass das Verbot der Parole aus den falschen Gründen erfolgte. Die Parole solle als Volksverhetzung verfolgt werden, weil hinter ihr ein antisemitischer Vernichtungswille stehe.
LG Frankfurt/M. zu Schadensersatz wegen Waschbären: Nachdem ein Installateur zur Beseitigung einer eingefrorenen Wasserleitung die Holzverkleidung einer Loggia entfernte und den Hohlraum unverschlossen ließ, nistete sich dort eine Waschbärenfamilie ein. Der Hauseigentümer verlangte von dem Sanitärbetrieb daraufhin die Kosten, die mit deren Beseitigung einhergingen, scheiterte mit seiner Forderung jedoch vor dem Landgericht Frankfurt/M., wie LTO schreibt. Das Wiederanbringen der Holzverkleidung sei nicht Teil der Hauptleistungspflicht des Beklagten gewesen. Da bereits zum Zeitpunkt des ersten provisorischen Verschlusses der Verkleidung Waschbären in dem Hohlraum lebten, könne die Verantwortung für das Eindringen der Tiere zudem nicht eindeutig dem Sanitärbetrieb zugeschrieben werden.
LG Braunschweig zu erfundenem sexuellem Missbrauch: Nachdem Ramona und Thorsten R. 684 Tage unschuldig in Untersuchungshaft saßen, sprach das Landgericht Braunschweig die Angeklagten nun von sämtlichen Tatvorwürfen frei. Schon früh im Verfahren habe es Zweifel an den Aussagen der Tochter Josephine R. gegeben, die nicht nur ihren Eltern, sondern auch zahlreichen anderen Personen sexuellen Missbrauch vorgeworfen hatte. Mittlerweile konnten sämtliche Vorwürfe widerlegt werden. Sobald das Urteil gegen ihre Eltern rechtskräftig ist, wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die 26-Jährige etwa wegen falscher Verdächtigung einleiten, so spiegel.de (Wiebke Ramm).
Recht in der Welt
USA – Eric Adams: Gegen New Yorks Bürgermeister Eric Adams ist laut FAZ (Frauke Steffens) Anklage unter anderem wegen Bestechung, Betrug und illegaler Finanzierung von Wahlkampagnen erhoben worden. Dem Demokraten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit seinem Wahlkampf 2021 mit der türkischen Regierung zusammengearbeitet zu haben, um illegale ausländische Spenden zu erhalten. Adams bezeichnete die Anschuldigungen als "komplett falsch und auf Lügen basierend".
Die SZ (Boris Herrmann) erläutert in einem Portrait, dass gegen Adams in seiner ersten "und mutmaßlich letzten" Amtszeit bereits wegen verschiedenster Delikte ermittelt worden sei, unter anderem wegen eines Sexualdelikts, Mobbings am Arbeitsplatz, illegaler Wahlkampfspenden und wegen eines Korruptionsskandals beim Bau des türkischen Konsulats am East River.
Belgien/EU – Korruption: Nun berichtet auch die SZ (Josef Kelnberger) über den Antrag der ehemaligen Vizepräsidentin des EU-Parlaments Eva Kaili, wonach das Kontrollgremium der Geheimdienste im belgischen Parlament nun darlegen muss, ob der belgische Inlandsgeheimdienst seine Erkenntnisse über Korruptionsvorwürfe gegen Kaili und andere rechtmäßig erlangte. Er habe noch Informationen gesammelt, als der Fall bereits von der Staatsanwaltschaft übernommen worden war. Derzeit geht es nur noch um bezahlte Einflussnahme durch Katar. Ermittlungen im Zusammenhang mit Marokko wurden inzwischen eingestellt.
Irak – Personenstandsrecht: Der Rechtsprofessor Dhahir Majeed Qader, der Doktorand Faraz Firozui Mandomi und der Assistenzprofessor Ayad Yasin Husein Kokha stellen auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die von schiitischen religiösen Autoritäten im Irak geplante Änderung des Personenstandsrecht vor, die von Menschenrechtsorganisationen, internationalen Institutionen und mehreren westlichen Ländern massiv kritisiert wird. So berge sie etwa die Gefahr, individuelle Freiheiten, insbesondere Frauenrechte, auszuhöhlen.
Japan – Freispruch nach über 50 Jahren: 1968 wurde der heute 88-jährige Iwao Hakamada wegen Mordes zum Tode verurteilt. Fast fünf Jahrzehnte verbrachte er in einer Todeszelle. Nun hat ihn ein Gericht freigesprochen und seine Aussage bestätigt, wonach die Beweise für seine Täterschaft gefälscht worden seien. Es berichtet die taz (Martin Fritz).
Sonstiges
Programmbeschwerde ZDF: LTO (Felix W. Zimmermann) beschreibt ausführlich, wie der ZDF-Fernsehrat nach zwei Programmbeschwerden Ende 2023 eine von Jan Böhmermann moderierte Sendung des ZDF Magazin Royale zum Thema "Rituelle Gewalt" beanstandete, ohne zu benennen, gegen welche Programmgrundsätze die Sendung überhaupt verstoßen haben soll. Der Beitrag macht Vorschläge, wie der Fernsehrat sein Beschwerdeverfahren reformieren und damit auch seinen Ruf retten könne. So müsse in Zukunft etwa sicherstellt werden, dass Mindeststandards bei der Stattgabe oder Zurückweisung einer Programmbeschwerde eingehalten werden.
Kontrolle krankgeschriebener Arbeitnehmer:innen: Im Interview mit spiegel.de (Verena Töpper) erläutert nun auch der Rechtsanwalt Ulrich Sittard, ob und unter welchen Voraussetzungen unangekündigte Hausbesuche bei krankgemeldeten Mitarbeiter:innen zulässig sind. So dürften Arbeitgeber:innen zwar grundsätzlich bei ihren Angestellten klingeln, die Mitarbeiter:innen müssten ihnen jedoch nicht die Tür öffnen. Auch der Einsatz von Privatdetektiv:innen verletzte klar das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer:innen.
Führungswechsel Commerzbank: LTO (Tanja Podolski) berichtet über den ungewöhnlichen Führungswechsel bei der Commerzbank. Deren Aufsichtsrat verkündete die Bestellung von Bettina Orlopp als neue CEO – obwohl die Amtszeit von Manfred Knof erst 2025 enden sollte. Da für eine Abberufung Knofs aus wichtigem Grund die Voraussetzungen fehlten, musste zuerst noch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Eine Umfrage bei Expert:innen ergab keine klare Einschätzung, ob das Verfahren zulässig war.
Ziviler Ungehorsam: Im Interview mit spiegel.de (Florian Kappelsberger) spricht die wissenschaftliche Mitarbeiterin Samira Akbarian über Thesen ihrer Dissertation zum Zivilen Ungehorsam. Sie definiert ihn als “Rechtsbruch, der einen Dissens gegen staatliche Maßnahmen oder wirtschaftliche Unternehmen ausdrückt und von einer Richtigkeitsüberzeugung motiviert ist”. Ziviler Ungehorsam müsse Freiheit und Gleichheit der Menschen akzeptieren, deshalb könne die Identitäre Bewegung keinen zivilen Ungehorsam begehen. Auch müsse die eigene Verletzlichkeit eine Rolle spielen, was bei Protesten mit Traktoren nicht der Fall sei. Illegale Migration könne ein "radikaldemokratischer Akt" sein, weil er aufzeige, dass unsere Garantie von Freiheit und Gleichheit an der Staatsgrenze ende.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 27. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55514 (abgerufen am: 08.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag