Die juristische Presseschau vom 20. September 2024: EuGH zu Best­p­reis­klau­sel / BAG zu AGG-Hop­ping / Neue Anklage gegen "Knoc­kout 51"-Mit­g­lieder

20.09.2024

Booking.com unterlag im Streit um Bestpreisklauseln vor dem EuGH. Das BAG bestätigte die Rechtsmissbräuchlichkeit von geschäftsmäßigen AGG-Klagen. Die BAW sieht in der Kampfsportgruppe "Knockout 51" eine terroristische Vereinigung.

Thema des Tages

EuGH zu booking.com/Bestpreisklausel: Auf Vorlage des Bezirksgerichts Amsterdam entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bestpreisklausel, mit der das niederländische Portal booking.com es Hotels untersagte, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite preiswerter anzubieten als auf der Buchungsplattform, dem Kartellverbot unterfällt. Die Bestpreisklausel sei nicht erforderlich, um die wirtschaftliche Stabilität der Plattform zu gewährleisten. Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen für Reisende. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof bereits 2021 Bestpreisklauseln für rechtswidrig erklärt (ohne den EuGH zu befassen). EU-weit hat booking.com die Klausel 2024 mit Blick auf den neuen EU-Digital Markets Act abgeschafft. Das EuGH-Urteil erhöht jedoch die Chancen von klagenden Hotels, Schadensersatz von booking.com zu erhalten. Es berichten FAZ (Marcus Jung/Timo Kotowski), SZ (Oliver Klasen), tagesschau.de (Gigi Deppe), LTO und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Asyl: Der Migrationsforscher Gerald Knaus hält das Ziel, irreguläre Migration zu stoppen, im Interview mit der FAZ (Michael Martens) für legitim. Sowohl der Regierung als auch der Opposition wirft er jedoch vor, einen strategischen Fehler zu begehen, indem sie versprächen, dieses Ziel an den deutschen Grenzen erreichen zu können. Stattdessen fordert er eine Verlagerung europäischer Asylverfahren in afrikanische Staaten nach dem Vorbild des mittlerweile gescheiterten Ruanda-Modells. Derzeit stehe das EU-Recht dem jedoch noch entgegen. 

Der Migrationsforscher Hans Vorländer plädiert im Interview mit der taz (Nico Preikschat) für eine Versachlichung der Migrationsdebatte. So betont er unter anderem, dass die Lage längst nicht in allen Städten und Kommunen angespannt sei und die Zahl der Asylsuchenden deutlich geringer ausfalle als in den Jahren zuvor. Der Messerangriff in Solingen habe die Debatte aufgeheizt.

Parität im Wahlrecht: Heribert Prantl (SZ) kündigt in seiner Kolumne an, dass die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) der heutigen Bundestagspräsidentin am 9. Oktober ein Manifest überreichen will, in dem sie fordert, dass sich der Bundestag künftig aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammensetzt. Der Autor hält die Parität für ein "Element einer sich fortentwickelnden Demokratie" und einen "Gleichberechtigungsturbo".

Catcalling: Lilly Schröder (taz) fordert die Strafbarkeit des sogenannten Catcallings einzuführen, wie in Frankreich, Belgien, Portugal und den Niederlanden. In Deutschland sei die verbale sexuelle Belästigung bisher allenfalls als Beleidigung strafbar - wenn sie mit einer herabsetzenden Bewertung verbunden ist. Kommentare wie "geiler Arsch" seien daher straflos. Anfang des Jahres hatte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) eine Bundesratsinitiative angekündigt. Bisher sei aber nichts passiert.

Rechte der Natur: Die Postdoktorandin Melanie Maurer schlägt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) vor, dass die subjektiven Rechte der Natur, die das Landgericht Erfurt Anfang August erstmals in Deutschland annahm, durch eine Umweltanwaltschaft, ähnlich den Umweltanwaltschaften in Österreich, vertreten werden können. Diese könnten der Natur eine Stimme geben und es ihr ermöglichen, im Gerichtssaal – und möglicherweise auch darüber hinaus – Gehör zu finden.

Justiz

BAG zu AGG-Hopping: Wer sich systematisch auf Stellenanzeigen bewirbt, die nicht geschlechtsneutral formuliert sind, um dann Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlangen, handelt rechtsmissbräuchlich gem. § 242 BGB. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und bestätigte damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, das die Klage eines Wirtschaftsjuristen, der sich erfolglos auf eine Sekretärinnen-Stelle beworben hatte, erst gar nicht inhaltlich geprüft hatte. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

GBA – "Knockout 51": Wie LTO (Hasso Suliak) schreibt, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen drei Männer aus dem Kreis der rechtsextremen Eisenacher Kampfsportgruppe "Knockout 51" unter anderem wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung erhoben. Bereits im Juli hatte das Oberlandesgericht Jena in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vier führende Mitglieder der Kampfsportgruppe zu Haftstrafen verurteilt, ohne jedoch in der Eisenacher Gruppierung eine "terroristische Vereinigung" zu sehen.

EuGH zur Entsendung von Drittstaatsangehörigen: Die Rechtsanwältin Annika Sabel-Gargiulo analysiert im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Juni, in dem der EuGH über Detailfragen der Entsendung von Drittstaatsangehörigen entschieden hat. Konkret ging es um ein slowakisches Unternehmen, dass ukrainische Beschäftigte in die Niederlande entsandte und sich über den bürokratischen Aufwand in den Niederlanden beschwerte. Der EuGH half hier jedoch nicht ab.

BGH zu Tierhalterhaftung: Der spezifischen Tiergefahr, die sich für eine Halterhaftung realisieren muss, steht es nicht entgegen, wenn ein Hund auf Kommandos hört, entschied der Bundesgerichtshof und hob ein anderslautendes Urteil auf. Es fehle zwar regelmäßig an der Verwirklichung der Tiergefahr, wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folge, davon könne jedoch nicht ausgegangen werden, wenn ein Tier auf die menschliche Steuerung anders als beabsichtigt reagiere; im vorliegenden Fall, indem sich seine Leine um das Fußgelenk einer anderen Hundehalterin wickelte und diese dadurch zu Fall gebracht wurde. Es berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).

OVG Lüneburg zu Neutralitätsgebot im Wahlkampf: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Bürgermeisterwahl von 2021 in Bad Gandersheim wiederholt werden muss, weil Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) das Neutralitätsgebot im Wahlkampf verletzt und so das Wahlergebnis womöglich entscheidend beeinflusst habe, indem sie kurz vor dem Wahltermin in ihrer offiziellen Funktion als Bürgermeisterin 15 "Gespräche über den Gartenzaun" veranstaltet habe. Mit diesen "medial begleiteten Terminen", in denen sie über "erfolgreiche Umsetzung von Vorhaben" unterrichtete, habe sie Wahlwerbung betrieben. Gegen die Bürgermeisterin laufen gegenwärtig auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue. Es berichtet die FAZ (Reinhard Bingener).

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun/von Erffa: Im Wirecard-Prozess wurde die Vernehmung des früheren Wirecard-Chefbuchhalter Stephan von Erffa fortgesetzt. Laut SZ (Stephan Radomsky) zweifeln Gericht und Staatsanwaltschaft an der Darstellung des Angeklagten, er sei nur ein Organisator ohne Entscheidungskompetenz gewesen.

LG München I zu unverpixeltem Sylt-Video: Die "Bild"-Zeitung durfte über die "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" rufende Menge, die durch das "Sylt-Video" in den sozialen Netzwerken im Mai bundesweit bekannt geworden war, mit einem Ausschnitt des Videos als Foto berichten, auf dem die Feiernden unverpixelt abgebildet sind. Diese Entscheidung des Landgerichts München I aus dem Juni ist nun rechtskräftig, nachdem der Mann, der auf dem Video seinen rechten Arm gehoben und mit der anderen Hand einen "Hitlerbart" angedeutet hatte, seine Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgezogen hat. Das OLG hatte zuvor angekündigt, es werde sich dem LG anschließen. Es berichtet die FAZ (Ole Kaiser).

KG Berlin zu Anti-Gewalt-Training: Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Anti-Gewalt-Training nicht mit Gewalt durchgesetzt werden kann; und gab damit der Beschwerde eines Vaters statt, der sich trotz Anordnung des Amtsgerichts Kreuzberg geweigert hatte, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren, woraufhin das Gericht Zwangsmittel zur Vollstreckung der Auflage androhte. Das KG stellte nun klar, dass Beratungsauflagen, die im Rahmen des Verfahrensrechts erlassen werden, nicht mittels Zwangsmitteln durchgesetzt werden dürfen. Diese Regelung gelte auch für die Teilnahme an Programmen zur Gewaltprävention. Es berichtet LTO.

LG Berlin I – Überfall durch Polizeibeamte: Seit vergangener Woche müssen sich zwei mittlerweile vom Dienst suspendierte Polizisten wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Berlin I verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, einem Mann bei einer fingierten Kontrolle 57.000 Euro aus seinem Rucksack und zusätzliche 300.000 Euro aus einem Versteck im Kofferraum gestohlen zu haben. spiegel.de (Wiebke Ramm) schildert den Ablauf der Verhandlung. Dabei habe sich der 63-Jährige, der den Raub angezeigt hatte, stark in Widersprüche verwickelt.

LG Stuttgart – Michael Ballweg: Die SZ (Max Ferstl/Roland Muschel) berichtet ausführlich über die Hintergründe des am 2. Oktober beginnenden Prozesses gegen den Gründer der Querdenken-Bewegung Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Betrug in 9450 Fällen vor, außerdem Steuerhinterziehung in einem Fall sowie versuchte Steuerhinterziehung in vier Fällen. Sie geht davon aus, dass Ballweg auf der Querdenken-Homepage und anderen Kanälen suggerierte, Spenden an ihn würden ausschließlich zweckgebunden für "Querdenken 711" verwendet, zum Beispiel für Demonstrationen. 575.000 Euro soll er jedoch privat verwendet haben. In dem Prozess dürfte es nicht zuletzt darauf ankommen, wie diejenigen auf die Sache blicken, die Ballweg einst das Geld überwiesen hatten.

AG Hamburg zu Geheimnisverrat: Laut LTO hat das Amtsgericht Hamburg die Strafbarkeit eines Anwalts abgelehnt, der ein ungeschwärztes gerichtliches Gutachten – mit Zustimmung seines Mandanten, aber ohne Zustimmung der anderen Beteiligten – an einen externen Sachverständigen weitergegeben hatte. Auch Berufsgeheimnisträgern müsse es grundsätzlich möglich sein, externen Sachverstand einzubeziehen, ohne sich strafbar zu machen. Da der externe Sachverständige als berufsmäßiger Gehilfe des Strafverteidigers gelte, habe der Verteidiger ihm daher auch das ungeschwärzte Gutachten zukommen lassen dürfen, zumal Personen, die einem Anwalt bei seiner Arbeit helfen, nach § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung ebenfalls als Berufsgeheimnisträger gelten.

Recht in der Welt

EGMR/Ungarn – Asyl: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Ungarn wegen Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention zu einer Zahlung von 9000 Euro, nachdem das Land einer afghanische Familie, die einen Asylantrag stellen wollte, keine Möglichkeit gegeben hat, ihre Asylgründe vorzubringen. Stattdessen sollte die Familie nach Serbien abgeschoben werden – das jedoch deren Aufnahme verweigerte. Die Polizei nötigte den Asylsuchenden schließlich mit Drohungen und eventuell auch Stockschlägen ihr "Einverständnis" mit einer Abschiebung nach Serbien ab. Mehrfach zuvor wurde Ungarn bereits – wie auch andere Staaten – wegen dieser Form ihrer Abschottungspolitik verurteilt. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet. 

Niederlande/Ungarn – EU-Asylrecht: Über den Antrag der Niederlande, aus dem EU-Asylrecht auszusteigen, berichtet nun auch die FAZ (Thomas Gutschker) und weist darauf hin, dass dafür auch nach niederländischer Ansicht eine Vertragsänderung erforderlich wäre. Die von der Regierung geplanten asylpolitischen Maßnahmen sollen laut Koalitionsvertrag bis an die Grenzen des Rechts gehen, aber nicht darüber hinaus. U.a. sind Verschärfungen beim Familiennachzug im subsidiären Schutz geplant.

Auch die SZ (Josef Kelnberger) berichtet nun über das niederländische Vorgehen, dem sich Ungarn anschließen will. Die Initiativen sollen vor allem das heimische Publikum beeindrucken.

Christian Rath (taz) prognostiziert, es sei unwahrscheinlich, dass nun alle EU-Staaten einen niederländischen Sonderstatus nach dem Beispiel Dänemarks beschließen werden. Bis auf Weiteres müssten die Niederlande also das EU-Asylrecht beachten. Insofern sei der niederländische Schritt weniger radikal als der Plan von CDU-Chef Friedrich Merz zur sofortigen Zurückweisung aller Asylsuchenden an der Grenze. 

IGH/Israel - Besatzung palästinensischer Gebiete: Der Rechtsprofessor Florian Jeßberger und die Postdoktorandin Kalika Mehta beschreiben auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), welche Auswirkungen das von der UN-Generalversammlung in Auftrag gegebene Gutachten des Internationalen Gerichtshof vom 19. Juli haben könnte, in dem der IGH die seit 1967 andauernde israelische Besatzung im Westjordanland und in Ost-Jerusalem für illegal erklärt hatte.

USA – Sean Combs: Ausführlich berichten nun auch SZ (Jürgen Schmieder) und spiegel.de (Marc Pitzke) über die Festnahme des Musikers Sean Combs alias P. Diddy, dem in der Anklage unter anderen Menschenhandel und Vergewaltigung vorgeworfen wird. Seit mindestens 2008 habe Combs eine kriminelle Organisation geleitet, in deren Mittelpunkt der Missbrauch von Frauen gestanden habe.

USA – Harvey Weinstein: Wie spiegel.de schreibt, wies der ehemalige Hollywood-Produzent Harvey Weinstein in einem weiteren Verfahren den Vorwurf einer sexuellen Straftat zurück. Eine Frau hatte ihm vorgeworfen, sie im Frühjahr 2006 sexuell angegriffen zu haben. Insgesamt werfen mehr als 80 Frauen dem verurteilten 72-Jährigen Belästigung, sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung vor.

Frankreich – Vergewaltigung als Angebot: Im Prozess um die von ihrem Ehemann organisierten Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot versuchten die Anwälte der 51 Angeklagten in der zweiten Prozesswoche, das Opfer zu destabilisieren und zu diskreditieren, so die taz (Rudolf Balmer). So sei sie wegen freizügiger Fotos gefragt worden, ob sie möglicherweise einen Hang zu Exhibitionismus habe. Gisèle Pelicot bedauere trotz allem nicht, dass die Verhandlungen öffentlich geführt werden, bemerkte jedoch: "Ich verstehe jetzt, warum (andere) Opfer von Vergewaltigungen nicht vor Gericht gehen." 

Afghanistan – Tugendgesetz: Die FAZ (Friederike Böge) legt dar, wie das vor einem Monat veröffentlichte "Tugendgesetz" der Taliban die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan noch weiter einschränkt. So dürfen Frauen laut dem Gesetz nur in Begleitung eines männlichen Verwandten öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Auch im Arbeitsleben wurden die Einschränkungen verschärft. An vielen Arbeitsplätzen würden die Kleiderregeln nun noch strikter durchgesetzt. Die vage formulierten Verbote führten zudem zu einer völlig willkürlichen Interpretation durch die Sittenpolizei.

Das Letzte zum Schluss

Wer zu spät kommt ...: Einmal zu spät gekommen und schon bestraft einen die Polizei. Genau dies ist einem 36-Jährigen in Memmingen nun passiert. Weil er das Boarding für seinen Flug verpasst hatte und am Schalter niemand mehr anzutreffen war, verließ der Zuspätkommer das Flughafengebäude durch einen Notausgang und lief auf das Vorfeld, um den Flug noch zu erreichen. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs ein, so spiegel.de.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55460 (abgerufen am: 09.10.2024 )

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