Die juristische Presseschau vom 19. September 2024: BVerfG zu AfD-Aus­schuss­vor­sitzen / Pager-Exp­lo­sionen völ­ker­rechts­widrig? / Verbot der "Freien Sachsen"?

19.09.2024

Die AfD-Fraktion hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag. Der Pager-Angriff im Libanon wird von Völkerrechtlern unterschiedlich bewertet. Sachsen will nach Fällen von Wahlfälschung ein Verbot der "Freien Sachsen" beantragen.

Thema des Tages

BVerfG zu AfD-Ausschussvorsitzen: Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, hat die AfD-Bundestagsfraktion keinen verfassungsrechtlichen Anspruch, die Vorsitzenden von drei Ausschüssen zu stellen. Auch durfte der AfD-Politiker Stephan Brandner 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt werden. Zwei Organstreitverfahren, die die AfD-Fraktion angestrengt hatte, blieben damit erfolglos. Zur Begründung führte das BVerfG aus, dass das Grundgesetz keine Regelungen zu den Ausschussvorsitzen kennt. Ihre Ernennung falle daher grundsätzlich in die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, der vorsieht, Ausschüsse proportional zu den Machtverhältnissen des Parlaments zu besetzen, gelte nicht für die Ausschussvorsitze, da diesen lediglich organisatorische Aufgaben zukämen. Bei der Besetzung rein organisatorischer Posten wie einem Ausschussvoristz beschränke sich das BVerfG auf eine Willkürkontrolle. Die Auslegung der Geschäftsordnung, wonach die Ausschuss-Vorsitzenden von den Ausschussmitgliedern gewählt werden können, sei vertretbar. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), Welt (Frederik Schindler), zeit.de, spiegel.de, tagesschau.de (Klaus Hempel), zdf.de (Alexandra Tadey) und LTO (Markus Sehl). Für beck-aktuell analysiert der Rechtsanwalt Maximilian Stützel das Urteil. 

Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, falls die AfD wirklich auf die Vorsitzendenposten aus sei, müsse sie sich dieses Vertrauen erst bei den Ausschussmitgliedern verdienen. "Ein verfassungsrechtlicher Anspruch, der dem Gremium einen Vorsitzenden aufdrängte, wäre kontraproduktiv." Reinhard Müller (FAZ) betont, dass sich in der Pflicht zur Gleichbehandlung der Respekt vor dem Wählerwillen manifestiere. Wer das Parlament aber als Forum für Beleidigungen und persönliche Angriffe begreife, seine Abläufe störe und Kriminelle einschleuse, "der muss die verfassungsmäßigen Grenzen seines Mandats zu spüren bekommen." Christian Rath (taz) hält die Entscheidung juristisch für gut nachvollziehbar. Fraglich sei dagegen, ob der Umgang mit der AfD auch politisch klug ist. Nach dem Urteil liege es nahe, AfD-Abgeordnete dem Proporz entsprechend zu Ausschuss-Vorsitzenden zu wählen, da sie bei Missbrauch ihrer Stellung ja auch wieder abgewählt werden können. Für Markus Sehl (LTO) hat das Urteil auch Bedeutung für den 26. September, wenn in Erfurt zum ersten Mal der neugewählte Landtag zusammentritt. Die Länder hätten zwar eigene Verfassungen, "aber das Urteil aus Karlsruhe lässt sich auch als Botschaft lesen: Wenn sich Situationen ergeben, für die sich in der Geschäftsordnung keine Regeln finden, dann bleibt es dabei: Die Mehrheit hat es in der Hand."

Rechtspolitik

Bundeshaushalt: Auf dem Verfassungsblog analysieren Till Valentin Meickmann und Niklas Freund, akademischer Rat und wissenschaftlicher Mitarbeiter, den aktuellen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und kommen zu dem Schluss, dass er gegen Verfassungsrecht verstoßen könnte. Insbesondere die eingeplanten hohen globalen Minderausgaben (GMA) und globalen Mehreinnahmen (GME) verletzten möglicherweise den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit.

Asyl: Im Interview mit dem Handelsblatt (Dietmar Neuerer) fordert der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU), das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen und stattdessen Flüchtlingskontingente einzuführen. Zudem fordert er, eine nationale Notlage auszurufen und dann "umfassend das Instrument der Zurückweisungen" anzuwenden.

Vorratsdatenspeicherung: Wie die FAZ (Stefan Klenner) meldet, sprach sich der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) für die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aus, die ein "minimalinvasiver Eingriff" sei und rechtlich auch zulässig. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warf er eine Blockadehaltung vor.

Bereitschaftsdienstzulage für Richter:innen: Der baden-württembergische Landesverband des Deutschen Richterbunds (DRB) fordert mehr Geld für Richter:innen und Staatsanwält:innen, die Bereitschaftsdienst leisten. Für diese Arbeit soll es eine pauschale Zulage geben. LTO berichtet.

Justiz

EuG zu Google-AdSense: Google muss eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro, die die EU-Kommission 2019 verhängt hatte, nicht zahlen. Laut einem Urteil des Gerichts der EU hatte die Kommission nicht ausreichend geprüft, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbrauchte, um bei den Vertragsbedingungen des Programms "AdSense for Search" den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Eine Anfechtung des Urteils vor dem EuGH ist möglich. Es berichten FAZ (Werner Mussler) und LTO.

BGH – Zwangsversteigerungsfehler: Im Rechtsstreit um ein Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf hat der BGH den Verhandlungstermin für den 17. Januar angesetzt, nachdem er bereits im Juni die Revision zugelassen hatte. Das Grundstück wurde von einer Familie bei einer amtsgerichtlichen Zwangsversteigerung erworben. Weil dem zuständigen Amtsgericht dabei ein Fehler unterlaufen sein soll, urteilte das brandenburgischen OLG, die Familie müsse das Grundstück binnen eines Jahres räumen und das nach dem Erwerb errichtete Haus auf eigene Kosten abreißen lassen. LTO berichtet.

BAG – AGG-Hopping: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt an diesem Donnerstag über die Klage eines Wirtschaftsrecht-Studenten. Er hatte sich in verschiedenen Bundesländern auf Stellenanzeigen beworben, die nur an Frauen adressiert waren und deshalb gegen das AGG verstießen. Das LAG verneinte einen Entschädigungsanspruch gegen ein Unternehmen, das ihn nicht eingestellt hatte, weil er rechtsmissbräuchlich gehandelt habe, da es ihm nur um die Entschädigung gegangen sei. LTO (Tanja Podolski) geht im Vorab-Bericht detailliert auf den Maßstab für Rechtsmissbräuchlichkeit ein.

BAG zu Aufsichtsratswahl: Der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft kann nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer:innen ihre Vertreter:innen im Aufsichtsrat allesamt per Briefwahl wählen können. Das Bundesarbeitsgericht erklärte daher die während der Pandemie durchgeführte Aufsichtsratswahl bei einem Luftfrachtkonzern für unwirksam. Sie habe gegen die 3. Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz verstoßen. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet. 

OLG München – Umsturzpläne/Reuß: Vor dem Münchener Oberlandesgericht hat der 46-jährige Angeklagte Christian W. ausschweifend ausgesagt, ein selbständiger Landschaftspfleger und Ex-AfD-Stadtrat aus dem Erzgebirge, der in der Gruppe Reuß tatkräftig am Aufbau militärischer Strukturen mitgewirkt haben soll. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet vom Verfahren und beschreibt ihn als einen "Reichsbürger wie er im Buche steht".

OVG Bremen zu Ausweisung von Imam: Der Imam Abbas Chihi, der am Islamischen Kulturzentrum Bremen (IKZ) predigte, darf wegen diverser Äußerungen aus Deutschland ausgewiesen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen. Ein Gutachter hatte vor Gericht ausführlich erläutert, dass Chihi für Terrororganisationen werbe und zur Gewalt im Ausland aufrufe. Die taz-nord (Lotta Drügemöller) berichtet.

LAG Berlin-BB zu Ex-RBB-Verwaltungsdirektor: Im Streit um das Ruhegeld des früheren RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter haben die Parteien den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufheben lassen. Es sollen zunächst die "Chancen einer außergerichtlichen Einigung" besprochen werden, hat die FAZ (Jochen Zenthöfer) erfahren.

VG Würzburg – Abschuss falscher Wölfin: Nachdem im August in Bayern erstmals seit Jahren ein Wolf auf Anordnung der Behörden abgeschossen wurde, beschäftigt das Vorgehen nun die bayerische Justiz. Wie sich herausstellte, wurde das falsche Tier getötet. Andere Wölfe hatten mehrere Schafe gerissen. Die Verbände "Naturschutzinitiative" und "Freundeskreis freilebender Wölfe" haben daher Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erhoben. Die Tierrechtsorganisation "Peta" stellte zudem Strafanzeige gegen den Jäger. LTO berichtet.

NS-Verfahren: beck-aktuell (Tobias Freudenberg) spricht mit dem Rechtsanwalt Stefan Lode, der unter anderem im Stutthof-Prozess gegen eine KZ-Sekretärin die Nebenklägerseite vertrat. Die Verurteilung sei "schon auch eine Genugtuung" gewesen für die inzwischen sehr alten Menschen, die auf der Nebenklägerseite am Verfahren teilnahmen.

Richter Bengt Fuchs: Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera, Bengt Fuchs, fällt derzeit keine Urteile. Nachdem ihm schwere rassistische Äußerungen vorgeworfen worden waren, war er zunächst an eine andere Kammer ohne Asylzuständigkeit versetzt worden. Doch auch dort arbeite er weder regulär an Fällen noch treffe er Entscheidungen, wie das Gericht mitteilte. Wann das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren abgeschlossen wird, ist nicht bekannt. spiegel.de berichtet.

Recht in der Welt

Libanon – Pager-Explosionen: Im Libanon sind am Dienstagabend hunderte Pager explodiert, die der Hisbollah-Miliz als Kommunikationsmittel dienten. Am Mittwoch explodierten weitere Funkgeräte. Medien berichten von insgesamt mehr als 3.250 Verletzten und Dutzenden Toten. Rechtsprofessor Matthias Goldmann bezeichnet den mutmaßlichen Angriff Israels im Interview mit LTO (Max Kolter) als völkerrechtswidrig, weil nicht nur Kombattanten getroffen wurden und unverhältnismäßig viele Zivilisten Opfer geworden seien. Es handele sich bei den Pagern um eine unterschiedslose Waffe. Der Rechtsprofessor Stefan Talmon, mit dem die SZ (Ronen Steinke) gesprochen hat, äußert sich zurückhaltender. Es komme für die Verhältnismäßigkeit auf die genauen Zahlen an, wie viele der Verletzten "wirklich legitime Ziele" waren.

Alexander Haneke (FAZ) hält fest, dass die Milizionäre für Israel "ein legitimes Ziel" seien, die Aktion aber auch Unschuldige getroffen habe. Er mahnt, die israelische Regierung habe "auch die Pflicht, einen unkontrollierbaren Gewaltausbruch zu vermeiden."

Niederlande/Ungarn – Asylrecht: Sowohl die Niederlande als auch Ungarn wollen das Asylrecht der EU nicht mehr anwenden. Die Niederlande reichte bereits einen förmlichen Antrag ein. Er gilt jedoch nur als symbolisch, da für einen wirksamen Opt-Out alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssten. Im Dezember 2023 hatte die alte niederländische Regierung der Reform des EU-Asylsystems zugestimmt. Über den Antrag der Niederlande berichten zeit.de, bild.de und beck-aktuell. Über die Ankündigung Ungarns berichtet zeit.de.

Nikolas Busse (FAZ) kommentiert, wenn wohlhabende Rechtsstaaten in Mitteleuropa sich nur noch mit dem Ziehen der Reißleine zu helfen wüssten, "dann stimmt etwas grundsätzlich nicht: mit der Größe der Herausforderung durch die irreguläre Migration und mit der Rechtslage."

Frankreich – Vergewaltigung als Angebot: Im Prozess um die von ihrem Ehemann organisierten Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot hat der erste der 50 Mitangeklagten, Jean-Pierre M., ausgesagt. Er verging sich in derselben Weise wie der Hauptangeklagte Dominique Pelicot an seiner eigenen Ehefrau. Er betäubte sie mit einem Schlafmittel, das er vom Hauptangeklagten erhalten hatte und vergewaltigte sie mehrfach gemeinsam mit Pelicot. spiegel.de berichtet. 

Italien – Freiheitsberaubung durch Salvini: Matteo Salvini, derzeitiger Verkehrs- und Infrastrukturminister in Italien, muss sich vor Gericht wegen Freiheitsberaubung in zahlreichen Fällen und Amtsmissbrauch verantworten. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Anklage auf seine Entscheidung von 2019, dem spanischen Rettungsschiff Open Arms, auf dem sich 163 Menschen befanden, die aus Seenot gerettet worden waren, keinen sicheren Hafen zuzuweisen. Entscheidend ist die Frage, ob er nur die Linie der Regierung durchsetzte oder die Schiffe eigenmächtig zurückhielt. Die SZ (Marc Beise) berichtet.  

Juristische Ausbildung

Jurastudium in Rostock: Die Oppositionsparteien im Schweriner Landtag (CDU, AfD, Grüne und FDP) haben die rot-rote Landesregierung erneut aufgefordert, in Rostock den Studiengang Jura auf Staatsexamen wiedereinzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern wird dieser aktuell nur in Greifswald angeboten. Das Land hat Nachwuchsprobleme in verschiedenen juristischen Berufen. LTO berichtet.

Sonstiges

Freie Sachsen: Wie bild.de (Nikolaus Harbusch) weiß, will der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) die Partei "Freie Sachsen" verbieten lassen. Der Verbotsantrag, den die Landesregierung beim BVerfG stellen will, gehe auf Ermittlungen anlässlich der Wahlfälschung bei der Landtagswahl zurück. Der Rechtsprofessor Christian Hillgruber wird mit folgender Prognose zitiert: "Ein Verbotsantrag hat gute Erfolgsaussichten."

Corona-Bußgelder: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, offene Bußgeldverfahren einzustellen, die wegen Verstößen gegen die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen eingeleitet wurden. Er wolle damit Rechtsfrieden schaffen. Anfang Juli waren noch 17.603 Verfahren offen, 243.173 waren bereits abgeschlossen. zeit.de und LTO berichten.

Grenzkontrollen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jannik Luhm analysiert auf dem Verfassungsblog die rechtlichen Grundlagen der neu eingeführten Grenzkontrollen und kommt zu dem Schluss, dass Letztere unionsrechtswidrig sind. So verlange die Ausnahmevorschrift im Schengener Grenzkodex ein Vorliegen tatsächlicher Gefahren. Ein "Dauerrisiko" durch grenzüberschreitende Kriminalität sei gerade nicht ausreichend. Außerdem liege bei der irregulären Migration wohl keine "außergewöhnliche Situation" vor.

Staatsräson: Der Rechtsprofessor Josef Isensee zeichnet in der FAZ die Geschichte des Staatsräson-Begriffes nach. Staatsräson entspringe der objektiven Notwendigkeit des Staates, sich gegenüber anderen Staaten zu behaupten. Seit sich der Machtstaat zum Rechtsstaat gewandelt habe, sei der Begriff nur noch selten genutzt worden. Inzwischen sei er geräuschlos in die Debatte zurückgekehrt.

Compliance: Das Hbl (Tanja Kewes) interviewt Simone Kämpfer, Strafverteidigerin und Partnerin bei Freshfields, zu ihrer Arbeit im Compliance-Bereich, also der unternehmensinternen Einhaltung von Gesetzen und Regelungen. Das Thema #Metoo sei bei ihren Beratungen nach wie vor präsent, aber auch Greenwashing, Pinkwashing und andere Formen des "Washings" beschäftigen sie. Sie macht "eine neue Speak-up-Culture" aus, die dazu führe, dass "mehr angezeigt, angeklagt und geahndet" werde.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55449 (abgerufen am: 09.10.2024 )

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