Die juristische Presseschau vom 12. September 2024: Faeser noti­fi­ziert Grenz­kon­trollen / Klage wegen Presse-Über­wa­chung / Lin­de­mann gewinnt teil­weise gegen SZ

12.09.2024

Faeser begründete die Einführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission. Journalist:innen erhoben Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachung des Letzte-Generation-Pressetelefons. SZ muss Lindemann-Berichterstattung anpassen.
 

Thema des Tages

Asyl/Grenzkontrollen: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die am Montag beginnenden zusätzlichen Grenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark in einem Brief an die EU-Kommission notifiziert. Faeser begründet die zunächst sechsmonatigen Grenzkontrollen mit "erheblichen sicherheits- und migrationspolitischen Problemen und Gefahren",  die Ressourcen in Bund und Ländern seien "nahezu erschöpft". spiegel.de (Rasmus Buchsteiner/Matthias Gebauer) berichtet. 

Die FAZ (Thomas Gutschker) stellt übersichtlich dar, in welchen europäischen Staaten derzeit Grenzkontrollen stattfinden und kommt zu dem Schluss, dass sie zu einer neuen "Normalität im Schengenraum" gehörten, die von der EU-Kommission geduldet werde.

Asyl/Dublin-Verfahren: Die am Dienstag von der Ampel-Koalition verkündeten Maßnahmen sollen im Wesentlichen die aktuellen Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung beschleunigen. Obwohl sie keine Zurückweisungen an der Grenze umfassen, werden die üblichen Rücküberstellungen in den zuständigen Staat von den Regierungsparteien nun öffentlich als "europarechtskonforme und effektive Zurückweisungen" bezeichnet. Die SZ (Markus Balser) und die taz (Christian Rath) bringen Antworten auf die zentralen Fragen zu den Regierungsplänen. Die Welt (Marcel Leubecher) thematisiert verschiedene Probleme, die bei ihrer Umsetzung zu erwarten seien.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nachdem die Union am Dienstag die Gespräche mit der Regierung zum Thema Migration verlassen hatte, streiten die Beteiligten darüber, wer Schuld am Gesprächsabbruch hat. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warf Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) im Bundestag vor, schon im Voraus geplant zu haben, die Gespräche vorzeitig platzen lassen zu wollen, was dieser als "infam" zurückwies. SZ (Julia Bergmann/Markus Balser) und Hbl (Daniel Delhaes/Martin Greive) fassen die Debatte zusammen. Auf die Position der Grünen gehen spiegel.de (Christoph Schult/Severin Weiland) und taz (Tobias Schulze) gesondert ein. spiegel.de (Marina Kormbaki u.a.) und FAZ (Friederike Haupt/Eckart Lohse) berichten übereinstimmend, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der Union in den Gesprächen mit dem Vorschlag entgegengekommen sei, die geforderten Zurückweisungen an der Grenze in wenigen Grenzabschnitten als Modellversuch auszuprobieren, um zu testen, ob die Gerichte dies akzeptieren. CDU/CSU-Unterhändler Thorsten Frei habe dies als absurd abgelehnt. Man könne nicht eine nationale Notlage ausrufen und auf diese nur mit einem Modellversuch reagieren. Wie bild.de (Florian Kain/Felix Rupprecht) schreibt, will die Unionsfraktion am heutigen Donnerstag einen eigenen Gesetzentwurf zu Zurückweisungen an der Grenze in den Bundestag einbringen.

Das Hbl (Heike Anger) gibt eine Übersicht, "warum Zurückweisungen rechtlich so kompliziert sind". Die Welt (Ricarda Breyton/Thorsten Jungholt) erörtert detailliert die Möglichkeit der Regierung, sich auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zu berufen, um Zurückweisungen an der Grenze einzuführen. Im Interview mit der taz (Florian Bayer) weist die österreichische Migrationsforscherin Judith Kohlenberger darauf hin, dass sich eine Grenze von 3.900 Kilometern kaum kontrollieren lasse, da sich Schlepperrouten schnell verlagerten, "meist auf gefährlichere Wege".

Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert, die Regierung habe mit ihren neuen Plänen die Chance verpasst, eine echte Wende in der Migrationspolitik zu vollziehen und auf diese Weise die Demokratie zu stabilisieren. Dass die Union die Gespräche abbrach, um nicht "als Merz-Löwe zu springen und als Merkel-Bettvorleger zu landen", sei richtig gewesen. Marion Horn (bild.de) zeigt sich "erleichtert, dass sich die Regierung endlich um die illegale Migration kümmert". Ein Gipfel könne scheitern, die Dynamik aber lasse sich nicht mehr stoppen.

Rechtspolitik

Sicherheitspaket: An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe, mit denen das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Koalition umgesetzt werden soll. Dabei soll der Polizei unter anderem der Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung mit im Internet verfügbaren Fotos erlaubt werden. Das Paket wird von verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen kritisiert, so warne der Chaos Computer Club vor einem Angriff auf die Grundrechte “ohne Sinn und Verstand”. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.

In einem gesonderten Kommentar spricht Markus Reuter (netzpolitik.org) angesichts der Gesetzentwürfe von einem "Totalverlust eines freiheitlichen Profils" für die "selbst ernannten Bürgerrechtsparteien FDP und Grüne".

Sicherheitspaket NRW: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ebenfalls ein sogenanntes Sicherheitspaket in den Landtag eingebracht, das auf umfangreiche Weise die Befugnisse der Behörden erweitern, Überwachungsmaßnahmen verstärken und einen Datenaustausch der Behörden fördern soll. Gesichtserkennungssoftware soll erlaubt werden. Der Verfassungsschutz soll mittels Quellen-TKÜ Zugriff auf verschlüsselte Messengerdienste erhalten und künftig auch die Daten 14-Jähriger speichern dürfen, aktuell liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. Ferner ist der Bau eines zweiten Abschiebegefängnisses geplant. Es berichten SZ (Björn Finke), FAZ (Reiner Burger), zeit.de, bild.de (Gonne Garling) und LTO.

Daniel Deckers (FAZ) zeigt sich "nachgerade stutzig", dass die Grünen in NRW Maßnahmen mittrügen, die sie auf Bundesebene "teils massiv bekämpfen". "Ist 'Solingen' womöglich auch der Anfang einer Zeitenwende bei den Grünen?"

Internationale Rechtshilfe: Nach dem Referentenentwurf für die Reform des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorlegte, sollen Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind oder gegen die ein Auslieferungsverfahren läuft, mit einem neuen Rechtsbehelf feststellen lassen können, dass das Verbot der Doppelbestrafung Anwendung findet. Vor einer Auslieferung sollen Betroffene zudem ein Recht auf eine mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht haben. LTO (Luisa Berger) berichtet.

Antidiskriminierung: Ronen Steinke (SZ) fordert von Justizminister Marco Buschmann (FDP) eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungssgesetzes (AGG). Unter anderem sollen Fristen für den Rechtsschutz verlängert werden, auch die Vereinfachung der Beweisführung sei notwendig. Buschmann müsse nur dem fertig ausgearbeiteten Konzept der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, folgen.

Hauptversammlung: Die FAZ (Tillmann Neuscheler) stellt Vorschläge des Deutschen Aktieninstituts zur Reform der Hauptversammlung vor. Aktuell würden schon kleine Fehler zu einer Anfechtung führen, was die Veranstaltung in der Regel wenig spontan und starr mache.

Justiz

BVerfG – Letzte Generation/Pressetelefon: Die heimliche Überwachung des Pressetelefons der Letzten Generation durch die bayerische Polizei von November 2022 bis April 2023 wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Mehrere Journalisten erhoben in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen sowie dem Bayerischen Journalisten-Verband (BJV) am vergangenen Freitag Verfassungsbeschwerde. Das LG München hatte die Abhörmaßnahme im Juli 2024 für rechtmäßig erklärt. Insgesamt waren mehr als 170 Journalist:innen von der Maßnahme betroffen, die sich gegen Mitglieder der Letzten Generation richtete. Der Ermittlungsrichter des AG München, der die Überwachung anordnete, hatte die Pressefreiheit in seiner Abwägung nicht berücksichtigt. Es berichten SZ (Ronen Steinke), spiegel.de, netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck), zeit.de und LTO (Markus Sehl)

OLG Frankfurt/M. zu Lindemann vs. SZ: Der Artikel "Am Ende der Show" über Missbrauchsvorwürfe gegen den Sänger der Band Rammstein, Till Lindemann, enthält nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. rechtswidrige Verdachtsberichterstattung. Die im Text zitierten Äußerungen von Kaya R. erweckten beim Leser den Verdacht, dass Lindemann auf strafbare Weise sexuell übergriffig geworden sei. Wegen Erinnerungslücken der Frau liege der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen jedoch nicht vor. Dagegen erweckte die im Text ebenfalls zitierte Darstellung von Cynthia A., die Lindemanns Anwalt Simon Bergmann ebenfalls für rechtswidrig hielt, nach Ansicht des Gerichts schon nicht den Verdacht eines strafbaren sexuellen Übergriffs und konnte deshalb bestehen bleiben. Die Entscheidung fiel im Eilverfahren, sie ist unanfechtbar. LTO (Max Kolter) berichtet.

EuGH zu Google-Shopping und Apple-Steuern: Lisa Hegemann (Zeit) lobt die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager für ihr Vorgehen gegen US-Techkonzerne, das am Dienstag in zwei EuGH-Urteilen gebilligt worden war. Sie habe gezeigt, dass man international operierende Konzerne durchaus regulieren kann. "Man muss sogar sagen: Durch Vestager ist Techregulierung erst so richtig en vogue geworden."

Die taz (Ralf Sotscheck) berichtet, dass die irische Regierung über die vom EuGH angeordnete Steuernachzahlung durch Apple in Höhe von 13 Milliarden Euro nicht glücklich ist und sie als "Schlag gegen die Attraktivität Irlands für ausländische Direktinvestitionen" bezeichnet.

BGH zu Fototapeten: Wer im Internet Fotos oder Videos hochlädt, auf denen im Hintergrund eine gekaufte Fototapete zu sehen ist, verletzt damit in der Regel keine Urheberrechte. Dies entschied der BGH, indem er die Revisionen eines Unternehmens verwarf, das Tapeten mit Fotos vermarktet. Mangels anderslautender Hinweise an der Tapete sei von einer konkludenten Einwilligung des Urhebers auszugehen. Es berichten FAZ (Marcus Jung), spiegel.de (Torsten Kleinz), beck-aktuell (Pia Lorenz) und LTO.

BGH zu Zahlungsanspruch bei kollektivem Rechtsschutz: Verbraucherschützer können auf Grundlage von § 8 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) keine direkte Erstattung an Verbraucher einklagen, wenn Unternehmen zu Unrecht Gebühren erhoben und damit unlauter gehandelt haben. Dies entschied der BGH in einem Fall, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen 2,50 Euro an die Kund:innen eines Festivalbetreibers forderte. Die 2023 in Deutschland eingeführte Abhilfeklage stand dem vzbv zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zur Verfügung. FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Alena Lagmöller) und LTO berichten. Für beck-aktuell analysiert Rechtsprofessor Jörg Fritzsche das Urteil.

OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Im Verfahren gegen Prinz Reuß u.a. hat ein langjähriger Freund von Reuß ausgesagt, der darlegte, wie der Angeklagte, den er in den 1990er-Jahren als weltoffen und liberal kennengelernt habe, mit den Jahren zunehmend "wahnhaft" geworden sei. Die FAZ (Timo Steppat) berichtet.

LG Traunstein zu Tod von Hanna Wörndl: Die Zeit (Sabine Rückert) widmet sich im Dossier umfangreich dem Indizienprozess gegen Sebastian T., der im März diesen Jahres vom Landgericht Traunstein wegen Mordes an der nachts joggenden Studentin Hanna Wörndl zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. Die Autorin zweifelt an der Richtigkeit des Urteils und sieht eine Strafjustiz am Werk, "die tut, was ihr gefällt".

AG Hanau – Vater des Hanau-Attentäters: Der Vater des Hanauer Attentäters, dem Beleidigung, Missachtung von Näherungsverboten, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung vorgeworfen werden, ist beim Auftakt des Strafprozesses gegen ihn vor dem Hanauer Amtsgericht nicht erschienen. Sein Anwalt gab an, der Kontakt zu seinem Mandanten sei "wie abgebrochen". Das Verfahren soll am 26. September fortgesetzt werden, meldet beck-aktuell.

StA Düsseldorf – Bordell beschlagnahmt: Im Rahmen der Ermittlungen gegen eine Schleuserbande, die wohlhabenden Menschen aus China und dem Oman Aufenthaltstitel beschafft haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Bordell "Pascha" in Köln beschlagnahmt. Es kann damit nicht mehr veräußert werden. Der Betrieb läuft weiter. spiegel.de, LTO und bild.de (Dimitri Soibel u.a.) berichten.

EUStA: Auf LTO analysiert der Strafverteidiger Andreas Grözinger die Entwicklung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die im Juni 2021 ihre Arbeit aufnahm und seither wächst. Für die Verteidigungspraxis seien insbesondere die ständigen Kammern interessant, die die von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten geführten Ermittlungen leiten. Die Kommunikation mit diesen werde allerdings als rein interner Vorgang behandelt und daher nicht aktenkundig gemacht.

Recht in der Welt

Mexiko – Justizreform: Die mexikanische Justizreform, nach der künftig Richter:innen direkt durch das Volk gewählt werden sollen, wurde nun auch vom mexikanischen Senat gebilligt. Demonstrant:innen drangen während der Sitzung in den Senat ein. Kritiker:innen werfen der Regierung vor, Druck auf die Opposition ausgeübt zu haben und mit der Reform die Unabhängigkeit der mexikanischen Gerichte zu gefährden. FAZ (Tjerk Brühwiller), taz (Wolf-Dieter Vogel) und zeit.de berichten.

USA - Entschädigung für Marcel Brown: Ein Bundesgericht in Chicago sprach dem Afroamerikaner Marcel Brown eine Entschädigung in Höhe von 50 Mio. Dollar zu, weil er fast zehn Jahre unschuldig wegen Mordes im Gefängnis saß. Dies sei die höchste Entschädigung für einen unschuldig verurteilten Einzelkläger in der US-Geschichte, schreibt spiegel.de. Brown war von der Polizei mit illegalen Methoden zu einem falschen Geständnis genötigt worden. 

Frankreich – Vergewaltigung als Angebot: Nun berichtet auch die Zeit (Annika Joeres) in einer ausführlichen Reportage über das Gerichtsverfahren in Avignon gegen den 72-jährigen Rentner, der seine Ehefrau Gisèle Pelicot mindestens zehn Jahre lang immer wieder fremden Männern zur Vergewaltigung angeboten haben soll, nachdem diese mit Medikamenten in ein Koma versetzt wurde.

Im Zeit-Leitartikel schreibt Alice Bota über Pelicot, die darauf bestand, dass der Prozess öffentlich geführt wird und "will, dass die Welt ihre Geschichte hört". Sie sei ein Vorbild für Millionen Frauen, die in ihrem Leben Erfahrungen mit sexueller Gewalt gemacht haben.

Sonstiges

Klimaschutzzertifikate: Ein großer Teil der Klimaschutzzertifikaten, mit deren Kauf Unternehmen ihre Pflicht zur CO2-Einsparung erfüllen können, sind nach Einschätzung des Umweltbundesamts (UBA) "stark verdächtig". Derzeit gelten mindestens 45 von 66 chinesischen Klimaschutzprojekten, als Teil eines mutmaßlichen Betrugssystems mit Klimaschutzzertifikaten . Sie stehen rechnerisch für 4 Millionen Tonnen angeblich eingesparten Kohlendioxids. Die FAZ (Katja Gelinksy) berichtet.

Künstliche Intelligenz/Urheberrecht: Nun beschäftigt sich auch die FAZ (Marcus Jung) mit der Studie im Auftrag der Initiative Urheberrecht, nach der das Training von generativer KI mit fremden geistigen Werken gegen das Urheberrecht verstößt. Insbesondere handele es sich dabei nicht um Text- und Data-Mining, das nach dem EU-Urheberrecht erlaubt ist. Vor deutschen Gerichten seien bereits erste Klagen von Rechteinhaber:innen anhängig.

Datenschutz: zeit.de (Christian Endt/Pauline Schinkels) interviewt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Als ihr Kernanliegen nennt sie, Datenschutz und Datennutzbarkeit miteinander zu verbinden.

Junge Freiheit gegen LfV Bayern: Wie die FAZ (Jens Wohlgemuth) meldet, fordert die rechte Zeitschrift "Junge Freiheit" vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) eine Unterlassungserklärung, die Zeitung nicht mehr in Zusammenhang mit russischen Desinformationskampagnen zu nennen. Auch die Berliner Zeitung und die linke Wochenzeitung "Freitag" werden in dem BayLfV-Bericht erwähnt.

Pressefotograf am BVerfG: beck-aktuell (Tobias Freudenberg) interviewt den dpa-Fotografen Uli Deck, der regelmäßig Pressefotos bei den Verkündungen des Bundesverfassungsgerichts macht und dabei versucht, "die wesentlichen inhaltlichen Aspekte mit abzubilden".

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55387 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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