Die AfD verlangt die Zulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Münster vom Mai. Das VG Osnabrück legte die Pflege-Impfpflicht dem Bundesverfassungsgericht vor. Das LG München I sieht weiterhin U-Haft-Gründe bei Ex-Wirecard-Chef Braun.
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OVG NRW zu Verdachtsfall AfD/Befangenheit: Die AfD-Bundespartei wehrt sich mit einem mehr als 350-seitigen Schriftsatz dagegen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom Mai, mit dem die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt wurde, nicht die Revision zuließ. Zentrales Argument dabei ist nach Darstellung der SZ (Ronen Steinke), dass ein am Urteil beteiligter Laienrichter befangen gewesen sei, ohne dies mitzuteilen. Der Laienrichter habe einige Wochen vor der OVG-Verhandlung auf einen LinkedIn-Kommentar eines Kollegen, der "das Schwadronieren über die sogenannte 'Remigration'" als "erbärmlich und menschenunwürdig" bezeichnete, mit drei Daumen-hoch-Emojis reagiert. Über das Vorbringen der AfD muss nun zunächst das OVG Münster entscheiden. Wenn es nicht abhilft, kann die AfD eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
In einem separaten Kommentar befindet Ronen Steinke (SZ), es sei "unwürdig", dass das OVG Münster die Revision nicht zugelassen habe, weil es so wirke, "als scheue man die Diskussion". Ansonsten sieht der Autor den anhaltenden Rechtsstreit als Anzeichen dafür, "dass noch nicht alle in der AfD ihre Hoffnung auf bürgerliche Reputierlichkeit aufgegeben zu haben scheinen" - anders als in der AfD Thüringen, die gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung nicht einmal geklagt hatte und trotzdem die Landtagswahlen gewann.
Rechtspolitik
Asyl: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) prüft die rechtliche Machbarkeit einer Zurückweisung von Geflüchteten an der Grenze. Die CDU/CSU hatte dies gefordert und erwartet Ergebnisse bis Anfang nächster Woche. Bundeskanzler Olaf Scholz scheint dafür ebenso offen zu sein wie die FDP. Nur die Grünen halten Zurückweisungen für unzulässig, wollen dies vor den Wahlen in Brandenburg aber nicht allzu laut sagen. SZ (Markus Balser u.a.), FAZ (Matthias Wyssuwa/Mona Jaeger), Welt und bild.de (Angelika Hellemann u.a.) befassen sich mit den Positionen der Parteien.
Rechtsprofessor Daniel Thym stellt auf dem Verfassungsblog fest, dass Zurückweisungen weder mit deutschem Recht noch mit der Dublin-III-Verordnung rechtfertigt werden können. Nur die Berufung auf eine Notlage nach Art. 72 AEUV könne weiterhelfen, wobei der EuGH solche Versuche bisher stets zurückgewiesen habe. Der Autor kann sich dennoch vorstellen, dass eine Zurückweisungspraxis nicht von vornherein rechtswidrig wäre und Syrer in der Türkei von der Weiterwanderung nach Deutschland abschrecken könnte. Rechtsprofessor Kay Hailbronner analysiert in der FAZ, dass der "Kern des Problems in einem untauglichen Rechtssystem für die Bewältigung von Massenzuwanderungen liegt" und stellt acht Forderungen "jenseits von Symbolpolitik und Placebos" auf. Unter anderem will er Außengrenzverfahren einführen, humanitäre Aufnahmeprogramme "ohne Rechtsanspruch" einrichten und Sozialleistungen "im Falle einer irregulären Weiterwanderung" untersagen.
Karoline Meta Beisel (SZ) zeigt auf, dass eine generelle Umsetzung der Unionsforderung nicht nur europarechtswidrig ist, sondern auch "politische Folgen" hätte, die in einer "fundamentalen Krise" der EU münden würden. Deutschland stünde einmal mehr als Egoist da, “der sich nur an jene Regeln hält, die ihm passen”. Hingegen behauptet Reinhard Müller (FAZ), dass "Zurückweisungen an den Grenzen erlaubt und möglich sind – und unsere Nachbarn zum Handeln zwingen würden". Dinah Riese (taz) kritisiert die populistischen Schuldzuschreibungen und realitätsfernen Unionsforderungen. Sie beklagt: "Statt rechtsextreme Positionen zu marginalisieren, sind sie so normalisiert wie lange nicht mehr". Auch Carolina Drüten (Welt) kritisiert die "wohl mit geltendem Recht unvereinbare" Forderung der Union. Dadurch werde das "Problem wieder in Länder wie Griechenland verlagert – angenehm weit weg".
Gewalt und Gemeinwohl: Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur Änderung des StGB, mit dem Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Vollstreckungsbeamt:innen sowie EU- und Kommunalpolitiker:innen besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Konkret sieht der Entwurf eine Erweiterung des § 113 StGB um "hinterlistige Überfälle", der Strafzumessungsgründe aus § 46 II 2 StGB und des Schutzbereichs der Nötigung von Verfassungsorganen gem. §§ 105, 106 StGB vor. Außerdem sollen Sicherheitskräfte künftig mit Tasern ausgestattet werden. SZ, FAZ, Welt, beck-aktuell und zeit.de berichten.
Digitaler Zivilprozess: Das Bundeskabinett beschloss auch einen Gesetzentwurf, mit dem die ZPO um ein 12. Buch ergänzt werden soll. Dort soll ein regulatorischer Rahmen zur Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit geschaffen werden. Enthalten sind auch viele Verordnungsermächtigungen. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.
Chatkontrolle: netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet über einen Kompromissvorschlag der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft zur umstrittenen Chatkontrolle und veröffentlicht ihn. Demnach sollen Dienste-Anbieter die Inhalte zunächst nur nach bekanntem Missbrauchsmaterial durchsuchen müssen, dafür allerdings immer noch anlasslos die Daten aller Nutzer:innen scannen. Die viel fehleranfälligere Suche nach unbekannten Missbrauchsdarstellungen soll zunächst nicht obligatorisch werden.
NS-Raubkunst: Im Interview mit der FAZ (Patrick Bahners/Andreas Kilb) stellt der Rechtswissenschaftler Matthias Weller eine von ihm verfasst Studie zur Stärkung der Beratenden Kommission zu Fällen von NS-Raubkunst vor. Er empfiehlt, die Kommission durch ein Schiedsgericht zu ersetzen. Letzteres sei wirkungsvoller, weil es die einseitige Anrufung durch Antragsteller:innen ermöglicht und rechtliche Ansprüche verschaffen kann.
Grundsteuer: Rechtsprofessor Dennis Klein befasst sich auf beck-aktuell mit der Reform der Grundsteuer. Die infolge einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vorgenommene Neuregelung sei ebenfalls in Hinblick auf Art. 3 I GG verfassungsrechtlich bedenklich. Er hält den Weg des Bundesfinanzhofs, der die einschlägigen Vorschriften verfassungskonform auslegt, für einen "praktikablen Kompromiss", der allerdings dogmatisch nicht restlos überzeuge.
Vorratsdatenspeicherung: Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert auf dem Verfassungsblog erneut die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und beruft sich auf das im April ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Nutzbarkeit der IP-Adressen-Speicherung zur Bekämpfung allgemeiner Kriminalität. Herrmann wirft der Bundesregierung “Arbeitsverweigerung” beim Opferschutz vor. Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene "Quick-Freeze-Verfahren" sei wenig praktikabel. Die Verhältnismäßigkeit sei dynamisch; eine "veränderte Bedrohungslage" ermögliche auch mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden.
DJT: Im Vorfeld des Ende September in Stuttgart stattfindenden 74. Deutschen Juristentags gibt LTO (Joschka Buchholz) einen Überblick über die Themen, mit denen sich der Juristentag befassen wird. Beschlüsse des DJT dienen der Gesetzgebung oft als Impulse.
Justiz
VG Osnabrück – Pflege-Impfpflicht: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig und legt die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Zwar hatte das BVerfG die Impfpflicht bereits im April 2022 für verfassungsgemäß erklärt, allerdings stellt das VG Osnabrück nun aufgrund jüngst veröffentlichter Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) die "Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung" infrage. Das RKI habe nicht von sich aus das Bundesgesundheitsministerium über neue wissenschaftliche Erkenntnisse informiert, sodass die Impfpflicht im Laufe des Jahres 2022 "in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen" sei, wie taz (Harff-Peter Schönherr), Welt (Frederik Schindler) und LTO die Überzeugung des VG Osnabrücks wiedergeben.
LG München I - Ex-Wirecard-Chef Braun/U-Haft: Das Landgericht München I wies die Haftprüfungsbeschwerde des mittlerweile mehr als vier Jahre in Untersuchungshaft sitzenden ehemaligen Wirecard-Chefs Markus Braun zurück. Es bestehe weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr; die Aufrechterhaltung des Haftbefehls und der Vollzug der Untersuchungshaft seien immer noch verhältnismäßig. Auch der dringende Tatverdacht wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue, Bilanz- und Marktmanipulation bestehe weiterhin, weil die angeblichen Asien-Geschäfte von Wirecard "nach vorläufiger Würdigung der Beweisaufnahme" nicht existierten. SZ (Stephan Radomsky), Welt und LTO berichten.
BVerfG zu Vaterschaft: Rechtsprofessorin Judith Froese legt in der FAZ anhand der im April ergangenen Entscheidung zu den Rechten biologischer Väter dar, dass das Bundesverfassungsgericht "konservative und progressive Ansätze verbindet". Während das BVerfG "entgegen dem gesellschaftlichen Trend" die Bedeutung der genetischen Abstammung betone, "wagt Karlsruhe mehr Fortschritt als die amtierende Fortschrittskoalition", indem es klarstellte, dass das Elterngrundrecht nicht zwingend auf zwei Elternteile beschränkt ist.
BGH zu Heimtücke bei Angriff mit Auto: Nun berichtet auch LTO über die im Juni ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach das Mordmerkmal der Heimtücke bei einem Angriff mit einem Auto auch dann gegeben sein kann, wenn vorher der Motor aufheulte. Die Tatopfer hatten das Aufheulen des Motors zwar wahrgenommen, es allerdings nicht als Gefahr für sich erkannt und konnten der Gefahr daher auch nicht begegnen. Neu verhandeln und entscheiden muss das erstinstanzliche Landgericht Aachen auch, ob der Täter in Hinblick auf das zweite Tatopfer – eine Begleitung des Liebhabers seiner Mutter – mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte.
BGH – jugendliche Selbstjustiz: Die Verteidigung des zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen, der einen 48-Jährigen tötete, der seine Geschwister sexuell missbraucht haben soll, legte gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund, das den Täter zu fünf Jahren Haft verurteilte, Revision ein. Der Getötete war zwar angeklagt worden, allerdings kam es innerhalb von mehr als zwei Jahren zu keiner Terminierung der Hauptverhandlung. Aufgrund der "parallelen Untätigkeit der Justiz" und der "erheblichen emotionalen Vorbelastung" des Jugendlichen stellt die Verteidigung die erstinstanzlich angenommene "Schwere der Schuld" in Frage, wie bild.de (Andreas Wegener) schreibt.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Im Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wies sein Verteidiger die Anschuldigungen zurück und mahnte an, dass das "Thema Diesel – jedenfalls in Bezug auf die Person unseres Mandanten – neun Jahre nach Beginn der Ereignisse endlich zum Abschluss gebracht werden" sollte. Winterkorn selbst sagte in einem Statement, als Konzernchef lediglich strategische Entscheidungen getroffen zu haben und nicht über die erforderliche technische Expertise zu verfügen. Der US-Haftbefehl habe ihn "sehr getroffen". SZ (Klaus Ott), FAZ (Susanne Preuß), spiegel.de und bild.de (Christin Martens) berichten.
In einem separaten Kommentar prognostiziert Susanne Preuß (FAZ), "dass der Prozess mit einem Deal enden könnte, was keineswegs mit Mauschelei übersetzt werden sollte, sondern mit 'strafprozessualer Verständigung' über das, was wirklich noch an relevanten Erkenntnissen zusammengetragen werden kann".
LG Berlin I – Stasi-Mord am Tränenpalast: Die FAZ (Jörg Thomann) beschreibt das Strafverfahren um den Stasi-Mord an dem Polen Czeslaw Kukuczka, dem an einem Berliner Grenzübergang 1974 in den Rücken geschossen wurde. Einer Geschichtsgutachterin zufolge ist die Stasi-Akte, laut der der Angeklagte "den Terroristen durch Anwendung der Schusswaffe unschädlich machen konnte", authentisch.
AG Dresden – Pegida-Chef Bachmann: Der Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann muss sich vor dem Amtsgericht Dresden unter anderem wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten, weil in seinem Telegram-Kanal Bilder einer SS-Rune verschickt wurden. Bachmanns Verteidigung erklärte, dass "der Telegram-Kanal zwar den Namen von Herrn Bachmann trägt, aber von Administratoren betreut wird". Laut dem LKA ist es mangels Auskunft von Telegram tatsächlich schwierig, die Urheberschaft der Posts festzustellen; der zuständige Strafrichter erwägt zumindest eine Beihilfe-Strafbarkeit. bild.de (Thomas Fischer) berichtet.
Arbeitsunfähigkeit: Rechtsanwalt Kilian Friemel erklärt im Interview mit spiegel.de (Florian Gontek), dass die Arbeitsgerichte in den letzten zwei, drei Jahren häufiger die Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als erschüttert ansehen. Teilweise könnten Arbeitgeber sogar ausbezahlte Entgeltfortzahlung zurückverlangen. Wer eine Krankheit vortäuscht, obwohl er arbeiten könnte, begehe einen Betrug.
Recht in der Welt
USA – Hamas-Funktionäre: Das US-Justizministerium veröffentlichte nun Unterlagen zu einer Anklage gegen hochrangige Hamas-Mitglieder im Zusammenhang mit dem terroristischen Angriff des 7. Oktobers und "Angriffen in den vergangenen drei Jahrzehnten". Die Anklage wurde bereits Anfang des Jahres erhoben, so SZ und spiegel.de.
Mexiko – Justizreform: Die vom mexikanischen Präsidenten Andrés Manuel López Obrador angestrebte Justizreform, nach der die Bundesrichter:innen ab 2025 direkt vom Volk gewählt werden sollen, wurde nun vom Unterhaus gebilligt. Bereits am heutigen Donnerstag könnte sich der mexikanische Senat mit dem Entwurf befassen. Die Opposition befürchtet eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz; seit Wochen streiken Bundesrichter:innen und Justizangestellte daher dagegen. SZ und beck-aktuell berichten.
Sonstiges
Demokratie: Angesichts der Landtagswahlergebnisse in Sachsen und Thüringen besprechen Politikprofessor Philip Manow und Rechtsprofessor Christoph Möllers im Streitgespräch in der Zeit (Mark Schieritz/Carlotta Wald) den Umgang mit Mehrheitsentscheidungen der Wähler:innen. Während für Manow auch Wahlergebnisse, die er persönlich für unrichtig hält, zur Demokratie gehören und er findet, dass die aktuelle Debatte von "einem Katastrophendenken geprägt" ist, sagt Möllers, dass man "Angst davor haben kann, dass die Demokratie Leuten zur Macht verhilft, die am Ende keine demokratischen Prozesse mehr zulassen." Möllers resümiert: "Das Dilemma der wehrhaften Demokratie ist, dass man es erst wissen kann, wenn es zu spät ist".
Vertragsschluss durch Computer: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) gibt der Rechtsanwalt Alexander Duisberg die Ergebnisse der Gerichtssimulation am AG Frankfurt/M. zu einem mittels einer KI geschlossenen Vertrag wieder. In der fiktiven Verhandlung bestätigte das Gericht, dass bezüglich des vollautomatisch mittels KI geschlossenen Vertrags wirksame Willenserklärungen vorlagen. Auch Gestaltungsrechte wie Kündigungen oder Anfechtungen könnten wirksam ausgeübt werden, sofern dem maschinellen Handeln eine menschliche Beteiligung zugrunde liegt.
Steuererklärung: Im Interview mit LTO (Tanja Podolski) erläutern die Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen Sophia Merzapour und Florian Oppel alles Wichtige zur fälligen Steuererklärung, insbesondere für wen die am Montag abgelaufene Frist galt und welche typischen Fehler sich vermeiden lassen. Sie raten: “Freundlich sein, ist immer gut. Besonders gegenüber dem Finanzamt.”
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. September 2024: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55343 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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