Die juristische Presseschau vom 2. August 2024: Tier­gar­ten­mörder aus­ge­tauscht / Thüringen-Pro­jekt igno­riert / Ver­ein­ba­rung mit 9-11-Draht­zie­hern

02.08.2024

Der Tiergartenmörder Wadim Krassikow kam im Rahmen eines Gefangenenaustauschs frei. Der Thüringer Landtag hat keine der Empfehlungen zur Demokratiestärkung umgesetzt. Drei Drahtzieher der 9/11-Anschläge werden nicht zum Tode verurteilt.

Thema des Tages

Austausch des Tiergartenmörders: Im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit Russland wurden acht in Deutschland, Slowenien, Norwegen, Polen und den USA inhaftierte Russ:innen freigelassen, darunter auch Wadim Krassikow, der 2021 in Berlin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Als Gegenleistung kamen 16 Personen frei, die in Russland und Belarus inhaftiert waren, darunter der US-Journalist Evan Gershcovich, der russische Oppositionelle Wladimir Kara-Mursa und der Deutsche Rico Krieger. Die Freilassung des sogenannten Tiergartenmörders wurde auf § 456a StPO gestützt, wonach von der Vollstreckung der Strafe im Falle einer Abschiebung abgesehen werden kann. Vorliegend lag eine Abschiebeverfügung der Ausländerbehörde der Stadt Straubing vor. Der für die Strafvollstreckung zuständige Generalbundesanwalt Jens Rommel soll sein Ermessen jedoch dahingehend ausgeübt haben, von der weiteren Haft nicht absehen zu wollen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe ihm schließlich die schriftliche Weisung erteilt, Krassikows Haft nicht weiter zu vollstrecken. Neben dem Weg über § 456a StPO hätte auch eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten zur früheren Freilassung von Krassikow führen können. Ein Gnadengesuch lag nach Angaben des Bundespräsidialamtes allerdings nicht vor. Es berichten SZ (Ronen Steinke), FAZ (Marlene Grunert/Eckart Lohse), welt.de (Benjamin Stibi), LTO (Xenia Piperidou/Markus Sehl) und tagesschau.de (Kolja Schwartz/Klaus Hempel)

Über den Gefangenenaustausch allgemein berichten SZ (Silke Bigalke), FAZ (Reinhard Veser), taz (Inna Hartwich), Hbl (Mareike Müller u.a.), zeit.de (Alice Bota/Holger Stark), spiegel.de (Matthias Gebauer u.a.) und bild.de (Julian Röpcke u.a.). Die FAZ (Markus Wehner) blickt in einem weiteren Text auf die Person Krassikow. zeit.de (Maxim Kireev) analysiert Putins Anstrengungen, Krassikow zu befreien.

Der Preis für die Demokratien sei so hoch, dass die Freude über den Austausch nicht lange währen kann, kommentiert Berthold Kohler (FAZ). Die Freilassung eines verurteilten Mörders "quält jedes Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden" und sei auch realpolitisch betrachtet ein verhängnisvoller Fehler. Die oberste Regel im Umgang mit Geiselnehmern laute: niemals deren Forderungen erfüllen. Dagegen begrüßt Holger Stark (zeit.de) den Austausch, auch wenn Russland manche Personen gezielt inhaftiert habe, um sie austauschen zu können. Der Austausch sei ein Akt des Humanismus, der Leben rette, und auch politisch richtig, weil Oppositionelle im Westen mehr bewirken können als in russischen Lagern. Das lange Ringen innerhalb der Bundesregierung sei ein Zeichen der Stärke gewesen. 

Rechtspolitik

Resilienz der Demokratie in Thüringen: Von den sieben konkreten Empfehlungen zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie, die im Rahmen des Thüringen-Projekts ausgearbeitet und dem Thüringer Landtag vorstellt wurden, ist keine einzige umgesetzt worden. Wie die SZ (Ronen Steinke) feststellt, gab es nur zu einem der Punkte, nämlich zu den Modalitäten der Wahl des Ministerpräsidenten, überhaupt eine Debatte im Landtag.

Bundeshaushalt: Die von den Ampelfraktionen geplanten Maßnahmen zur Schließung der Lücken im Bundeshaushalt verstoßen nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Verfassung. Das Gremium äußerte "erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit. Ein zweites Gutachten, das Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beim Rechtsprofessor Johannes Hellermann einholte, rät ebenfalls zur Vorsicht. Beide Gutachten sehen den Plan, KfW-Reserven aus der Abwicklung der Gaspreisbremse zu nutzen, besonders kritisch. Lindner hatte bereits angekündigt, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln von den Plänen Abstand zu nehmen. Es berichten SZ (Claus Hulverscheidt), FAZ (Corinna Budras u.a.), Hbl (Martin Greive), spiegel.de und bild.de (Marc Oliver Rühle/Peter Tiede).

Nicolas Richter (SZ) sieht die Ampel "am Rande des Rechtsbruchs" regieren. Nur mit größter Kreativität lasse sich der Abgrund in der Regierung überhaupt noch überwinden. Gerald Braunberger (FAZ) schreibt, eine Regierung sollte in der Lage sein, "in einem Etat mit einem Volumen von 481 Milliarden Euro 8 Milliarden Euro Einsparungen ohne Tricks und Kniffe zu mobilisieren". Ob die Fraktionen aber eine konstruktive Lösung finden, sei nicht sicher.

Asyl in Ruanda: Auf dem JuWissBlog schreibt Leonard Nalbantis über die unions- und völkerrechtlichen Gründe, warum eine sogenannte Ruanda-Lösung rechtswidrig wäre. Zum einen sehe das Unionsrecht bislang vor, dass der Asyl-Antragssteller eine Verbindung zu dem Drittstaat haben muss, in den er überstellt werden soll. Zum anderen müsse sichergestellt werden, dass im Drittstaat alle völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands eingehalten werden. Dies dürfe keinesfalls einfach unterstellt werden.

Mutterschutz: Die Regelung des § 3 Mutterschutzgesetzes, wonach Frauen nach einer Totgeburt, nicht aber nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und durch das Beschäftigungsverbot geschützt sind, ist Gegenstand verschiedener Reformvorhaben. Anfang Juli stellte der Bundesrat in einer Entschließung fest, dass diese Unterscheidung eine nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung darstelle. Schon 2022 hatten Betroffene Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Koalitionsvertrag behandelt das Thema ebenfalls. LTO (Oscar Genter) berichtet.

Bürgergeld: Auf beck-aktuell bezeichnet der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel die von der Bundesregierung geplanten neuen Bürgergeld-Maßnahmen als Zuckerbrot und Peitsche. Die Anschubfinanzierung für Menschen, die eine zumutbare Arbeit aufnehmen, sei das sprichwörtliche Zuckerbrot: "Für eine Selbstverständlichkeit gibt es damit künftig Geld", kritisiert er. "In die richtige Richtung" gingen dagegen Maßnahmen wie die, dass für den Weg zur Arbeit künftig zweieinhalb Stunden Pendelzeit als zumutbar gelten sollen.

Künstliche Intelligenz: Anlässlich des gestrigen Inkrafttretens der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (AI Act) stellen die Rechtsanwälte Jasper Siems und Nico Kuhlmann auf LTO die Verordnung als "Schimäre aus Produktsicherheitsrecht und Grundrechtsschutz" vor. Ausdruck dessen sei der risikobasierte Ansatz, wonach jeder KI-Einsatz in eine von vier Risikokategorien mit unterschiedlichen Rechtsfolgen eingeordnet wird.

Sebastian Meineck (netzpolitik.org) bezeichnet den AI Act als zum Teil "durchlässig wie ein Perlenvorhang". Zum Beispiel habe die EU zwar den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit verboten, allerdings nicht festgelegt, ab welchem Zeitabstand bereits eine Erkennung im Nachhinein vorliegt, die unter gewissen Umständen erlaubt ist. An diesen Stellen seien nun die Mitgliedsstaaten gefragt.

NS-Raubkunst: Das Hbl (Christiane Fricke) berichtet über Kritik von Seiten des Kunsthandels am vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Raubkunstgesetz. Da Diskretion in der Branche ein hohes Gut sei und die Händler:innen bloß als Kommissionär:innen aufträten, sei der vorgesehene Auskunftsanspruch gegen den Kunsthandel zu weit gefasst.

Justiz

BVerfG - Maja T./Haft in Ungarn: Die Anwälte von Maja T. haben am Montag Verfassungsbeschwerde gegen den Auslieferungsbeschluss des Berliner Kammergerichts erhoben. Sie machen geltend, dass die ungarischen Zusagen zu Haftbedingungen nicht belastbar waren. Maja T. bleibt bis mindestens Ende Oktober in ungarischer Untersuchungshaft. Die Anwälte verweisen auf Probleme mit Bettwanzen und verschimmeltem Essen. Die taz (Erik Peter) berichtet.

BGH – KZ-Sekretärin Stutthof: Über die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof über die Revision der verurteilten KZ-Sekretärin Irmgard Furchner berichtet nun auch der Doktorand Roman Fiedler für LTO

BAG zu Feiertagszuschlag: Das Bundesarbeitsgericht hat für einen Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder entschieden, dass bei der Berechnung des Feiertagszuschlags die Feiertage desjenigen Bundeslandes ausschlaggebend sind, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben. beck-aktuell berichtet.

OLG München zu gemeinsamer Bergtour: Eine Frau, die mit einer Online-Bekanntschaft zu einer Wanderung aufbrach, in deren Folge sie die Bergwacht rufen und per Helikopter gerettet werden mussten, kann von ihrem Begleiter keinen Schadensersatz wegen der Helikopterkosten verlangen, entschied das Oberlandesgericht München. Die Frau hatte den Begleiter, der Hobby-Bergsteiger war, als faktischen Bergführer bezeichnet und auf Haftung aus Vertrag oder aus Delikt verklagt. Obwohl der Mann in einem Chat zuvor gescherzt hatte "Bekommst vollen Service :)", habe nur eine Gefälligkeit vorgelegen, so das OLG. Auch eine deliktische Haftung sei ausgeschlossen. beck-aktuell berichtet.

LG Berlin II zu Ordnungsgeld gegen Brandner: Das Landgericht Berlin II hat gegen den Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner (AfD) Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verhängt, weil dieser die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller trotz gerichtlichen Verbots wiederholt als Faschistin bezeichnete. LTO (Kevin Japalak) berichtet.

VG Hamburg – Datenschutzbeauftragter: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet über eine Klage der NGO Noyb vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Noyb wird der Hamburger Datenschutzbehörde vor, sie habe eine Beschwerde gegen das Pur-Abo-Modell des Spiegels nicht unabhängig geprüft und stattdessen dem Magazin kostengünstig Rechtsberatung gegeben.

SG Nürnberg zu Bezahlkarte: Das Nürnberger Sozialgericht hat in einem Eilverfahren zwei Geflüchteten recht gegeben, die geltend machten, durch die bayerische Bezahlkarte zu stark in ihren Rechten eingeschränkt zu werden. So sei es mit der Karte etwa nicht möglich, günstig online einzukaufen. Die beiden Frauen bekommen die monatlichen Zahlungen nun wieder auf ihr Konto überwiesen. Es berichten spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) und beck-aktuell

Recht in der Welt

USA – Vereinbarung mit 9/11-Drahtziehern: Drei der fünf mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 haben eine Vereinbarung mit den USA getroffen, wonach sie sich in allen Punkten schuldig bekennen werden, um der Todesstrafe zu entgehen. Allerdings haben sie eine lebenslange Haftstrafe zu erwarten. Die drei Männer wurden 2003 gefangen genommen und sind im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Schon 2008 und 2012 wurden sie mit zwei weiteren Verdächtigen als Hintermänner der Terroranschläge angeklagt. Bislang begann der Prozess jedoch nicht. Er hätte nach Einschätzungen der "New York Times" bis zu eineinhalb Jahre dauern können. Zudem habe die Möglichkeit bestanden, dass Aussagen der Beschuldigten im Rahmen eines Verfahrens nicht standgehalten hätten. Sie wurden in Guantánamo gefoltert, allein der Hauptangeklagte Chalid Scheich Mohammed wurde 183 Mal der Wasserfolter unterzogen. Es berichten SZ (Lena Kampf), FAZ (Sofia Dreisbach), taz (Hansjürgen Mai), FAZ (Sofia Dreisbach), spiegel.de, bild.de und beck-aktuell.

Ronen Steinke (SZ) hält die Rede von "Verhandlungen" und "Geständnissen" für problematisch. Wenn jemand in einem Folterlager wie Guantánamo sitze, "dann liegt es zwar im Interesse der Folterer, dass so getan wird, als sei dies eine ganz normale Verhandlung und ein wirksames Geständnis. Es liegt aber im Interesse des Rechts, dass man als Beobachter nicht diese Propaganda übernimmt." Andreas Ross (FAZ) betont, dass es im Rahmen eines regulären Prozesses auch zu einem Freispruch hätte kommen können, da die teils unter Folter erzwungenen Aussagen keine sicheren Beweismittel darstellten. Von Guantánamo gehe daher die Mahnung aus: "Gerade in der Stunde der größten Not muss sich der demokratische Rechtsstaat auf seine eigene Stärke verlassen."

Frankreich – Regierungsbildung: Auf FAZ-Einspruch erläutert die Rechtsreferendarin Sarah Geiger, warum die Zersplitterung des französischen Parlaments nicht dazu führen wird, dass das Land eine parlamentarische Demokratie mit Parteienkoalitionen erhalte. Der Präsident habe nach der Verfassung das letzte Wort bei der Regierungsbildung. Vorschläge von unliebsamen relativen Parlamentsmehrheiten für das Amt der Regierungschefin dürfe er ohne weiteres ablehnen.

Österreich – Mordprozess gegen Vater: Vor dem Landgericht Innsbruck wurde der Deutsche Florian A. freigesprochen. Die Geschworenen kamen zum Schluss, es sei nicht erwiesen, dass A. seinen sechsjährigen geistig behinderten Sohn ertränkt habe. sz.de (Gerhard Fischer) berichtet. Der Vater hatte geltend gemacht, er sei von einem Unbekannten niedergeschlagen worden und das Kind sei dann selbstständig in den Fluss gegangen.

USA – Harvey Weinstein: Die SZ (Jürgen Schmieder) gibt einen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand um den wegen Vergewaltigung verurteilten Filmproduzenten Harvey Weinstein, der sich derzeit wegen einer Covid-Infektion und anderen Erkrankungen in einer geschlossenen Abteilung eines New Yorker Krankenhauses befindet. Sollte er das Krankenhaus wieder verlassen können, droht ihm eine Auslieferung nach Kalifornien. Nachdem seine Verurteilung durch ein New Yorker Gericht im April durch das oberste Berufungsgericht von New York aufgehoben wurde, hat nun Kalifornien einen Auslieferungsantrag gestellt. Dort wurde er 2022 ebenfalls schuldig gesprochen.

Juristische Ausbildung

JPA-Hamm – Durchfaller-Liste: Auf der Seite des Justizprüfungsamts Hamm war die Liste der Personen, die im schriftlichen Teil des Ersten Staatsexamens durchgefallen sind, zwischenzeitlich unter dem Titel "Internet Blockversager April 2024" einsehbar. Die Bezeichnung der Betroffenen als "Versager" rief Kritik hervor. Das JPA erklärt den Vorfall damit, dass die Bezeichnung  "Blockversager" intern für Personen genutzt werde, die im schriftlichen "Block" durchfallen. Es berichten LTO-Karriere (Xenia Piperidou/Marcel Schneider) und beck-aktuell.

Sonstiges

Compact-Verbot: Die August-Ausgabe des Compact-Magazins, das Mitte Juli verboten wurde, wird nun doch erscheinen – allerdings auf der Website und in gedruckter Version des "Demokratischen Widerstands". Das haben die Gründer dieser Wochenzeitung aus der verschwörungsideologischen Corona-Bewegung angekündigt. Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer gab an, an der Veröffentlichung nicht beteiligt zu sein. LTO (Markus Sehl) analysiert, dass die einmalige Veröffentlichung nicht ausreichen wird, um von einer verbotenen Ersatzorganisation auszugehen, zumal der "Demokratische Widerstand" bereits seit 2020 erscheine. Die FAZ (Michael Hanfeld) blickt im Medienressort auf die inhaltliche Ausrichtung der Wochenzeitung.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. August 2024: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55129 (abgerufen am: 21.01.2025 )

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