Forderungen nach einem AfD-Parteiverbotsverfahren werden lauter. Niedersachsens SPD-Justizministerin kritisiert das geplante Cannabisgesetz. BGH könnte das Vergewaltigungs-Urteil gegen einen Jugendtrainer wegen eines Formfehlers kippen.
Thema des Tages
AfD-Verbot: Im Bundestag nimmt die Zahl der Abgeordneten zu, die sich zumindest für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens aussprechen. SZ (Markus Balser/Georg Ismar/Paul-Anton Krüger/Roland Preuß/Robert Roßmann), taz (Konrad Litschko/Sabine am Orde) und zeit.de (Heinrich Wefing) geben einen Überblick über die Diskussionslage.
Georg Mascolo (SZ) hält ein Verbotsverfahren für verfrüht, spricht sich aber dafür aus, das Verfahren einzuleiten, sobald die Beweise nach Auffassung von Expert:innen und Jurist:innen ausreichen. Max Bauer (tagesschau.de) hält die gegen ein Parteiverbotsverfahren vorgebrachten Argumente grundsätzlich für richtig, betont aber, dass diese allesamt auf eine aufgeklärte Zivilgesellschaft setzen, die – insbesondere in Zeiten von Social Media – nicht als Maßstab genommen werden könnte. Der Autor spricht sich daher für ein Parteiverbotsverfahren aus und betont, dass das Grundgesetz "aus gutem Grund über Instrumente der wehrhaften Demokratie wie ein Parteienverbot oder die Grundrechtsverwirkung bei rechtsextremen Agitatoren wie Björn Höcke" verfüge. Jacques Schuster (Welt) meint, ein Parteiverbot sei der falsche Schritt. Wer die AfD bekämpfen wolle, "der hat endlich eine Politik zu betreiben, die Probleme löst – unabhängig davon, ob diese ins eigene Weltbild passen oder nicht."
Rechtspolitik
Cannabis: Nun fordert auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) Nachbesserungen am geplanten Cannabisgesetz. So berge etwa die Abgabe über ehrenamtlich organisierte Anbauvereinigungen eine enorme Missbrauchsgefahr. Außerdem werde ein Ziel der Entkriminalisierung – eine Entlastung der Justiz – nicht eintreten. Denn die Fälle, die unter die geplante Legalisierung fallen, würden ohnehin bereits jetzt zu großen Teilen eingestellt. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Tim Frehler (SZ) meint, der Entwurf des Cannabisgesetzes komme zum falschen Zeitpunkt: "Die Cannabis-Legalisierung wäre vielleicht koalitionsintern ein kleiner Befreiungsschlag. Ihren Gegnern lieferte die Ampel dadurch aber neue Munition für Angriffe. Sie dürften – zu Recht – in Gestalt der Frage daherkommen: Gibt es denn nichts Wichtigeres?"
BAföG: Laut LTO hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Referentenentwurf zur Reform der Ausbildungsförderung vorgelegt, der unter anderem die Einführung einer sogenannten Studienstarthilfe vorsieht sowie eine Erhöhung der Freibeträge. Darüber hinaus soll es künftig auch im Falle eines Studienfachwechsels oder einer Überschreitung der Regelstudienzeit leichter sein, den BAföG-Anspruch zu behalten. Eine Erhöhung des Bafög-Satzes ist nicht vorgesehen.
Abschiebung / Einbürgerung: Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag das Rückführungsverbesserungsgesetz beschließen, welches unter anderem vorsieht, dass Menschen, die abgeschoben werden sollen, anlasslos bis zu vier Wochen inhaftiert werden dürfen. Am morgigen Freitag soll schließlich die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen werden, wonach sich Menschen unter anderem schon nach fünf statt nach acht Jahren in Deutschland einbürgern lassen können und der Doppelpass möglich wird. Die taz (Dinah Riese) berichtet.
Wie die SZ (Constanze von Bullion) in Rahmen einer Reportage beschreibt, sieht die Reform des Staatsangehörigkeitsrecht nicht nur Erleichterungen vor, vielmehr wird die Einbürgerung für bestimme Gruppen erschwert, unter anderem für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige, Alleinerziehende oder Bezieher von Mini-Renten, für all jene also, die ihren Lebensunterhalt unverschuldet nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können. Anders als bisher können sich diese Menschen nur noch als Härtefall um den deutschen Pass bewerben. Die örtliche Behörde entscheidet dann je nach Ermessen.
Mieterschutz: Die taz (Jasmin Kalarickal) berichtet über die ausstehende Mietrechtsnovelle, auf die sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag geeinigt hatte. So soll die sogenannte Kappungsgrenze in angespannten Wohnlagen von 15 auf 11 Prozent gesenkt werden. Ob dieses Vorhaben noch umgesetzt wird, sei unklar.
Justiz
BGH – Vergewaltigung durch Trainer: Das Urteil gegen den früheren Fußball-Jugendtrainer Sven B., der im März 2023 vom Landgericht Frankfurt wegen Vergewaltigung von männlichen Jugendlichen zu zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt worden war, wird wohl nicht in vollem Umfang Bestand haben. Dies zeichnete sich bei der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof ab. Grund ist ein Verfahrensfehler: Das Landgericht hatte es versäumt, in dem weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren die Öffentlichkeit für die Vernehmung eines Sachverständigen wieder zuzulassen. Der BGH neigt wohl dazu, dass der fehlerhafte Ausschluss der Öffentlichkeit das Urteil nicht im Ganzen erfasst, sondern lediglich zu einer Teilaufhebung führt. Das Urteil soll am 15. Februar verkündet werden. Die FR (Ursula Knapp) berichtet.
BVerfG zu Schuldenbremse/Nachtragshaushalt 2021: Der Rechtswissenschaftler Philip Sauter kritisiert auf dem Verfassungsblog das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse vom November 2023. Das Gericht habe es versäumt, das Spannungsverhältnis zwischen Schuldenbremse und völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz in seine Grundgesetzauslegung einzubeziehen. Nun müsse der Bundestag die Schuldenbremse im Grundgesetz so reformieren, dass Deutschland seine Pflichten erfüllen kann.
BGH zum Erlass eines Grundurteils: ZPO-Blog (Peter Bert) stellt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom September letzten Jahres vor, die zeigt, wie eng die Voraussetzungen für den Erlass von Grund- und Teilurteilen gefasst sind. Der BGH hat hier entschieden, dass ein erstinstanzlich ergangenes Grundurteil u.a. aufgrund einer zu Unrecht unterlassenen Beweisaufnahme verfahrensfehlerhaft war.
LSG Berlin-BB zu Unfallversicherung und Reha-Nachsorge: Wie LTO berichtet, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Sturz im Rahmen der Reha-Nachsorge nicht von der Unfallversicherung gedeckt ist. Der in diesem Fall einschlägige § 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII, der die Versicherung kraft Gesetzes regelt, sei nicht so weit auszulegen, dass auch noch die Nachsorge vom Versicherungsschutz umfasst sei. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
OLG Frankfurt/M. zu Prüfpflichten für Amazon: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon auch eine Prüf- und Beseitigungspflicht bei Verstößen gegen den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte zukommt, sofern zuvor bereits im Rahmen des "Notice and take down"-Verfahrens entsprechende Verstöße bekannt gemacht wurden. Das Gericht hat damit die Rechtsauffassung der klagenden Wettbewerbszentrale bestätigt, wonach die Prüf- und Erfolgsabwendungspflicht von Amazon nicht nur bei jugendgefährdenden, volksverhetzenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten, sondern auch bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln greife. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. LTO berichtet.
OVG Magdeburg – Suspendierung von Alexander Kekulé: Wie zeit.de (Martin Spiewak) schreibt, hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg vergangene Woche bestätigt, dass die vorläufige Suspendierung des Mikrobiologen Alexander Kekulé durch die Universität Halle rechtmäßig war. Das eigentliche Disziplinarverfahren läuft noch. Das OVG sieht es aber bereits jetzt als wahrscheinlich an, dass Kekulé wegen "schwerwiegender Verletzung der Lehrverpflichtung" auch dauerhaft aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird.
VGH Mannheim zu beA-Übertragungsproblemen: beck-aktuell stellt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von Dezember vor, wonach bei der Übersendung eines Schriftstücks beA-Übertragungsprobleme mit einkalkuliert werden müssen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher nicht zu gewähren, wenn – wie im konkreten Fall – nicht mehr als fünf Minuten für die Versendung einkalkuliert werden. Mit Übertragungsproblemen und schwankenden Internetverbindungen müsse immer gerechnet werden.
VG Schleswig zu Thermofenstern: Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass die vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Freigabe von sogenannten Thermofenstern in 62 Fahrzeugtypen des VW-Konzerns rechtswidrig war, weil Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Bereits vor knapp einem Jahr hatte das VG Schleswig in einem ähnlichen Fall der DUH in großen Teilen Recht gegeben. VW kündigte an, auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einzulegen. FAZ (Katja Gelinsky), LTO und spiegel.de (Arvid Haitsch) berichten.
LG Mönchengladbach – Diabetes-Tod auf Studienfahrt: Vor viereinhalb starb eine 13-jährige Diabetikerin während einer Schulfahrt nach London. Vor dem Landgericht Mönchengladbach geht es nun um die Frage, ob die beiden mitreisenden Lehrerinnen den Tod des Mädchens hätten verhindern können. Laut Staatsanwaltschaft haben sie sich wegen fahrlässiger Tötung schuldig gemacht. Denn die Mitschüler:innen des stark überzuckerten Mädchens waren immer wieder zu den Lehrerinnen gegangen, um sie auf den schlechten Zustand der Schülerin hinzuweisen, was die Lehrerinnen aber bis kurz vor der Abreise ignoriert hatten. Das LG Mönchengladbach hatte die Anklage zunächst abgelehnt, das OLG Düsseldorf sie dann zugelassen. SZ (Jana Stegemann), FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
LG Koblenz zu Haftung für Verlust aus Wirecard-Aktien: Bereits im Dezember hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass ein Depotvertrag grundsätzlich keine fortdauernde Vermögenssorge oder Beratungspflicht über Begebenheiten auf dem Kapitalmarkt zum Gegenstand hat, sondern der Kunde vielmehr selbst für seine Anlageentscheidungen verantwortlich bleibe. Damit wies das Gericht die Klage eines Kleinaktionärs gegen seine Depotbank, die Commerzbank, ab. Der Kläger hatte seiner Bank vorgeworfen, den Kauf von Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard bis kurz vor dessen Insolvenz ohne Bedenken empfohlen zu haben. Auch habe der Vorstand der Commerzbank es pflichtwidrig unterlassen, das Ende seiner Geschäftsbeziehungen zu Wirecard an die Bankkunden weiterzugeben. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun wurde die Videobefragung einer Zeugin in Thailand durchgeführt. Neue Erkenntnisse brachte dies jedoch nicht. So gab die 32-Jährige an, weder die Geschäftsführerin einer Firma namens Testro zu sein, zu der Beiträge in Millionenhöhe von der Wirecard abgeflossen sein sollen, noch Konten bei der Wirecard-Bank eröffnet zu haben. Auch die drei Angeklagten kenne sie nicht. Ihr sage noch nicht einmal der Name "Wirecard" etwas. Die SZ (Johannes Bauer) berichtet.
Recht in der Welt
USA – Trump/E. Jean Carroll: Zum Auftakt eines zweiten Verleumdungsprozesses der US-Autorin E. Jean Carroll gegen Donald Trump erschien der Ex-Präsident laut spiegel.de persönlich vor Gericht, störte jedoch wiederholt Carrolls Aussage, weshalb der Richter ihm mit der Entfernung aus dem Saal drohte. Eine New Yorker Geschworenenjury hatte im Mai entschieden, dass Trump Carroll 1996 sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar zugesprochen. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte ein Richter entschieden, dass weitere Äußerungen Trumps verleumderisch seien, weshalb die Jury nun nur noch über die Höhe der Entschädigungen zu befinden hat.
USA/Spanien – Raubkunst: Die FAZ (Hans-Christian Rössler) berichtet über den Restitutionsprozess rund um Camille Pissarros Gemälde "Rue Saint-Honoré Après-midi, Effet de Pluie", dessen Wert auf mehr als 20 Millionen Euro geschätzt wird. Lilly Cassirer hatte es 1939 unter seinem Marktwert an einen nationalsozialistischen Kunsthändler verkauft, um dem Konzentrationslager zu entgehen und ein Ausreisevisum zu erhalten. Ihre Erben bemühen sich seit Jahren um die Herausgabe des Bildes, das aktuell im Thyssen-Museum in Madrid hängt. Eigentümer des Bildes ist heute der spanische Staat. Ein Bundesberufungsgericht in Kalifornien urteilte nun, das Museum sei rechtlich nicht zu einer Rückgabe verpflichtet. Lilly Cassirers Erben streben eine Überprüfung des Urteils an.
Andorra – Freispruch für Kritik an Rechtslage: Die Frauenrechtlerin Vanessa Mendoza Cortés ist von einem Gericht in Andorra freigesprochen worden. Sie war wegen eines Verbrechens "gegen das Ansehen der Institutionen" angeklagt worden, weil sie vor der UNO gegen die Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Andorra protestiert hatte. Eine Abtreibung ist dort selbst bei schwerer Missbildung des Fötus oder infolge einer Vergewaltigung verboten. Die Staatsanwaltschaft hatte 12.000 Euro Strafe gefordert sowie ein sechsmonatiges Verbot, öffentliche Ämter auszuüben. Die taz (Reiner Wandler) berichtet.
EGMR/Griechenland – Schüsse auf Boot mit Geflüchteten: Griechenlands Küstenwache schoss 2014 dreizehnmal auf ein mit Migranten besetztes Boot. Ein Geflüchteter starb. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drei syrischen Migranten, die den Vorfall überlebt haben, eine Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen. Zuvor waren die drei mit ihrer Klage in Griechenland gescheitert. Im Urteil kritisiert das Straßburger Gericht unter anderem die mangelhafte Beweisaufnahme der griechischen Justiz. Die "extrem gefährlichen" Schüsse stellten eine "unverhältnismäßige Gewaltanwendung" dar. Griechenland habe damit gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Die taz (Ferry Batzoglou) berichtet.
Juristische Ausbildung
E-Examen: Acht Bundesländer – seit diesem Monat auch NRW – bieten laut LTO-Karriere bereits das digitale Examen in der zweiten Staatsprüfung an, welches bundesweit sehr gut ankomme. Im August 2023 gab es in Rheinland-Pfalz zudem das erste Mal die Möglichkeit, auch im ersten Examen Klausuren am Laptop zu schreiben.
Sonstiges
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Rechtsanwalt Julian Jentsch fasst im Expertenforum Arbeitsrecht die Voraussetzungen, Fallstricke und Hintergründe des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zusammen.
Das Letzte zum Schluss
Kuss-Verbot in Therme: "Küssen verboten" heißt es ab sofort in einer Kölner Therme. Da es in der Vergangenheit mehrere Beschwerden gab, weist die Bade-Leitung ihre Gäste nun schriftlich darauf hin, dass der "Austausch von Zärtlichkeiten jeder Art" zu unterlassen ist. Wer sich nicht daran hält, wird vom Bademeister direkt angesprochen; besonders renitenten Paaren droht ein Hausverbot. bild.de (Tim Specks/Nico Nölken) berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/bo/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2024: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53662 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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