Die juristische Presseschau vom 12. April 2023: Scha­den­er­satz für Impf­schäden? / Account-Sper­rung bei Hass im Internet? / VW-Betriebs­räte klagen wegen Ver­gü­tung

12.04.2023

Die Zahl der Zivilklagen wegen möglicher Impfschäden ist noch recht gering. Justizminister Buschmann stellt Eckpunkte eines Gesetzes gegen "digitale Gewalt" vor. VW-Betriebsräte gehen arbeitsgerichtlich gegen Gehaltskürzungen vor.

Thema des Tages

Schadenersatz für Impfschäden: Nachdem in Deutschland etwa 183 Millionen Corona-Impfungen durchgeführt wurden, sind aktuell mindestens 185 Zivilklagen wegen Impfschäden bei deutschen Gerichten anhängig. Die Prozesse werden größtenteils durch zwei spezialisierte Kanzleien geführt. Die wohl erste Zivilklage dieser Art wird ab dem 7. Juli vor dem Landgericht Frankfurt/M. verhandelt. Die Klägerin macht geltend, durch eine Biontech-Impfung Herzschäden erlitten zu haben, und fordert nun Entschädigung von Biontech. Die Impfstoffhersteller trifft zwar eine verschuldensunabhängige Haftung nach dem Arzneimittelgesetz, allerdings haften sie nur, wenn die Wirkung des Impfstoffs kausal für den später aufgetretenen Schaden ist. Diese Kausalität wird im Rahmen der Klageverfahren voraussichtlich einzelfallabhängig anhand von Sachverständigengutachten geprüft werden müssen. Es berichten FAZ (Kim Björn Becker), taz (Christian Rath), LTO, spiegel.de und focus.de.

Kim Björn Becker (FAZ) betont, dass den "Geschädigten Gerechtigkeit widerfahren" muss, die Zahl der mutmaßlich Geschädigten sei jedoch vor dem Hintergrund der millionenfach durchgeführten Corona-Impfungen gering. "Die Impfkampagne war insgesamt ein Erfolg, sie hat wesentlich mehr Menschen das Leben gerettet als gekostet." Thomas Steiner (BadZ) fordert die Impfstoffhersteller auf, großzügig zu sein und sich mit ihren Milliardengewinnen an einem Fonds für Impfopfer zu beteiligen, statt den Kläger:innen vor Gericht eine Gutachterschlacht zu liefern.

Rechtspolitik

Hasskriminalität im Internet: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte Eckpunkte für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" vor, wonach als ultima ratio eine gerichtliche Sperrung von Nutzeraccounts in sozialen Netzwerken erwirkt werden kann, wenn von diesen Accounts wiederholt "schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen" ausgehen. Außerdem soll die Identitätsfeststellung der hinter anonymen Accounts Agierenden erleichtert werden, indem auf gerichtliche Anordnung unter anderem die IP-Adresse eingeholt werden kann. Es berichten tagesschau.de (Kristin Becker), zeit.de und bild.de (Matthias Hoffmann).

Namen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte nun den Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts vor. Hiernach sollen in Zukunft Kinder die Namen beider Elternteile als Doppelname tragen können. Diese‌ Möglichkeit ist auch für die Kinder unverheirateter Paare vorgesehen, wie zeit.de schreibt.

Cannabis: Am heutigen Mittwoch stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) den Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis vor. Danach soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zur eigenen Verwendung straffrei sein. Ein allgemein legaler Verkauf in lizensierten Verkaufstellen soll zunächst aber nur in Modellregionen möglich sein. RND (Tim Szent-Ivaniy) und bild.de (Luisa Volkhausen) berichten vorab.

Messerangriffe/Ausländerkriminalität: Die schleswig-holsteinische Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) hat als Konsequenz der Messerattacke in Brokstedt gemeinsam mit Baden-Württemberg bzw. Hamburg gemeinsame Anträge für die Justizministerkonferenz Ende Mai in Berlin eingebracht. So soll die bundesweite Informationslage über Messerangriffe verbessert werden. Außerdem soll eine zentrale bundesweite Eingangsstelle geprüft werden, über die die Ausländerbehörden über Straf- und Bußgeldverfahren gegen Ausländer:innen informiert werden sollen. stern.de berichtet, die FAZ bringt eine Meldung auf der Titelseite.

Alexander Haneke (FAZ) begrüßt den Vorstoß Schleswig-Holsteins und meint, dass so künftig ein besserer Informationsaustausch zwischen verschiedenen beteiligten Behörden erreicht werden könnte. Insbesondere bei Strafverfahren sei "die deutsche Wirklichkeit von föderalen Eigenheiten und dem alles dominierenden Datenschutz geprägt."

KI: Im Frage-Antwort-Format gibt das Hbl (Christof Kerkmann/Christoph Herwartz) einen Überblick über eine geplante EU-Regulierung künstlicher Intelligenz durch einen Artificial Intelligence (AI) Act. Diese EU-Verordnung soll das Risiko bei der Anwendung künstlicher Intelligenzen verringern, indem den Unternehmen Transparenz- und Dokumentationspflichten auferlegt werden. Dadurch sollen "die Sicherheit der Menschen, die Grundrechte und die Werte der EU" geschützt werden.

Digitalprodukthaftung: In einem Gastbeitrag in der FAZ beschreibt Rechtsprofessor Gerhard Wagner die Pläne der EU-Kommission, das Produkthaftungsrecht für Digitalprodukte zu erweitern. Der Bedarf sei groß, weil bei Digitalprodukten die Verantwortlichkeit der Hersteller:innen tendenziell größer sei als die der bedienenden Nutzer:innen. Die Pläne sehen vor, dass der Produkt- und der Fehlerbegriff erweitert wird. So sollen Hersteller:innen künftig auch für Fehler, die infolge von Software-Updates entstehen, verantwortlich sein. Zudem sollen Daten erstmals als eigentumsähnliche und daher ebenfalls geschützte Rechtsgüter anerkannt werden.

Justiz

ArbG Hannover - VW-Betriebsratsvergütung: Vor dem Arbeitsgericht Hannover begann das erste Verfahren eines VW-Betriebsratsmitglieds gegen die Kürzung der Vergütung durch VW. Es geht hier um 300 Euro brutto monatlich. Aktuell sind mindestens fünf entsprechende Klageverfahren an unterschiedlichen Arbeitsgerichten anhängig und weitere bis zu 15 Betriebsrät:innen kündigten an, den Klageweg beschreiten zu wollen. VW hatte die Betriebsrats-Vergütungen gekürzt, nachdem der Bundesgerichtshof im Februar die hohen Zahlungen an die Betriebsrät:innen beanstandet hatte. Es berichten Hbl (Lazar Backovic/René Bender), taz und spiegel.de.

EuGH zu DSGVO-Auskunft: Rechtsanwalt Michael Witteler stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine im Januar ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs dar, die den Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung stärkte. Auf Vorlage des Obersten Gerichtshofs Österreichs hatte der EuGH entschieden, dass die konkrete Identität von Empfänger:innen, denen personenbezogene Daten übermittelt worden waren, mitgeteilt werden muss. Damit soll ein effizienter und ganzheitlicher Datenschutz ermöglicht werden.

BGH zu Insiderhandel: Der Bundesgerichtshof hob in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 8. Februar das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. gegen zwei Investmentbanker wegen Insiderhandels nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz auf. Das Landgericht Frankfurt/M. hatte die Listen illegaler Aktiengeschäfte der betreffenden Investmentgesellschaft, auf denen die Verurteilung basierte, nicht förmlich verlesen oder in die Verhandlung eingeführt und somit nicht ordnungsgemäß zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht. Hierin sah das Bundesgerichtshof einen die Revision der Angeklagten begründenden Verfahrensfehler, wie spiegel.de berichtet.

LG Hamburg zu Markenrecht/Hirsch: Das Landgericht Hamburg hat die Klage des Likörherstellers Jägermeister gegen einen Stuttgarter Tequilabrenner abgewiesen, der ebenfalls einen Hirsch als Markenzeichen benutzte. Den beiden Marken fehle die "Zeichenähnlichkeit". bild.de (Robin Mühlebach) berichtet.

AG München zu Coronatests/Feier: Ein Münchener Hochzeitspaar durfte den Preis für eine Hochzeitsfeier in einem Restaurant auf Sylt um 15% mindern, weil die Gaststätte dem Paar kurzfristig auferlegte, die gesamte Hochzeitsgesellschaft auf Corona testen zu lassen und sich dadurch das Abendessen um zwei Stunden auf 21.30 Uhr verzögerte. Die Sylter Gaststätte hatte die eigene Leistung unter die Bedingung der Coronatestung aller 77 Gäste gestellt, nachdem der Brautvater am Tag der Hochzeit positiv getestet wurde und das Restaurant deshalb ein Super-Spreader-Event vermeiden wollte. Das Amtsgericht München entschied jedoch, dass es für die Auferlegung eines derartigen Massentests im Juni 2022 keinen gesetzlichen Grund gab. Das Restaurant hätte eine derartige Vorsichtsmaßnahme vorab vertraglich vereinbaren müssen. Eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage scheide aus, weil das Infektionsrisiko vorab durchaus bekannt war. LTO berichtet.

StA München I – Milliardenerbe/Testamentsvollstrecker: Im Streit um das Milliardenerbe des früheren Knorr-Bremsen-Chefs Heinz Hermann Thiele hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen gegen den Testamentsvollstrecker Robin Brühmüller wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue eingestellt. Thieles Witwe wirft Brühmüller vor, er habe Thiele über die Bedeutung einer testamentarischen Klausel getäuscht, damit seine Vergütung nach einer Tabelle anhand der Höhe des Erbes berechnet wird, wodurch Brühmüller knapp 225 Millionen Euro erhielt. Es berichten SZ (Dieter Sürig), FAZ (Ilka Koppling), Hbl (Markus Fasse/Volker Votsmeier) und spiegel.de.

Schöff:innen: In der SZ (Anna Fischhaber) erzählen sechs Schöff:innen über ihre Beweggründen für die Bewerbung um das Amt und über ihre Erfahrungen. Rentnerin Ingrid Seibeneicher betont die Verantwortung, die mit dem Amt einhergeht: "Wir entscheiden über Menschenleben." Die Schöffin Nilgün Uzun-Wulfmeier wünscht sich mehr Diversität unter den Schöff:innen und "fände es toll, wenn das Rechtssystem die Vielschichtigkeit der Gesellschaft auch in dieser Hinsicht abbilden würde."

Recht in der Welt

Iran – Kopftuchpflicht: Das Regime der Islamischen Republik Iran will verschärft gegen Frauen vorgehen, die sich der Kopftuchpflicht widersetzen. Wie die taz (Gilda Sahebi) schreibt, werden Geschäfte und Restaurants nach Angaben der iranischen Staatsanwaltschaft geschlossen, wenn dort Frauen bedient werden, die kein Kopftuch tragen. Außerdem wird Überwachungstechnik mit Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, um Frauen ohne Kopfbedeckung wegen der "Normverstöße" vor Gericht zu bringen.

USA – Abtreibungsmedikament: Nun berichten auch die SZ (Christian Zaschke) und spiegel.de über die divergierenden Ansichten einiger US-Gerichte zur Zulassung des für Schwangerschaftsabbrüche verwendeten Medikaments Mifepriston. Zuvor hatte ein texanischer Bundesrichter die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA angewiesen, die Zulassung aufzuheben, weil die Arzneimittelbehörde damals nicht zuständig gewesen sei, über die Zulassung zu entscheiden.

Reymer Klüver (SZ) schreibt, dass das texanische Urteil in Juristenkreisen zwar als "hanebüchen" gilt, dass aber berechtigte Zweifel daran bestehen, ob der US-Supreme Court dies beanstanden wird. Dessen mehrheitlich konservative Richter:innen hätten in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass sie willens sind, ihre weltanschauliche Agenda durchzusetzen.

Juristische Ausbildung

Online-Community für Jurastudierende: LTO-Karriere (Marcel Schneider) stellt die Online-Community "JuraNotAlone" vor, die auf der Livestreaming-Plattform Twitch sowohl juristisch-didaktische als auch unterhaltende Inhalte sowie einen Raum zum Austausch zur Verfügung stellt. Gegründet wurde der Kanal von einem Anwalt und Dozenten, der während der Coronazeit ein informelles Angebot schaffen wollte, um die durch die Pandemie entfallene menschliche Interaktion wieder zu ermöglichen.

Law Clinics: Im Interview mit beck-aktuell berichten Alexander Graser und Christoph Lindner, Rechtsprofessor und Rechtsanwalt, über den Mehrwert von Law Clinics für die juristische Ausbildung. So arbeiten Studierende der Universität Regensburg derzeit an einem Fall zu möglichen Schadensersatzansprüchen Hinterbliebener gegen die TÜV Süd AG wegen eines Dammbruchs in Brasilien 2019, in dessen Folge 272 Menschen starben. Die Tätigkeit in der Law Clinic ermögliche den Studierenden frühzeitig Einblicke in die Mandatsarbeit. Betont wird außerdem die "ungeheuer motivierende Erfahrung, die eigenen Rechtskenntnisse sozial wirksam einsetzen zu können".

Sonstiges

Klimaprotest/Notwehr: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jendrik Wüstenberg kritisiert auf dem JuWissBlog, dass das in § 32 Strafgesetzbuch kodifizierte Notwehrrecht durch die mediale Berichterstattung über Klimaproteste und mögliche Gegenwehr relativiert und so den Bürger:innen eine "vermeintliche Unsicherheit der Rechtslage suggeriert" werde. Wüstenberg betont, dass es im Rahmen der Notwehr gerade nicht zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung komme, sodass grundsätzlich auch nicht die Fortbewegungsfreiheit der Autofahrer:innen in Einklang mit der körperlichen Unversehrtheit der Protestierenden gebracht werden muss.

U-Haft: Alan Posener (zeit.de) kritisiert anhand der persönlichen Erfahrungen eines Freundes die zu restriktive Ausgestaltung der Untersuchungshaft. 

E-Scooter: Anlässlich des kürzlich in Paris beschlossenen E-Scooter-Verbots gibt die taz (Nikola Endlich) einen Überblick über die deutsche Rechtslage und Debatten über mögliche Verbote hierzulande. So schränken Städte und Kommunen die Nutzung von E-Scootern bereits durch eine Obergrenze oder höhere Gebühren ein.

Das Letzte zum Schluss

Handyakku vs. Freiheit: Weil er sein Handy aufladen wollte, spazierte ein Mann nachts auf der Suche nach einer Steckdose in eine Polizeistation – dumm nur, dass er wegen mehrerer Anordnungen gesucht wurde, sodass die Polizei ihn direkt festnehmen konnte. Wie spiegel.de schreibt, hatte unter anderem das Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Freiheitsstrafe gegen den Mann verhängt.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2023: Schadenersatz für Impfschäden? / Account-Sperrung bei Hass im Internet? / VW-Betriebsräte klagen wegen Vergütung . In: Legal Tribune Online, 12.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51518/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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