Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2023: Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag bleibt / Eil­an­träge zur Berlin-Wahl erfolg­reich? / GenStA:innen gegen Busch­mann

31.01.2023

Der BFH bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Ergänzungsabgabe. An diesem Dienstag äußert sich das BVerfG zu Eilanträgen gegen die Berliner Wahlwiederholung. Die Generalstaatsanwält:innen lehnen die Dokumentation der Hauptverhandlung ab.

Thema des Tages

BFH zu Solidaritätszuschlag: Der Bundesfinanzhof wies die Klage eines Ehepaars gegen den Solidaritätszuschlag ab und bestätigte dabei dessen Verfassungsmäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag verstoße weder gegen Finanzverfassungsrecht noch gegen das Gleichbehandlungsgebot. Beim seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe zur Einkommenssteuer, die gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zusteht. Seit 2021 müssen nur noch die leistungsfähigsten 10 Prozent der Steuerzahler:innen den Solidaritätszuschlag bezahlen. Rechtliche Hauptfrage war, ob der Zweck der Ergänzungsabgabe inzwischen entfallen ist. Der BFH entschied nun, dass der Bund auch nach Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 noch einen Mehrbedarf aufgrund der deutschen Einheit habe, etwa wegen der Renten Ostdeutscher, und der Solidaritätszuschag daher "noch" nicht verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber müsse aber regelmäßig überprüfen, ob es sich wirklich noch um vorübergehenden Mehrbedarf handele; Daueraufgaben müssten aus Steuern finanziert werden. Zudem nahm der Bundesfinanzhof zwar eine Ungleichbehandlung Besserverdienender an, diese sei allerdings durch das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt. Die Kläger:innen kündigten an, die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), SZ (Stephan Radomsky), taz (Christian Rath), Hbl (Martin Greive u.a.), Welt (Karsten Seibel), LTO (Felix W. Zimmermann), tagesschau.de (Kolja Schwartz), focus.de und bild.de (Felix Rupprecht).

Katja Gelinsky (FAZ) bedauert das Urteil des Bundesfinanzhofs und hofft auf eine gegenteilige Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht. Lisa Nienhaus (SZ) "bewundert den Mut" des klagenden Ehepaars, weil sie sich entgegen möglicher Anfeindungen gegen den Solidaritätszuschlag wenden, der eine "verkappte Reichensteuer" sei. Zwar gebe es gute Gründe zur höheren Besteuerung von Besserverdienenden, allerdings müsse die Politik eine solche Reichensteuer auch offen kommunizieren. Christian Rath (taz) begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs und hebt hervor, dass das Steuerrecht "auf dem Gedanken beruht", dass Besserverdienende aus Gründen sozialer Gerechtigkeit "stärker zur Kasse gebeten werden" können. Angesichts der Finanzierungslücken des Bundes aufgrund des Ukrainekriegs schlägt Rath vor, auch für andere Haushaltsprobleme über die Einführung entsprechender Ergänzungsabgaben nachzudenken. Karsten Seibel (Welt) behauptet, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs "das Vertrauen in den Steuerstaat schmälert", weil nun "allzu sparunwillige Politiker nach Belieben zusätzlich zu den Steuern noch Sonderabgaben erheben können, sobald sie mehr Geld ausgeben wollen". David Böcking (spiegel.de) betont, dass es mit der Einführung eines "Energie-Soli" oder der Anhebung des Einkommenssteuertarifs ehrlichere Optionen der Politik gäbe, die richtigerweise vom Bundesfinanzhof anerkannte Solidarität umzusetzen. In einem Gastkommentar auf focus.de fordert der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge eine Verdopplung des Solidaritätszuschlags. Butterwegge weist darauf hin, dass "der gesellschaftliche Zusammenhalt umso mehr schwindet, je mehr die soziale Ungleichheit wächst." "Finanzstarke Bürger" sollten in einer Krisensituation für die Demokratie "mehr Verantwortung für die Staatsfinanzen übernehmen".

Rechtspolitik

Dokumentation der Hauptverhandlung: Die Generalstaatsanwält:innen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aus, strafrechtliche Verhandlungen audiovisuell aufzuzeichnen. Der Entwurf greife verfassungswidrig in Grundrechte ein und löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Auch der Deutsche Richterbund lehnt die Pläne ab. Aufwändige Dokumentationspflichten würden den Strafprozess verlängern. Videoaufnahmen beeinflussten Zeug:innen und könnten in Terror- und Spionageverfahren zu deren Enttarnung führen. LTO berichtet.

Vorratsdatenspeicherung/IP-Adressen: SPD-Innenpolitiker:innen unterstützen zunehmend die Forderung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität einzuführen. Anlass ist ein Ermittlungserfolg der Polizei in einem Terrorverfahren, bei dem die Polizei die IP-Adresse des Verdächtigen nutzen konnte, weil sie von Vodafone sieben Tage lang gespeichert wurde. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann schlug daher eine 14-tägige Speicherpflicht vor. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt aber weiterhin jede Form der Vorratsdatenspeicherung ab. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.

IT-Sicherheitsbehörde: Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) hat nun Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine gesetzliche Grundlage für die bereits 2017 gegründete Zentrale Stelle für IT im Sicherheitsbereich (ZITiS) geschafft werden soll. Die ZITiS war bislang für Ermittlungsbehörden in den Bereichen Telekommunikationsüberwachung, Kryptoanalyse, Forensik und Big-Data-Analyse tätig und soll den Eckpunkten zufolge zukünftig auch eigene Überwachungsmaßnahmen durchführen können. netzpolitik.org (Andre Meister) stellt die Eckpunkte vor und kritisiert die fehlende parlamentarische Kontrolle der IT-Sicherheitsbehörde.

Justiz

BVerfG – Wahlen in Berlin: An diesem Dienstag will das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Eilanträge gegen die für den 12. Februar terminierte Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus mitteilen. Über die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, mit der aufgrund der Wahlpannen eine komplette Neuwahl angeordnet wurde, will Karlsruhe erst später entscheiden. taz-berlin, der Tsp (Jost Müller-Neuhof), rbb24.de und LTO berichten.

BVerfG zu Parteienfinanzierung: Der Rechtsreferendar Alexander Hobusch erläutert auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung von voriger Woche. Das Gericht habe seine Rechtsprechung folgerichtig weiterentwickelt und inzwischen Abstand davon genommen, die absolute Obergrenze selbst festzulegen.

BGH zur Entpflichtung von Pflichtverteidiger:innen: Der Bundesgerichtshof lehnte im Dezember den Antrag einer Strafverteidigerin auf Entpflichtung wegen eines gestörten Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten gemäß § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO ab. Die Verteidigungsbelange des Beschuldigten seien nicht betroffen, wenn er die Störung des Vertrauensverhältnisses schuldhaft selbst herbeiführt und der Verteidigerin weiterhin das Vertrauen ausspricht. beck-aktuell (David Püschel) berichtet über den zugrundeliegenden Fall einer Strafverteidigerin, die den Antrag auf Entpflichtung stellte, weil der (wegen versuchten Mordes) Verurteilte über eine persönliche Beziehung zu ihr phantasierte und ihr gegenüber äußerte, seine Mutter "wäre fast deine Schwiegermutter geworden aber was nicht ist kann werden…".

OLG Frankfurt/M. zur Tierhalterhaftung: Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung von Tierhalter:innen nach § 833 BGB erfasst auch solche Schäden, die nur mittelbar durch ein Tier bewirkt wurden. Damit gab das Oberlandesgericht Frankfurt/M. einer Katerhalterin Recht, die bei dem Versuch, ihren Kater vor dem Angriff eines Hundes zu retten, gestürzt war und sich an Hand- und Kniegelenken verletzte. Wie LTO schreibt, ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. ausreichend, "wenn sich ein Mensch durch die von dem Tier herbeigeführte Gefahr zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht".

OLG Zweibrücken zu Geschäftsführerhaftung/Phishing: Die Geschäftsführer:in einer GmbH haftet nicht für Geldüberweisungen aufgrund von Phishing-Mails zulasten der GmbH, wenn ihr nur leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Zum einen scheidet eine Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz aus, weil durch die Überweisung, die grundsätzlich Aufgabe der Buchhaltung ist, keine Geschäftsführerpflicht verletzt wurde. Zum anderen greifen die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, wonach bei leichter Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen Angestellte entfällt. Schließlich habe die GmbH im vorliegenden Fall Kenntnis von der fehlerhaften Geldüberweisung gehabt, weil der GmbH die Kenntnis des im Mailverkehr in CC gesetzten Mitgeschäftsführers zugerechnet wird. beck-community (Cornelius Wilk) fasst die Gründe des im August 2022 ergangenen Urteils zusammen.

KG Berlin zu vietnamesischem Entführungshelfer: Das Kammergericht Berlin hat einen vietnamesischen Kraftfahrer wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er 2017 an der Entführung des vietnamesischen Ex-Politikers Trinh Xuan Thanh in Berlin mitwirkte, wie faz.net, die taz (Marina Mai) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten. In Vietnam wurde der Ex-Politiker in einem nicht rechtsstaatlichen Verfahren zu zwei Mal lebenslanger Haft verurteilt. Das Kammergericht Berlin hat sich trotz des großen Mitwirkungsbeitrags des Kraftfahrers nur für eine Verurteilung wegen Teilnahme, nicht aber wegen täterschaftlicher Begehung, entschieden, weil der Angeklagte in der Entführungshierarchie nur eine untergeordnete Rolle innehatte.

LG Halle zu rechtsextremistischen Nachbarschaftsangriffen: Die SZ (Annette Ramelsberger) bringt eine Reportage über einen Strafprozess vor dem Landgericht Halle gegen einen bipolaren Rechtsextremen, der seinen Nachbarn mit Parolen, Schmierereien und Gewalt malträtiert. Der Verurteilte hatte unter anderem den Schuppen seines Nachbarn in Brand gesetzt, mit einer Kettensäge vor dem Gartentor gestanden und Platten auf den Kaminabzug positioniert. Das Landgericht Halle verurteilte den bipolaren Rechtsextremen nun zu einer dreijährigen Haftstrafe und zur Unterbringung in der Psychiatrie.

Rechtsextreme und Querdenker:innen in der Justiz: Die taz (Joachim Wagner) stellt Fälle von Justizangehörigen vor, die zu einer "Mischszene aus Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Querdenkern" gehören sollen, darunter eine Berliner Staatsanwältin, der Weimarer Familienrichter, der das Maskenverbot an zwei Schulen aufhob, und zwei weitere Richter aus Weimar und Meiningen sowie Mitglieder des im Oktober 2020 gegründeten "Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte". Zudem wurden bislang ein Dutzend Schöff:innen wegen ihrer verfassungsfeindlichen Einstellung gerichtlich des Amtes enthoben. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit sei es jedoch schwerer, gegen extremistische Richter:innen als gegen extremistische Schöff:innen vorzugehen.

Recht in der Welt

IGH/Aserbeidschan – Berg-Karabach: Armenien hat wegen einer aserbaidschanischen Blockade der armenischen Enklave Berg-Karabach den Internationalen Gerichtshof angerufen, damit dieser Sofortmaßnahmen gegen Aserbaidschan verhängt. Aserbaidschan streitet ab, die Straße zu blockieren, um die Lebensmittelzufuhr zu unterbinden, vielmehr wolle man durch die Blockade den Waffen- und Minentransport verhindern. Ein Urteil des UN-Gerichts wird in wenigen Wochen erwartet, wie die Welt und spiegel.de melden.

Argentinien – Abtreibung: Die Wissenschaftlerin Alba Ruibal stellt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) den rechtlichen und sozialen Prozess, der zur Legalisierung von Abtreibungen in Argentinien führte, sowie die nun geltenden liberalen gesetzlichen Vorgaben zum Schwangerschaftsabbruch vor. Eine besondere Herausforderung bei der Durchsetzung der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen war Argentiniens Föderalismus, die aber nicht zuletzt aufgrund der großen feministischen Bewegung in Argentinien überwunden werden konnte. Der Fall verdeutliche, wie wichtig zivilgesellschaftliches Engagement zur Verwirklichung rechtlicher Ziele sei.

Iran – Meinungsfreiheit: Die Islamische Republik Iran plant, die Meinungsfreiheit durch ein neues Gesetz weitgehend zu beschränken. Das Gesetz sieht Haftstrafen bis zu 15 Jahre, Geldbußen und Berufsverbote vor, wenn es durch Äußerungen von Kritiker:innen zu "Störungen und Unruhen" kommt, wie die SZ, die Welt und spiegel.de melden. 

Iran – strafbares Tanzen: bild.de (Karen von Guttenberg) berichtet über das Urteil eines iranischen Gerichts, wonach ein junges Paar für jeweils mehr als zehn Jahre in Haft muss, weil es auf den Straßen Teherans getanzt hatte. Die Anklage: Tanzen in der Öffentlichkeit stelle "Korruption auf Erden" dar.

Finnland – verurteilte Journalist:innen: Das Amtsgericht Helsinki verurteilte zwei Journalist:innen wegen der Offenlegung von Staatsgeheimnissen. Anlässlich eines 2017 vorgelegten finnischen Gesetzentwurfs, wonach die Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten erweitert werden sollte, hatten die beiden Journalist:innen einen Artikel über eine militärische Überwachungseinheit veröffentlicht. Das finnische Gericht entschied nun, dass als "geheim" klassifizierte Dokumente zur Veröffentlichung verwendet wurden, was die verurteilten Journalist:innen jedoch bestreiten. Die taz (Reinhard Wolff) berichtet.

Juristische Ausbildung

NS- und SED-Unrecht im Jurastudium: Gemäß der zum Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung des § 5a des Deutschen Richtergesetzes soll die Auseinandersetzung mit dem NS- und dem SED-Unrecht Teil der juristischen Ausbildung sein. Wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, wird derzeit auf einer Berliner Tagung diskutiert, zu der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Justizministerien der Länder eingeladen hat. Angesichts der Rolle von Jurist:innen im NS-Unrechtsstaat sei die "kritische Reflektion der eigenen Rechtsanwendung" essentiell, zitiert LTO den NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).

Sonstiges

Anwälte und ChatGPT: Im Handelsblatt-Votum kommentiert Marcus M. Schmitt von der European Company Lawyers Association (ECLA) den Einsatz der KI-Software ChatGPT durch Rechtsanwält:innen: "Sicherlich wird ChatGPT Juristen nicht ersetzen können. Ersetzt werden aber langfristig Juristen, die sich diesem technologischen Fortschritt verweigern - und zwar von den Juristen, die die KI für sich effektiv einzusetzen wissen."

"Clankriminalität": Ex-Bundesrichter Thomas Fischer spricht sich auf LTO gegen die Forderungen nach einem höheren Strafrahmen für Angehörige von sogenannten "kriminellen Clans" aus. Der "aggressivem Durchsetzungs- und Gewaltbereitschaft", die nach Fischer "sozialschädliche Kompensationen von faktischer Machtlosigkeit" sind, kann der Staat nicht durch härtere Strafen begegnen – im Gegenteil: "Übertriebene 'Härte' der Staatsmacht kann kontraproduktive Effekte haben und die interne Gruppensolidarität fördern". Den Menschen müssten vielmehr realistische Perspektiven zum gesellschaftlichen Aufstieg geboten werden, um "die schnelle Abkürzung über Straftaten" unattraktiv zu machen.

Jurist im NS-Widerstand: Auf FAZ-Einspruch portraitiert der Priester und Historiker Helmut Moll den Juristen Josef Wirmer, der sich juristisch gegen den Nationalsozialismus engagierte. So verteidigte er trotz der Gefährdung seiner beruflichen Existenz politisch Verfolgte, Jüd:innen und Katholik:innen und schloss sich dem Widerstandskreis um den Leipziger Oberbürgermeister Carl Friedrich Goerdeler an. 1944 wurde Wirmer wegen Hoch- und Landesverrats vom Berliner Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und kurz darauf erhängt.

Das Letzte zum Schluss

Spezialeinheit Sekundenkleber: Die Münchener Polizei ist nun bestens vorbereitet auf Einsätze gegen Klimaaktivist:innen, die sich aus Protest auf den Straßen Münchens festkleben. Ausgestattet mit Spülmittel, Pinsel und Öl bereiten 35 Polizeibeamt:innen den Klebeaktionen nun ein schnelles Ende, wie bild.de (Jakob Mell) berichtet.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2023: Der Solidaritätszuschlag bleibt / Eilanträge zur Berlin-Wahl erfolgreich? / GenStA:innen gegen Buschmann . In: Legal Tribune Online, 31.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50931/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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