Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2023: Höhere Strafen für Klima-Blo­c­kaden? / BAG zu Mini­jobber:innen / Beck-Verlag trennt sich von Maaßen

19.01.2023

Im Rechtsausschuss wurden Unionsvorschläge zu höheren Strafdrohungen für Straßenblockaden diskutiert. Minijobber dürfen grundsätzlich nicht schlechter bezahlt werden als Vollzeitangestellte. Maaßen ist nicht mehr Grundgesetzkommentator.

Thema des Tages

Klimaproteste/Strafrecht: Der Rechtsausschuss des Bundestages befasste sich in einer Sachverständigen-Anhörung mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der höhere Strafen für "Straßenblockierer und Museumsrandalierer" fordert. Unter anderm soll die besonders schwere Nötigung, auf die eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren steht, um weitere Regelbeispiele ergänzt werden, etwa wenn beim Blockieren öffentlicher Straßen eine Behinderung von Einsatzkräften billigend in Kauf genommen wird. Die Sachverständigen hielten das bestehende Strafrecht überwiegend für ausreichend. So kritisierte der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer die Unionsvorschläge als "objektiv willkürlich" und warnte vor einer "anlassbezogenen Maßnahmen-Gesetzgebung". Auch der Deutsche Anwaltverein warnte vor einer gezielten Strafverschärfung für eine bestimmte Gruppe. Dagegen sah ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. in einer Ausweitung der schweren Nötigung ein probates Mittel. Es berichten FAZ (Marlene Grunert) und LTO (Chiara Prestin).

LG Berlin zu Klimaprotest: Im ersten Berufungsverfahren zu Blockaden der Letzten Generation bestätigte das Landgericht Berlin nun eine Entscheidung des Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Es bleibt für einen Klimaaktivisten, der an einer Autobahnblockade mitwirkte, bei einer Verurteilung wegen Nötigung und einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 20 Euro. Die Verteidigung hatte unter Berufung auf Art. 20a GG die Verwerflichkeit der Nötigungshandlung angezweifelt. Gegen das Urteil ist noch Revision zum Kammergericht Berlin möglich. Der Aktivist kündigte aber bereits eine Verfassungsbeschwerde an. SZ (Jan Heidtmann), taz-berlin (Laura Mielke), LTO und zeit.de berichten.

Rechtspolitik

Bundestags-Wahlrecht: Das von der CDU/CSU angekündigte Normenkontrollverfahren gegen das geplante neue Bundestags-Wahlrecht könnte daran scheitern, dass sich zu wenige Abgeordnete beteiligen. Für eine abstrakte Normenkontrolle sind 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestags erforderlich, also 184 Parlamentarier, die Fraktion hat 197 Mitglieder. Viele Abgeordnete befürchten jedoch, dass eine Klage gegen die Verkleinerung des Bundestags unpopulär sein könnte. Dies gelte erst recht, wenn eine Klage beim Bundesverfassungsgericht scheitere. Die SZ (Robert Roßmann) berichtet.

In der SPD-Fraktion stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten für den Reformplan. Es wird damit gerechnet, dass die Ampel eine eigene Mehrheit für das Gesetz realisieren kann, um nicht auf die Stimmen der AfD angewiesen zu sein, berichtet die FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse).

Völkermord an Jesid:innen: An diesem Donnerstag wird der Bundestag über einen gemeinsamen Antrag von Ampel-Koalition und CDU/CSU abstimmen, die Gräueltaten des IS an der Gemeinschaft der Jesiden als Genozid einzustufen, wie die taz (Tanja Tricarico) berichtet.

Angriffe auf Einsatzkräfte: Der Bundestag debattierte in einer aktuellen Stunde die Ausschreitungen in der Silvesternacht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte eine Verschärfung der §E 113/114 StGB für den Fall, dass Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Die CDU/CSU unterstützte dies, die FDP sprach sich dagegen aus. Es berichtet die FAZ (Helene Bubrowski).

Wechselmodell: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Studie "Familienmodelle in Deutschland", ausgeführt von Soziologen und Juristen der Universitäten Duisburg-Essen und Marburg, die Wechsel- und Residenzmodell vergleichen. Bei getrennt lebenden Eltern lebt das Kind im Wechselmodell abwechselnd bei Mutter und Vater, im Residenz nur bei einem Elternteil. Die Studie ergab leichte Vorteile für das Wechselmodell. Am besten schnitt ein Mischmodell ab, bei dem die Betreuungsanteile etwa 65/35 verteilt waren. Die Ampel-Koalition will Bedingungen für eine partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung schaffen.

Lieferketten und Menschenrechte: Auf LTO stellen die Rechtsanwälte Sebastian Gräler, Christian Ritz und Vincent Rek das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz vor. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden sind demnach verpflichtet, Risikoanalysen durchzuführen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu treffen, um Menschenrechte und Umweltbelange nicht zu verletzen. Auf EU-Ebene wird derzeit eine Lieferketten-Richtlinie vorbereitet, die ebenfalls Schutz- und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette etablieren soll. Der EU-Ansatz habe sich zuletzt dem deutschen Gesetz angenähert, so dass der Anpassungsbedarf ggf. nicht mehr sehr groß wäre.

BVerfG-Richterwahl: Die FAZ (Marlene Grunert) gibt einen Überblick über Ausscheiden, Wahl und Ernennung von Bundesverfassungsrichter:innen. Ende letzten Jahres endeten die Amtszeiten von Peter M. Huber und Monika Hermanns, am 1. Februar gehen die Amtszeiten von Susanne Baer und Gabriele Britz zu Ende und im September  bzw. Dezember 2023 die von Peter Müller und Sibylle Kessal-Wulf. Gewählt und ernannt wurden bereits Rhona Fetzer und Thomas Offenloch, die kurz portraitiert werden. Fetzer sei eine "richtige Justizarbeiterin", Offenloch ein "liberaler Katholik".

Justiz

BAG zu Minijobber:innen: Nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dürfen Minijobber:innen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit nicht schlechter bezahlt werden als Arbeitnehmer:innen in Vollzeit. Dies gelte auch dann, wenn die geringfügig Beschäftigten keine Weisungen zur Arbeitseinteilung entgegennehmen müssen; andernfalls liege eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund vor. Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der statt 17 nur zwölf Euro Lohn pro Stunde erhalten hatte. Die Arbeitgeberin hatte die unterschiedliche Bezahlung erfolglos mit einem erhöhten Planungsaufwand durch die Beschäftigung des Minijobbers begründet. FAZ (Katja Gelinsky) und spiegel.de berichten.

EGMR zu Recht auf Gegendarstellung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der Springer-Verlag durch eine Verpflichtung zu einer Gegendarstellung nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden sei. Konkret ging es um eine Gegendarstellung zu dem 2013 in der Welt erschienen Artikel "Die Stasi-Frau an Gysis Seite". Der Beitrag hatte Verbindungen der damaligen Geschäftsführerin der Linksfraktion, Ruth Kampa, zur SED dargestellt und u.a. über das Verschwinden von SED-Vermögen spekuliert. Sie habe ihren Gegendarstellungsanspruch nicht dadurch verloren, dass sie auf eine erste Anfrage der Welt nicht reagierte. Es berichten FAZ und SZ (Wolfgang Janisch).

BGH zu Corona/Betriebsschließungsversicherung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Betriebsschließungsversicherung, die auf die im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten verweist, ab Mai 2020 für die während einer coronabedingten Schließung entstandenen Schäden zahlen muss, weil ab diesem Zeitpunkt Covid ausdrücklich in die gesetzliche Aufzählung aufgenommen wurde. In Anwendung des § 305c Abs. 2 BGB, wonach Unklarheiten zulasten der AGB-Verwender:innen gehen, stellte der BGH nun fest, dass es für die namentliche Nennung der Krankheiten nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags, sondern auf den Zeitpunkt des Schadenseintritts ankommt. Derartige Klauseln sind aber selten. Bei anderen Klauseln hatte der BGH im Januar 2022 eine Haftung der Versicherung abgelehnt. LTO und spiegel.de berichten.

BVerwG – Asyl/syrischer Wehrdienst: Das Bundesverwaltungsgericht wird an diesem Donnerstag eine Entscheidung zu der Frage treffen, ob Syrer, die sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, wegen der dadurch zu befürchtenden Repression durch das syrische Assad-Regime einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylgesetz haben. Umstritten ist, ob die syrisch-staatliche Verfolgungshandlung gerade darauf beruht, dass das syrische Regime die Wehrdienstentziehung als oppositionelle Handlung einstuft. Da die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung diesbezüglich bislang noch sehr uneinheitlich ist, erhofft man sich nun durch die bundesverwaltungsgerichtliche Entscheidung Klarheit, wie LTO (Tanja Podolski) schreibt.

VerfGH BaWü zu Datenzugang/Blitzer: Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt, dass eine Bußgeldbehörde den Bürger:innen auch Zugang zu Daten verschaffen muss, die sich zwar nicht in der Bußgeldakte befinden, aber bei der Behörde vorhanden sind. Hierdurch werde den Bürger:innen die Möglichkeit eröffnet, sich auf Augenhöhe gegen Vorwürfe zu verteidigen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Verfassungsbeschwerde eines Bußgeldadressaten, dem die Herausgabe der Wartungs- und Reparaturunterlagen eines Bitzers verweigert worden war, so LTO.

OVG Nds zu Schottergärten: Kies- oder Schotterflächen mit einer lediglich punktuellen Bepflanzung sind keine Grünflächen im Sinne der Bauordnung – das entschied nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und wies die Berufung der Hauseigentümer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ab. Die Kläger:innen waren gegen eine baurechtliche Verfügung der Stadt Diepholz vorgegangen, die die Beseitigung des Kiesbeetes anordnete, so spiegel.de.

OLG Stuttgart – Reichsbürger Ingo K.: Die Bundesanwaltschaft hat gegen den 54 Jahre alten Reichsbürger Ingo K. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Anklage u.a. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Mann hatte bei einer Festnahme wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aus seinem Wohnhaus heraus auf Polizeibeamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen und einen Polizisten schwer verletzt. Es berichten die FAZ (Rüdiger Soldt), zeit.de und bild.de.

VGH Bayern zu rechtsextremem Rechtsreferendar: In einem nun veröffentlichten Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom Dezember bestätigt das Gericht auch im Hauptsacheverfahren die Ablehnung eines Referendariatsbewerbers wegen seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei "Der III. Weg". Wegen seiner verfassungsfeindlichen Tätigkeit als stellvertretender Gebietsverbandsleiter der Partei bestünden erhebliche Zweifel, dass der Bewerber die Rechtsordnung als verbindlich anerkennt. Alllerdings hatte der Bewerber vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen im Eilverfahren eine "unverzügliche rückwirkende" Einstellung erwirkt. LTO (Katharina Uharek) berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafprozess gegen ehemalige Wirecard-Manager vor dem Landgericht München I hat nun auch die Verteidigung des ehemaligen Chefbuchhalters Stephan von Erffa einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses gestellt. Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft vor, kein faires Verfahren zu führen, weil sie der Verteidigung unter anderem wichtige Zeugenaussagen monatelang vorenthielt. Kurz nach Prozessauftakt hatte die Verteidigung des ehemaligen Wirecard-Vorstandchefs Markus Braun einen ähnlichen Aussetzungsantrag gestellt. Die SZ (Stephan Radomsky) und LTO berichten.

LG Stuttgart – Klimafonds: Vor dem Stuttgarter Landgericht klagt die Verbraucherzentrale gegen den Fonds Klimavest von Commerz Real, der fast 1 Milliarde Euro an Anlegergeldern eingesammelt hat. Der Vorwurf lautet auf irreführende und intransparente Werbung, da das von dem Fonds vertriebene Finanzprodukt keine messbare Wirkungen zur CO2-Vermeidung habe. Es berichtet die FAZ (Oliver Schmale).

StA Köln – Cum-Ex-Nebenfolgen: Die FAZ (Archibald Preuschat) beschreibt am Beispiel eines Kunden der Deutschen Bank, welche Auswirkungen die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals für Bankkunden haben kann. Im konkreten Fall benötigte der Bankkunde für die Veräußerung seines Hauses einen Grundschuldbrief, um die Löschung derselben gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen, konnte diesen jedoch nicht von der Deutschen Bank erlangen. Der Archivdiensleister der Bank unterlag im Zuge der Cum-Ex-Ermittlungen einer allgemeinen behördlichen Verfügungssperre für Originaldokumente.

StA Karlsruhe – Radio Dreyeckland: Nun befasst sich auch LTO mit den Ermittlungen und Durchsuchungen gegen zwei Redakteur:innen des links-alternativen Senders Radio Dreyeckland. Angesichts der Rundfunkfreiheit wird die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme von zitierten Anwälten angezweifelt. Die Geschäftsführung von Radio Dreyeckland legte bereits eine Beschwerde gegen die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen ein.

Bundesgerichte/Diversität: In einem Gastbeitrag auf spiegel.de sprechen sich Rita Süssmuth (CDU) und Macit Karaahmetoğlu (SPD) für mehr Diversität an den Bundesgerichten aus. Von den aktuell 456 Bundesrichter:innen trage niemand einen Namen, der auf einen Migrationshintergrund schließen lassen. Süssmuth und Karaahmetoğlu betonen die positive Vorbildfunktion migrantischer Richter:innen und schreiben, dass es bei der diverseren Verteilung neben Gerechtigkeit und Chancengeichheit auch "um die Glaubwürdigkeit des Staates, der niemanden aufgrund seiner Herkunft benachteiligen sollte" geht.

Recht in der Welt

EuGH zu Kosovo: Der Europäische Gerichtshof traf am Rande eines wirtschaftsrechtlichen Nichtigkeitsklageverfahrens eine Entscheidung zur Frage der Staatlichkeit des Kosovo. 2008 hatte sich der Kosovo einseitig als von Serbien unabhängig erklärt; 2010 erklärte der Internationale Gerichtshof die Unabhängigkeitserklärung in einem Rechtsgutachten für gültig, ohne sich zur Staatlichkeit zu positionieren. Der EuGH entschied nun, dass der Kosovo für die EU zwar kein Drittstaat sei, einem solchen aber gleichgestellt werden kann, wie LTO schreibt.

Ukraine – russischer Angriffskrieg: Rechtsprofessor Matthias Goldmann repliziert in der FAZ den vielfach kritisierten Gastbeitrag von Reinhard Merkel aus dem Dezember, in welchem dieser von einer ethischen Pflicht der Ukraine zu Verhandlungen mit Russland gesprochen hatte. Goldmann hat große Einwände und beleuchtet insoweit das Verhältnis von Völkerrecht und Ethik, die er nicht als autonome Systeme betrachtet. Er betont: "Recht ist von ethischen Prinzipien durchdrungen und steht bei seiner Auslegung und Anwendung in Wechselwirkung mit diesen." Dies gelte "insbesondere für das völkerrechtliche Gewaltverbot."

Israel – Justizreform: Die Zeit (Jan Roß) interviewt Israels Ex-Justizminister Gideon Sa’ar, der selbst als konservativer Politiker gilt, zu den geplanten Justizreformen der neuen Netanjahu-Regierung in Israel. Sa‘ar sieht die Reformpläne, durch die das Parlament unter anderem die Befugnis bekommen soll, Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aufzuheben, kritisch und dadurch die israelische Demokratie gefährdet.

Israel – Aryeh Deri:  Der oberste Gerichtshof Israels hat die Ernennung Aryeh Deris zum Innen- und Gesundheitsminister der neuen Netanyahu-Regierung mit der Begründung abgelehnt, dass diese aufgrund mehrfacher Ermittlungen und zweimaliger Verurteilung Deris wegen Betrugs, Korruption und eines Steuerdelikts "in höchstem Maße unangemessen" sei. Es berichten die FAZ (Christian Meier), die taz (Lisa Schneider), zeit.de und spiegel.de.

USA – Floyd-Prozess: Der wegen der Tötung von George Floyd in einem Verfahren zu 22 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilte Ex-Polizist Derek Chauvin hat vor dem Berufungsgericht des US-Bundesstaates Minnesota die Aufhebung des Urteils gefordert. Er argumentiert, aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit um den Fall kein faires Verfahren erhalten zu haben. Das Berufungsgericht muss innerhalb der kommenden drei Monate entscheiden, wie zeit.de schreibt.

Sonstiges

Kommentarautor Maaßen: Nach langer Kritik trennte sich der Verlag C.H.Beck von dem nach rechtsaußen gerückten ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen als Autor des Epping/Hillgruber-Grundgesetzkommentars. Maaßen, hatte bislang die Art. 16 und 16a GG zur Staatsangehörigkeit und zum Asylrecht kommentiert. Der Beck-Verlag begründete die Entscheidung damit, dass die öffentlichen Diskussionen um "extreme politische Äußerungen" Maaßens dem Verlag, dem Kommentar und den Herausgeber:innen schadeten. Nachdem der Verlag entschied, "seine Möglichkeiten zu nutzen", um den Vertrag zu beenden, habe Maaßen diesen am Dienstag selbst gekündigt. Es berichten FAZ (Patrick Bahners), LTO, zeit.de und spiegel.de.

Heinrich Hannover: Nun erinnert auch die SZ (Annette Ramelsberger) an den am 14. Januar im Alter von 97 Jahren verstorbenen Anwalt Heinrich Hannover. Ausführlich wird sein Leben und Wirken geschildert. Hannover galt der Justiz bald als Terroristenanwalt. "Wenn er Mandanten im Gefängnis besuchte, wurde er jedes Mal körperlich durchsucht. Aus Protest fing er an dabei zu singen. Das war nicht verboten, verkürzte aber die Prozedur."

Das Letzte zum Schluss

Insektennahrung: Ende Januar tritt eine Änderung der EU-Lebensmittelverordnung in Kraft, die fortan neben Mehlwürmern und Heuschrecken auch die Zufügung von Grillen und Getreideschimmelkäfer in Nahrungsmittel erlaubt. Lecker – findet bild.de und fasst die Änderungen zusammen.

 

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LTO/cc/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2023: Höhere Strafen für Klima-Blockaden? / BAG zu Minijobber:innen / Beck-Verlag trennt sich von Maaßen . In: Legal Tribune Online, 19.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50806/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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